Baum auf städtischem Grundstück: Kosten für Fällung/Versetzung der Stadt übernehmen?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Baum auf städtischem Grundstück: Kosten für Fällung/Versetzung der Stadt übernehmen?
Vor einem von uns erworbenen Grundstück befindet sich, direkt an die Straße angrenzend (es gibt keinen Bürgersteig), ein Baum, der, wie es sich nach der Vermessung herausgestellt hat, auf städtischem Boden steht.
Leider steht dieser Baum an der Stelle, wo unsere Garageneinfahrt geplant ist. Die Einfahrt wurde von der Stadt im Rahmen der Baugenehmigung bereits genehmigt.
Wie bekomme ich jetzt den Baum weg und wer trägt die Kosten?
Vielen Dank für jeden Hinweis
Stefan
-
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Ich verstehe, dass ein Baum auf städtischem Grund Ihre geplante Garageneinfahrt behindert. Da der Baum auf städtischem Grund steht, ist die Stadt grundsätzlich für dessen Erhalt und Pflege verantwortlich.
Mögliche Vorgehensweisen:
- Gespräch mit der Stadt suchen: Klären Sie, ob die Stadt bereit ist, den Baum zu fällen oder zu versetzen. Erläutern Sie Ihre Situation und legen Sie die Baugenehmigung vor.
- Kostenübernahme verhandeln: Wenn die Stadt einer Fällung oder Versetzung zustimmt, verhandeln Sie über die Kostenübernahme. Möglicherweise können Sie sich einigen, dass Sie die Kosten tragen, wenn die Stadt die Genehmigung erteilt.
- Alternativen prüfen: Untersuchen Sie, ob es alternative Standorte für Ihre Garageneinfahrt gibt, die den Baum nicht beeinträchtigen.
Wichtige Hinweise:
- Eine Fällung oder Versetzung eines Baumes bedarf in der Regel einer Genehmigung der Stadt.
- Die Stadt kann die Fällung oder Versetzung ablehnen, wenn der Baum unter Naturschutz steht oder aus anderen Gründen erhaltenswert ist.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Stadt auf und suchen Sie das Gespräch. Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und verhandeln Sie über mögliche Lösungen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan - Grundstücksgrenze
- Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück oder von öffentlichem Grund (z.B. Straße, Park) abgrenzt. Sie wird im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Katasteramt, Grenzstein - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für die Besteuerung und die Planung.
Verwandte Begriffe: Flurkarte, Katasteramt, Grundbuch - Verkehrssicherheit
- Die Verkehrssicherheit bezieht sich auf den Zustand von Bäumen, der sicherstellen soll, dass von ihnen keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle auf Schäden, Krankheiten oder mangelnde Stabilität.
Verwandte Begriffe: Baumkontrolle, Baumgutachten, Haftung - Öffentlicher Grund
- Öffentlicher Grund umfasst Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) stehen und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z.B. Straßen, Wege, Plätze, Parks und Grünanlagen.
Verwandte Begriffe: Gemeingebrauch, Widmung, Straßenrecht - Fällgenehmigung
- Eine Fällgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Fällung von Bäumen erforderlich ist, insbesondere wenn diese unter Schutz stehen oder eine bestimmte Größe haben. Sie dient dem Schutz des Baumbestandes und der Erhaltung des Stadtbildes.
Verwandte Begriffe: Baumschutzsatzung, Naturschutz, Baumfällung - Kommunalrecht
- Das Kommunalrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das die Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben der Gemeinden und Landkreise regelt. Es umfasst u.a. das Satzungsrecht, das Haushaltsrecht und das Personalrecht der Kommunen.
Verwandte Begriffe: Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Selbstverwaltung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Pflege und Verkehrssicherheit eines Baumes auf städtischem Grund verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Stadt. Sie muss den Baum regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwenden. - Kann ich einen Baum auf städtischem Grund einfach selbst fällen?
Nein, das ist in der Regel nicht erlaubt. Sie benötigen eine Genehmigung der Stadt. Andernfalls drohen Bußgelder. - Welche Gründe können dazu führen, dass die Stadt eine Fällgenehmigung ablehnt?
