Einheitspreisvertrag: Spekulative Preisbildung bei Ausschreibungen – Kalkulation, Gewinn & Vorgehen?
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Einheitspreisvertrag: Spekulative Preisbildung bei Ausschreibungen – Kalkulation, Gewinn & Vorgehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich mit obiger Themenstellung.
U.a. möchte ich feststellen, auf welche Weise derzeit Spekulationsangebote bei Einheitspreisverträgen gebildet werden.
Ich richte mich mit dieser Frage an all diejenigen, die Einblick in die Baupreiskalkulation deutscher Baubetriebe haben oder hatten.
Ein einfaches Beispiel: Im LVAbk. ist eine Position A "Aushub Bodenklasse X" mit der Menge 1000 cm3 ausgeschrieben. Sie als Bauunternehmer wissen aber, dass die tatsächliche Menge deutlich höher ausfällt. In einer anderen Position B ist die Menge im LV zu hoch angegeben.
Sie überlegen nun, diese Fehler im LV für sich zu nutzen. Die Angebotsendsumme soll sich nicht von der mit den LV-Angaben kalkulierten Summe unterscheiden.
Meine Frage: Wie gehen Sie in Ihrer Kalkulation vor. Bislang wurde mir ausschließlich vorgeschlagen, die Einzelkosten bei A zu erhöhen und bei B zu senken, sodass sich in der LV-Summe nichts ändert.
Ist dies das Beste Vorgehen? Macht es stattdessen oder zusätzlich ggf. Sinn, die Gewinnzuschläge unterschiedlich zuzuschlagen (bei A hoher Gewinnzuschlag, bei B ein entsprechend niedriger Gewinnzuschlag)? Oder die Baustellen-GK? Oder andere Kostenbestandteile untereinander verrechnen?
Ich würde mich über eine kleine Diskussion über dieses Thema an dieser Stelle sehr freuen.
Zudem möchte ich Sie bitten, sich an einer kurzen Online-Befragung zur Themenstellung zu beteiligen. Es handelt sich um 10 Fragen (nur zum Ankreuzen bzw. Einschätzen  -  es werden keine schriftlichen Aufsätze erwartet) mit einem Zeitaufwand von ca. 5 Minuten. Der Fragebogen ist unter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Im Rahmen von Einheitspreisverträgen (EPV) kalkulieren Bauunternehmen oft spekulativ, um Aufträge zu gewinnen. Ich empfehle, folgende Aspekte bei der Preisbildung zu berücksichtigen:

    • Einzelkosten der Teilleistungen (EKT): Diese bilden die Basis Ihrer Kalkulation.
    • Gemeinkosten: Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten müssen einkalkuliert werden.
    • Risikozuschläge: Unwägbarkeiten (z.B. Mengenänderungen) sollten durch Risikozuschläge abgedeckt werden.
    • Gewinnzuschlag: Dieser Zuschlag dient der Deckung des Unternehmerrisikos und der Erzielung von Gewinn.

    Ein übliches Vorgehen ist die Bildung von Angebotspreisen auf Basis einer detaillierten Kalkulation der Einzelkosten, ergänzt um Zuschläge für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Kalkulation sollte transparent und nachvollziehbar sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie eine detaillierte Kostenanalyse durch und berücksichtigen Sie alle relevanten Kostenbestandteile, um ein realistisches und wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Einheitspreisvertrag (EPV)
    Ein Vertrag, bei dem Leistungen nach Mengeneinheiten abgerechnet werden. Die Preise pro Einheit sind festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Pauschalvertrag, Stundenlohnvertrag, Werkvertrag
    Ausschreibung
    Ein Verfahren, bei dem Unternehmen zur Abgabe von Angeboten für eine bestimmte Leistung aufgefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Submission, Vergabeverfahren, Angebotserstellung
    Kalkulation
    Die Berechnung der Kosten für eine bestimmte Leistung oder ein Projekt.
    Verwandte Begriffe: Kostenrechnung, Preisbildung, Angebotspreis
    Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
    Kosten, die direkt einer bestimmten Leistung zugeordnet werden können.
    Verwandte Begriffe: Materialkosten, Lohnkosten, Gerätekosten
    Gemeinkosten
    Kosten, die nicht direkt einer einzelnen Leistung zugeordnet werden können.
    Verwandte Begriffe: Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Umlage
    Gewinnzuschlag
    Ein prozentualer Aufschlag auf die Kosten, der den Gewinn des Unternehmens abdeckt.
    Verwandte Begriffe: Marge, Profit, Unternehmerlohn
    Bodenklasse
    Eine Klassifizierung des Bodens nach seiner Beschaffenheit und Bearbeitbarkeit.
    Verwandte Begriffe: Aushub, Erdarbeiten, Baugrund

