Baumängel & Bauherren-Frust: Ursachen, Rechte & Kosten auf der Baustelle?
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Baumängel & Bauherren-Frust: Ursachen, Rechte & Kosten auf der Baustelle?

so, liebe baugemeinde, werft doch mal bitte einen Blick auf den u.g. Thread. Da bekomme ich das kalte grausen. Nicht wegen Herrn Alde, der es wahrscheinlich gar nicht so gemeint hat, sondern gegen diese ganze Pseudo-Sachverständigen und mängelsuchendeumdanachmöglichstvielgeldeinzubehaltende Bauherrenschaft.
Da stellt ein Bauherr, der noch total guter Dinge ist, eine ganz einfache Frage danach, wie er denn seine Einfamilienhaus-Bodenplatte wässern soll. Und ich denke, wir widerspricht keiner, wenn ich sage, dass die zweite Antwort die einzig richtige und praktikable ist.
Und nun kommt Mr. DINAbk. daher und erzählt dem Bauherren erstmal, dass sein Bauunternehmer ein ... ist weil er es nicht selbst macht und fährt dann mit "wasserspeichernden Abdeckungen mit Verdunstungsschutz" und dem ganzen anderen Mist fort.
So, und genauso funktioniert es auch auf Deutschlands Baustellen täglich: Der SV vom Verband zoffender Bauherren hat seinem Kunden ja schließlich versprochen, seine Kosten "wieder reinzuholen" und bombardiert den Bauunternehmer mit Mängelrügen a la "wasserspeichernder Abdeckung gem. DIN bla bla" und so weiter. Dem Bauherren wird suggeriert, dass es tatsächlich möglich ist, sein Haus zu dem von ihm gezahlten Preis von 90000 € unter exakter Einhaltung aller DIN-Vorschriften zu errichten  -  Schwachsinn!
Der Bauherr denkt natürlich, dass sein ganzes Haus mit Sicherheit zusammenbrechen werde, weil sein SV ihn auf diesen "gravierenden" Mangel hinweist, den er  -  oh Gott lob  -  entdeckt hat. Dann große Mäbgelrüge an den Bauunterehmer, natürlich mit Festeinbehalt, und die SV-Kosten darf der auch noch tragen, weil es ja ein gravierender Mangel war.
Da Bauunternehmer natürlich dann auch stinksauer und schon haben wir es geschafft: ein richtig tolles Klima auf der Baustelle und zwei Vertragspartner die sich ab jetzt wegen so einer bescheuerten Sache wie der Bewässerung einer Bodenplatte als Feinde gegenüberstehen.
Der arme Bauherr wendet sich dann ein Forum im Internet, in dem ihm als zweites (als erstes kommt immer der Rat, "umgehend einen mit Baurecht vertrauten Anwalt aufzusuchen") solche uralten Bauunternehmerschmonzetten wie "Wenn Ihr Generalunternehmer sagt, dass die DINs Schwachsinn sind, dann sollten Sie sich ganz schnell von ihm trennen ... " aufgetischt werden. Dann schaukeln sich die Experten noch gegenseitig hoch, wobei nicht selten der Bauherr ganz vergessen wird. Letzterer weiß nun gar nicht mehr, was er soll, und so wird aus der Idee zweier Vertragspartner, ein einfaches Haus zu bauen, eine unendliche Geschichte, die alle einen riesen Sack voll Geld kostet, obwohl eigentlich gar nichts los war.
Moment, nicht alle, denn der einzige der verdient hat, ist der ehemals arbeitslose Dipl-Ing, der sich jetzt als Bauherrenberater verdingt. Armes Deutschland!
Puh, das tat gut. So, und jetzt die pauschale Entschuldigung an all die fleißigen Forumshelfer. Aber mal ganz ehrlich, ist nicht auch ein bisschen was dran, an dem was ich sage?
Ein gefrusteter ehrlicher Bauunternehmer
  • Name:
  • Friedrich S.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Der Forumsbeitrag thematisiert ein häufiges Problem in der Baubranche: Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Bauunternehmern aufgrund von vermeintlichen oder tatsächlichen Baumängeln. Ich sehe hier mehrere Aspekte, die wichtig sind:

    Mängelrüge: Eine formgerechte Mängelrüge ist entscheidend, um Ansprüche geltend zu machen. Diese sollte detailliert sein und dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig (Fotos, Videos, Gutachten).
    • Sachverständiger: Bei Unsicherheiten empfehle ich, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.
    • Vertragsgrundlage: Prüfen Sie den Bauvertrag auf Gewährleistungsansprüche und Fristen.

