wir haben in Rheinland-Pfalz ein Baugrundstück gekauft und möchten im August mit dem Aushub beginnen.
Zur Vorbereitung müssen wir alles überflüssige Gestrüpp auf und an unserem Grundstück entfernen, sowie die Grenze freilegen, d.h. auch von Gebüsch befreien.
Das Nachbargrundstück ist ziemlich verwildert und es wächst entlang der gesamten Grenze, bzw. bis 1 m in unser Grundstück hinein, fast ausschließlich Dornengebüsch (Brombeeren). Das Nachbargrundstück wird seit Jahren (oder sogar Jahrzehnten) nicht genutzt und auch nicht gepflegt.
Da die Eigentümer ältere Leute sind, haben wir gedacht, wir machen die Grenze selbst "sauber"; mit der Hand und Heckenscheren.
Andere Nachbarn hatten uns geraten, diese Nachbarn anzuschreiben und eine 14-tägige Frist zu setzen, damit das Gebüsch entfernt wird.
Wir wollten aber nicht bereits zu Beginn Stress machen und haben uns daher für diese Variante entschieden, da wir der Meinung waren, dass wir zwar nicht verpflichtet sind, aber das Recht haben, die Grenzgebüsche zu beschneiden.
Die Grenzsteine haben wir gefunden und nun begonnen, das Gebüsch und Unkraut, auch entlang der Grenze zum Nachbarn, zu entfernen.
Entlang der Grenze heißt: komplett auf unserer Seite und ca. 50 cm über die Grenzmauer hinweg - damit das Gestrüpp nicht bis August wieder in unser Grundstück hinein wächst.
Im Zuge der Schnittarbeiten haben wir entdeckt, dass das Mäuerchen (ca. 45 cm hoch), das den Nachbarn gehört, stellenweise durch die jahrelange "Nichtpflege" umgefallen und teilweise verwittert ist. Umgefallen ist sie leider auf unser Grundstück .
Da diese Mauer nicht uns gehört, haben wir die Nachbarn angerufen, um zu klären, was damit geschehen soll: entfernen oder auf ihr Grundstück verschieben => kostenfrei im Zuge der Baggerarbeiten.
Wir haben eine entsprechende Bestätigung für die Nachbarn vorbereitet, die diese nur unterschreiben müssen, damit wir ihre Entscheidung schriftlich haben. Wir hoffen nun, dass diese auch unterschrieben wird.
Allerdings haben wir leider in diesen Gesprächen auch vorgeworfen bekommen, die Mauer während des Beschnitts selbst und mutwillig umgeworfen zu haben. Man sieht zwar vor Ort, dass dies nicht sein kann, da der Bewuchs in dem ursprünglichen Mauerstellbereich (sagt man das so?) schon dermaßen stark ist, dass dies nicht in den letzten 2-3 Wochen gewachsen sein kann, aber die Nachbarn sind der Meinung, dass so ein Mäuerchen nicht von alleine umfällt.
Außerdem mussten wir uns vorwerfen lassen, unrechtmäßig, während des Beschnitts, in das Grundstück eingedrungen zu sein.
Jetzt haben wir Bedenken, dass es mit der Bestätigung vielleicht nicht erledigt ist, sondern im Nachhinein evtl. noch Forderungen kommen, da wir nach Meinung der Nachbarn für die Beschädigung der Mauer verantwortlich sind und unrechtmäßigerweise ihre Pflanzen beschnitten haben.
Wir haben bereits Fotos von der Situation gemacht, auf denen leider von der Mauer nicht sehr viel zu erkennen ist, da sie ziemlich zugewachsen ist (Efeu, Moos etc.). Man kann aber trotzdem erkennen, dass im umgefallenen Bereich der Bewuchs schon älter ist und keine "kahlen" Stellen vorhanden sind, auf denen die Mauer vor 2-3 Wochen noch gestanden haben könnte.
Jetzt würden wir gerne wissen:
- Wer ist eigentlich verantwortlich für die Beseitigung der Mauer? Der Eigentümer der Mauer, oder der Eigentümer auf dessen Grundstück die Mauer liegt?
- Wer ist verantwortlich für den Beschnitt der überhängenden Gebüsche/Unkrauts in den Nachbargarten?
Dürfen wir den Überhang beseitigen - auch etwas über den Grenzraum hinaus?
Ist der Nachbar künftig verpflichtet, die Grenze "sauber" zu halten?
Hätten wir hier die Möglichkeit dies irgendwie durchzusetzen?
- Was ratet Ihr: sollen wir noch einen unabhängigen Gutachter bestellen, der die aktuelle Situation festhält und auch klärt, wer für den "Fall der Mauer" verantwortlich ist, bzw. bestätigt, dass wir diesen nicht mutwillig herbeigeführt haben?
Wir freuen uns über Eure Antworten! Vielen Dank im Voraus!
Christina und Oliver