Die Stadt kann die Fällgenehmigung ablehnen, wenn der Baum unter Naturschutz steht, erhaltenswert ist (z.B. aufgrund seines Alters oder seiner Seltenheit) oder eine wichtige Funktion für das Stadtbild oder das Klima erfüllt. - Was kann ich tun, wenn die Stadt die Fällung ablehnt, der Baum aber meine Garageneinfahrt behindert?
Sie können versuchen, mit der Stadt eine alternative Lösung zu finden, z.B. eine Versetzung des Baumes oder eine Anpassung der Planung Ihrer Garageneinfahrt. - Wer trägt die Kosten für die Versetzung eines Baumes auf städtischem Grund?
Das hängt von der Vereinbarung mit der Stadt ab. In der Regel trägt die Stadt die Kosten, wenn sie die Versetzung anordnet. Wenn Sie die Versetzung wünschen, müssen Sie möglicherweise die Kosten übernehmen. - Was ist, wenn durch den Baum Schäden an meinem Grundstück entstehen?
Wenn die Schäden auf mangelnde Verkehrssicherheit des Baumes zurückzuführen sind, haftet die Stadt. Sie müssen der Stadt die Schäden melden und gegebenenfalls einen Gutachter beauftragen. - Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung über meinen Antrag auf Fällgenehmigung erhalte?
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel dauert es mehrere Wochen oder Monate. - Kann ich gegen eine Ablehnung der Fällgenehmigung Widerspruch einlegen?
Ja, Sie haben das Recht, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat.
🔗 Verwandte Themen
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Informationen zu den Bestimmungen der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. - Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
Überblick über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Bäumen auf dem eigenen Grundstück. - Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Informationen zur Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei Schäden durch Bäume. - Genehmigungspflicht für Baumfällungen
Wann eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes erforderlich ist. - Nachbarschaftsrechtliche Regelungen bei Bäumen
Welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen.
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Baumschutzsatzung prüfen: Fällgenehmigung erforderlich?
Baumschutzsatzung?
Gibt es in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung? Das die Gemeinde bei der Genehmigung Ihrer Bebauung nichts von dem Baum wusste bedeutet m.E. nicht das er einfach umgehauen werden darf. Es geht bei Ihrer Problematik wohl eher darum ob der Baum überhaupt gefällt werden darf, bzw. unter welchen Bedingungen. Bezahlen werden Sie das ganze vermutlich sowieso. -
Baumfällung: Ersatzbepflanzung – Gemeinde informieren!
viele Möglichkeiten
Ist es ein Nadelbaum: dann weg damit.
Ist es ein Laubbaum? Dann eine Mitteilung an die Gemeinde, dass Sie eine Ersatzbepflanzung vornehmen, wenn feststeht dass der Baum Ihnen gehört.
Ist es eine Pappel: dann ersatzlos weg damit.
Haben Sie noch viele Bäume auf dem Grundstück: verweisen Sie darauf, dass Ersatzbepflanzung bereits vorhanden ist.
Bekommen Sie ein Fällverbot, verweisen Sie auf die Verkehrssicherungspflicht und führen Sie einen drastischen "Pflegeschnitt" durch, in einem Jahr hat sich das Baumproblem erledigt.
Macht man von der Gemeinde her Schwierigkeiten, dann fragen Sie nach der Haftung und Baumpflege.
Den einzigen Fall, bei dem Sie die Finger von der Säge lassen sollten ist: Der Baum ist zum Naturdenkmal erklärt. -
⚠️ Baumfällung ohne Genehmigung: Hohe Strafen drohen!
Gefährlicher Tipp:
Wenn Sie wie von Herrn Klaus Verfahren könnte Ihnen zumindest in meiner Heimatgemeinde Ungemach drohen. Zeitgenossen die geschützte Bäume (bemisst sich wohl an einem bestimmten Durchmesser des Stammes) gefällt oder "gepflegt" haben durfen durchaus schon teure Neupflanzungen vornhmen und empfindliche Strafen zahlen (und das zu recht, wie ich finde). -
Baumwert: Stammumfang entscheidend – Definition beachten!
-
Baumsatzung: Genehmigungspflicht für Baumfällung prüfen!
Frage ist: Baumsatzung, ja oder nein
Nach dem hessischen Naturschutzgesetz unterliegt die Beseitigung von innerstädischen Grünflächen (auch der Bäume) keiner Genehmigung, außer wenn eine Nutzungsänderung damit verbunden ist.