    🔴 Gefahr: Unberechtigte Mängelrügen können zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Eine Eskalation des Konflikts kann teuer werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Bauunternehmer und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Bei Uneinigkeiten ist die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht ratsam.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die formelle Beanstandung eines Mangels an einer Leistung. Sie muss schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadenersatz.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen. Er kann Gutachten erstellen und Baumängel beurteilen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nachbesserungsrecht, Verjährung.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer über die Errichtung eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk..
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Inbesitznahme.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es enthält Regelungen über Verträge, Sachenrechte und Schuldverhältnisse. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht.
    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOBAbk./B) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauausführung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist die formelle Beanstandung eines Mangels an einer Bauleistung durch den Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer. Sie muss den Mangel genau beschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen.
    2. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Erstellen Sie Fotos und Videos, die den Mangel deutlich zeigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort der Feststellung. Bewahren Sie alle Unterlagen (z.B. Bauvertrag, Rechnungen, E-Mails) sorgfältig auf.
    3. Wann sollte ich einen Bausachverständigen hinzuziehen?
      Wenn Sie unsicher sind, ob ein Mangel vorliegt oder wie dieser zu beheben ist, ist die Expertise eines Bausachverständigen ratsam. Er kann den Mangel objektiv beurteilen und ein Gutachten erstellen.
    4. Welche Fristen gelten für Mängelrügen?
      Die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen sind im BGB geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.
    5. Was tun, wenn der Bauunternehmer den Mangel nicht beseitigt?
      Setzen Sie dem Bauunternehmer eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn diese fruchtlos verstreicht, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten dem Bauunternehmer in Rechnung stellen oder rechtliche Schritte einleiten.
    6. Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei Baumängeln?
      Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer. Er enthält Bestimmungen über die zu erbringende Leistung, die Vergütung und die Gewährleistung.
    7. Was ist ein Feststellungsklage?
      Eine Feststellungsklage ist eine Klage vor Gericht, mit der festgestellt werden soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Im Baurecht kann sie beispielsweise dazu dienen, festzustellen, ob ein Mangel vorliegt oder ob der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.
    8. Wie kann ich Baumängel vermeiden?
      Eine sorgfältige Planung, eine detaillierte Baubeschreibung und eine regelmäßige Baubegleitung durch einen Architekten oder Bausachverständigen können helfen, Baumängel zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zum Ablauf der Bauabnahme und deren rechtliche Konsequenzen.
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      Eine Vorlage für ein Mängelprotokoll und Tipps zur richtigen Dokumentation von Mängeln.
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  2. Bauunternehmer-Haftung: Wer zahlt bei Beton-Schäden?

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Der Beitrag kann doch nicht wahr sein
    Ein Bauunternehmer, der erklärt, dass eine ordnungsgemäße Arbeit eine Zumutung ist. Wer ist denn haftbar zu machen, wenn z.B. der Bauherr mit einem zu scharfen Wasserstrahl rangeht und den Beton wegspült. Was soll der Bauherr machen, wenn das Gleiche ein halber Wolkenbruch macht. Wer ist haftbar, wenn das Wässern nicht ausreicht und die Oberschicht schneller austrocknet, als der Beton abbindet? Als Antworten kommt "Naja, die Nachbehandlung ist zwar unsere Pflicht, aber die Frau wartet" oder "Fahren Sie etwa immer 30, wenn 30 vorgeschrieben sind? " Oft reicht ja das Abdecken mit Folie  -  aber das ist oft schon zu viel. Und von Verbrechern haben Bauunternehmer gesprochen, die ordentliche Arbeit machen. Das unwissende Bauherren über den Tisch gezogen werden sollen ist eine Frechheit.

    Wo soll denn der Gewinn sein, wenn im Forum eine fachgerechte Antwort kommt  -  das ist wohl das Geheimnis des Fragestellers.

