Drainage nach DIN: Funktion, Risiken & korrekte Ausführung bei Lehmboden?
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Drainage nach DIN: Funktion, Risiken & korrekte Ausführung bei Lehmboden?

Unsere zu bauende Doppelhaushälfte steht am Hang, der Lehmboden ist (stark) bindig. Nun ist zusätzlich zur schwarzen-Wanne eine Drainage mit Por-Drainplatten vereinbart. Nun habe ich zum Thema Drainage folgendes gehört. Was davon ist Wahr/Unwahr/Gerücht/Richtig?

1) PorDrainplatten "ziehen" das Wasser aus dem Boden. Deswegen kann es bei nichtdrückendem/zeitweise drückendem Wasser nachteilig sein überhaupt eine solche Drainage zu verwenden, weil dann erst recht Wasser an die Kellerwand geführt wird.

2) Die Drainagerohre dürfen kein zu großes Gefälle haben, da sich ansonsten der Schlamm im Rohr zu kleinen "Türmchen" aufhäuft. Welches Gefälle ist ideal? (Jaja, ich weiß, das muss mein Architekt eigentlich wissen ... aber der macht teilweise soviel Mist, dass ich lieber eingehend informiert sein will)

3) Die Drainagerohre sollen mit dem Mittelpunkt auf Höhe der Oberkante Bodenplatte liegen, um eine Unterspülung (und damit spätere Setzrisse) derselben zu vermeiden.

4) Die Drainagerohre sollen auf einer ca. 5 cm dicken Betonschicht/Betonschiene) liegen um auch hier eine Unterspülung zu vermeiden und somit ein "Einfressen" in das Erdreich zu vermeiden (Senkung der Rohre und damit das Problem aus Nr. 3) )

5) Die Drainagerohre sollen mit einem "Geovlies" (Begriff?) überdeckt werden, dass das Eindringen von Erdreich in die Rohre weitestgehend verhindern soll.
Wenn irgendetwas aus den Punkten 1-5 kein Kokolores, sondern sinnvoll ist, auf was habe ich dann als Bauherr bei dem im Werkvertrag "Drainage nach DINAbk." steht einen Anspruch. Oder anders gefragt: Was von den o.g. Maßnahmen gehört zur DIN?

  • Name:
  • D.A.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unzureichende Drainage kann zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden und statischen Problemen am Gebäude führen.

    🔴 Kritisch: Achten Sie auf die korrekte Ausführung des Geovlies, um ein Zusetzen der Drainage zu verhindern.

    🔴 Kritisch: Bei Hanglagen ist eine besonders sorgfältige Planung der Drainage erforderlich, um Hangwasser sicher abzuleiten.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Drainage in Hanglage mit Lehmboden als kritisch. Eine korrekte Ausführung nach DINAbk. ist essenziell, um Schäden zu vermeiden.

    🔴 Gefahr: Bei bindigem Lehmboden besteht die Gefahr, dass Wasser nicht ausreichend abgeleitet wird und sich an der Kellerwand staut. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden und im schlimmsten Fall zu Unterspülung und Setzrissen führen.

    Por-Drainplatten können helfen, das Wasser abzuleiten, aber ihre Wirksamkeit hängt stark von der korrekten Installation und der Beschaffenheit des Bodens ab. Es ist wichtig, dass die Drainagerohre ein ausreichendes Gefälle haben, um das Wasser abzuführen. Ein Geovlies sollte verwendet werden, um das Eindringen von Schlamm in die Rohre zu verhindern.

