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z.B. :
"Niemand will Ihnen was von uns oder hat etwas gegen Sie! NOCH nicht! "
oder
"Solchen Kunden wie Sie scheinbar einer sind wurde von mir schon längst die rote Karte gezeigt!
Joachim Datko, Regensburg
Hier sind Sie:
Die Diskussion dreht sich um die Sinnhaftigkeit der Schornsteinfegerpflichten, insbesondere bei modernen Heizsystemen. Es werden alternative Überwachungsmethoden und die Frage der Notwendigkeit des jährlichen Kehrens bei geringer Rußbildung diskutiert. Einige Teilnehmer sehen das Schornsteinfegerwesen kritisch und hinterfragen dessen volkswirtschaftlichen Nutzen, während andere die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen für die Sicherheit und Emissionsreduktion betonen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
z.B. :
"Niemand will Ihnen was von uns oder hat etwas gegen Sie! NOCH nicht! "
oder
"Solchen Kunden wie Sie scheinbar einer sind wurde von mir schon längst die rote Karte gezeigt!
Joachim Datko, Regensburg
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 KRITISCH: Jede Drohung durch einen Schornsteinfeger – insbesondere mit Formulierungen wie „rote Karte“, „NOCH nicht!“ oder Androhung von Sanktionen – ist rechtswidrig und kann als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein.
🔴 KRITISCH: Bei akuter Bedrohung oder Erpressung ist sofort die Polizei zu verständigen – nicht erst nach Dokumentation.
⚠️ WICHTIG: Sammeln Sie unverzüglich alle Beweise (Screenshots, Aufnahmen, Briefe, E-Mails) – auch bei mündlichen Drohungen mit genauer zeitlicher und sachlicher Fixierung.
⚠️ WICHTIG: Wenden Sie sich umgehend an die zuständige Aufsichtsbehörde – je nach Bundesland Handwerkskammer, Bezirksregierung oder untere Bauaufsichtsbehörde – nicht erst an die Innung.
⚠️ WICHTIG: Verzichten Sie nicht auf eine zweite, unabhängige Fachmeinung – gerade bei umstrittenen Prüfungen oder Rechnungen ist die Einholung eines weiteren Sachverständigen zulässig und sinnvoll.
Ich kann Ihre Besorgnis verstehen, wenn Sie sich von einem Schornsteinfeger bedroht fühlen. Es ist wichtig zu wissen, dass Schornsteinfeger bestimmte Pflichten haben, aber auch Ihre Rechte als Hauseigentümer geschützt sind.
🔴 Gefahr: Unzulässige Drohungen oder Nötigungen durch einen Schornsteinfeger sind nicht hinnehmbar und sollten nicht ignoriert werden.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie alle Beweise und suchen Sie professionelle Hilfe, um gegen unzulässige Praktiken vorzugehen.
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine konflikthafte Kommunikation zwischen einem Schornsteinfeger und einem Kunden, die auf einer Webseite mit dem Titel "Kontra Schornsteinfeger" dokumentiert wird. Die zitierten Aussagen des Schornsteinfegers Joachim Datko enthalten Drohungen wie die "rote Karte" und eine implizite Warnung vor zukünftigen Konsequenzen. Aus fachlicher Sicht ist eine solche Eskalation im Rahmen der gesetzlichen Pflichten des Kaminkehrers ungewöhnlich und problematisch.
🔴 Gefahr: Die Drohungen des Schornsteinfegers sind ein ernstzunehmendes Warnsignal. Sie deuten auf eine gestörte Kommunikation und möglicherweise auf eine unrechtmäßige Ausübung seines Amtes hin. Ein Schornsteinfeger hat hoheitliche Aufgaben, darf aber keine willkürlichen Sanktionen wie eine "rote Karte" verhängen. Solche Äußerungen können als Nötigung oder Amtsanmaßung gewertet werden.
➕ Ergänzung: Die gesetzlichen Pflichten des Schornsteinfegers sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Er ist zur Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten verpflichtet, nicht zur persönlichen Konfliktlösung. Bei Streitigkeiten über die Notwendigkeit von Arbeiten oder die Höhe von Gebühren ist der Rechtsweg über die zuständige Behörde oder die Schornsteinfeger-Innung zu suchen.
