Erfolgshonorar für Anwalt bei Honorarklage: Ist das zulässig? Kosten & Vorgehen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Erfolgshonorar für Anwalt bei Honorarklage: Ist das zulässig? Kosten & Vorgehen
Nach 10 jähriger Berufspraxis hat es uns nun zum ersten Mal eiskalt erwischt. Nichts als Ärger mit einem Bauherrn, der unsere Zwischenrechnungen zögerlich oder gar nicht bezahlte und nun auch noch bestreitet mit unserer Arbeit etwas anfangen zu können. Da er nicht kündigt, stehen wir nun vor dieser Entscheidung. Wir wollen uns den ganzen Ärger mit Kündigung und Honorar einfordern gern von einem RA abnehmen lassen.
In Gesprächen mit Kollegen wurde immer wieder betont, dass in vielen Fällen, die vor Gericht landen, am Ende ein Vergleich steht, man dann noch seinen Anwalt gebührend entlohnt und mit einem kläglichen Rest dasteht, der nicht einmal die Kosten deckt. Daher nun unsere Frage hier im Forum bevor wir Unverständnis oder schallendes Gelächter beim RA ernten: Könnte man mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar in Abhängigkeit von dem, was am Ende übrigbleibt, vereinbaren? Beispielsweise: Geht es um 50.000 €, werden 20 % fest vereinbart. Unser Anwalt müsste doch dann an einem Vergleich jegliches Interesse verlieren.
Wer hat Erfahrungen?
Wir sind eifrige Forumsleser und mischen uns auch gern mal ein, aber versteht bitte, dass wir in diesem Fall anonym bleiben wollen. Die Sache rollt gerade erst an.
Danke!
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Ich verstehe Ihren Ärger über den zahlungsunwilligen Bauherrn. Die Frage nach einem Erfolgshonorar für Ihren Anwalt ist berechtigt. Grundsätzlich ist in Deutschland ein Erfolgshonorar für Anwälte nur in Ausnahmefällen zulässig.
Im Zivilrecht, zu dem auch Honorarklagen gehören, ist ein Erfolgshonorar gemäß § 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nur dann erlaubt, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne das Erfolgshonorar keinen Anwalt beauftragen könnte. Dies muss im Einzelfall geprüft und vertraglich vereinbart werden.
Alternativ zum Erfolgshonorar kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die sich an der Höhe des Streitwerts orientiert. Auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist möglich. Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Anwalt die verschiedenen Optionen zu besprechen und eine für Sie passende Lösung zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Anwalt die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars und lassen Sie sich über alternative Honorarmodelle beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Erfolgshonorar
- Ein Erfolgshonorar ist eine Vergütungsvereinbarung, bei der die Höhe des Anwaltshonorars vom Erfolg des Verfahrens abhängt. Es ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig, außer in Ausnahmefällen. Verwandte Begriffe: Honorarvereinbarung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Prozesskosten.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für welche Tätigkeiten anfallen und wie diese berechnet werden. Verwandte Begriffe: Honorar, Gebühren, Streitwert.
- Streitwert
- Der Streitwert ist der Wert des Gegenstands, über den im Rechtsstreit gestritten wird. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Verwandte Begriffe: Gegenstandswert, Gebühren, Prozesskosten.
- Honorarvereinbarung
- Eine Honorarvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant über die Höhe des Anwaltshonorars. Sie kann von den gesetzlichen Gebühren des RVG abweichen. Verwandte Begriffe: Erfolgshonorar, Pauschalhonorar, Zeitaufwand.
- Prozesskosten
- Prozesskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen. Dazu gehören Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und gegebenenfalls Kosten für Sachverständige oder Zeugen. Verwandte Begriffe: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenskosten.
- Einigungsgebühr
- Die Einigungsgebühr entsteht, wenn im Laufe eines Rechtsstreits ein Vergleich geschlossen wird. Sie wird zusätzlich zu den bereits entstandenen Gebühren fällig und richtet sich nach dem Wert des Vergleichs. Verwandte Begriffe: Vergleich, Gebühren, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Zivilrecht
- Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht. Verwandte Begriffe: Privatrecht, Bürgerliches Gesetzbuch (BGBAbk.), Schuldrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Erfolgshonorar?