    Das schließt natürlich nicht aus, dass es auch Berater gibt, deren Ziel nicht ein möglichst mängelarmer Bau (da es einen mängelfreien Bau fast nicht gibt), sondern das Drücken des Werklohns ist.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. DIN-Normen: Verhältnis Bauherr, Berater & Verunsicherung

    kann er wohl..
    denn damit war nicht gemeint, dass bei Notwendigkeit nicht nach der DINAbk. gearbeitet werden muss. Hier geht es lediglich um die Geschichte mit den Kanonen und den Spatzen. In wieviel % der Fälle passieren denn solche Negativbeispiele, wie die von Ihnen genannten? Mir geht es lediglich um das gute Verhältnis, dass durch die Herren Berater mit der Verunsicherung der Bauherren regelmäßig zerstört wird. Es wird einfach alles gefordert, was die DIN so hergibt, auch wenn es völlig überzogen und praxisfremd ist. Und jetzt erzähl mir keiner, dass alle DINs völlig praxisnah sind ... Aber es muss ja ein Mangel gefunden werden, damit die Kohle wieder reinkommt.
    • Name:
    • Friedrich S.
  4. Meinung: Harmloser Thread, Kritik an Bau-Zuständen

    Wieso
    'Herr Alde'?
    Sehe ich nicht.
    Irgendwie doch eher harmlos, Ihr Thread.
    Natürlich haben Sie im Ansatz recht.
    Stinkt mir auch oft genug.
    Habe ich aber auch bereits oft kritisiert.
    Gruß,
    JDB  -  der die Kirche im Dorf lässt.
  5. Bodenplatte: Nachbehandlung vs. Temperaturen unter 0°C

    Foto von

    Kanonen und Spatzen
    Mit "Kanonen und Spatzen" gebe ich Ihnen Recht. Bei einer Bodenplatte eines Einfamilienhaus muss der AN nicht unbedingt bis zur halben Endfestigkeit die Nachbehandlung machen, aber abziehen und verschwinden  -  vielleicht noch bei Temperaturen unter 0 °C oder über 30 °C, dass ist dann doch des Schlechten zu viel. Ein paar Stunden sollten schon eingeplant sein.
  6. Bodenplatte: Rissbreitenbeschränkung & Nachbehandlung

    nehmen wir mal an ...
    es handelt sich dabei um eine "billigste" Bodenplatte (soll's ja geben).
    natürlich keine Perimeterdämmung, ist eh besser für den Erder 😉
    über Sauberkeitschicht diskutier ich nicht, die gehört hin  -  ist aber
    unwesentlich, ich will ja auf's Wasser raus.
    weil die Bodenplatte (ohne Streifenfundamente) sparsam bewehrt ist (Q377
    oder Q378, alle 3 Jahre anders), ist für Rissbreitenbeschränkung "nicht viel
    Luft". Nachbehandlung macht deshalb  -  unabhängig von DINen  -  schon Sinn.
    was bedeutet das jetzt an Aufwand?
    die Bodenplatte wird am Rand auf einen folienstreifen betoniert, der über die
    OK hochsteht. dann wird die ganze gaudi geflutet. fertig.
    wo bitte ist das Problem?
    andersrum betrachtet: es gibt genug Bauunternehmer, die aus dem hier
    gelesen was lernen können (Ingenieure und Architekten auch).
    gehört nicht deshalb das Thema klar abgehandelt?
    ich glaub gerne, dass manche "Postings" anders rüberkommen, als sie gemeint
    sind. da nehme ich meine nicht aus. für eine schriftliche Stellungnahme
    zu meinen Bauten habe ich mehr Zeit, als für einen kurzkommentar
    hier im Forum.
    trotzdem hoffe ich auf einen konstruktiven Dialog  -  auch über "fluten" 🙂
  7. Bodenplatte: Wo liegt das Problem genau?

    Foto von Robert Worsch

    Und nu
    habe ich alles gelesen.
    Wo ist das Problem?
  8. Baustelle: Theorie vs. Praxis bei DIN-Abdichtungen

