Schlüsselfertiges Bauen mit Architekt-GmbH: Risiken, Kostenkontrolle & Alternativen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Schlüsselfertiges Bauen mit Architekt-GmbH: Risiken, Kostenkontrolle & Alternativen?
wir haben ein Grundstück erworben und sind auf Empfehlung zu einem Architekten gegangen, der eine GmbH für Schlüsselfertiges Bauen hat. Wir haben ihm unseren Kostenrahmen für unser Vorhaben geschildert und auch was wir planen (Zweck) ebenso wie unseren Raumbedarf. Aufgrund dieser Angaben hat er uns Pläne vorgelegt (der eine davon ist sogar im Internet zu sehen, er hat ihn schon xmal gebaut) der andere ist eine rechteckige Kiste mit zu wenig Platz. Wir haben von Anfang an auf unsere finanziellen Grenzen hingewiesen (immer wieder!) und ganz klar gesagt, dass wir nur in diesem Rahmen bauen können. Er hat sich das Grundstück angesehen und davon ein Aufmaß erstellt. Gestern ist er das erste mal mit einer groben Kostenschätzung rausgerückt, woraufhin es gut war, dass wir auf einem Stuhl saßen. Inklusive seinem (sehr hohen) Honorar war seine Kostenschätzung gute 30 % höher als unserer finanzieller Rahmen und damit für uns in dieser Form nicht machbar (woher nehmen wenn nicht stehlen). Da wir dieser GmbH und damit auch dem Architekten jetzt absagen müssen und wir auch mit seinen Entwürfen nichts weiter anfangen können, wäre es interessant zu wissen, was an Kosten auf uns zukommen kann. Wie gesagt der Architekt ist gleichzeitig (Mit-) Inhaber dieser GmbH, die er mit seiner Frau innehat.
Vielen Dank im Voraus
PS: Dieses Forum ist klasse, hätte ich es nur vor diesem Schlamassel gefunden ...
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unklare Kostenschätzungen und Bauverträge können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
GoogleAI-Analyse
Ich sehe bei schlüsselfertigem Bauen mit einer Architekt-GmbH sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil ist die zentrale Koordination von Planung und Ausführung. Ein Nachteil kann die mangelnde Transparenz bei den Kosten sein, da die Architekt-GmbH als Generalunternehmer auftritt.
🔴 Gefahr: Es besteht die Gefahr, dass die Kostenschätzung des Architekten nicht mit den tatsächlichen Baukosten übereinstimmt. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfen Sie den Bauvertrag sorgfältig: Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung und eine klare Regelung der Zahlungsmodalitäten.
- Fordern Sie eine detaillierte Kostenschätzung an: Lassen Sie sich alle Kostenpositionen aufschlüsseln und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter.
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen: Ein Bausachverständiger kann die Planung und Ausführung des Bauvorhabens überwachen und Sie vor Baumängeln und Kostenüberschreitungen schützen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich unabhängig beraten, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schlüsselfertiges Bauen
- Schlüsselfertiges Bauen ist eine Bauweise, bei der ein Generalunternehmer alle Leistungen von der Planung bis zur Fertigstellung des Hauses erbringt. Der Bauherr erhält das Haus "schlüsselfertig" übergeben. Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen (oder Generalunternehmer), der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er enthält unter anderem die Leistungsbeschreibung, den Preis, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistungsfristen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
- Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und die Vergabe von Aufträgen. Verwandte Begriffe: Angebot, Leistungsverzeichnis, Budget.
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann die Planung und Ausführung von Bauvorhaben überwachen, Baumängel feststellen und bewerten sowie Gutachten erstellen. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter.
- Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags, in dem die zu erbringenden Leistungen des Bauunternehmens detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten und die Abrechnung der Kosten. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk., BGB.
- Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) berechnet. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, HOAI.
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung der Kosten. Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, VOB.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet schlüsselfertiges Bauen?
Schlüsselfertiges Bauen bedeutet, dass ein Generalunternehmer (in diesem Fall die Architekt-GmbH) alle Leistungen von der Planung bis zur Fertigstellung des Hauses erbringt. Der Bauherr erhält das Haus "schlüsselfertig" übergeben. - Welche Vorteile hat schlüsselfertiges Bauen?
Ein Vorteil ist die zentrale Koordination und die feste Ansprechperson. Dies kann den Bauprozess vereinfachen und beschleunigen. - Welche Nachteile hat schlüsselfertiges Bauen?
Ein Nachteil kann die mangelnde Transparenz bei den Kosten sein, da der Bauherr weniger Einblick in die einzelnen Gewerke hat. Zudem besteht die Gefahr, dass die Qualität der Ausführung leidet, wenn der Generalunternehmer unter Druck steht. - Wie kann ich die Kosten beim schlüsselfertigen Bauen kontrollieren?
Fordern Sie eine detaillierte Kostenschätzung an, lassen Sie sich alle Kostenpositionen aufschlüsseln und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter. Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen, der die Kostenentwicklung überwacht. - Was ist ein Bauvertrag?
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen (oder Generalunternehmer), der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er enthält unter anderem die Leistungsbeschreibung, den Preis, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistungsfristen. - Was sollte ich im Bauvertrag beachten?
Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung, eine klare Regelung der Zahlungsmodalitäten, eine angemessene Gewährleistungsfrist und eine Klausel zur Streitbeilegung. Lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann die Planung und Ausführung von Bauvorhaben überwachen, Baumängel feststellen und bewerten sowie Gutachten erstellen. - Warum sollte ich einen Bausachverständigen beauftragen?
Ein Bausachverständiger kann Sie vor Baumängeln und Kostenüberschreitungen schützen. Er kann die Qualität der Ausführung überwachen und sicherstellen, dass die Bauarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag prüfen lassen
Warum es wichtig ist, einen Bauvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. - Kostenkontrolle beim Hausbau
Tipps und Tricks zur Kostenkontrolle beim Hausbau. - Baumängel vermeiden
Wie Sie Baumängel erkennen und vermeiden können. - Die Rolle des Bausachverständigen
Welche Aufgaben ein Bausachverständiger übernimmt und warum er wichtig ist. - Alternativen zum schlüsselfertigen Bauen
Welche Alternativen es zum schlüsselfertigen Bauen gibt und welche Vor- und Nachteile sie haben.
-
Architekt oder GmbH beauftragt? Klärung der Zuständigkeit
Wen haben Sie denn beauftragt?
Den Architekten oder die GmbH? -
Architekt-GmbH: Interessenkonflikt & unzulässige Beteiligung?
ein Fall für schotten
Moin Anna,
da macht der Architekt aber was verkehrt. Kenne auch so einen Schlimmfinger in NDS. Soweit ich weiß, dürfen Architekten nicht an der Bauausführung in der Art beteiligt sein, dass sie Mitinhaber oder Inhaber einer Baufirma sind, oder deren GFAbk..
Mich dünkt, das ist gar kein Architekt.
Die Kosten werden gem. HOAIAbk. festgelegt. Dabei geht man bei den LPH 1-4, wobei 4 nicht erfolgt ist, bei 3 bin ich mir nicht sicher, auch gem. DINAbk. 276 vor. Das hängt also von den geplanten Baukosten ab, besser von den geschätzten.
Wirklich schlimm wird es bei Ihnen, wenn er die Hütte schon X-mal geplant hat und Ihnen nun dafür das volle Entgelt abziehen will.
Keine Rechtsberatung, sondern meine per. Meinung.
MfG
Stefan Ibold -
GmbH für schlüsselfertiges Bauen beauftragt: Vorgehensweise
Wenn wir mal wüssten wen wir "beauftragt" haben
Hallo,
das ist ja super, wie schnell ich hier eine Antwort bekomme. Ja, wen haben wir beauftragt (schriftlich beauftragt haben wir noch keinen). Wir haben gefragt, ob er (der Architekt) schlüsselfertig baut und er hat uns stolz erzählt, dass der halt diese xxxxx bau GmbH hat und damit schlüsselfertig baut. Also haben wir, wenn wir beauftragt haben, die GmbH beauftragt.
