Abschlagszahlung vom Bauunternehmer erhöht: Was tun bei Mängeln & Zahlungsverzug?
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Abschlagszahlung vom Bauunternehmer erhöht: Was tun bei Mängeln & Zahlungsverzug?

Hi,
ich wusste nicht wo ich meine Frage einstellen soll, deshalb versuch ich es mal hier:
Ich hatte vor einigen Wochen eine Abschlagsrechnung über 10.000 € von meinem Bauunternehmen erhalten. Da ich einige Mängel festgestellt hatte, habe ich die nicht bezahlt und den Bauunternehmer auch darüber telef. informiert. Der hatte das so Kommentarlos hingenommen.
Jetzt habe ich die gleiche Rechnung (gl. Rechnungsnummer usw.) nochmals bekommen, allerdings nicht mehr mit 10.000 € sondern 15.000 € und der bitte die alte zu vernichten.
Darf er das einfach so machen?
Es handelt sich um die letzte Abschlagszahlung. (dann kommt nur noch die Schlussrechnung).
Wenn ich diesen Abschlag zahle, hätte ich den gesamt vereinbarten Festpreis beglichen.
Es sind allerdings immer noch nicht alle Mängel behoben.
Ich vermute, der hat jetzt Angst, dass ich, wenn er diesen hohen Abschlag über 15.000 € jetzt nicht bekommt, zu viel Geld einbehalte.
Könnte auch noch teuer für Ihn werden, wenn er die Mängel nicht in den Griff bekommt.
Und wie ist es eigentlich mit der Zahlungsfrist?
Auf Rechnung steht 8 Tage. Ich meine aber mal was von 18 Tagen gelesen zu haben (VOB oder BGBAbk., oder ...?). Kann das sein?
ach ja, falls es zu Berücksichtigen wäre:
Wir haben einen VOBAbk.-Vertrag geschlossen, der allerdings Aufgrund der nicht ausgehändigten VOB/B wohl eher unwirksam ist.
Es wurden keine Angaben über Höhe und Zeitintervalle usw. von Abschlagszahlungen schriftlich festgelegt.
  • Name:
  • andy-ol
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine erhöhte Abschlagszahlung von Ihrem Bauunternehmen erhalten haben und unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen. Da Sie Mängel festgestellt haben, ist es wichtig, diese schriftlich zu dokumentieren und dem Bauunternehmen mitzuteilen.

    Ich empfehle, die Abschlagszahlung nur in dem Umfang zu leisten, der dem Wert der erbrachten, mangelfreien Leistung entspricht. Den Restbetrag können Sie unter Hinweis auf die Mängel zurückbehalten.

    🔴 Gefahr: Ignorieren Sie die Mängel nicht, da dies Ihre Rechte einschränken könnte.

