Architektenhonorar: Kosten, Berechnung & Leistungen beim Hausbau?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar: Kosten, Berechnung & Leistungen beim Hausbau?

Wir wollen demnächst mit dem Bau eines Einfamilienhauses beginnen. Aus diesem Grunde haben wir uns mehrere Angebote von Baufirmen eingeholt die schlüsselfertig bauen. Da wir allerdings weder zeitlich noch handwerklich in der Lage sind den Bau zu überwachen hatten wir uns entschieden das ganze nicht über eine Baufirma, sondern ganz konventiunell über einen Architekten abzuwickeln.
Dem Architekten gaben wir nun den Auftrag über die komplette Abwicklung unseres Bauvorhabens. Dazu steckten wir einen Rahmen von 380 000,- DM inkl. Nebenkosten und 125-130 m² Wohnfläche. Hier huschte unserem Architekten schon ein Lächeln über die Lippen. Bei unserem zweiten Gespräch legte er uns nun eine Zeichnung vor und sagte (hier kurz und sinngemäß zusammengefasst) das wir uns dieses Haus für den vorgebenen Kostenrahmen nicht leisten können. Im Laufe dieses Gespräches verloren wir immer mehr den Mut und nach einem langen sehr depremierendem Wochenende haben wir unseren Architekten angerufen und ihm gesagt, dass wir unseren Bau mit ihm nicht verwirklichen können.
Nun sendet uns besagter Architekt eine Rechnung für erbrachte Leistungen von 10 % der Bausumme (abzAbk.üglich 4 % zu unseren Gunsten wegen einer fehlenden Hausansicht) also ein Betrag von ca. 2000,- DM.
Unsere Überlegung ist nun ob denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, da er sich nicht in der Lage sieht das von uns gesteckte Ziel zu erreichen. Hätte er von sich aus nicht schon im ersten Gespräch eine Zusammenarbeit ablehnen müssen. Wir haben uns auch informiert und sind uns sicher, dass unser Ziel ein Haus in dieser Größenordnung für 380 000,- DM nicht unrealistisch ist.
Müssen wir nun diese Rechnung zahlen?
  • Name:
  • ef
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Ich verstehe, dass Sie sich über die Höhe des Architektenhonorars wundern. Es ist wichtig zu wissen, dass sich das Honorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) richtet.

    Die HOAI legt verschiedene Leistungsphasen fest, die ein Architekt erbringen kann, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Das Honorar wird prozentual von der Bausumme berechnet, wobei die Prozentsätze je nach Leistungsphase variieren.

    Wichtige Faktoren für die Berechnung des Architektenhonorars sind:

    • Bausumme: Je höher die Bausumme, desto höher das Honorar.
    • Leistungsphasen: Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
    • Honorarzone: Das Gebäude wird einer Honorarzone zugeordnet (I-V), je nach Schwierigkeitsgrad.