Der Schutz von Bäumen wird auf die Gemeinden übertragen.
Als einzige Stadt im MTK hat Bad Soden eine Satzung.
Die Bedingungen sind so großzügig, dass immer eine passende Begründung gefunden werden kann.
Man sollte bei vorhandener Satzung halt vorher fragen.
Wer nach den Kosten fragt, bekommt immer die gleiche Antwort:
immer der, der fragt! -
Zusatzinfo: Baum steht auf städtischem Grundstück!
Nachtrag, Baum steht NICHT auf unsrem Grundstück
Vielen Dank für die Hinweise,
vielleicht ist noch nicht ganz deutlich geworden, dass der Baum nicht auf unserem Grundstück steht, sondern auf städtischem Gelände, d.h. auf einem 0,5 m breiten Streifen zwischen unserem Grundstück und der Straße.
Viele Grüße
Stefan -
Verhandlungstaktik: Baumfällung bei Stadt ansprechen!
Schon klar!
Es macht nur Sinn sich mit den örtlichen Regelungen auseinandergesetzt zu haben bevor man in Verhandlungen mit der Stadt eintritt was mit dem Baum zu geschehen hat. Ansonsten wird die Stadt einfach sagen "huch, das haben wir ja gar nicht gesehen", und Ihre Garageneinfahrt wegen Irrtum einfach streichen. Ihre Karten stehen deutlich besser wenn Sie auf die mögliche Beseitigung hinweisen und ggf. eine Neuanpflanzung anbieten können. -
Kostenfrage: Wer zahlt Ersatzpflanzung bei Baumfällung?
also
... ich bin mir nicht sicher, wie's rechtlich tatsächlich aussieht ...
Bei einer gemeindeeigenen Straßenleuchte würde ich Ihnen Recht geben, Herr Alde.
Obs beim Baum genauso ist, bezweifle ich eigentlich. Zumindest wird eine Ersatzpflanzung wohl nicht von der Stadt bezahlt, weil die nicht Veranlasser ist. Auch der genehmigte Bauantrag hilft da aus meiner Sicht nicht viel weiter, weil Bäume im Lageplan nicht drin sind, die Stadt also gar nicht darauf hätte Bezug nehmen können.
Mir geht aber im Hinterkopf der Gedanke rum, dass bei Einreichen des Planes (und vorher bei der Planung!) bereits mit dem Entfernen des Baumes gerechnet werden musste. Er war ja da und bekannt. Haben sie es einfach drauf ankommen lassen? Hätten Sie einfach gefällt und können das jetzt nicht mehr tun? Wie waren denn Ihre Gedankengänge?
Wieso wollen Sie die Verantwortung jetzt verlagern?
Reden sie mit der Stadt - müssen sie ja eh. -
Bestätigung: Übereinstimmung in der Vorgehensweise
Hallo TU!
Wir sind schon auf einer Welle! Ich meinte das in etwa so wie von Ihnen geschrieben. -
Architektenplanung: Baumproblem – Stadtgespräch suchen!
Hallo TU Grundgedanke war es das Grundstück zu ...
Hallo TU
Grundgedanke war es, das Grundstück zu kaufen und den Rest einem Architekten zu übergeben.
Grundstück haben wir nach Vorprüfung durch einen Architekten gekauft, dem wir auch die Planung und Ausführung übergeben haben.
Daher hatten wir auch keine Gedankengänge, wie mit irgendwelchen Widrigkeiten zu Verfahren ist, weil wir nicht vom Fach sind. Selbstverständlich sind wir bereit im Rahmen unserer Möglichkeiten und Kenntnisse mitzuwirken.
Natürlich hätte der Architekt darauf hinweisen müssen, dass es hier Probleme geben könnte, hat er aber nicht, der Baum steht immer noch und wir müssen halt sehen, wie wir das Ding legal beseitigen können.
Bei dem Baum handelt es sich übrigens um eine Wild Weide, die laut Baumsatzung nicht geschützt ist.
Mit der Stadt werden wir auch reden, allerdings möchte ich es vermeiden, unvorbereitet dieses Gespräch anzugehen, ohne eventuelle Möglichkeiten zu kennen.
Viele Grüße
Stefan -
Rückfrage: Architekt – Was sagt er zum Baumproblem?
-
🔴 Risiko: Eigenmächtige Baumfällung vermeiden!
