Baugenehmigung Außenkamin: Benötige ich eine Genehmigung als Wohnungseigentümer in BW?
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Baugenehmigung Außenkamin: Benötige ich eine Genehmigung als Wohnungseigentümer in BW?

Hallo zusammen,

wir möchten uns einen Specksteinofen mit Edelstahl-Außenkamin einbauen lassen.

Wir haben uns eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft (in Baden-Württemberg). Das Haus befindet sich noch im Bau und die Fertigstellung wird Februar 2012 sein.

Die Kernbohrung des Außenkamins soll zum Balkon hin durch die Außenwand und muss dann durch das Schrägdach des Balkons noch oben. Ich habe mal ein Bild angehängt, ich hoffe man kann es erkennen.

Nun meine Fragen:

- Bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde / Stadt?

  • Bedarf es einer Genehmigung der anderen Wohnungseigentümer?
  • Bedarf es einer Genehmigung des Bauträgers wenn es noch vor Schlüsselübergabe eingebaut werden soll (Grundstück um das Haus noch nicht bepflanzt/bebaut, so kommt man noch mit einem Steiger ans Dach ran)

Das Einholen der Genehmigung des zuständigen Schornsteinfegermeisters läuft bereits und wird, denke ich, kein Problem sein. Und der Kaminsetzer würde mir das auch einbauen.

Ich möchte nur keinen Ärger mit den neuen Nachbarn bzw. den anderen Wohnungseigentümern wenn der Kamin dann einmal eingebaut ist, es soll mir auch im Nachhinein keiner mehr an die "Karre" fahren können.

Hoffentlich kann mir jemand helfen und die Fragen beantworten, ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.

Anhang:

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  • Name:
  • Andreas Schulze
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ein nicht fachgerecht installierter Kamin kann zu Bränden und Kohlenmonoxidvergiftungen führen.

    🔴 Kritisch: Veränderungen an der Gebäudehülle (z.B. Kernbohrungen) können die Wärmedämmung beeinträchtigen und zu Bauschäden führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie einen Specksteinofen mit Edelstahl-Außenkamin in Ihrer Dachgeschosswohnung in Baden-Württemberg einbauen möchten. Da es sich um einen Neubau handelt, ist die Situation etwas komplexer.

    🔴 Gefahr: Ein Außenkamin kann die Statik des Gebäudes beeinflussen, besonders bei einer nachträglichen Installation.

