1) PorDrainplatten "ziehen" das Wasser aus dem Boden. Deswegen kann es bei nichtdrückendem/zeitweise drückendem Wasser nachteilig sein überhaupt eine solche Drainage zu verwenden, weil dann erst recht Wasser an die Kellerwand geführt wird.
2) Die Drainagerohre dürfen kein zu großes Gefälle haben, da sich ansonsten der Schlamm im Rohr zu kleinen "Türmchen" aufhäuft. Welches Gefälle ist ideal? (Jaja, ich weiß, das muss mein Architekt eigentlich wissen ... aber der macht teilweise soviel Mist, dass ich lieber eingehend informiert sein will)
3) Die Drainagerohre sollen mit dem Mittelpunkt auf Höhe der Oberkante Bodenplatte liegen, um eine Unterspülung (und damit spätere Setzrisse) derselben zu vermeiden.
4) Die Drainagerohre sollen auf einer ca. 5 cm dicken Betonschicht/Betonschiene) liegen um auch hier eine Unterspülung zu vermeiden und somit ein "Einfressen" in das Erdreich zu vermeiden (Senkung der Rohre und damit das Problem aus Nr. 3) )
5) Die Drainagerohre sollen mit einem "Geovlies" (Begriff?) überdeckt werden, dass das Eindringen von Erdreich in die Rohre weitestgehend verhindern soll.
Wenn irgendetwas aus den Punkten 1-5 kein Kokolores, sondern sinnvoll ist, auf was habe ich dann als Bauherr bei dem im Werkvertrag "Drainage nach DINAbk." steht einen Anspruch. Oder anders gefragt: Was von den o.g. Maßnahmen gehört zur DIN?