Erweiterter Rohbau: Was gehört dazu? Aufgaben, Abgrenzung & Verantwortlichkeiten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Erweiterter Rohbau: Was gehört dazu? Aufgaben, Abgrenzung & Verantwortlichkeiten?
ich hätte eine dringende Frage und wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Wir haben mit unserer Architektin einen Vertrag, der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) den Zusatz: erweiterter Rohbau enthält.
Was fällt denn nun alles unter "erweiterter Rohbau"? Ist damit eventuell nicht die komplette Bauleitung gemeint bzw. was fällt denn dann alles in ihre Verantwortung?
Vielen Dank jetzt schon!
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Der Begriff "erweiterter Rohbau" ist keine standardisierte Definition im Bauwesen. Er muss im Architektenvertrag konkretisiert werden. Üblicherweise umfasst der Rohbau die Erstellung des Tragwerks, der Außenwände, der Decken und des Daches. Der erweiterte Rohbau kann zusätzlich Leistungen wie den Einbau von Fenstern und Außentüren, den Einbau von Treppen oder auch Vorarbeiten für die Haustechnik (z.B. Leerrohre) beinhalten.
Wichtig: Die genauen Leistungen, die unter den "erweiterten Rohbau" fallen, müssen im Vertrag zwischen Ihnen und der Architektin detailliert aufgeführt sein. Fehlt eine klare Definition, kann es zu Unstimmigkeiten über den Leistungsumfang kommen.
🔴 Gefahr: Unklare Definitionen im Bauvertrag können zu erheblichen Mehrkosten und Bauverzögerungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie umgehend mit Ihrer Architektin, welche konkreten Leistungen im "erweiterten Rohbau" enthalten sind und lassen Sie dies schriftlich im Vertrag ergänzen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Baurechtsexperten hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Rohbau
- Der Rohbau umfasst die wesentlichen, tragenden Teile eines Gebäudes, wie Fundament, Mauern, Decken und Dach. Er stellt die Basis für den weiteren Ausbau dar.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Gebäudehülle, Gründung - Erweiterter Rohbau
- Eine nicht standardisierte Bezeichnung, die über den reinen Rohbau hinausgehende Leistungen umfasst, z.B. Fenster, Türen, Treppen. Die genauen Leistungen müssen vertraglich definiert sein.
Verwandte Begriffe: Ausbau, Schlüsselfertigbau, Bauvertrag - Leistungsphase 8
- Die Leistungsphase 8 der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Objektüberwachung (Bauüberwachung). Der Architekt überwacht die Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen und Verträgen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Objektüberwachung, Bauleitung - Bauleitung
- Die Bauleitung ist für die Koordination und Überwachung der Bauarbeiten verantwortlich. Sie stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und termingerecht ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Architekt, Bauleiter - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die zu erbringenden Leistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen regelt. Klare Formulierungen sind wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk. - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Honorar - Baumangel
- Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Er kann zu Schäden am Gebäude führen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Nachbesserung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist der Unterschied zwischen Rohbau und erweitertem Rohbau?
Der Rohbau umfasst die grundlegenden tragenden Elemente eines Gebäudes. Der erweiterte Rohbau kann zusätzliche Ausbauten wie Fenster, Türen oder Vorinstallationen beinhalten. Die genaue Definition ist vertragsspezifisch. - Frage: Welche Leistungsphasen der HOAI sind relevant für den erweiterten Rohbau?
Hauptsächlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). In der Objektüberwachung wird die korrekte Ausführung des erweiterten Rohbaus überwacht. - Frage: Wer ist für die Koordination der Gewerke beim erweiterten Rohbau verantwortlich?
In der Regel die Bauleitung bzw. der Architekt im Rahmen der Objektüberwachung. Die genaue Verantwortlichkeit sollte im Bauvertrag klar geregelt sein. - Frage: Was passiert, wenn Leistungen im erweiterten Rohbau nicht vertragsgemäß ausgeführt werden?
Es liegt ein Baumangel vor. Dieser muss dokumentiert und gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen (z.B. Rohbauunternehmen) gerügt werden. Es besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. - Frage: Kann der Begriff "erweiterter Rohbau" zu Streitigkeiten führen?
Ja, wenn der Begriff im Vertrag nicht eindeutig definiert ist. Unklare Formulierungen können zu unterschiedlichen Interpretationen und somit zu Streitigkeiten führen. - Frage: Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, welche Leistungen zum erweiterten Rohbau gehören?
Sprechen Sie mit Ihrem Architekten und lassen Sie sich die einzelnen Positionen genau erklären. Im Zweifelsfall sollten Sie einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. - Frage: Welche Rolle spielt die Bauleitung beim erweiterten Rohbau?
Die Bauleitung überwacht die Ausführung der Arbeiten, stellt sicher, dass die Pläne eingehalten werden und koordiniert die verschiedenen Gewerke. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Bau. - Frage: Wie dokumentiere ich Mängel beim erweiterten Rohbau richtig?
