Abluftgebläse für Raucherraum an Kaminzug? Risiken, Vorschriften & Alternativen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Der Anschluss eines Abluftgebläses für einen Raucherraum an einen bestehenden Kaminzug ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Brandschutzvorschriften, die Landes-FeuerVO und die Gefahr eines Kaminbrands sprechen dagegen. Eine Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters ist unwahrscheinlich. Alternativ sollte ein separater, nicht mehr genutzter Zug oder eine Lüftungsanlage mit direkter Verbindung ins Freie in Betracht gezogen werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Abluftgebläse für Raucherraum an Kaminzug? Risiken, Vorschriften & Alternativen

Hallo zusammen,
um unser Raucher-Zimmer im Lastfall zu entmiefen, denke ich an den Einbau eines Gebläse-Motors (von Marley, aus Kunststoff) in einen Abzugsschacht.
Nun ist es aber so, dass 3 Etagen (entsprechend ca. 9 Meter) tiefer am selben Zug ein Kamin dran ist, der gelegentlich mit Holz befeuert wird.
Da ich mit der Materie nicht vertraut bin, Stelle ich mir die Frage nach der Zulässigkeit des Vorhabens.
Rein Temperatur-technisch könnte ich mir ja noch vorstellen, dass es mit dem Kunststoff-Gebläse kein Problem gibt (?)
Aber müsste man nicht auch eine Rückschlagsklappe aus Metall davor setzten, damit nicht evtl. Funkenflug vom Kamin unten durch das Gebläse oben in den Raucherraum gelangt?
Und natürlich dürfte es nicht so sein, dass das Gebläse oben, den Kamin unten "ausbläst".
Würde mich um ein paar einführende Hinweise sehr freuen!
Grüße
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Gemeinsame Nutzung eines Schachts für Kaminzug und Abluftgebläse ist grundsätzlich verboten – hohe Risiken für Rauchgas-Rückstau, Kohlenmonoxid-Vergiftung und Kaminbrand.

    🔴 KRITISCH: Kunststoffgebläse im Kaminzug sind unzulässig – akute Brandgefahr durch Funkenflug, Glutpartikel und kurzzeitige Temperaturspitzen (auch bei „normalem“ Betrieb).

    🔴 KRITISCH: Versottung des Kamins durch feuchte Abluft und Störung des natürlichen Kaminzugs durch Gebläsedruck – gefährdet die Funktion der Feuerstätte und die Brandschutzsicherheit.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Rückschlagklappe aus Metall ist technisch notwendig, aber keinesfalls ausreichend – sie schützt weder vor thermischer Zerstörung noch vor Druckstörungen oder Versottung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob ein Abluftgebläse in einen Kaminzug eingebaut werden darf, ist kritisch zu prüfen.

    🔴 Gefahr: Ein gemeinsamer Schacht für Abluft und Kamin birgt erhebliche Risiken, insbesondere die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftung, wenn Abgase in den Raucherraum gelangen. Zudem kann es zu einer Beeinträchtigung des Kaminzugs kommen, was die Verbrennung in der Feuerstätte negativ beeinflusst.

    Ein Gebläsemotor aus Kunststoff könnte bei hohen Temperaturen im Kaminzug schmelzen oder sich verformen, was zu einer Verstopfung des Schachts führen könnte. Auch die Ableitung von feuchter Luft aus dem Raucherraum in den Kamin kann zu Versottung führen.

    🔴 Gefahr: Funkenflug aus dem Kamin könnte das Kunststoffgehäuse des Gebläses entzünden. Eine Rückschlagklappe aus Metall wäre zwar ein zusätzlicher Schutz, aber keine Garantie.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu beachten:

    • Vorschriften: Die Installation muss den geltenden Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen entsprechen.
    • Fachberatung: Ein Schornsteinfeger oder ein Fachmann für Lüftungstechnik sollte die Situation vor Ort beurteilen.
    • Alternativen: Prüfen Sie alternative Lüftungssysteme, die unabhängig vom Kaminzug funktionieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Zulässigkeit des Vorhabens von einem Schornsteinfeger und einem Lüftungsfachmann prüfen, bevor Sie mit der Installation beginnen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Planung, ein Kunststoff-Abluftgebläse in einen bestehenden Abzugsschacht einzubauen, der gleichzeitig als Kaminzug für einen Holzofen dient. Dieses Vorhaben ist aus mehreren Gründen als hochriskant und fachlich nicht zulässig einzustufen.

    🔴 Gefahr: Die Kombination eines Kunststoffgebläses mit einem Holzfeuer-Kaminzug stellt eine akute Brand- und Vergiftungsgefahr dar. Heiße Rauchgase und Funkenflug aus dem Kamin können das Kunststoffgebläse schmelzen oder entzünden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Gebläse den Kaminzug stört und Rauchgase in die Wohnräume drückt (Rückstau).

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass es "rein temperaturtechnisch kein Problem gibt", ist fachlich falsch. Auch bei moderaten Temperaturen im Normalbetrieb können bei einem Kaminbrand oder durch Glutnester kurzzeitig extrem hohe Temperaturen auftreten, die Kunststoff sofort zerstören.

    ➕ Ergänzung: Eine Rückschlagklappe aus Metall ist zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Sie verhindert keinen Brand im Gebläse selbst. Zudem sind die feuerungstechnischen Vorschriften (z.B. nach FeuVO oder DINAbk. 18160) zu beachten, die eine gemeinsame Nutzung eines Abzugsschachts für Lüftung und Feuerstätte grundsätzlich untersagen.

    👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie dieses Vorhaben nicht weiter. Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Schornsteinfeger oder einen Fachplaner für Lüftungstechnik. Dieser kann prüfen, ob ein separater, brandschutztechnisch getrennter Abluftkanal für den Raucherraum möglich ist oder ob alternative Lösungen wie eine raumluftunabhängige Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Frage kommen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der vorgeschlagene Einbau eines Abluftgebläses in einen gemeinsamen Schacht mit einem befeuerten Kamin stellt ein schwerwiegendes, unzulässiges Sicherheitsrisiko dar und verstößt gegen mehrere technische Regeln und gesetzliche Vorschriften.

    🔴 Gefahr: Ein Gebläse im Abzugschacht kann den Kaminzug beeinträchtigen, was zu einer gefährlichen Rauchgas-Rückstauung, unvollständiger Verbrennung, Kohlenmonoxidbildung oder gar einem Kaminbrand führen kann.

    🔴 Gefahr: Bei Kaminbetrieb entstehen Funken, Glutpartikel und hohe Temperaturen – Kunststoffgebläse sind hierfür nicht zugelassen und können schmelzen, entzünden oder versagen; eine Rückschlagsklappe allein schützt nicht vor thermischer Überlastung oder Druckstörungen im Schacht.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine Zulässigkeit für ein Gebläse in einem gemeinsamen Schacht mit einem befeuerten Kamin – dies widerspricht der DIN 18160-1, der BImSchV und der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO), die klare Trennung und ungestörte Zugbildung vorschreiben.

    ➕ Ergänzung: Raucherräume müssen nach DIN 1946-7 mit einer eigenständigen, raumlufttechnisch getrennten Abluftanlage mit eigenem Schacht und sicherem Außenauslass betrieben werden – eine Koppelung mit Heizungs- oder Kaminabzügen ist grundsätzlich verboten.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei scheinbarer Temperaturverträglichkeit des Kunststoffgebläses ist die mechanische Belastung durch Druckschwankungen, Kondensatbildung und Schwingungen im Schacht nicht kalkulierbar und führt langfristig zu Versagensrisiken.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie umgehend auf dieses Vorhaben und beauftragen Sie einen zertifizierten Schornsteinfeger sowie einen Fachplaner für Lüftungstechnik, um eine normkonforme, eigenständige Abluftanlage für den Raucherraum zu planen und umzusetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten den Einbau eines Abluftgebläses in einen befeuerten Kaminzug als grundsätzlich unzulässig und hochriskant.
    • Alle identifizieren Kohlenmonoxid-Vergiftung, Rauchgas-Rückstau und Brandgefahr durch Kunststoffgebläse als zentrale, kritische Gefahren.
    • Alle fordern die Beauftragung eines Schornsteinfegers und/oder Lüftungsfachmanns vor jeglicher Planung oder Installation.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Risiken deutlich, betont aber noch eine „Prüfung der Zulässigkeit“ – DeepSeek und Qwen verweisen hingegen eindeutig auf ein gesetzliches Verbot (FeuVO, DIN 18160-1, BImSchV) und sprechen von „keiner Zulässigkeit“ bzw. „grundsätzlich verboten“.
    • Qwen ergänzt die Anforderung nach einer raumluftunabhängigen Lüftungsanlage nach DIN 1946-7 – dieser Aspekt fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur indirekt angedeutet.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont explizit, dass „rein temperaturtechnisch kein Problem“ eine fachlich falsche Annahme ist – und verweist auf kurzzeitige Extremtemperaturen bei Kaminbrand.
    • Qwen nennt zusätzlich mechanische Belastungen (Druckschwankungen, Kondensat, Schwingungen) als nicht kalkulierbares Versagensrisiko – kein anderes Modell geht darauf ein.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwägt noch „Alternativen, die unabhängig vom Kaminzug funktionieren“, was einen gewissen Spielraum suggeriert – DeepSeek und Qwen lehnen jede Koppelung mit Nachdruck ab und verweisen auf klare Trennungsgebote; diese sicherere Einschätzung wird nach dem Vorsichtsprinzip prioritär.

    👉 Empfehlung: Die Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist zu bevorzugen: Der Einbau ist nicht nur risikoreich, sondern technisch und rechtlich unzulässig. Jede Installation ist zu unterlassen – stattdessen ist eine vollständig getrennte Abluftanlage zu planen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit❌ WiderspruchGoogleAI erwägt Prüfung; DeepSeek & Qwen bestätigen eindeutiges Verbot nach FeuVO, DIN 18160-1 und BImSchV – Konsens: grundsätzlich unzulässig.
    Kohlenmonoxid-Risiko✅ KonsensAlle drei Modelle identifizieren Rauchgas-Rückstau und CO-Vergiftung als kritischste Gefahr – verursacht durch Gebläsedruckstörung des Kaminzugs.
    Kunststoffgebläse im Kaminzug✅ KonsensAlle bewerten Kunststoff als ungeeignet: Schmelzgefahr, Entzündbarkeit durch Funken/Glut, thermische Instabilität – auch bei vermeintlich moderaten Temperaturen.
    Funktion einer Rückschlagklappe⚠️ AbwägungGoogleAI sieht sie als „zusätzlichen Schutz“, DeepSeek & Qwen betonen: nicht ausreichend – sie verhindert weder thermische Zerstörung noch Druckstörungen.
    Notwendigkeit fachlicher Begleitung✅ KonsensAlle drei fordern dringend die Einbindung eines Schornsteinfegers und/oder Lüftungsfachmanns – jedoch mit unterschiedlichem Ton: Qwen & DeepSeek sprechen von „unverzüglicher Beauftragung“, GoogleAI von „Prüfung vor Installation“.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie umgehend auf das Vorhaben. Planen Sie stattdessen eine normkonforme, eigenständige Abluftanlage für den Raucherraum – nach DIN 1946-7, mit eigenem Schacht, raumluftunabhängig und brandschutztechnisch getrennt vom Kaminzug.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Vergiftung durch Rauchgas-RückstauLebensbedrohlich; besonders bei geschlossenen Räumen und unbemerkter CO-Akkumulation.
    🔴 RisikoKaminbrand durch Gebläsedruckstörung oder Funkenzündung am KunststoffSchwerer Sachschaden, mögliche Verletzungen, Brandweiterleitung ins Gebäude.
    🔴 RisikoVersottung des Kamins durch feuchte AbluftLangfristige Schädigung der Kaminfutterung, Korrosion, Dichtigkeitsverlust, teure Sanierung.
    🔴 RisikoRechtliche Haftung bei SchadensfallPrivat- und gewerbliche Haftpflicht, Versicherungsleistung entfällt bei Vorschriftsverstoß (z.B. FeuVO).
    🔴 RisikoUnwirksame oder versagende RückschlagklappeKein zuverlässiger Schutz vor Druckstörungen, thermischem Versagen oder Funkenübertragung – trügerische Sicherheit.
    ✅ ChanceEigenständige Lüftungsanlage nach DIN 1946-7Dauerhaft sichere und normkonforme Raucherraumlüftung, zertifizierbar, versicherungstechnisch abgesichert.
    ✅ ChanceEinbau einer raumluftunabhängigen Anlage mit WärmerückgewinnungEnergieeinsparung, bessere Raumluftqualität, Erfüllung aktueller Energieeinsparverordnung (GEG).
    ✅ ChanceProfessionelle Planung durch Schornsteinfeger & LüftungsfachmannSicherstellung der Betriebssicherheit, Nachweis der Vorschriftskonformität, langfristige Werterhaltung des Gebäudes.
    ✅ ChanceErsatz des Raucherraums durch rauchfreie Alternativen (z. B. Außenterrasse mit Wetterschutz)Reduzierte Lüftungsanforderungen, geringere Baukosten, höhere Gästeakzeptanz bei Nichtrauchern.
    ✅ ChanceDigitale Dokumentation der Baumaßnahmen und GenehmigungenEinfache Vorlage bei Versicherung, Behörden oder bei späterem Verkauf – klare Nachweisbarkeit der Sorgfaltspflicht.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Unterlassung: Brechen Sie alle Planungen oder Vorarbeiten zum Einbau des Abluftgebläses in den Kaminzug unverzüglich ab – dies ist rechtlich verboten und lebensgefährlich.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen Schornsteinfeger mit amtlicher Zulassung (nach § 20 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) und einen anerkannten Fachplaner für Lüftungstechnik (z. B. mit Zertifizierung nach VDIAbk. 6022).
