Bad-Winkel nicht 90°: Minderung berechnen? Tipps für Laienbauherren
BAU-Forum: Neubau
Bad-Winkel nicht 90°: Minderung berechnen? Tipps für Laienbauherren
Heute war der Fliesenleger da und hat im Gästebad 2 mx2 m die Bodenfliesen gelegt.
Mit bloßem Auge sieht man, dass sie relativ zur Wand schief liegen.
Wenn man nachmisst, dann hat stellt man fest, dass die Wände nicht im Winkel zu 90 °stehen.
Sie laufen auf 1,80 m Wandlänge um ca. 2 cm auseinander.
Da die Sache nicht mehr repariert werden kann und der Generalübernehmer die Fliesen so drin lassen will, hat er mir gesagt, dass wir den Preis reduzieren.
Bei der Höhe sagt er ich soll mir etwas einfallen lassen.
Deshalb wäre meine Frage: Wie hoch sollte die Minderung ausfallen ohne das es unangemessen bzw. zu gering ist.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
PS. :
Es ist schön Herr Beisse, dass Sie sich wieder am Forum beteiligen ... ihre lockere Art und ihr Sachverstand lösen bei mir als Laienbauherrn oft Verkrampfungen im Umgang mit dem Generalübernehmer.
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Falsche Winkel können Folgeschäden an Installationen verursachen.
GoogleAI-Analyse
Als Laie ist es verständlich, dass Sie verunsichert sind, wenn der Winkel im Bad nicht 90° beträgt.
🔴 Gefahr: Ein nicht rechtwinkliger Raum kann zu Problemen beim Verlegen von Fliesen und der Installation von Sanitärobjekten führen. Dies kann die Funktionalität und Ästhetik des Bades beeinträchtigen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Mangel dokumentieren: Fotografieren Sie den schiefen Winkel und die verlegten Fliesen.
- Generalübernehmer informieren: Setzen Sie den Generalübernehmer schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie eine Stellungnahme.
- Minderung berechnen: Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Hierfür kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um den Mangel zu begutachten und die angemessene Minderung zu ermitteln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Winkel
- Ein Winkel ist die geometrische Figur, die von zwei Strahlen oder Strecken gebildet wird, die von einem gemeinsamen Punkt ausgehen. Im Bauwesen ist der rechte Winkel (90 Grad) von besonderer Bedeutung, da er für rechtwinklige Räume und Bauteile verwendet wird.
Verwandte Begriffe: Geometrie, Grad, rechter Winkel, Neigung - Minderung
- Die Minderung ist eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Werklohns aufgrund eines Mangels an der Kaufsache oder Werkleistung. Sie wird in der Regel prozentual vom Gesamtpreis berechnet.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Baumangel, Preisminderung - Generalübernehmer
- Ein Generalübernehmer ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauvorhabens übernimmt. Er koordiniert alle beteiligten Gewerke und ist für die mangelfreie Ausführung verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauleiter, Bauherr, Architekt, Werkvertrag - Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks. Er kann die Funktionalität, Ästhetik oder Sicherheit des Bauwerks beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Minderung, Sachverständiger - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Im Bauwesen werden Sachverständige häufig zur Begutachtung von Baumängeln hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Baubegleitung, Beweissicherung - Fliesen
- Fliesen sind plattenförmige Baustoffe, die zur Verkleidung von Wänden und Böden verwendet werden. Sie bestehen in der Regel aus Keramik, Naturstein oder Glas.
Verwandte Begriffe: Keramik, Mosaik, Fugen, Verlegung - Bauleiter
- Der Bauleiter ist für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten vor Ort verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Bauplänen ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Architekt, Polier, Bauherr, Generalunternehmer
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet ein Winkel von ungleich 90 Grad im Bad?
Ein Winkel, der nicht 90 Grad beträgt, bedeutet, dass die Wände nicht rechtwinklig zueinander stehen. Dies kann zu Problemen beim Verlegen von Fliesen, Anbringen von Möbeln und der allgemeinen Nutzung des Raumes führen. - Wie kann ich den Winkel selbst überprüfen?
Sie können den Winkel mit einem Winkelmesser oder einem Geodreieck überprüfen. Messen Sie an mehreren Stellen im Raum, um ein genaues Bild zu erhalten. - Welche Auswirkungen hat ein falscher Winkel auf die Fliesenverlegung?
Ein falscher Winkel kann dazu führen, dass die Fliesen nicht parallel zu den Wänden verlaufen und ein unschönes Gesamtbild entsteht. Zudem kann es schwierig sein, die Fliesen passgenau zuzuschneiden. - Wie berechnet man eine Minderung bei einem Baumangel?
