wir haben einen Bauträgervertrag mit BGBAbk.. Der Vertrag sieht nach kompletter Fertigstellung des Hauses eine Abnahme vor. Die Bezahlung erfolgt in Teilraten gemäß MABV.
Habe ich ein Recht, vor Bezahlung einer Rate die tatsächliche Fertigstellung des entsprechenden Gewerks in Augenschein zu nehmen? Der Bauträger ist Grundstückseigentümer und hat damit auch das Hausrecht inne. Im Vertrag ist nichts hinsichtlich Betretungsrechte für die Käufer geregelt.
Ich habe begründetes Interesse daran, den tatsächlichen Baufortschritt zu prüfen, da bereits einmal eine Rechnung zu früh gestellt wurde. Mittlerweile befindet sich eine Bautür im Haus zu der ich über keinen Schlüssel verfüge.
Um es also auf den Punkt zu bringen - kann ich bevor der Bauträger mir nicht die Möglichkeit gibt, das fertigstellte Gewerk und dessen Ausführungsqualität zu prüfen die Zahlung verweigern?
Aus gutem Grund anonym - ich glaube der Bauträger liest mit! SORRY