Grundofen Probleme seit 2006: Geruchsbelästigung, Mängel & Gewährleistung – Was tun?
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Grundofen Probleme seit 2006: Geruchsbelästigung, Mängel & Gewährleistung – Was tun?

In 2006 wurde mir ein Grundofen eingebaut. Der Einbau gestaltete sich von Anfang an als problematisch. So waren in den, für den Subunternehmer bestimmten Plänen der Vermerk: Keine Funktionsgarantie, da Brennraum viel zu groß berechnet.
Als es zur Abnahme kommen sollte, stellte ich fest, dass über die Luftschächte, die in die Kinderzimmer führen, Geruchsbelästigung wahrnehmbar ist, worauf man auf Anhieb mehrere Löcher am Ofenkorpus feststellen konnte und abdichtete.
Eine weitere Suche  -  Aufgrund erneuter Reklamation  -  auch mit Kamera  -  ergab keine weiteren Resultate  -  angeblich wäre die Geruchsbelästigung Aufgrund des "Neugeruchs"  -  ich solle die nächste Heizperiode abwarten.
Nach erneuter Reklamation in der neuen Heizperiode sagte man mir, ich müsse erst den Restbetrag von € 500,00, den ich Aufgrund der Geruchsbelästigung und anderer Mängel zurückbehalten habe bezahlen, damit man tätig werden würde.
Eine Messung durch den Schlotfeger hat ergeben, dass sowohl O², als auch CO aus den Luftschächten ausströmt.
Welche Werte sind erlaubt und wie lange ist die Gewährleistungsfrist?
Wer hat ähnliche Probleme und weiß Rat?
  • Name:
  • wuaschd
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unvollständige Verbrennung im Ofen kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung und installieren Sie einen Kohlenmonoxid-Melder.

    🔴 Kritisch: Defekte Abgasführung kann zu Brandgefahr führen. Lassen Sie den Schornstein regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüfen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie seit 2006 Probleme mit Ihrem Grundofen haben, insbesondere Geruchsbelästigung und Mängel. Da der Einbau von Anfang an problematisch war und der Brennraum als zu groß berechnet wurde, ist es wichtig, die Gewährleistungsansprüche zu prüfen.

    🔴 Gefahr: Geruchsbelästigung kann auf eine unvollständige Verbrennung oder defekte Abgasführung hindeuten. Dies kann gesundheitsschädlich sein und sollte umgehend behoben werden.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen zum Ofenbau, inklusive Pläne, Rechnungen, Protokolle und Schriftverkehr.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Geruchsbelästigung und Mängel (Fotos, Videos, Protokolle).
    • Fachmann hinzuziehen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Ofenbaumeister oder Schornsteinfeger mit einer Begutachtung.
    • Gewährleistungsansprüche prüfen: Klären Sie, ob die Gewährleistungsfrist noch läuft und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Grundofen umgehend von einem Fachmann überprüfen und die Ursache der Geruchsbelästigung beseitigen. Klären Sie Ihre Gewährleistungsansprüche und ziehen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundofen
    Ein Grundofen ist ein Speicherofen, der Wärme über einen längeren Zeitraum abgibt. Er besteht aus einem Brennraum und einem Speicherkörper, der die Wärme aufnimmt und langsam an den Raum abgibt.
    Verwandte Begriffe: Kachelofen, Speicherofen, Warmluftofen.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Sache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig. Er führt auch die Feuerstättenschau durch und berät Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Abgasanlage, Feuerstättenschau.
    Brennraum
    Der Brennraum ist der Bereich im Ofen, in dem das Brennmaterial (Holz, Kohle, etc.) verbrannt wird. Die Größe und Form des Brennraums beeinflussen die Effizienz der Verbrennung und die Wärmeabgabe.
    Verwandte Begriffe: Feuerraum, Verbrennungskammer, Feuerstätte.
    Abgasführung
    Die Abgasführung ist das System, das die Abgase vom Ofen zum Schornstein leitet. Eine dichte und korrekte Abgasführung ist wichtig, um zu verhindern, dass Abgase in den Wohnraum gelangen.
    Verwandte Begriffe: Rauchrohr, Schornsteinanschluss, Abgasleitung.
    Mängel
    Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand einer Sache. Mängel können die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zu Gewährleistungsansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Fehler, Defekt.
    Reklamation
    Eine Reklamation ist die Beanstandung eines Mangels oder einer Leistung durch den Käufer oder Auftraggeber. Sie sollte schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben.
    Verwandte Begriffe: Beschwerde, Beanstandung, Mängelanzeige.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "keine Funktionsgarantie" in den Plänen?
      Das bedeutet, dass der Ofenbauer keine Garantie dafür übernimmt, dass der Ofen wie geplant funktioniert, da der Brennraum von vornherein als zu groß berechnet wurde. Dies kann zu Problemen bei der Verbrennung und der Wärmeabgabe führen.
    2. Wie kann ich die Geruchsbelästigung nachweisen?
      Dokumentieren Sie die Geruchsbelästigung mit Fotos, Videos und Protokollen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Art des Geruchs und die Umstände. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.
    3. Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Grundofen?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, wenn die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und nicht ordnungsgemäß behoben werden.
    4. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für einen Grundofen?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme des Ofens. Es ist wichtig, die Frist zu prüfen und Mängel rechtzeitig zu melden.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
    6. Was kann ich tun, wenn der Ofenbauer die Mängel nicht behebt?
      Setzen Sie dem Ofenbauer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn er die Mängel nicht innerhalb der Frist behebt, können Sie einen anderen Fachmann beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Ofenbauer in Rechnung stellen oder rechtliche Schritte einleiten.
    7. Wie finde ich einen unabhängigen Ofenbaumeister?
      Fragen Sie bei der Handwerkskammer oder dem Schornsteinfeger nach Empfehlungen. Achten Sie auf Qualifikationen und Referenzen.
    8. Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Problemlösung?
      Der Schornsteinfeger ist für die Abnahme des Ofens und die regelmäßige Überprüfung der Abgasanlage zuständig. Er kann Mängel feststellen und Empfehlungen zur Behebung geben.