Die Minderung wird in der Regel prozentual vom Gesamtpreis des Bauvorhabens berechnet. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß des Mangels und der damit verbundenen Beeinträchtigung ab. Ein Sachverständiger kann hierbei helfen. - Was ist die Rolle des Generalübernehmers bei Baumängeln?
Der Generalübernehmer ist für die mangelfreie Ausführung des Bauvorhabens verantwortlich. Er muss den Mangel beheben oder eine angemessene Minderung gewähren. - Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Wenn sich der Generalübernehmer weigert, den Mangel zu beheben oder eine Minderung zu gewähren, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten. - Wie dokumentiere ich den Baumangel richtig?
Machen Sie Fotos und Videos vom Mangel. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Bauvertrag, Rechnungen, Schriftverkehr) auf. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachten und bewerten kann. Er kann Ihnen helfen, die Ursache des Mangels zu finden und die angemessene Minderung zu ermitteln.
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Wie man Mängel richtig dokumentiert und beim Bauunternehmen meldet. - Rechte bei Baumängeln
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Minderung Bad: Bazar-Methode zur Preisfindung
Wie auf dem Bazar
Minderwerte sind sogar für Sachverständige schwer zu ermitteln. Versuchen Sie es also wie auf dem Bazar: hoch anfangen, in der Mitte treffen.
Fangen Sie noch einfach mit 50.000 DM an, wecken Sie ihn dann aus seiner Ohnmacht, und probieren Sie solange runterzugehen, bis es nur noch zu Schwindelanfällen kommt 🙂 -
Fliesen: Verlegeplan entscheidend bei schiefem Winkel!
Verlegeplan?
Moin Herr Marschner, Ihrer Schilderung nach gehe ich davon aus, dass entweder die eine Badseite recht schmal ist oder der Fliesenleger vorher keinen Verlegeplan aufgestellt hat. Wenn Bodenbelag und Wand nicht parallel zueinander verlaufen, dann sieht man es meistens nur, wenn an der betreffenden Wand nur ein schmaler Fliesenstreifen verlegt wird. Teilt man die Randfliesen ordentlich auf (mind. 1/3 bis 1/2 breit), dann kann ein guter Fliesenleger diese Schiefheit gut cachieren, oder hätte vorher gleich eine andere Verlegeart (z.B. diagonal oder mit Fries) vorgeschlagen.
Dass der Fliesenleger bei Ihnen mal keinen guten Tag erwischt hatte (war's vielleicht nur der Stift?), sehen Sie am Entgegenkommen Ihres Generalübernehmer, der damit diese unterdurchschnittliche Handwerkerleistung quasi zugibt.
++++++
Wieviel mindern? Haben Sie erhöhte Ansprüche an die Fliesenarbeit gestellt, vielleicht aus repräsentativen Gründen? Wenn nicht, dann wird Ihr "Nachlass" eher gering ausfallen. Für ein durchschnittliches Abendessen zu zweit sollte es aber reichen. Erwarten bzw. verlangen Sie nicht zu viel! -
Forum: Anonymität vs. Registrierung – Diskussion
Ich bin immer wieder überrascht, woher unsere Bauherrn wissen,
mit welcher IP-Adresse der richtige Hr. Martin Beisse gerade arbeitet - wird nämlich dynamisch zugeteilt. Da Sie Hr. Marschner die Beiträge von Hr. Beisse schätzen (ich auch!), wissen Sie ja sicherlich, dass Hr. Beisse, bevor er sich von der Registrierung zurück zog, schon mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen hat und genau deshalb die Total-Registrierung fordert (keine anonymen / nur IP-basierten Stänkereien/Anfeindungen). -
Forumsklima: Keine Beleidigung erkennbar – Meinungsäußerung
Wo war denn die Beleidigung?
Die sehe ich nicht. Außerdem schreibe ich so wie immer, und der Stil ist bekannt. -
Bad-Minderung: Schräge Fliesen – Einbehalt als Lösung?
Ich kaufe ja erst noch den ganzen Bau/ nehme ihn ab// Aber auch die halben Fliesen laufen schräg
Herr Taschner: Zuerst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Sie haben die Sache ins Schwarze getroffen: An der entsprechenden Wand liegt eine Fliesenreihe, die nur noch ein Zehntel der ursprünglichen Fliese ist.
Aber auch bei den halben Fliesen sieht man, dass sie schräg zu den Fußbodenfliesen verlaufen.
