Gebühr für Entwurfsplanung & Festpreisangebot: Ist das üblich bei Schlüsselfertigbau?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Gebühr für Entwurfsplanung und Festpreisangebot beim Schlüsselfertigbau üblich ist. Es wird argumentiert, dass ein separater Vertrag für Planung und Bauüberwachung sinnvoll sein kann. Ein Festpreisangebot setzt einen detaillierten Entwurf und Leistungsbeschreibung voraus. Urheberrechte an Entwürfen des Generalunternehmers sollten beachtet werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Gebühr für Entwurfsplanung & Festpreisangebot: Ist das üblich bei Schlüsselfertigbau?
wir planen uns den Bau eines Einfamilienhauses von einem Generalunternehmer als Schlüsselfertiges Projekt anbieten/abwickeln zu lassen.
Der erste Anbieter hat uns nach einem ersten Gespräch darauf hingewiesen, dass er für die Entwurfsplanung und die Angebotserstellung ca. 2000 € Honorar in Rechnung stellt.
Ist das die üblicher Vorgehensweise bzw. eine akzeptable Summe?
Ich hatte eigentlich nicht vorgesehen, vor entgültigem Vertragsabschluss bereits Geld in die Hand zu nehmen.
Danke für eure Ratschläge
Armin
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang, Anrechnung bei Vertragsabschluss und Überlassung der Planungsunterlagen.
🔴 KRITISCH: Rechtliche Wirksamkeit der Gebühr ist nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Leistungsbeschreibung und Vereinbarung gegeben – andernfalls besteht kein Zahlungsanspruch gemäß § 651a BGBAbk..
⚠️ WICHTIG: Vergleichen Sie mindestens drei Angebote – auch solche ohne Vorabgebühr – um die Seriosität und Marktgerechtigkeit der 2.000 € einzuschätzen.
⚠️ WICHTIG: Klären Sie verbindlich, ob das Festpreisangebot bindend ist und ob die Entwurfspläne bei Nichtauftrag an Sie überlassen werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob eine Gebühr für die Entwurfsplanung und das Festpreisangebot bei einem Schlüsselfertigbau üblich ist.
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht unüblich, dass Generalunternehmer für die Erstellung einer detaillierten Entwurfsplanung und eines verbindlichen Festpreisangebots eine Gebühr erheben. Diese Gebühr soll den Aufwand für die Planung, Kalkulation und die Erstellung der Unterlagen decken.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:
- Transparenz: Die Gebühr sollte im Vorfeld klar kommuniziert und schriftlich vereinbart werden.
- Anrechnung: Klären Sie, ob die Gebühr bei einem späteren Vertragsabschluss angerechnet wird.
- Leistungsumfang: Fragen Sie genau nach, welche Leistungen in der Entwurfsplanung enthalten sind (z.B. Architektenleistungen, Statik).
- Alternativen: Holen Sie Angebote von mehreren Generalunternehmern ein, um die Gebühren zu vergleichen.
👉 Handlungsempfehlung: Verhandeln Sie mit dem Generalunternehmer über die Gebühr und klären Sie, ob diese bei einem Vertragsabschluss angerechnet wird. Lassen Sie sich den Leistungsumfang der Entwurfsplanung detailliert erläutern.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Situation bei der Beauftragung eines Generalunternehmers für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus. Der Anbieter verlangt eine Gebühr von ca. 2.000 € für die Entwurfsplanung und Angebotserstellung, was den Bauherrn überrascht, da er vor Vertragsabschluss keine Zahlungen leisten möchte.
✅ Zustimmung: Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass ein Bauherr vor einer verbindlichen Beauftragung keine Kosten tragen möchte. Die Skepsis gegenüber Vorabzahlungen ist berechtigt, da diese oft mit Risiken verbunden sind.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass eine Gebühr für die Entwurfsplanung und Angebotserstellung unüblich sei, ist nicht korrekt. Bei individuellen Planungen ist es durchaus üblich, dass der GUAbk. ein Honorar für die Vorplanung verlangt, da hier bereits erheblicher Aufwand entsteht. Die Höhe von 2.000 € ist für ein Einfamilienhaus im unteren bis mittleren Bereich angesiedelt und kann als marktüblich betrachtet werden.