    Ich empfehle Ihnen, die Rechnung des Architekten genau zu prüfen und mit den erbrachten Leistungen abzugleichen. Lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen detailliert aufschlüsseln.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Architekten und holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, um sicherzustellen, dass das Honorar angemessen ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern dient als Orientierung. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bausumme, Honorarzone.
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung (Phase 1) über die Entwurfsplanung (Phase 3), Genehmigungsplanung (Phase 4), Ausführungsplanung (Phase 5) bis zur Objektbetreuung (Phase 9) reichen. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bausumme.
    Bausumme
    Die Bausumme umfasst alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Nebenkosten. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Nebenkosten.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, wie Planung, Bauleitung und Objektüberwachung, regelt. Er sollte die Honorarvereinbarung, die Leistungsphasen und die Verantwortlichkeiten beider Parteien klar definieren. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag.
    Nebenkosten
    Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die im Rahmen eines Bauprojekts anfallen, wie beispielsweise Kosten für Reisekosten, Kopien, Telefonate oder spezielle Gutachten. Diese Kosten werden in der Regel zusätzlich zum Honorar des Architekten oder Bauunternehmers berechnet. Verwandte Begriffe: Bausumme, Architektenhonorar, Baunebenkosten.
    Honorarzone
    Die Honorarzone ist ein Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie gibt den Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens an. Es gibt fünf Honorarzonen (I-V), wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Bauvorhaben umfasst. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bausumme.
    Objektüberwachung
    Die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 nach HOAI) umfasst die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten, um sicherzustellen, dass das Bauwerk gemäß den Plänen und Vorschriften errichtet wird. Sie beinhaltet die Koordination der Gewerke, die Kontrolle der Bauqualität und die Abnahme der Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bauleitung, Architektenvertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in Deutschland hauptsächlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die HOAI legt Honorare für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade fest, basierend auf der Bausumme und dem Umfang der erbrachten Leistungen. Es ist wichtig, dass der Architekt transparent darlegt, welche Leistungen erbracht wurden und wie sich das Honorar zusammensetzt.
    2. Welche Leistungsphasen gibt es im Architektenvertrag?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung (Phase 1) über die Entwurfsplanung (Phase 3), Genehmigungsplanung (Phase 4), Ausführungsplanung (Phase 5) bis zur Objektbetreuung (Phase 9) reichen. Nicht immer werden alle Leistungsphasen beauftragt. Der Umfang der beauftragten Leistungsphasen beeinflusst das Architektenhonorar erheblich.
    3. Was sind Nebenkosten im Architektenvertrag?
      Nebenkosten können beispielsweise Kosten für Reisekosten, Kopien, Telefonate oder spezielle Gutachten sein. Diese Kosten werden in der Regel zusätzlich zum Honorar berechnet. Es ist wichtig, dass diese Nebenkosten im Vertrag klar definiert und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind.
    4. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern dient als Orientierung.
    5. Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?
      Ja, seit einer Gesetzesänderung ist das Architektenhonorar in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar. Die HOAI dient jedoch weiterhin als Richtlinie und Orientierungshilfe bei der Honorarfindung. Es ist ratsam, das Honorar vorab schriftlich zu vereinbaren.
    6. Was passiert, wenn ich mit der Architektenrechnung nicht einverstanden bin?
      Wenn Sie mit der Architektenrechnung nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Rechnung detailliert prüfen. Klären Sie Unstimmigkeiten und fordern Sie gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen an. Im Zweifelsfall können Sie sich rechtlich beraten lassen.
    7. Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Berechnung des Architektenhonorars?
      Die Bausumme ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar. Die Bausumme dient als Grundlage für die prozentuale Berechnung des Honorars in den verschiedenen Leistungsphasen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem Architektenvertrag und einem Bauvertrag?
      Ein Architektenvertrag wird zwischen dem Bauherrn und dem Architekten geschlossen und regelt die Leistungen des Architekten, wie Planung, Bauleitung und Objektüberwachung. Ein Bauvertrag hingegen wird zwischen dem Bauherrn und einem Bauunternehmen geschlossen und regelt die Ausführung der Bauarbeiten.

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  2. Architektenhonorar: Wirtschaftlicher Grundriss & BDA-Architekt

    nehmen wir mal an
    das in ihrer Region ein quadratmeterpreis von netto 2.300 dm nicht unrealistisch ist. das macht bei 125 m² dann 287500 dm + 18 % Nebenkosten wären es 339250 dm, + MwSt 16 % sind es dann 393530 dm ..
    ich denke mal, mit einer guten Planung (wirtschaftlicher Grundriss) und einem guten Architekten (fragen sie mal beim bda)
    kann man auch durchaus auf 380.000 dm kommen. sie sind auf dem richtigen weg, finden sie einen zu ihnen passenden Architekten (vertrauen ist das wichtigste, lassen sie sich beim bda gut beraten und schildern sie denen ihr Problem) und dann macht es auch Spaß!
    würde mich freuen, wenn sie und weiterhin auf dem laufenden halten! 🙂 schöne Grüße aus dem Norden
    • Name:
    • herr zack
  3. Architektenhonorar: Kostenrahmen-Überschreitung – Gespräch suchen!

    ps
    vielleicht reden sie nochmal mit dem man bezüglich der Rechnung. fragen sie ihn, warum er nicht den Kostenrahmen einhalten konnte. seine Aufgabe war ja, 380.000 nicht zu überschreiten. wenn dies aus seiner Sicht nicht möglich ist, war er nicht der richtige Architekt für sie ... das hätte er im ersten Gespräch schon wissen müssen.
    • Name:
    • herr zack
  4. Architektenrechnung: Unmöglichkeit der Leistung – Wer zahlt?

    Foto von Stefan Ibold

    und die Rechnung?
    Hallo Herr Zack,
    was ist denn mit der Rechnung über 2.000,00 DM?
    Immerhin war ER es, der die Unmöglichkeit der Leistung festgestellt hat und nicht der BH.
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Architektenleistung: Kritik am Vorgehen – Bauherren-Schutz!

    keine Kritik Herr Zack?
    Hallo Herr zack, keine Kritik am vorgehen des Kollegen? nur ein joviales " ... ich denke mal, mit einer guten Planung ... " und ja nur keine Kollegenschelte? so gehen 'willigen' Bauherren/-Damen tausende und abertausende schwer verdienter kröten  -  flöten!
    • Name:
    • bcons
  6. Architektenhonorar: Plan ohne Nutzen – Nachvollziehbare Rechnung?