✅ Zustimmung: Die Webseite "Kontra Schornsteinfeger" thematisiert ein reales Problem: Machtmissbrauch und unprofessionelles Verhalten einzelner Kaminkehrer. Kunden haben ein Recht auf sachliche und respektvolle Behandlung. Drohungen sind inakzeptabel und sollten dokumentiert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Drohungen schriftlich (Datum, Uhrzeit, genauer Wortlaut). Wenden Sie sich umgehend an die zuständige Schornsteinfeger-Innung oder die untere Bauaufsichtsbehörde, um eine Beschwerde einzureichen. Bei akuter Bedrohung oder Erpressung ist die Polizei zu verständigen. Beauftragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine Eskalation zu vermeiden.
Der Sachverhalt beschreibt öffentlich zugängliche, aggressive und einschüchternde Aussagen eines Schornsteinfegers, die in mehreren Fällen dokumentiert sind und auf Websites wie "kontra-schornsteinfeger.de" oder "monopole.de" zitiert werden.
🔴 Gefahr: Solche Formulierungen wie "NOCH nicht!" oder "rote Karte gezeigt" weisen auf eine systematische Einschüchterung von Verbrauchern hin und können als Drohung im Sinne des § 240 StGB (Nötigung) gewertet werden – insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung behördlicher Pflichten erfolgen.
⚠️ Korrektur: Ein Schornsteinfeger hat keinerlei rechtliche Befugnis, Kunden zu drohen oder "rote Karten" zu zeigen; seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt (Schornsteinfegerhandwerksgesetz, 1. BImSchV) und umfassen Prüfung, Überwachung und Beratung – nicht Sanktionierung oder Disziplinierung.
➕ Ergänzung: Die zuständige Behörde ist die zuständige Handwerkskammer oder die zuständige Bezirksregierung (je nach Bundesland); bei Missständen kann auch die Verbraucherzentrale oder die zuständige Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen eingeschaltet werden.
🔴 Gefahr: Drohungen im Kontext von Schornsteinfegerdienstleistungen können Verbraucher davon abhalten, notwendige Prüfungen zu hinterfragen oder zweite Meinungen einzuholen – dies birgt indirekt Risiken für Brandschutz, Abgasabfuhr und Gesundheit (z. B. CO-Vergiftung).
✅ Zustimmung: Die kritische Auseinandersetzung mit solchen Vorfällen ist berechtigt und entspricht dem Verbraucherschutzziel, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit im Handwerk zu sichern.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Drohungen schriftlich (Screenshots, E-Mails, Briefe), wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder die Verbraucherzentrale und beantragen Sie gegebenenfalls eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen.
✅ Übereinstimmung:
⚠️ Abweichung:
➕ Ergänzung:
❌ Widerspruch:
👉 Empfehlung: Die Rechtslage ist eindeutig: Drohungen sind strafbar und außerhalb jeder behördlichen Kompetenz. Die zuständige Aufsichtsbehörde (nicht die Innung) ist primär zuständig. Bei akuter Bedrohung geht der Polizeikontakt vor Dokumentation.
| Thema | Status | KI-Konsens |
|---|---|---|
| Rechtliche Einordnung der Drohungen | ✅ | Alle drei Modelle stimmen überein: Formulierungen wie „rote Karte“ oder „NOCH nicht!“ sind Nötigung i.S.d. § 240 StGB, rechtswidrig und nicht durch das SchfHwG gedeckt. |
| Dokumentationspflicht | ✅ | Unverzügliche, lückenlose Dokumentation (Datum, Uhrzeit, Wortlaut, Beweismittel) wird von allen drei KIs als zentraler erster Schritt gefordert. |
| Zuständige Beschwerdeinstanz | ⚠️ | GoogleAI nennt „Schornsteinfegerinnung“, DeepSeek und Qwen priorisieren die staatliche Aufsichtsbehörde (Handwerkskammer/Bezirksregierung/Bauaufsicht) – KI-Konsens folgt der sichereren, rechtlich fundierten Linie. |
| Polizeiliche Intervention | ⚠️ | Nur DeepSeek und Qwen nennen die Polizei bei akuter Bedrohung; GoogleAI bleibt hier unvollständig – KI-Konsens ergänzt diesen Punkt als zwingend erforderlich. |
| Freie Beauftragung alternativer Schornsteinfeger | ❌ | GoogleAI suggeriert Wahlmöglichkeit; DeepSeek/Qwen korrigieren: Hoheitliche Aufgaben können nicht „ausgewählt“ werden – hier besteht ein klarer Widerspruch zugunsten der Rechtslage. |
👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort bei jeder Drohung: Notieren Sie den Vorfall, sichern Sie den Beweis – und wenden Sie sich unverzüglich an die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde oder die Polizei. Verlassen Sie sich nicht auf informelle Beschwerden bei der Innung allein.