    3. Normkonforme Alternative prüfen: Lassen Sie eine raumluftunabhängige Abluftanlage nach DIN 1946-7 mit eigenem Schacht und Außenauslass planen – inklusive Wärmerückgewinnung nach GEG-Anforderung.
    4. Unterlagen sammeln: Fordern Sie vom Schornsteinfeger das aktuelle Kamin-Abnahmeprotokoll sowie eine schriftliche Stellungnahme zur Zugverhältnisse und Schachtbeschaffenheit an.
    5. Vorschriften prüfen: Fordern Sie vom Fachplaner eine vollständige Dokumentation der Einhaltung aller relevanten Regelwerke (DIN 18160-1, MFeuVO, BImSchV, DIN 1946-7, GEG).
    6. Alternativen bewerten: Prüfen Sie zusammen mit dem Planer, ob ein rauchfreier Konzeptwechsel (z. B. Raucherraum-Verlagerung ins Freie oder Umstellung auf „Rauchfrei als Standard“) langfristig wirtschaftlicher und sicherer ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kaminzug
    Der Kaminzug ist der Schacht im Schornstein, durch den die Verbrennungsgase abgeleitet werden. Er entsteht durch den Temperaturunterschied zwischen den heißen Abgasen und der kühleren Umgebungsluft. Ein guter Kaminzug ist wichtig für eine effiziente Verbrennung und die Vermeidung von Rauchgasemissionen.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgas, Verbrennung, Feuerstätte
    Versottung
    Versottung ist die Durchfeuchtung und Zerstörung des Schornsteins durch Kondensatbildung. Sie entsteht, wenn die Abgase im Schornstein abkühlen und Feuchtigkeit kondensiert. Diese Feuchtigkeit dringt in das Mauerwerk ein und kann zu Schäden führen.
    Verwandte Begriffe: Kondensation, Schornstein, Feuchtigkeit, Korrosion
    Rückschlagklappe
    Eine Rückschlagklappe ist ein Bauteil, das den Rückfluss von Gasen oder Flüssigkeiten in einem Rohrleitungssystem verhindert. Sie öffnet sich automatisch in Durchflussrichtung und schließt sich, wenn der Durchfluss stoppt oder sich umkehrt.
    Verwandte Begriffe: Ventil, Absperrvorrichtung, Durchfluss, Rohrleitung
    Kohlenmonoxid (CO)
    Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist hochgiftig und kann bereits in geringen Konzentrationen zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen. Kohlenmonoxid entsteht beispielsweise bei defekten Heizungsanlagen oder Kaminen.
    Verwandte Begriffe: Verbrennung, Abgas, Vergiftung, Heizung
    Lüftungsanlage
    Eine Lüftungsanlage ist ein System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Räumen. Sie sorgt für einen kontinuierlichen Luftaustausch und verbessert die Raumluftqualität. Lüftungsanlagen können mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sein, um Energie zu sparen.
    Verwandte Begriffe: Belüftung, Entlüftung, Luftaustausch, Wärmerückgewinnung
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Dazu gehören bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Feuer, Brandbekämpfung, Rauchmelder, Feuerlöscher
    Zuluft
    Zuluft ist die Luft, die einem Raum oder Gebäude zugeführt wird, um die verbrauchte Luft zu ersetzen und eine ausreichende Sauerstoffversorgung sicherzustellen. Die Zuluft kann über Fenster, Türen oder spezielle Zuluftöffnungen zugeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Abluft, Belüftung, Luftaustausch, Sauerstoff