    Was war denn die Leistung?
    Er überreicht einen Plan, der nicht geht? Und dafür Leistungen abrechnen? Schon merkwürdig. Hatten Sie vorher etwas vereinbart?
    Er muss doch eine nachvollziehbare Rechnung gestellt haben. 10 % der Bausumme sind meiner Rechnung nach auch nicht 2.000 DM.
    Sind mit 380.000 DM Haus ohne Grundstück gemeint?
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Baukosten: 3.000 DM/m² – Sind vergoldete Wasserhähne dabei?

    Nun frage ich mal bescheiden nach
    obs denn vergoldete Wasserhähne o.ä. gibt? Über 3.000,- DM/m² für ein normales EFHAbk.🔴
    Und uns wurde immer gesagt, es ist teuer, ein Passivhaus zu bauen. Da liegen wir ja 25 % drunter.
    • Name:
    • Daniel
  8. Architektenvertrag: Auftrag, Kündigung & Honorierung – Was gilt?

    Entschuldigung das ist für ra schotten
    bis zu seinem auftritt schwätze ich unverbindlich:
    • sie schreiben sie gaben dem Architekten den Auftrag (2. Absatz), schriftlich  -  mündlich  -  Auftrag über was?
    • der Architekt fertigt eine planskizze zur Besprechung,
    • sie kündigen,
    • der Architekt stellt eine Rechnung,
    • sie fragen sich, ob denn überhaupt ein Vertrag zustande kam?

    sie haben doch was bekommen, und auch angenommen, oder?
    wenn ja, müssen sie auch mit einer angemessenen Honorierung rechnen!
    man spricht in der Rechtsprechung jedoch auch von einem honorarfreien aquisitionbereich. nur spricht ihre Aussage von der Beauftragung dagegen, das so zu sehen.

    • Name:
    • rn
  9. Architektenhonorar: Details zu Baukosten & HOAI §16 Abs. 1

    Nochmal etwas genauer..
    Also bei den 380 000,- DM handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit ca. 125  -  130 m² plus Vollkeller ohne Grundstück!
    Bei der Rechnungsstellung ist er nun von geschätzten reinen Baukosten ohne MwSt. von etwas über 300 000,- ausgegangen. Davon sein Architektenhonorar gem § 16 Abs. 1 HOAIAbk., Zone III 33 292,- DM davon 10 % bzw. 6 % (da eine Hausansicht fehlt).
    Das Problem war nur, das er in seiner Honorarabrechnung plötzlich die Kosten des Hausbaues schätzen konnte. Im Gespräch uns allerdings immer wieder beteuerte das wir niemals mit 2400,- DM/m² (ohne Keller) ein solches, mit seinen Worten, "ziemlich großes Haus" bauen können. Dabei sind wir in den 2 etwa einstündigen Gesprächen noch nicht einmal auf bestimmte Details unserer Hausvorstellungen wie Heizung etc. eingegangen. Er wusste lediglich die ca. Hausgröße, Satteldach, Zimmeranzahl und das wir massiv bauen wollen. Zu einer kompletten Vorplanung, die er uns ja nun auch in Rechnung gestellt hat gehört doch sicherlich mehr, oder?
    Natürlich ist von unserer Seite her ein Auftrag erteilt worden in mündlicher Form. Nur frage ich mich aus juristicher Sicht ob ein Vertrag zustande gekommen ist, da er sich scheinbar von Anfang an nicht im Stande sah das von uns gesteckte Ziel, dass wesentlicher Bestandteil unserer Beauftragung war nicht zu erreichen. Und ob er nicht deshalb die Zusammenarbeit und die dadurch nun für uns entstanden Kosten, für eine Zeichnung nach der wir nie und nimmer bauen werden, hätte ablehnen/vermeiden müssen.
    • Name:
    • ef
  10. Architektenrechnung: Bauherr kündigt – Budget-Anpassung nötig?