    Ich empfehle, die Planung und Ausführung der Drainage von einem erfahrenen Bauingenieur oder Geotechniker überprüfen zu lassen. Ein Bodengutachten ist unerlässlich, um die spezifischen Eigenschaften des Lehmbodens zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Drainageplanung von einem unabhängigen Experten prüfen und bestehen Sie auf eine fachgerechte Ausführung gemäß DIN 4095.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drainage
    Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich, um Bauwerke vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht aus Drainagerohren, Filterkies und einem Geovlies. Verwandte Begriffe: Dränanlage, Entwässerung, Sickerwasser.
    DIN 4095
    Die DIN 4095 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Planung und Ausführung von Dränanlagen regelt. Sie legt unter anderem fest, welche Materialien verwendet werden dürfen und wie die Rohre zu verlegen sind. Verwandte Begriffe: Norm, Richtlinie, Baustandard.
    Lehmboden
    Lehmboden ist eine Bodenart, die einen hohen Anteil an Tonmineralen enthält. Er ist stark bindig und wasserundurchlässig, was zu Problemen bei der Entwässerung führen kann. Verwandte Begriffe: Tonboden, bindiger Boden, Baugrund.
    Geovlies
    Ein Geovlies ist ein wasserdurchlässiges, filterstabiles Vlies, das im Erd- und Wasserbau eingesetzt wird. Es dient dazu, das Eindringen von Erdreich und Schlamm in Drainagesysteme zu verhindern. Verwandte Begriffe: Filtervlies, Trennvlies, Schutzvlies.
    Por-Drainplatten
    Por-Drainplatten sind spezielle Platten aus wasserdurchlässigem Material, die an Kellerwänden angebracht werden, um Wasser abzuleiten. Sie dienen als Filter und leiten das Wasser zu den Drainagerohren weiter. Verwandte Begriffe: Dränplatten, Noppenbahnen, Perimeterdämmung.
    Schwarze Wanne
    Eine "schwarze Wanne" ist eine Abdichtung des Kellers gegen eindringendes Wasser mit Bitumen oder anderen wasserundurchlässigen Materialien. Sie wird oft in Kombination mit einer Drainage eingesetzt. Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Kellerabdichtung, Abdichtungssystem.
    Gefälle
    Das Gefälle bezeichnet die Neigung eines Rohres oder einer Fläche. Bei Drainagerohren ist ein ausreichendes Gefälle wichtig, damit das Wasser abfließen kann. Verwandte Begriffe: Neigung, Steigung, Gradient.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Zweck einer Drainage?
      Eine Drainage dient dazu, das Erdreich um ein Gebäude herum zu entwässern und so Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz zu verhindern. Sie leitet das anfallende Wasser gezielt ab, um den Wasserdruck auf die Kellerwände zu reduzieren.
    2. Warum ist eine Drainage bei Lehmboden besonders wichtig?
      Lehmboden ist stark bindig und wasserundurchlässig. Das bedeutet, dass Wasser schlecht versickert und sich leicht anstauen kann. Eine Drainage ist daher unerlässlich, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen.
    3. Was sind Por-Drainplatten?
      Por-Drainplatten sind spezielle Platten aus wasserdurchlässigem Material, die an der Kellerwand angebracht werden, um das Wasser abzuleiten. Sie dienen als Filter und leiten das Wasser zu den Drainagerohren weiter.
    4. Was ist ein Geovlies und wozu dient es?
      Ein Geovlies ist ein wasserdurchlässiges, filterstabiles Vlies, das um die Drainagerohre gelegt wird. Es verhindert, dass Erdreich und Schlamm in die Rohre eindringen und diese verstopfen.
    5. Welche DIN-Norm regelt die Drainage?
      Die DIN 4095 regelt die Planung und Ausführung von Dränanlagen zum Schutz von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Dimensionierung der Rohre und die Ausführung des Filteraufbaus fest.
    6. Was ist bei der Verlegung von Drainagerohren zu beachten?
      Die Drainagerohre müssen mit ausreichendem Gefälle verlegt werden, damit das Wasser abfließen kann. Außerdem müssen sie in einem Filterkiesbett liegen und mit einem Geovlies umwickelt sein, um ein Zusetzen zu verhindern.
    7. Was bedeutet "schwarze Wanne"?
      Eine "schwarze Wanne" ist eine Abdichtung des Kellers gegen eindringendes Wasser mit Bitumen oder anderen wasserundurchlässigen Materialien. Sie wird oft in Kombination mit einer Drainage eingesetzt, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
    8. Wie oft muss eine Drainage gewartet werden?
      Eine Drainage sollte regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Besonders wichtig ist die Kontrolle der Revisionsschächte, um Verstopfungen frühzeitig zu erkennen.

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  2. DIN 4095 vs. Dränung: Schwarze Wanne bei bindigem Boden

    Nichts ist wahr
    Na klar, ich mal wieder 🙂 Muss ich jetzt auch DINAbk. 4095 kopieren? Bitte nicht *fleh*.
    Punkt 1, Drainage ist nicht das Thema der DIN 4095. Drainage machen Arzte, DIN 4095 regelt Dränung. Wenn nun mal endlich die schwarze Wanne geklärt ist (also Abdichtung gegen drückendes Wasser), dann ist Dränung ehh überflüssig. Ansonsten ist in bindigem Boden Dränung ehh Blödsinn.
    Fazit: echte schwarze Wanne (DIN 18195, Teil 6, Punkt 8), Dränung weglassen
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Schwarze Wanne vs. KMB-Lösung+Dränung: Preisvergleich sinnvoll?