Von dieser haben wir eine Kostenschätzung erbeten (von Anfang an, er hat nur ewig gebraucht). Laut meinem Verständnis sind erst die Leistungsphasen 1 und 2 erfolgt, aber auch die nützen uns letztendlich nichts. Meine Frage ist nun, ist er berechtigt auch die Phasen 1 und 2 nach HOAIAbk. abzurechnen, da er ja das Interesse hat uns ein schlüsselfertiges Produkt seiner Firma zu verkaufen. Er hat uns einen Beispielvertrag vorgelegt, in dem auch Stand dass wir nur mit ihm (der GmbH) abrechnen und zwar nach ca. 9 Positionen (ich denke das war nach VOBAbk./B). Da standen auch so Sachen drin, wie verwendete Materialen etc.. Wie gesagt, dass war nur ein Beispielvertrag, damit wir mal wissen wie so was aussieht. Unterschrieben haben wir gar nichts, das einzige Schriftliche (eher zeichnerische) was wir haben ist ein Aufmaß unseres Grundstückes (mit den Höhen) und halt der Plan des x-mal geplanten Hauses und der rechteckigen Kiste samt Garage, mehr nicht.
Vielen Dank im Voraus für weitere gute Ratschläge -
Architektenkammer prüfen: Architekt wirklich qualifiziert?
Schauen Sie doch mal,
im Internet bei der zuständigen Architektenkammer nach, ob der Typ wirklich Architekt ist.
Wenn nicht, kann er IMHO auch nicht ohne weiteres ein Planungshonorar verlangen. Im Vordergrund standen ja wohl nicht die Planungsleistungen, sondern ein Generalunternehmer (Generalübernehmer) -Vertrag. -
Anwalt einschalten: Aufgabenstellung des Architekten unklar?
Letztendlich hilft wohl nur der Anwalt ...
Letztendlich hilft wohl nur der Anwalt wenn ich das so lese. Aber: es scheitert doch bereits bei LP 1 am Erfolg: nämlich klären der Aufgabenstellung, oder? Das wäre doch mal was für Zack Zack. Er hat die Aufgabe schlicht und ergreifend einfach nicht erfüllt. Und lt: Honorartafel zu § 16 HOAIAbk. stehen im bestenfalls 1.500,00 DM plus MwSt. zu. Wenn schon x-Mal gebaut dann die Hälfte. Vorschlag: geben Sie ihm die Kohle, weil ein Streit über diese Summe nicht lohnt. Und kann er Sie am Götz von Berlichingen ... -
Keine Forderungen gestellt: Ruhe bewahren im Bauprozess
-
Bauvertrag prüfen: Anwalt vor Unterschrift einschalten!
Noch nichts schriftlich?
Na denn nichts wie ab zum Anwalt, denn die können Ihnen meiner Meinung nach nichts anhaben ohne schriftliche Beauftragung! Und bitte vor dem nächsten Schritt: Hier im Bauforum fragen. Haben Sie die AGB oder FAQ von der Firma gelesen, oder zu lesen bekommen? Nene, bitte Anwalt der mit Baurecht befasst ist sofort einschalten. -
Mündlicher Auftrag: Aufmaß ohne Auftrag unüblich
Nein nein ...
Nein nein es wurde gesagt: 1. Der "Architekt " hat ein Aufmaß des Grundstückes mit Höhenplan erstellt. Es wird Ihnen kein Gericht der Welt glauben, dass er das ohne Auftrag gemacht hat. Ein Auftrag kommt mündlich schriftlich oder durch konkludente Handlung zustande. Das bedeutet er wird Forderungen stellen, wie es 2. auch gesagt wurde ... "inklusive seines sehr hohen Honorars" ... Umsonst wird er sich das Grundstück also nicht angesehen haben. Daraus gibt sich also der Schluss zu 1. Also ist das Ergebnis: Entweder Anwalt oder freiwillig 1.000,00 DM zahlen. -
Architekt beauftragt? Gericht urteilt 'für den Dummen'
Ja, als Architekt ...
Ja, als Architekt aber wurde er als solcher beauftragt? Genau das ist ja die Frage. Da urteilt das Gericht schon mal gerne mit: "Im Zweifelsfalle für den Dummen" -
Kostenvoranschlag: Ohne Vereinbarung kostenfrei?
Sorry MoRüBe
aber ein Auftrag für Kostenvoranschlag ist gratis/kostenfrei usw. Und wenn da nichts schriftlich festgelegt wurde ... alle Chancen -
Architekt erstellt Höhenplan: Nicht umsonst?
Nö sylvi ...
Nö sylvi eben halt nicht. Es glaubt doch kein Mensch dass ein Architekt rausfährt, einen Höhenplan erstellt und das alles umsonst macht. Kein Architekt arbeitet umsonst. Und die weiteren Gespräche sprechen ja auch dafür ... -
Architekt vs. GmbH: Bewusste Wahl des Architekten?
Für MoRüBe spricht:
Dass der Fragesteller ja schon in der Frage bewusst zum Architekten gegangen ist. Also nicht zu der GmbH ...
(Kurz intern: ja, ich schreibe meiner Frau E-Mails *breitgrins*) -
Ironie im Bauforum: Dummes Gelaber vermisst
ist das die neu Form ...
ist das die neu Form von safer sex? Herrgott wie ich dieses dumme Gelaber vermisst habe ... Aber gottseidank kommen wir wieder dahin ... -
Architekt & GmbH: Rechtmäßigkeit der Konstellation prüfen
nicht so einfach
Moin Rübe,
die Sache ist so einfach nicht, weil der angebliche Architekt Mitinhaber oder Teilhaber der GmbH ist. Es stellt sich hier schon die Frage, wem der Auftrag erteilt wurde.
Es ist deshalb ja so interessant, weil es ja EINE natürliche Person ist, die einmal den Architekt vertritt und einmal die GmbH.
Abgesehen davon, ich glaube nicht, dass das so einfach rechtens ist, was der Architekt da macht.
MfG
si -
Architekt fordert Honorar: Leistung erbracht, wer zahlt?
witzbold ...
witzbold genau das ist doch das Thema. Ich versetze mich jetzt in die Position des Architekt: Ich Leistung erbracht ich will Kohle. Ich was mit anderer GmbH zu tun? Nie im Leben, aber ich Leistung erbracht. Und wie will das arme Würstchen da jetzt raus kommen? -
Architekt-GmbH: Geschäftsmodell zu teuer nach HOAI?
Ich werde Architekt
fehlt ehh nur eine Prüfung. Mach dann eine GmbH (Gott muss bald Helfen) auf, tue so, als wäre ich Anbieter, mache alles viel zu teuer, und rechne dann nach HOAIAbk. ab.
Warum bin ich da nicht vorher drauf gekommen?
Genau, MoRüBe: der Spaß muss auch wieder sein, und trotzdem Frage beantworten. -
Keine Schriftliche Vereinbarung: Haftungsausschluss möglich?
Nochmal
es wurde "schriftlich nichts vereinbart" .. laut Aussage. Also keine Haftung für [ Zitat Anfang ] ...Auftraggeber
... [ Zitat Ende ]! Aber zu aller Beruhigung frage ich morgen meinen Boss, OK? -
Architekt als GmbH-Teilhaber: Beweislast beim Auftraggeber
boldwitz
ok, ich denn andersrum 😉
ich versetzte mich in den AGAbk.. Erfahre, dass Architekt Teilhaber einer GmbH ist und denke mir, die beauftrage ich. Weil - ich will ja kostengünstig etwas erreichen. Das wird eine Frage der Beweislast.
Nochmal: ist das überhaut rechtes von einem Architekt? Gleichzeitig teilhaber einer GmbH als Ausführungsorgan und Architekt sein?
si -
Architekt plant für Bauträger: Umwege über Ehefrau?
Na gut, dann noch mal aus dem Nähkästchen ...