Ein Erfolgshonorar ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, bei der die Höhe des Anwaltshonorars vom Erfolg des Verfahrens abhängt. Im Gegensatz zur üblichen Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird das Honorar also nicht pauschal oder nach Streitwert berechnet, sondern orientiert sich am Ergebnis des Prozesses. - Wann ist ein Erfolgshonorar in Deutschland zulässig?
In Deutschland ist ein Erfolgshonorar für Anwälte grundsätzlich unzulässig, da es die Unabhängigkeit des Anwalts gefährden könnte. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen, insbesondere wenn der Mandant ohne das Erfolgshonorar keinen Rechtsbeistand erhalten würde. Dies ist im § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt. - Welche Alternativen gibt es zum Erfolgshonorar?
Alternativ zum Erfolgshonorar können Anwälte und Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die sich am Streitwert, dem Zeitaufwand oder anderen Kriterien orientiert. Auch eine Kombination aus Pauschalhonorar und erfolgsabhängiger Komponente ist möglich. Die genaue Ausgestaltung sollte im Einvernehmen zwischen Anwalt und Mandant festgelegt werden. - Wie wirkt sich ein Vergleich auf das Anwaltshonorar aus?
Wird im Laufe eines Rechtsstreits ein Vergleich geschlossen, entsteht in der Regel eine Einigungsgebühr für den Anwalt. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den bereits entstandenen Gebühren fällig und richtet sich nach dem Wert des Vergleichs. Die genaue Höhe der Einigungsgebühr ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. - Was passiert, wenn der Mandant den Prozess verliert?
Auch wenn der Mandant den Prozess verliert, hat der Anwalt Anspruch auf sein Honorar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem Erfolgshonorar würde der Anwalt in diesem Fall jedoch leer ausgehen, es sei denn, es wurde eine Mindestvergütung vereinbart. Die Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten) trägt in der Regel der unterlegene Mandant. - Kann ein Erfolgshonorar nachträglich vereinbart werden?
Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar sollte idealerweise vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit getroffen werden. Eine nachträgliche Vereinbarung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass diese schriftlich fixiert wird und die Gründe für das Erfolgshonorar nachvollziehbar dargelegt werden. - Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung beim Erfolgshonorar?
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für ein Erfolgshonorar, da dieses nicht dem üblichen Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) entspricht. Es ist daher ratsam, vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung mit der Rechtsschutzversicherung zu klären, ob und inwieweit die Kosten übernommen werden. - Wie hoch darf ein Erfolgshonorar maximal sein?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthält keine konkreten Vorgaben zur maximalen Höhe eines Erfolgshonorars. Die Höhe sollte jedoch angemessen sein und in einem fairen Verhältnis zum Aufwand und Risiko des Anwalts stehen. Im Zweifelsfall kann die Angemessenheit des Honorars von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden.
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Ist meines Wissens nach aber nicht erlaubt. -
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soll eine unverbindliche Antwort bescheiden sein. Gehen Sie zuund finden Sie die Lösung Ihres Rätsels.
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Anonymität im Forum: Begründung als akzeptabel
Ähm, zur Anonymität
Hier ist ja begründet. Dann finde ich persönlich das OK. Den Rat übrigens auch. -
Anwalt & Erfolgshonorar: BRAGebO-Untergrenze beachten!
das darf der RA nicht
Klingt da Misstrauen gegenüber Rechtsanwälten aus Ihrer Frage raus? Ein RA darf die BRAGebO nicht unterschreiten, also 0 Honorar bei 0 Erfolg geht nicht. Wenn Sie bei Erfolg freiwillig über die BRAGebO-Sätze hinaus vergüten wollen, wird Ihnen das kaum zu verbieten sein und Ihrem RA wird schon etwas einfallen, wie man das vereinbart. Auf solch "unbillig" hohen RA-Gebühren werden Sie aber möglicherweise sitzenbleiben, auch wenn Sie voll obsiegen. Bedenken Sie auch, dass Sie mit Spezialregelungen den größeren Teil der Prozesskosten, nämlich die gegnerischen Anwalts- und die Gerichtskosten, nicht beeinflussen können. Ein "Erfolgshonorar" zur Vermeidung eines Vergleichs ist unnötig, über einen Vergleich entscheiden Sie selbst, nicht Ihr RA. -
Alternative: Prozesskostenfinanzierer statt Erfolgshonorar
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Erfolgshonorar: BRAGO-Bindung bei Gerichtsprozessen
Alles gesagt
Die Idee des Erfolgshonorares gefällt mir als RA durchaus, aber wie alle Vorredner zu recht betont haben, ist der RA im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung an die BRAGO gebunden. In der Tat können Sie ein darüberhinausgehendes Honorar für den Erfolgsfall vereinbaren, nicht aber einen Abschlag für den Fall der Niederlage.