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Einheitspreisvertrag (EPV)?
      Ein Einheitspreisvertrag ist ein Vertrag, bei dem die zu erbringenden Leistungen nach Mengeneinheiten (z.B. Kubikmeter Aushub, Quadratmeter Mauerwerk) abgerechnet werden. Der Preis pro Einheit ist im Vertrag festgelegt.
    2. Wie werden Spekulationsangebote bei EPV gebildet?
      Spekulationsangebote entstehen, wenn Bauunternehmen bewusst niedrige Preise für bestimmte Positionen anbieten, in der Erwartung, dass sich die Mengen im Laufe des Bauprojekts erhöhen oder andere Positionen lukrativer werden.
    3. Welche Risiken birgt die spekulative Preisbildung?
      Die spekulative Preisbildung kann zu finanziellen Verlusten führen, wenn die erwarteten Mengenänderungen nicht eintreten oder die Kalkulation fehlerhaft ist. Zudem kann sie den Wettbewerb verzerren.
    4. Wie kann man sich vor spekulativen Angeboten schützen?
      Eine detaillierte Leistungsbeschreibung und eine sorgfältige Prüfung der Angebote sind wichtig. Auch die Referenzen und die Bonität der Bieter sollten geprüft werden.
    5. Was sind Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)?
      Die Einzelkosten der Teilleistungen umfassen alle Kosten, die direkt einer bestimmten Leistung zugeordnet werden können, z.B. Materialkosten, Lohnkosten und Gerätekosten.
    6. Was sind Gemeinkosten?
      Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt einer einzelnen Leistung zugeordnet werden können, sondern dem gesamten Bauprojekt oder dem Unternehmen entstehen, z.B. Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten.
    7. Was ist ein Gewinnzuschlag?
      Der Gewinnzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf die Kosten, der den Gewinn des Unternehmens abdeckt. Er berücksichtigt auch das Unternehmerrisiko.
    8. Wie beeinflusst die Bodenklasse die Kalkulation beim Aushub?
      Die Bodenklasse beeinflusst den Aufwand und somit die Kosten für den Aushub. Je schwieriger der Boden zu bearbeiten ist (z.B. Felsboden), desto höher sind die Kosten.

    🔗 Verwandte Themen

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    • Risikomanagement bei Bauprojekten
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    • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.)
      Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen und die Vertragsgestaltung.
    • Baupreisindex
      Ein Indikator für die Entwicklung der Baupreise.
    • Kostenkontrolle im Bauwesen
      Methoden zur Überwachung und Steuerung der Baukosten.
  2. Ausschreibung: Spekulative Kalkulation – Gewinnoptimierung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    wer tut denn sowas 😉
    Nur so zu variieren dass sich an der Angebotssumme nichts ändert ist aus Bietersicht nicht sinnvoll. Dadurch steigen die Chancen auf den Auftrag nicht. Man müsste schon so rechnen, dass sich die Angebotssumme erniedrigt und gleichzeitig die spätere Abrechnungssumme und der Gewinn erhöht.
    Ein positionsweises Drehen an Zuschlagssätzen bringt mathematisch betrachtet vergleichsweise wenig. Eine Erhöhung der Zuschläge in Pos. A wirkt sich bei einer eventuellen Ausgleichsberechnung zur Umlagedeckung sogar nachteilig aus (siehe auch Gliederungspunkt 7.4). Der AGAbk. kann zu Recht einen deutlich niedrigeren EP für die Mehrmenge fordern. Wenn schon, dann andersherum.
    Außerdem besteht bei sachlich ungerechtfertigter, positionsweiser Variation der Zuschläge erhöhte Gefahr, als "frivoler" Bieter entlarvt zu werden. Das kann zum Ausschluss (Gliederungspunkt 7.3) bzw. im Auftragsfall zu Ansprüchen des AG wegen vorsätzlich unterlassener Hinweise führen (dieser Aspekt fehlt in der Gliederung). Aus dem selben Grund kann der Preis der Position A nur so weit erhöht werden, dass er noch nicht als Spekulationspreis auffällt.
    Warum taucht in der Arbeit eigentlich dieser unsägliche Begriff aus der Kindersprache unserer verlogenen "Freunde" auf (meine Tastatur sträubt sich ihn widerzugeben)? Das lässt sich auch auf Deutsch schreiben.
  3. Ziele der Angebotsspekulation: Preisbonität vs. Abrechnungssumme