Na gut, dann noch mal aus dem Nähkästchen Architekt plant für mehrere Generalunternehmer/Bauträger usw. Hat über den Umweg seiner Frau eigene Firma, was aber offen nicht erkennbar ist, lediglich über eine Anrufweiterschaltung in sein Büro. Dank der Technik aber auf besonderer Leitung hereinkommend. Also Architekt macht Planung für Kunden. Soll ja mal vorkommen. Sowas was Zack macht. Architekt bekommt Geld von Auftraggebener. Besorgt jetzt ein Auftrag für seine (eigene) Firma und weil weitere Gewerke anstehen, auch einen Auftrag für einen Generalübernehmer, für den er sonst plant. Will aber vom Generalübernehmer 12 % Provision haben, oder Generalübernehmer bekommt Auftrag nicht. Frage: wovon will Generalübernehmer leben? Antwort: Wir erhöhen die Massen, Kunde merkt das doch nicht und ich als Architekt schreibe quer. Fragen? -
Nein, Hauser
:-) -
GmbH-Haftung: Geschäftsführer & Gesellschafter haften
Nene
so einfach ist das nicht Fam. Berg. Denn eine GmbH haftet über die Geschäftsführer und schließlich mit den Gesellschaftern. Nur einfach was machen über die GmbH als Deckmantel geht noch nicht 🙂 -
Schriftform nicht zwingend: Anteil des Architekten verschleiert?
zu 17 ...
zu 17 weil ich nicht so schnelle schreiben kann. Zunächst einmal ist Schriftform doch nicht vorgeschrieben. Zu 18. Wenn der "Architekt" nicht völlig blöd ist ist sein Anteil nach außen hin gar nicht zu erkennen. Er kann zwar alles erzählen, aber nachweisen musste das. Und ein GmbH-Vertrag kann jederzeit geändert werden und wird nicht veröffentlicht. Im Handelsregister erscheint nur Vertrag vom usw. mehr nich -
GmbH uCoKG: Schweinereien im Gewerbeamt erlebt
man du ...
man du kommt gar nicht mehr hinterher. Und wenn es eine GmbH uCoKG, vertreten durch die VerwaltungsGmbH ist? Diese möglicherweise noch mit Sitz im Ausland? In meiner Zeit im Gewerbeamt habe ich so viele Schweinereien gesehen ... -
Rechtsanwalt einschalten: Klärung der Beauftragung
So schließt sich der Kreis ...
Rechtsanwalt einschalten. Sylvi fragt morgen aber mal im Büro -
sach ich doch..
sach ich doch.. -
GmbH vs. KG: Strengere Vorschriften für GmbHs
Nicht ganz falsch
aber auch nicht ganz richtig, denn GmbH's haben strengere Vorschriften als KG's oder dgl. Also sollte der Architekt nur Gesellschafter sein, haftet der Geschäftsführer, ist er Geschäftsführer ebenso. Sollte der Ar. chi selbständig sein aber für die GmbH arbeiten, tja, dann hat wohl er oder auch seine Firma viel Pech, denn dem Gericht entgeht insoweit nichts -
Alle Informationen benötigt: Klärung des Sachverhalts
Und nun Butter bei die Fische
Wir brauchen vom Fragesteller ALLE Informationen, sonst geht es nicht. -
Aufmaß & Vorplanung: Abrechnung nach HOAI rechtens?
Hallo, hier ist die Fragestellerin
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten. Natürlich ist uns klar, dass wir für das Aufmaß zahlen müssen. Dast steht außer Frage, allerdings denke ich, dass ein Aufmaß mit einem Betrag von ca. DM 2000,- abgedeckt sein sollte. Meine Frage zielt dahin, ob er berechtigt ist, die sogenannte Vorplanung etc. (?) nach HOAIAbk. und der geschätzten Baukosten abzurechnen, denn da er diese xxxx GmbH für schlüsselfertiges bauen hat, liegt sein Interesse im Generalauftrag, sodass gewisse Akquisitionsleistungen inbegriffen sein sollten. Und wie soll er uns ein Angebot machen ohne das Grundstück zu kennen?
Auch haben wir ihn nicht gebeten das Grundstück zu vermessen, sondern nur es sich anzusehen ob es generell für unser Vorhaben in Frage kommt. Aber egal, für das Aufmaß werden wir zahlen. Allerdings für nichts anderes, denn irgendwo liegt in einer Angebotserstellung auch ein gewisses Unternehmerrisiko, wieviel Aufwand ich für ein Angebot treibe. Wir haben auch kein schriftliches Angebot erhalten, sondern nur als wir bei ihm waren Einblick in eine exel-Tabelle (ausgedruckt) erhalten. Und die Endsumme die da heraus kam, hat uns echt geplättet. Und wenn er berechtigt wäre nach dieser Summe abzurechnen, dann prost Mahlzeit.
An MB: Was verstehen Sie unter allen Informationen, was habe ich vergessen?
Vielen Dank
Anna -
Rechtmäßigkeit Architekt-GmbH: Frage unbeantwortet
-
Architekt & Gewerbe: Freischaffend vs. Hausverkauf
Man muss unterscheiden
FREISCHAFFENDE Architekten dürfen nicht gewerblich Häuser verkaufen. So ist es im Kammergesetz festgelegt.
Deshalb sollte man auch vorsichtig sein, Architekten mit solchen Firmen in Zusammenhang zu bringen. Das spiegelt ein falsches Bild wieder. Übrigens, Morübe, warum nennt ihr die Architekten "ArSchis"? Ihr selbst beauftragt doch für Eure sogenannten "Schwedenhäuser" keine Architekten, oder? Ich finde diese Ausdrucksweise unpassend, um es mal gelinde auszudrücken. Ich würde erstmal nachschauen, ob dieser jene sogenannte "Architekt", um den es hier geht überhaupt in die Architektenliste eingetragen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, ist er auch keiner und darf sich nicht Architekt nennen. Und wie er dann seine Häuser, die er offensichtlich gewerblich vertickert abrechnet, ist letztendlich Vertragssache. Vertragsmündig sollte man schon sein, wenn man ein Haus kauft. Ich wundere mich immer wieder über die Leichtgläubigkeit von einigen Bauherren. Wenn ich das hier lese, rate ich nur: Finger weg von diesem Haus. Bauen sie doch mit einem richtigen Architekten und beauftragen die Leistungen einzeln.
Ich gehe mal davon aus, das Sie sich ein unverbindliches Angebot von der GmbH eingeholt haben - somit kommen zurzeit auch keine Kosten auf Sie zu. Ich würde mich an Ihrer Stelle mal von der Architektenkammer beraten lassen, die haben da Erfahrung. -
Zustimmung: Architekt verkauft keine Häuser
-
Architektenkammer: Architekt freischaffend, GmbH der Frau?
habe in der Architektenkammer-Liste nachgesehen
Hallo,
also ich habe in der liste der Architektenkammer nachgesehen, dort ist der Architekt als freischaffend verzeichnet. Ich denke die GmbH gehört seiner Frau (muss ich noch im handelsregister nachsehen). Dann wäre im Prinzip die GmbH der Auftragnehmer für das Bauvorhaben und der Architekt würde von der GmbH bezahlt oder habe ich das falsch verstanden?
Schon mal vielen Dank für die vielen Hinweise, die ich erhalten habe. -
Mündliche Beauftragung: HOAI-Mindestsätze als Grundlage?
Dann ...
haben Sie wahrscheinlich schlechte Karten.
Im Falle einer mündlichen Beauftragung ohne Honorarvereinbarung sind in der Regel die Mindestsätze der HOAIAbk. Abrechnungsgrundlage.
Sie sollten sich mal mit dem Herrn zusammensetzen und die Dinge beim Namen nennen. Halten sie uns auf dem Laufenden, dann können wir die möglichen Forderungen kommentieren. -
Fehlende Informationen: Was wurde genau besprochen?
Die fehlenden Informationen
sind die, mit wem Sie was genau besprochen (beauftragt) haben, und was schriftlich vorliegt.
Komisch, immer wenn Architekten sowas machen, sind es keine "richtigen" Architekten ... Ein Aufschrei gibt es aber, wenn ich sage, dass es überall schwarze und weiße Schafe gibt.
Soweit zur verbraucherfreunlichen HOAI -
Architekt firmiert unter GmbH: Ansprechpartner nur Architekt
Besprochen
haben wir immer nur mit dem Architekten, der auch unter der GmbH firmiert (die anscheinend der Frau gehört, muss ich noch prüfen). An der Haustür ist ein Schild mit der Aufschrift XXX GmbH für schlüsselfertiges bauen. Auf der Klingel steht Architekt X.
Einen anderen Ansprechpartner gibt es nicht (hat wohl noch einen oder 2 Mitarbeiter und seine Frau). über unser Bauvorhaben haben wir immer nur mit dem Architekten (oder auch der GmbH, wie wir dachten) geredet.
