Hausbau Kosten: Massahaus vs. Eigenbau - Was ist günstiger? Architektenkosten, Eigenleistung & Finanzierung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Hausbau Kosten: Massahaus vs. Eigenbau - Was ist günstiger? Architektenkosten, Eigenleistung & Finanzierung

wir hatten ein Baugrundstück sichergestellt, wollten ein 3 fam. Haus drauf bauen und zogen nach langem suchen ein Massahaus in Betracht, dann ging es um den Keller. ein Freund bot uns an den Keller zu bauen und fragte uns warum nicht gleich alles selber bauen, käme günstiger und wir hätten was 100 %iges. also gingen wir mit dem plan vom Massa Haus zum Architekten, mit der frage, was würde es uns kosten selber zu bauen? wir hatten ein Limit von 300 t fürs Haus gesetzt. darauf kam dann ein fertiger plan und eine Aufrechnung von Baukosten und verwandshaftshilfe, wobei die Selbstbeteiligung bei ca. 40 % lag. damit sind wir dann von einer Bank zur anderen gerannt, wir wurden ausgelacht und uns wurde gesagt das es unmöglich sei ein Haus was 570 t kosten würde für 300 t zu erstellen, wobei der Architekt wusste das wir die Helfer bezahlen müssten. Wir haben keinen Architektenvertrag unterschrieben, jetzt ruft er uns an und möchte für seine "Arbeit" 5.500 DM haben, wir lehnten ab daruafhin gin er um 3000,- DM (drei tausend ) runter. Wir lehnten immer noch ab. jetzt eine Frage, was steht ihm zu, was wir wollten hat er zwar gemacht aber es wurde schön gerechnet, was muss ich zahlen? ich bin bereit was zu zahlen aber nicht die Summe!
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob ein Massahaus oder ein Eigenbau günstiger ist. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, darunter Ihre Eigenleistung, die Kosten für Architekten und Handwerker sowie die Materialkosten.

    Massahaus: Hier haben Sie den Vorteil, dass ein Teil der Arbeit bereits erledigt ist und Sie möglicherweise von standardisierten Prozessen und Einkaufskonditionen profitieren können. Allerdings sind Sie an den Anbieter gebunden und haben weniger Flexibilität bei der Gestaltung.

    Eigenbau: Beim Eigenbau haben Sie mehr Kontrolle über den gesamten Prozess und können Kosten durch Eigenleistung senken. Allerdings ist der Aufwand deutlich höher und Sie tragen die volle Verantwortung für die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften.

    Architektenkosten: Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Massahaus oder einen Eigenbau entscheiden, fallen Architektenkosten an. Diese können je nach Umfang der Leistungen variieren. Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen im Architektenvertrag enthalten sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung für beide Varianten, unter Berücksichtigung Ihrer Eigenleistung und der Architektenkosten. Holen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern und Handwerkern ein, um einen realistischen Vergleich zu erhalten. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Pflichten des Architekten sowie des Bauherrn. Er umfasst in der Regel die Planung, Bauleitung und Überwachung des Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst beim Hausbau übernimmt, um Kosten zu sparen. Dies kann beispielsweise das Streichen der Wände, das Verlegen von Bodenbelägen oder die Gartenarbeit umfassen.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Do-it-yourself (DIY)
    Baukosten
    Baukosten umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses entstehen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerkosten, Architektenkosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Gesamtkosten, Erstellungskosten, Baunebenkosten
    Finanzierung
    Finanzierung bezeichnet die Bereitstellung von Kapital für den Hausbau. Dies kann durch Eigenkapital, Kredite oder staatliche Förderungen erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Hypothek, Bausparvertrag
    Massahaus
    Ein Massahaus ist ein Fertighaus, das von einem bestimmten Anbieter in standardisierter Bauweise errichtet wird. Es bietet den Vorteil einer schnellen Bauzeit und kalkulierbaren Kosten.
    Verwandte Begriffe: Fertighaus, Typenhaus, Ausbauhaus
    Eigenbau
    Ein Eigenbau bezeichnet den Bau eines Hauses in Eigenregie, bei dem der Bauherr die Planung, Koordination und Ausführung der Arbeiten selbst übernimmt oder beauftragt.
    Verwandte Begriffe: Selbstbau, Individualbau, Architektenhaus
    Baugrundstück
    Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das für die Bebauung mit einem Wohnhaus geeignet ist. Es muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. die Erschließung mit Strom, Wasser und Abwasser.
    Verwandte Begriffe: Bauland, Rohbauland, Bauerwartungsland

