Nachträgliche Mehrkosten für Treppen: Was tun bei unerwarteter Rechnung vom Generalunternehmer?
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Nachträgliche Mehrkosten für Treppen: Was tun bei unerwarteter Rechnung vom Generalunternehmer?

Hallo liebes Forum!
Mit der Schlussrechnung für unser Haus wurden uns Mehrkosten für die Treppen in Rechnung gestellt. Als wir damals unser Haus bemustert haben, haben wir für beide Geschosstreppen Buche-Treppen ausgesucht. Es ist aber weder schriftlich noch mündlich davon die Rede gewesen, dass das nicht Standard ist und daher mehr kostet. Nun sollen wir ca. 4500 € drauf zahlen.
Natürlich wollen wir versuchen, uns gütlich zu einigen. Wenn der Generalunternehmer nun aber darauf besteht, dass wir die gesamten Mehrkosten bezahlen sollen, was dann? Sollen wir's drauf ankommen lassen und einfach nicht zahlen? Oder schriftlich widersprechen? Was kann er uns denn alles "auf den Hals hetzen"?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie mit unerwarteten Mehrkosten für die Treppen konfrontiert sind. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:

    • Prüfen Sie den Bauvertrag: Was steht im Vertrag bezüglich der Treppen und eventueller Änderungen?
    • Überprüfen Sie die Bemusterungsprotokolle: Gibt es ein Protokoll der Bemusterung, das die Auswahl der Buche-Treppen dokumentiert?
    • Kommunikation dokumentieren: Halten Sie alle mündlichen Absprachen und die gesamte Kommunikation mit dem Generalunternehmer schriftlich fest.

    🔴 Gefahr: Wenn die Mehrkosten nicht vertraglich vereinbart wurden und Sie nicht über die Kosten informiert wurden, müssen Sie diese möglicherweise nicht bezahlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er sollte detaillierte Angaben zu den Bauleistungen, den Kosten und den Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
    Bemusterungsprotokoll
    Ein Bemusterungsprotokoll ist ein Dokument, das die Auswahl von Materialien und Ausstattungsdetails für ein Bauvorhaben festhält. Es dient als Nachweis für die getroffenen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Materialauswahl, Ausstattung, Baubeschreibung.
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, einschließlich der Koordination der verschiedenen Gewerke.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Bauleitung, Projektsteuerung.
    Mehrkosten
    Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgehen. Sie können durch Änderungen, Zusatzleistungen oder unvorhergesehene Umstände entstehen.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Zusatzkosten, Kostenüberschreitung.
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des Bauvertrags, die zusätzliche Leistungen oder Kosten beinhaltet. Er muss in der Regel schriftlich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Zusatzvereinbarung, Änderungsanzeige.
    Beweislast
    Die Beweislast liegt bei der Partei, die eine Behauptung aufstellt. Im Baurecht bedeutet dies, dass derjenige, der Mehrkosten fordert, auch beweisen muss, dass diese berechtigt sind.
    Verwandte Begriffe: Beweisführung, Nachweis, Dokumentation.
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Honorare und kann bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung relevant sein.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was kann ich tun, wenn mir unerwartete Mehrkosten in Rechnung gestellt werden?
      Prüfen Sie zuerst Ihren Bauvertrag und die dazugehörigen Dokumente (z.B. Bemusterungsprotokolle). Dokumentieren Sie alle Absprachen mit dem Generalunternehmer schriftlich. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Rechte zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
    2. Muss ich Mehrkosten bezahlen, wenn ich nicht darüber informiert wurde?
      Grundsätzlich müssen Sie Mehrkosten nur dann bezahlen, wenn diese vertraglich vereinbart wurden oder wenn Sie über die Mehrkosten informiert wurden und diesen zugestimmt haben. Die Beweislast liegt hier oft beim Bauunternehmen.
    3. Was ist ein Bemusterungsprotokoll und warum ist es wichtig?
      Ein Bemusterungsprotokoll ist ein Dokument, das die Auswahl von Materialien und Ausstattungsdetails für Ihr Haus festhält. Es dient als Nachweis für die getroffenen Vereinbarungen und kann im Streitfall wichtig sein.
    4. Wie kann ich mich vor unerwarteten Mehrkosten schützen?
      Achten Sie auf eine detaillierte und transparente Vertragsgestaltung. Lassen Sie sich alle Änderungen und Zusatzleistungen schriftlich bestätigen, bevor diese ausgeführt werden. Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller Absprachen und Vereinbarungen.
    5. Was ist, wenn die Mehrkosten durch eine Änderungswunsch meinerseits entstanden sind?
      Auch wenn die Mehrkosten durch einen Änderungswunsch entstanden sind, muss der Generalunternehmer Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten informieren. Ohne diese Information besteht kein Anspruch auf Bezahlung der Mehrkosten.
    6. Welche Rolle spielt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei Mehrkosten?
      Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie kann relevant sein, wenn Mehrkosten durch Planungsänderungen oder zusätzliche Leistungen des Architekten entstanden sind.
    7. Was bedeutet "Beweislast" im Zusammenhang mit Mehrkosten?
      Die Beweislast liegt in der Regel bei demjenigen, der eine Forderung geltend macht. Im Falle von Mehrkosten muss der Generalunternehmer beweisen, dass die Mehrkosten berechtigt sind und auf einer vertraglichen Grundlage oder einer Zustimmung des Bauherrn beruhen.
    8. Kann ich die Zahlung der Mehrkosten verweigern?
      Ja, Sie können die Zahlung der Mehrkosten verweigern, wenn diese nicht vertraglich vereinbart wurden oder Sie nicht ordnungsgemäß darüber informiert wurden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und sich rechtlich beraten zu lassen.