Schriftlich liegt uns vor der Plan unseres Grundstückes mit den Grenzsteinen und den Höhen. Ebenso hat er einige Grundrisspläne erstellt. Was anderes haben wir nicht in der Hand. Aufgrund dieser Grundrisse hat er eine Kostenschätzung erstellt, die uns wie o.g. geplättet hat. Bis zum Angebot für das ganze sind wir noch nicht gekommen. Dazu kommt, dass er von Anfang unseren Kostenrahmen kannte und daher im Prinzip im ersten oder zweiten Gespräch Aufgrund der benötigten Quadratmeter hätte uns absagen müssen (jetzt wissen wir auch wie Kosten anhand von Quadratmetern und Kubikmetern errechnet werden). -
Schriftfeld der Pläne: GmbH oder Architekt als Urheber?
-
Freischaffende Architekten: Bauanträge durch Architekten
Herr Rossi ...
Herr Rossi ich weiß nicht, wer für Sie Bauanträge fertigt, bei uns machen das freischaffende Architekten. Vor Inbetriebnahme des Mundwerkes das Gehirn einschalten. Mehr sag ich dazu nicht mehr. Will mich doch nicht auf Ihr Niveau herablassen ... -
Kostenschätzung: Nur für bereits gebaute Häuser?
Aufgrund welcher Angaben denn Kostenschätzung?
Fangen wir mal sorum an. Er hat doch wohl nur bereits gebaute Häuser angeboten, also keine einzige Leistungsphase der HOAIAbk. erfüllt. Oder habe ich das falsch verstanden?
Wollten Sie eine Planung von ihm haben, oder ein Haus? Den gang zum RA erspart Ihnen das nicht, aber Sie sind dann schon mal vorbereitet. Das wird er nämlich auch fragen. -
Plan ohne Schriftfeld: Haus schlüsselfertig angefragt
Im Plan steht
nur unser Name und der Name der Gemeinde, in der wir den Bauplatz erworben haben. Angefragt haben wir bei ihm ein Haus (schlüsselfertig). Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten. -
Werkvertrag: Architekt schuldet Erfolg bei Maximalsumme?
Werkvertrag ...
Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort; also wenn Sie den Architekten die Maximalsumme vorgegeben haben (hoffentlich schriftlich), dann hat er kein Anspruch auf Honorar, denn er schuldet Ihnen den Erfolg!
(keine Rechtsberatung)
Mit freundlichen Grüßen
Uwe -
Plan ohne Schriftfeld: Architekt prüft Machbarkeit?
Kaum zu glauben ...
kein Schriftfeld auf dem Plan?
Übrigens (@U. Reissner) kann man das mit dem Erfolg nicht so einfach stehen lassen.
Ein Architekt kann ja auch damit beauftragt worden sein herauszufinden, ob das BVAbk. zur "Maximalsumme" überhaupt möglich ist.
Er kommt hier also zu dem (folgerichtigen?) Ergebnis, dass es nicht geht ... -
Beauftragung: Frage der genauen Vereinbarung
das stimmt ...
Richtig Herr Lappe, wie immer eine Frage der genauen Beauftragung. -
Architektenleistung: Bestehende Zeichnungen zu teuer?
Entschuldigung, Herr Lappe, aber das ist Quark
Natürlich geht es, fragt sich nur wie. Gerade Ihnen, Herr Lappe, traue ich doch zu, einem Kunden klarzumachen, was er denn für sein Geld bekommen kann.
Ich kann mich doch nicht einfach hinstellen, bestehende Zeichnungen benutzen und sagen, die sind alle zu teuer für Sie? Wo ist denn da die Leistung nach HOAIAbk.🔴 Machen Sie bitte die Architekten nicht so schlecht, wie dieser offensichtlich ist. -
Schlechte Architekten: Argumentation kann durchkommen
-
HOAI: Grundlagenermittlung & Honorar bei Bausumme
Ach so, HOAIAbk.,
ganz klar LP1 - Grundlagenermittlung - mindestens ... eher auch noch LP2
Sind bei 300.000,- Bausumme 3.3120,- Honorar ohne Nebenkosten - wenn er frech genug ist!
Aber ehrlich, weiter treiben kann das nur ein RA ... -
Wurstfinger ... 3.312,-
Wurstfinger ... 3.312,- -
Werkvertrag: Erfolg geschuldet, Lösungsansätze fehlen
Nö
Ist ja Wwrkvertrag und Erfolg wird geschuldet. Er hat ja nicht mal Lösungsansätze erarbeitet. Private Meinung, der Rest RA.
Mal Ernst, Herr Lappe, würden Sie je so vorgehen? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schlüsselfertiges Bauen mit Architekt-GmbH: Risiken und Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken und rechtlichen Aspekte beim schlüsselfertigen Bauen mit einer Architekt-GmbH. Es wird hinterfragt, ob ein Interessenkonflikt besteht, wenn der Architekt gleichzeitig Inhaber oder Teilhaber der ausführenden GmbH ist. Die korrekte Beauftragung (Architekt vs. GmbH) und die Abrechnung nach HOAIAbk. werden intensiv diskutiert. Zudem wird die Notwendigkeit eines schriftlichen Bauvertrags und die Einschaltung eines Anwalts für Baurecht betont.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Mehrere Nutzer weisen darauf hin, dass Architekten nicht an der Bauausführung beteiligt sein dürfen, wenn sie gleichzeitig Planungsleistungen erbringen. Dies könnte einen Interessenkonflikt darstellen (siehe Architekt-GmbH: Interessenkonflikt & unzulässige Beteiligung?).
💰 Zusatzinfo: Die Abrechnung von Leistungen wie Aufmaß und Vorplanung nach HOAI ist umstritten, insbesondere wenn keine klare Vereinbarung getroffen wurde. Die Höhe des Honorars und die Frage, ob der Architekt den Erfolg (Einhaltung des Kostenrahmens) schuldet, sind weitere Diskussionspunkte.
🔴 Risiko: Es besteht das Risiko, dass der Architekt Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden oder nicht dem vereinbarten Umfang entsprechen. Ein fehlendes Schriftfeld auf den Plänen (siehe Plan ohne Schriftfeld: Haus schlüsselfertig angefragt) kann die Beweisführung erschweren.