➕ Ergänzung: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer kostenlosen Erstberatung und einer detaillierten Entwurfsplanung. Letztere erfordert Architektenleistungen und technische Vorarbeiten, die einen Wert darstellen. Der Bauherr sollte prüfen, ob die Gebühr bei späterer Auftragsvergabe angerechnet wird. Zudem ist zu klären, ob die Planung exklusiv für dieses Projekt erfolgt oder ob der GU sie anderweitig nutzen kann.
🔴 Gefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Bauherr bei mehreren Anbietern jeweils Vorabkosten zahlen muss, ohne eine Vergleichbarkeit der Angebote zu haben. Zudem könnte die Gebühr als Lockangebot dienen, um den Bauherrn an den GU zu binden, ohne dass später ein verbindliches Festpreisangebot folgt.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte vor Zahlung schriftlich klären, ob die 2.000 € bei Auftragserteilung angerechnet werden und ob ein verbindliches Festpreisangebot erstellt wird. Es empfiehlt sich, mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Bei Unsicherheit sollte ein unabhängiger Bauberater oder Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen werden, um die Konditionen zu bewerten.
KI-Analyse (Qwen)
Bei Schlüsselfertigbau-Anbietern ist die Erhebung einer Gebühr für Entwurfsplanung und Festpreisangebot grundsätzlich nicht unüblich, jedoch keineswegs zwingend oder branchenweit standardisiert.
🔴 Gefahr: Eine vorvertragliche Honorarforderung kann ein Indiz für mangelnde Transparenz sein – insbesondere wenn keine klare Leistungsbeschreibung, kein Widerrufsrecht oder keine schriftliche Vereinbarung über die Verwendung der Planungsunterlagen vorliegt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass solche Gebühren "üblich" seien, ist irreführend: Viele seriöse Anbieter erstellen erste Entwürfe und Angebote kostenfrei, um sich im Wettbewerb zu positionieren – die Gebühr ist daher kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Geschäftsentscheidung des Unternehmens.
➕ Ergänzung: Rechtlich ist eine vorvertragliche Vergütung nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und die Leistung konkret beschrieben ist; ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein Zahlungsanspruch gemäß § 651a BGB (Werkvertrag).
❌ Widerspruch: Die Vorstellung, dass der Bauherr zwangsläufig vor Vertragsabschluss zahlen müsse, widerspricht dem Grundsatz der Verbraucherfreundlichkeit – insbesondere bei fehlender Bindung des Unternehmers an das Angebot oder fehlender Überlassung der Planungsunterlagen.
✅ Zustimmung: Es ist durchaus verständlich, dass Armin eine finanzielle Vorleistung vor Vertragsabschluss kritisch sieht – dies entspricht dem üblichen Verbraucherverhalten und ist auch rechtlich begründet.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Leistungsbeschreibung für die 2000 € an, klären Sie, ob das Angebot bindend ist und ob die Entwurfspläne bei Nichtauftrag an Sie überlassen werden; vergleichen Sie mindestens drei weitere Anbieter ohne Vorabgebühr und beauftragen Sie gegebenenfalls einen unabhängigen Bauvertragsberater zur Prüfung der Vereinbarungen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle bestätigen: Gebühr ist grundsätzlich nicht unüblich, aber auch nicht zwingend üblich – keine Branchenpflicht.
- Alle fordern Transparenz, schriftliche Vereinbarung und Klärung der Anrechnung bei Vertragsabschluss.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht von „nicht unüblich“ ohne klare Einordnung der Höhe; DeepSeek bewertet 2.000 € als „marktüblich im unteren bis mittleren Bereich“; Qwen betont, dass die Gebühr kein Qualitätsmerkmal ist und viele seriöse Anbieter kostenfrei arbeiten.
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert den entscheidenden rechtlichen Hinweis auf § 651a BGB und die Wirksamkeitsvoraussetzungen (schriftliche, konkrete Leistungsbeschreibung).