    Ich rate Ihnen, den Bauvertrag genau zu prüfen, insbesondere die Klauseln zu Abschlagszahlungen, Zahlungsfristen und Mängelanzeigen. Achten Sie darauf, die im Vertrag vereinbarten Fristen einzuhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen während eines Bauprojekts. Sie wird in regelmäßigen Abständen geleistet und dient dazu, dem Bauunternehmer seine Kosten zu decken. Die genauen Bedingungen für Abschlagszahlungen werden im Bauvertrag festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Teilzahlung, Vorauszahlung
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer, dass Mängel an den erbrachten Leistungen festgestellt wurden. Die Mängelanzeige muss detailliert sein und die Art und den Umfang der Mängel genau beschreiben. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung
    Zahlungsverzug
    Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner (in diesem Fall der Bauherr) eine fällige Zahlung nicht fristgerecht leistet. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Gläubiger (der Bauunternehmer) Verzugszinsen fordern und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
    Verwandte Begriffe: Verzugszinsen, Mahnung, Inkasso
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, insbesondere die zu erbringenden Leistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk.
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Bauprojekts. Sie wird vom Bauunternehmer erstellt und dem Bauherrn zur Prüfung vorgelegt. Nach Bezahlung der Schlussrechnung sind alle finanziellen Ansprüche zwischen Bauherr und Bauunternehmer beglichen.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Rechnungsprüfung, Gesamtkosten
    Festpreis
    Ein Festpreis ist ein im Voraus vereinbarter Preis für ein Bauprojekt, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten gilt. Der Bauunternehmer trägt das Risiko von Kostensteigerungen, während der Bauherr die Sicherheit hat, dass der Preis nicht überschritten wird (sofern keine zusätzlichen Leistungen vereinbart werden).
    Verwandte Begriffe: Einheitspreis, Kostenvoranschlag, Pauschalpreis
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an den erbrachten Leistungen einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Während dieser Zeit hat der Bauherr Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verjährung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abschlagszahlung im Bauwesen?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen während eines Bauprojekts. Die Höhe und die Intervalle der Abschlagszahlungen werden in der Regel im Bauvertrag festgelegt.
    2. Was kann ich tun, wenn ich Mängel an den erbrachten Leistungen feststelle?
      Sie sollten die Mängel unverzüglich schriftlich beim Bauunternehmen anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert, idealerweise mit Fotos.
    3. Darf der Bauunternehmer die Abschlagszahlung einfach erhöhen?
      Nein, die Höhe der Abschlagszahlung muss im Bauvertrag vereinbart sein oder dem Wert der erbrachten Leistung entsprechen. Eine willkürliche Erhöhung ist nicht zulässig.
    4. Was passiert, wenn ich die Abschlagszahlung nicht fristgerecht leiste?
      Wenn Sie die Abschlagszahlung nicht fristgerecht leisten, kann der Bauunternehmer Verzugszinsen fordern und im schlimmsten Fall die Bauarbeiten einstellen. Es ist daher wichtig, die Zahlungsfristen einzuhalten oder rechtzeitig Einwände zu erheben.
    5. Kann ich die Schlussrechnung kürzen, wenn ich bereits Abschlagszahlungen geleistet habe?
      Ja, die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden bei der Erstellung der Schlussrechnung berücksichtigt und von der Gesamtsumme abgezogen.
    6. Welche Rolle spielt der Festpreis im Zusammenhang mit Abschlagszahlungen?
      Bei einem Festpreisvertrag sind die Kosten für das gesamte Bauprojekt im Voraus festgelegt. Die Abschlagszahlungen dienen dazu, die Kosten während der Bauphase zu decken, ohne den Gesamtpreis zu verändern, solange keine zusätzlichen Leistungen vereinbart werden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Abschlagszahlung und einer Schlussrechnung?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung während der Bauphase, während die Schlussrechnung die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen darstellt. Nach Bezahlung der Schlussrechnung sind alle finanziellen Ansprüche zwischen Bauherr und Bauunternehmer beglichen.
    8. Wie lange habe ich Zeit, eine Abschlagsrechnung zu prüfen?
      Die Prüffrist für eine Abschlagsrechnung sollte im Bauvertrag festgelegt sein. Fehlt eine solche Regelung, gilt eine angemessene Frist, die von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Es ist ratsam, die Rechnung so schnell wie möglich zu prüfen und Einwände zu erheben.

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      Informationen zu alternativen Streitbeilegungsmethoden im Baubereich.
  2. Abschlagszahlung: Mängelprüfung – Verhältnismäßigkeit beachten!

    Welche Mängel?
    Welche Mängel wurden denn festgestellt?
    Eine Abschlagszahlung komplett auszusetzen, wo noch eine Schlussrate fällig ist würde mich aber nervös machen.
    Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
    Bitte mehr Info.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  3. Baumängel: Türstürze, Dachanschluss – Ursachen & Folgeschäden

    jede Menge Mängel
    es sind zum Beispiel einige Türstürze zu niedrig. Dann ist um das ganze Haus eine Anschlussfuge am Dach nicht fachgerecht Hergestellt worden. Es kann zum Eintritt von Regenwasser führen. Es besteht der Begründete Verdacht das es noch weitere unsachgemäß verlegte Dachpfannen gibt, da Regenwasser an zwei Stellen in die Holzvertäfelung eintritt.
    Die Regenentwässerung ist vermutlich falsch berechnet, da Dachrinnen bei leicht stärkerem Regen sofort überlaufen ...
    Es ist auch nicht mehr auszuschließen, dass es bereits zu Folgeschäden (z.B. in der Dämmung) durch den Eintritt von Regenwasser gekommen ist.
    Wenn ich das alles von einer Fremdfirma beheben lassen muss wird das nicht gerade günstig.
    Aber die Frage war eigentlich, ob er einfach dann eine neue, erhöhte Rechnung schicken kann.
    Hätte er nicht, wenn er die erste Rechnung bezahlt haben wollte eine Mahnung schicken müssen? Stattdessen schickt er einfach eine neue um 5.000 € erhöhte Rechnung. Mit welcher Begründung kann man das machen?
    • Name:
    • andy-ol
  4. Baurecht: Abschlagszahlung ohne schriftliche Vereinbarung – Anwalt konsultieren!