    Das Problem ist die Theorie und die Praxis
    wie ALLES was man auf den Baustellen vorfindet ... theortisch hat Hr. Ebel mit seinem Zitat aus der DINAbk. wohl Recht ... PRAKTISCH ist das ABER der totale Unsinn ... DENN wär schon mal ein DIN-gerechte Abdichtung (Folie) auf frisch eingebrachten Beton aufgebracht hat weiß was das für eine scheiß Arbeit ist ... JA ziehen SIE doch mal selber die Folie über den frischen Beton und ärgern sie sich über jeden Stützenanschluss der Ihnen in die Quere kommt ... man möchte mitunter selber reingehn und die Folie hie und da zurechtrücken! ... zu guter letzt haben Sie's dann geschafft die Folie liegt über den Beton ... jede Stelle wo die Folie NICHT auf den Beton aufliegt bewirkt das Gegenteil gerade bei hohen Temperaturen haben Sie drunter einen herrlichen Treibhauseffekt ... Toll und NOCH schöner wird das ganze mit etwas Wind bei dem's IHNEN dann die Folie sprichwörtlich aus den Fingern reißt ... UND das Beste kommt zu Schluss ... den die Knickerfalten bzw. die Folienziehaktion hinterlassen Spuren in Beton die der Estrichleger meist bemängelt das heißt Nacharbeiten (Spachteln und Schleifen) für
    den Unternehmer ... Zufrieden? DIN-gerecht?
    Nönö ... der Sollacher hat da RECHT ... der Mann spricht aus der Praxis "abdichten und fluten (!) " und das 3-5 cm ... Aus die Maus! ... und bei Decken Feucht halten bis man den Beton begehn kann OHNE das die Schuhe steckenbleiben Folie drauf schauen dass sie sauber aufliegt und wieder "Aus die Maus" ... oder die Decke 2 Tage lang feucht halten ... ABER nicht zu viel Wasser sonst säuft das Mauerwerk ab ... dazu muss man ABER 2 Tage alle 2 Std. erscheinen ... Wer die Wahl hat die Qual (!) ... Klar kann das auch der Bauherr machen ... Warum NICHT wegen der Gewährleistung? ... naja wieder Theorie und Praxis!
  9. Fallbeispiel: Streit um Holzkeile bei KST-Fenstern

    Mit Interesse gelesen
    Kann typisches Beispiel eines auf Geldsparen ausgerichteten Bauherrn beisteuern:
    Irgendwo gibt es eine "Rosenheimer" Vorschrift, dass beim Einbau von KST-Fenstern keine Holzkeile zur Lagesicherung vor der kraftschlüssigen Verdübelung im Mauerwerk verwendet werden dürfen. Dies zum Anlass genommen, hat über Streit mit mit allen Beteiligten bis zum Gutachter dazu geführt, dass damit verbunden ein Minderwert der Fenster festgestellt wurde.
    Mir ist kein Fall bekannt, bei dem Holzkeile zu Schäden geführt haben (komme aus der Wohnungswirtschaft mit Kenntnis über Tausende von Wohnungen). Natürlich kann man mit der typisch deutschen Mentalität jeden Teufel an die Wand malen, aber wen befriedigt das?  -  Gutachter, Geldsparer, Egomanen ...
  10. Abdichtung: Folie auf Beton – Zeitpunkt & Wirkung

    Foto von

    Recht
    "DENN wär schon mal ein DINAbk.-gerechte Abdichtung (Folie) auf frisch eingebrachten Beton aufgebracht hat weiß was das für eine scheiß Arbeit ist" stimme ich zu. Aber ich würde die Folie erst nach einigen Stunden drüber legen, wenn die Oberfläche nicht mehr so empfindlich ist, oder das systemtisch beim Abziehen des Betons gleich mitmachen (habe's aber noch nicht gemacht).

    "jede Stelle wo die Folie NICHT auf den Beton aufliegt bewirkt das Gegenteil gerade bei hohen Temperaturen haben Sie drunter einen herrlichen Treibhauseffekt". Ich kann mir keine negative Wirkung vorstellen, worin soll die Gefahr da bestehen Thali?

    "abdichten und fluten (!) " finde ich zwar gut  -  geht wegen der Hydrationswärme wahrscheinlich sogar im Winter. Aber dann das Eis ab? Aber praktisch halte ich das nun wieder für kompliziert. Die Schalung nehme ich doch mit zum Planabziehen, danach einen Rand anbringen?

    "Klar kann das auch der Bauherr machen" Aber erst mal vormachen, bis der Beton eine gewisse Anfangsfestigkeit erreicht hat. Aber außerdem bitte vereinbaren und nicht vor vollendete Tatsachen stellen!

    Also vor Beginn der Betonierarbeiten über die Nachbehandlung klar sein und nicht nach mir die Sintflut.