Weg mit dem Teil ...
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, Stefan, wäre diese Weide schon längs zu Brennholz verarbeitet. Sie wohnen offensichtlich draußen am Land (wo gibt es sonst noch Straßen ohne Trottoir?), mit tausenden von Weiden an allen möglichen Stellen. Es interessiert sicherlich niemanden, ob Sie diese Weide umlegen oder ihr Haus um diesen Baum herum bauen, soo wichtig sind Sie und vor allem diese Weide nun auch wieder nicht. Machen Sie keine Staatsaffäre aus dieser Sache, ein kleiner Schnitt mit der Motorsäge und Ihr Auto hat frei Fahrt in ihre geplante Garage.
MfG Ortwin -
Korrektur: Aufruf zur illegalen Baumfällung kritisiert
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Problem: Garageneinfahrt trotz Baum – Lösung gesucht!
Hallo TU Natürlich kümmern wir uns um unseren ...
Hallo TU
Natürlich kümmern wir uns um unseren Bau (im Rahmen unserer Möglichkeiten)
Nur, wie gesagt, anfangs, vor der Vermessung und im Prozess der ersten Entwürfe sind wir davon ausgegangen, dass der Baum auf unserem Grundstück steht. Für die Lage der Einfahrt gibt es keine Alternative, da es sich nun mal um eine Doppelhaushälfte handelt. Hätte man die Einfahrten in die Mitte gelegt, wären wir mit dem Grenzabstand nicht zurecht gekommen.
Architekt sagt: "müßt Ihr Euch drum kümmern"
Ländlich ist es nicht gerade. Vielmehr handelt es sich um eine relativ alte, wenig befahrene und schmale Anliegerstraße. Unser "Dorf" hat rd. 200.000 Einwohner.
Derzeit entfernen wir uns aber leider zugunsten der Frage, wer was und wann hätte tun können und müssen, deutlich von der ursprünglichen Frage:
"Wie bekomme ich jetzt den Baum weg und wer trägt die Kosten? ", wobei uns die Kosten mittlerweile (m.E. ) egal sind, Hauptsache der Baum kommt weg.
Ich suche also ARGUMENTE, die ich bei der Behörde anbringen kann oder gar GESETZESTEXTE, die einen solchen Fall regeln können z.B. i.S. einer freien Zuwegung o.ä..
Viele Grüße
Stefan -
Diskussion: Umgang mit Gesetzen und Baumfällung
Und ich finde nicht gut ...
Und ich finde nicht gut dass du die Emoticons in deinem Beitrag vergessen hast. So könnte jemand glauben, dein Statement wäre tatsächlich ernst gemeint, Lotte.
Es kann nicht jeder so gut zwischen den Zeilen lesen 😉
@Stefan
Ich glaube, Sie sind der perfekte deutsche Staatsbürger schlechthin, gesetzestreu und ordnungsliebend. Ich bin mir sicher, Sie halten auch bei jedem Stoppschild an und bleiben dort 3 Sekunden stehen bevor Sie weiterfahren, auch wenn niemand kommt.
fg, Ortwin -
Hinweis: Seriöses Forum – Keine illegalen Ratschläge!
und wenn wir schon dabei sind,
du, lieber Ortwin, bist sicher einer, der mit der Faust auf den Tisch haut, wenn eine Frau ihm widerspricht.
;-)
und wer weiß, was noch alles macht
;-)He, ich wollte lediglich verhindern, dass dein Ratschlag als allgemeingültig hier stehen bleibt. Ist nicht gut sowas!
Wir sind nämlich ein seriöses Forum!
;-)
PS: Hätt ich ja deine EMail-Adresse, würd ich dir ja mal eine Chance geben, mit der Faust auf den Tisch zu hauen ebenfalls-frech-grins! -
Alternative: Baumfällung – Zustimmung vom Bürgermeister einholen!
Viele Varianten gelesen
Es war alles dabei von "Fragen", "Gesetze suchen", "sofort umsägen" usw.
Die einfachste Tour wäre zum Bürgermeister oder Amtleiter zu gehen und sagen: "ich mache den Baum für euch um, OK? "
Ich denke Sie erhalten sofort eine Zusage. (mit Zeugen oder schriftlich)
Dann nichts wie ran mit der Säge. -
Fazit: Lösungsweg – Gespräch mit der Stadt suchen!
