Architekt verlässt Bauherrn: Rechte, Pflichten & Kosten bei Baubeginn?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekt verlässt Bauherrn: Rechte, Pflichten & Kosten bei Baubeginn?
Anfang Oktober sagte er uns, dass er zwischen dem 10.10. und dem 27.10. nicht im Lande sei, da er ein Projekt für einen befreundeten Arzt in Frankreich durchführen würde.
Unsere Maßnahmen sollten in genau diesem Zeitfenster abgeschlossen werden. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon ziemlich Probleme mit unserem Gipser, da dieser den Zeitplan absolut nicht eingehalten hatte. Der Architekt gab uns neue Termine für die noch offenen Maßnahmen (Gipser außen fertig, Schlosser Balkongeländer dran, Elektriker Außenmaßnahmen, Gerüst abgebaut), meinte das würde alles genauso laufen und verschwand.
Aber nichts ging so wie geplant. Denn der Gipser brauchte erheblich länger, was all die anderen Gewerke verzögerte. Am Ende (der Einzug nahte und mit Gerüst hätte der Einzug nicht stattfinden können) musste ich die Koordination von all diesen Gewerken übernehmen und erst nach viel Telefoniererei, viel Bitten und Betteln und auch ein wenig Drohen wurde alles am Tag vor dem Einzug erledigt. Soweit so gut.
Aber eigentlich hatte ich für genau diese Tätigkeiten den Architekten beauftragt! Laut seiner vorläufige Endrechnung (kam am Tag seiner Abreise) soll ich ihn jetzt auch noch für diese von mir gemachte Koordination bezahlen! Dazu habe ich keine Lust, zumal der gute Mann bis heute immer noch in Frankreich weilt.
Soll ich ihm die von mir erbrachte Leistung einfach als Stundensatz von seiner Rechnung abziehen? Und was ist da ein üblicher Stundenlohn? Oder geht man da besser über eine Reduzierung der anrechenbaren Kosten?
Durch seine Abwesenheit liegen jetzt die Rechnungen der abgeschlossenen Gewerke unbearbeitet bei ihm rum. Mit allen Handwerkern wurde Skonto ausgehandelt, was normalerweise 10 Tage gilt. Was soll ich hier tun? Ich verliere locker über DM 1000.-, bloß weil der gute Mann mich am Ende der Renovierung alleine lässt. Gibt es hierzu einen Tipp?
Schon mal Danke für Tipps und Hinweise.
Gruß
Christof
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- Dokumentation: Sichern Sie alle Kommunikationen, Pläne, Rechnungen und Verträge.
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine Frist zur Wiederaufnahme seiner Tätigkeit.
- Rechtsberatung: Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche zu prüfen (z.B. Honorarminderung, Schadensersatz).
- Alternativen prüfen: Suchen Sie nach einem Ersatz-Architekten, der die Bauleitung übernehmen kann.
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👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenhonorare.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Architektenvertrag - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauleitung - Bauleitung
- Die Bauleitung ist die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch den Architekten oder einen Bauleiter. Sie umfasst die Kontrolle der Ausführung, die Einhaltung der Pläne und die Koordination der Gewerke.
Verwandte Begriffe: Architekt, Gewerke, Bauüberwachung - Gewerke
- Gewerke sind die einzelnen Handwerksbetriebe oder Unternehmen, die am Bau beteiligt sind, wie z.B. Maurer, Zimmerleute, Elektriker oder Heizungsinstallateure. Die Koordination der Gewerke ist eine wichtige Aufgabe der Bauleitung.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, Handwerker, Koordination - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauherr - Bauherr
- Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben plant und durchführt. Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben und beauftragt die Architekten und Handwerker.
Verwandte Begriffe: Architekt, Bauleitung, Bauvertrag - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, wenn sie einen Schaden verursacht hat. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln oder Bauverzögerungen gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Minderung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn der Architekt seine Leistungen nicht erbringt?
Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars oder Schadensersatz, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Die genauen Ansprüche hängen vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab. - Kann ich den Architekten einfach kündigen?