    • Baugenehmigung: Klären Sie mit der Gemeinde oder Stadt, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies ist von den Landesbauordnungen abhängig und kann je nach Kaminart und -höhe variieren.
    • Eigentümergemeinschaft: Holen Sie die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.) ein. Ein Außenkamin verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und bedarf daher der Zustimmung.
    • Bauträger: Da sich das Haus noch im Bau befindet, sollten Sie den Bauträger kontaktieren. Möglicherweise sind Änderungen am Gebäude nur über ihn möglich.
    • Schornsteinfeger: Beziehen Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister frühzeitig in die Planung ein. Er kann Ihnen Auskunft über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die Abnahme des Kamins geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Baubehörde und holen Sie die Zustimmung der WEG ein, bevor Sie mit dem Einbau beginnen. Ziehen Sie einen Fachmann für Kaminbau hinzu, um die technischen Details zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
    Die WEG ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft Entscheidungen über die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist für die Reinigung, Überprüfung und Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig. Er berät auch in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgaswerte
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die LBO ist das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie regelt die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von baulichen Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Bebauungsplan
    Außenkamin
    Ein Außenkamin ist ein Schornstein, der an der Außenwand eines Gebäudes befestigt ist. Er dient dazu, die Abgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasanlage, Kaminofen
    Specksteinofen
    Ein Specksteinofen ist ein Speicherofen, der Wärme über einen längeren Zeitraum speichern und abgeben kann. Er besteht aus Speckstein, einem natürlichen Gestein mit hoher Wärmespeicherfähigkeit.
    Verwandte Begriffe: Kaminofen, Speicherofen, Feuerstätte
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Außenkamin eine Baugenehmigung?
      Das ist von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, da der Kamin eine bauliche Veränderung darstellt. Klären Sie dies unbedingt vorab mit der zuständigen Baubehörde.
    2. Benötige ich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
      Ja, in der Regel benötigen Sie die Zustimmung der WEG, da ein Außenkamin das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    3. Was muss ich beim Brandschutz beachten?
      Der Kamin muss den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen. Beziehen Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister frühzeitig in die Planung ein. Er kann Ihnen Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen geben und den Kamin nach dem Einbau abnehmen.
    4. Kann ich den Kamin einfach an der Außenwand befestigen?
      Die Befestigung des Kamins an der Außenwand muss fachgerecht erfolgen und statisch sicher sein. Lassen Sie dies von einem Fachmann prüfen, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
    5. Welche Abstände muss ich zu Nachbargebäuden einhalten?
      Die Abstände zu Nachbargebäuden sind in den Bauordnungen der Länder geregelt. Informieren Sie sich bei der Baubehörde über die geltenden Bestimmungen, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.
    6. Was ist beim Einbau eines Specksteinofens zu beachten?
      Specksteinöfen sind sehr schwer und benötigen einen tragfähigen Untergrund. Prüfen Sie die Tragfähigkeit des Bodens und lassen Sie gegebenenfalls eine Verstärkung vornehmen.
    7. Wie oft muss ein Außenkamin gereinigt werden?
      Die Reinigungshäufigkeit hängt von der Nutzung des Kamins und den örtlichen Vorschriften ab. Der Schornsteinfeger legt die Reinigungsintervalle fest.
    8. Was passiert, wenn ich den Kamin ohne Genehmigung einbaue?
      Der Einbau eines Kamins ohne Genehmigung kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Rückbau des Kamins führen. Vermeiden Sie dies, indem Sie sich vorab informieren und die erforderlichen Genehmigungen einholen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Kaminofen Genehmigungspflicht
      Informationen zu den Genehmigungspflichten für Kaminöfen in verschiedenen Bundesländern.
    • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
      Überblick über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in einer WEG.
    • Schornsteinbau: Vorschriften und Normen
      Informationen zu den technischen Vorschriften und Normen für den Bau von Schornsteinen.
    • Brandschutz im Mehrfamilienhaus
      Wichtige Brandschutzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser.
    • Energetische Sanierung von Altbauten
      Informationen zur energetischen Sanierung von Altbauten, einschließlich der Auswirkungen auf die Heizungsanlage.
  2. Außenkamin: Genehmigung – Stadt, WEG & Bauträger involviert

    Dreimal ja
    Stadt, weil das Gebäude außen verändert wird  -  wenn es genehmigungsfrei sein sollte, sagen die Ihnen das
    WEG, weil Sie am Gemeinschaftseigentum herumwerken  -  bei strikter Auslegung dürfen Sie ohne Eigentümerversammlungsbeschluss nicht mal den Briefkasten neu streichen. Die WEGAbk. ist nicht verpflichtet, zuzustimmen.
    BT, weil er bis zur Abnahme für den bau verantwortlich ist.
  3. Außenkamin: Einbau durch Bauträger – Letzte Chance nutzen!

    nur eine Chance
    Sie können das Problem nur lösen, wenn der Bauträger Ihnen das noch einbaut, eventuell innen und nur durch das Dach sichtbar.
    Die WEGAbk. beginnt mit der Fertigstellung des Hauses.
    Dann beginnt sowieso noch die Schei ... mit Verwalter und den Versammlungen, Sie werden die WEG noch verfluchen.
    Entgegenkommen der anderen Miteigentümer? NIE!
    Also jetzt noch schnell oder gar nicht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Außenkamin: Genehmigung – Miteigentümer ins Boot holen!