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  2. Grundofen: Feuerraumgröße – Berechnung vs. Funktion

    Funktion und Geruch sind zwei verschiedene Sachen ...
    Da stellt sich mir gleich die Frage, was der Grund für den großen Ffeuerraum war. Wollten Sie unbedingt einen großen Feuerraum (für Scheitlänge 50 cm) bzw. eine etwas sehr große Türe im Verhältnis zum Platzangebot wo der Ofen hin gebaut werden sollte? Der Ofen muss doch berechnet sein und diese Daten dem Schornsteinfeger vorgelegt werden ...!? ... und somit steht doch dann die Funktion nicht mehr in Frage, da der Schornsteinfeger die Funktion überprüft.
    Austretende Rauchgase deuten darauf hin, dass entweder der Ofen überheizt und so der Ofen auseinander getrieben wurde oder der Ofensetzer hat beim Aufbau Fehler gemacht. Wenn schon kurz nach Fertigstellung Löcher gefunden wurden, dann liegt wahrsacheinlich beim gesamten Aufbau etwas im argen ... Der Ofen muss geöffnet werden und nachgeschaut werden, wo der Ofen undicht geworden ist. Haben Sie Bilder vom Aufbau und die Sache einzugrenzen? Hinsichtlich Gewährleistung ist die Frage bei wem Sie unterschrieben haben bzw. was dessen Geschäftsbedingungen aussagen. Was steht den im Vertrag? Wird dort auf AGB's hingewiesen? etc. ... ist alles wichtig. Von Gesetzes wegen haben Sie 2 Jahre, am Bau kreigen Sie mit Glück auch 5 durchgesetzt. Manche schreiben sogar gleich in ihre Kataloge 10 Jahre rein ... Die 500,00 € sollten Sie lieber in eine Rechtsberatung investieren, wenn nicht's mehr gütlich erreicht werden kann. Es kann schon mal ein Fehler passieren, aber dann sollte dies erst mal in Ordnung gebracht werden. Wir sind alle nur Menschen und haben auch mal einen schlechten Tag  -  oder gerade mit solchen Vorgaben schon gar keine Lust den Ofen zu montieren. Im Grunde ist der arme Subunternehmer der Fisch ... der hat den Ofen gebaut. Auch wir machen mal Fehler  -  aber das muss so gut es geht aus der Welt geschafft werden.
    Grüße aus Memmingen
    Walter Haussmann
    OSA
    • Name:
    • Herr Wal-2132-Hau
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundofen Probleme: Geruch, Mängel & Gewährleistung

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Probleme mit einem Grundofen seit 2006, einschließlich Geruchsbelästigung und Mängeln. Diskutiert werden mögliche Ursachen wie ein falsch berechneter Feuerraum und die daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich der Funktion und der Gewährleistung. Die Notwendigkeit der Vorlage von Berechnungsdaten beim Schornsteinfeger wird betont. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Größe des Feuerraums und der Tür im Verhältnis zum Aufstellort angemessen sind.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Grundofen: Feuerraumgröße – Berechnung vs. Funktion wird die Bedeutung der korrekten Berechnung des Feuerraums im Verhältnis zur Ofengröße und den Anforderungen des Schornsteinfegers hervorgehoben. Ein zu großer Feuerraum kann zu Problemen mit der Funktion und Geruchsbelästigung führen.

    🔧 Zusatzinfo: Die Diskussion berührt auch die Frage der Gewährleistung und ob Mängel bereits bei der Abnahme festgestellt wurden. Bilder vom Aufbau des Ofens könnten hilfreich sein, um Fehler zu identifizieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die ursprünglichen Pläne und Berechnungen des Ofens. Kontaktieren Sie den Schornsteinfeger, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Geruchsbelästigungen für eine mögliche Reklamation.

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