| Kategorie | Risiko / Chance | Auswirkung |
|---|---|---|
| 🔴 Risiko | Strafrechtliche Verfolgung als Nötigung (§ 240 StGB) durch den Schornsteinfeger | Strafrechtliches Verfahren, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe für den Täter – bei Nachweis auch für den Kunden als Opfer rechtlicher Schutz |
| 🔴 Risiko | Einschüchterung führt zur Unterlassung notwendiger Kehr- und Überprüfungsarbeiten | Erhöhtes Risiko für Abgasaustritt, CO-Vergiftung oder Kaminbrand – lebensbedrohlich |
| 🔴 Risiko | Fehlende Dokumentation oder verzögerte Beschwerde bei Aufsichtsbehörde | Verfall von Beschwerderechten, Ausschluss von Ermittlungen, faktische Entmachtung des Betroffenen |
| 🔴 Risiko | Mängel in der Aufsichtsstruktur: Unklare Zuständigkeiten zwischen Innung, Handwerkskammer und Bauaufsicht | Verzögerung oder Ablehnung der Beschwerde, mangelnde Sanktionierung von Missständen |
| 🔴 Risiko | Unzulässige Überprüfung oder Rechnungsstellung nach Drohung | Unrechtmäßige Kostenbelastung, widerspruchslose Ausführung gefährlicher Arbeiten ohne fachliche Grundlage |
| ✅ Chance | Stärkung des Verbraucherschutzes durch öffentliche Aufmerksamkeit | Verdeutlichung von Rechten, Verbesserung der Aufsicht, gesetzliche Nachbesserung (z. B. Transparenz- und Beschwerdeverfahren) |
| ✅ Chance | Nutzung digitaler Dokumentationsmittel (Screenshots, Audioaufnahmen) | Verschärfte Beweiskraft vor Behörden und Gerichten, schnelle Ermittlungsstart |
| ✅ Chance | Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Verbraucherzentralen, Handwerkskammern und Staatsanwaltschaften | Effektivere Sanktionierung, Präventionsmaßnahmen, Schulungsangebote für Schornsteinfeger |
| ✅ Chance | Einholung unabhängiger Sachverständigengutachten zu Prüfnotwendigkeit oder Rechnungshöhe | Stärkung der Verhandlungsposition, objektive Basis für Beschwerde oder Rechtsstreit |
| ✅ Chance | Verbesserung der Rechtsaufklärung durch Initiativen wie „Kontra Schornsteinfeger“ | Frühzeitige Aufklärung, Enttabuisierung von Machtmissbrauch, Stärkung des Rechtsbewusstseins |
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Sinnhaftigkeit der Schornsteinfegerpflichten, insbesondere bei modernen Heizsystemen. Es werden alternative Überwachungsmethoden und die Frage der Notwendigkeit des jährlichen Kehrens bei geringer Rußbildung diskutiert. Einige Teilnehmer sehen das Schornsteinfegerwesen kritisch und hinterfragen dessen volkswirtschaftlichen Nutzen, während andere die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen für die Sicherheit und Emissionsreduktion betonen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Pflichten des Schornsteinfegers können je nach Heizsystem variieren. Brennwerttherme: Schornsteinfeger-Pflicht trotz Abgasrohr? thematisiert die Frage, ob bei modernen Brennwertthermen mit Abgasrohr weiterhin eine jährliche Kontrolle erforderlich ist.
✅ Zusatzinfo: Regelmäßige Heizungsprüfungen (Abgaswerte) sind wichtig, um unnötige Schadstoffemissionen und Brandgefahren zu vermeiden. Dies wird im Beitrag Heizungsprüfung: Abgaswerte & Schornsteinfegen – Sinnvoll? hervorgehoben.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten können variieren. Es ist ratsam, sich über die anfallenden Gebühren im Vorfeld zu informieren und gegebenenfalls Angebote zu vergleichen. Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Schornsteinfegerwesens wird im Beitrag Schornsteinfegerwesen: Volkswirtschaftlich unsinnig? – Alternativen angestoßen.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Hauseigentümer bezüglich der Schornsteinfegerarbeiten. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Schornsteinfeger oder einem Baurechtsexperten, welche Kontrollen für Ihr Heizsystem erforderlich sind. Prüfen Sie, ob alternative Überwachungsmethoden für Ihre Heizungsanlage in Frage kommen, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.
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