- DeepSeek weist auf die Risikokategorie „Lockangebot ohne verbindliches Ergebnis“ hin – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht explizit nennen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI und DeepSeek akzeptieren die Gebühr als üblich und nachvollziehbar; Qwen widerspricht klar: „Die Annahme, dass solche Gebühren ‚üblich‘ seien, ist irreführend“ – und betont die Verbraucherfreundlichkeit sowie das Fehlen einer zwingenden Verpflichtung.
- Qwen stellt die Vorabgebühr als mögliches Indiz für mangelnde Transparenz dar – eine deutlich kritischere Einordnung als bei den anderen Modellen.
👉 Empfehlung: Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der rechtlich präzisen Argumentation durch Qwen wird die strengere Einschätzung priorisiert: Keine Zahlung ohne schriftliche, detaillierte Vereinbarung – und stets die Alternative kostenfreier Anbieter prüfen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Üblichkeit der Gebühr ⚠️ Abwägung Keine Branchenpflicht – möglich, aber nicht zwingend; weder „normal“ noch „ausnahmsweise“, sondern geschäftsabhängig. Qwen betont explizit: kein Qualitätsmerkmal. Rechtliche Wirksamkeit ✅ Konsens Gebühr ist nur wirksam bei schriftlicher, konkreter Leistungsbeschreibung gemäß § 651a BGB – Qwen benennt dies präzise, GoogleAI und DeepSeek implizieren es durch „Transparenz“ und „schriftliche Vereinbarung“. Höhe (2.000 €) ⚠️ Abwägung DeepSeek: „unteres bis mittleres Marktniveau“; GoogleAI: keine Einordnung; Qwen: vermeidet Bewertung – aber relativiert durch Hinweis auf kostenfreie Alternativen. Kein eindeutiger Konsens zur Angemessenheit. Anrechnung bei Vertragsabschluss ✅ Konsens Alle Modelle fordern klare Regelung zur Anrechnung – zentrale Verhandlungsbasis. Verbindlichkeit des Angebots & Planungsüberlassung ❌ Widerspruch GoogleAI erwähnt nicht; DeepSeek fordert klare Vereinbarung zu verbindlichem Festpreisangebot; Qwen macht Überlassung der Pläne bei Nichtauftrag zur zentralen Forderung. Qwen’s stärkere Verbraucherschutzposition wird als sicherere Empfehlung übernommen. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Zahlung leisten, bevor schriftlich festgelegt ist: (1) konkreter Leistungsumfang, (2) Anrechnung der Gebühr bei Auftragserteilung, (3) Verbindlichkeit des Festpreisangebots, (4) Überlassung aller Entwurfspläne an den Bauherrn bei Nichtauftrag.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Keine schriftliche Leistungsvereinbarung → Zahlungsanspruch unwirksam Rechtlicher Streit, ungerechtfertigte Zahlung, keine Rückforderungsmöglichkeit 🔴 Risiko Gebühr wird nicht angerechnet und Angebot nicht verbindlich Finanzieller Verlust ohne Gegenleistung, Zeitverzug im Bauprojekt 🔴 Risiko Entwurfspläne bleiben beim GU und sind nicht überlassbar Keine Nutzung für andere Anbieter, Verlust der Planungsgrundlage, Nachplanungskosten 🔴 Risiko Mehrere Vorabgebühren bei unterschiedlichen Anbietern Summierte Kosten ohne vergleichbare Ergebnisse, erhöhte Planungsunsicherheit 🔴 Risiko Vermeintliches „Lockangebot“ ohne nachvollziehbare Kostenstruktur Unterbindung des Wettbewerbs, Verzögerung der Objektentscheidung, mangelnde Transparenz ✅ Chance Kostenfreie Erstangebote durch seriöse Anbieter nutzen Finanzielle Entlastung, bessere Vergleichbarkeit, frühzeitige Markteinschätzung ✅ Chance Schriftliche Vereinbarung als Qualitätsfilter für seriöse GU Frühzeitige Identifikation vertrauenswürdiger Partner, klare Vertragsgrundlage ✅ Chance Überlassung der Entwurfspläne bei Nichtauftrag Nutzung für Angebotsvergleich, Zeitersparnis bei alternativem Anbieter, Planungssicherheit ✅ Chance Rechtliche Klärung vor Zahlung verhindert spätere Streitigkeiten Einsparung von Anwaltskosten, klare Vertragsbeziehung, erhöhte Planungssicherheit ✅ Chance Einholung von mindestens drei Angeboten mit unterschiedlichen Gebührenmodellen Markttransparenz, bessere Verhandlungsposition, fundierte Entscheidungsgrundlage Orientierungshilfen
- Sofort schriftliche Vereinbarung einfordern: Fordern Sie vor jeglicher Zahlung ein Schriftstück mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Anrechnungsregelung, Verbindlichkeit des Angebots und Überlassung der Pläne bei Nichtauftrag.
