Streit mit Bezirksschornsteinfeger wegen Gasthermen: Abgasrückstau, Gefahr & Lösung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um einen Konflikt mit dem Bezirksschornsteinfeger bezüglich der Abgasführung von Gasthermen in einer Eigentümergemeinschaft. Ein Abgasrückstau wurde festgestellt, was zu Streitigkeiten über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen führt. Der Bestandsschutz der bestehenden Anlage und die korrekte Berechnung des Zugquerschnitts sind zentrale Punkte. Die Eigentümergemeinschaft sucht nach einer Lösung, um die Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Kosten zu vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Streit mit Bezirksschornsteinfeger wegen Gasthermen: Abgasrückstau, Gefahr & Lösung?

Hallo,
habe ein Problem mit dem Bezirksschornsteinfegermeister:
In vier baugleichen Häusern einer Eigentümergemeinschaft hängen seit 1989 je 3 Gasthermen an einem Zug. 2001 stellt der Bezirirksschornsteinfeger (seit 1991 im Amt) fest, dass der Querschnitt der Züge nicht für 3 Gasthermen ausreicht und es zu einem Abgasrückstau kommen könnte. Dies behält er jedoch für sich und gibt im gleichen Jahr trotzdem eine Gasfreigabe für ein neues Gerät.
Jetzt ging meine Gastherme kaputt und ich möchte sie austauschen. Doch plötzlich wird die Gasfreigabe nur dann erteilt, wenn ein Gerät vom Zug weggenommen wird, da Aufgrund der Berechnung von 2001 Gefahr für Leib und Leben bestünde. Dies soll laut BSM ab jetzt pro Haus immer dann erfolgen, wenn ein neues Gasgerät eine Gasfreigabe braucht.
Das oberste intakte Gerät muss dann jeweils mit ausgetauscht werden, da es für eine separate Abgasführung übers Dach ausgelegt sein muss. Nun entstehen hierdurch Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft, wer die Kosten für das neue Gasgerät im DGAbk. übernimmt.
Daher telefonierte ich nochmal mit dem BZM und habe ihn um eine Kompromisslösung gebeten, er möge mir doch eine Gasfreigabe geben und die separate Abgasführung wird dann umgehend erledigt, sobald das Gasgerät im DG erneuert werden muss. Gestütz habe ich meine Argumente damit, dass alle Geräte eine Strömungssicherung haben, die bei einem evtl. Abgasrückstau abschaltet und der Zustand ja schon seit 2001 geduldet wird. So würde dann auch der Bestandsschutz gewahrt.
Der BSM lehnte dies ab, einen Bestandsschutz gäbe es hier nicht.
Um nicht der Auslöser von Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft zu sein, entschloss ich mich für die unwirtschaftliche Lösung mein altes Gerät nochmal reparieren zulassen, so würde ich dann keine Gasfreigabe benötigen, dachte ich.
Doch als der BSM dies hörte, sagte er, er schickt jetzt umgehend einen Mängelbescheid mit einer Frist von 2 Monaten. In dieser Zeit müssen alle DG-Geräte ausgetauscht werden und eine eigene Abgasführung erhalten.
Nun frage ich mich, ob der Bezirksschornsteinfeger mit seinem Schweigen seit 2001 grob fahrlässig gehandelt hat und somit tatsächlich Gefahr für Leib und Leben besteht? Oder ob er hier einfach nur willkürlich handelt und dies möchte ich mir nicht bieten lassen.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und wie wurde dieser ggf. gelöst?
Zunächst habe ich mich mal freundlich an den Innungsmeister gewendet und warte auf seine Antwort.
Danke und viele Grüße
Markus Müller
  • Name:
  • Markus Müller
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche Beseitigung des Abgasrückstau-Risikos – der gemeinsame Zug für drei Gasthermen ist nach DINAbk. EN 13384-1 und BImSchV nicht zulässig und stellt eine akute Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid dar.

    🔴 KRITISCH: Strömungssicherungen allein sind kein ausreichender Schutz – sie reagieren erst bei bereits eingetretener Störung und ersetzen keine normkonforme, dimensionierte Abgasführung.

    ⚠️ WICHTIG: Die jahrelange Duldung seit 2001 hebt den Bestandsschutz nicht auf – eine nachträgliche Feststellung der Nichtkonformität macht die Anlage unverzüglich sanierungsbedürftig.