Schluss für heute
Ich, der Stopp-Schild-Nicht-Überfahrer 🙂 )
werde mich wohl an den abschließenden Rat von Hr. Klaus halten,
der im Grunde das aussagt, was bereits im Vorfeld Angeklungen ist.
Vielen Dank Allerseits
Stefan -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Kosten für die Fällung oder Versetzung eines Baumes auf städtischem Grund trägt, der eine geplante Garageneinfahrt blockiert. Es wird betont, die örtliche Baumschutzsatzung zu prüfen und das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Eigenmächtiges Handeln wird aufgrund möglicher Strafen abgeraten. Die Einbeziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Situation fachgerecht zu beurteilen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag ⚠️ Baumfällung ohne Genehmigung: Hohe Strafen drohen! warnt vor den Konsequenzen einer ungenehmigten Baumfällung, die zu teuren Neupflanzungen und empfindlichen Strafen führen kann. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
✅ Empfehlung: Mehrere Beiträge, wie z.B. Verhandlungstaktik: Baumfällung bei Stadt ansprechen!, legen nahe, frühzeitig das Gespräch mit der Stadt zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei sollte man sich auf die Baugenehmigung und die Notwendigkeit der Garageneinfahrt berufen.
🔧 Praktische Umsetzung: Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, sollte man sich im Vorfeld über die örtliche Baumschutzsatzung informieren und Argumente für die Fällung oder Versetzung des Baumes sammeln. Der Beitrag Baumsatzung: Genehmigungspflicht für Baumfällung prüfen! gibt hierzu wichtige Hinweise.
👉 Handlungsempfehlung: Der Beitrag Fazit: Lösungsweg – Gespräch mit der Stadt suchen! fasst zusammen, dass der beste Weg zur Lösung des Problems ein offenes Gespräch mit der Stadt ist, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dabei sollte man sich auf die bereits erteilte Baugenehmigung berufen und die Notwendigkeit der Garageneinfahrt betonen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baum, Grundstücksgrenze, Grund, Garageneinfahrt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Architektur, Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksrecht …
- … Abstandsflächen auf Nachbargrundstück: Architekt haftbar? Vorgehen & …
- … mein Nachbar hat ein relativ kleines Grundstück erworben und will dieses nun mit einem Neubau ausreizen . Er hat mir nun den Plan vorgelegt, den sein Architekt erstellt hat. …
- … Durch Zufall habe ich entdeckt, dass ca. 1,8x10 m der Abstandsfläche auf mein Grundstück fällt. Darauf angesprochen hat mein Nachbar gemeint, dass er …
- … angesetzt wird (7,2 m), wobei nur 1,5 m auf seinem eigenen Grundstück liegen. …
- … glaube zu wissen, dass die Hälfte der Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück liegen muss (Bayern). …
- … der Bereich, der zwischen Gebäuden oder zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss. Sie dient der Belichtung, Belüftung und dem …
- … Baugesetz eines Bundeslandes. Sie regelt die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bebauungsplan. …
- … Frage: Was sind Abstandsflächen?Abstandsflächen sind Bereiche auf einem Grundstück, die von Bebauung freizuhalten sind, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung …
- … die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes, einschließlich der Abstandsflächen. Sie ist die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Bauvorhaben rechtmäßig ist. …
- … Er kann Gutachten erstellen und bei der Beurteilung von Bauschäden oder Baumängeln helfen. …
- … Grundstück A im hinteren Bereich nicht bebaubar, weil dort ein Bach auf dem Grundstück verläuft. Dort soll eine Abstandsbaulast eingetragen werden. Nachbarrechte werden …
- … erste mir vorgelegte Plan enthielt ca. 18 m² Abstandsfläche auf meinem Grundstück und in der dann geänderten Version wurde die volle Abstandsfläche …
- … nicht um den Bauherr, der natürlich versucht, das Maximum aus seinem Grundstück herauszuholen, es geht mit um den autorisierten Planer mit Planvorlageberechtigung …
- … wird z.B. durch Balkone und Terrassen mit Blick auf das eigene Grundstück. Gruß …
- … er nicht so groß bauen kann, wie er will, weil sein Grundstück eigentlich zu klein ist. …
- … beschränken! Wenn Unterlagen zur Unterzeichnung vorgelegt werden die augenscheinlich mein eigenes Grundstück betreffen dann eben nicht unterzeichnen. Keine Gemeinde wird so einen …
- … Vorschlag erzwingen wollen, auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Im Gegenzug sollten Nachbarn doch immer konstruktiv miteinander umgehen, z.B. wenn der Nachbar eine Unterschrift für etwas braucht, warum nicht einen ordentlichen Gegenvorschlag unterbreiten der Ihnen zugute kommt? …
- … Abstandsflächen auf Nachbargrundstück: Rechte & Vorgehen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grenzsteine nach Straßenausbau nicht sichtbar: Wer ist zuständig? Kosten & Pflichten?