- Rechtliche Wirksamkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Vereinbarung alle Voraussetzungen nach § 651a BGB erfüllt – bei Zweifel durch Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen.
- Mindestens drei Vergleichsangebote einholen: Bevor Sie die 2.000 € zahlen, kontaktieren Sie zwei weitere seriöse Schlüsselfertiganbieter mit kostenfreiem Erstangebot – nutzen Sie deren Pläne für einen fairen Vergleich.
- Entwurfspläne als Vertragsbestandteil sichern: Vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie alle Entwurfspläne im Eigentum erhalten – inkl. CAD-Dateien – unabhängig vom Vertragsabschluss.
- Unabhängigen Bauvertragsberater hinzuziehen: Beauftragen Sie zeitnah einen zertifizierten Bauvertragsberater (z. B. mit Bausachverständigen-Qualifikation), um alle Unterlagen und Vereinbarungen prüfen zu lassen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schlüsselfertigbau
- Ein Schlüsselfertigbau ist ein Bauvorhaben, bei dem ein Generalunternehmer alle Leistungen von der Planung bis zur Fertigstellung des Hauses übernimmt. Der Bauherr erhält das Haus schlüsselfertig übergeben.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Festpreisangebot, Bauvertrag - Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist die erste Phase der Planung eines Bauvorhabens. Sie dient dazu, die grundlegenden Ideen und Konzepte zu entwickeln und darzustellen.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Architektenleistung, Konzeptplanung - Festpreisangebot
- Ein Festpreisangebot ist ein Angebot, bei dem der Preis für die vereinbarten Leistungen im Vorfeld festgelegt wird. Der Bauherr hat somit Planungssicherheit bezüglich der Kosten.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Pauschalpreis, Angebot - Generalunternehmer
- Ein Generalunternehmer ist ein Unternehmen, das alle Leistungen für ein Bauvorhaben übernimmt, von der Planung bis zur Fertigstellung. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Bauleiter, Architekt, Bauträger - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten, Ingenieurs oder anderen Planers. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
Verwandte Begriffe: Gebühr, Vergütung, Architektenhonorar - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen, in dem die Leistungen, die Vergütung und die Bedingungen für das Bauvorhaben festgelegt werden.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, VOBAbk. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich der Planungskosten, der Materialkosten, der Lohnkosten und der Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Herstellungskosten, Errichtungskosten, Gesamtkosten
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist es üblich, dass Generalunternehmer eine Gebühr für die Erstellung eines Angebots verlangen?
Ja, es ist durchaus üblich, besonders wenn es sich um ein detailliertes Festpreisangebot mit umfangreicher Entwurfsplanung handelt. Die Gebühr deckt den Aufwand für die Erstellung der Planung und Kalkulation. - Wann sollte die Gebühr für die Entwurfsplanung fällig werden?
Die Gebühr wird in der Regel nach der Erstellung der Entwurfsplanung und vor der Übergabe des Festpreisangebots fällig. Klären Sie die Zahlungsmodalitäten im Vorfeld. - Was passiert, wenn ich das Angebot des Generalunternehmers nicht annehme?
Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, behält der Generalunternehmer in der Regel die Gebühr für die Entwurfsplanung ein. Es ist wichtig, dies vorab zu klären. - Kann ich die Gebühr für die Entwurfsplanung von der Steuer absetzen?
