Imprägnierbescheinigung Bauholz: Pflicht für Zimmerer? DIN 68800, DIN EN 335
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Imprägnierbescheinigung Bauholz: Pflicht für Zimmerer? DIN 68800, DIN EN 335

Für mich als Bauherr eigentlich kein Problem, für Zimmerleute vielleicht doch?

Ist für Bauholz eine Imprägnierbescheinigung nach DINAbk. 68800-3, Abschnitt 10ff., bzw. nach DIN EN 335 vom Zimmerbetrieb OBLIGATORISCH, d.h. ohne weitere Aufforderung zu liefern (stets geschuldet) oder muss sie gesondert im Vertrag, z.B. als "besondere Leistung" vereinbart werden? Ist der Wunsch nach dieser Bescheinigung überzogen?
Zusatz: Vertrag nach VOBAbk., DIN 18334 wird vereinbart (obwohl die in diesem Zusammenhang eigentlich nichts Technisches hergeben)

Au Mann, Probleme habe ich ... 🙂

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    Als Bauherr ist es wichtig zu wissen, ob eine Imprägnierbescheinigung für Bauholz obligatorisch ist.

    Grundsätzlich gilt: Eine Imprägnierbescheinigung ist dann verpflichtend, wenn im Vertrag oder in den einschlägigen Normen (DINAbk. 68800-3, DIN EN 335) eine Imprägnierung des Bauholzes gefordert wird.

    Meine Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau. Ist dort eine Imprägnierung des Bauholzes vereinbart, ist der Zimmererbetrieb verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszuhändigen.

    Wichtig: Auch ohne explizite Vereinbarung kann eine Imprägnierung aufgrund der Nutzungsklasse des Holzes erforderlich sein. In diesem Fall ist der Zimmerer ebenfalls verpflichtet, die Imprägnierung fachgerecht durchzuführen und dies zu dokumentieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit einer Imprägnierung und die damit verbundene Bescheinigungspflicht vorab mit dem Zimmererbetrieb und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Imprägnierung
    Die Imprägnierung ist ein Verfahren, bei dem Holz mit chemischen Mitteln behandelt wird, um es vor Schäden durch Feuchtigkeit, Insekten oder Pilze zu schützen. Ziel ist es, die Lebensdauer des Holzes zu verlängern und seine Festigkeit zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Holzschutz, Holzschutzmittel, Schutzklasse.
    DIN 68800
    Die DIN 68800 ist eine deutsche Norm, die den Holzschutz im Hochbau regelt. Sie beschreibt die verschiedenen Schutzmaßnahmen, die erforderlich sind, um Holz vor Schäden durch Feuchtigkeit, Insekten oder Pilze zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Holzschutz, Bauwesen, Norm.
    DIN EN 335
    Die DIN EN 335 ist eine europäische Norm, die die Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten behandelt. Sie legt die verschiedenen Nutzungsklassen fest, die angeben, welcher Feuchtebelastung Holz ausgesetzt ist.
    Verwandte Begriffe: Holzschutz, Dauerhaftigkeit, Nutzungsklasse.
    Nutzungsklasse
    Die Nutzungsklasse beschreibt die Feuchtebelastung, der Holz ausgesetzt ist. Sie wird in der DIN EN 335 definiert und reicht von trockenem Innenbereich (NKL 1) bis zu ständig wasserberührtem Holz (NKL 5).
    Verwandte Begriffe: DIN EN 335, Holzschutz, Feuchtebelastung.
    Holzschutzmittel
    Holzschutzmittel sind chemische Substanzen, die verwendet werden, um Holz vor Schäden durch Feuchtigkeit, Insekten oder Pilze zu schützen. Sie werden in verschiedenen Formen angeboten, z.B. als Flüssigkeiten, Pasten oder Gase.
    Verwandte Begriffe: Imprägnierung, Holzschutz, Biozide.
    Zimmerer
    Ein Zimmerer ist ein Handwerker, der Holzkonstruktionen herstellt und montiert. Zu seinen Aufgaben gehören der Bau von Dachstühlen, Holzhäusern, Treppen und anderen Holzbauteilen.
    Verwandte Begriffe: Holzbau, Handwerk, Bauwesen.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält Angaben zu den Leistungen des Bauunternehmens, den Preisen und den Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Werkvertrag, Bauwesen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Imprägnierbescheinigung?
      Eine Imprägnierbescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass Bauholz gemäß den geltenden Normen und Richtlinien imprägniert wurde. Sie dient als Nachweis für die fachgerechte Durchführung des Holzschutzes und gibt Auskunft über die verwendeten Imprägniermittel und deren Wirksamkeit.
    2. Wann ist eine Imprägnierung von Bauholz notwendig?
      Eine Imprägnierung ist notwendig, wenn das Bauholz einer erhöhten Gefährdung durch Feuchtigkeit, Insekten oder Pilze ausgesetzt ist. Die Notwendigkeit der Imprägnierung richtet sich nach der Nutzungsklasse des Holzes, die in der DIN EN 335 definiert ist.
    3. Welche Normen regeln die Imprägnierung von Bauholz?
      Die wichtigsten Normen für die Imprägnierung von Bauholz sind die DIN 68800 (Holzschutz) und die DIN EN 335 (Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten). Diese Normen legen die Anforderungen an die Imprägnierung fest und geben Hinweise zur Auswahl geeigneter Imprägniermittel.
    4. Was tun, wenn der Zimmerer keine Imprägnierbescheinigung vorlegt?
      Wenn im Vertrag eine Imprägnierung vereinbart wurde, der Zimmerer aber keine Bescheinigung vorlegt, sollten Sie ihn schriftlich zur Vorlage auffordern. Bleibt die Aufforderung erfolglos, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
    5. Kann ich die Imprägnierung selbst durchführen?
      Die Imprägnierung von Bauholz sollte grundsätzlich von Fachbetrieben durchgeführt werden, da spezielle Kenntnisse und Ausrüstung erforderlich sind. Eine unsachgemäße Imprägnierung kann die Wirksamkeit des Holzschutzes beeinträchtigen und sogar gesundheitsschädliche Auswirkungen haben.
    6. Welche Angaben muss eine Imprägnierbescheinigung enthalten?
      Eine Imprägnierbescheinigung muss Angaben zum verwendeten Holzschutzmittel, zur Art der Imprägnierung, zur erreichten Schutzwirkung und zum Datum der Imprägnierung enthalten. Außerdem muss die Bescheinigung von einem Sachkundigen oder einem autorisierten Fachbetrieb ausgestellt sein.
    7. Was bedeutet Nutzungsklasse bei Holz?
      Die Nutzungsklasse beschreibt, welcher Feuchtebelastung Holz ausgesetzt ist. Je höher die Klasse, desto stärker muss das Holz geschützt werden. Die Klassen reichen von trockenem Innenbereich (NKL 1) bis zu ständig wasserberührtem Holz (NKL 5).
    8. Wie lange ist eine Imprägnierung wirksam?
      Die Wirksamkeit einer Imprägnierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem verwendeten Holzschutzmittel, der Art der Imprägnierung und den Umgebungsbedingungen. In der Regel beträgt die Schutzdauer mehrere Jahre oder Jahrzehnte.

