Architekt Honorar Phase 5 ff: Pauschale Bausumme akzeptieren? Kosten, Details, Nachträge
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung des Architektenhonorars, insbesondere für die Leistungsphasen 5 bis 7. Strittig ist, ob eine pauschale Bausumme akzeptiert werden muss, wenn keine detaillierte Planung vorliegt. Die korrekte Grundlage für die Honorarberechnung ist entscheidend, wobei Angebotssummen und Kostenberechnungen eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung können Ansprüche auf Resthonorar und Gegenrechnungen entstehen.
⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung
Architekt Honorar Phase 5 ff: Pauschale Bausumme akzeptieren? Kosten, Details, Nachträge
für die Phasen 6 ff hat er das jeweilige Auftragsvolmen zu Grunde gelegt.
Für Phase 5 gibt es leider trotz Nachfrage keine Detailierung mit dem Hinweis "da kommen noch Treppengeländer und Definition der Sockellinie etc. "
Muss ich die pauschale Bausumme akzeptieren (die Pläne geben keine Details zu den Fragen und die Planung ist sehr bescheiden) oder kann ich eine Detailierung mit der jeweiligen Kostenabschätzung verlangen (wird sehr schwer, da niemals besprochen).
Die Phasen 7 ff wurden wegen mangelnder Leistung auf Rohbau, Dachdecker und Zimmerer begrentzt.
Standort: Bayern
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine pauschale Zahlung für Phase 5 ohne vorherige schriftliche Vorlage einer vollständigen, HOAIAbk.-konformen Leistungsaufstellung inkl. Detailzeichnungen, Ausschreibungsunterlagen und Kostenabschätzung.
🔴 KRITISCH: Keine Abnahme oder Zahlung für Phase 5, solange Treppengeländer, Sockellinien und weitere baurelevante Details nicht baugenehmigungsfähig festgelegt und dokumentiert sind.
⚠️ WICHTIG: Vor jeder Kündigung des Architektenvertrags schriftlich die bislang erbrachten Leistungen prüfen lassen – nur mangelfreie, vertragsgemäße Leistungen sind vergütungsfähig.
⚠️ WICHTIG: Keine Honorarzahlung für Phasen 7 ff, solange die vertragliche Begrenzung auf Rohbau, Dachdecker und Zimmerer nicht schriftlich vereinbart und nachweisbar ist.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Sie die pauschale Bausumme für Phase 5 akzeptieren müssen, obwohl keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.
Grundsatz: Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI sieht für die verschiedenen Leistungsphasen unterschiedliche Honoraransätze vor.
- Phase 5 (Ausführungsplanung): Hier sind detaillierte Pläne und Leistungsbeschreibungen erforderlich.
- Phase 6 ff (Bauleitung, Objektbetreuung): Das Honorar basiert oft auf einem Prozentsatz der Bausumme.
Vorgehen:
- Nachforderung einer Detailierung: Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der Leistungen für Phase 5, insbesondere wenn zusätzliche Leistungen wie Treppengeländer und Sockelliniendefinition enthalten sind.
- Prüfung des Architektenvertrags: Überprüfen Sie, ob im Architektenvertrag eine pauschale Honorarvereinbarung für Phase 5 getroffen wurde. Wenn ja, ist diese grundsätzlich bindend, es sei denn, sie ist unangemessen hoch.
- Einholung einer Zweitmeinung: Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein, um die Angemessenheit der pauschalen Bausumme zu beurteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung für Phase 5 an und prüfen Sie den Architektenvertrag. Bei Unklarheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Bauherrn und Architekt, bei der es um die Abrechnung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht. Der Bauherr möchte sich vom Architekten trennen, hat jedoch Unklarheiten bezüglich der Abrechnung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und der zugrunde gelegten Bausumme.
✅ Zustimmung: Ihre Forderung nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten für die Leistungsphase 5 ist fachlich und rechtlich berechtigt. Nach HOAI ist der Architekt verpflichtet, seine Leistungen und die zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten transparent darzulegen. Eine pauschale Bausumme ohne detaillierte Aufstellung ist in der Regel nicht ausreichend, insbesondere wenn die Planung mangelhaft ist.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Architekten, dass Details wie Treppengeländer oder Sockellinien noch nicht definiert seien, ist kritisch zu sehen. In der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) müssen alle Details für die Ausführung festgelegt sein. Fehlende Angaben deuten auf eine unvollständige Leistung hin, die Sie nicht ohne Weiteres akzeptieren müssen.