✅ Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um die Beauftragung zu prüfen, die Honorarforderungen zu bewerten und die rechtlichen Risiken zu minimieren. Klären Sie, wer genau beauftragt wurde (Architekt oder GmbH) und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob der Architekt in der Architektenkammer als freischaffend verzeichnet ist (siehe Architektenkammer: Architekt freischaffend, GmbH der Frau?). Fordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag an und lassen Sie diesen von einem unabhängigen Experten prüfen. Weitere Informationen zur HOAI-Abrechnung finden Sie im Beitrag HOAI: Grundlagenermittlung & Honorar bei Bausumme.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiko". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletskessel Dimensionierung: 15kW ausreichend? Erfahrungen zu Paradigma & Sacksilo?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe Stromverbrauch zu hoch? Ursachen, Optimierung & Kostenkontrolle
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
- … Architekt nach Stunden abrechnen: Was beachten? …
- … Architektenleistung auf Stundenbasis: Vorentwurf prüfen, Abrechnung kontrollieren, Kosten im Blick …
- … Architekt, Stundenbasis, Abrechnung, Vorentwurf, Architektenvertrag, Kostenkontrolle, Stundensatz, Honorar …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauplanung, Bauvertrag …
- … Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung …
- … prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle …
- … Wir haben einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt. Die von ihm vorgeschlagene Regelung haben wir akzeptiert, sie lautete: …
- … Wie besprochen würde ich erst einen Vorentwurf machen und daraufhin Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von …
- … mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt haben und nun die Abrechnung prüfen möchten. …
- … Architektenvertrag: Auch bei Abrechnung nach Stunden ist ein schriftlicher Architektenvertrag ratsam. Dieser sollte den Stundensatz, die zu erbringenden Leistungen …
- … Kostenkontrolle: Führen Sie eine laufende Kostenkontrolle durch. Vergleichen Sie die abgerechneten Stunden mit dem Fortschritt des Projekts. …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von …
- … Architekt und Bauherr regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen …
- … Punkte wie Leistungen, Honorar und Haftung enthalten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … StundensatzDer Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Architekten oder Ingenieurs berechnet wird. Er sollte im Architektenvertrag …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Vergütung …
- … Was tun, wenn der Architekt mehr Stunden abrechnet als erwartet?Prüfen Sie die Stundennachweise genau und …
- … Sie diese mit dem Projektfortschritt. Sprechen Sie Unstimmigkeiten direkt mit dem Architekten an. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen …
- … Ist ein Architektenvertrag auch bei Stundenbasis notwendig?Ja, ein Architektenvertrag ist auch bei Abrechnung nach Stundenbasis dringend zu empfehlen. …
- … regelt die Leistungen, den Stundensatz, die Zahlungsmodalitäten und die Haftung des Architekten. …
- … Wie kann ich die Kosten bei einem Architekten auf …
- … Stundenbasis kontrollieren?Führen Sie eine laufende Kostenkontrolle durch. Lassen Sie sich regelmäßig Stundennachweise vorlegen und vergleichen Sie diese mit dem Projektfortschritt. Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Obergrenze für die Gesamtkosten. …
- … Kann der Architekt auch Spitznamen oder Vornamen in den Nachweisen verwenden?Nein, die …
- … Was ist, wenn der Architekt einen Vorentwurf erstellt hat, aber kein Vertrag zustande kommt?Klären Sie …
- … Welche Leistungen sind üblicherweise im Architektenhonorar enthalten?Die Leistungen des Architekten sind in der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt. Diese umfasst unter anderem die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung. …
- … Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt unsauber abrechnet?Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten …
- … Architektenvertrag prüfen lassenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen …
- … zur HOAIAbk. und ihrer Bedeutung für Architektenhonorare. …
- … Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAI-Leistung …
- … Was vom Architekten abgerechnet wurde ist in der Honorarhöhe vermutlich knapp 1/3 …
- … Grundstückszuschnitt und/oder den Festlegungen eines B-Plans liegen. Habt Ihr den Architekten schon mal nach den Gründen gefragt? …
- … Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche …
- … 2 m wurde von Architekt selbst als nicht sinnvoll eingeräumt …
- … - Die Rechnung hat in der Summe über 40 Stunden, ich habe nur den Teil mit dem Vorentwurf mit den genannten 15 Stunden rausgepickt. Sie entspricht interessanterweise genau dem Betrag, der bei Abschluss des Architektenvertrages angefallen wäre. So war das aber nicht gedacht. …
- … Es gibt keinen Architekten in Deutschland, der ersthaft auch nur ansatzweise einen Raum mit …
- … Architektenhonorar auf Stundenbasis: Abrechnung und Kostenkontrolle …
- … 1776628918,/forum/architektur/11410.php, …
- … forum/architektur/11273.php,/forum/architektur/11205.php,/forum/architektur/11033.php,/forum/architektur/10943.php,/forum/architektur/10856.php,/forum/architektur/10742.php, …
- … forum/architektur/10631.php,/forum/architektur/10376.php,/forum/architektur/10325.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
- … Kalkulation für Neubau prüfen: Wie Architekten-Kosten verstehen? Rohdaten, Rechenwege & transparente Kostenvoranschläge. Jetzt informieren! …
- … Kalkulation, Architekt, Rohdaten, Rechenwege, Transparenz, Baukosten, Materialkosten, Handwerkerkosten …
- … Architektur, Bauwesen, Kostenplanung, Kalkulation, Baufinanzierung …
- … Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen? …
- … wir haben von einer Architektin ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, um zu sehen, ob wir uns den von uns skizzierten Neubau leisten können. …
- … Die Architektin hat eine Zeichenansicht erstellt und uns die Grundrisse mit …
- … Ich habe daraufhin die Architektin angesprochen und sie wimmelt ab, nach dem Motto, wir geben …
- … Ich verstehe, dass Sie die Transparenz des Kostenvoranschlags Ihrer Architektin für den Neubau prüfen möchten. Es ist wichtig, die Grundlagen …
- … Rechenwege: Lassen Sie sich die Rechenwege erläutern, wie die Architektin von den Rohdaten zu den Gesamtpreisen gelangt ist. …
- … Ich rate Ihnen, die Kalkulation gemeinsam mit der Architektin zu besprechen und alle Unklarheiten zu klären. Eine transparente Kalkulation …
- … ist die Basis für eine erfolgreiche Baufinanzierung und Kostenkontrolle. …
- … KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für ein Bauprojekt. Er dient als Grundlage für die Baufinanzierung und Kostenkontrolle.Verwandte Begriffe: Angebot, Kalkulation, Baukosten. …
- … Kosten für bestimmte Bauleistungen oder Materialien auflisten. Sie ermöglichen eine transparente Kostenkontrolle. …
- … Wie kann ich die Rechenwege der Architektin überprüfen?Lassen Sie sich die Rechenwege detailliert erläutern und prüfen …
- … Welche Software wird für die Kalkulation verwendet?Architekten verwenden häufig spezielle Software (z.B. Nevaris) für die Kalkulation von …
- … Was tun, wenn die Kalkulation unklar ist?Sprechen Sie mit der Architektin und bitten Sie um eine detaillierte Erläuterung der Kalkulation. Klären …
- … Preise für Materialien und Handwerkerleistungen recherchieren und mit den Angaben der Architektin vergleichen. …
- … ArchitektenvertragRegelungen und Pflichten im Architektenvertrag, einschließlich Honorar, Leistungen und Haftung. …
- … Architektenauswahl: HOAIAbk.-Kostenschätzung nach DINAbk. 276 …
- … wählen sie einen Architekten des Vertrauens. Eine Auswahl nach Angebotspreis ist unzulässig. Dieser macht nach Aufgabenstellung HOAIAbk. eine Kostenschätzung nach DINAbk. 276. Die Betonung liegt auf Schätzung. …
- … Schätzung bedeutet Erfahrungswerte mit Zu- oder Abschlägen (Zuschlägen, Abschlägen) aus dem persönlichen Eindruck von ihnen als Bauherr, pingelig und Bauernschläue bedeutet höher Schätzkosten, Kenntnisse über Architektur und Technik bedeuten genauere Schätzkosten. …
- … Wenn sie kein Vertrauen in die Arbeit des Architekten haben, müssen sie den Auftrag abbrechen. …
- … Außerdem wurde die Kostenschätzung so dargestellt, dass jeder Architekt damit weiterarbeiten kann. …
- … Möglicherweise gehen die Versprechungen, die die Architektin gemacht hat, weit über das übliche Maß der DINAbk. 276 …
- … wenn die Kalkulation der DINAbk. 276 entspricht, wie beurteilen Sie als Architekt die Aussagekraft der Kalkulation? Würden Sie einem Architekten raten, die …
- … ich die Form der Kalkulation als Bauherr so deuten, dass die Architektin kein Interesse hat, das Häuschen zu errichten, nach dem Motto, …
- … Vertrauen vs. Kontrolle: Architekten-Kalkulation verstehen …
- … Also z.B. der Kostenpunkt Rohbau. Die Architektin hat versprochen, dass die tragenden Wände ermittelt würden, damit diese …
- … Mir wurde das Versprechen abgegeben, dass anhand dieser Arbeiten, jeder andere Architekt daran weiter Arbeiten kann, ohne nochmals von vorn anfangen zu müssen. …
- … Welche Dateien würden Sie als professionelle Architekten einfordern, um an der 1.600 euro - Arbeit anzuknüpfen? …
- … Architektenleistung: Erfahrung vs. Mengenermittlung – Anspruch? …
- … m³ umbautere Raum und und undplus die Erfahrung des Architekten bringen das Ergebnis. …
- … Wenn der Architekt mitliest, haben Sie bald keinen Planer mehr. …
- … Architektenhonorar: Hoher Anteil an den Gesamtkosten? …
- … Architekten-Kalkulation: Formel vs. Vertrauen – Transparenz! …
- … Ich habe die Architektin gefragt, sie meint ,es gäbe eine Formel dafür, möchte …
- … Ich vermute, derzeit ist der Ansturm auf die Baubranche Architekten Sachverständige Handwerker etc. so gewaltig, dass die im Prinzip verlangen …
- … Bauherr wird es in Kauf nehmen, weil er vielleicht sonst keinen Architekten findet. …
- … Kostenvoranschlag Neubau: Architekten-Kalkulation transparent prüfen …
- … 10966.php,/forum/alternat/10916.php,/forum/alternat/10360.php,/forum/alternat/10330.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11373.php,/forum/architektur/11340.php,/forum …
- … /architektur/11133.php,/forum/architektur/10837.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekt …
- … Architektur, Bauwesen, Honorarordnung, Baurecht, Fertighausbau …
- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für …
- … sind Bauherren und werden ein Fertighaus in NRW bauen, wobei die Architektin nicht der Firma angehört, sondern uns als Verbindungsarchitektin …
- … Uns wurde ursprünglich mitgeteilt, dass das Honorar der Architektin ca. 6000-8000 brutto betrage. …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … HOAIAbk.-Konformität: Prüfen Sie, ob die Honorarkalkulation der Architektin der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entspricht. Die …
- … Baukostenkontrolle: Überprüfen Sie, ob die angesetzte Bausumme realistisch ist, da das Honorar …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt Honorarsätze fest, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Bauprojekt. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar ist …
- … die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und hängt von den erbrachten Leistungen, den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts ab.Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Leistungsphasen. …
- … GrundleistungenGrundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Planung, …
- … die Erstellung von Bauanträgen und die Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistung, HOAIAbk., Leistungsphasen. …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAI-Konformität, die …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen nach …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je …
- … von einer unabhängigen Stelle prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls mit dem Architekten. …
- … des Bodengutachtens ist eine Architektenleistung, die in der Honorarermittlung berücksichtigt wird, insbesondere bei der Planung eines Kellers. …
- … Was sind Grundleistungen des Architekten?Grundleistungen sind die Leistungen, die ein Architekt üblicherweise erbringt, …
- … Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie Architekten ihr …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Bauherren bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarprüfung: Nicht erbrachte Architektenleistungen absetzen …
- … Das gilt für den Zahnarzt oder die Autowerkstatt genauso wie beim Architekten. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … Eurem Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage erfolgen. Da reicht ein Pauschalansatz von 2,5 % des Hauspreises nicht aus. …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … 1776622567,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum …
- … /architektur/11345.php,/forum/architektur/11339.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenschätzung Neubau nach DIN 276: Anleitung, Beispiele & Vorgehensweise für Schulgebäude?