    Mal anders gefragt ...
    wenn das so ist, dann muss ich ja irgendwie versuchen dem Bauträger das schmackhaft zu machen. Und das läuft ja meist über den Preis. Wäre es denkbar, dass eine ordentlich ausgeführt schwarze-Wanne günstiger ist als eine KMB-Lösung+Dränung?
    • Name:
    • D.A.
  4. Drückendes Wasser: Definition und Notwendigkeit einer Wanne

    zu 1) nicht drückendem / zeitweise drückendem Wasser
    Hallo Darryl,
    den ersten Schritt den du wohl entscheiden musst, ist die Frage ob du drückendes Wasser hast oder nicht. Den zeitweise drücken ist mir noch nicht ganz klar. Wohnst Du am See der immer mal wieder in den Keller schwappt. Oder was bedeutet zeitweise. Den aus zeitweise würde ich schließen, dass du eine Wanne brauchst. Es sei den es stört dich nicht wenn immer wieder mal das Wasser durch den Keller schwappt.
    Gruß
    • Name:
    • Lennart
  5. Kostenvergleich: Schwarze Wanne meist günstiger im Einzelfall

    Ist günstiger, meistens
    Kommt natürlich auf den Einzelfall an.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Diskussion zur Badewannen-Argumentation im Bauwesen

    Lennart
    Du redest Stuss hier mit deinen Badewannenargumenten.
    • Name:
    • Jupp
  7. Lastfall T6 bei zeitweise drückendem Wasser: Dauerhafte Ausführung?

    Äh, an die Badewanne hatte ich noch gar nicht gedacht, könnte man sich aber dann sparen
    Wenn man am See wohnt. Mit Wanne meinte ich eine nach DINAbk. T6. Den bei zeitweise drückendem Wasser ergibt das für mich zeitweise T6. Und aus praktischen Gründen wird das dann dauerhaft geben T6 ausgeführt. Oder?
    Gibt es den Lastfall überhaupt? Für mich gibt es eigentlich nur entweder oder.
    • Name:
    • Lennart
  8. 🔴 Dränung: Falsche Ausführung schadet mehr als sie nützt!

    das Problem der Dränung ist
    dass sie meistens falsch gemacht wird und dann mehr schadet als nutzt. Natürlich 'zieht' eine Dränung Wasser, gerade das soll sie auch und dann muss sie es halt sicher ableiten, sonst schadet sie natürlich. Dann braucht sie ein kontrolliertes Gefälle z.B. durch eine 'Betonschiene', deshalb sind die 'gelben Rohre' für die Landwirtschaft auch nicht geeignet.
    Natürlich gehört das Drainrohr unter die Sohlplatte, die Einzelheiten stehen alle in der og DINAbk.. Vor die Dränung gehört eine Sickerschicht damit das Wasser reinsickert und eine Filterschicht, damit die Sickerschicht nicht zuschlämmt.
    Da das alles z.B. in bindigem Boden so eine Sache ist und es meistens auch nicht möglich ist, das Wasser wirklich sicher in einer Vorflut wegzubekommen, ist es oft vernünftiger, den Keller gleich richtig dicht zu machen, eine 'schwarze Wanne' ist normalerweise nicht teurer als die KMB-Lösung alleine (fragen Sie Ihren Dachdecker) erst recht, wenn eine (halbe) Dränung dazukommt.
  9. Dränung nach DIN: Betonschiene, Sickerschicht, Filterschicht?