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich ein Abluftgebläse an einen Kaminzug anschließen?
      Nein, das ist in der Regel nicht zulässig und birgt erhebliche Gefahren. Ein Kaminzug ist für die Ableitung von Verbrennungsgasen ausgelegt und darf nicht für die Ableitung von Raumluft verwendet werden. Dies kann zu einer Beeinträchtigung des Kaminzugs und zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.
    2. Welche Risiken bestehen bei einem gemeinsamen Schacht für Abluft und Kamin?
      Die größten Risiken sind Kohlenmonoxid-Vergiftung, Brandgefahr durch Funkenflug und Versottung des Kamins durch feuchte Abluft. Zudem können die unterschiedlichen Druckverhältnisse im Schacht zu einer Fehlfunktion des Kamins oder des Abluftgebläses führen.
    3. Welche Alternativen gibt es zur Lüftung eines Raucherraums?
      Es gibt verschiedene alternative Lüftungssysteme, die unabhängig vom Kaminzug funktionieren. Dazu gehören beispielsweise dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentrale Lüftungsanlagen oder Fensterlüfter. Wichtig ist, dass die Lüftungsanlage ausreichend dimensioniert ist, um den Raucherraum effektiv zu entlüften.
    4. Welche Vorschriften sind bei der Installation einer Lüftungsanlage zu beachten?
      Bei der Installation einer Lüftungsanlage sind die geltenden Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen zu beachten. Zudem müssen die einschlägigen Normen und Richtlinien für Lüftungsanlagen eingehalten werden. Es ist ratsam, sich vor der Installation von einem Fachmann beraten zu lassen.
    5. Was ist Versottung und wie entsteht sie?
      Versottung ist die Durchfeuchtung und Zerstörung des Schornsteins durch Kondensatbildung. Sie entsteht, wenn die Abgase im Schornstein abkühlen und Feuchtigkeit kondensiert. Diese Feuchtigkeit dringt in das Mauerwerk ein und kann zu Schäden führen. Die Ableitung von feuchter Abluft in den Kamin kann die Versottung begünstigen.
    6. Was ist eine Rückschlagklappe und wozu dient sie?
      Eine Rückschlagklappe ist ein Bauteil, das den Rückfluss von Gasen oder Flüssigkeiten in einem Rohrleitungssystem verhindert. Im Zusammenhang mit einem Abluftgebläse soll die Rückschlagklappe verhindern, dass Abgase aus dem Kamin in den Raucherraum gelangen. Sie bietet jedoch keine absolute Sicherheit.
    7. Kann ein Kunststoffgebläse im Kaminzug verwendet werden?
      Die Verwendung eines Kunststoffgebläses im Kaminzug ist riskant, da es bei hohen Temperaturen schmelzen oder sich verformen kann. Zudem besteht Brandgefahr durch Funkenflug. Es ist ratsam, ein Gebläse aus hitzebeständigem Material zu verwenden oder auf eine alternative Lüftungslösung auszuweichen.
    8. Wer darf eine Lüftungsanlage installieren?
      Die Installation einer Lüftungsanlage sollte von einem Fachbetrieb für Lüftungstechnik durchgeführt werden. Dieser verfügt über das notwendige Know-how und die erforderlichen Werkzeuge, um die Anlage fachgerecht zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Zudem kann der Fachbetrieb die Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen und gegebenenfalls Wartungsarbeiten durchführen.

