Architektenfehler: Wer trägt die Mehrkosten bei Planungs- & Ausführungsfehlern am Bau?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenfehler: Wer trägt die Mehrkosten bei Planungs- & Ausführungsfehlern am Bau?

Unsere Architektin ist mit allen Belangen der Bauplanung und -Überwachung betreut. Leider sind uns bei einigen Gewerken schon Mehrkosten entstanden, deren Bezahlung ich nicht unbedingt einsehe:
  • eine Dachpfette musste wieder ausgesägt werden, daran befestigte Kabel neu verlegt, da "auf einmal" die Treppenhöhe nicht stimmte/ausreichte. Ein zusätzlicher Ständer (Stütze) musste gestellt werden (sieht nun blöd aus).
  • Die seitlichen Dachziegel (Ortgänge) gab es auf einmal nicht in der Ausführung wie geplant. Dadurch mussten ganze Kupferbleche neu gefertigt werden.
  • ein bereits vorbereitetes Garagenfundament musste nochmal gemacht werden, da die Maße nicht stimmten
  • Im Vorratsraum im Keller ist nur eine schmale Tür eingebaut worden. Jetzt passte die Truhe nicht mehr hindurch =>Änderung des Türausschnitts
  • es wurde sich nicht an meine Vorgaben gehalten, daher wurden einige nachträgliche Änderungen nötig.

Dies alles passierte NACH der verbindlichen Auftragsvergabe an den jeweiligen Unternehmer (Festpreis) der Gewerke.
Kann ich das Honorar kürzen? Der Bau ist noch nicht fertig.
Oder geht das nach dem Motto: man kann ja nicht alles wissen (und die Dame weiß anscheinend so einiges nicht ...), im Zweifelsfall zahlt der Bauherr immer. Ist es nicht der Job eines Architekten, entsprechendes Know-how zu haben oder (wenn nicht) sich VORHER schlau zu machen?
Wofür holt man sich denn sonst als Laie eine (n) Fachmann/Frau? Hätte ich nicht vieles nachkontrolliert und -gemessen, wäre noch mehr Mist gebaut worden. Ist sowas normal (ist mein erster Hausbau)?

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Wenn durch Fehler des Architekten Mehrkosten entstehen, ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Dies ist der Fall, wenn die Planung oder Bauüberwachung mangelhaft war und dadurch Schäden entstanden sind.

    Wichtige Aspekte:

    • Beweislast: Der Bauherr muss nachweisen, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler zu den Mehrkosten geführt hat.
    • Haftung: Der Architekt haftet für die Mehrkosten, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Dies bedeutet, dass er den Fehler hätte vermeiden können.
    • Dokumentation: Eine detaillierte Dokumentation der Fehler und der daraus resultierenden Mehrkosten ist entscheidend.
    • Festpreisvereinbarung: Bei einer Festpreisvereinbarung kann es schwieriger sein, Mehrkosten geltend zu machen, da das Risiko grundsätzlich beim Unternehmer liegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Architekt den Fehler verursacht hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Sachlage von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dokumentieren Sie alle Fehler und Mehrkosten detailliert.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung des Architekten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung entstehen. Sie basiert auf dem Werkvertragsrecht und kann sich auf verschiedene Aspekte des Bauprojekts beziehen.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Planungsfehler, Ausführungsfehler
    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten oder einen anderen qualifizierten Fachmann. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und den geltenden Vorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Mängelrüge
    Planungsfehler
    Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Architekten mangelhaft ist und dadurch Schäden entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Pläne fehlerhaft sind oder wenn die statischen Berechnungen nicht korrekt sind.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung
    Ausführungsfehler
    Ein Ausführungsfehler liegt vor, wenn die Bauarbeiten nicht gemäß den Plänen und den geltenden Vorschriften ausgeführt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Handwerker mangelhaft arbeiten oder wenn die falschen Materialien verwendet werden.
    Verwandte Begriffe: Handwerkerleistung, Bauausführung, Mängel
    Mehrkosten
    Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die im Rahmen eines Bauprojekts entstehen und die nicht im ursprünglichen Budget eingeplant waren. Sie können durch verschiedene Ursachen verursacht werden, wie z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder unvorhergesehene Ereignisse.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Kostenerhöhung, Budgetüberschreitung
    Festpreis
    Ein Festpreis ist ein im Voraus vereinbarter Preis für eine bestimmte Leistung. Bei einer Festpreisvereinbarung trägt der Unternehmer grundsätzlich das Risiko für unvorhergesehene Kosten.
    Verwandte Begriffe: Pauschalpreis, Einheitspreis, Abrechnung
    Baurecht
    Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten des Bauens befasst. Es umfasst sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Architektenrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Werkvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Fehler des Architekten?
      Der Architekt haftet für Planungs- und Bauüberwachungsfehler, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Haftung kann sich auf Mehrkosten, Schäden am Bauwerk oder andere finanzielle Verluste erstrecken.
    2. Was ist bei einer Festpreisvereinbarung zu beachten?
      Bei einer Festpreisvereinbarung trägt grundsätzlich der Unternehmer das Risiko für unvorhergesehene Kosten. Allerdings entbindet dies den Architekten nicht von seiner Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler. Wenn der Fehler des Architekten zu Mehrkosten führt, können diese auch bei einer Festpreisvereinbarung geltend gemacht werden.
    3. Wie dokumentiere ich Architektenfehler richtig?
      Eine detaillierte Dokumentation ist entscheidend. Erfassen Sie alle Fehler schriftlich, machen Sie Fotos und bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Pläne, Verträge, Rechnungen) auf. Lassen Sie die Fehler gegebenenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten.
    4. Welche Rolle spielt die Bauüberwachung?
      Die Bauüberwachung ist eine wichtige Pflicht des Architekten. Er muss sicherstellen, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und den geltenden Vorschriften ausgeführt werden. Fehler in der Bauüberwachung können ebenfalls zu einer Haftung des Architekten führen.
    5. Was kann ich tun, wenn der Architekt die Haftung ablehnt?
      Wenn der Architekt die Haftung ablehnt, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Baurecht kann die Sachlage prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
    6. Wie lange dauert es, bis ein Architektenfehler behoben ist?
      Die Dauer der Behebung eines Architektenfehlers hängt von der Art und dem Umfang des Fehlers ab. Einfache Fehler können schnell behoben werden, während komplexere Fehler möglicherweise umfangreiche Nachbesserungen erfordern.
    7. Welche Kosten entstehen durch Architektenfehler?
      Die Kosten, die durch Architektenfehler entstehen, können sehr unterschiedlich sein. Sie können von geringfügigen Mehrkosten bis hin zu erheblichen Schäden am Bauwerk reichen.
    8. Was ist ein Baumangel?
      Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks. Er kann durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler verursacht werden.

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      Wie man Mängel richtig rügt und Ansprüche geltend macht.
    • Sachverständigengutachten
      Die Rolle von Sachverständigen bei Baumängeln.
    • Bauzeitverlängerung
      Ursachen und Folgen von Bauzeitverlängerungen.
  2. Architekten-Haftung: Verfechter der Architekten im Forum

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo Herr ZAAAHAACK!
    Sorry Herr/Frau Anonym,
    das Schreien musste sein. Herr Zack ist hier nämlich einer der treuesten Verfechter für die Architekten. Mal sehen, was er so dazu sagt 😉
    Meine Meinung dazu kennt er bereits, nur, die hilft Ihnen leider auch nicht weiter. Und da ich für einen Kunden ein ähnliches Problem habe, kann ich nur sagen, das kann lange dauern : ((.
    Nichts für ungut, aber der Ruf nach Zack musste sein.
    MfG
    Stefan Ibold
  3. Bau-Forum: Unabhängige Qualitätskontrolle empfohlen!

    Ja, das ist normal
    Sonst wäre das Forum nicht so gut besucht. Und ich bekomme immer Schimpfe, weil ich unabhängige Qualitätskontrolle empfehle.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Planungsfehler: Mehrkosten durch nachträgliches Arbeiten strittig

    Foto von Helmuth Plecker

    Grundsätzlich bleibt bei den ersten beiden Punkten ...
    Grundsätzlich bleibt bei den ersten beiden Punkten zuerst zu überlegen, was es gekostet hätte, wenn diese Punkte bekannt gewesen wären. Der Aufwand mit der Pfette wäre zwar nicht nachträglich erforderlich gewesen, aber der Stiel wäre doch sowieso gekommen. Strittig: Mehrkosten durch nachträgliches Arbeiten. Zweitens. Dachpfannen  -  Ortgänge: Was wäre denn passiert, wenn es von vornhinein bekannt gewesen wäre, dass es die Pfannen nicht mehr gibt? M.E. kein Anspruch! Drittens: Fundamente  -  Vermassungsfehler  -  hier ist erstmal die Chronologie und die Schuldfrage zu klären, warum die Maße nicht stimmten. Viertens: Die Sache mit der Tür im Keller: Hier gibt es keine Mindestvorschriften  -  nur logische. Wusste Ihr Architekt denn VOR Ausführung, dass in den Raum eine Truhe soll? Meine Meinung: Verhandlungssache?!
  5. Architektenfehler: Haftpflicht bei Planungs- & Bauleitungsfehlern