    @bcons
    das war doch eindeutige Kritik ..
    was sollte ich denn da jetzt noch hinzufügen, bzw. wie wollten sie es hören?
    das ist nicht so mein Stil, denn ich kenne die Hintergründe ja nicht, da ich bei den Gesprächen nicht dabei war.
    zu der Rechnung: wenn der Bauherr gekündigt hat, ist eine Rechnung fällig. Ich hätte dem Architekten gesagt, das er die Planung auf das Budget abzugleichen hat. vielleicht waren ja auch die Standards zu hoch (bauherrenvorgaben) wissen wir das?
    sehr schwer, hier irgendwas zu raten.
    • Name:
    • zack
  11. HOAI: Vertrag, Kostenschätzung & Architektenhonorar – Beispiel?

    Herr Zack. Wäre dies nicht ein geeignetes Beispiel ...
    Herr Zack. Wäre dies nicht ein geeignetes Beispiel um das Wesen der HOAIAbk. zu erläutern. Aus meiner Sicht (bin hier fachlich absolut nicht versiert) ergeben sich doch nur folgende 2 Möglichkeiten:

    1) Es kam kein Vertrag (und damit keine Rechnungsgrundlage) zustande, da keine 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Auftraggeber nennt einen Höchstrahmen. Der Architekt teilt mit, dass er diesen nicht einhalten kann.

    2) Es kommt grundsätzlich zu einem Vertrag. Bis zur Konkretisierung und Kostenschätzung entsteht dem Architekten Planungsaufwand auf dessen Vergütung er unbenommen des Erfolgs Anspruch hat. Die Einhaltung des Kostenrahmens wird vom Architekten erst in den späteren Phasen geschuldet.
    Welche dieser 2 Möglichkeiten ist richtig?
    Es grüßt interessiert

  12. Architektenkritik: Details geliefert – Zustimmung zu Vorrednern

    @Zack
    die Frage ob eindeutige Kritik oder nicht möchte ich (auch nach den Erfahrungen der letzten Tage) eigentlich nicht weiterverfolgen. Ich lass das mal so stehen ... =:-(
    die weiteren Details, die sie vermissen hat der Fragesteller ja nun geliefert und ich schließe mich si und rs (Teil 1) an
    • Name:
    • bcons
  13. Architekten: Unverständnis für Planung außerhalb Kostenrahmens!

    Völliges Unverständnis ...
    Hallo!
    An die Herren und Damen Architekten! 🙂 Wenn ein Bauherr saqgt ich habe für ein hhaus X eine Summe X zur Verfügung dann braucht es doch sicherlich keine großen Kostenschätzung um zu sagen ob die Planung machbar ist oder nicht! Wenn eine Planung innerhalb des Kostenrahmens unmöglich erscheint kann man ja wohl den Auftrag nicht annehmen ODER? Den unmögliche Leistungen können ja von niemandem erbracht werden. Was soll das mit den Standards? Ein Architekt wird ja wohl in der Lage sein dem Bauherren klipp und klar zu sagen: "Wenn Sie nur X ausgebne können und X wollen, dann kommen aber NUR folgende Standards in Betracht UND folgende Eigenleistung und, und , und ... DAS gehört nach meinem Verständnis zur Vorberatung. Wenn dem Bauherren das klar ist, dann kann man mit der Anfertigung von Hausansichten beginnen! NICHT vorher ... Deswegen suche ich den Architekten ja auf, damit er eine kreative Lösung anbietet, eventuell auch eine abgespeckte Version etc.! Immer so dicht wie möglich an den Vorstellungen der BAUHERRREN aber trotzdem REALISTISCH! Wenn das nicht möglich ist, geht man doch besser zum Systemanbieter ... Die beraten einen nicht stundenlang zu "horrenden" Preisen bezüglich Millionenvillen wenn man nur knapp 380000,- DMchen zur Verfügung hat! Mir kommt es so vor, als betrachteten die Architekten Häuser dieser Preisklasse von vorneherein als SCHROTT. Tja leider gibt es auch Leute die keinen Z 3 fahren, sondern sich mit einem Panda zufriedengeben! (müssen?)
    • Name:
    • pc
  14. Architektenhonorar: Grundlagenermittlung vs. Vorplanung – Abrechnung?

    Ich sehe höchstens Grundlagenermittlung
    die nötig gewesen wären um zu so einem Schluss zu kommen. das wären dann 3 %. Vorplanung hat er aber auch mit berechnet (7 %), obwohl ja bekannt war, dass er keine Lösung hinbekommt.
    Aber ich bin kein Rechtsanwalt, sollte nur Hinweis sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Architekten: Traumhaus realisieren – Grundlagen entscheidend!

