Architekt Honorar Phase 5 ff: Pauschale Bausumme akzeptieren? Kosten, Details, Nachträge
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekt Honorar Phase 5 ff: Pauschale Bausumme akzeptieren? Kosten, Details, Nachträge
für die Phasen 6 ff hat er das jeweilige Auftragsvolmen zu Grunde gelegt.
Für Phase 5 gibt es leider trotz Nachfrage keine Detailierung mit dem Hinweis "da kommen noch Treppengeländer und Definition der Sockellinie etc. "
Muss ich die pauschale Bausumme akzeptieren (die Pläne geben keine Details zu den Fragen und die Planung ist sehr bescheiden) oder kann ich eine Detailierung mit der jeweiligen Kostenabschätzung verlangen (wird sehr schwer, da niemals besprochen).
Die Phasen 7 ff wurden wegen mangelnder Leistung auf Rohbau, Dachdecker und Zimmerer begrentzt.
Standort: Bayern
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Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Sie die pauschale Bausumme für Phase 5 akzeptieren müssen, obwohl keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.
Grundsatz: Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI sieht für die verschiedenen Leistungsphasen unterschiedliche Honoraransätze vor.
- Phase 5 (Ausführungsplanung): Hier sind detaillierte Pläne und Leistungsbeschreibungen erforderlich.
- Phase 6 ff (Bauleitung, Objektbetreuung): Das Honorar basiert oft auf einem Prozentsatz der Bausumme.
Vorgehen:
- Nachforderung einer Detailierung: Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der Leistungen für Phase 5, insbesondere wenn zusätzliche Leistungen wie Treppengeländer und Sockelliniendefinition enthalten sind.
- Prüfung des Architektenvertrags: Überprüfen Sie, ob im Architektenvertrag eine pauschale Honorarvereinbarung für Phase 5 getroffen wurde. Wenn ja, ist diese grundsätzlich bindend, es sei denn, sie ist unangemessen hoch.
- Einholung einer Zweitmeinung: Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein, um die Angemessenheit der pauschalen Bausumme zu beurteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung für Phase 5 an und prüfen Sie den Architektenvertrag. Bei Unklarheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein deutsches Regelwerk, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen festlegt. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu honorieren sind.
Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorarzone, Baukosten. - Leistungsphase
- Eine Leistungsphase ist ein definierter Abschnitt innerhalb eines Bauprojekts, der bestimmte Aufgaben und Leistungen umfasst. Die HOAI unterteilt ein Bauprojekt in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Ausführungsplanung, Bauleitung. - Ausführungsplanung
- Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) umfasst die Erstellung detaillierter Pläne und Leistungsbeschreibungen, die für die Bauausführung erforderlich sind. Sie beinhaltet die Darstellung aller relevanten Details und die Festlegung der Materialien und Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Detailplanung, Werkplanung. - Pauschale Honorarvereinbarung
- Eine pauschale Honorarvereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der das Honorar für bestimmte Leistungen als fester Betrag festgelegt wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Sie muss angemessen sein und die erbrachten Leistungen berücksichtigen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Vertrag. - Bausumme
- Die Bausumme ist die Gesamtsumme der Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst alle Bauleistungen, Materialien und Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtkosten, Projektkosten. - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags, die zusätzliche Leistungen oder Kosten beinhaltet. Nachträge können erforderlich werden, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Änderung, Zusatzleistung. - Detailplanung
- Die Detailplanung ist ein Teil der Ausführungsplanung und umfasst die Erstellung detaillierter Zeichnungen und Beschreibungen, die für die Umsetzung spezifischer Bauteile oder Konstruktionen erforderlich sind. Sie dient dazu, die Ausführung präzise zu definieren und Fehler zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Werkplanung, Konstruktionszeichnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu honorieren sind. - Was beinhaltet die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)?
Die Leistungsphase 5 umfasst die Erstellung von Ausführungsplänen, Detailzeichnungen und Leistungsbeschreibungen. Diese Pläne dienen als Grundlage für die Bauausführung und müssen alle relevanten Details enthalten. - Was tun, wenn der Architekt keine detaillierte Aufschlüsselung für Phase 5 liefert?
Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten. Wenn der Architekt sich weigert, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Ist eine pauschale Honorarvereinbarung zulässig?
Ja, pauschale Honorarvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber angemessen sein. Sie sollten die erbrachten Leistungen und den tatsächlichen Aufwand des Architekten berücksichtigen. - Wie kann ich die Angemessenheit einer pauschalen Bausumme prüfen?
Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein. Diese können die erbrachten Leistungen bewerten und die Angemessenheit der Kosten beurteilen. - Was ist, wenn im Architektenvertrag keine klare Regelung für Phase 5 getroffen wurde?
In diesem Fall gelten die Regelungen der HOAI. Fordern Sie eine Abrechnung auf Basis der HOAI an. - Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. - Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Honorarberechnung?
Die Bausumme dient oft als Grundlage für die Berechnung des Honorars in den späteren Leistungsphasen (z.B. Bauleitung). Es ist wichtig, dass die Bausumme realistisch und nachvollziehbar ist.
🔗 Verwandte Themen
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Überprüfung der Vertragsbedingungen und Leistungspflichten des Architekten. - HOAI-konforme Abrechnung
Sicherstellung einer korrekten Honorarberechnung gemäß HOAI. - Bauleitung und Objektüberwachung
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Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags.
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Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung
Kosten nach Kostenfeststellung
Werter Fragesteller
Für die LPAbk. 6 ist i.d.R. (andere Regelungen sind möglich) die zu Grunde Legung der Angebotssummen richtig, ebenso für LP 7.
Für die LP 5 sind ebenfalls die Summe der abgegebenen Angebote zu Grunde zu legen. Sofern nicht alle beplanten Gewerke durch Angebote kostenmäßig erfasst sind (z.B. Eigenleistung), sind für diese Teile die Zahlen der Kostenberechnung zu Grunde zu legen.
Achtung: Wenn Sie sich nicht einvernehmlich, sondern durch Kündigung von Ihrem Arch. trennen, kann diesem ein Anspruch auf das gesamte Honorar auch der gekündigten Leistungen zustehen. Gegenzurechnen sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb. Früher galt hier eine 60/40 Regelung. Diese ist aufgehoben, was faktisch bedeuten kann, dass Ihr Architekt fast das gesamte Resthonorar fordern kann. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt Honorar: Pauschale Bausumme vs. Detailplanung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung des Architektenhonorars, insbesondere für die Leistungsphasen 5 bis 7. Strittig ist, ob eine pauschale Bausumme akzeptiert werden muss, wenn keine detaillierte Planung vorliegt. Die korrekte Grundlage für die Honorarberechnung ist entscheidend, wobei Angebotssummen und Kostenberechnungen eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung können Ansprüche auf Resthonorar und Gegenrechnungen entstehen.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung wird darauf hingewiesen, dass für die Leistungsphasen 6 und 7 in der Regel die Angebotssummen zugrunde gelegt werden sollten. Für Phase 5 sind ebenfalls die Angebotssummen maßgeblich, ergänzt durch Kostenberechnungen für Gewerke ohne Angebote.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es ist ratsam, die Detailplanung und Kostenabschätzung genau zu prüfen, um eine faire Honorarberechnung sicherzustellen. Bei Unklarheiten sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen oder rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche zu wahren.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Honorarberechnung des Architekten detailliert und vergleichen Sie diese mit den erbrachten Leistungen. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung, um Ihre Position zu untermauern und gegebenenfalls eine Anpassung des Honorars zu verhandeln. Klären Sie im Vorfeld die Grundlagen für die Honorarermittlung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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