Wegen der Minderung geht es mir nicht um die Arbeit des Fliesenlegers, sondern allgemein zu dem Bau, denn ich kaufe ja den gesamten Laden und habe ein verzogenes Bad.
Also meine Idee ist so als Zwischending zwischen Ihnen und Herrn Beisse: 1000 DM Einbehalt.
Könnten Sie mal Ihre Meinung dazu sagen? -
Könnte, darf aber nicht
sorry -
Datenmüll: Bezug zu Beiträgen unklar – Kritik
Wo ist der Bezug
von Beitrag 4 zu Beitrag 3 - auch so etwas nenne ich Datenmüll, denn Ihre Gedankensprünge sind für mich hier nicht nachvollziehbar - und wie schon gesagt, für mich sind Sie nicht der Hr. Martin Beisse, den ich kenne. Ihre Adresse und der Schreibstil identifiziert Sie absolut nicht eindeutig. Da Hr. Martin Beisse dies im Forum mehrfach geschrieben hat, können Sie nur eine Fälschung sein oder Hr. Martin Beisse hat ganz schnell und drastisch seine Meinung geändert. -
Forum: Anonymität, Meinungen und Teilregistrierung
Bin ich ich, und wenn nein, wen interessiert es?
Ich habe konkret gefragt, wo die Beleidigung ist. ICH habe meine Meinung nicht geändert. Das waren Sie schon selbst.
SIE selbst wollen nach einem Beitrag im Metaforum, wo "gedroht" wurde, auf Teilregistrierung umzuschalten, genau das auf einmal nicht mehr.
Ich wollte das hingegen schon immer. Sie tun es nicht, was Ihr gutes Recht ist.
Aber Sie können sich nicht gleichzeitig darüber aufregen, dass dann mit falschem Namen geantwortet wird.
Sind hier nun die Namen wichtig, oder die Antworten?
In dem Zusammenhang beleidige ich auch nicht persönlich unter einer scheinbaren "Anonymität". Das haben ganz andere Leute getan. Die Namen werden aber nicht genannt, deswegen tue ich es hier:
till alias Roland Nörpel. Aber da das gelöscht wurde, wurde das wohl auch aus dem Gedächtnis von so manchen gelöscht?
Warum sollte ausgerechnet mein Name geschützt sein, wenn jeder unter beliebigem Namen Antworten darf.
Nach Ihrer letzten Antwort auf Frau Worsch habe ich aber kapiert: ich bleibe fern. -
Forum-Intrigen: Provokation und ihre Folgen
beisse!
wer so ausgeprägt intrigant hinter dem rücken dieses Forums agiert, und Personen, ob anonym oder registriert bewusst provoziert, oder andere "gefolgsleute" zur provokation anstiftet, der hat nicht das recht zu schreiben, Roland Nörpel alias "till" beleidige andere persönlich.
ich würde von einem ihrer ehemaligen vertrauten vor ca. 2 Stunden ausführlichst unterrichtet, und werde diese Nachricht nun weitergeben. in ihrem irc Chat war eine Art geheimloge entstanden!
zum zweiten habe ich ihnen eine Sammlung meiner angeblichen provokationen geschickt, wo eindeutig hervorgeht, wer der Verursacher dieser Entgleisungen ist. stellen sie sich nicht als Opferlamm dar. sie sind Verursacher nicht Opfer! die Beiträge können sie sicherlich nachlesen, den sie wurden nicht gelöscht, lediglich unsichtbar.
zum letzten kann ich die Entscheidung von Herrn prof. Partsch nur mehr unterstützen, ihnen die Löschberechtigung nicht angeboten zu haben. dies allein ist der Grund ihres verhaltens. -
Bauherren-Bitte: Konzentration auf hilfreiche Antworten!
Tja jetzt haben wir zwar wieder ein Scharmützel ...
Tja, jetzt haben wir zwar wieder ein Scharmützel, aber dem Fragesteller ist immer noch nicht geholfen.
Meine Bitte den geplagten Bauherren zuliebe, begraben Sie das Kriegsbeil und konzentrieren Sie sich bitte auf die Fragen.
Ich fange morgen mit meinem Hausbau an und hoffe hier auch in Zukunft kompetente und hilfreiche Antworten auf meine Frage zu bekommen. Lassen Sie mich und die zahlreichen anderen Bauherren bitte nicht im Regen stehen. -
Forum: Inhaltsfokus statt Namensprüfung – Wichtig!