Richtig ist, dass in vielen Fällen Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Dies ist aber in den meisten Fällen sinnvoll. Wirtschaftlich "etwas übrig" bleibt regelmäßig ein mit dem Gegenstandswert wachsender Betrag. Als Faustregel gilt: Je geringer die Streitsumme, desto sicherer müssen die Erfolgsaussichten sein (Bezogen auf den geltend gemachten Betrag).
Richtig ist übrigens auch, dass nicht der RA einen Vergleich abschließt, sondern immer der Mandant selbst. Als Mandant sollten Sie aber immer darauf drängen vernünftig und vollständig über alle Grundlagen aufgeklärt zu werden. Letztlich ist die Anwaltsfrage immer eine Vertrauensfrage.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Anwaltswahl: Empfehlung & Information entscheidend
Nicht mehr Misstrauen gegenüber RA
als hier teilweise im Forum gegenüber Architekten. Gibt sicher wie überall solche und solche. Wir müssen uns ja nun auch erst einmal für's Erste grundlegend informieren und werden dann auch genauere Anfragen an einen RA unserer Wahl (sicher Empfehlung über Kollegen) richten.
Herr Worsch, was Sie da Schreiben zerknirscht uns im Vorfeld, werden also von einer solchen Überlegung sofort Abstand nehmen!
Wir höremn uns also erstmal im Kollegenkreis nach einem guten Anwalt um, ggf. fragen wir hier nochmal nach.
Und nun schnell zu dimag.de! -
Architekten & Anwälte: Sympathie als wichtiger Faktor
nun ja ... gute Architekten kenne ich,
symphatische Anwälte auch 😉 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Erfolgshonorar für Anwalt bei Honorarklage: Zulässigkeit & Kosten
💡 Kernaussagen: Ein Erfolgshonorar für Anwälte ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig, da Anwälte an die Gebührenordnung (BRAGO) gebunden sind. Es gibt jedoch Alternativen wie Prozesskostenfinanzierer. Die Wahl des Anwalts sollte auf Empfehlungen und gründlicher Information basieren. Ein über die BRAGO hinausgehendes Honorar für den Erfolgsfall ist denkbar, ein Abschlag bei Misserfolg jedoch nicht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Anwalt & Erfolgshonorar: BRAGebO-Untergrenze beachten! dürfen Rechtsanwälte die BRAGebO nicht unterschreiten. Ein Honorar von 0 bei 0 Erfolg ist somit nicht möglich.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Alternative: Prozesskostenfinanzierer statt Erfolgshonorar weist auf Prozesskostenfinanzierer als Alternative hin, die jedoch hohe Anteile am Erfolg einfordern.
💰 Zusatzinfo: Die Idee eines Erfolgshonorares wird im Beitrag Erfolgshonorar: BRAGO-Bindung bei Gerichtsprozessen aus Anwaltssicht als durchaus positiv bewertet, jedoch wird auf die Bindung an die BRAGO im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen hingewiesen. Ein über die BRAGO hinausgehendes Honorar für den Erfolgsfall ist denkbar, nicht aber ein Abschlag für den Fall der Niederlage.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich gründlich über die Möglichkeiten und Grenzen eines Erfolgshonorars und ziehen Sie gegebenenfalls die Finanzierung durch einen Prozesskostenfinanzierer in Betracht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Anwaltswahl: Empfehlung & Information entscheidend zur Anwaltswahl.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Erfolgshonorar, Anwalt, Honorarklage, Honorar". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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