Eine Kündigung des Architektenvertrags ist möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise wenn der Architekt seine Leistungen grob vernachlässigt. - Wer haftet für die Fehler, die während der Abwesenheit des Architekten entstehen?
Grundsätzlich haftet der Architekt für Fehler, die auf seine mangelhafte Bauleitung zurückzuführen sind. Allerdings kann es schwierig sein, den direkten Zusammenhang zwischen der Abwesenheit des Architekten und den entstandenen Mängeln nachzuweisen. - Wie finde ich einen geeigneten Ersatz-Architekten?
Sie können sich an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes wenden oder online nach Architekten mit Erfahrung in der Bauleitung von Altbausanierungen suchen. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen. - Welche Kosten entstehen, wenn ich einen neuen Architekten beauftragen muss?
Die Kosten für einen neuen Architekten hängen vom Umfang der noch zu erbringenden Leistungen ab. Sie können versuchen, die Kosten vom ursprünglichen Architekten als Schadensersatz einzufordern. - Was ist, wenn der Architekt insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz des Architekten sollten Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung erhalten, hängt von der Insolvenzmasse ab. - Wie kann ich mich vor solchen Situationen schützen?
Achten Sie bei der Auswahl des Architekten auf seine Qualifikation, Erfahrung und Referenzen. Vereinbaren Sie klare Vertragsbedingungen und lassen Sie sich regelmäßig über den Baufortschritt informieren. - Was bedeutet HOAI?
HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
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Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bauleitung.
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Bauherren-Protokoll: Gesprächsführung & Beweissicherung im Streitfall
vielleicht so ...
erst einmal Bautagebuch führen, alle Gespräche protokollieren und diese den Gewerken zukommenlassen (sie brauchen eventuell diesen Schriftverkehr als Nachweis, also je mehr um so besser). Dann den Zeitaufwand festhalten und vielleicht ab und zu einen Bekannten zur Baubesprechung mitnehmen. (späterer Zeuge) Nehme Sie einen Stundensatz von 65 DM (ist nicht zu teuer) und ziehen die Summe, einschließlich der entgangenen Skontosumme ab.
Mit den Zeugen und den Schriftverkehr wird er sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Zumindest haben Sie eine gute Ausgangsbasis.
Gruß
Uwe -
Architekt-Ausfall: Honorarkürzung & Schadensersatz bei Pflichtverletzung
ich würde
ihm - falls es dann kein skonto mehr gibt - diesen Betrag abziehen, sowie anteilig seine nicht bearbeitete Leistung. Kann man ja einfach nachrechnen. Übrigens kein feiner Zug von ihm, es gibt ja noch Kollegen, die vielleicht hätten einspringen können ... sowas sollte ein Architekt schon organisieren können. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt verlässt Baustelle: Rechte, Pflichten & Kosten
💡 Kernaussagen: Der Architekt hat Pflichten gegenüber dem Bauherrn, auch bei kurzfristiger Abwesenheit. Ein Bautagebuch und die Protokollierung von Gesprächen sind essenziell für die Beweissicherung. Bei Ausfall des Architekten können Honorarkürzungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauherren-Protokoll: Gesprächsführung & Beweissicherung im Streitfall wird die Wichtigkeit der Dokumentation von Gesprächen und Vereinbarungen für einen möglichen Rechtsstreit betont. Dies dient als Ausgangsbasis für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Architekten.
✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, bei Problemen mit dem Architekten frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Ein Anwalt für Baurecht kann die Situation beurteilen und die nächsten Schritte empfehlen.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die nicht erbrachte Leistung des Architekten können vom Honorar abgezogen werden, wie im Beitrag Architekt-Ausfall: Honorarkürzung & Schadensersatz bei Pflichtverletzung erläutert wird. Dies sollte transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein detailliertes Bautagebuch und protokollieren Sie alle Gespräche mit dem Architekten und den Gewerken. Sichern Sie sich Zeugen für wichtige Absprachen. Prüfen Sie den Bauvertrag auf Klauseln bezüglich Ausfall des Architekten und möglicher Konsequenzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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