VOB-Abrechnung Maler & Trockenbau: Fensteröffnungen, Laibungen korrekt abrechnen?
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VOB-Abrechnung Maler & Trockenbau: Fensteröffnungen, Laibungen korrekt abrechnen?

Hallo,
habe den Fachbeitrag von Herrn Kempf gelesen und es so verstanden, dass Öffnungen (Fenster, Türen, o.ä.) unter 2,5 m² übermessen werden, die Behandlung der Laibungen aber ignoriert (nicht zusätzlich Berechnet) werden.? (Laibung wurde mit Trockenputz verkleidet)
Oder kommt auf jeden Fall die Laibung separat hinzu?
Im Dachgeschoss kamen Gipskartonplatten zwischen die Sparren, auf einer Raumlänge von ca. 10 m waren 14 Sparren, 14 cm breit und ca. 3 m hoch, (reine Sparrenfläche ohne Platten 5,88 m²)
Wird hier ebenfalls übermessen oder nicht? (Die Bekleidung zwischen den Sparren war im Angebot teurer Veranschlagt als die durchgehende Bekleidung der Dachschräge z.B. im Kinderzimmer)
Was ist wenn im Angebot und Auftragsbestätigung "Abrechnung nach VOBAbk." stand, die VOB aber nicht "mitgeliefert" wurde?
Danke für die Infos, viele Grüße Robert Wagner (ein nachträglich "etwas schlauerer" Bauherr)
  • Name:
  • Wagner, Robert
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe Ihre Frage zur Abrechnung nach VOBAbk. im Maler- und Trockenbau. Es geht um die korrekte Berechnung von Fensteröffnungen und Laibungen.

    Fensteröffnungen: Nach VOB werden Öffnungen unter 2,5 m² in der Regel übermessen. Das bedeutet, dass die Fläche der Öffnung bei der Berechnung der Gesamtfläche nicht abgezogen wird.

    Laibungen: Die Behandlung von Laibungen, insbesondere wenn sie mit Trockenputz verkleidet wurden, wird in der Regel zusätzlich berechnet. Dies gilt, da die Bearbeitung der Laibungen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt.

    Dachgeschossausbau: Bei Dachschrägen und Sparrenflächen ist es wichtig, die tatsächliche Fläche der Bekleidung zu berücksichtigen. Die Abrechnung sollte auf Basis der verbauten Gipskartonplatten erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie Ihr Angebot und die Auftragsbestätigung genau. Klären Sie Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmen, bevor Sie die Abrechnung akzeptieren. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Verfahrensordnung), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Aufmaß.
    Laibung
    Die Laibung ist die innere Fläche einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern oder Türen. Sie verbindet die innere und äußere Wandfläche miteinander.
    Verwandte Begriffe: Fensterleibung, Türleibung, Maueröffnung.
    Übermessen
    Übermessen bedeutet, dass eine Fläche oder Leistung bei der Abrechnung nicht abgezogen wird, obwohl sie tatsächlich vorhanden ist. Dies kann beispielsweise bei Fensteröffnungen unter 2,5 m² der Fall sein.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, VOB, Flächenberechnung.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung von erbrachten Bauleistungen vor Ort. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und wird in einem Aufmaßprotokoll dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, VOB, Mengenermittlung.
    Gipskartonplatten
    Gipskartonplatten sind Bauplatten, die aus einem Gipskern und einer Kartonummantelung bestehen. Sie werden häufig im Trockenbau für Wand- und Deckenverkleidungen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Trockenbau, Wandverkleidung, Deckenverkleidung.
    Sparren
    Sparren sind schräge Tragebalken im Dachstuhl, die das Dach tragen. Sie verlaufen vom First (oberster Punkt des Daches) bis zur Traufe (unterer Rand des Daches).
    Verwandte Begriffe: Dachstuhl, Dach, Balken.
    Trockenputz
    Trockenputz ist eine Methode, bei der Putzplatten (z.B. Gipskartonplatten) auf die Wand geklebt werden, anstatt herkömmlichen Putz aufzutragen. Dies spart Zeit und vermeidet Feuchtigkeit.
    Verwandte Begriffe: Putz, Innenputz, Wandverkleidung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Fensteröffnungen unter 2,5 m² nach VOB abgerechnet?
      Fensteröffnungen unter 2,5 m² werden in der Regel übermessen, d.h. ihre Fläche wird bei der Berechnung der Gesamtfläche nicht abgezogen. Dies ist in der VOB so vorgesehen, um den Mehraufwand für das Aussparen der Öffnung zu berücksichtigen.
    2. Werden Laibungen zusätzlich berechnet, wenn sie mit Trockenputz verkleidet sind?
      Ja, die Behandlung von Laibungen, insbesondere wenn sie mit Trockenputz verkleidet sind, wird in der Regel zusätzlich berechnet. Dies liegt daran, dass die Bearbeitung der Laibungen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt, der gesondert vergütet werden muss.
    3. Was ist bei der Abrechnung von Dachschrägen und Sparrenflächen zu beachten?
      Bei Dachschrägen und Sparrenflächen ist es wichtig, die tatsächliche Fläche der Bekleidung zu berücksichtigen. Die Abrechnung sollte auf Basis der verbauten Gipskartonplatten erfolgen. Es ist ratsam, die Flächen genau zu messen und zu dokumentieren.
    4. Was tun, wenn die Abrechnung von der Auftragsbestätigung abweicht?
      Wenn die Abrechnung von der Auftragsbestätigung abweicht, sollten Sie die Abweichungen umgehend mit dem Bauunternehmen klären. Vergleichen Sie die einzelnen Positionen und lassen Sie sich die Unterschiede erläutern. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    5. Welche Rolle spielt die VOB bei der Abrechnung von Bauleistungen?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen und soll Streitigkeiten vermeiden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die VOB kennen und einhalten.
    6. Wie kann ich sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt ist?
      Um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist, sollten Sie die einzelnen Positionen genau prüfen und mit der Auftragsbestätigung vergleichen. Lassen Sie sich die Berechnungen erläutern und fordern Sie gegebenenfalls Belege an. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    7. Was bedeutet der Begriff "Übermessen" im Zusammenhang mit der VOB?
      "Übermessen" bedeutet, dass bestimmte Flächen oder Leistungen bei der Abrechnung nicht abgezogen oder reduziert werden, obwohl sie tatsächlich vorhanden sind. Dies kann beispielsweise bei Fensteröffnungen unter 2,5 m² der Fall sein, die trotz ihrer Existenz in der Gesamtfläche mitberechnet werden.
    8. Welche Unterlagen sind für eine korrekte Abrechnung wichtig?
      Für eine korrekte Abrechnung sind die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung, die VOB, die Aufmaße und gegebenenfalls Nachträge wichtig. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Abrechnung und sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