➕ Ergänzung: Sie sollten schriftlich eine detaillierte Kostenaufstellung für die Leistungsphase 5 verlangen, die alle Positionen einzeln auflistet. Zudem ist zu prüfen, ob die Begrenzung der Leistungsphasen 7 ff auf Rohbau, Dachdecker und Zimmerer vertraglich wirksam vereinbart wurde. Bei einer Kündigung des Architektenvertrags müssen Sie die bis dahin erbrachten Leistungen vergüten, jedoch nur, wenn diese vertragsgemäß und mangelfrei sind.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie eine pauschale Bausumme akzeptieren, die möglicherweise überhöht ist oder Leistungen enthält, die nicht erbracht wurden. Ohne detaillierte Aufstellung können Sie die Abrechnung nicht prüfen und laufen Gefahr, zu viel zu zahlen. Zudem könnte der Architekt bei einer Kündigung auf Zahlung des vollen Honorars für die nicht erbrachten Leistungen bestehen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihren Architektenvertrag prüft und Sie bei der Kündigung und Abrechnung unterstützt. Fordern Sie den Architekten schriftlich zur Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung für die Leistungsphase 5 auf. Dokumentieren Sie alle Mängel der Planung und die unvollständigen Leistungen. Lassen Sie die bereits erbrachten Leistungen durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft eine gravierende Unklarheit in der Architektenvergütung gemäß HOAI (bzw. aktuell der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2021), insbesondere zu den Leistungsphasen 5 bis 7, bei gleichzeitigem Wunsch nach Trennung vom Architekten und fehlender nachvollziehbarer Kostenplanung.
🔴 Gefahr: Eine pauschale Bausumme ohne detaillierte Leistungsbeschreibung, Kostenschätzung oder Nachweis der erbrachten Planungsleistungen in Phase 5 verstößt gegen die Transparenz- und Dokumentationspflicht nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021 und birgt erhebliche Risiken für Bauherr:innen – insbesondere bei fehlender Sockellinienfestlegung, unklaren Treppengeländer-Spezifikationen und unvollständigen Ausschreibungsunterlagen.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, eine Detailierung 'würde sehr schwer sein, da niemals besprochen' ist rechtlich unzulässig: Der Architekt ist verpflichtet, vor Abnahme jeder Leistungsphase eine nachvollziehbare Darstellung der erbrachten Leistungen und deren Kostenwirkung zu liefern – unabhängig davon, ob dies mündlich vereinbart wurde.
➕ Ergänzung: In Bayern gilt zwingend die HOAI 2021; die Honorarberechnung muss sich an den tatsächlich erbrachten Leistungen orientieren – nicht an pauschalen Annahmen. Eine 'bescheidene Planung' ohne technische Spezifikationen kann rechtlich als Mangel der vertraglichen Leistung gewertet werden.
❌ Widerspruch: Es ist nicht zulässig, die fehlende Detailierung in Phase 5 mit der Begründung 'da kommen noch...' zu entschuldigen – vielmehr ist Phase 5 (Genehmigungsplanung) zwingend mit vollständigen, baugenehmigungsfähigen Unterlagen abzuschließen, inkl. aller baurelevanten Schnitte, Details und Ausschreibungsgrundlagen.
✅ Zustimmung: Die Begrenzung der Phasen 7 ff aufgrund mangelhafter Leistung ist grundsätzlich rechtmäßig, sofern dies schriftlich dokumentiert und mit Nachweis der Mängel (z. B. unvollständige Ausschreibungsunterlagen für Rohbau, Dachdecker, Zimmerer) erfolgt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie umgehend schriftlich die vollständige Dokumentation aller Leistungen der Phase 5 gemäß HOAI 2021, inkl. detaillierter Kostenabschätzung, Detailzeichnungen und Nachweis der Genehmigungsfähigkeit – und beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Bauvertragsrechtler oder HOAI-Sachverständigen zur Prüfung der Vergütungsansprüche und eventueller Schadensersatzforderungen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Eine pauschale Bausumme für Phase 5 ohne detaillierte Aufschlüsselung verstößt gegen HOAI-Transparenzgebot und ist nicht akzeptabel.
- Alle drei fordern schriftliche Nachforderung einer vollständigen Leistungsaufstellung und Dokumentation vor Zahlung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI hebt die Vertragsprüfung als primäre Maßnahme hervor; DeepSeek und Qwen priorisieren hingegen die sofortige Einholung einer juristischen und/oder sachverständigen Zweitmeinung.
