Es handelt sich hier um HE-B 200 Träger. Diese beginnen senkrecht als Stütze (ca. 120 cm hoch) in der Außenwand. Dann gehen sie in einem ca. 40 ° Winkel nach innen (Dachschräge) bis in ca. 270 cm Höhe. Von dort waagerecht noch einmal ca. 5 m bis auf die gegenüberliegende Außenwand.
Diese Träger müssen gemäß Bauamt F90-AB brandschutzverkleidet werden.
Die zuständige Firma hat jetzt mit der Verkleidung begonnen und irgendwie wirkt der Ansatz, nun ja, suspekt. Bisher sind die Stützen und Schrägen verkleidet. Und zwar indem ein 40 cm breiter Streifen "Die Dicke" 20 von Rigips mit irgendetwas direkt auf den Träger geklebt wurde. Also davor (Stützteil) bzw. darunter (Schräge).
Bei Rigips finde ich für diesen Anwendungsfall nur Konstruktionen mit Ridurit-Platten und diese müssen einen Abstand von 5 mm zum Stahl haben.
Kann das bestimmungsgemäß sein?