    jeder macht Fehler ...
    jeder macht Fehler aber die erwähnten gehen sind Sache der Architektin! wenn das Planungs- und Bauleitungsfehler (Planungsfehler, Bauleitungsfehler) sind, steht sie in der Pflicht. dafür hat sie ja auch eine haftPflicht, die ggf sachaden von ihr abwendet (sofern sie die police noch zahlen kann:-)
    • Name:
    • rn
  6. Meister Ibold, das heißt Zack-Zack! 😉

    Foto von

    Ich Scherzkeks!
  7. Architektenfehler: 'Sowieso-Kosten' vs. Planungsfehler-Nachweis

    Foto von Martin Malangeri

    "Sowieso-Kosten"
    ... sind Kosten für Dinge die in dieser oder anderer Form auf jeden Fall gekommen wären. Bei diesen Positionen haben Sie schlechtere Karten als bei den Punkten, wo Sie nachweisen können, das durch die Planung nicht alles glücklich verlaufen oder nach Ihren Vorgaben erfolgt ist. Damit wiederhole ich Herrn Plecker, bin aber auch mit ihm einer Meinung. Die strittigen Punkte auf den Tisch hauen und direkt mit der Architektin klären. Man (Frau auch nicht) kann nicht alles richtig machen, aber man kann über alles reden ...
    Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
    Martin Malangeri
  8. Architekten-Honorar: Kostenschätzung als Akquise-Strategie?

    Foto von

    mal so zwischenmenschlich
    Hallo zusammen,
    unterstellen wir mal bösartigerweise, dass die Architektin gewusst hat, das da eine Stütze hin muss. Unterstellen wir weiterhin, dass sie gewusst hat, dass es für die Eindeckung keine entsprechenden Formziegel gibt, was ergibt sich dann für ein Bild?
    Dieses.
    Man (n) hier Frau macht Kostenschätzung nach DINAbk. und rechnet die Kosten nach unten schön. Grund: Auftrag bekommen, der Rest wird sich schon regeln, der Kunde wird zahlen, denn wer wird während der Bauphase aussteigen.
    So nach und nach werden die Kosten hochgeschraubt. Deckmäntelchen sind die "Sonderwünsche" des Bauherren. Die sog. Sowieso-Kosten werden schamhaft da hinzugerechnet.
    Konsequenz: die NRECHENBAREN Kosten steigen, das Honorar entsprechend.
    Wieder bösartig unterstellt: so beschafft man (n) /Frau sich Arbeit und Kohle : ((.
    Diese Behauptung habe ich hier schon einmal im Forum getätigt, dementiert wurde sie nie.
    MfG
    Stefan Ibold
  9. Bauplanung: Eigenkontrolle der Architekten-Vorgaben wichtig!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Zumindest die Tür
    sollte ihnen selber doch auch vorher aufgefallen sein oder gab es keine Zeichnungen?
    Haben sie die Vorgaben die sie gemacht haben, nicht kontrolliert? 🙂
    Es zeigt sich leider immer wieder, dass 4 Augen besser sind als 2, die Sachen sind zwar ärgerlich, aber behebbar.
    Mir persönlich würden Zweifel kommen, ob der Rest, den ich vielleicht gar nicht beurteilen kann denn nun stimmt.
    Architektin frisch von der Uni und keine Handwerksausbildung, nur mal neugierig nachfragend.
  10. Bauüberwachung: Kopfhöhenproblem durch fehlerhaften Schnitt

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Ruhig Blut ...
    ich bin zwar nicht Zack, aber ...
    Das Kopfhöhenproblem ist schon wirklich superpeinlich  -  der richtige Schnitt, und das wäre spätestens bei Ausführungsplanung aufgefallen.
    Bei den Dachziegeln ist das so'ne Sache ... manche Dinge sind schneller wieder verschwunden als sie auf dem Markt waren. Das kann wirklich mal passieren.
    Die Fundamente wurden sicher von irgendjemandem eingezeichnet und von wem anderen eingemessen. Woran lag's also? .
    Zwei Fragen habe ich noch:
    Ist die Frau gesprächsbereit, oder lehnt sie jede Verantwortung ab?
    Ist sie wirklich Architektin, oder ist das mal wieder ein Blender? (im Zweifelsfalle können Sie mir den Namen und das Bundesland E-Mailen, dann finde ich das raus).
  11. Architekten-Honorar: Kostenfeststellung vs. Akquise-Mythos