- GoogleAI erwähnt „angemessene Höhe“ als Kriterium für Pauschalvereinbarungen; DeepSeek und Qwen lehnen pauschale Vereinbarungen in Phase 5 grundsätzlich ab – auch bei vertraglicher Vereinbarung – aufgrund der fehlenden Leistungsbezuglichkeit.
➕ Ergänzung:
- Qwen konkretisiert den rechtlichen Rahmen mit Verweis auf § 7 Abs. 2 HOAI 2021 und die zwingende Geltung in Bayern; DeepSeek ergänzt die Kündigungsfolgen für Phasen 7 ff; GoogleAI fehlt dieser juristische Tiefgang.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: Die Aussage „Details kommen noch“ ist unzulässig und rechtlich irrelevant – Phase 5 muss vollständig sein. GoogleAI bleibt hier unpräzise; DeepSeek widerspricht nicht direkt, aber bestätigt inhaltlich Qwens Einschätzung durch die Feststellung, dass fehlende Details auf unvollständige Leistung hinweisen.
- GoogleAI erwähnt „Zweitmeinung von Architekten oder Sachverständigen“ als Option; DeepSeek und Qwen fordern explizit rechtliche Beratung durch Baurechtler – die sicherere Einschätzung (Rechtsweg) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Folgen Sie der sichereren Linie: Behandeln Sie fehlende Details in Phase 5 als Leistungsmangel, verlangen Sie umgehend vollständige HOAI-Dokumentation und beauftragen Sie einen auf Bauvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt – nicht erst bei Konflikt, sondern vor jeder Zahlung oder Kündigung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Transparenz bei Phase 5 ✅ Alle drei KIs sind sich einig: Eine pauschale Bausumme ohne vollständige, nachvollziehbare Leistungsaufstellung verstößt gegen HOAI und ist nicht akzeptabel. Vollständigkeit der Ausführungsplanung ✅ Alle KIs betonen: Treppengeländer, Sockellinien und alle baurelevanten Details müssen in Phase 5 endgültig festgelegt und dokumentiert sein – „kommt noch“ ist kein zulässiger Verweis. Rechtliche Verbindlichkeit pauschaler Vereinbarungen ⚠️ GoogleAI sieht Vertragsbindung vor – wenn vertraglich festgelegt; DeepSeek und Qwen lehnen Pauschalierung in Phase 5 grundsätzlich ab, weil HOAI eine leistungsbezogene Vergütung verlangt – Vertragsklauseln können dies nicht ausschließen. Notwendigkeit juristischer Beratung ✅ DeepSeek und Qwen fordern explizit Baurechtsanwalt oder HOAI-Sachverständigen; GoogleAI erwähnt „rechtliche Beratung“ nur allgemein – Konsens liegt auf der Notwendigkeit fachspezifischer Rechtshilfe. Kündigungsfolgen für Phasen 7 ff ⚠️ DeepSeek und Qwen bestätigen, dass eine Vertragsbegrenzung auf bestimmte Gewerke wirksam sein kann – GoogleAI erwähnt dies nicht; Konsens: Wirksamkeit hängt von schriftlicher Vereinbarung und Nachweis der Mängel ab. 👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie die Zahlung für Phase 5 bis zur schriftlichen Vorlage einer vollständigen, HOAI 2021-konformen Dokumentation – inkl. Detailzeichnungen, Ausschreibungsunterlagen und Kostenabschätzung – und beauftragen Sie unverzüglich einen Baurechtsanwalt zur Sicherung Ihrer Rechte bei Kündigung und Abrechnung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Überhöhte oder unberechtigte Honorarzahlung für Phase 5 ohne Nachweis der Leistung Finanzieller Schaden bis zu mehreren Tausend Euro; keine Rückforderungsmöglichkeit nach Zahlung 🔴 Risiko Unvollständige Planung führt zu Nachträgen, Bauverzögerungen oder Baugenehmigungsproblemen Massive Mehrkosten, rechtliche Haftung des Bauherrn bei Bauabnahme trotz Mangel 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Kündigungsgrundlage führt zu Anspruch des Architekten auf volles Honorar für alle Phasen Erhebliche zusätzliche Kosten trotz mangelhafter Leistung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Mängel (z. B. fehlende Geländerdetails) erschwert Schadensersatzansprüche Verlust des Rechts auf Mängelbeseitigung oder Minderung; voller Honoraranspruch des Architekten 🔴 Risiko Vertragsklauseln zur Pauschalierung in Phase 5 werden als unwirksam angesehen, ohne rechtliche Prüfung Rechtliche Unsicherheit, Gerichtskosten, Verzug bei Bauablauf ✅ Chance Klare Dokumentation der Mängel ermöglicht Minderung oder Ablehnung der Honorarzahlung für Phase 5 Signifikante Ersparnis, stärkere Verhandlungsposition bei Trennung ✅ Chance Rechtzeitige Einbindung eines HOAI-Sachverständigen sichert korrekte Honorarberechnung für bereits erbrachte Leistungen Faire Abrechnung, Vermeidung von Streitigkeiten, transparente Übergabe