    Begründung
    wird sich wohl irgendwo da finden: "Es wurden keine Angaben über Höhe und Zeitintervalle usw. von Abschlagszahlungen schriftlich festgelegt. ".
    Klingt so als ob Sie schleunigst einen erfahrenen Baurechtsanwalt aufsuchen sollten, der Sie berät, wie sie weiter vorgehen.
  5. Bauleitung: Fachliche Hilfe sichern – Mängel richtig einschätzen!

    Foto von Lieselotte Tussing

    @andy-ol
    hört sich so an, als ob Sie Ihren Bau ohne fachliche Hilfe managen. Sind Sie sich sicher, dass Sie Mängel erkennen und einschätzen können?
    Holen Sie sich schnellstens fachliche Hilfe (Architekt, Bauingenieur), sonst bekommen Sie zur Klage auf Zahlung von Werklohn auch noch eine Menge Mängel gratis mitgeliefert.
    Den unstrittigen Betrag sollten Sie zahlen! Zur Höhe: m.E. können Sie  -  wenn Sie nicht einschlägige Kenntnisse haben, bzw. Laie sind  -  Mängelbeseitigungskosten nicht selbst ermitteln. Und damit auch nicht den rechtlichen einwandfreien Einbehalt dafür!
    • Name:
  6. Abschlagsrechnung: Unternehmer kann Rechnung ersetzen – Fälligkeit beachten!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Kernfrage
    Zur Ausgangsfrage: Der Unternehmer kann die Rechnung schon durch eine andere ersetzen. Sie wird dann aber ein neues Datum haben müssen, was spätere Fälligkeit nach sich zieht. Der Unternehmer muss sich die VOBAbk.-Regelungen zur Fälligkeit gefallen lassen, wenn er selbst die VOB zur Grundlage gemacht hat. Dass die VOB evtl. nicht wirksam vereinbart wurde, nützt ihm in diesem Fall nichts.
  7. Abschlagszahlung vs. Schlussrechnung: Druckmittel bei Mängelbeseitigung sichern!

    Moment!
    wenn ich diese Abschlagszahlung über 15.000 € zahlen würde, dann wären für die Schlussrechnung nur noch einige hundert € über und ich könnte wg. Beseitigung der Mängel ja keinen Druck mehr ausüben!
    Einschätzen welche Arbeiten geleistet werden müssen um die Mängel zu beheben kann ich. Um dann noch herauszubekommen was das wohl kostet müsste ich dann ggf. mal bei versch. Handwerkern anfragen. Aber wenn ich mir überlege, dass ein Teil des Daches abgedeckt werden muss, oder die Stürze höher gesetzt werden müssten, dann wird es schon einige tausend € mal dreifachem Druckzuschlag ... das ist man schnell bei 15000 €.
    Aber nochmal:
    Hätte der Bauunternehmer, nachdem ich den Abschlag über 10.000 € nicht bezahlt habe mir eine Mahnung schicken müssen und nicht eine neue Rechnung?
    Und nur mal so ...
    wenn der die Mängel sofort ordentlich behoben hätte, wäre schon längst mein Geld (der Abschlag über 10.000) auf sein Konto. Es ist nicht so, dass ich Zahlungen herauszögern will. Eigentlich zahle ich immer sofort!
    Die Verzögerung kommt nun eher durch die mangelnde Bereitschaft die Mängel schnell zu beheben.
    • Name:
    • andy-ol
  8. VOB-Vertrag: Mängelrüge mit Fristsetzung – Druckzuschlag nutzen!

    zum VOBAbk.-Vertrag ...
    Sie müssen zuerst die Mängel schriftlich rügen mit Fristsetzung zur Beseitigung. Zunächst einmal sollten Sie aber durch einen Fachmann (Beratender Ingenieur, Sachverständiger) feststellen, um welche Mängel es sich handelt.
    Sie haben das Recht, für Mängelbeseitigung das 3- fache der zu erwartenden Kosten für die Mängelbeseitigung einzubehalten (Druckzuschlag).
    Seien Sie mal ganz ruhig u. zahlen erst mal nicht. Sie haben die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart. Damit fahren Sie ganz gut. Sie sollten sie aber mal lesen.
  9. Zahlungsmoral im Bauwesen: Einbehalt von Abschlagszahlungen – Realistisch bleiben!