    @ Herr Feldwisch,
    na das ist mal eine Antwort! (freu)
    Natürlich würde die Dränung korrekt ausgeführt, denn was im Werkvertrag steht will ich auch haben! Ihren Worten entnehme ich, dass Betonschiene, Sickerschicht und Filterschicht in der DINAbk. stehen. Insofern wird der Bauträger mir auch das Einbauen müssen, denn im Werkvertrag steht "Dränung nach DIN".
    Aber so wie ich Herrn Beisse und Herrn Feldwisch verstanden habe ist bei korrekter Ausführung einer "Schwarzen-Wanne" nach Teil 6, Abschnitt 9 eine Dränung im Lehmboden tatsächlich eher überflüssig.
    Insofern werde ich auf eine korrekte Ausführung der "Schwarzen-Wanne" bestehen.
    Hier liegt ja auch eigentlich mein Hauptproblem:
    Laut Werkvertrag wird eine "Schwarze-Wanne" geschuldet. Da mit aufstauendem Sickerwasser (das kann auch zeitweise drückend sein) zu rechnen ist, muss es also nach Teil 6, Abschnitt 9 erfolgen. Eine Dränung ist eigentlich nicht notwendig (laut DIN).
    Nun ist aber eine KMB-Dichtung nach 9.1 für mich keine "Schwarze-Wanne" denn der Begriff "Wanne" hat halt was mit Wanne zu tun. Also etwas das auch unter der Sohlplatte liegt. Damit bleiben also nur noch 9.2-9.4.
    Insgesamt möchte ich KMB bei diesem Lastfall vermeiden, da es ja wohl nicht die Creme-Lösung zu sein scheint.
    Aber auf was habe ich nun Anspruch wenn eine "Schwarze-Wanne" gegen Lastfall II vereinbart ist. Auf eine echte "Schwarze-Wanne" oder auf einen Anstrich mit KMB. Das ist eigentlich die Hauptfrage.
    • Name:
    • D.A.
  10. Schwarze Wanne nach DIN: Eigene Zusammenstellung erforderlich!

    Ich habe es doch schon geschrieben
    Es gibt keine schwarze Wanne nach DINAbk.. Die muss man sich selber zusammenbasteln. Wenn im Vertrag schwarze Wanne steht, heißt das nix, Njet Njitschewo, gar nix, rien. Ablage Papierkorb.
    Also zum drittenmal: aauch das verienbaren, was auch in der DIN sethet, nämlich Abdichtung gegen drückendes Wasser. Punkt, Aus, Schluss.
    Nicht so ein Geschwafel.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Lastfall II (aufstauendes Sickerwasser): Gerichtsurteil bei Streit?

    Das ist ja das Problem
    es ist ja schon alles unterschrieben. Und leider wurde nicht gegen drückendes Wasser vereinbart, dann wäre ja alles klar.
    Dann hätte ich auf jeden Fall auf eine Bahnenlösung Anspruch, weil KMB bei drückendem Wasser nicht zulässig. Aber, ich habe ja nur gegen Lastfall II (aufstauendes Sickerwasser) vereinbart.
    Man kann die Frage auch anders formulieren:
    Würde ein Gericht im Streitfall für Recht sprechen, dass mit einer "Schwarzen-Wanne" (wobei dieser Begriff ja ungeschützt ist) gemeint ist eine Abdichtung mit Bahnen und somit in "Wannenform", oder aber, dass das Haus nur schwarz angepinselt wird?
    • Name:
    • D.A.
  12. Präzisierung: Welcher Lastfall liegt tatsächlich vor?

    Nein, das ist kein Problem
    Was für ein Lastfall ist es denn nun?
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. 🔴 Hanggrundstück & Lehmboden: Vermutung von drückendem Wasser

    Dazu müsste man ja ein Bodengutachten machen
    wird aber nicht gemacht ...
    Es wird vom Architekt aufstauendes Sickerwasser "vermutet". Das Grundstück ist ein Hanggrundstück mit Lehmboden. Also wohl eher drückendes Wasser (wenn es regnet). Ich habe also einen Fehler gemacht und mir den Lastfall II aufschwatzen lassen, weil ich nur auf den Begriff Schwarze-Wanne achtete und nicht auf den Rest. Schwarze Wanne war für mich immer der Inbegriff von Dichtung gegen drückendes Wasser (jetzt bin ich schlauer ...)
    Also, dass was ich bekomme ist gegen aufstauendes Sickerwasser. Was anderes können wir uns nicht leisten.
    • Name:
    • D.A.
  14. Architektenhaftung: Schwarze Wanne ohne Norm, Lastfall II unzulässig

    Moment!
    Da haftet der Architekt. Das geht so nicht. Weil schwarze Wanne eben nicht genormt ist, und Lastfall II überhaupt nicht Gegenstand eines Vertrages sein kann, sollten Sie sich auf nichts einlassen.
    Das sind wieder die berühmten Verarscher (sorry, musste ich aber so ausdrücken), die 1000 DM für ein Bodengutachten sparen und das Risiko dem Bauherren aufs Auge drücken wollen.
    SO NICHT!
    Wenn Sie einen Keller haben wollen, hat der auch dicht zu sein, basta! Wenn der Architekt versäumt, die Grundlagen zu prüfen, hat er seine Leistuingsphasen nicht erfüllt. Nicht mehr, nicht weniger.
    Hoffentlich lesen immer mehr BAU.DE , damit dieser Schwachsinn endlich aufhört.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Dränung: Entspricht die Vereinbarung dem aktuellen Stand der Technik?

    Kenne mich in der VOBAbk. usw. nicht aus, aber es ist also eine Ausführung vereinbart die nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht?
    Ich habe ja auch keine rechte Ahnung von dem Thema. (Inzwischen verstehe ich aber warum es nur zeitweise drückt). Aber es liest sich so, als wäre ein veralteter Stand der Technik zum Vertragsbestandteil gemacht worden. Ist den wenigstens bei der Dränung der Stand der Technik zu erwarten? Den wenn die wirklich ausgeführt wird wie sie J. Feldwisch-Drentrup beschreibt, dann dürfte von drückend nicht mehr viel übrig bleiben. Er hat allerdings wohl auch recht, dass es in der Praxis mehr gelbe Rohre als Dränung gibt.
    Vielleicht mal klären, ob die Vereinbarung des Lastfall II überhaupt zulässig ist (nicht mehr Stand der Technik, Oder?)
    Wie wird den die Statik gerechnet, wenn es kein Bodengutachten gibt. Wird da auch vermutet?
    Ich befürchte, dass es bei dem Vertrag nicht reicht sich mit der Bautechnik zu beschäftigen. Da Du schon unterschrieben hast, ist evtl. eine Beratung im einem der juristische Ahnung hat kein Fehler (zumindest würde ich mir das in der Situation überlegen).
    Gruß
    • Name:
    • Lennart
  16. Anerkannte Regeln der Technik: Normen und Regelwerke maßgebend

    Stand der Technik ist eine weitere Ausrede
    Maßgebend sind anerkannte Regeln der Technik. Die wiederum werden Sie nie finden. Also in diesem Falle Normen und Regelwerke.
    Was bei Ihnen vereinbart wurde, war noch nie nach Christi Geburt anerkannte Regel der Technik.
    Nu suchen Sie Ihren Vertrag mal nach dem Passus (allgemein) anerkannten Regeln der Technik durch.
    Ab jetzt ist ohnehin Rechtsanwalt gefragt. Wie oft soll ich noch predigen, dass Verträge erst von eigenem RA geprüft werden müssen? Hätte ich den Vertrag vorher gekannt, hätte es eine Kiste Bier gekostet, den auseinanderzunehmen. Die anderen Fallen will ich gar nicht wissen
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Lastfall II (alt): Mögliche Fehlerhafte Formulierung im Vertrag

    Nun will ich
    dem Bauträger nicht unbedingt schlechtes unterstellen. Der Architekt (und das war wirklich einer) ist schon was älter. Der Vertrag war auch schon nicht ganz taufrisch (Energiesparhaus usw.). Das haben wir ja alles abgeändert. Insgesamt nimmt der gute Mann öfter Dinge in den Mund die es heute nicht mehr so gibt (TSM bei Decken usw. usw.)
    Ich denke selbst wenn Lastfall II (alt) vereinbart ist, wird er auch um eine Abdichtung nach der neuen DINAbk. nicht drumherumkommen, da werde ich schon aufpassen. Verarschen lass ich mich ja nun nicht. Er hat halt nur den Fehler gemacht eine alte Formulierung zu benutzen. Und ob er nun tatsächlich eine "Schwarze-Wanne" macht oder ein KMB-Schrott, wer weiß? Am Wochenende lässt sich das schwer klären. Aber Morgen früh um 9 weiß ich Bescheid und dann werde ich gleich posten was rausgekommen ist. Tatsächlich wird der Keller auch dicht sein müssen, schließlich gibt er mir 30 Jahre Gewährleistung (die im übrigen durch eine "Pleiteversicherung" gesichert ist). Ich wollte halt nur gern die KMB-Geschichte vermeiden, falls er sie denn einbauen will und habe hier Argumente dagegen gesucht, denn KMB scheint ja nun nicht das Gelbe vom Ei zu sein ...
    Insgesamt macht der Bauträger einen vernünftigen Eindruck! Nur wie sieht es mit der Architektenhaftung beim Bauträger aus (bezogen auf Ihre Ausführungen Herr Beisse)? Und wenn im Werkvertrag kein Bodengutachten genannt ist, muss er dann trotzdem eins machen (wg. Statik usw.)
    Apropos gelbe Rohre. Wenn nicht die, welche dann? Die Dränung ist eindeutig nach DIN vereinbart (wäre Sie aber auch so, da ja VOBAbk. gilt).
    Ich glaub auf jeden Fall nicht, dass mir da jemand SCh ... andrehen will, weil sonst hätte er gar keinen Vertrag mit mir gemacht. Der Mann hat so viele Dinge unterschrieben ...
    5 Jahre Gewährleistung auch auf die Außenanlagen, feuerberührte Teile; Blower-Door-Test, Abnahme mit TÜV (jaja ... sind nicht die besten, aber besser als nix), Gewährleistungseinbehalt in Bar, Konventionalstrafe 0,2, Musterarchiv, zugesicherte Eigenschaften wie Schallschutzwerte, Wärmedämmwerte bei Mauerwerk und Dach, Toleranzvorgaben usw. usw. Ach insgesamt tausend Sachen bei denen er sich schlechter stellt. Und das Beste! Bezahlt wird erst nach Abnahme!
    Den Rechtsanwalt zur Vertragsüberprüfung haben wir uns übrigens gespart denn das hätte ca. 3-3,5 TDM gekostet.
    So, nun machen ich mal nicht mehr die Pferde scheu und morgen weiß ich mehr, was der gute man mit "Schwarze-Wanne" meint und dann wissen wir ja auch was wir von ihm zu halten haben.
    Im übrigen sind KMB-Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser ja auch zulässig und eine Dränung nach DIN hat der Mann ja selber vorgeschlagen. So ein böser Wicht ist er also nicht, vor allem wenn man bedenkt, dass es keinen Preisaufschlag gab, nachdem der Lastfall II festgestellt wurde.
    Allein aus seiner Äußerung er wolle keinen WU-Beton-Keller bauen, weil der eklig feucht sei, sondern lieber mit Poroton-Ziegeln arbeiten. Die mit einer "Schwarzen-Wanne" wären furztrocken und für Wohnzwecke ideal. Zusammen mit den Schwierigkeiten einen Poroton-Keller mit KMB zu dichten und der Tatsache der 30-Jahre-Gewähr hoffe ich, dass er mir morgen sagt, dass er natürlich mit Bitumenbahnen arbeitet.
    • Name:
    • D.A.
  18. 🔴 Architekt & Bauträger: Unkenntnis der DIN 18195 – Alarmzeichen!

    Ach, die 5000 DM für den RA wären zu teuer gewesen?
    Und was kostet es jetzt mehr? Sowas nennt man Milchmädchenrechnung. Der Architekt kannte offensichtlich nicht mal die gültige DINAbk. 18195, der Bauträger wohl auch nicht. Sie sind vom dem begeistert?
    Dann frage ich mich, warum ich mein Gehirn nicht amputieren lasse und Bauträger werde (Sorry, HP, Du weißt, was ich meine=.
    Sind Sie sicher, dass er den Inhalt der DIN 4095 und nicht nur den Begriff kennt?
    Entschuldigung, aber für wirkt das fürchterlich naiv. Nach dem 12. Alarmzeichen nicht mehr zu reagieren ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. Fehler eingestehen oder Vertrag kündigen: Alternative Bauträger?

    Naiv, vielleicht ...
    evtl. will man sich ja auch einen Fehler nicht eingestehen, denn die Alternative wäre Vertrag kündigen und neuen Bauträger suchen.
    Aber selbst wenn er die Inhalte der DINAbk. 4095/18195 nicht kennt. Es hilft ihm nix, er muss nach der aktuellen DIN bauen. Ich sträube mich halt nur ein wenig zu glauben, dass der ganze Laden schlecht ist, nur weil der Architekt alte Normbegriffe verwendet. Ich kenne in meinem Beruf auch nicht jede neue Vorschrift bzw. benutze noch alte Bezeichnungen und mache meinen Job trotzdem gut und manchmal sogar besser als einer der alles kennt. Und noch weiß ich ja gar nicht was er für eine Wanne baut. Vielleicht löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.
    Aber nur um mir den Abend ganz zu versauen, E-Maile ich Ihnen, Herr Beisse, jetzt mal den Namen des Bauhandwerkerverbundes zu. Evtl. haben Sie ja schon Schlechtes oder Gutes darüber gehört.
    • Name:
    • D
  20. ⚠️ Erfahrung: Probleme treten oft erst später auf

    Ich ahne fürchterliches
    Nein, vergessen Sie bitte nicht meinen Job: ich komme immer, wenn es zu spät ist. Für Sie mag es neu sein, für mich ist es (bittere) Routine.
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Vertragsprüfung: Wichtige Details zur Beurteilung der Situation

    Ach noch was
    Sollten Sie mir vertrauen, wäre auch der Vertrag interessant.
    Zur Erklärung: normalerweise sehe ich sowas immer erst hinterher, und frage mich, wie sowas passieren konnte. Zu den Urteilen der Gerichte nehme ich lieber keine Stellung ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  22. Handwerkerverbund: Mögliche Hinweise auf unseriöse Anbieter?

    Sch ...
    mein Outlook stürzt immer wieder ab. Was meinen Sie mit "Ich ahne schlimmes"? Haben Sie schon eine Ahnung um welchen Handwerkerverbund es sich handeln könnte?
    • Name:
    • D.A.
  23. Vertragsprüfung: Rettungsmöglichkeit bei fehlerhaftem Vertrag?

    Den Vertrag ...
    kann ich Ihnen ja morgen mal zufaxen (von der Arbeit aus hier habe ich nur ein Computerfax). Mal sehen was Sie davon halten (schwitz ...)
    Was mach ich denn wenn der Vertrag Mist ist. Ich meine bisher wurde ja noch nicht gebaut und ich habe da auch eine kleine Rettungsmöglichkeit wie ich rauskommen könnte ...
    • Name:
    • D.A.
  24. Rechtliche Gründe: Zurückhaltung in der Diskussion

    Antwort an E-Mail ist raus
    Sorry, ich muss mich raushalten
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. Raushalten, wieso? Woraus?

    Raushalten, wieso? Woraus?
    • Name:
    • D.A.
  26. Bekannte Firma: Rechtliche Gründe für Zurückhaltung

    Mail returned
    Ich muss mich aus rechtlichen Gründen raushalten, ja, die Firma ist bekannt
    • Name:
    • Martin Beisse
  27. Architekt als Gutachter: Kenntnis der DIN eigentlich vorausgesetzt?

    Raushalten, wieso? Woraus?
    Der Architekt ist übrigens auch Gutachter fällt mir grad ein ... schwitz ... da müsste er eigentlich die DINAbk. kennen ...
    • Name:
    • D.A.
  28. E-Mail erneut senden: Nexgo-Adresse verwenden

    Herr Beisse
    bitte nochmal die E-Mail schicken an die Nexgo-Adresse
    • Name:
    • D.A.
  29. Drainageausführung: DIN regelt Grundlagen, keine Detailplanung

    nachdem ich die nächtliche Diskussion verschlafen habe
    nur noch kurz eine Ergänzung zur Antwort ganz weit oben :
    Die DINAbk. regelt die grundsätzliche Ausführung z.B. einer Drainage, sie ersetzt keine Detailplanung. So ist auch die Ausführung einer _Betonschiene' in der DIN keinesfalls vorgeschrieben, sondern das Drainrohr muss in einem gleichmäßigen Gefälle liegen, das Fundament darf nicht unterspülen etc. etc. und daraus ergibt sich z.B. so eine Betonunterlagen für das Drainrohr.
    Besser (aber leider selten ausgeführt) ist mE eine Drainage aus einer Porwand aus Betonsteinen.
    Eine 'Ausführung nach DIN' ersetzt also nie eine Planung und stellt immer nur einen gewissen Mindeststandard dar.
    Auf der anderen Seite kann eine vernünftige Planung auch ohne Kenntnis der aktuellen DIN (sollte man natürlich kennen, schon zur eigenen Sicherheit!) durchaus richtig sein.
    Ebenso ist die 'schwarze Wanne' und die 'weiße Wanne' nicht viel mehr als ein Schlagwort ('weißer Riese'), beides ersetzt auch keine Planung.
    Wenn Sie Ihren Vertrag mit einem Bauträger abgeschlossen haben, haftet Ihnen gegenüber natürlich der Bauträger und nicht der vom Bauträger beauftragte oder beschäftigte Architekt (der Bauträger gibt dem Architekten halt auch die Anweisungen.)
    Wie ging den das Gespräch heute morgen aus?
  30. ✅ Schwarze Wanne: Korrekter Aufbau laut Gespräch bestätigt

    So, alles umsonst
    gewesen die Diskussion:
    Das Gespräch hat ergeben, dass eine echte "Schwarze-Wanne" verbaut wird und zwar auf ca. 10 cm Filterkies kommt ca. 5-7 cm Magerbeton, darauf erstmal die Bitumenbahnen (Heißverschweißt), darüber Extruder-Schaumplatten (ich denke das war der Begriff den der Ingenieur verwendete), dann 22-25 cm Bodenplatte B25 WU. Dann werden die Kelleraußenwände bündig abschließend gebaut und dann wird halt der Rest gemacht (Anschluss Vertikal an Horizontalbahnen verschweißen). Die Bahnen sind selbstklebend. Darauf kommt eine Schicht PorDrainplatten und natürlich die Drainage. Der Ing. meinte die Drainage sei trotz Schwarzer-Wanne an diesem Hang sinnvoll, da somit ein Unterspülen der Bodenplatte verhindert wird. Die Drainage wird ebenfalls auf einer Magerschichtbetonschiene ausgeführt und mit einer Schicht überzogen die das Eindringen von Erdreich verhindern soll.
    Also, so schlecht sind die Jungs also doch nicht, wie wir es vermutet hatten. Sie haben halt nur alte Begriffe verwendet.
    Das mit der Gewährleistung hat sich übrigens relativiert:
    30 Jahre auf die Bodenplatte, 10 Jahre auf die Wände. Reicht aber auch, oder? Pleiteversicherung von der Züricher-Agrippina glaube ich ...
    Der Abdichtungshersteller war irgendwas mit "Secu ... Dingenskirch". Naja ist ja auch egal.
    Irgendwelche Einwände gegen diesen Aufbau?
    • Name:
    • D.A.
  31. Klärung: Telefonat räumt Unklarheiten aus

    Nöö
    Ist OK so.
    Zur Fairness gegenüber den anderen Teilnehmern: Herr Altendorf hat mit mir telefonisch einige Unklarheiten ausräumen können.
    • Name:
    • Martin Beisse
  32. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drainage nach DINAbk. bei Lehmboden: Risiken & korrekte Ausführung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung einer Drainage nach DIN-Normen bei einem Neubau mit Lehmboden in Hanglage. Zentrale Punkte sind die Abgrenzung zwischen Dränung und Drainage, die Notwendigkeit einer schwarzen Wanne, die korrekte Lastfall-Ermittlung und die potenziellen Risiken einer fehlerhaften Ausführung. Die Teilnehmer diskutieren intensiv über die Gültigkeit von Vertragsvereinbarungen, Architektenhaftung und die Bedeutung des Stands der Technik.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Dränung: Falsche Ausführung schadet mehr als sie nützt! wird betont, dass eine unsachgemäße Dränung mehr Schaden anrichten kann als Nutzen zu bringen. Daher ist eine korrekte Planung und Ausführung essenziell.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag ✅ Schwarze Wanne: Korrekter Aufbau laut Gespräch bestätigt fasst zusammen, dass nach einem klärenden Gespräch eine "echte" Schwarze Wanne mit korrektem Aufbau (Filterkies, Magerbeton, Bitumenbahnen, Extruder-Schaumplatten, Bodenplatte B25 WU) verbaut wird.

    🔴 Risiko: Mehrere Beiträge weisen auf das Risiko hin, dass Architekten und Bauträger möglicherweise nicht die aktuelle DIN 18195 kennen (siehe 🔴 Architekt & Bauträger: Unkenntnis der DIN 18195 – Alarmzeichen!) oder veraltete Lastfälle im Vertrag verwenden. Dies kann zu erheblichen Problemen bei der Abdichtung des Kellers führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, den Bauvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Lastfälle und die Einhaltung der aktuellen DIN-Normen. Ein Bodengutachten ist unerlässlich, um den tatsächlichen Lastfall zu ermitteln und die geeigneten Maßnahmen zur Entwässerung und Abdichtung festzulegen. Siehe auch Architektenhaftung: Schwarze Wanne ohne Norm, Lastfall II unzulässig.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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