    Foto von

    @SI
    DEMENTI!
    Das mit dem Honorar ist "Teilblödsinn" 🙂. Schließlich werden ja nicht alle LPAbk. nach der Kostenfeststellung abgerechnet. Im Grunde lohnt sich so ein Ärger nur, wenn die wirklichen Kosten extrem (jenseits der Zulässigkeit) über der Schätzung liegen. Ansonsten kann ich das Honorar, dass ich "vorne" wegen zu niedriger Schätzung verliere "hinten" nicht mehr reinholen.
    Für mich gehören solche Mutmaßungen zur üblichen Rubrik  -  Mythen und Gerüchte -. Richtig ist aber auch, dass ich nicht nur EIN BVAbk. verloren habe, weil ich schon bei der Akquise den "wahren" Preis des Bauherrenwunsches preisgab.
    Nach dem Motto  -  ja der Architekt ist ja auch teuer  -  fand sich immer einer der's billiger konnte. DAS wollen viele Leute hören:  -  ja klar für 100.000,- DM, mit ein wenig Eigenleistung, machen wir das schon.
    Manchmal habe ich mir in den ... getreten, weil  -  die Aufträge wären mir mit einem solchen Spruch sicher gewesen. UND GENAU DAS IST DER HAUPTGRUND FÜR SOLCH VORHERSEHBARE Kostenentwicklungen.
  12. Architektenfehler: Niedrige Kostenschätzung – Dreistigkeit oder Dummheit?

    Herr Lappe, es gibt, es muss aber nicht
    Die Frage, ob es denn wirklich eine Architektin ist, würde mich auch interessieren.
    Aber worauf ich hinauswollte: die "Spielchen" mit der niedrigen Kostenschätzung habe ich auch schon erlebt. Teils aus purer Dreistigkeit, teils aus grenzenloser Dummheit. Damit unterstelle ich natürlich NICHT, dass dies etwa die Regel wäre.
    Aber eine Treppe verkehrt einzuzeichnen kann nur noch als Dummheit bezeichnet werden. Mir ist kein Ziegel bekannt, bei dem bestimmte Ortgangziegel "auf Einmal" nicht mehr erhältlich wären. Hatte die noch Unterlagen von 1952?
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Dachziegel-Überraschung: Unerwartete Änderungen bei Tegalit Novo

    Foto von

    Hallo Herr Beisse,
    klar sowas gibt es, ist aber blöd.
    Wenn einer Bauherren abzocken will gibt es effektivere und weniger gut nachvollziehbare Möglichkeiten als ausgerechnet eine fehlerhafte Kostenschätzung.
    Ich hatte mit Dachziegeln übrigens auch schon mal eine nette Überraschung: Da hatte der beliebete 🙂 Tegalit Novo plötzlich unterseitig eine Nase, die er vorher definitiv dort nicht hatte (neue Flugschneesicherung). Die konnten wir dann an den Ziegeln für den Ortgang alle Abschleifen ☹(, denn sonst hätte das Dach dort schön die Flügelchen gehoben.
  14. Architektenliste: Unterschied Dipl.-Ing. vs. Architekt (in) prüfen!