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Vorteile bietet ein Massahaus?
      Ein Massahaus bietet den Vorteil standardisierter Prozesse, möglicher Einkaufskonditionen und einer gewissen Planungssicherheit. Allerdings ist man an den Anbieter gebunden und hat weniger Flexibilität bei der Gestaltung.
    2. Welche Vorteile bietet ein Eigenbau?
      Ein Eigenbau ermöglicht mehr Kontrolle über den gesamten Bauprozess und die Möglichkeit, Kosten durch Eigenleistung zu senken. Allerdings ist der Aufwand deutlich höher und man trägt die volle Verantwortung für die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften.
    3. Welche Kosten fallen bei einem Architektenvertrag an?
      Die Kosten für einen Architektenvertrag können je nach Umfang der Leistungen variieren. Es ist wichtig, im Vorfeld genau abzuklären, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
    4. Wie kann ich die Baukosten senken?
      Die Baukosten können durch Eigenleistung, sorgfältige Planung und den Vergleich von Angeboten verschiedener Anbieter und Handwerker gesenkt werden. Auch die Wahl der Materialien und die Größe des Hauses spielen eine Rolle.
    5. Was ist bei der Finanzierung eines Hausbaus zu beachten?
      Bei der Finanzierung eines Hausbaus ist es wichtig, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und die Konditionen der Banken zu vergleichen. Auch die Höhe des Eigenkapitals und die monatliche Belastbarkeit spielen eine Rolle.
    6. Wie finde ich einen zuverlässigen Architekten?
      Einen zuverlässigen Architekten finden Sie durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten, durch die Recherche im Internet oder durch die Kontaktaufnahme mit der Architektenkammer. Achten Sie auf Referenzen und lassen Sie sich beraten.
    7. Was bedeutet Eigenleistung beim Hausbau?
      Eigenleistung beim Hausbau bedeutet, dass Sie bestimmte Arbeiten selbst übernehmen, um Kosten zu sparen. Dies kann beispielsweise das Streichen der Wände, das Verlegen von Bodenbelägen oder die Gartenarbeit umfassen.
    8. Welche Risiken birgt ein Eigenbau?
      Ein Eigenbau birgt Risiken wie Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen und Mängel, die durch unsachgemäße Ausführung entstehen können. Es ist wichtig, sich gut vorzubereiten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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  2. Architektenhonorar nach HOAI – Berechnungsgrundlagen

    HOAI
    hilft da nicht weiter. Denn da müssten eben die anrechenbaren Baukosten bekannt sein. gehen wir mal von 570 TDM aus. Das wären dann rd. 50 TDM an Architektenhonorar, wenn er alles gemacht hätte. Davon 3 % für Grundlagenermittlung, wären also ca. 1500 DM. Vorplanung käme nochmla mit 7 %. Damit wären wir bei beiden Leistungen bei 10 % also rd. 5.000 DM. Von daher haklte ich 3.000 DM für angemessen, zzgl MwSt. natürlich.
    Das ist keine Rechtsberatung und ich bin auch kein Architekt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. 🔴 Achtung: Architekten-Honorarforderung – Nichtzahlung strafbar!

    3-Familienhaus zum Nulltarif
    Eine Unverschämtheit ohne gleichen, erst arbeiten lassen und dann nicht bezahlen wollen. So kann man auch ein 3. Familienhaus bauen. Meiner Sicht nach ist das ein Fall für die Stattsanwaltschft. Dem Architekten steht für die Planung ein Honorar von ca. 15.000,00 DM zu. Gemäß HONORARTAFEL zu § 16 ABS. 1 LPAbk. 1-4 = 27 % von ca. 55.000,00 DM Gesamthonorar! Also was wollen Sie noch? Vielleicht ein 3-Familienhaus Haus zum Nulltarif?
  4. Architektenleistung: Aufwand und Wertschätzung – Expertenmeinung

    Hallo Frau Kolschewski
    Vergessen Sie einfach die anonymen Beiträge. Die sind nicht stellvertretend für das Forum und den Anständigen hier ein Dorn im Auge.
    Bitte unterschätzen Sie die Arbeit nicht. Sie sind in dieser Fachrichtung ja nun mal Laie, und können den Aufwand nicht abschätzen. So wie ich es weiter oben geschrieben habe, sind 3000 DM wirklich schon fast geschenkt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Architektenkosten: Angebot prüfen – Vergleich lohnt sich!

