Elektro- und Sanitärarbeiten mangelhaft: Rechte, Vorgehen & Rechnungsminderung?
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Elektro- und Sanitärarbeiten mangelhaft: Rechte, Vorgehen & Rechnungsminderung?

Hallo,
ich bin neu und habe eine Frage, da uns unser Anwalt nicht mehr weiterhelfen kann.
Mein Mann und ich haben neu gebaut und zur Erledigung der Elektro/Sanitäraufgaben eine Firma beauftragt.
Für die Arbeiten generell hat diese Firma fast drei Monate gebraucht (normales Einfamilienhaus) und uns vor zwei Monaten die letzte Rechnung geschickt, welche wir wegen Mängel bis jetzt noch zurückbehalten haben.
Einige der Mängel:
  • falsches Beschriften des Sicherungskastens, dadurch zweimal Stromschläge
  • Lichtschaltungen nicht separat schaltbar, wie vereinbart und nicht mehr korriegierbar
  • zu geringer Abstand in den Antennendosen
  • Klingeltransformator falsch angeschlossen
  • dreimal Leck an der Wasseruhr
  • Schimmelbefall in der Steigleitung

Dies waren nicht alle Mängel, teilweise sind sie jedoch auch schon behoben worden.
Leute unserem RA sind wir auch nach mehrmaligen Fristsetzten verpflichtet die Firma wieder in unser Haus zulassen, um alles in Stand zu setzten und auch verpflichtet die Rechnungen voll zu bezahlen.
Kann es denn sein, das bei all dem Ärger nicht eine Rechnungsminderung zu erwirken ist, zumal nicht alle Fehler mehr zu beheben sind?
Wo kann ich Vergleiche finden, die uns weiterhelfen?
Ich will mich nicht nicht um die Rechnung drücken, keineswegs, aber so eine Firma sollte der Gerechtigkeit wegen auf keinen Fall voll ausbezahlt werden!
Für jede Hilfe bin ich dankbar.

  • Name:
  • spartakus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Anzeichen von Schimmelbefall sollte umgehend ein Fachmann zur Ursachenforschung und Schimmelbeseitigung hinzugezogen werden.

    🔴 Kritisch: Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von qualifizierten Elektrikern durchgeführt werden. Unsachgemäße Arbeiten können lebensgefährlich sein.

    🔴 Kritisch: Eine Leckage an der Wasseruhr oder Steigleitung deutet auf einen Rohrbruch hin. Lassen Sie dies umgehend von einem Sanitärfachbetrieb beheben.

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Ausführung der Elektro- und Sanitärarbeiten in Ihrem Neubau haben. Da Ihr Anwalt nicht weiterhelfen kann, möchte ich Ihnen einige Punkte aufzeigen, die Sie beachten sollten.

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte Elektroinstallationen können lebensgefährliche Stromschläge verursachen. Unsachgemäße Sanitärinstallationen können zu Wasserschäden und Schimmelbefall führen.

    Vorgehensweise bei Mängeln:

    • Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Mängel mit Fotos und Datum.
    • Fristsetzung: Setzen Sie der Firma schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (z.B. 2-3 Wochen).
    • Rechnung prüfen: Die Rechnung sollte detailliert und nachvollziehbar sein. Bei Mängeln können Sie eine Rechnungsminderung geltend machen.
    • Sachverständiger: Ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen für Elektro- und Sanitärtechnik hinzu, um die Mängel fachgerecht beurteilen zu lassen.

    Rechtliche Schritte:

    • Mängelanzeige: Senden Sie eine formelle Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an die Firma.
    • Ersatzvornahme: Wenn die Firma die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, können Sie eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen (Ersatzvornahme).
    • Gerichtliche Schritte: Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie Klage einreichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und setzen Sie der Firma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht beurteilen zu lassen und Ihre Ansprüche zu untermauern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie ist Voraussetzung für weitere Gewährleistungsansprüche.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Fristsetzung
    Fristsetzung
    Die Aufforderung an den Auftragnehmer, die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Frist muss angemessen sein.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verzug
    Rechnungsminderung
    Die Reduzierung des Werklohns aufgrund von Mängeln. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch die Mängel entstanden ist.
    Verwandte Begriffe: Werklohn, Mängel, Schadensersatz
    Ersatzvornahme
    Die Beauftragung eines anderen Unternehmens mit der Mängelbeseitigung, nachdem der ursprüngliche Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt hat. Die Kosten der Ersatzvornahme können dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Mängel, Schadensersatz
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Mängel fachgerecht zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Ein Sachverständigengutachten kann als Beweismittel vor Gericht dienen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweismittel, Mängel
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Mängel, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Schimmelbefall
    Das Wachstum von Schimmelpilzen in Innenräumen, oft verursacht durch Feuchtigkeit. Schimmelbefall kann gesundheitsschädlich sein und muss fachgerecht beseitigt werden.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Wasserschaden, Schimmelgutachter