    @ Petra + Claudia 😉
    kann deine Einschätzung nicht teilen, es gibt sehr viele motivierte Architekten, die hier liebend gerne tätig werden würden.
    nehmen wir mal an, der Bauherr wäre mein Kunde: er kommt also zu mir und sagt, zack.. ich habe 380 k nun stell mir mal mein traumhaus hin. Ich rede also mit ihm und nehme die Grundlagen mit nach hause. beim ersten Gespräch würde ich sicher sagen, das es möglich ist, siehe oben, meinen überschlag.
    dann Stelle ich evtl. fest, das es mit seinen Vorstellungen doch nicht geht. zu diesem zeitpunkt habe ich bereits Leistungsphase 1 (lph 1) und zumindest 2/3 von lph2 hinter mir.
    nun kommt's: ich muss ichm sagen, das wir irgendwas vereinfachen müssen (beim ersten Gespräch sind ja sicher schon Raumgrößen und Flächenzuordnungen besprochen worden). man muss dann gemeinsam eine Lösung finden, den Grundriss evtl. etwas straffer organisieren, evtl. zu hoch angesetzte Standards etwas reduzieren ... und dann wird es (zumindest in diesem fall) auch klappen. der Bauherr muss allerdings auch mitspielen, viele sind ja sehr versteift auf bestimmte Lösungen.
    mit "millionenvillen" hat Architektur erstmal nichts zu tun.
    Architektur fängt schon an, wenn man ein paar backsteine proportional aufeinanderfügt. manche 200.000 dm  -  Architektur ist weitaus besser als manche protzvilla zu ein paar mios.
    was du da schilderst ist wirklich ein vorurteil gegenüber der denkweise von Architekten.. -)
    zu rs: es kann durchaus sein, das ein Architekt zu einem "negativergebnis" kommt.. man hat es im übrigen ja nicht nur mit EFHAbk. zu tun, bei größeren Gebäuden sind oft umfangreiche wirtschaftliche Untersuchungen notwendig, bevor sich ein investor entscheidet, z.B. ein Grundstück zu kaufen. auch dort schuldet der Bauherr das Honorar bei einer Negativentscheidung.
    in diesem Fall sehe ich es allerdings so, das man für das Geld durchaus zu einem Haus kommen kann, wenn beide Parteien es denn wollen.
    wieviel Geld der Architekt jetzt bekommen sollte, könnte ich nur subjektiv beantworten.
    waren es vielleicht Missverständnisse und er könnte weiterplanen, wenn man ihn ließe / bzw. wenn er wollte..?!
    auf jeden fall, pc, das sei dir versichert, sehen Architekten diese preiskategorie bestimmt nicht unter "Schrott", dazu gibt es keine Veranlassung.. -)
    bei 38.000 dm vollhonorar wären 2000 dm allerdings auch nur 5 %
    der Preis scheint also angemessen gewählt.
    es erscheint mir so, als seien vor dem eigentlichen Planungsauftrag die Eckpunkte nicht genügend abgeklärt worden zu sein, anders kann ich es mir nicht so recht erklären.
    aber wie gesagt, man kennt die zusammenhänge natürlich auch nicht genau.. ich würde gerne mal die Version aus Sicht des Architekten hören, das wäre jetzt interessant.
  16. Architekten: Kompetente Planer für EFH unter 500.000 DM selten?