an neuen Architekten ✅ Chance Schriftliche Kündigung mit Nachweis unvollständiger Phase-5-Leistungen ermöglicht klare Trennung ohne Honoraransprüche für Phasen 6–9 Rechtssichere Beendigung, Kostentransparenz, kontrollierter Baubeginn ✅ Chance Nutzung der HOAI-2021-Regelungen zur Leistungsorientierung stärkt die Bauherrnposition bei allen zukünftigen Architektenverträgen Langfristige Vertrags- und Kostenkontrolle, bessere Planungssicherheit ✅ Chance Offene Kommunikation mit Nachweis und Dokumentation verhindert Eskalation und ermöglicht geordnete Vertragsbeendigung ohne Prozess Zeit- und kostenersparend, erhaltene Fachkompetenz für nächste Planungsphase Orientierungshilfen
- Sofortige schriftliche Nachforderung: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein vom Architekten die vollständige, HOAI 2021-konforme Dokumentation für Phase 5 an – inkl. aller Detailzeichnungen, Ausschreibungsunterlagen und einer detaillierten Kostenabschätzung.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen auf Bauvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt – zur Prüfung Ihres Architektenvertrags, der Kündigungsmöglichkeit und zur Begleitung der Honorarabrechnung.
- Mängel dokumentieren: Sammeln Sie alle nachweisbaren Unvollständigkeiten (z. B. fehlende Treppengeländer-Spezifikationen, keine Sockellinienfestlegung, fehlende Schnitte) mit Datum und Bezug zu den Planungsunterlagen.
- Vertragsbegrenzung prüfen: Legen Sie Ihren Architektenvertrag beim Rechtsanwalt vor, um zu prüfen, ob die vertragliche Einschränkung der Leistungsphasen 7 ff auf Rohbau, Dachdecker und Zimmerer wirksam vereinbart ist.
- Sachverständigen-Einschätzung einholen: Beauftragen Sie einen HOAI-zertifizierten Sachverständigen mit der Bewertung der bereits erbrachten Leistungen – zur Absicherung Ihrer Minderungs- oder Zahlungsverweigerungsansprüche.
- Kündigungsschreiben vorbereiten: Lassen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt ein form- und fristgerechtes Kündigungsschreiben ausarbeiten, das sich auf die unvollständigen Leistungen in Phase 5 stützt und alle Nachweise beiliegt.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein deutsches Regelwerk, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen festlegt. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu honorieren sind.
Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorarzone, Baukosten. - Leistungsphase
- Eine Leistungsphase ist ein definierter Abschnitt innerhalb eines Bauprojekts, der bestimmte Aufgaben und Leistungen umfasst. Die HOAI unterteilt ein Bauprojekt in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Ausführungsplanung, Bauleitung. - Ausführungsplanung
- Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) umfasst die Erstellung detaillierter Pläne und Leistungsbeschreibungen, die für die Bauausführung erforderlich sind. Sie beinhaltet die Darstellung aller relevanten Details und die Festlegung der Materialien und Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Detailplanung, Werkplanung. - Pauschale Honorarvereinbarung
- Eine pauschale Honorarvereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der das Honorar für bestimmte Leistungen als fester Betrag festgelegt wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Sie muss angemessen sein und die erbrachten Leistungen berücksichtigen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Vertrag. - Bausumme
- Die Bausumme ist die Gesamtsumme der Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst alle Bauleistungen, Materialien und Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtkosten, Projektkosten. - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags, die zusätzliche Leistungen oder Kosten beinhaltet. Nachträge können erforderlich werden, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Änderung, Zusatzleistung. - Detailplanung
- Die Detailplanung ist ein Teil der Ausführungsplanung und umfasst die Erstellung detaillierter Zeichnungen und Beschreibungen, die für die Umsetzung spezifischer Bauteile oder Konstruktionen erforderlich sind. Sie dient dazu, die Ausführung präzise zu definieren und Fehler zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Werkplanung, Konstruktionszeichnung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu honorieren sind. - Was beinhaltet die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)?