Mängel sollten schriftlich mit Fotos dokumentiert und dem verantwortlichen Unternehmen (z.B. Rohbauunternehmen) per Einschreiben mitgeteilt werden. Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung.
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Was beinhalten die einzelnen Leistungsphasen der HOAI und welche Bedeutung haben sie für mein Bauvorhaben?
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Erweiterter Rohbau: Definition durch Architekt erforderlich!
Da dies ...
kein "stehender" Begriff ist, wird es Ihnen wohl nur die Kollegin erklären können, was Sie damit meint. Sollte der Vertrag noch nicht unterschrieben sein, rate ich dringend zu einer Präzisierung dieses Gummibegriffs. -
Erweiterter Rohbau: Abgrenzung bei Eigenleistungen beachten!
Kenn ich,
hatten wir auch bei unserer Architektin (zufällig in Frankfurt..?), lag bei uns an Eigenleistungen, die sie nicht überwachen/beraten wollte. War eine blöde Regelung, so gab's bei jeder Frage ein "das gehört aber nicht zu meinen Aufgaben". Es ist sicherlich nicht die komplette Bauleitung gemeint und im Zweifelsfall definiert dann die A., was in ihre Verantwortung fällt!
Präzisieren z.B. mit "das bedeutet, alles außer X, Y, Z (einzelne Gewerke nennen) ". Andersrum "Rohbau und zusätzlich ... " kann der Laie nicht erkenne, was dann evtl. alles fehlt. Außerdem die Bauleitung für diese Gewerke klären und in den Vertrag aufnehmen.
Auch wenn's kein stehender Begriff ist: Bei uns erw. Rohbau= Rohbau + Fenster/Türen, Treppe, Estrich ohne Technik (El, Sani) und Innenausbau
Gruß
Volker Leue -
Objektüberwachung: Nachträgliche Einschränkung problematisch!
Na super ...
Na super wär ja schön gewesen, wenn uns das vor Vertragsabschluss aufgefallen wäre ... leider ist das aber schon länger her. Außerdem steht auf der ersten Seite ganz normal "Leistungsphase 8 Objektüberwachung" und dann erst bei der detaillierten Honorardarstellung auf der 2. Seite steht dieser Zusatz.
Unsere Architektin hat mittlerweile die Bauleitung niedergelegt, da sie meint, sie sei eben nur für den erweiterten Rohbau zuständig gewesen. Dabei stehen noch einige Gewerke (z.B. die Fertigstellung der Betontreppe mit Geländer und Belag, der Hauseingang, die Brüstung an der Dachterrasse u.a.) aus.
Kann sie sich da einfach so zurück ziehen?
Vielen Dank,
MfG -
Erweiterter Rohbau: Auslegung bei Baufortschritt schwierig!
Tja ...
Dann wird wohl - wenn die Gute nicht einsichtig ist - ein Gericht auslegen müssen, was landläufig darunter zu verstehen wäre.
Wenn ich aber Ihre Resteliste so lese, dann ist der Bau ja fast fertig. Da wird sie Schwierigkeiten bekommen, zu erklären, was denn an den bis dahin erbrachten Leistungen noch Rohbau war.
Es könnte also sein, dass sie einer mündlichen Auftragserweiterung durch entsprechendes Handeln zugestimmt hat >;-)) ).
Sach ich jetzt mal so ... -
Bauleitung: Bauaufsicht fordert lückenlose Betreuung!
Hmm ...
soweit so schlecht, aber wie ist das denn mit der Bauleitung? Die Bauaufsicht macht jetzt nämlich Druck auf uns, die sagen: "es darf keine Baustelle auch nur für eine Stunde ohne Bauleiter sein".
Gleichzeitig setzen die aber auch die Architektin unter Druck - nageln sie auf zu viele Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten fest, die sie nicht übernehmen kann/möchte - wie sie uns ihrerseits berichtet.
Wir stehen jetzt dazwischen und sind ratlos ...? Durfte sie einfach die Bauleitung niederlegen? Und müssen wir bis zum absoluten Ende einen Bauleiter haben? Können wir nicht die paar Restgewerke in Eigenregie vergeben, wie wir ja schon so vieles (trotz Architektin) selbst organisiert haben?
Danke und Gruß, -
Bauleitung: Bauamt benötigt Ansprechpartner bis Fertigstellung!
Wer da ...
wem was warum wie schuldet oder auch nicht, kann Ihnen wohl nur ein Baurechtler erläutern.
Das Bauamt will bis zur Fertigstellungsanzeige einen Namen in den Akten haben, fertig sind Sie aber noch nicht.
Was das Bauamt (außer der Unterschrift) noch von der Guten will, weiß ich nicht - fragen Sie doch mal im Bauamt, was da los ist.
Insgesamt läuft das alles etwas merkwürden - denn sie muss ja das Bauamt informiert haben, dass sie nicht mehr will.
@ VL - Irgendwie deucht mich das auch in Richtung F. -
Bauleitung: Fachbauleiter für Nebengewerke akzeptabel?