- … nach DINAbk. 276 erstellen? Anleitung, Beispiele und Vorgehensweise für Schulgebäude im Architekturbüro. Jetzt informieren! …
- … Kostenschätzung, DIN 276, Neubau, Schulgebäude, Architekturbüro, Anleitung, …
- … Architektur, Bauwesen, Kostenschätzung, DINAbk.-Normen, Schulbau …
- … ich mache gerade mein Praktikum in einem Architekturbüro und soll für ein neues Bauprojekt Neubau Schulgebäude eine …
- … anfallen und nicht direkt dem Bauwerk zuzuordnen sind. Dazu gehören z.B. Architektenhonorare, Genehmigungsgebühren, Bauleitung, Baustelleneinrichtung und Versicherungen.Verwandte Begriffe: Baukosten, Projektkosten, Honorar. …
- … Schulgebäude?Kostenkennwerte für Schulgebäude finden Sie in Baukosteninformationsdiensten, Baukostenbüchern, Veröffentlichungen von Architektenkammern und in der Datenbank vergleichbarer Projekte Ihres Architekturbüros. …
- … umfassen Kosten, die nicht direkt dem Bauwerk zuzuordnen sind, wie z.B. Architektenhonorare, Genehmigungsgebühren, Bauleitung, Baustelleneinrichtung und Versicherungen. Diese werden in der Regel …
- … Kostenkontrolle im BauprojektInstrumente und Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung der Baukosten während der Bauphase. …
- … Risikomanagement im BauwesenIdentifizierung und Bewertung von Risiken, die sich auf …
- … Kostenschätzung Neubau: Erfahrungswerte aus Architektur & Haustechnik …
- … Eine Kostenschätzung besteht aus Erfahrungswerten und aus der Zusammenarbeit von Architektur und Haustechnik. Es ist also nichts für einen Praktikanten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- … Architekt ruiniert Sanierung: Was tun? …
- … Architekt hat Sanierung verpfuscht? Kostenexplosion? Pfusch am Bau? Jetzt Ursachen prüfen, Ansprüche sichern & Fachmann einschalten! …
- … Architekt, Sanierung, Baukosten, Pfusch am Bau, Regress, Mängel, Gutachter, Baurecht, …
- … Architektenvertrag, Honorar …
- … Architektur, Baurecht, Sanierung, Bauwesen, Gutachten …
- … Architekt hat Sanierung …
- … Wir gingen also letztes Frühjahr auf Empfehlung zu einem ortsansässigen Architekten, der sofort Feuer und Flamme für unser Projekt war, da …
- … mal ausschauen könnte. Nach einigen Änderungen war es perfekt und der Architekt meinte wir kommen locker mit 210.000 hin, schlüsselfertig, das haben wir …
- … stattfinden sollte die Gasleitungen, Wasserleitungen und Stromleitungen verliefen. Wir sprachen den Architekten darauf an und der meinte, dass das kein Problem sei. …
- … Wir bekamen auf die Ausschreibungen des Architekten drei Angebote zwischen 90.000-100.000 für den Rohbau. Ich habe gedacht …
- … damit wäre das Teuerste an dem Ganzen erledigt und den Architekten um eine detaillierte Kostenschätzung gebeten um zu sehen, ob wir mit diesem Betrag unter, über oder drin sind in seiner Schätzung. Ich habe nie eine bekommen. Er sagte nur, das passe schon alles. …
- … Zwischenzeitlich war ein unabhängiger Sachverständiger der KfW bei uns, der uns in einem vertraulichen Gespräch darauf hinwies, dass die Planung des Architekten den Rahmen sprengen wird, da er nur mit den …
- … geplante Summe bereits überschritten. Ich habe des Öfteren versucht mit dem Architekten darüber zu sprechen. Aber er hat mich jedes Mal stehen …
- … für die wir uns entschieden haben, hatte auch das LVAbk. unseres Architekten bekommen und uns aufgeklärt, dass vieles vergessen wurde, u.a. die …
- … der Baufirma für den Rohbau stapelten sich die Regiezettel, die der Architekt alle unterschrieb, ohne uns darüber zu informieren, dass erhebliche Mehrkosten auf …
- … zu und eröffnete uns in einem ebenfalls vertraulichen Gespräch, dass der Architekt nun andere Steine (die Teuersten der teuren, T-7, Mehrkosten 28.000!) …
- … nix, und haben gesagt, dass diese Änderung nicht gemacht wird. Der Architekt meinte dazu nur, dass das eben die besten Steine sind und …
- … Angebot für die Fassadendämmung über 63.000 bekommen haben, habe ich den Architektenvertrag gekündigt. …
- … Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. den Architektenvertrag, Rechnungen, E-Mails, Fotos von Baumängeln und Regiezettel. …
- … Prüfung des Architektenvertrags: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt für Baurecht …
- … prüfen. Klären Sie, welche Leistungen der Architekt schuldet und ob er diese vertragsgemäß erbracht hat. …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich über die festgestellten Mängel in Kenntnis und fordern …
- … Rechtliche Schritte: Wenn der Architekt die Mängel nicht beseitigt oder sich weigert, für die entstandenen Schäden …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekt …
- … und alle wichtigen Punkte enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag. …
- … Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder die Baufirma, in der er die festgestellten Mängel …
- … geltend machen kann. Im Baurecht kann der Bauherr Regressforderungen gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen, wenn diese für die entstandenen …
- … Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder der Baufirma, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. …
- … des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Baurecht. …
- … ich bei Baumängeln?Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt oder die Baufirma muss die Mängel beseitigen. Wenn dies nicht möglich …
- … Frage: Was ist ein Architektenvertrag und welche Bedeutung hat er?Der Architektenvertrag regelt die …
- … Leistungen, die der Architekt erbringen muss, sowie die Honorarzahlung. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit und sollte alle wichtigen Punkte enthalten, wie z.B. die Planungsleistungen, Bauleitung und Kostenkontrolle. …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?Ja, unter …
- … bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen, z.B. wenn der Architekt seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Kündigung sollte …
- … Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den Sie gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen können, wenn diese für die …
- … sie richtig?Eine Mängelanzeige ist ein Schreiben, in dem Sie den Architekten oder die Baufirma über die festgestellten Mängel informieren und zur …
- … Rechte und Pflichten des ArchitektenEin Überblick über die Rechte und Pflichten von Architekten im …
- … Bauvertrag richtig gestaltenWorauf Sie bei der Gestaltung eines Bauvertrags achten sollten, um sich vor Risiken zu schützen. …
- … Mediation im BaurechtEine alternative Streitbeilegungsmethode zur Lösung von Konflikten zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen. …
- … Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! …
- … nicht nur deswegen - unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist. …
- … vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten: …
- … bis ins Mark erschüttert ist - suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten ist …
- … aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das …
- … Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir …
- … gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! …
- … brauchen doch keinen Architekten, oder? …
- … Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative …
- … Mir kommt kein Architekt mehr …
- … werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, …
- … da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann. …
- … Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern …
- … Sie müssen auf dem allerallerschnellsten Weg zu einem Fachanwalt für Baurecht. Wenn Ihr Architekt tatsächlich entgegen Ihrer Vorgaben gehandelt und Kosten/Schäden versursacht hat …
- … Architekt-Pfusch bei Sanierung: Regress, Kosten & Lösungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
- … Hausumbau-Kosten explodiert? Architekt überschreitet Budget um 50%! Reißleine ziehen? Tipps zur Kostenkontrolle & rechtliche Schritte. …
- … Kostenüberschreitung, Hausumbau, Architekt, Budget, Reißleine, Nachtrag, …
- … Bauvertrag, Sanierungskosten, Baukosten, Anwalt …
- … Bauwesen, Architektenrecht, Kostenkontrolle, Sanierung, Finanzierung …