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei mangelhaften Handwerkerleistungen?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind und die Firma diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
    2. Wie setze ich eine Frist zur Mängelbeseitigung richtig?
      Die Fristsetzung sollte schriftlich erfolgen (per Einschreiben mit Rückschein) und eine klare Beschreibung der Mängel sowie eine angemessene Frist (z.B. 2-3 Wochen) enthalten. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass nach Ablauf der Frist weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
    3. Was ist eine Rechnungsminderung und wie berechne ich sie?
      Eine Rechnungsminderung ist eine Reduzierung des Werklohns aufgrund von Mängeln. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch die Mängel entstanden ist. Ein Sachverständiger kann bei der Bewertung helfen.
    4. Was ist eine Ersatzvornahme?
      Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn Sie eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen, nachdem die ursprüngliche Firma die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt hat. Die Kosten der Ersatzvornahme können Sie der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen.
    5. Wann sollte ich einen Sachverständigen hinzuziehen?
      Ein Sachverständiger sollte hinzugezogen werden, wenn die Mängel schwerwiegend sind, die Ursache unklar ist oder die Firma die Mängel bestreitet. Ein Sachverständigengutachten kann als Beweismittel vor Gericht dienen.
    6. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Mängel mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung. Machen Sie Fotos oder Videos von den Mängeln. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Vertrag, Rechnungen, Schriftverkehr) auf.
    7. Was tun bei Schimmelbefall nach Sanitärarbeiten?
      Schimmelbefall deutet auf Feuchtigkeitsprobleme hin. Lassen Sie die Ursache umgehend von einem Fachmann (z.B. Schimmelgutachter) untersuchen und den Schimmel fachgerecht beseitigen. Informieren Sie die Sanitärfirma über den Schimmelbefall.
    8. Welche Rolle spielt der Anwalt in diesem Fall?
      Ein Anwalt kann Sie rechtlich beraten, Ihre Ansprüche durchsetzen und Sie vor Gericht vertreten. Er kann Ihnen helfen, die richtige Strategie zu wählen und Fehler zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baurechtliche Beratung
      Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Bauherr.
    • Mängelprotokoll erstellen
      Eine Anleitung zur systematischen Erfassung von Baumängeln.
    • Sachverständigengutachten im Bauwesen
      Die Bedeutung und der Ablauf eines Gutachtens zur Feststellung von Mängeln.
    • Rechnungskürzung bei Baumängeln
      Wie Sie eine Rechnung rechtssicher mindern können.
    • Die Bauabnahme
      Worauf Sie bei der Bauabnahme achten müssen, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
  2. Wer bezahlt den RA?

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Wer bezahlt den RA?
  3. Rechnung bei Mängeln: Rechte nach BGB – Nichtzahlung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ich verstehe den RA nicht
    wenn er pauschal sagt, dass Sie die Rechnung voll bezahlen müssen. Abnehmen müssen Sie nur mängelfreie Leistungen. Erst mit der Abnahme ist die Vergütung fällig. In den Links finden Sie Ihre Rechte nach BGBAbk., Link 1 regelt den Druckzuschlag zur Beseitigung von Mängeln, Link 2 enthält die Wahlmöglichkeiten bei Mängeln (Nacherfüllung, Minderung).
  4. Minderung bei Baumängeln: Voraussetzungen & Rechtsgrundlagen

    Minderung
    Sofern es noch Mängel gibt die definitiv nicht zu beheben sind, bzw. nur mit erheblichem Aufwand, bzw. für Euch unzumutbaren Einschränkungen, steht grundsätzlich eine Minderung des Vertragspreises an. Hierfür lassen sich auch Urteile finden, Euer Anwalt sollte so etwas finden! Zuerst ist festzustellen, ob BGBAbk. oder VOBAbk. vereinbart wurde. Dann ist wichtig ob eine Abnahme bereits stattgefunden hat. Wenn nicht, würde ich das Geld vorläufig nicht auszahlen. Dann hat der AN nachzuweisen, dass er ein Mängelfreies Werk hergestellt hat. Im Fall der Schimmelbildung (ich vermute mal Schwitzwasser an nicht isolierten Leitungen) sollte ihm dies extrem schwer fallen. Das ganze riecht schon verdamt nach Streit, also alles schriftlich machen, von der Mängelanzeige bis zur Abnahme, sonst wird es bei einem ggf. möglichen Rechtsstreit ganz schwer. Diesen sollte man ohnehin vermeiden, da das Ganze meist in einem Vergleich endet und man ohnehin einen Teil und seien Anwalt zahlt. Sofern es noch keine Abnahme gab, kann man bei VOB auch Ersatzvornahme androhen, das heißt man lässt die Mängel durch eine "Fachfirma" beseitigen und verrechnet dies mit den offenen Forderungen. Das geht aber auch erst nach Verweigerung durch den AN die Mängel zu beseitigen und entsprechendem vorherigen nachweislichen Schriftwechsel. Die aufgezählten Elektromängel waren zwar nicht unerheblich, aber grundsätzlich zu beseitigen und sei es durch eine Aufputzinstallation. Dementsprechend kein Grund für eine erheblich Rechnungskürzung. Auch wäre von Euch nachzuweisen, dass zum Beispiel die Schaltungsart schriftlich vereinbart wurde. Ohne Papier keine Chance!
  5. Ggf. RA wechseln