    mmh ... @ zack
    natürlich gibt es schöne Häuser in der erwähnten Größenordnung. Nur leider sehr selten in Deutschland! Sonst hätten wir kaum so lange nach einem Architekt gesucht, wenn es die kompetenten Planer für Einfamilienhaus unter 500000,- DM mit der etwas anderen ARCHITEKTUR an jeder Ecke gäbe! 🙂
    Wenn Sie so wie geschildert vorgehen ist eine Rechnungsstellung OK. Nicht aber wenn Sie vor Auftragsannahme dem Bauherren den Eindruck vermitteln " alles sei kein Problem" und quasi erst später die "Katze aus dem Sack lassen". IMHO ist es ein Gebot der Fairness gegenüber einem in Baudingen unerfahrenen Bauherren (zukünftig?) ihn vor Auftragsannahme darüber zu informieren, dass es bereits etwas kostet, wenn Sie eine realistische Kostenschätzung für das vom Bauherrn gewünschte Haus erarbeiteren. Gerade hier bin ich ein Freund von Pauschalen! Stellen Sie sich vor, das "gewünschte" Haus kostet tatsächlich eine MIO! Dann könnten Sie sich aber auch mit 10 % SEHR freuen! Für den zukünftigen Bauherren ist das alles andere als kundenfreundlich! Wenn ich solche Arbeitsintensiven Angebote in Auftrag gebe OHNE mich auf den späteren Vertragspartner festlegen zu wollen vereinbare ich steht es eine PAUSCHALE! Standardfrage meinerseits: "Was wollen Sie für Ihre Arbeit an Entschädigung? " Entsprechende Antwort-Einigung! Das war es dann! KEINE böse Überraschung von wegen 10 % von X!
    Wenn wir bereits in Punkto Bezahlung des ANGEBOTES zu keiner Einigung kommen ... war es das auch: falscher Partner!
    Warum kleben die Architekten an der HOAIAbk.🔴 Sie können doch Ihren Arbeitsaufwand genauso realistisch einschätzen wie ich z.B. auch.
    Bei mir sind es auch frei verhandelte Honorare! Kommt immer auf den Auftrag an! Denn das A-Honorar kommt ja schließlich noch zu den reinen Baukosten hinzu! Wundern Sie sich daher nicht WARUM so wenige mit Architekt bauen? Ein Bauherr der 380000,- für ein Haus zur Verfügung hat und ca. 100000,- für's Grundstück der steckt 38000,- DM für die Planung nicht einfach so weg! Soviel kostet ein Kleinwagen! Oftmals muss die Architektenleistung durch Eigenleistung wieder "reingeholt" werden! Wir haben viele Bekannte in dieser Preisklasse! Auch im Ausland- wir kommen viel rum - da steht es nicht so schwierig wenn es ums Häuserbauen geht! Freunde aus den Niederlanden wohnen schon seit 15 Jahren im eigenen Haus 120 m² ohne Keller zu 220000,- DM. Das ist bald bezahlt und fällt " Welche Wunder" immer noch nicht auseinander!
    In diesem Sinne!
    Hai, soredake desu. Ja 🙂
    PC
    • Name:
    • PC
  17. Architektenleistung: Vereinbarungen & Fairness – Budget einhalten!

    @ pc
    bezüglich deines ersten satzes gebe ich dir recht ... unsere Aufgabe ist es, dies zu ändern.
    zu den anderen Dingen kann ich nur sagen, das wir nicht genau wissen, welche Vereinbarungen die beiden Vertragspartner hatten. ob der Architekt gesagt hat "alles kein Problem", weiß ich auch nicht. bei der fairness gebe ich dir recht, der Architekt sollte schon wissen, das er sehr vorsichtig an die Sache herangehen muss (gerade im EFHAbk. bau) da die Bauherren oft am Limit sind.
    so, nun zur HOAIAbk.. hier klebt kein Architekt dran, das ist das erste. viele rechnen nach Stunden ab, das ist in der HOAI auch als eine Möglichkeit aufgeführt. meiner Ansicht nach bleibt sich das aber gleich, kommt eh das gleiche bei raus. Ich finde eine Abrechnung nach HOAI sogar angenehmer für beide beteiligten, da es dann keinen stress gibt, jeder weiß, woran er ist.
    Du findest also 38.000 Dm für die kompletten Architektenleistung zu viel? Nun ja, dann würde ich vorschlagen, das Du Dir einmal ansiehst, was für das Geld alles geleistet werden muss. die Leistung hört ja nicht beim Bauantrag auf. Ich finde das ist ein angemessener Preis. 400 Stunden für ein gut geplantes und gut betreutes EFH sind keine Seltenheit. ein Auto wird an einem Tag zusammengebaut, das nur mal nebenbei.. : --)
    meine These ist ja nach wie vor, das man mit einem Architekten als Planer sogar noch Geld einspart. (siehe diverse Threads, wo es um Flächen geht..!)
    niederlande und Deutschland sind im Moment in dieser Hinsicht nicht zu vergleichen.. auffallend ist jedoch, das dort im Gegensatz zu d viel häufiger mit Architekten gebaut wird.
    neulich habe ich die Abrechnung für ein EFH gemacht, der Preis lag bei 1750 DM /m² bei guter Ausstattung. Wir kommen also auch in die preisregionen der niederländer.
    gute Nacht wünscht
    • Name:
    • herr zack
  18. Architektenhonorar: Stundenabrechnung vs. %-Abrechnung – Vergleich?