Ob Sie die Gebühr steuerlich absetzen können, hängt von den individuellen Umständen ab. Fragen Sie Ihren Steuerberater. - Was ist der Unterschied zwischen einer Entwurfsplanung und einer Bauplanung?
Die Entwurfsplanung ist die erste Phase der Planung und dient dazu, die grundlegenden Ideen und Konzepte zu entwickeln. Die Bauplanung ist detaillierter und umfasst alle notwendigen Pläne und Berechnungen für die Umsetzung des Bauvorhabens. - Wie kann ich sicherstellen, dass die Entwurfsplanung meinen Vorstellungen entspricht?
Bringen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen klar und deutlich zum Ausdruck und beteiligen Sie sich aktiv an der Planung. Überprüfen Sie die Entwurfsplanung sorgfältig und geben Sie Feedback. - Was sollte ich tun, wenn ich mit der Höhe der Gebühr nicht einverstanden bin?
Sprechen Sie mit dem Generalunternehmer und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. Holen Sie gegebenenfalls Angebote von anderen Anbietern ein, um die Gebühren zu vergleichen. - Welche Vorteile bietet ein Festpreisangebot?
Ein Festpreisangebot bietet Ihnen Planungssicherheit, da die Kosten für das Bauvorhaben im Vorfeld festgelegt sind. Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen und können Ihr Budget entsprechend planen.
Verwandte Themen
- Bauvertrag prüfen lassen
Vor Vertragsabschluss sollte ein Anwalt den Bauvertrag prüfen. - Kostenübersicht beim Hausbau
Eine detaillierte Kostenaufstellung hilft, den Überblick zu behalten. - Architektenvertrag: Leistungen und Honorar
Was gehört in einen Architektenvertrag und wie wird das Honorar berechnet? - Baufinanzierung: Zinsen vergleichen
Vergleichen Sie die Zinsen verschiedener Anbieter, um die beste Finanzierung zu finden. - Baugenehmigung: Was ist zu beachten?
Welche Unterlagen sind für die Baugenehmigung erforderlich?
-
Planung & Bauüberwachung: Separater Vertrag sinnvoll!
schließen Sie doch ...
schließen Sie doch einen separaten Vertrag über die Planung und Angebotseinholung + Bauüberwachung mit einer separaten Firma oder Architekten. Das ist nur unwesentlich teurer (wenn überhaupt) als die Angebote die Sie jetzt bekommen aber sie bekommen die Sicherheit einer zweiten Instanz und die Sicherheit das ein Fachmann die Firmen überwacht!
Übrigens, eine Fa. die solche Kosten vorab verlangt würde ich links liegen lassen! -
Festpreisangebot: Entwurf & Leistungsbeschreibung erforderlich
sofort unterschreiben und dann zahlen
und das Problem, nicht vorab zahlen zu müssen ist gelöst. Bemerken Sie das Dilemma? Sie kennen beide das Leistungs-Soll nicht.- Ein Angebot könnten Sie umsonst erwarten, wenn der Unternehmer seinen Preis sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten ermitteln kann. Hierzu müssten Sie ihm Entwurf und Leistungsbeschreibung vorlegen.
- Soll der Unternehmer erst planen, kann er vorab keinen Preis für die Bauleistung nennen.
- Der Unternehmer könnte auch einen Preis nennen mit der Einschränkung, später das dazu passende Haus zu planen.
Sie sehen, es fehlt die Planung. Lösung:
- Sie gehen zu einem Bauträger, beauftragen einen existierenden Haustyp und zahlen die Planung mit der ersten Rate
- Sie gehen zum Architekten und lassen planen oder
- Sie lassen Ihren Generalunternehmer-Favoriten vorab planen, gegen Vergütung.
2000 € sind weder Fisch noch Fleisch. Für eine individuelle Planung bis LPh 4 einschl. Baugenehmigung zu wenig, für eine reine Angebotserstellung zu viel.
-
Handwerker-Angebote: Kosten für Beratung & Aufmaß berücksichtigen
interessantes Thema
Hallo,
es ist ein interessantes Thema und das nicht nur für ganze Hausplanungen.