    ⚠️ WICHTIG: Die Frist von zwei Monaten im Mängelbescheid ist rechtlich sachgerecht und muss eingehalten werden; Verzögerungen erhöhen das Risiko einer CO-Vergiftung und können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister bezüglich der Abgasführung von Gasthermen haben. Seit 1989 hängen in vier baugleichen Häusern je drei Gasthermen an einem Zug. Im Jahr 2001 wurde festgestellt, dass der Querschnitt der Züge nicht für drei Gasthermen ausreicht, was nun zu Streitigkeiten führt.

    🔴 Gefahr: Ein unzureichender Querschnitt der Züge kann zu Abgasrückstau führen, was eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellt. Abgase können Kohlenmonoxid enthalten, welches hochgiftig ist.

    Ich empfehle Ihnen, den Mängelbescheid ernst zu nehmen und die darin gesetzte Frist einzuhalten. Da der Bezirksschornsteinfegermeister schweigt, sollten Sie sich an den Innungsmeister wenden, um eine Klärung herbeizuführen.

    Es ist wichtig, eine Kompromisslösung zu finden, die sowohl die Sicherheit gewährleistet als auch die Kosten für die Eigentümergemeinschaft berücksichtigt. Argumente und Berechnungen sollten gestützt sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abgasführung von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen und erstellen Sie ein Gutachten. Dieses Gutachten kann als Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Bezirksschornsteinfeger und dem Innungsmeister dienen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Konflikt zwischen einem Eigentümer und dem Bezirksschornsteinfeger (BSM) bezüglich einer Gasthermenanlage aus dem Jahr 1989. Der BSM stellte bereits 2001 fest, dass der Querschnitt der Abgaszüge für drei Gasthermen nicht ausreicht und ein Abgasrückstau droht. Dennoch erteilte er damals eine Gasfreigabe für ein neues Gerät, ohne die Mängel zu kommunizieren oder zu beheben. Dieses Verhalten ist aus heutiger Sicht als grob fahrlässig zu bewerten, da eine bekannte Gefahr für Leib und Leben über Jahre nicht behoben wurde. Der BSM hat durch sein Schweigen die Sicherheit der Bewohner gefährdet und die spätere Eskalation des Problems begünstigt.

    🔴 Gefahr: Ein Abgasrückstau bei Gasthermen kann zu einer lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftung führen. Die Strömungssicherungen allein bieten keinen ausreichenden Schutz, da sie nur bei einem bestimmten Rückstaudruck auslösen und nicht alle Betriebszustände abdecken. Die Argumentation des Eigentümers, dass der Zustand seit 2001 geduldet wurde, ist rechtlich nicht haltbar, da eine Duldung keine Gefahr beseitigt und der Bestandsschutz bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben nicht greift.

    ➕ Ergänzung: Der BSM handelt hier nicht willkürlich, sondern erfüllt seine gesetzliche Pflicht zur Gefahrenabwehr nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die Anordnung, die DGAbk.-Geräte auszutauschen und eine separate Abgasführung zu installieren, ist fachlich korrekt und dient dem Schutz der Bewohner. Der Mängelbescheid mit einer Frist von zwei Monaten ist ein übliches und rechtlich zulässiges Mittel, um eine sofortige Gefahr zu beseitigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer sollte die Anordnung des BSM umgehend befolgen, um die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten. Er sollte die Kostenfrage mit der Eigentümergemeinschaft klären, da es sich um eine gemeinschaftliche Anlage handelt. Parallel dazu kann er den Innungsmeister kontaktieren, um das Verhalten des BSM aus dem Jahr 2001 zu thematisieren. Für eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts und mögliche Schadensersatzansprüche gegen den BSM wegen grober Fahrlässigkeit sollte ein Fachanwalt für Baurecht oder Verwaltungsrecht konsultiert werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine langjährig bestehende, nicht behobene Abgasanlagenanlage mit drei Gasthermen pro Zug in vier baugleichen Häusern – eine Konstellation, die bereits 2001 vom Bezirksschornsteinfegermeister als nicht mehr sicher eingestuft wurde, jedoch ohne Konsequenzen für den Betrieb.

    🔴 Gefahr: Ein Abgasrückstau bei gemeinsamen Abgaszügen mit mehreren Geräten stellt eine akute Lebensgefahr dar, da er zu einer unkontrollierten Freisetzung von Kohlenmonoxid (CO) in Wohnräume führen kann – ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in geringen Konzentrationen tödlich wirkt.