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  2. Kaminzug-Abluft: Schornsteinfeger-Zustimmung erforderlich!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Gut so, das Vorhaben!
    Auf die Art und Weise könnte man allen ekligen Rauchern den Garaus machen!
    ;-)) (bin seit 10/02 militanter Nichtraucher und bitte deshalb um Verständnis *g*)
    Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass zu diesem Vorhaben ein Bezirks-Schornsteinfegermeister ja sagt. Und der muss ja sagen dazu.
    Habt ihr denn keine Fenster? Oder eine Möglichkeit, mit einer Leitung ins Freie zu gehen?
  3. Raucherraum-Abluft: Nikotinablagerung an Fenstern vermeiden

    Hust
    Hallo Frau Tussing!
    Herzlichen Glückwunsch, halten Sie weiter durch! Ich schaffe es ja auch hier und da mal ein paar Tage, aber ich bin ansonsten nicht der einzige böse Räucher-Raucher hier.
    Fenster gibt's natürlich, und genau die sind das Problem!
    An denen setzt sich der Nikotin-Modder nämlich ab. Sie sind der kältetest Punkt im Raum und wenn nun der Nebel am Fenster vorbeikommt, also auch beim Lüften, dann setzen die Camels und Marlboros sich auf der Scheibe zur Ruhe.
    Deshalb eben die Idee, den Mief in den Schornstein zu zwingen, weg von den Fenstern.
    Hmm ... also ich sollte den Schornsteinfeger befragen. Na gut, mache ich denn mal.
    Dank und Grüße!
    ... he Kurt ich bin erstmal fertig hier, haste mal eine Zichte ...? Dannge 😉
  4. 🔴 Kaminzug-Abluft: Risiko durch Landes-FeuerVO & Kaminbrand

    Schlecht so, das Vorhaben 😉
    Zwar mutmaße ich jetzt nur als Laie, aber sowohl die Landes-FeuVO (Abstände zu brennbaren Teilen, Verwendung Schornstein nur zur Abgasabführung, ...) und damit zusammenhängend auch Ihr Schornsteinfeger dürften etwas dagegen haben. Stellen Sie sich mal den Fall des Kaminbrands vor. Da hilft Ihnen keine Metallklappe.
    Es lassen sich zig Gründe aus der Feu-VO konstruieren, die m.E. dagegen sprechen (z.B. konnte man das ganze dann als mit Überdruck betriebenen Schornstein ansehen, ...).
  5. Abluftanlage: Alternativer Zug statt Kamin – Anfrage S-Feger!

    Hallo Herr Stoll,
    ... da sagen Sie was mit dem evtl. Schornsteinbrand.
    Ok, das reicht mit schon, ich lasse die Finger davon. Evlt. könnte ich noch auf einen nicht mehr benutzten Zug ausweichen, würde etwas mehr Arbeit machen. Aber ich werde erstmal beim S-Feger anfragen.
    Dank und Gruß!
  6. Abluftanlage: Raucherraum-Abluftanlage unzulässig & gefährlich!

    Raucher verbannen
    Die Raucher aus geschlossen Räumen verbannen hat sich sowohl in der Wohnung als auch im Verein bewährt.
    Es ist eine Sache von Ursache und Wirkung.
    Die beschriebene Abluftanlage ist nicht zulässig und zudem gefährlich, also Finger weg.
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abluftgebläse für Raucherraum am Kaminzug? Risiken & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Der Anschluss eines Abluftgebläses für einen Raucherraum an einen bestehenden Kaminzug ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Brandschutzvorschriften, die Landes-FeuerVO und die Gefahr eines Kaminbrands sprechen dagegen. Eine Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters ist unwahrscheinlich. Alternativ sollte ein separater, nicht mehr genutzter Zug oder eine Lüftungsanlage mit direkter Verbindung ins Freie in Betracht gezogen werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 Kaminzug-Abluft: Risiko durch Landes-FeuerVO & Kaminbrand birgt der Anschluss an den Kaminzug erhebliche Risiken, insbesondere im Falle eines Kaminbrands. Die Einhaltung der Landes-FeuerVO ist entscheidend.

    💰 Zusatzinfo: Die Vermeidung von Nikotinablagerungen an Fenstern ist ein häufiges Problem in Raucherräumen, wie in Raucherraum-Abluft: Nikotinablagerung an Fenstern vermeiden beschrieben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer effektiven Lüftungslösung.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Installation einer Abluftanlage sollte unbedingt der Kontakt zum Schornsteinfeger gesucht werden, um die Zulässigkeit zu klären, wie im Beitrag Abluftanlage: Alternativer Zug statt Kamin – Anfrage S-Feger! empfohlen wird. Alternativ sollte geprüft werden, ob ein separater Lüftungsschacht genutzt werden kann. Der Beitrag Abluftanlage: Raucherraum-Abluftanlage unzulässig & gefährlich! rät dringend von der beschriebenen Abluftanlage ab.

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