- … Wir wollten dies nun umbauen dass 2 getrennte Wohneinheiten entstehen. Der Architekt machte uns sehr schöne Pläne, jedoch war unser Limit ursprünglich 200 …
- … über der Kostenberechnung. Von den angeschriebenen Schlossern kam kein Angebot. Der Architekt empfahl mir selbst noch Schlosser zu akquirieren. Ich übernahm seine Arbeit …
- … Budget von 200 000 undeiner Kostenberechnung von 260 000 . Die Architektin erklärte dies mit Auflagen des Statikers und saisonal ungünstigen Preisen. …
- … Fehlerhafte Kostenberechnung: Die ursprüngliche Kostenschätzung des Architekten war unrealistisch. …
- … Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich Kostenüberschreitungen getroffen? Gibt es Klauseln, die Ihre …
- … Sie eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten an: Lassen Sie sich vom Architekten jeden einzelnen Posten erklären und belegen. …
- … Angemessenheit der Kosten prüfen und Ihnen bei der Verhandlung mit dem Architekten helfen. …
- … Leistung, die während der Bauausführung erforderlich wird und nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten war. Nachträge müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, …
- … ist, Bauleistungen zu beurteilen, Schäden festzustellen und Gutachten zu erstellen.Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter. …
- … Bauvertrag …
- … beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauprojekt regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag. …
- … Leistungen, die während der Bauausführung erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten waren. Sie müssen gesondert beauftragt und vergütet werden. …
- … und eine klare Vereinbarung über den Umgang mit unvorhergesehenen Problemen im Bauvertrag können helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. …
- … Ihre Rechte hängen von den Vereinbarungen im Bauvertrag ab. Grundsätzlich haben Sie das Recht auf eine detaillierte Aufstellung der …
- … auf eine Überprüfung der Angemessenheit der Kosten. Bei groben Fehlern des Architekten oder Bauunternehmers können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. …
- … Frage: Wie wichtig ist ein detaillierter Bauvertrag? …
- … Ein detaillierter Bauvertrag ist essentiell, da er die Rechte und Pflichten …
- … aller Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bauunternehmen) festlegt. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts regeln, einschließlich der Leistungen, Kosten, Termine und Gewährleistungen. …
- … ArchitektenrechtRechte und Pflichten von Architekten und Bauherren im Rahmen …
- … eines Architektenvertrags. …
- … Bauvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Bauvertrags achten sollten, …
- … Architektenleistung: Reale Baukosten durch Ausschreibung ermittelt …
- … die Architektin.. …
- … ergeben als Sie sich das vorgestellt hatten ist eine Schuld der Architektin nicht zu erkennen. …
- … Kostenüberschreitung: Architekten-Kostenschätzung vs. Angebote …
- … ganze Bauphase wurde vom Architekt ... …
- … Hallo Die ganze Bauphase wurde vom Architekt Hallo …
- … Die ganze Bauphase wurde vom Architekt von Anfang an …
- … 2) Vorschläge des Architekten …
- … 4) Kostenschätzung des Architekten ( Mit 200 000 müssen sie …
- … Klarstellung: Architekten-Kostenberechnung basiert auf Bemusterung …
- … habe, dass wir bei 260 000 waren. Damit meine ich den Architekten und uns. …
- … Die Kostenberechnung wurde vom Architekten anhand seiner …
- … Der Architekt war mit der kompletten Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaaßnahme …
- … Mein Architekt ist jetzt erstmal 3 Wochen vor geplantem Baubeginn in Urlaub, ohne …
- … Altbau-Umbau: Architekt muss Mehrkosten transparent kommunizieren …
- … 200 % an Mehrkosten gegenüber einem Neubau ... wenn dir das dein Architekt nicht gleich gesagt hat, dann hast du den falschen Mann erwischt …
- … auch alles in Ordnung. Wir planen seit 1,5 Jahren mit dem Architekt. Kostenschätzung war im Juli 2012 Kostenberechnung war im Januar 2013. Es …
- … Wir werden so jetzt erstmal nicht bauen und vom Architekten eine ausreichende Erklärung einfordern. Dann bin ich der Meinung dass …
- … unser Vorhaben woanders anpassen lassen. Da ärgerliche ist nur dass der Architekt bis jetzt schon ein Schweinegeld bekommt. In der Berechnung hat er …
- … HOAIAbk.-Honorare: Baukosten-Erhöhung als Masche des Architekten? …
- … Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein eigenes Honorar zu verdoppeln ... die Würze liegt meistens oft ganz verborgen in den LVAbk.'s und den Details, denn wenn man ganz fein versteckt dort gewisse teure Sachen ausschreibt, dann erhöhen sich die Baukosten und keiner kann es prüfen ... der Handwerker freut sich dann über einen tollen Auftrag, der Architekt freut sich über erhöhte Baukosten und der Bauherr freut sich …
- … wieder die Frage nach dem Detail .. wie immer ... und Architekten besonders Architektinnen haben das persönliche Bedürfnis, sich immer mit …
- … Empfehlung: Baurecht-Gutachter zur Kostenkontrolle hinzuziehen! …
- … Vereinbart laut Vertrag warn mit dem Architekten bei Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im …
- … das ist schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit …
- … Kostenexplosion: Angebote 40% über Architekten-Berechnung! …
- … haben alle gesagt, so was haben sie noch nie gesehen. Die Architektin wolle nur die Bausumme hoch halten und habe sich verzockt. …
- … Nun ja die Werkpläne wollte der Architekt uns partout nicht geben vor dem nächsten gemeinsamen Termin. Es müsse …
- … Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung? …
- … Also in dem geschilderten Fall liegt es so, dass der Architekt für alles beauftragt wurde, seine Ausschreibung aber zu dem Ergebnis …
- … das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. …
- … Prinzipiell ist der Architektenvertrag …
- … jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGB). Einzelne Phasen (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase steht ihm das Honorar meines Erachtens zu. …
- … nicht erbrachten Leistungen der zukünftigen Phasen. Hisnichtlich dieser Leistungen ist der Architekt berechtigt (§ 649 S. 2 BGBAbk.) die vereinbarte Vergütung zu verlangen, …
- … Meine Empfehlung wäre es mit dem Architekten zu verhandeln. Bei Streit hilft auch die Architektenkammer mit …
- … Kostenreduktion: Architekt optimiert Planung nach Gespräch …
- … Wir hatten mittlerweile das Gespräch mit dem Architekten und er versprach unsnachzubessern. Es stellte sich heraus dass er …
- … an alle die, die meinen, man müsse doch Verständnis für einen Architekten haben, das beim Altbau nicht alles so exakt planbar sei, …
- … Aufpreis von 50 % in ihrem Alltag zubeszahlen. Und warumsoll ich einen Architekten in LPAbk. 1 und LP3 bezahlen, wenn man es nicht …
- … 1776636674,/forum/architektur/11270.php,/forum/architektur/11163.php,/forum/architektur/10407.php,/forum …
- … finanz/11960.php,/forum/neubau/14738.php,/forum/alternat/11195.php,/forum/architektur/11402.php,/forum/architektur/11345.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11300.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- … Architekt haftbar machen? Voraussetzungen & Vorgehen …
- … Wann haftet ein Architekt? Bei Baumängeln, Kostenüberschreitung? Welche Pflichten hat er? Jetzt informieren & …
- … Architekt, Haftung, Baumängel, Kostenüberschreitung, Pflichtverletzung, Baurecht, Gewährleistung, Schadensersatz …
- … Architektur, Baurecht, Haftung, Bauwesen, Immobilien …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung …
- … Jahr unseren Traum vom Eigenheim realisiert (NRW). wir haben dafür einen Architekten auf Empfehlung gewählt. wir haben in uns auf eine Summe …
- … was realistisch für uns war und das wurde auch so vom Architekten realistisch eingestuft. das Grundstück schlug mit 70 t zu buche. …
- … fürs Haus. so weit , so gut. die DINAbk. 276 des Architekten betrug 158 t die zur Finanzierung bei der Bank eingereicht …