    Egbert Beyerle
    outen Sie sich mal ... was und wer sind Sie? ... wenn Sie die Beiträge von Soris verfolgt haben dann dürften Sie auch wissen das der Vorschlag über die Einbehaltung von 15.000 € schon einen sehr großen Dünnfug darstellt (!)
    "wenn" ALLE so denken wie Sie und der Fragesteller dann braucht Deutschland nimmer zu suchen warum die Zahlungsmoral so unter Tisch liegt und ein Unternehmer nach dem anderen krachen geht ... "des" ist eine Frechheit dem Fragesteller sowas vorzuschlagen ... ich kann Ihnen "nur" wünschen dass der nächstbeste vom dem Sie Geld erhalten ähnliche Qualitäten wie Soris aufweist (!)
    ansonsten Ohne Worte ein total verstimmter
  10. Mängeleinbehalt: 5000€ Mängelbeseitigungskosten – Schnell erreicht!

    Ich bin der Mann für solche Fälle ...
    Die Beurteilung von Schäden u. Mängeln gehört zu meinen täglichen Aufgaben. Uns Sie glauben gar nicht was ich da so alles zu sehen bekomme. Mängelbeseitigungskosten von 5000 € sind schnell zusammen, insofern ist der Einbehalt gerechtfertigt.
  11. Nachtragsangebote: 15.000€ Zusatzleistungen – Realisierbar?

    Foto von

    und ich bin der Mann für die andere Seite 😉
    Falls die Baufirma mitliest: das Ausarbeiten von Nachtragsangeboten gehört zu meinen täglichen Aufgaben. Bei einem Bauvertrag wie diesem sind 15.000 € für zusätzliche und geänderte Leistungen schnell zusammen. Ein Drittel lässt sich regelmäßig realisieren. Die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche wird im gleichen Aufwasch miterledigt. Ich setze mich am besten gleich mit Egbert Beyerle zusammen und rechne seine Mängel auf, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Falls das scheitert, bekommen wir den Vergleich auch gerichtlich hin. Meinen Aufwand können Sie beim Bauherrn geltend machen.
    An den Fragesteller: mit halbseidenen Einbehalten spielen Sie nur auf Zeit. Die Zeit bezahlen Sie später teuer in Form von Zinsen, Gutachterkosten und Kosten der Rechtsverfolgung. Bevor es noch krankhaftere Züge annimmt: Zusammensitzen mit der Firma hilft. Und immer daran denken: der, der das Geld in der Tasche hat, hat nicht automatisch recht.
  12. Abschlagszahlung erhöht: 15.000€ statt 10.000€ – Betrag genau prüfen!

    "und" ich bin der Mann
    der sagt (schreibt) man sollte die Texte genauer lesen bevor man zuschnell drauf los schreibt (!)
    Originalzitat Fragesteller:

    "Jetzt habe ich die gleiche Rechnung (gl. Rechnungsnummer usw.) nochmals bekommen, allerdings nicht mehr mit 10.000 € sondern 15.000 € und der bitte die alte zu vernichten. "

    es geht um 15.000 € (!) ... "nicht" um 5000 ten € Herr Egbert Beyerle (!) ... und "Sie" schrieben wörtlich:

    Seien Sie mal ganz ruhig u. zahlen erst mal nicht. Sie haben die VOBAbk. als Vertragsbestandteil vereinbart. Damit fahren Sie ganz gut. Sie sollten sie aber mal lesen.

    "so" nun gehen wir übergangslos zu den Mängel über ...
    Originalzitat Fragesteller:

    es sind zum Beispiel einige Türstürze zu niedrig. Dann ist um das ganze Haus eine Anschlussfuge am Dach nicht fachgerecht Hergestellt worden. Es kann zum Eintritt von Regenwasser führen. Es besteht der Begründete Verdacht das es noch weitere unsachgemäß verlegte Dachpfannen gibt, da Regenwasser an zwei Stellen in die Holzvertäfelung eintritt.
    Die Regenentwässerung ist vermutlich falsch berechnet, da Dachrinnen bei leicht stärkerem Regen sofort überlaufen ...
    Es ist auch nicht mehr auszuschließen, dass es bereits zu Folgeschäden (z.B. in der Dämmung) durch den Eintritt von Regenwasser gekommen ist.

    "diese" Mängel findet man hier:

    der Fragesteller zwischenzeitlich als Jochen selber antwortet (!)

    "dann" gibt's noch ein Anfrage von Soris ... "natürlich" ein- und der selbe Fragesteller

    "soris" die 2 te. mit einem versauten Klinkerstein und die dauernde Frage nach Minderungshöhe ... hier erklärt der Fragesteller dass nach Mängelrüge nachgebessert wurde (!)