    ⚠️ Korrektur: Der Hinweis auf "Strömungssicherung" als ausreichenden Schutz ist irreführend: Solche Sicherungen reagieren erst bei bereits eingetretener Störung und bieten keinen proaktiven Schutz vor CO-Eintritt bei unzureichendem Zug oder Rückstau – sie ersetzen keine normkonforme Abgasführung.

    ➕ Ergänzung: Der Bestandsschutz gilt grundsätzlich nur für Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden technischen Regeln entsprachen; eine nachträgliche Feststellung der Nichtkonformität (wie 2001) hebt diesen Schutz auf – der BSM handelt daher rechtmäßig, nicht willkürlich.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer separaten Abgasführung für das Dachgeschossgerät ist technisch zwingend und entspricht der DIN EN 13384-1 sowie der BImSchV – ein gemeinsamer Zug für drei Geräte ist bei Gasthermen mit atmosphärischem Brenner nicht zulässig.

    🔴 Gefahr: Die jahrelange Duldung des Zustands seit 2001 erhöht das Risiko nicht nur durch technische Alterung der Geräte und Leitungen, sondern auch durch Vertrauensfehler: Nutzer gehen fälschlich von Sicherheit aus, obwohl die Gefahr latent besteht.

    ➕ Ergänzung: Die Frist von zwei Monaten ist im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 19 BImSchG sachgerecht – bei nachgewiesener CO-Risikolage darf der Schornsteinfeger unverzüglich handeln, um die Allgemeinheit zu schützen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfeger oder einen Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik zur unabhängigen Prüfung der Abgasanlage und zur Erstellung eines Sanierungskonzepts – eine bloße Reparatur des alten Geräts umgeht nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Gefahrenbeseitigung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig die akute Lebensgefahr durch Abgasrückstau und Kohlenmonoxid bei gemeinsamem Zug für drei Gasthermen.
    • Alle drei sehen die Nichtzulässigkeit der bestehenden Anlage nach aktuellem Stand der Technik (DIN EN 13384-1, BImSchV) und lehnen „Strömungssicherung als ausreichenden Schutz“ entschieden ab.
    • Alle drei bestätigen die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Bezirksschornsteinfegermeisters und die sachgerechte Fristsetzung von zwei Monaten im Mängelbescheid.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont stärker die Notwendigkeit eines unabhängigen Gutachtens als Verhandlungsgrundlage, ohne explizit auf die Rechtslage (Bestandsschutz, Fahrlässigkeit 2001) einzugehen.
    • DeepSeek und Qwen analysieren dagegen ausdrücklich die rechtliche Einordnung des Verhaltens des BSM im Jahr 2001 („grob fahrlässig“ / „Bestandsschutz entfällt“) – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die präziseste technische Begründung mit Verweis auf DIN EN 13384-1 und klärt die Rechtsfolgen der Duldung seit 2001 („Vertrauensfehler“, „latente Gefahr“).
    • DeepSeek ergänzt die haftungsrechtliche Perspektive (Schadensersatzansprüche gegen den BSM) und nennt explizit die zuständige Rechtsfachrichtung (Baurecht/Verwaltungsrecht).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert die Handlungsempfehlung neutral als „Kompromisslösung finden“ und „Argumente stützen“ – dies steht im Widerspruch zur klaren, unbedingten Sicherheitsaufforderung von DeepSeek und Qwen („unverzügliche Beseitigung“, „umgehend befolgen“).
    • Da die Sicherheit der Bewohner höchste Priorität hat, wird die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) priorisiert: Kein Kompromiss bei lebensbedrohlicher CO-Gefahr.

    👉 Empfehlung:

    • Bei allen technischen und rechtlichen Abwägungen gilt das Vorsichtsprinzip: Die sicherste Einschätzung – unverzügliche Sanierung – ist verbindlich.
    • Die Differenzierung zwischen technischer Notwendigkeit (Qwen), haftungsrechtlicher Einordnung (DeepSeek) und verhandlungstechnischer Strategie (GoogleAI) ergänzt sich – aber niemals auf Kosten der Sicherheit.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Lebensgefahr durch AbgasrückstauAlle Modelle stimmen überein: CO-Risiko ist akut, lebensbedrohlich und unverzüglich handlungsbedürftig.
    Zulässigkeit gemeinsamer Zug für drei GasthermenEindeutiger Konsens: Nach DIN EN 13384-1 und BImSchV nicht zulässig – die Anlage ist technisch und rechtlich nicht mehr tragbar.
    Funktion von StrömungssicherungenVollständige Übereinstimmung: Sie sind keine Alternative zur normkonformen Abgasführung, nur Nachschaltmaßnahme bei Störung.
    Gültigkeit des Bestandsschutzes⚠️GoogleAI erwähnt nicht; DeepSeek/Qwen bestätigen: Bestandsschutz entfällt bei nachträglicher Feststellung der Gefahr (2001) – Abweichung in Tiefe, nicht in Grundsatz.
    Rechtmäßigkeit der zweimonatigen FristAlle drei Modelle bestätigen die Frist als sachgerecht und rechtlich zulässig im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 19 BImSchG.
    Handlungsempfehlung zur Klärung⚠️GoogleAI fokussiert auf Gutachtensstrategie; DeepSeek/Qwen priorisieren unmittelbare Umsetzung + ggf. spätere Klärung von Verantwortung – Abwägung zwischen Sicherheit und Recht.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Sanierung der Abgasführung hat absoluten Vorrang – eine unabhängige Prüfung dient nicht der Infragestellung der Gefahr, sondern der fachgerechten Umsetzung. Rechtsfragen (z. B. Haftung für 2001) sind nach sicherheitstechnischer Beseitigung zu klären.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Vergiftung durch AbgasrückstauLebensbedrohlich, insbesondere bei Schlaf, geringer Wahrnehmbarkeit, tödlich bereits ab 0,1 % Luftanteil
    🔴 RisikoTechnische Alterung der bestehenden Abgaszüge und GeräteSteigende Wahrscheinlichkeit von Undichtigkeiten, Korrosion und plötzlichem Ausfall ohne Vorwarnung
    🔴 RisikoRechtliche Haftung der Eigentümergemeinschaft bei SchadensfallUnbegrenzte zivilrechtliche Haftung, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei fahrlässiger Gefahrvernachlässigung
    🔴 RisikoFehlende Kooperation mit dem BezirksschornsteinfegermeisterVerlängerung der Frist, Zwangsmaßnahmen (z. B. Sperrung), erhöhte Kosten durch behördliche Durchsetzung
    🔴 RisikoVertrauensfehler durch jahrelange DuldungNutzer ignorieren Warnsignale, verzögern Reaktion bei tatsächlichen Störungen, erhöhen Expositionszeit
    ✅ ChanceModernisierung der Heizungsanlagen durch Austausch auf BrennwerttechnikEnergieeinsparung bis zu 30 %, geringere Emissionen, deutlich höhere Betriebssicherheit
    ✅ ChanceGemeinsame Sanierung durch EigentümergemeinschaftKostenteilung, einheitliche Planung, vermeidet inkompatible Einzellösungen und nachträgliche Nachbesserungen
    ✅ ChanceProfessionelle Neuplanung mit zertifiziertem SachverständigenLangfristige Betriebssicherheit, Nachweis der Normenkonformität, mögliche Fördermittel (z. B. BAFA)
    ✅ ChanceDokumentation der Gefahrenabwehr für Versicherung und HaftungAbsicherung gegen zukünftige Schadensersatzansprüche, Nachweis ordnungsgemäßer Sorgfaltspflicht
    ✅ ChanceRechtliche Klärung des Verhaltens des BSM im Jahr 2001Mögliche Kostenerstattung oder Schadensersatz für versäumte Risikoankündigung – vorausgesetzt: zeitnah und fachrechtlich begleitet