Für mich gilt grundsätzlich,
wo kein Strich unter dem Namen ist, dieser Beitrag kann, was den Namen betrifft, gefälscht sein. Also konzentriere ich mich (und das sollen bitte die anderen Besucher auch tun) ausschließlich auf den Inhalt - der Name ist mir egal.
Es stimmt, der Name ist z.Z. nicht erforderlich und wenn Sie Wert darauf legen, dann kann ich das auch in das Frage- / Antwort-Formular schreiben - DER Name IST NICHT ERFORDERLICH UND MUSS AUCH NICHT ANGEGEBEN werden! -
Nutzungsbedingungen: Verstoß im Forum – Feststellung
Ich sehe nur
dass hier eindeutig gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen wurde. Nur: nicht von mir angefangen. -
Beleidigung? Klärung der Frage im Threadverlauf
Ganz konkrete Antwort auf "wo die Beleidigung ist"
Ich kann beim besten Willen keine Beleidigung zwischen dem ersten Wort "Jetzt ... " von Hr. Marschner und meinem letzten Wort " ... Anfeindungen). " erkennen - worauf also bezieht sich Ihre für mich völlig aus der Luft gegriffene Frage in Beitrag 4 "Wo war denn die Beleidigung? " - ich weiß echt nicht, was Sie meinen. -
Forumsklima: Enttäuschung über hitzige Diskussion
Eine Mitleserin ist enttäuscht!
Wieso müssen die Wogen so hoch schlagen?
Sollte man diese Diskussion nicht an einer anderen Stelle austragen, und nicht in aller Öffentlichkeit? In einem Thread eines Fragestellers? -
Forum: Transparenz für Vertrauensgewinn wichtig!
es wäre für die "Öffentlichkeit" gut, ...
wenn sie auf dem Laufenden bliebe. Wie sonst soll man hier Vertrauen gewinnen und die Seriosität dieses Forums beurteilen können? -
Bauherren-Frust: Expertenstreit kontra Information
Die nicht mehr so stille Mitleserin
Ist es nicht schon für Bauherren beleidgigend, dass sich die Experten gegenseitig, auf Kosten der so dringend benötigten Informationen, beleidigen?
Wieso tragen in aller Öffentlichkeit der Forumsbetreiber und die ihm gleichgesinnten Bauexperten, sich solche Kämpfe aus?
Ich bitte um baldige Löschung meines Beitrages, da dies nichts mit dem Thema des Fragestellers zu tun hat. Dies ist ausdrücklich nur meine persönliche Meinung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bad-Winkel nicht 90°: Minderung berechnen – Expertenrat
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Berechnung einer Minderung aufgrund eines nicht rechtwinkligen Wandwinkels im Bad. Ein wichtiger Punkt ist die Erstellung eines Verlegeplans, um die Schiefheit der Fliesen zu minimieren. Die Meinungen über die Notwendigkeit von Transparenz und Anonymität im Forum gehen auseinander. Es wird betont, dass der Fokus auf hilfreichen Antworten für Bauherren liegen sollte. Die Bazar-Methode zur Preisfindung wird als pragmatischer Ansatz vorgeschlagen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fliesen: Verlegeplan entscheidend bei schiefem Winkel! wird hervorgehoben, dass ein fehlender Verlegeplan die Schiefheit der Fliesen verstärken kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Minderung Bad: Bazar-Methode zur Preisfindung schlägt eine Verhandlungstaktik zur Ermittlung der Minderungshöhe vor.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten auf einen detaillierten Verlegeplan bestehen und bei Abweichungen vom 90-Grad-Winkel eine Minderung geltend machen. Es wird empfohlen, sich auf den Inhalt der Beiträge zu konzentrieren und weniger auf die Identität der Verfasser, wie im Beitrag Forum: Inhaltsfokus statt Namensprüfung – Wichtig! betont wird. Bei der Minderung sollte man sich am besten an die Bazar-Methode halten, wie im Beitrag Minderung Bad: Bazar-Methode zur Preisfindung beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Wandwinkel, Minderung, Bad, Fliese". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Ich verstehe, dass Sie eine schiefe Fliesenverlegung in Ihrem Neubau festgestellt haben. Eine Abweichung von 1 cm …
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- … innerhalb der Toleranz liegt, hängt von der Art der Fliesen und der Verlegeart ab. Ich empfehle, die DINAbk. 18202 zu konsultieren oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um dies zu beurteilen. …
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- … Welche Toleranzen gelten für Fliesenverlegung im Neubau?Die Toleranzen für Fliesenverlegung sind in der …
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