    Und wer hier öfter liest, wird auch gelesen haben, dass ich einen Bauherrn, der nur fotografiert, nichts sagt und hinterher den Werklohn herabsetzen will geschrieben habe, dass ich den Eindruck habe, das er den Mangel billigend in Kauf genommen hat, um den Werklohn zu drücken. Reaktion  -  keine mehr. Wenn jemand beim! (nicht nach) dem Fenstereinbau die Einbauart bemängelt, dann ist er ggf. im Recht.

  11. WU-Beton: Bodenplatte direkt auf Kies betonieren?

    wes geistes Kind ...
    der Bauunternehmer ist, der eine Bodenplatte aus WU-Beton direkt auf den
    Kies betoniert, und zum Ausgleich die Platte von oben "verbrennen" lässt ...
    das würd ich gerne wissen (s. Link vom Fragesteller)!
    mittlerweile kann man sich aussuchen, in blinder Normengläubigkeit oder
    in genauso blinder Normenablehnung "alles falsch" zu machen 😉
    wichtig ist dabei zweierlei: verantwortlich ist der ausführende/planende
    selber  -  und nicht irgendwelche Normen, schon gar nicht, wenn was *Normenkonform*
    schiefläuft.
    aber wehe, wenn was *gegen die Norm* schiefläuft ... viel Spaß vor Gericht ...
    ob es unter dem gesichtspunkt besonders schlau ist, Normen für Unfug zu
    erklären, bezweifle ich mal, aber Baufirmen sind ja meistens (im Gegensatz zu
    vielen persönlich haftenden Planern!) drastisch haftungsbeschränkt.
    GmbH-Mäntel gibt's ja auch zu spottpreisen ...
    mir ist schon klar, dass die murxerei und die flotten Sprüche "das hält auch
    ohne Norm" für viele Baufirmen, Architekten und Ingenieure existentielle
    Bedeutung haben  -  anders ist es nicht zu schaffen, Schlechtleistung und
    Unkenntnis dem Bauherrn "rüberzubringen".
    die wettbewerbsverzerrende Wirkung solch unseriöser Manieren ist unstrittig,
    die Auftraggeber sind aber nicht ganz unschuldig daran!
    da es jedoch noch in jedem marktsegment Firmen gibt, die auf Qualität
    achten (was sicher seinen Preis hat), scheint es wohl auch noch einsichtige
    Bauherren zu geben  -  auch wenn mitunter viel Bekehrungsarbeit erforderlich ist 😉
  12. Auftraggeber: Schuld an Baumängeln & Billigpreisen?

    Foto von

    AG
    "Auftraggeber sind aber nicht ganz unschuldig daran! ". Diese falsche Beschuldigung ist jetzt auf vielen Gebieten Mode (z.B. Fleischpreise). Wenn der AGAbk. fachlich kompetent ist und doch den Billigsten nimmt  -  dann ja. Aber der durchschnittliche AG kann! oft gar nicht beurteilen, auf was er sich einlässt und bei knappen Budget, erhält eben der Billigste den Auftrag, eine Überwachung wird auch eingespart und dann kommen die unerwarteten Kosten: zuerst Nachaufträge, weil der Bauherr vieles aus Unkenntnis für selbstverständlich bzw. nicht notwendig hält und dann die Schäden, die ggf. viel Gerichtskosten erfordern. Die Erfahrung wird oft gemacht  -  den Ärmsten ist es besonders leicht Geld aus der Tasche zu ziehen (Trickbetrüger usw.). Und dann evtl. noch windige Finanzierer, die sagen "auf jedem Bau sind Mängel zu finden und da können wir den Werklohn drücken, der Bauunternehmer hat das einkalkuliert". Auch wird dem Bauherren Falsches eingeredet: über dem Werkvertrag zum Hausbau steht Kaufvertrag (damit der Bauherr glaubt Kaufrecht käme zur Anwendung), obwohl es ein Werkvertrag ist. Wenn der Bauherr einen ordentlichen Bau nicht finanzieren kann, ist es besser er lässt es bleiben  -  aber woher soll er das wissen, wo die Werbung anderes suggeriert?

    Noch ein Beispiel für Fehler: Wenn beim Anbringen der diffusionsoffenen Unterspannbahn bemängelt wird, dass nach den Dachdeckerfachregeln diese leicht durchhängen muss und sie trotzdem straff gespannt wird, den liegt ein Mangel vor, vor dem rechtzeitig gewarnt wurde.