    Foto von

    Ggf. RA wechseln
  6. Fristsetzung Mängelbeseitigung: Ablehnungsandrohung – Vorgehen

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
    Nach meiner Meinung kann man als AGAbk. nach fruchtlosem Fristablauf zur Mängelnachbesserung eine weitere, angemessene Frist setzen, jetzt aber mit ddem Hinweis, dass man nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Frist jede Erledigung durch den AN ablehnen würde. Dann kann man eine andere Firma beauftragen und die entstandenen Kosten von den noch bestehenden Forderungen des AN absetzen. Vorheer schon darf man nach m.E. überwiegender Rechtsauffassung bis zum Dreifachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten.
    Die Aussagen des Anwalts lassen mir im übrigen die Haare zu begre stehen. Wessen Interessen vertritt der eigentlich? Ich würde dringend zu einem sofortigen Wechsel raten!
    Gruß
  7. Vertragsprüfung: Mängel erkennen & Rechte sichern!

    Vertrag lesen  -  Formulierungen markieren  -  im Internet selbst informieren
    Hallo,
    die selben Probleme hatten / haben wir auch. Richtig ist, dass alles was nicht schriftlich irgendwo greifbar ist nur sehr schwer verlangt / eingeklagt werden kann.
    Es ist jedoch für uns Normalbürger und Laien die große Datenbank Internet, in der wir mit viel Onlinezeit meistens Hinweise finden auf was zu achten ist. So habe ich es gemacht.
    Mit diesen "Fachinformationen" habe ich bei meinem Bauträger konkret nachgefragt bzw. dem RA Hilfestellungen gegeben was "Stand der Technik" ist und was im Vertrag steht.
    Das Problem ist immer dabei für den RA abschätzen / bewerten zu können wie der Mangel (in Geld) zu bewerten ist. Ist dies einmal klar, so steht Ihnen der dreifache Zurückbehaltungsbetrag von einer noch ausstehenden Rechnung zu.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Elektro- und Sanitärarbeiten: Mängel, Rechte & Rechnungsminderung

    💡 Kernaussagen: Bei mangelhaften Elektro- und Sanitärarbeiten bestehen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. Eine detaillierte Mängelanzeige und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung sind entscheidend. Die Abnahme mängelfreier Leistungen ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung. Dokumentation und rechtzeitige Information sind wichtig, um Ansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt für Baurecht kann bei der Durchsetzung der Rechte helfen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Rechnung bei Mängeln: Rechte nach BGB – Nichtzahlung! muss man mängelfreie Leistungen nicht abnehmen und somit die Rechnung nicht voll bezahlen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Minderung des Vertragspreises ist möglich, wenn Mängel nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beheben sind, wie im Beitrag Minderung bei Baumängeln: Voraussetzungen & Rechtsgrundlagen erläutert wird. Hierbei ist zu klären, ob BGBAbk. oder VOBAbk. vereinbart wurde.

    🔴 Kritisch/Risiko: Es ist wichtig, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf eine Ablehnungsandrohung auszusprechen, bevor eine andere Firma beauftragt wird, wie im Beitrag Fristsetzung Mängelbeseitigung: Ablehnungsandrohung – Vorgehen beschrieben.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Vertragsprüfung: Mängel erkennen & Rechte sichern! betont die Wichtigkeit, den Vertrag genau zu lesen und Formulierungen zu markieren, um sich im Internet selbst zu informieren und Hinweise auf mögliche Mängel zu finden. Dies hilft, die eigenen Rechte besser zu verstehen und geltend zu machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert, setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Rechte bei mangelhaften Elektro- und Sanitärarbeiten durchzusetzen. Beachten Sie die Hinweise zur Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, um Ihre Position zu stärken.

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