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  2. VOB Abrechnung: Trockenbau vs. Maler – Fensteröffnungen & Laibungen

    Foto von Martin Kempf

    Verschiedene Aufmaße
    Im Trockenbau wird anders abgerechnet als bei den Malerarbeiten  -  noch sind bei Malerarbeiten die Leibungen von Fenstern kleiner 2,5 m² nicht abzurechnen, bei Trockenbau wird bei einer Öffnung kleiner 2,5 m² folgendermaßen abgerechnet: Die Fläche wird durchgemessen, es gibt eine zusätzliche Position für das Herstellen von einer Öffnung und es gibt eine zusätzliche Position, in der das Herstellen von Leibungsbekleidung abgerechnet wird.
    Abgerechnet wird nach VOB. Wird die VOB nicht ausgehändigt, so gilt das BGBAbk.. Das BGB hat keine Aufmaßregeln, also wird nach üblicher Verkehrssitte abgerechnet. Übliche Verkehrssitte ist die VOBAbk. Teil C.
  3. Bestätigung: VOB-konforme Abrechnung von Maler- & Trockenbauarbeiten

    Danke für die Auskunft
    Hallo Herr Kempf,
    danke für die schnelle Antwort ...
    Viele Grüße
    Robert Wagner
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    VOB Abrechnung: Fensteröffnungen & Laibungen im Maler- und Trockenbau

    💡 Kernaussagen: Die Abrechnung von Fensteröffnungen und Laibungen unterscheidet sich zwischen Maler- und Trockenbauarbeiten gemäß VOBAbk.. Im Trockenbau werden Öffnungen unter 2,5 m² durchgemessen, mit zusätzlichen Positionen für die Herstellung der Öffnung und der Leibungsbekleidung. Bei Malerarbeiten werden Laibungen von Fensteröffnungen unter 2,5 m² oft nicht separat berechnet. Die korrekte Anwendung der VOB ist entscheidend für eine faire Abrechnung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die unterschiedlichen Aufmaßregeln für Maler- und Trockenbauarbeiten, wie im Beitrag VOB Abrechnung: Trockenbau vs. Maler – Fensteröffnungen & Laibungen erläutert wird. Die Verkehrssitte und übliche Vorgehensweise können ebenfalls eine Rolle spielen.

    ✅ Zusatzinfo: Herr Wagner bedankt sich für die schnelle Auskunft zur VOB-konformen Abrechnung, wie im Beitrag Bestätigung: VOB-konforme Abrechnung von Maler- & Trockenbauarbeiten zu lesen ist. Dies unterstreicht die Bedeutung fachkundiger Beratung bei der Abrechnung von Bauleistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Angebote und Auftragsbestätigungen genau auf die korrekte Anwendung der VOB-Regeln für Malerarbeiten und Trockenbau, insbesondere im Hinblick auf Fensteröffnungen und Laibungen. Bei Unklarheiten sollten Sie sich fachkundigen Rat einholen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

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