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  2. Bauholz Imprägnierung: Sichtbarkeit & Datenblatt-Nachweis

    Eigentlich ist es zu sehen
    wenn das Holz imprägniert ist. Über Dauer der Behandlung und Eindringtiefe habe ich von meiner Zimmerei damals keine Infos bekommen, da das Holz bereits so vom Händler bezogen wurde. Wenigstens hatte ich zum Schluss ein Datenblatt zum verwendeten Imprägniermittel erhalten, sodass ich weiß, was in meinem Dachstuhl verbaut wurde. Wenn die Zimmerei das Holz imprägniert bezieht, dürfte wohl ein entsprechender Nachweis für die speziellen Balken regelmäßig schwierig werden und auch unsicher sein, ob das wirklich der Nachweis für genau die Balken ist.
  3. DIN 68800: Imprägnierbescheinigung Pflicht für Zimmerer!

    Foto von Martin Malangeri

    Bescheinigung muss erbracht werden.
    Allein schon deshalb weil die DINAbk. 68800, Teil 2 und 3 bauaufsichtlich eingeführt ist. Der Zimmereibetrieb bekommt die Bescheinigung normalerweise von seinem Imprägnierbetrieb mitgeliefert und kann Sie damit problemlos weiterreichen. Selber ausstellen muss er Sie für die (hoffentlich) erfolgte Nachbehandlung der Schnittstellen. Da dies aber vergleichsweise selten abgefragt wird, sollte eigentlich eine kurze Anfrage genügen, um dem Zimmerer auf die Sprünge zu helfen. Es gehört zu seinen Nebenleistungen.
    Da mittlerweile im häufiger auch farblos Imprägniermittel im Einsatz sind, muss man es heute nicht mehr unbedingt erkennen können, ob die Hölzer behandelt wurden.
    Grüße aus Leipzig von
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Imprägnierbescheinigung Bauholz: Pflicht nach DINAbk. 68800?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht einer Imprägnierbescheinigung für Bauholz gemäß DIN 68800 und DIN EN 335. Zimmerer müssen diese Bescheinigung in der Regel vorlegen, da die Norm bauaufsichtlich eingeführt ist. Die Bescheinigung wird üblicherweise vom Imprägnierbetrieb mitgeliefert. Eine separate Vereinbarung im Vertrag ist meist nicht erforderlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 68800: Imprägnierbescheinigung Pflicht für Zimmerer! ist die Imprägnierbescheinigung aufgrund der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 68800, Teil 2 und 3, erforderlich. Der Zimmererbetrieb erhält diese vom Imprägnierbetrieb und reicht sie weiter.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauholz Imprägnierung: Sichtbarkeit & Datenblatt-Nachweis weist darauf hin, dass die Imprägnierung des Holzes oft sichtbar ist. Ein Datenblatt zum verwendeten Imprägniermittel kann zusätzliche Informationen liefern.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich aktiv nach der Imprägnierbescheinigung erkundigen und gegebenenfalls ein Datenblatt zum verwendeten Imprägniermittel anfordern. Zimmerer sollten die Bescheinigung standardmäßig vorlegen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

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