    Was stellen Sie sich denn vor?
    Hallo Frau Kolschewsky,
    wenn ich Ihren Beitrag richtig verstanden habe, dann haben Sie vom Architekten einen fertigen Eingabeplan erhalten und er will von Ihnen letztendlich dafür 2.500,- DM (+ MwSt. vermutlich).
    Fragen Sie doch einfach mal einen anderen Architekten, was er denn für die Planung verlangt. Da werden Sie ruckzuck feststellen, dass Sie mit dem Angebot super bedient sind. Also: bezahlen und gut ist es!
    Ihr Architekt hat ja sicher nicht nur "abgemalt", sondern sich vermutlich auch um Statik usw. gekümmert, da er ja mit seiner Unterschrift unterm Bauantrag auch eine Verantwortung übernimmt.
    Zum Beitrag "3-Familienhaus zum Nulltarif":
    Inhaltlich kann ich mich da schon anschließen. Aber anonym find' ich eben auch unverschämt.
  6. Kostenlimit überschritten: Architekt haftet für falsche Planung!

    Halt!
    Wenn dem Architekten das Kostenlimit von 300 TDM bekannt war, dann hätte er vorneweg erklären müssen, dass das Bvh so für den Bauherrn offensichtlich nicht möglich ist. Seine schöngerechnete Kostenaufstellung ist der Fehler des Architekten, nicht der Fehler des Bauherrn, sofern der Bauherr richtige Angaben gemacht hat.
  7. Architektenleistungen: Anrechnung nach Leistungsphasen prüfen

    Ein bisschen Vorsicht
    Herr Richter, leider wissen wir ja nicht genau, was der Architekt nun gemacht hat. Wir wissen aber, dass er einen fertigen Plan erhalten hat. Also können wir Leistungsphasen 1  -  4 sicherlich nicht voll anrechnen. Aber ansonsten stimme ich ja mit Ihnen überein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Architekten-Honorar: Kostenschätzung vorab – Transparenz wichtig!

    Klar MB,
    aber bei solchen Anfragen geht mir auch schon manchmal der Hut hoch.
    Ist doch blauäugig: Zum Architekten gehen, Plan und Kostenschätzung machen lassen und dann Honorarforderung abzulehnen, weil es bei den Banken nicht geklappt hat.
    Andererseits hätte der Architekt beim Gespräch auch gleich eine Kostenschätzung für seine Tätigkeiten abgeben sollen. Dann hätte jeder gewusst, wo er dran ist und der ganze Knatsch wäre gar nicht entstanden.
    Bin ja nur Bauherrspielender Bänker. Aber auf unserem Bau wird IMMER VORHER über Leistungen und Preise gesprochen. Da gibt es hinterher keine Probleme und jeder ist zufrieden.
  9. Architektenvertrag: Schriftliche Vereinbarung – Schutz vor Streit!

    Wer schreibt, der bleibt
    Klar ist das von beiden Seiten naiv, ohne schriftliche Vereibarun einfach loszulegen. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, war der Plan ja schon da, den hatte der Arch. also nicht zu erstellen. Hat wohl eher aus den Massen eine Kalkulation gezogen, und dann Eigenleistung runtergerechnet. Offensichtlich nicht sehr glaubwürdig. Andererseits sind Banker auch nicht gerade vorgetreten, als der liebe Gott Intelligenz (am Bau) verteilt hat.
    Wir sind uns ja einig, dass, egal welche Leistung, 3000 DM schon ein Freundschaftspreis ist.
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. HOAI-Gültigkeit: Auch ohne Vertrag – Honoraranspruch besteht!

    Was Sie in Auftrag gegeben haben
    Hallo Frau Kolschewski,
    Selbst OHNE einen Vertrag gilt hier schon die HOAIAbk.. Es ist hierbei NICHT ausschlaggebend, ob Sie einen Vertrag unterschrieben haben!
    Mit dem Angebot sind Sie noch sehr gut bedient.
    Mit Gruß
  11. Unseriöse Architekten: Fehlerhafte Planung – Honorarminderung!