    Foto von Lieselotte Tussing

    richtig!
    Nach meiner Recherche gibt es 4 Ziele, warum (und wie) Angebotsspekulationen durchgeführt werden könnten:
    1.)  -  möglichst niedrige Angebotssumme bei Erhaltung gleicher Preisbonität (Abrechnungssumme)
    2.)  -  möglichst günstiges Abrechnungsergebnis durch möglichst hohe Abrechnungssumme bei Erhaltung gleicher Zuschlagschance
    3.)  -  Kombination von 1.) und 2.), was eine Verbesserung der Zuschlagschance bei gleichzeitiger Verbesserung der Preisbonität bedeutet.
    4.)  -  möglichst frühzeitiger hoher Zahlungseingang durch Preisanhebung der zuerst auszuführenden Positionen (z.B. Baustelleneinrichtung, Keller usw.)
    Da gibt es wahre Meister in der Handhabung. Ob die sich hier allerdings melden?!?
    • Name:
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Einheitspreisvertrag: Spekulative Preisbildung bei Ausschreibungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die spekulative Preisbildung bei Einheitspreisverträgen in Ausschreibungen. Dabei werden verschiedene Strategien zur Optimierung der Angebotssumme und der späteren Abrechnungssumme diskutiert. Ziel ist es, die Zuschlagschancen zu erhöhen und gleichzeitig den Gewinn zu maximieren. Der Beitrag Ziele der Angebotsspekulation: Preisbonität vs. Abrechnungssumme fasst die wesentlichen Ziele zusammen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei der spekulativen Kalkulation ist Vorsicht geboten, da eine zu aggressive Preisgestaltung zu Problemen bei der Abrechnung führen kann. Es ist wichtig, die Einzelkosten und den Gewinnzuschlag realistisch zu kalkulieren, wie im ursprünglichen Thread-Titel "Einheitspreisvertrag: Spekulative Preisbildung bei Ausschreibungen – Kalkulation, Gewinn & Vorgehen?" angesprochen. Eine Erhöhung einzelner Positionen ohne Berücksichtigung der Gesamtsumme kann zu einem Ausschluss aus der Ausschreibung führen.

    💰 Kosten: Die Kalkulation der Baupreise spielt eine entscheidende Rolle bei der Angebotserstellung. Es ist wichtig, die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) genau zu ermitteln und einen angemessenen Gewinnzuschlag zu berücksichtigen. Eine detaillierte Kostenanalyse hilft, spekulative Angebote zu vermeiden und eine realistische Preisbildung zu gewährleisten.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Angebotssumme ist ein wichtiger Faktor bei der Zuschlagsentscheidung. Allerdings sollte nicht nur auf den niedrigsten Preis geachtet werden, sondern auch auf die Qualität und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers. Eine ausgewogene Kalkulation, die sowohl die Kosten als auch den Gewinn berücksichtigt, ist entscheidend für den Erfolg bei Ausschreibungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauunternehmen sollten sich intensiv mit der Kalkulation von Einheitspreisverträgen auseinandersetzen und verschiedene Szenarien durchspielen. Eine transparente und nachvollziehbare Preisbildung schafft Vertrauen bei den Auftraggebern und erhöht die Chancen auf den Zuschlag. Weitere Tipps zur Gewinnoptimierung finden Sie im Beitrag Ausschreibung: Spekulative Kalkulation – Gewinnoptimierung!.

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