Schöner Sch ...
natürlich kann man selbst vergeben, soviel man will. Das Amt will aber immer einen Namen als Bauleiter haben und der muss auch entsprechend fachkundig sein. Bei den restlichen "Nebengewerken" (vergebt mir, ihr Schlosser ...) kann sich das Bauamt (zumindest hier in Hessen) aber auch mit dem jeweiligen Handwerker als Fachbauleiter für seine eigenen Arbeiten zufrieden geben. Wenn das Amt richtig nerven will, können sie eine Bauleitung selbst für Malerarbeiten verlangen.
Nach der Beschreibung sollte der Bau, bis auf Geländer, reif für die Fertigstellungsanzeige sein. Die Arbeiten bis dahin sollten mit Fachbauleitung erlaubt werden, das Amt will die Akte auch abschließen. Ganz nett zum Bauamt gehen, nicht ärgern lassen, Verständnis für die Sicherheitsproblematik zeigen und zusammen eine Lösung suchen. Das geht, klingt blöd, ist aber meist so, besser wenn die Frau alleine hingeht ...
Außerdem Baurechtler suchen und klären, was die Architektin denn alles noch dem Bauamt (und Ihnen) an Leistungen schuldet (und vorher nicht zahlen).
Mitfühlende Grüße
Volker Leue -
Bauvertrag: Anwaltliche Beratung bei Problemen ratsam!
Ja,
wir denken jetzt auch ernsthaft darüber nach, das alles mal von einem Rechtsanwalt beleuchten zu lassen. (Ist ja nicht nur dieser eine Punkt hier, sondern schon einiges zusammen gekommen in dieser ganzen Bauangelegenheit)
Die Frage ist nur, wie finden wir jemanden, der auch wirklich gut ist, und nicht auch wieder drauf aus, ein bisschen dazu zu verdienen - sorry, möchte hier keinen Generalverdacht gegen alle Anwälte aussprechen! - bei uns ist nur bisher soo viel schief gelaufen, dass wir mittlerweile schon fast vor alles und jedem "Angst" bzw. Bedenken haben. Bin daher für jeden Tipp dankbar für guten Anwalt im Baurecht.
Vielen Dank,
Grüße -
Baurecht: Anwaltsempfehlung im Rhein-Main-Gebiet gesucht!
Wo
sitzt Ihr denn? Rhein-Main kann ich evtl. weiterhelfen, aber dann nur direkt (bitte E-Mailt dann Eure email).
Erste Beratung ist bezahlbar (im Vergleich zu einem Haus 🙂, wenn ein Anwalt bei dieser Lage gleich zur Klage gegen irgendwen rät, taugt er nichts (nur eine Laienmeinung). Das wichtigste ist wohl, die eigene Position realistisch einschätzen zu können und da sollte einem jeder Fachanwalt weiterhelfen können.
Gruß
Volker -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Erweiterter Rohbau: Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Abgrenzung
💡 Kernaussagen: Der Begriff "erweiterter Rohbau" ist nicht standardisiert und bedarf einer klaren Definition im Bauvertrag. Die Bauaufsicht fordert eine durchgehende Bauleitung bis zur Fertigstellungsanzeige. Bei Unklarheiten oder Problemen mit der Architektin ist eine anwaltliche Beratung im Baurecht empfehlenswert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Erweiterter Rohbau: Abgrenzung bei Eigenleistungen beachten! erwähnt, kann die Abgrenzung des erweiterten Rohbaus problematisch sein, insbesondere bei Eigenleistungen. Eine präzise Definition im Vertrag ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauleitung: Fachbauleiter für Nebengewerke akzeptabel? wird die Möglichkeit der Fachbauleitung durch Handwerker für ihre jeweiligen Gewerke angesprochen, was eine pragmatische Lösung für bestimmte Situationen darstellen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Bedeutung des "erweiterten Rohbaus" mit Ihrer Architektin oder suchen Sie rechtlichen Rat, wie im Beitrag Bauvertrag: Anwaltliche Beratung bei Problemen ratsam! empfohlen. Achten Sie darauf, dass die Bauleitung bis zur Fertigstellungsanzeige sichergestellt ist.
Die Diskussion verdeutlicht die Wichtigkeit einer detaillierten Leistungsbeschreibung im Bauvertrag, um Missverständnisse bezüglich der Verantwortlichkeiten und Aufgaben im erweiterten Rohbau zu vermeiden. Die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) sollte klar definierte Leistungen umfassen, insbesondere wenn der Begriff "erweiterter Rohbau" verwendet wird.
Die Teilnehmer des Forums weisen darauf hin, dass die Bauaufsicht eine lückenlose Bauleitung fordert, was bei einer eingeschränkten Objektüberwachung zu Problemen führen kann. Es wird empfohlen, frühzeitig das Gespräch mit der Architektin und dem Bauamt zu suchen, um Unklarheiten zu beseitigen und eine reibungslose Bauabwicklung zu gewährleisten. Bei anhaltenden Konflikten ist die Hinzuziehung eines Baurechtlers ratsam, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Rohbau, Bauvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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