Wie sieht es aus? Bauherr denkt sich: "Da muss ich wohl was machen. " und geht zum Handwerker A. Der kommt, berät, misst auf und macht ein Angebot. Zeitaufwand je nach Umfang 1-2 Stunden oder auch 1-2 Tage.
Bauherr bekommt Angebot und denkt sich: "Das ist ja viel zu teuer. " Er geht zum nächsten Handwerker.
Gleiches Spiel 3,4, 5 mal oder noch öfter.
Jeder Handwerker muss den Kunden bedienen, beraten und auch noch freundlich sein wenn er eine Chanche auf den Auftrag haben will.
Wenn er gut ist (und nur dann) hat er vielleicht bei jedem 10. Kunden Erfolgt.
Am Ende steht der Bauherr da, hat etliche Angebote (die er wegen des verschienden Inhaltes nicht einmal vergleichen kann), hat etliche Meinungen gehört und glaubt alles und nichts.
Den Auftrag bekommt dann der billigste und der Ärger ist da.
Wenn ich dann noch Sätze höre (lese) wie: "Übrigens, eine Fa. die solche Kosten vorab verlangt würde ich links liegen lassen!
Mit freundlichen Grüßen -
Hotel-Umbau: Planung vs. Generalunternehmer-Angebot
verfahrene Situation - noch ein Beispiel
Ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch, mit dem selben Dilemma, nur um Faktor 5-10 größer als das Einfamilienhaus des Fragestellers. Ein ehemaliges Kaufhaus soll zu einem Hotel umgebaut werden. Eigentümer/Investor, Mieter, solider Generalunternehmer und Planer sind vorhanden.- Der Eigentümer/Investor will vorab kein Geld für Planung ausgeben, er will nur ein Generalunternehmer-Angebot für 1 Stück Hotel mit Planung zum Festpreis, um seine Rendite kalkulieren zu können, am liebsten mehrere Angebote. Die soll der Mietinteressent ihm besorgen, passt der Preis dann würde der Startschuss fallen.
- Der Mieter kann kein Geld für Planung ausgeben weil er keins hat, er will nur bei der Planung mitreden. Er will auch keine Planung in Auftrag geben, er will eigentlich nur mieten.
- Der Generalunternehmer will kein Geld für Planung ausgeben weil er nicht sicher ist, den Auftrag zu bekommen. Er rechnet ohnehin schon mit 2 Mannmonaten Kalkulationskosten, braucht dazu aber zumindest eine Entwurfsplanung mit Leistungsprogramm.
- Und der Architekt will nicht planen so lange er keinen Auftraggeber hat. Der Aufwand ist zu umfangreich, um ihn im Rahmen der Akquise erbringen zu können. Er ist sich auch im klaren darüber, dass ein späterer zu hoher Angebotspreis die Realisierung verhindern kann.
Das Spielchen läuft seit Monaten so. Und wie wird es ausgehen? Irgendwann wird ein neuer frivoler Generalunternehmer kommen, einen (für den Investor) passenden Festpreis nennen, das Objekt (für sich) passend dazu planen und bauen und am Ende gibt es lange Gesichter, beim Eigentümer und beim Mieter und wenn nicht alles bezahlt wird auch beim Generalunternehmer.
Zurück zum Fragesteller: Sind Sie sich im Klaren was für ein Haus sie wollen? Fertigplanung aus dem Bauträger-Katalog, Schnellplanung vom Generalunternehmer, individuelle Planung vom Architekten, Eigenplanung mit Arcon? Danach muss sich Ihr Vorgehen richten. Einer muss planen. Die Generalunternehmer-Vergabe der Bauleistung ist erst Schritt 2. -
Entwurfsplanung: Kostenlose Katalogauswahl vs. Honorar
@Volker Stöckel
Schön das ich Sie "bedienen" konnte! 🙂
Nun seien Sie doch mal ehrlich, wie lange rechnet eine Firma für ein erstes Angebot für ein EFHAbk.🔴 Doch nicht so lange als das es 2000 € kostet! Und eine Planung kann man für 2000 € auch nicht verlangen, höchstens das der Hausverkäufer mit einem zusammen im Katalog blättert!