    Naja  -  so hart sehe ich das nicht ...
    Naja  -  so hart sehe ich das nicht Gemeinde muss auf jeden Fall das genze genehmigen. Wenn der eine oder andere Eigentümer auch einen Ofen möchte oder zumindest darüber nachdenkt, können Sie vielleicht den einen oder anderen mit ins Boot holen. Die Schornsteinkosten sind dann teilbar und Sie haben Mitstreiter auf Ihrer Seite. Klar  -  bei mehreren Eigentümern ist es immer schwieriger, aber auf Zank baut man doch keine Gemeinschaft auf. Also ... reden, reden, reden ...
    Nachträglich innen einen ziehen  -  heißt Statik muss passen und es muss auch gefragt werden ...
    Egal, Miteigentümer ins Boot holen dürfte günstiger und einfacher werden.

    Grüße aus MM
    Walter Haussmann

    • Name:
    • Herr Wal-2132-Hau
  5. Außenkamin BW: Verfahrensfrei, aber WEG-Beschluss erforderlich!

    Der
    Kamin ist in BW verfahrensfrei zu erstellen.
    ABER,
    er muss vom schwarzen Mann abgenommen werden
    UND
    die WEGAbk.-Gemeinschaft muss per Beschluss zugestimmt haben, da bauliche Veränderung!
  6. Außenkamin: Bauträger verweigert – WEG-Zustimmung notwendig

    vielen Dank
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten, ich bin jetzt schlauer und konnte das jetzt auch alles in Erfahrung bringen:

    Der Bauträger erteilt uns keine "Freigabe", wir dürfen erst nach Übergabe was verändern. Es sei denn, er baut (oder lässt bauen) es vor Übergabe ein, dies würde uns aber mal das doppelte kosten.

    Die WEGAbk. müsste der Sache zustimmen. Aber eine WEG gibt es wohl bis jetzt noch nicht, das würde wohl erst alles nach Übergabe anlaufen.

    Eine Erlaubnis der Gemeinde ist in BW nicht erforderlich.

    So, nun muss ich warten bis die Übergabe ist, dann bis es eine Versammlung der WEG gibt um dann hoffentlich eine Genehmigung zu bekommen ... erst dann kann ich, den nun schon bereits wartenden Bezirksschornsteinfegermeister und den Kaminsetzer informieren und mir dessen Genehmigung einholen ... Ja, dann bleibt nur zu hoffen das bis dahin nicht die Bepflanzung vorm Haus abgeschlossen ist und das Dach dann nur noch mit viel schwererem Gerät zu erreichen ist ... ☹(((

    Ich glaube, wir stellen uns nur ein Bild von einem Kamin hin ... ☹ Na ja, dass bleibt abzuwarten, ich hoffe das alles gut geht ...

    Vielen Dank noch mal für die Antworten ...

    Gruß
    Andreas

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baugenehmigung Außenkamin: Wohnungseigentümer in BW

    💡 Kernaussagen: Der Einbau eines Außenkamins als Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg erfordert die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.), da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Obwohl der Kaminbau in BW verfahrensfrei sein kann, ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger zwingend erforderlich. Der Bauträger muss vor Übergabe zustimmen, danach entscheidet die WEG. Die Kosten für den Kamin können unter Umständen mit anderen Eigentümern geteilt werden, wenn diese ebenfalls Interesse haben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Außenkamin: Genehmigung – Stadt, WEG & Bauträger involviert sind für den Einbau eines Außenkamins Genehmigungen von Stadt, WEG und Bauträger notwendig. Die WEG muss per Beschluss zustimmen, da es sich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Außenkamin: Genehmigung – Miteigentümer ins Boot holen! schlägt vor, andere Miteigentümer, die ebenfalls Interesse an einem Ofen haben, mit ins Boot zu holen, um die Schornsteinkosten zu teilen und Mitstreiter zu gewinnen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wie in Außenkamin: Einbau durch Bauträger – Letzte Chance nutzen! erwähnt, besteht die Gefahr, dass die WEG dem Einbau des Kamins nicht zustimmt. Daher sollte man die Möglichkeit nutzen, den Kamin noch vor der Fertigstellung des Hauses durch den Bauträger einbauen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Gemeinde ab und holen Sie Angebote für den Einbau des Außenkamins ein. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Bauträger und der WEG, um die Zustimmung für den Kaminbau zu erhalten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Außenkamin: Bauträger verweigert – WEG-Zustimmung notwendig bezüglich der notwendigen Schritte nach Übergabe des Objekts.

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