unser EFHAbk. wurde 2006/2007 gebaut. wiederholt kommt es zu Feuchteschäden im Sockelbereich der Kellerräume.
nachdem die erste, mögliche Ursache per Gericht mit der Heizungsfirma geklärt wurde, ist der Keller nach dem regn nun wieder feucht.
wir wollen/ müssen nun eine Mängelanzeige an die Baufirma stellen, welche den Rohbau und die Abdichtungsarbeiten ausführte.
nun unsere fragen, wir wohnen in Sachsen:
- gibt es eine Vorlage für solch eine Mängelanzeige und wenn ja wo?
- was müssen wir beachten, damit die Gewährleistungsfrist für diesen Fall verlängert wird?
unsere Architektin können wir leider nicht fragen, da sie mit der Baufirma zusammen arbeitet und mittlerweile jegliche arbeiten ablehnt.
wir bedanken uns und hoffen auf eine hilfreiche Antwort!
Familie Schmidt-Casper