Deswegen meine Empfehlung zu einer Baubetruungs-Bauplanungsfirma oder zu einem Architekten zu gehen. Und das kostet wiederum einiges mehr als die 2000 €! (In unserem Fall das 7-fache) -
Urheberrecht: Entwurf des Generalunternehmers schützen!
Nicht bezahlen aber dann auch nicht verwenden
Wenn Sie vom Generalunternehmer erwarten, dass er Ihnen ein individuellen Architektenentwurf erstellt und sie ihn nicht bezahlen wollen, solange Sie sich mit ihm nicht handelseinig für die Errichtung sind, ist das OK. Sie müssen aber dann auch Verständnis dafür haben, dass die Urheberrechte dann auch beim Generalunternehmer bleiben und Sie, sollten Sie mit einem anderen Generalunternehmer bauen wollen, den Entwurf nicht verwenden dürfen! -
Entwurfsplanung: 2000€ für Angebot ist mehr als fair!
Seltsame Sitten
Zunächst bleibt noch festzustellen, dass hier Leistungen erwartet werden, die nicht bezahlt werden sollen. Egal ob der Entwurf nachher verwendet wird oder nicht. Abkupfern der vorgelegten Entwurfsplanung ist hier gleich erledigt. Ein Entwurf und das dazu passende Angebot zum Preis von 2000.-- € ist mehr als fair. Somit bin ich beim Schlagwort: Pre Fair, heißt dies im Fachjargo. Beginn einer Projektplanung bis zum Punkt der Ausführung, dann können sich die Partner trennen oder weiter zusammen bleiben. Da jeder in dieser Phase Zeit und Erfahrung investiert, ist eine Bezahlung unumgänglich. Entweder wird eine Pauschale vereinbart, oder nach Aufwand abgerechnet. Das ist fair.
@H. Stubenrauch-Hotel-Kaufhaus: Fragen Sie einfach nach der Summe, die realistisch investiert werden soll, danach kann man überschlägig beurteilen, ob mit der Summe das Projekt realisierbar ist. Mieter fragen, wie hoch seine realistische Miete anfallen kann. Es muss doch möglich sein, ein Budget zu ermitteln, der Mieter hat eine Kalkulationsbasis und der Investor auch. Jetzt kommt der Bauherrenbetreuer ins Spiel. Diese Aufgabe gehört dazu und ist kostenpflichtig. Wenn alle nicht wissen was passieren soll, muss einer beauftragt werden, der die Entscheidungen in die Hand nimmt. Wäre hier ein typisches GMP Model. (Sie bekommen noch Nachricht von mir).
Den Vorschlag, wegen der 2000.-- € eine Fa. sofort als unseriös abzustempeln finde ich ebenfalls als vermessen. Es haben sich zwar am Bau die wirtschaftlichen Zeiten geändert, jedoch muss das zwischenmenschliche immer bestehen bleiben. Die Vorteile der wirtschaftlichen Lage zahlen sich später in der Phase der Bauausführung immer aus = Kostengünstiges Bauen.
Gruß Bauag -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gebühr für Entwurfsplanung & Festpreisangebot beim Schlüsselfertigbau
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Gebühr für Entwurfsplanung und Festpreisangebot beim Schlüsselfertigbau üblich ist. Es wird argumentiert, dass ein separater Vertrag für Planung und Bauüberwachung sinnvoll sein kann. Ein Festpreisangebot setzt einen detaillierten Entwurf und Leistungsbeschreibung voraus. Urheberrechte an Entwürfen des Generalunternehmers sollten beachtet werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Planung & Bauüberwachung: Separater Vertrag sinnvoll! wird empfohlen, einen separaten Vertrag für Planung und Bauüberwachung abzuschließen, um eine unabhängige Instanz zu haben.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein erstes Angebot für ein Einfamilienhaus sollten nicht so hoch sein wie die veranschlagten 2000€, wie im Beitrag Entwurfsplanung: Kostenlose Katalogauswahl vs. Honorar angemerkt wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass für diesen Betrag keine umfassende Planung zu erwarten ist.