    man muss ja auch mal arbeiten ...
    und abends noch seine ganzen Planungsfehler wieder ausbügeln, die man tagsüber so fabriziert hat.. 😉
    also 1.): ist die gute Dame überhaupt Architektin? Architektin ist sie erst, wenn Sie in die Architektenliste der Kammer eingetragen ist. Viele Bauherrn wissen gar nicht, was der Unterschied ist zwischen Dipl. -Ing. Hochbau, Dipl. -Ing Bauingenieurwesen, und Architekt (in). Ist Ihre Planerin bei der Kammer eingetragen?
    2.) Die falsche Treppe ist ein Planungsfehler, sowas bezahlt die Haftpflichtversicherung 🙂 (In meinem Bundesland besteht für die Entwurfsverfasser Haftpflichtversicherungspflicht, ob das bei Ihnen so ist, weiß ich nicht)
    3.) Das mit den Ortgangziegeln ist so eine Sache.. kann es sein, das es sich um Domino-Dachziegel handelt? Da wäre ich auch fast mal drauf reingefallen .. 😉 Sind allerdings "sowieso-Kosten", die trägt also der Bauherr. (trotzdem ärgerlich..)
    4.) Die Stütze hatte ich vergessen: Sieht blöd aus ist natürlich ärgerlich, aber relativ. Die Kosten, tja.. da kann man sich streiten, meiner Meinung nach auf die Versicherung. Man könnte ja argumentieren, das man sonst einen anderen Abstand der Treppe gewählt hätte.
    5.) Garagenfundament: Wer hat den Fehler verursacht? Architektin?
    Unternehmer? Das müsste erstmal geklärt werden, wie Herr Plecker schon sagt. Wenn Fehler bei der Architektin, dann Versicherungsschaden
    6.) Vorratsraum mit schmaler Tür ... naja, haben Sie vorher gesagt, "hey passen Sie auf, das muss 1 m breit sein! " Sie haben ja die Pläne unterschrieben bzw. mit der Architektin zusammen geplant. Eine Truhe ist heutzutage eigentlich kaum noch üblich, ein normaler Kühlschrank passt zumindest auch durch eine Tür mit Rohbaumaß 76 cm. Der Bauherr ist gerade bei solchen Situationen in der Pflicht, Informationen weiterzugeben. Normalerweise fragt man als Architekt aber auch mal gezielt nach: "Was habt ihr da alles drin? " Er muss ja auch wissen, ob Sie lieber getrennt übernachten oder eine 5x5 Meter Liegewiese haben wollen, mit Flaschenzug über dem Bett.. ;--)
    7.) Nicht an die Vorgaben gehalten: Kann ich nichts zu sagen ... was sind denn das für Vorgaben, vielleicht waren die ja auch nicht durchführbar? Ihre Architektin sollte bei den Planungsbesprechungen Protokoll führen und beide Parteien unterzeichnen dies dann, sowas ist beim Hausbau üblich.
    Sprechen Sie mal mit Ihrer Architektin und weisen sie auf Ihre Probleme hin, dann finden Sie sicher auch eine Lösung.
    Was mich noch interessieren würde: nach welchen Plänen wird gebaut? 1:100,1:50,1:?
    • Name:
    • Herr Zack
  15. Dachziegel-Details: Domino Ziegel – Flugschnee-Problematik

    Ist hier heute Stammtisch
    oder was ... da geht man zwischendurch mal einen Tee trinken und Lappe und Beisse haben die "Plattziegelprobleme" schon durchgekaut ... Ich hatte diese "Nase" bei einem Domino Ziegel planerisch mit einkalkuliert, es gab die Nase jedoch nur links. Rechts musste ich gegen Flugschnee dann ein Blech nehmen (links dann natürlich auch , -)) Man sieht den kleinen Unterschied zwar nur, wenn man es weiß, aber ärgerlich ist sowas schon und die Ausschreibungsfehler fast vorprogrammiert. Ich selbst hätte es übersehen, weil ich aber eine gute Praktikantin hatte, die das Detail penibelst aufzeichnen wollte, kam von Ihr dann irgendwann der Hinweis.
    • Name:
    • Herr Zack
  16. Materialbeschaffung: Dachziegel-Info durch Händler vermeidbar

    Wäre einfach zu vermeiden gewesen
    mit den Ziegeln. Ein Anruf beim Händler oder Dachdecker. Die haben das mit der Nase sogar angekündigt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Kellertreppe: Fertigstufen-Probleme durch fehlerhafte Werkplanung

    Bei uns waren es nur die Pultziegeln ...
    die es in der ursprünglich vorgesehenen Serie nicht gab. Wir haben es beim Studium der Prospekte glücklicherweise gemerkt, bevor die Ziegeln geliefert waren. Dann war für die Kellertreppe wegen des Verlaufes keine Fertigstufen zu bekommen und wenn es nach dem Architekt des Bausatzunternehmens gegangen wäre, hätten wir jetzt eine "Leiter" anstatt der Treppe. Der Platz, der in der "Werkplanung" eingplant war, hätte allenfalls für eine 35er Steigung gereicht. Wir haben die Sache dann dem Rechtsanwalt übergeben, der einen tragbaren Vergleich als Ausgleich für diese und andere Patzer erreicht hat.
    • Name:
    • bf
  18. Treppenplanung: Fehlende Stufe durch mangelnde Computer-Eignung?