    Nicht zu viel aber viel! 🙂
    38.000.- bleiben eben 38.000.-! Und das ist viel Geld. Fraglich ist was man /Frau dafür bekommt ... Warum sollte bei einer Stundenabrechnung die sich an der HOAIAbk. orientiert ein anderer Betrag herauskommen als nach einer %tualen HOAI Abrechnung? Dieser Gebührenordnung müssen ja schließlich auch ebntsprechende Werte zugrunde liegen! Für viele Berufe (inkl. meinem) gibt es SO etwas nicht und wir leben trotzdem! 🙂
    gute Nacht ...
    PC
  19. Honorar 30: Architektenhonorar – Andere Diskussion im Forum

    Dazu gibt es eine andere Diskussion
    Nämlich Honorar 30
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Architektenhonorar: Relativität von Kosten – Lebensqualität vs. Schund

    @ PC
    38.000 dm ist viel Geld, stimmt. aber viel ist eben relativ. der eine bekommt für 38.000 dm schund geliefert, der andere eben ein leben lang glücklich.
    ich weiß nicht, welche Profession du hast, aber zur Gegenüberstellung sein mal ein automechaniker genannt, der genau festgelegte Zeiteinheiten hat, weil es eben 35 Minuten dauert, einen auspuff zu montieren. ein Architekt hat festgelegte stundensätze genau wie es ein anderer beruf auch hat. die sind vorher fix. das heißt aber noch lange nicht, das man für alle EFH immer gleich viel Zeit braucht, die einen sind komplizierter, dieanderen einfacher. hinzu kommt die Gestaltung, Kreativität gibt es nicht auf knopfdruck. gerade deshalb ist die HOAIAbk. eingeeignetes mittel zur Kostenfestlegung. was machst du denn, wenn dieses EFHAbk. 550 Stunden verschlingt, weil z.B. zig Varianten gezeichnet werden mussten oder das Baugenehmigungsverfahren komplizierter war? soll der Architekt dann 55.000 dm nehmen? solange man den Auftrag noch nicht fest vergeben will, ist eine Beauftragung nach Stundensatz sicher sinnvoll.. der Architekt sollte dann abschätzen, was der Vorentwurf kostet und dann pauschalieren, das ist kein Problem. bei einer Vollbeauftragung rate ich allerdings zur HOAI, das ist für alle die beste Lösung. pc, hast du da schon mal reingeguckt? ist gar nicht so kompliziert und für jeden nachvollziehbar.
    ihr überseht bei euren Überlegungen immer, das der bau eines Gebäudes und dessen Planungsprozess eine kreative Tätigkeit erfordert. würde man die HOAI abschaffen und die freien Architekten dem freien Markt überlassen, würden wir in ein paar Jahren überhaupt keine Baukultur mehr haben. Qualität würde sich gegen aggressive Werbung und die "Billigheimer" nicht im erforderlichen Maße durchsetzen können. das ist ja heute schon ein Problem! die folge wären discounthäuser, Hauptsache vier Wände drumrum.degenerierung gegen Null. 38.000 dm geben die Leute gerne für Autos aus, nicht jedoch für ein gut gestaltetes Haus ... für mich nicht nachvollziehbar, denn wer beim planen spart, zahlt beim bauen drauf. das war so, ist so und wird auch so bleiben.. --)
    was ich eigentlich sagen wollte: sieh das Honorar nicht so isoliert von der bausumme ... vielleicht sparst du durch die Arbeit des Architekten woanders 20.000 dm.
    • Name:
    • herr zack
  21. Architekten: Discountmentalität & Stangenhäuser – Überdenken!

    mmmh die zweite! 🙂 @zack
    ICH muss vom Architekten nicht überzeugt werden, WIE bauen schließlich auch MIT! 🙂 ) ) ) ) )
    Ich glaube allerdings, dass wir gar nicht so weit weg sind von der Discountmentalität! Klar geben die Deutschen 38000,- DMchen für ein Auto aus, SIE lassen es aber NICHT neu designen. Denn das ließe sich nicht bezahlen! Es ist nicht verwerflich auf Stangenhäuser zurückzugreifen! Verwerflich ist nur die Mentalität mancher Anbieter solcher Konfektionshäuser. Überdenken sollte man die Öffentlichkeitsarbeiter der Architekten. 3 % Kenntnisse im Einfamilienhaus Bau sind nun wirklich keine Referenz. Die meisten Architekten haben einfach zu viel mit öffentlichen Bauten oder Gewerbebauten zu tun. daher manchmal wohl die "Bodenhaftung" etwas verloren! 🙂 Mag sein, dass Sie nicht zu diesen zählen ... 🙂 Aber diese Art Kollegen ist deutlich in der Überzahl! ☹ Ich verstehe Ihr Beispiel mit der Kreativität und deren Unberechenbarkeit/Unbezahlbarkeit sehr gut ... da oft selbst betroffene Kreative. Aber manche "Arbeit" ist das auch Wert, auch wenn man es nicht an den Auftraggeber (in der entsprechenden Höhe ) weitergeben kann, weil dann nie wieder jemand käme! 🙂 ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) )
    • Name:
    • PC
  22. HOAI: Leistungsvergleich statt Preisvergleich für Architekten!