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sicherheitsmaßnahme einleiten: Beauftragen Sie noch in dieser Woche einen zertifizierten Schornsteinfeger oder Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts – kein Aufschub bei CO-Risiko.
    2. Kostenverteilung klären: Leiten Sie unverzüglich eine außerordentliche Eigentümerversammlung ein, um die gemeinschaftliche Finanzierung der Sanierung (einschließlich separater Abgasführung) zu beschließen – die Anlage ist eine Gemeinschaftseinrichtung nach § 16 Abs. 2 WEGAbk..
    3. Unabhängiges Gutachten einholen: Beauftragen Sie einen DIBtAbk.-anerkannten Sachverständigen mit Prüfung und schriftlichem Nachweis der Nichtkonformität nach DIN EN 13384-1 und BImSchV – als Grundlage für alle weiteren Schritte.
    4. Rechtliche Absicherung vorbereiten: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungs- oder Baurecht, um die Haftungsfrage bezüglich des Verhaltens des BSM im Jahr 2001 zu prüfen – nicht als Verzögerungstaktik, sondern als parallele Absicherung.
    5. Fördermittel prüfen: Anfragen beim BAFA oder KfW zum Förderprogramm „Heizungsoptimierung“ – Einzelmaßnahmen wie Ersatz der Gasthermen durch Brennwertgeräte sind oft förderfähig.
    6. Sofortmaßnahme für Bewohner: Installieren Sie in allen betroffenen Wohnungen CO-Melder nach DIN EN 50291-1 – batteriebetrieben mit Lebensdaueranzeige – bis zur vollständigen Sanierung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abgasrückstau
    Abgasrückstau bezeichnet das Phänomen, wenn Abgase nicht ordnungsgemäß durch den Schornstein abgeleitet werden und stattdessen in den Wohnraum gelangen. Dies kann durch einen unzureichenden Schornsteinzug, Verstopfungen oder ungünstige Witterungsbedingungen verursacht werden. Abgasrückstau ist gefährlich, da Abgase giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid enthalten.
    Verwandte Begriffe: Kohlenmonoxid, Schornsteinzug, Verbrennung
    Bezirksschornsteinfeger
    Der Bezirksschornsteinfeger ist ein staatlich geprüfter Handwerker, der für die Überprüfung und Reinigung von Feuerungsanlagen in einem bestimmten Bezirk zuständig ist. Er führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Der Bezirksschornsteinfeger ist auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Feuerungstechnik.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsanlage, Kehrung, Immissionsschutz
    Gastherme
    Eine Gastherme ist ein Heizgerät, das mit Gas betrieben wird und zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser dient. Gasthermen sind in der Regel wandhängend und werden in Wohnungen und Häusern eingesetzt. Sie sind effizient und platzsparend, erfordern jedoch eine regelmäßige Wartung und Überprüfung.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Warmwasser, Brennwerttechnik
    Mängelbescheid
    Ein Mängelbescheid ist ein Dokument, das vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird, wenn bei der Überprüfung einer Feuerungsanlage Mängel festgestellt werden. Der Mängelbescheid enthält eine Beschreibung der Mängel und eine Frist, innerhalb derer die Mängel behoben werden müssen. Der Mängelbescheid dient dazu, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsanlage, Überprüfung, Frist
    Bestandsschutz
    Bestandsschutz bedeutet, dass eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Vorschriften entsprach, auch weiterhin betrieben werden darf, selbst wenn sich die Vorschriften geändert haben. Der Bestandsschutz gilt jedoch nicht, wenn von der Anlage eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. In diesem Fall müssen die Mängel behoben werden, auch wenn die Anlage ursprünglich den Vorschriften entsprach.
    Verwandte Begriffe: Vorschriften, Sicherheit, Gefährdung
    Abgasführung
    Die Abgasführung bezeichnet den Weg, den die Abgase von einer Feuerstätte bis zum Austritt ins Freie nehmen. Die Abgasführung muss so konstruiert sein, dass die Abgase sicher und ungehindert abgeleitet werden können. Eine mangelhafte Abgasführung kann zu Abgasrückstau und Kohlenmonoxidvergiftung führen.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasrohr, Kohlenmonoxid
    Strömungssicherung
    Eine Strömungssicherung ist ein Bauteil, das verhindert, dass Abgase in den Wohnraum zurückströmen, wenn der Schornstein nicht ausreichend zieht. Sie sorgt für eine sichere Abgasabführung und schützt vor Kohlenmonoxidvergiftung. Die Strömungssicherung sollte regelmäßig gewartet und überprüft werden.
    Verwandte Begriffe: Abgas, Schornsteinzug, Kohlenmonoxidvergiftung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Abgasrückstau und warum ist er gefährlich?
      Abgasrückstau bedeutet, dass Abgase nicht ordnungsgemäß durch den Schornstein abgeleitet werden und in den Wohnraum gelangen können. Dies ist gefährlich, da Abgase giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid enthalten, die zu schweren Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod führen können. Eine regelmäßige Überprüfung der Abgasführung ist daher unerlässlich.
    2. Was kann ich tun, wenn der Bezirksschornsteinfeger einen Mangel feststellt?
      Wenn der Bezirksschornsteinfeger einen Mangel feststellt, sollten Sie diesen ernst nehmen und die im Mängelbescheid genannte Frist einhalten. Holen Sie sich gegebenenfalls eine zweite Meinung von einem anderen Fachmann ein und lassen Sie den Mangel beheben. Dokumentieren Sie alle Schritte und halten Sie Rücksprache mit dem Schornsteinfeger.
    3. Was ist Bestandsschutz und gilt er in meinem Fall?
      Bestandsschutz bedeutet, dass eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Vorschriften entsprach, auch weiterhin betrieben werden darf, selbst wenn sich die Vorschriften geändert haben. Ob Bestandsschutz in Ihrem Fall gilt, hängt von den konkreten Umständen und den geltenden Vorschriften ab. Klären Sie dies mit einem Fachmann.
    4. Wie finde ich einen unabhängigen Sachverständigen für Abgasführungen?
      Sie können einen unabhängigen Sachverständigen über die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt. Fragen Sie nach Referenzen und holen Sie mehrere Angebote ein.
    5. Was sind die Konsequenzen, wenn ich den Mangel nicht beheben lasse?
      Wenn Sie den Mangel nicht beheben lassen, kann der Bezirksschornsteinfeger die Anlage stilllegen. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher ratsam, den Mangel umgehend zu beheben.
    6. Was ist eine Strömungssicherung und wozu dient sie?
      Eine Strömungssicherung ist ein Bauteil, das verhindert, dass Abgase in den Wohnraum zurückströmen, wenn der Schornstein nicht ausreichend zieht. Sie sorgt für eine sichere Abgasabführung und schützt vor Kohlenmonoxidvergiftung. Die Strömungssicherung sollte regelmäßig gewartet und überprüft werden.
    7. Welche Kosten entstehen bei der Sanierung einer Abgasführung?
      Die Kosten für die Sanierung einer Abgasführung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Sanierung, den verwendeten Materialien und den örtlichen Gegebenheiten. Holen Sie sich mehrere Angebote von Fachfirmen ein und vergleichen Sie die Preise.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem Schornstein und einem Abgassystem?
      Ein Schornstein ist eine gemauerte oder gemauerte Konstruktion, die dazu dient, Abgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten. Ein Abgassystem ist ein moderneres System, das aus verschiedenen Komponenten besteht, wie z.B. Rohren, Verbindungsstücken und einer Abgashaube. Abgassysteme sind oft flexibler und einfacher zu installieren als Schornsteine.