    Treppen scheint ja richtig schwierig
    zu sein, bei uns ist eine Ganze Stufe "vergessen" worden, nach zwei Tagen Presslufthammer ist die jetzt abgestemmt und Versuch zwei in besseren Händen läuft hoffentlich glatt.
    Beliebt scheint auch zu sein, zu vergessen, dass der Ottonormalverbraucher Bodenbeläge auf den Estrich hat, die Frage ist nur welche.
    Kann die Fehlplanung daher kommen, dass manche Treppen nicht Computergeeignet geplant sind und Aufriss nicht jeder kann?
  19. Zu schnell

    Foto von

    :-)
  20. Dachziegel-Details: Kerben oder Nase schleifen erforderlich

    Foto von

    Ne, eine ... MB
    der Dachdecker war genauso überrascht wie ich  -  und beim Händler ruft ja auch keiner an, wenn er keine konkreten Fragen hat.
    Aber egal, das Detail wäre sowieso nicht ohne Latte kerben oder Nase schleifen gegangen.
    Nachtrag gab es auch keinen  -  ich habe was trinkbares besorgt.
  21. Werkplanung: CAD vs. Hand – Fehler trotz CAD-Planung

    In unserem Fall,
    Frau Leidenbach, war die komplette "Werkplanung" noch per Hand, wir haben es auch sofort gesehen, da die Einreichungsplanung von einem anderen Architekten per CAD erstellt wurde (bei dem hat alles geklappt). Mehr noch: bei der CAD Planung waren Auftritt und Steigungsmaß mit angegeben, und trotzdem hat es auch mit der Haupttreppe nicht geklappt (Ausschnitt in der Decke vergessen)
    • Name:
    • bf
  22. Bauplanung: Handzeichnung vs. CAD – Verständnis entscheidend!

    CAD und Hand
    ist doch Wurst ... Hauptsache der Planer versteht sein Handwerk. mir sind so manche Handzeichnungen lieber ... da gibt es kein kopieren und strecken ...
  23. Handwerkskunst: Latthammer-Technik vs. CAD-Hilfe für Planer

    Schleifen?
    Richtige Handwerker lernen noch das abschlagen mit dem latthammer, ohne das was kaputtgeht 🙂
    CAD hilft einem Idioten auch nicht. Genauso wenig, wie ein Computer aus einem Analphabeten einen Schriftseller macht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenfehler & Mehrkosten: Haftung bei Planungsfehlern am Bau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung der Architektin für entstandene Mehrkosten aufgrund von Planungs- und Ausführungsfehlern. Es wird erörtert, welche Kosten als 'Sowieso-Kosten' gelten und welche durch Planungsfehler verursacht wurden. Die Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung und die Überprüfung der Architekten-Vorgaben durch den Bauherrn werden hervorgehoben. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob eine niedrige Kostenschätzung eine bewusste Strategie zur Auftragsakquise ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Dachziegeln können unerwartete Änderungen auftreten, wie im Beitrag Dachziegel-Überraschung: Unerwartete Änderungen bei Tegalit Novo beschrieben. Ein Anruf beim Händler kann hier Klarheit verschaffen, wie im Beitrag Materialbeschaffung: Dachziegel-Info durch Händler vermeidbar erwähnt wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Qualifikation des Planers ist entscheidend. Es sollte geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Architekten handelt, der in der Architektenliste der Kammer eingetragen ist, wie im Beitrag Architektenliste: Unterschied Dipl.-Ing. vs. Architekt (in) prüfen! betont wird. Auch die Frage, ob CAD oder Handzeichnung verwendet wird, ist zweitrangig, solange der Planer sein Handwerk versteht, siehe Bauplanung: Handzeichnung vs. CAD – Verständnis entscheidend!.

    🔴 Kritisch/Risiko: Treppenplanungen scheinen fehleranfällig zu sein. Es wird von vergessenen Stufen und Problemen mit Fertigstufen berichtet, wie in den Beiträgen Treppenplanung: Fehlende Stufe durch mangelnde Computer-Eignung? und Kellertreppe: Fertigstufen-Probleme durch fehlerhafte Werkplanung geschildert.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Architekten-Vorgaben sorgfältig kontrollieren und bei Unklarheiten Rücksprache halten. Es ist ratsam, eine unabhängige Qualitätskontrolle durchzuführen, um Planungsfehler frühzeitig zu erkennen. Die strittigen Punkte sollten offen mit der Architektin besprochen werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Beachten Sie auch den Beitrag Architektenfehler: Haftpflicht bei Planungs- & Bauleitungsfehlern bezüglich der Architekten-Haftpflichtversicherung.

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