    Fragesteller () ... auch wieder der selbe ... "hier" kann man die gesamten Mängel (!) in Bildern begutachten.

    Zusammenfassend konnte ich folgende Mängel erkennen:
    1.) Fallrohrverlängerung erforderlich damit das PraBlblech entfallen kann.
    2.) Dachpfanne am Schornstein mit zu viel Luft ... hier muss nachgearbeitet werden ... dass hier Wasser in die Dämmung eindringt halte ich für ein Gericht ... Stichwort "Unterspannbahn"
    3.) Anpressleiste mit Silikon gesetzt ... "sorry" ich sehe diese Ausführung täglich und kann darin "nicht" den Mangel erkennen (!) ... "habe" natürlich dzgl. keine Erfahrung da nicht mein Gewerk (!)
    4.) den einen Klinkerstein der offensichtlich nicht mehr zu reinigen ist ... "kann" man doch austauschen (!)
    5.) die oben genannten Stürze die zu niedrig sind ... der Fragesteller sprach von einem paar ... ein paar sind 2 ... "auch"
    die kann man rausnehmen und "neu" setzen ... und falls es wirklich nur 1-2 cm sind kann man auch getrost mal die Ziegelschale der Betonstürze mittels Flex rausnehmen ... "ohne" dass man hierbei groß von einem Mangel sprechen kann (!)

    "und" weiter geht's ... der Fragesteller schreibt in einem Beitrag der baue Schlüsselfertig ... das heißt die letzte Rate beträgt 3.5 % ... in einem anderen Beitrag schreibt er es verbleiben "nur" noch ein paar €'s Restzahlung ... ich bin mir sicher dass diese jedoch min.7000,- € Wert sein dürfte ...
    "ferner" ist in allen Beiträgen immer und immer wieder vorrangig nach Minderungshöhen die Fragen ... "nachtigal" ich hör dir schon trapsen ... "noch" dazu wenn in einem Beitrag steht dass der Unternehmer keine Mängel mehr beseitig ... paraell aber in einem anderen Thread geschrieben wird dass eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde ... und dann war da noch Terrassenüberdachung "nicht" im Vertrag muss ich die zahlen? ... und die vielen Namen wo dieser Fragesteller paraell aufgetreten sind lassen mich sehr sehr tief blicken (!)
    Herr Egbert Beyerle können Sie mir "nun" nochmals verraten wie Sie auf das Brett kommen dass der Fragesteller hier erst mal gar nichts mehr zu bezahlen hat? ... "ich" hoffe das soll nicht Ihr Ernst sein ... "ansonsten" würde ich für Sie niemals tätig werden wollen (!)

  13. Baumängel-Sammlung: Pfusch am Bau – Beispiele & Informationen

    "den" letzten Link
    habe ich wohl unterschlagen ☹
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Abschlagszahlung erhöht: Vorgehen bei Baumängeln & Zahlungsverzug

    💡 Kernaussagen: Bei erhöhten Abschlagszahlungen und festgestellten Mängeln ist es entscheidend, die Mängel schriftlich zu rügen und eine Frist zur Beseitigung zu setzen. Einbehalte sollten verhältnismäßig sein und sich an den zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten orientieren. Die Kommunikation mit dem Bauunternehmer sollte transparent und nachvollziehbar erfolgen, idealerweise unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauleitung: Fachliche Hilfe sichern – Mängel richtig einschätzen! ist es ratsam, sich fachliche Unterstützung zu holen, um Mängel korrekt zu identifizieren und deren Umfang einzuschätzen. Andernfalls drohen zusätzliche Mängel und eine Klage auf Werklohn.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB-Vertrag: Mängelrüge mit Fristsetzung – Druckzuschlag nutzen! betont das Recht, das Dreifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten einzubehalten (Druckzuschlag), um den Bauunternehmer zur zügigen Mängelbeseitigung zu bewegen.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass Mängelbeseitigungskosten schnell 5.000 € oder mehr betragen können (siehe Mängeleinbehalt: 5000€ Mängelbeseitigungskosten – Schnell erreicht!). Es ist wichtig, die Kosten realistisch einzuschätzen und den Einbehalt entsprechend anzupassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag auf Vereinbarungen zur Abschlagszahlung und zur VOB. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Baurechtsanwalt hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Beachten Sie auch den Beitrag Abschlagszahlung erhöht: 15.000€ statt 10.000€ – Betrag genau prüfen!, um sicherzustellen, dass die erhöhte Abschlagszahlung gerechtfertigt ist.

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