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  2. Innungs-Obermeister: Schlichtung bei Streit mit Schornsteinfeger

    Genau das
    wäre auch meine Antwort gewesen. Der Innungs-Obermeister ist in solchen Fällen die richtige erste Adresse für eine Stellungnahme.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Streit mit Bezirksschornsteinfeger: Gastherme, Abgasrückstau & Lösung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um einen Konflikt mit dem Bezirksschornsteinfeger bezüglich der Abgasführung von Gasthermen in einer Eigentümergemeinschaft. Ein Abgasrückstau wurde festgestellt, was zu Streitigkeiten über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen führt. Der Bestandsschutz der bestehenden Anlage und die korrekte Berechnung des Zugquerschnitts sind zentrale Punkte. Die Eigentümergemeinschaft sucht nach einer Lösung, um die Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Kosten zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Streitigkeiten mit dem Bezirksschornsteinfeger kann der Innungs-Obermeister eine neutrale Anlaufstelle zur Schlichtung sein, wie im Beitrag Innungs-Obermeister: Schlichtung bei Streit mit Schornsteinfeger erwähnt wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die ursprüngliche Installation der Gasthermen erfolgte im Jahr 1989, und die Problematik des unzureichenden Zugquerschnitts wurde erst 2001 festgestellt. Dies wirft Fragen bezüglich des Bestandsschutzes und der Verantwortung des Bezirksschornsteinfegers auf.

    🔴 Risiko: Ein Abgasrückstau stellt eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar, da Kohlenmonoxid austreten kann. Es ist daher unerlässlich, die Situation ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zur Behebung des Problems zu ergreifen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, eine unabhängige Expertise einzuholen, um den Zugquerschnitt neu zu berechnen und die Abgasführung zu überprüfen. Zudem sollte die Eigentümergemeinschaft ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Bestandsschutz und die Sanierungspflichten prüfen.

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