Die Leistungsphase 5 umfasst die Erstellung von Ausführungsplänen, Detailzeichnungen und Leistungsbeschreibungen. Diese Pläne dienen als Grundlage für die Bauausführung und müssen alle relevanten Details enthalten. - Was tun, wenn der Architekt keine detaillierte Aufschlüsselung für Phase 5 liefert?
Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten. Wenn der Architekt sich weigert, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Ist eine pauschale Honorarvereinbarung zulässig?
Ja, pauschale Honorarvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber angemessen sein. Sie sollten die erbrachten Leistungen und den tatsächlichen Aufwand des Architekten berücksichtigen. - Wie kann ich die Angemessenheit einer pauschalen Bausumme prüfen?
Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein. Diese können die erbrachten Leistungen bewerten und die Angemessenheit der Kosten beurteilen. - Was ist, wenn im Architektenvertrag keine klare Regelung für Phase 5 getroffen wurde?
In diesem Fall gelten die Regelungen der HOAI. Fordern Sie eine Abrechnung auf Basis der HOAI an. - Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. - Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Honorarberechnung?
Die Bausumme dient oft als Grundlage für die Berechnung des Honorars in den späteren Leistungsphasen (z.B. Bauleitung). Es ist wichtig, dass die Bausumme realistisch und nachvollziehbar ist.
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Überprüfung der Vertragsbedingungen und Leistungspflichten des Architekten. - HOAI-konforme Abrechnung
Sicherstellung einer korrekten Honorarberechnung gemäß HOAI. - Bauleitung und Objektüberwachung
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten während der Bauphase. - Mängelhaftung des Architekten
Rechte und Pflichten bei Baumängeln und Planungsfehlern. - Kündigung des Architektenvertrags
Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags.
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Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung
Kosten nach Kostenfeststellung
Werter Fragesteller
Für die LPAbk. 6 ist i.d.R. (andere Regelungen sind möglich) die zu Grunde Legung der Angebotssummen richtig, ebenso für LP 7.
Für die LP 5 sind ebenfalls die Summe der abgegebenen Angebote zu Grunde zu legen. Sofern nicht alle beplanten Gewerke durch Angebote kostenmäßig erfasst sind (z.B. Eigenleistung), sind für diese Teile die Zahlen der Kostenberechnung zu Grunde zu legen.
Achtung: Wenn Sie sich nicht einvernehmlich, sondern durch Kündigung von Ihrem Arch. trennen, kann diesem ein Anspruch auf das gesamte Honorar auch der gekündigten Leistungen zustehen. Gegenzurechnen sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb. Früher galt hier eine 60/40 Regelung. Diese ist aufgehoben, was faktisch bedeuten kann, dass Ihr Architekt fast das gesamte Resthonorar fordern kann. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt Honorar: Pauschale Bausumme vs. Detailplanung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung des Architektenhonorars, insbesondere für die Leistungsphasen 5 bis 7. Strittig ist, ob eine pauschale Bausumme akzeptiert werden muss, wenn keine detaillierte Planung vorliegt. Die korrekte Grundlage für die Honorarberechnung ist entscheidend, wobei Angebotssummen und Kostenberechnungen eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung können Ansprüche auf Resthonorar und Gegenrechnungen entstehen.
⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung wird darauf hingewiesen, dass für die Leistungsphasen 6 und 7 in der Regel die Angebotssummen zugrunde gelegt werden sollten. Für Phase 5 sind ebenfalls die Angebotssummen maßgeblich, ergänzt durch Kostenberechnungen für Gewerke ohne Angebote.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es ist ratsam, die Detailplanung und Kostenabschätzung genau zu prüfen, um eine faire Honorarberechnung sicherzustellen. Bei Unklarheiten sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen oder rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche zu wahren.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Honorarberechnung des Architekten detailliert und vergleichen Sie diese mit den erbrachten Leistungen. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Honorar Architekt Phase 5-7: Abrechnung nach Kostenfeststellung, um Ihre Position zu untermauern und gegebenenfalls eine Anpassung des Honorars zu verhandeln. Klären Sie im Vorfeld die Grundlagen für die Honorarermittlung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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