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Ärgerlich
    Das Verhalten des Kollegen ist, wenn's sich so zugetragen hat, unseriös. Da muss sich niemand wundern wenn die Leute nicht zahlen wollen.
    Aber es ist sicher problematisch, die Kostenvorgabe an den Architekten nachzuweisen. Da hilft evtl. der Ruf nach Herrn Schotten.
    Sollte dies gelingen, hat sich der Architekt eine fehlerhafte Planung vorzuwerfen und Abschläge vom Honorar hinzunehmen. Ob die Leistung aber deshalb gleich gar nichts Wert ist ...
  12. Mangelhafte Planung: Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung

    Fall für RA
    Es ist für mich interessant, dass in der Diskussion überhaupt nicht die Frage aufgetaucht ist, ob die "Planung"  -  was auch immer der Architekt gemacht hat  -  mangelfrei ist.
    Hier kann der konkrete Fall sowieso nicht beantwortet werden, aber diesen Gedanken muss ich los werden:
    Wenn ich als Bauherr eine Planung bestelle für ein bestimmtes Gebäude zu 300 TDM, dann ist für mich eine Planung, die für 400 TDM zu realisieren ist, wertlos. Es kommt dabei daraauf an, dass die Kosten als Eigenschaft der Planung vereinbart sind. Sowieso hätte der Architekt den Kostenrahmen abzuschätzen und im Frühstadium eine Kostenschätzung abzugeben. Ein Architekt, der sich um die Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung nicht kümmert hat  -  und das meine ich verdammt ernst  -  seinen Beruf verfehlt.
    Bis zur Abnahme der Architektenleistung hat übrigens dieser zu beweisen, dass seine Planung auch die ist (auch kostenmäßig), die der Bauherr bestellt hat. Daher gilt hier für den Architekten der Grundsatz, den Kostenrahmen frühzeitig abzuklären und beweiskräftig zu dokumentieren. Es gibt nämlich auch auf der anderen Seite genügend schwarze Schafe unter den Bauherrn, die erst planen lassen und sich dann um die (vollkommen unmögliche) Finanzierung kümmern. Hiervor muss sich der Architekt selbst schützen.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  13. ganz Ihrer Meinung ...

    Foto von Horst Schmid

    Herr Schotten! Gruß
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Hausbau Kosten: Massahaus vs. Eigenbau – Finanzierungs-Leitfaden

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenkosten im Kontext eines geplanten Hausbaus. Es wird betont, dass Architektenhonorare auch ohne schriftlichen Vertrag gemäß HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gelten. Mehrere Teilnehmer raten, die erbrachten Leistungen genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Kostenschätzung von anderen Architekten einzuholen. Bei Überschreitung des Kostenlimits kann eine Haftung des Architekten bestehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 Achtung: Architekten-Honorarforderung – Nichtzahlung strafbar! kann die Nichtzahlung einer berechtigten Honorarforderung strafrechtliche Konsequenzen haben.

    💰 Kosten: Im Beitrag Architektenhonorar nach HOAI – Berechnungsgrundlagen werden beispielhafte Honorarberechnungen auf Basis der HOAI dargestellt, um eine realistische Einschätzung der Architektenkosten zu ermöglichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Beauftragung eines Architekten sollte eine detaillierte Kostenschätzung eingeholt und ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, wie im Beitrag Architektenvertrag: Schriftliche Vereinbarung – Schutz vor Streit! empfohlen wird. Bei Unklarheiten bezüglich der erbrachten Leistungen sollte man sich rechtlich beraten lassen.

    Die Diskussionsteilnehmer betonen die Wichtigkeit einer transparenten Kommunikation zwischen Bauherrn und Architekt, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Eine frühzeitige Klärung des Kostenrahmens und der Architektenleistungen ist entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt. Die Einhaltung der HOAI bietet sowohl Bauherren als auch Architekten eine rechtliche Grundlage für die Honorarberechnung.

    Die Beiträge zeigen, dass die Architektenkosten ein wichtiger Faktor bei der Finanzierung eines Hausbaus sind. Ein sorgfältiger Kostenvergleich und eine transparente Vereinbarung mit dem Architekten können dazu beitragen, das Budget einzuhalten und unerwartete Kosten zu vermeiden. Die Eigenleistung des Bauherrn kann ebenfalls eine Rolle spielen, sollte aber realistisch eingeschätzt werden.

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