- … schießen werden, so um ca. 35000 ! Schnell nen Termin mit dem Architekten gemacht, der konnte das nicht nachvollziehen, sei doch alles im …
- … Um zu beurteilen, ob der Architekt haftbar gemacht werden kann, sind folgende Aspekte relevant: …
- … festgestellt, die auf Planungs- oder Bauaufsichtsfehler des Architekten zurückzuführen sind? …
- … Kostenüberschreitung: Weicht der tatsächliche Preis erheblich von der vereinbarten Bausumme ab? Hierbei ist zu prüfen, ob der Architekt seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. …
- … KostenkontrolleDie Kostenkontrolle ist die fortlaufende Überwachung und Steuerung der Baukosten während der …
- … eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Architektenrecht kann dies beispielsweise die Verletzung der Bauaufsichtspflicht oder der Pflicht …
- … BauaufsichtDie Bauaufsicht ist die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten oder Bauleiter. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben gemäß …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Architekten oder Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in …
- … Frage: Wann haftet ein Architekt für Baumängel?Ein Architekt haftet für Baumängel, wenn diese auf Planungs- …
- … Der Bauherr muss nachweisen, dass der Mangel auf ein Verschulden des Architekten zurückzuführen ist. …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt die Baukosten …
- … überschreitet?Überschreitet der Architekt die vereinbarte Baukosten, kann er haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. Dies ist der Fall, wenn er die Kostenentwicklung …
- … Frage: Welche Pflichten hat ein Architekt?Die Pflichten eines Architekten umfassen unter anderem die Erstellung von …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich den Architekten haftbar machen möchte?Wenn Sie den Architekten haftbar machen …
- … möchten, sollten Sie zunächst die Mängel oder Pflichtverletzungen dokumentieren und den Architekten schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Es ist ratsam, einen Anwalt für …
- … ArchitektenvertragInhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag. …
- … Bausumme vs. Wert: Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung …
- … Architektenrechnung: Wann Kostenüberschreitung beanstanden? …
- … vor allem warum erst jetzt? Wenn das denn schon im Dezember klar war, was ist denn jetzt so dringend? Hat der Architekt seine Schlussrechnung gestellt? …
- … Baukosten: Eigenkapital als Puffer bei Architektenhäusern …
- … Ein Architektenhaus ist kein Produkt von der Stange. …
- … Dinge können daher nicht zu 100 % vorher abgewogen werden. Ein Restrisiko bleibt immer. Das muss Ihnen vorher bewusst gewesen sein, ansonsten hätten …
- … Ob der Architekt haftbar gemacht werden kann? Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler …
- … Kostensteigerung: Architekt haftbar trotz Nachverhandlungen? …
- … es gab nichts an Sonderwünschen. es wurde durchaus reagiert, indem der Architekt Gewerke nachberhandelt hat. warum wir erst jetzt diesen weg gehen ist …
- … Schadensersatz: Architektenhaftung nur bei konkretem Schaden …
- … Budget vs. Architektenplanung: Hausbau nach Preisvorstellung …
- … beschrieben. Es bleibt aber die Frage: Wie bekomme ich von einem Architekten ein Haus nach meinem Budget und nicht nach seinen Preisvorstellungen. …
- … mehr, also verschulde dich einfach mehr). Wie bekomme ich also den Architekten dazu sich ans Budget zu halten. Kann dazu mal ein …
- … 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, nicht für einen Bleistifttempel mit Spanplatten wie sie …
- … Bauvertrag: Unklare Umstände und fehlende Kostenkontrolle …
- … Baukosten: Netto vs. Brutto – Architektenkommunikation verbessern …
- … 235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) …
- … ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend …
- … Bruttopreise: Pflichtangabe für Architekten gegenüber Endkunden …
- … >235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). …
- … Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … Ich könnte mir denken, dass das auch für Architekten gilt. Es se denn, der Kunde des Architekten …
- … Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten? …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel und Kostenüberschreitung? …
- … 11225.php,/forum/alternat/10741.php,/forum/alternat/10738.php,/forum/alternat/10154.php,/forum/architektur/11428.php,/forum/architektur/11426.php,/forum/architektur/11410.php,/forum …
- … /architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11405.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
- … Architekt: Abbruch nach LPH 1-4 – Honorar? …
- … Architekt erbrachte LPH 1-4, Projektabbruch wegen Kosten. Honoraranspruch? Alternativen zur Kostenkontrolle …
- … Hallo, angenommen ein Architekt leistet zunächst die Hallo, …
- … angenommen ein Architekt leistet zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4. …
- … Welche Leistungsphasen hat der Architekt erbracht? …
- … Wenn ein Architekt die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht hat und das Bauvorhaben danach …
- … aufgrund zu hoher Kosten abgebrochen wird, hat der Architekt grundsätzlich Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. …
- … Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI regelt die Berechnung des …
- … in einzelne Abschnitte. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … die Berechnung des Architektenhonorars. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten. …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für die …
- … Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Baukosten. …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis …
- … Frage: Wie wird das Honorar des Architekten berechnet?Das Honorar des Architekten wird auf Basis der …
- … die Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, …
- … Frage: Kann der Architekt für Kostenüberschreitungen haftbar gemacht werden?Der Architekt kann für Kostenüberschreitungen haftbar …
- … er seine Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch fehlerhafte Planung oder mangelhafte Kostenkontrolle. …
- … Baukosten frühzeitig zu kontrollieren, wie beispielsweise eine detaillierte Kostenschätzung, eine regelmäßige Kostenkontrolle während der Planung und die Einholung von Angeboten von verschiedenen Unternehmen. …
- … festgelegter maximaler Betrag, der für das Bauvorhaben ausgegeben werden darf. Der Architekt ist verpflichtet, die Planung so zu gestalten, dass diese Obergrenze eingehalten …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Ausschreibung bei der Kostenkontrolle?Die Ausschreibung spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenkontrolle, da sie dazu dient, die Preise verschiedener Unternehmen zu …
- … ArchitektenvertragRegelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … Kostenkontrolle beim BauenMethoden und Instrumente zur Überwachung der Baukosten. …
- … HOAIAbk. Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … Architekt Honorar: Projektabbruch & Kostenkontrolle nach LPH 1-4 …
- … 1776641391,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php, …
- … forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11404.php,/forum/architektur/11383.php,/forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php, …
- … forum/architektur/11346.php …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiko" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiko" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiko" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architekt, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiko" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Schlüsselfertiges Bauen mit Architekt-GmbH: Risiken, Kostenkontrolle & Alternativen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schlüsselfertiges Bauen mit Architekt-GmbH: Worauf achten?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: schlüsselfertiges Bauen, Architekt GmbH, Kostenkontrolle, Bauvertrag, Risiken, Honorar, Kostenschätzung, Bauplanung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!