✅ Empfehlung: Wenn ein Generalunternehmer einen individuellen Architektenentwurf erstellt, sollte man sich bewusst sein, dass die Urheberrechte beim Generalunternehmer verbleiben, wie im Beitrag Urheberrecht: Entwurf des Generalunternehmers schützen! betont wird. Eine faire Bezahlung der erbrachten Leistungen wird im Beitrag Entwurfsplanung: 2000€ für Angebot ist mehr als fair! als selbstverständlich erachtet.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab den Umfang der Entwurfsplanung und die damit verbundenen Kosten. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Generalunternehmer und ziehen Sie die Option eines separaten Vertrags für Planung und Bauüberwachung in Betracht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Festpreisangebot: Entwurf & Leistungsbeschreibung erforderlich bezüglich der Notwendigkeit eines detaillierten Entwurfs für ein Festpreisangebot.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Entwurfsplanung, Festpreisangebot, Schlüsselfertigbau, Gebühr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenschätzung Architekt: Was beeinflusst die Kosten? Umbau, Anbau, Kubikmeter & Dauer?
- … Leistungsphasen des Architekten: Die erbrachten Leistungen (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung etc.) werden gemäß HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … Nebenkosten: Abbruchkosten, Vermessungskosten und Gebühren für Baugenehmigungen sind zu berücksichtigen. …
- … [br]Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Entwurfsplanung, Ausführungsplanung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?
- … - 250 T genannt. Aufgrund dieser Vorgabe wurde geplant und eine Entwurfsplanung präsentiert, die voll den Vorstellungen entsprach. Aufgrund des Entwurfes gaben wir …
- … schriftlicher Vertrag gemacht, es waren lediglich mehrere Besprechungstermine, wir erhielten eine Entwurfsplanung (Grundrisse und Ansichten), eine Wohnflächenberechnung und eine Kostenübersicht. Welche Leistungsphasen sind …
- … (HOAIAbk.) und den tatsächlich erbrachten Leistungsphasen. Da Sie sich in der Entwurfsplanung befanden, sind in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 3 relevant …
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Planungskosten Neubau Zweifamilienhaus: Architekt, Statik & Energiebedarf – Was kostet All-Inclusive?
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Aufmaßkosten bei Badrenovierung: Was ist ein fairer Preis? Kostenaufstellung & Vorgehen
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - 10181: Gebühr für Entwurfsplanung & Festpreisangebot: Ist das üblich bei Schlüsselfertigbau?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage zur Heizungsunterstützung: Mehrkosten, Speichergröße & Wirtschaftlichkeit?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung mit Solar: HSV22 – Preis/Leistung im Vergleich? Kosten, Installation & Alternativen
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
- … es mehrere Punkte zu beachten. Zunächst ist entscheidend, ob ein verbindliches Festpreisangebot oder ein Kostenvoranschlag vorliegt. Bei einem Festpreisangebot darf die Rechnungssumme grundsätzlich …
- … Bei Festpreisangebot ist die Summe grundsätzlich bindend; bei Kostenvoranschlag gilt zwar mehr Spielraum …
- … Festpreisangebot …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Fröling EuroPellet 15 Inbetriebnahme: Erfahrungen, Einstellungen & Optimierung der Pelletsanlage?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
- … Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch …
- … Bauvorhabens, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planungsprozess, Entwurfsplanung. …
- … Bauvorhabens, während die Leistungsphase einen bestimmten Abschnitt im Planungsprozess darstellt (z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Entwurfsplanung, Festpreisangebot, Schlüsselfertigbau, Gebühr" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Entwurfsplanung, Festpreisangebot, Schlüsselfertigbau, Gebühr" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Gebühr für Entwurfsplanung & Festpreisangebot: Ist das üblich bei Schlüsselfertigbau?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Entwurfsplanung: Gebühr bei Festpreisangebot?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Entwurfsplanung, Festpreisangebot, Schlüsselfertigbau, Gebühr, Honorar, Generalunternehmer, Bauvertrag, Baukosten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |