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  2. Baubeschreibung: Buche keilgezinkt vs. blockverleimt

    Was steht denn in der Baubeschreibung
    und es gibt unterschiedliche Qualitäten z.B. Buche keilgezinkt oder höherwertig Buche blockverleimt.
  3. Mehrkosten: Hinweis bei Standardabweichung erforderlich?

    Hm, ich tippe mal auf
    blockverleimt, auch wenn ich nicht genau weiß was das ist. Die Baubeschreibung habe ich gerade nicht zur Hand, aber ich vermute mal da steht drin: Kellertreppe aus Beton und Geschosstreppe? muss ich nachschauen. Standard wäre wohl Kiefer gewesen, wie ich auf nachträgliches Fragen erfahren habe.
    Muss er uns denn nicht darauf hinweisen, dass und wieviel Mehrkosten entstehen? Da es sich um eine Standard Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) handelt, weicht unsere Ausführung sowieso in einigen Punkten ab.
    Der Witz an der Sache ist, da wir schon was läuten gehört haben haben wir den Bauleiter (Angestellter dieser Fa.) gebeten, diesen Punkt zu klären, da ja nie die Rede von Mehrkosten war. Es kam aber nie was zurück. Sonst hätte er nämlich seine Super-Teuer-Treppe wieder einpacken und mitnehmen können. Nun ist alles eingebaut.
  4. Vertragliche Vereinbarung: Zeugen bei mündlicher Absprache?

    Haben Sie Zeugen, haben Sie das schriftlich bestelllt, diese
    Buchen Treppe?
    Was ist denn vereinbart worden. Auch mündliche Verträge sind gültig. Nur braucht es dann im Streitfall einiger guter Zeugen.
    Also erst klären, was "vertraglich" vereinbart wurde.
    Denn sonst gilt, wer die " ... Musik bestellt, der bezahlt auch ... ".
    PS: 4.500 MEHRKOSTEN für Buche statt Fichte, scheint mir aber viel. Müsste aber ein Experte sagen, was das kostet.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie mit Bauerfahrung ...
  5. Aufpreis Treppen: Buche statt Beton/Kiefer – Kostenaufteilung

    Ja, es wurde schriftlich eine "Hausbestellung"
    gemacht. Die 4500 sind für Buche statt Beton UND Buche statt Kiefer, also für insgesamt zwei Treppen. Statt Beton sind ca. 2500 € Aufpreis und statt Kiefer ca. 2000 €.
    Es wurde uns eine CD ausgehändigt, auf der die Treppen und die Haustüren waren. Dann hieß es "sucht euch davon was aus".
  6. Kostenverdrängung: Bauherrenpflicht zur Nachfrage?

    Wer bis 3 zählen kann
    der weiß, dass das nicht zum gleichen Preis machbar ist. Sie haben dieses Problem verdrängt, sonst hätten Sie ja vehementer nachgefragt.
  7. Aufpreis ohne Info: Generalunternehmer-Praktiken rechtens?

    Was denn nun,
    was heißt hier verdrängt? Kann denn hier jeder Generalunternehmer einem was aufschwätzen und am Schluss dafür kassieren, ohne dass man vorher was von Aufpreis gewusst hat?!
    Dass Holz mehr wie Beton kostet verstehe ich ja noch, aber wer kommt schon drauf, wenn einem eine Auswahl zur Verfügung gestellt wird (auf CD, ohne Kommentar), dass die Sachen nicht alle gleich kosten? Die Haustüren waren ja auch alle im Angebotspreis. Egal ob mit oder ohne Glas.
    Es scheint also so zu sein, wenn der Bauherr nicht gleichzeitig auch noch Architekt oder Bauingenieur. ist und etwas von Bauabläufen, Vertragsrecht und Preisen versteht, dann darf er jederzeit und ohne mit der Wimper zu zucken über den Tisch gezogen werden.
    Sorry, aber das ist nicht das erste Mal, dass wir uns über Streitpunkte einigen mussten. Es gab schon ein paar Punkte die wir dann auch bezahlt haben weil sie ja vorhanden waren. Aber nun bringt es das Fass zum Überlaufen und unser Konto so langsam auch.
  8. Hausbau vs. Autokauf: Vertragsdetails entscheidend!

    Ein Haus ist halt leider nicht wie ein Auto zu kaufen.
    Ich bestelle hiermit ein Stück "Auto" Model 6312 mit Ausstattung 12,13, 14,16, und 21 zum Preis von 23.564 € + Überführung etc. Und 10 % bei Barzahlung gehen noch weg.
    Leider ist ein Haus was völlig anders. Das haben Sie sicherlich schon bemerkt, als Sie das 3. Angebot in den Händen hatten.
    Aber nochmals zu der Frage von mir: Sie haben also ein Haus mit Treppe bestellt und im Vertrag steht explizit drin: Treppe in BUCHE! Oder steht da was anderes?
    Natürlich können Sie einen Rechtsbeistand befragen. Aber der kostet erstmals auch Geld. Vielleicht Erstberatung nicht ganz so viel.
    Wenn Sie im Recht sind kann was draus werden. Ansonsten ... Ist den im Vertrag z.B. die VOBAbk. rechtswirksam eingeschlossen? (Sage ich jetzt nicht, denn dann wissen Sie es und können nicht sagen, Sie wussten es nicht). ggf. hier Suchfunktion nach VOB suchen.
    Haben Sie denn schon Abnahme gemacht? Sind da noch "Mängel" offen mit denen Sie "verhandeln" können.
    Oder Fragen Sie den Bauträger mal: ... Was sollen wir denn sagen, wenn wir gefragt werden, wie zufrieden wir mit Ihrer Firma waren ...
    Aber vrmtl. ist da heute den Bauträgern eh egal.
    Wie immer, keine Rechtsberatung, nur eigene Meinung ...
  9. Schlussrechnung Treppen: Verhandlung nach Abnahme möglich?

    1 Stück Haus haben wir
    sicher nicht gebaut. Dazu haben wir zu viele Stunden an Planung und auch Koordination und Eigenleistung während der Bauphase investiert. Sonst wäre wohl noch einiges mehr schiefgegangen. So haben wir's fast "unfallfrei" bis zum Einzug geschafft. Abnahme ist erfolgt. Mängel zum Verhandeln gibt es nicht.
    So bleibt nur noch die Schlussrechnung offen. Und die besteht größtenteils aus den Treppen.
    Muss heute Abend mal nachlesen was in der Baubeschreibung steht.
    Wir wollten eben NICHT mit der Tür ins Haus fallen und gleich zum RA.
    Wir haben einen Vertrag nach BGBAbk.. Ob da auch was von VOBAbk. steht ... muss ich auch mal nachschauen.
    Fakt ist jedenfalls dass wir die Buche Treppe nicht genommen hätten wenn wir gewusst hätten, dass das so viel mehr kostet. Aber davon können wir uns jetzt auch nichts kaufen.
  10. Kostenanalyse: Buchenstufen – Preisspanne und Alternativen

    Kosten überhöht
    Werter Fragesteller
    Eine Zweihomtreppe (zwei Rechteckrohre aus Stahl, im Treppenverlauf abgeknickt) mit Buchenstufen kostet je nach Ausführung 2500  -  3500 € + MwSt. Nun kostet die Betontreppe auch einiges. (Schalung, Bewehrung, Beton, Fliesen)
    Und der Mehrpreis von Fichtenstufen, die übrigens Schwachsinn sind, weil das Holz nicht hart genug ist, zur Buchentreppe, dürfte bei ca. 200  -  400 € liegen.
    Lassen Sie sich die Kalkulation des ursprünglich Gedachten vorlegen. Wenn Ihre Baufirma hier viel zu niedrig angesetzt hat, darf sie sich im Regelfall jetzt nicht schadlos halten, sondern muss sich den Verlust, den sie bei der geplanten Fassung gemacht hätte, von den Kosten der jetzigen Ausführung abziehen lassen (Könnt'ja sein, die fehlenden Kosten sind anderswo versteckt).
    Im übrigen würde ich sagen, wenn man Sie nicht auf die Kosten hingewiesen hat und Sie diese Mehrkosten nicht beauftragt haben, dürfte sich die Firma die Nase wischen.
    Gehen Sie hier zu Anwalt. Der muss ja nicht gleich nach außen hin auftreten, um die Baufirma nicht vor den Kopf zu stoßen.
    Aber wenn Sie sagen, dies ist schon ein paar Mal passiert, würde ich sagen, die Firma reitet auf der Masche.
    Ich persönlich würd's nicht bezahlen.
  11. Materialunterschied: Kiefer vs. Fichte bei Treppenstufen

    Kiiiiiiiiiiiefer Herr Dühlmeier, Kiiiiiiiiiiiiiiiefer, nicht Fichte ...
    Kiiiiiiiiiiiefer Herr Dühlmeier, Kiiiiiiiiiiiiiiiefer, nicht Fichte und wenn Sie dann mal die offizielle Preisliste von snickerlaget durchsehen, werden Sie feststellen, dass der Mehrpreis nicht, ich betone nicht, überhöht ist (Kiefer zu Buche). Wenn ich es noch richtig zusamenbekomme Fam. Klawitter: Ihr baut doch mit Trivselhus, oder war es KarlssonHus?
  12. Treppenstufen: Widerstandsfähigkeit von Nadelholz ausreichend?

    Nadelholz
    'Entschuldigung
    Richtig, es war die Rede von Kiefer nicht von Fichte.
    Macht aber für die Brauchbarkeit als Treppenstufe, was die Widerstandsfähigkeit gegen Austreten anbetrifft, keinen Unterschied.
    Zum Preis: Die von Ihnen angesprochene Preisliste kennen ich leider nicht.
    Aber so teuer ist Buche nicht.
    Es sei denn, ich lass mir die Stufen vom Tischler aus Bohlen zusammenleimen, um ausgesuchte Ware und ein möglichst gleichmäßiges Bild zu erreichen. Die Treppenbauer arbeiten mit industriell gefertigten Platten und die liegen im Holzhandel z.B. für Buche keilgezinkt bei ca. 60,- €/m². Und der Verarbeitungsaufwand ist identisch.
    Die Preise sind überzogen, was leider für viele Hausersteller gilt. Minderpreise klein halten und bei den Nachträgen zuschlagen. Ist meine leidige Erfahrung.
  13. Mehrpreis feststellen: Unabhängige Bewertung empfohlen

    Da hilft wahrscheinlich kein Anwalt.
    Wie hieß es schon in der Sesamstraße?
    "Wer nicht fragt bleibt dumm. "
    Ich will nicht unterstellen, dass Ihr AN das ausnutzt, aber solche linken Touren gibt's natürlich.
    "Wieviel kostet das mehr? " hätte solange gefragt werden müssen, bis die klare (schriftliche) Antwort kommt.
    Jetzt hilft nur noch 1:
    Den fairen Mehrpreis unabhängig feststellen lassen und diesen bezahlen. (Bakels Meinung)
    Alternativ: Rechnung akzeptieren und für's Leben lernen.
  14. Baubeschreibung: Aufpreis Kiefer massiv zu hoch?

    So, jetzt habe ich's gefunden.
    In der Baubeschreibung steht "Wangentreppe aus Kiefer massiv". Scheint ein klassischer Fall von Ätsch zu sein. Aber 2000 € Aufpreis ... das wären pro Stufe so 100 € und die Wangen noch. Wieviel kostet denn so eine Treppenstufe überhaupt? Wenn man mal 60 EUR/ m² annimmt wäre das pro Stufe ca. 0,25 m² = 15 € plus Gewinn vielleicht 30 €.
    Vielleicht lässt sich das noch verhandeln.
  15. Karlsonhus Treppen: Eigenbau oder Zukauf?

    Es war Karlsonhus,
    Hr. Berg. Ob die ihre Treppen wohl selber bauen?
  16. Buche Import: Preisunterschiede Karlsonhaus vs. Deutschland

    Interessant, Frau Klawitter!
    Karlsonhus baut Snickarlaget ein. Deren Preise kenne ich nicht, denn ich habe immer Johnes bekommen. Ich finde den Mehrpreis auch etwas hoch, aber man darf nicht vergessen, dass die Schweden das Buchenholz teuer importieren, während sie vom Nadelholz soviel haben, dass sie es gar nicht alles verkaufen können.
    Aber wenn Sie mal die ungeheuer günstigen Preise für Kiefertreppen mit denen in Deutschland vergleichen, dann müsste klarwerden, dass die Buchentreppen vergleichsweise noch lange nicht zu teuer sind.
    Natürlich gehört es sich jedoch, die Mehrpreise rechtzeitig bekanntzugeben. Haben Sie denn direkt mit Karlsonhaus in Dresden oder mit einem anderen Kooperationspartner abgeschlossen? Interessiert mich am Rande.
  17. Snickarlaget Treppe: EK-Preis und Buche-Aufpreis

    Eine snickarlaget-Treppe mit Standardgeländer ...
    Eine snickarlaget-Treppe mit Standardgeländer kostet im EKAbk. 13.700 SEK plus moms / MwSt. umgerechnet rd. 1.500 € plus Mehrwertsteuer. Buche das doppelte.
  18. Vertriebspartner: Treppenpreis im Hauspreis enthalten?

    So ganz am Rande bemerkt
    haben wir den Vertrag nicht mit Karlsonhus, sondern mit einem Vertriebspartner abgeschlossen.
    Für beide Treppen waren (nach zufälliger mündlicher Aussage vor einigen Monaten) ca. 7000 € im Hauspreis enthalten. Man muss dazu sagen, dass es sich um eine 1/2-gewendelte Treppe mit Setzstufen handelt. Das war aber schon VOR Vertragsabschluss Aufgrund der Eingabeplanung klar und so wurde uns auch das Angebot unterbreitet. Also 3500 Mäuse pro Treppe, und nun sollen wir nochmal insgesamt 4500 drauf legen. Also 11500 € für zwei Treppen.
    Irgendwie kommt es mir so vor, als hätte ich auf der CD, von der wir die Treppen ausgesucht haben, auch so was wie snickarlaget gesehen ... da muss ich mal die CD suchen in meinem Umzugschaos.
  19. Snickarlaget: Bilder auf CD identisch mit Homepage

    Ja genau,
    es sind genau die gleichen Bilder auf der CD wie auf Snickarlaget Homepage.
  20. Baukosten: Supergünstiger Einstiegspreis als Risiko

    Abgekocht ...
    Abgekocht mehr fällt mir dazu nicht ein (passiert meist da, wo ein supergünstiger Einstiegspreis ist) ...
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    Nachträgliche Mehrkosten für Treppen: Rechte und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei unerwarteten Mehrkosten für Treppen in der Schlussrechnung ist es entscheidend, die Baubeschreibung und vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen. Mündliche Absprachen sind gültig, erfordern aber Zeugen. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, den fairen Mehrpreis zu ermitteln. Die Materialwahl (Buche statt Kiefer) und Ausführung (z.B. Blockverleimung) beeinflussen die Kosten erheblich. Ein offener Dialog mit dem Generalunternehmer ist ratsam, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mehrkosten: Hinweis bei Standardabweichung erforderlich? muss der Bauherr auf Mehrkosten hingewiesen werden, wenn von der Standardausführung abgewichen wird.

    ✅ Empfehlung: Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Preise verschiedener Materialien und Ausführungen zu informieren, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Der Beitrag Kostenanalyse: Buchenstufen – Preisspanne und Alternativen gibt einen Überblick über die Preisspanne von Buchenstufen.

    💰 Kosten: Der Mehrpreis für Buchenholz kann je nach Anbieter und Ausführung variieren. Im Beitrag Snickarlaget Treppe: EK-Preis und Buche-Aufpreis wird ein Beispiel für die Preisdifferenz zwischen Kiefer und Buche genannt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Baubeschreibung (siehe Baubeschreibung: Aufpreis Kiefer massiv zu hoch?) und suchen Sie das Gespräch mit dem Generalunternehmer. Bei Uneinigkeiten kann eine unabhängige Bewertung des Mehrpreises sinnvoll sein (siehe Mehrpreis feststellen: Unabhängige Bewertung empfohlen). Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu.

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