    @pc
    zu den 3 %: nicht 3 % der Architekten haben KENNTNISSE vom EFHAbk.- bau, sondern 3 % der EFH werden von Architekten gebaut (großer Unterschied! 😉.
    zur HOAIAbk. nochmal: Architekten unterliegen damit einem LeistungSVERGLEICH und nicht einem PREISVERGLEICH. wer würde ein Auto zu einem festpeis kaufen, bei dem nur die Farbe, der Hubraum und die Anzahl der sitze feststeht? niemand. ein "Produkt", welches noch gar nicht da ist, weil es individuell geplant werden muss, kann man also nur nach einer solchen Honorarordnung einstufen und der Wettbewerb muss durch Leistung erfolgen. würde man die Architektur dem PREISWETTBEWERB aussetzen, wäre dies das Ende von Qualität in der Baukultur. jede Abweichung von der HOAI unterliegt einem qualitätsverlust, da entsprechEnde Leistungsmerkmale nicht erbracht werden können. oder derjenige arbeitet umsonst ... aber das kann ja wohl nicht im sinne der Gesellschaft sein.
    das du mit einem Architekten baust, weiß ich.. es scheint ja auch der richtige geworden zu sein 🙂 wie geht es denn voran mit egon eiermann?
    • Name:
    • herr zack
  23. Baugenehmigung: Egon Eiermann Projekt – Abwarten & Tee trinken!

    Egon Eierman 🙂
    liegt zurzeit bei der Verwaltung zur Genehmigung! 🙂 Gut Ding will Weile haben ... mal sehen was es zu "meckern" gibt 🙂
    Habe heute viel zu tun, deshalb alles etwas kürzer als sonst! 🙂
    • Name:
    • pc
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar beim Hausbau: Kosten, Leistungen & HOAIAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars im Kontext eines Hausbauprojekts, bei dem der Architekt den vorgegebenen Kostenrahmen überschritten hat. Es werden Fragen aufgeworfen bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen, der erbrachten Leistungen und der Gültigkeit der Honorarabrechnung nach HOAI. Die Teilnehmer diskutieren über die Verantwortung des Architekten, den Kostenrahmen einzuhalten, und die Rechte des Bauherrn bei Überschreitung. Zudem wird die generelle Verfügbarkeit kompetenter Architekten für Einfamilienhäuser im genannten Budgetbereich thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Überschreitung des Kostenrahmens ist ein offenes Gespräch mit dem Architekten ratsam, um die Gründe zu klären und mögliche Lösungen zu finden, wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenrahmen-Überschreitung – Gespräch suchen! empfohlen wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Berechnung des Architektenhonorars basiert auf der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und berücksichtigt verschiedene Leistungsphasen. Die genaue Aufschlüsselung der Kosten und die erbrachten Leistungen sollten in der Rechnung transparent dargestellt sein, wie im Beitrag Architektenhonorar: Details zu Baukosten & HOAI §16 Abs. 1 erläutert wird.

    ✅ Empfehlung: Es ist ratsam, vor Auftragsvergabe klare Vereinbarungen mit dem Architekten zu treffen, insbesondere bezüglich des Kostenrahmens und der zu erbringenden Leistungen. Eine frühzeitige Kostenschätzung kann helfen, unrealistische Planungen zu vermeiden, wie im Beitrag HOAI: Vertrag, Kostenschätzung & Architektenhonorar – Beispiel? diskutiert wird.

    Die Diskussionsteilnehmer betonen die Bedeutung einer offenen Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt, um Missverständnisse zu vermeiden und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Einige Beiträge kritisieren das Vorgehen des Architekten und fordern mehr Transparenz und Verantwortungsbewusstsein, wie im Beitrag Architektenleistung: Kritik am Vorgehen – Bauherren-Schutz! angemerkt wird. Andere Teilnehmer verteidigen die Arbeit der Architekten und weisen auf die Komplexität des Planungsprozesses hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor der Beauftragung eines Architekten umfassend informieren und Referenzen einholen. Es ist wichtig, die eigenen Vorstellungen und das Budget klar zu kommunizieren und sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Weitere Informationen zum Thema Architektenhonorar finden Sie im Beitrag Honorar 30: Architektenhonorar – Andere Diskussion im Forum.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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