  13. Bauherr-Fragen: Gratwanderung im Bau-Forum

    Hilfe hier im Forum ist immer eine Gratwanderung (zu viele Unbekannte)
    Definition 0815-Bauherr:
    Er will ein 'ordentliches' Haus mit festen Randbedingungen.
    (Preis , Einzugstermin)
    Vieles ist ihm egal, oft auch der komplette Weg zum Ziel.
    Wenn dieser 0815-Bauherr hier nun eine einfache Frage stellt,
    dann stößt es mir schon sauer auf, wenn sein kompletter Bau hier auf einmal 'geröntgt' wird.
    Antwort: "Is OK, aber wie sieht's eigentlich da und da aus ... "
    Das muss nicht sein.
    Hängt aber wohl tatsächlich damit zusammen, dass hier einige auf Aufträge scharf sind. Für mich ist das ein Ärgernis.
    Zumal der 0815-Bauherr in späterer Bauphase merkt, dass er mit seinem Geld doch nicht ganz klarkommt.
    Dann ist ein Ruf "Hey, bei dir ist einiges nicht DINAbk.-gerecht! " natürlich umso willkommener.
    In diesem Sinne ...
    Schönen Sonntag.
  14. Selbermacher: Unbekannte Probleme bei Wandentfernung

    Foto von

    08/15
    [ Zitat Anfang ] ... Is OK, aber wie sieht's eigentlich da und da aus ... ". Das muss nicht sein. "

    Aber ein ganzer Teil von Fragen lässt darauf schließen  -  besonders bei Selbermachern  -  das dem Fragesteller Probleme, die für einen Fachmann naheliegen, unbekannt sind. Ein Zahnarzt hatte z.B. 7 m einer tragenden Wand entfernt und war verblüfft als das Haus sofort geräumt wurde, als das bekannt wurde. Wenn also jemand fragt, wie Fußböden nach Entfernung der Wand angeglichen werden, halte ich eine Sicherheitsanfrage zur richtigen Wandentfernung nicht nur für erlaubt, sondern sogar notwendig. Und das gilt für alle Anfragen, deren Beantwortung mit Scheuklappen gefährlich ist.

    "Ruf "Hey, bei dir ist einiges nicht DINAbk.-gerecht! ... [ Zitat Ende ]

    zum Kostendrücken ist Sauerei.

    In diesem Sinne ...
    Schönen Sonntag.

  15. Einigkeit: Abschluss der Diskussion im Bau-Forum

    Um mit den Worten eines 'Ehemaligen' zu sprechen ...
    "Na dann sind wir uns ja einig ... "
    :-)
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Baumängel & Bauherren-Frust: Rechte, Ursachen & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abwägung zwischen theoretischer DINAbk.-Konformität und praktischer Umsetzung auf der Baustelle. Bauherren-Frust entsteht oft durch Verunsicherung und den Druck, Kosten zu sparen. Die korrekte Nachbehandlung von Beton, insbesondere bei Bodenplatten, ist ein zentrales Thema. Auch die Frage der Verantwortlichkeit bei Baumängeln und die Rolle von Sachverständigen werden diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baustelle: Theorie vs. Praxis bei DIN-Abdichtungen wird darauf hingewiesen, dass die DIN-gerechte Abdichtung von frischem Beton in der Praxis eine Herausforderung darstellt und zu Problemen führen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bodenplatte: Nachbehandlung vs. Temperaturen unter 0°C betont, dass die Nachbehandlung einer Bodenplatte nicht bis zur halben Endfestigkeit erfolgen muss, aber ein vollständiges Ignorieren, besonders bei extremen Temperaturen, nicht akzeptabel ist.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag WU-Beton: Bodenplatte direkt auf Kies betonieren? wirft die Frage auf, welche Konsequenzen es hat, wenn eine Bodenplatte aus WU-Beton direkt auf den Kies betoniert wird und die Platte von oben "verbrennen" gelassen wird. Hier wird auf mögliche Schlechtleistungen und Unkenntnis hingewiesen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend informieren und nicht ausschließlich auf den günstigsten Anbieter setzen, um Baumängel und spätere Mehrkosten zu vermeiden. Eine frühzeitige Einbindung von Sachverständigen kann helfen, potenzielle Probleme zu erkennen und zu beheben. Siehe auch Auftraggeber: Schuld an Baumängeln & Billigpreisen?.

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