- … Grenzsteine, Straßenausbau, Vermessung, Grundstücksgrenze, Baulast, Niedersachsen, Freilegung, Kosten …
- … irgend wie anders Kenntlich gemacht werden? Noch haben wir die Ausbaumaßnahmen nicht bezahlt. Von der Gemeinde haben wir keine wirkliche Antwort …
- … oder dem zuständigen Katasteramt erkundigen, ob die Grenzsteine im Zuge der Baumaßnahmen bewusst entfernt oder verlegt wurden. …
- … den konkreten Umständen unterschiedlich geregelt sein. In der Regel ist der Grundstückseigentümer für die Sichtbarkeit seiner Grenzsteine verantwortlich. Allerdings kann die Gemeinde …
- … Grenzstein ist ein dauerhaftes, amtliches Zeichen, das die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient der eindeutigen Festlegung und Sicherung der Grund …
- … stücksgrenze. …
- … Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Katasteramt …
- … die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es erfasst und dokumentiert alle Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. …
- … Grundbuch …
- … Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Flur …
- … Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie kann beispielsweise die Bebauung oder Nutzung …
- … eines Grundstücks einschränken. …
- … Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nachbarrecht, Bebauungsplan …
- … Vermessung ist die exakte Bestimmung der Lage, Form und Größe von Objekten auf der Erdoberfläche. Sie dient der Erstellung von Karten und Plänen sowie der Festlegung von Grundstücksgrenzen. …
- … ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet erfasst und dokumentiert. Es dient der Sicherung des Grundeigentums und der Planung. …
- … Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch …
- … Grundstücksgrenze …
- … Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die zwei …
- … Grundstücke voneinander trennt. Sie wird durch Grenzsteine oder andere Grenzzeichen markiert …
- … für die Sichtbarkeit von Grenzsteinen verantwortlich?In der Regel ist der Grundstückseigentümer für die Sichtbarkeit und den Erhalt seiner Grenzsteine verantwortlich. Allerdings …
- … können sich durch Baumaßnahmen oder andere Einflüsse Änderungen ergeben, die eine Klärung der Zuständigkeit erforderlich machen. …
- … Frage: Wer trägt die Kosten für die Wiederherstellung von Grenzsteinen?Die Kosten für die Wiederherstellung von Grenzsteinen trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Wenn die Beschädigung oder das Fehlen jedoch durch Dritte …
- … und einer Grenzanzeige?Ein Grenzstein ist ein dauerhaftes Zeichen, das die Grundstücksgrenze markiert. Eine Grenzanzeige (z.B. ein Nagel oder ein Pflock) ist …
- … Frage: Wo finde ich die Rechtsgrundlagen für Grenzsteine in Niedersachsen?Die Rechtsgrundlagen für Grenzsteine …
- … Kosten einer NeuvermessungWelche Kosten entstehen bei einer Neuvermessung des Grundstücks? …
- … Rechte und Pflichten als GrundstückseigentümerWelche Rechte und Pflichten habe …
- … ich als Eigentümer eines Grundstücks? …
- … Grundbuchauszug beantragenWie erhalte ich einen aktuellen Grundbuchauszug für mein …
- … Grundstück? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachausbau vergrößern BW: Maximale Größe, Genehmigung & Kosten im Detail?
- … Baden-Württemberg: Ein vorhandener Dachausbau soll vergrößert werden. Die Außen-Grundfläche des Hauses beträgt 110 m², die vorhandene Dachwohnung hat 62 …
- … Die LBOAbk. regelt unter anderem die zulässige Grundflächenzahl (GRZAbk.) und Geschossflächenzahl (GFZAbk.). Diese Zahlen legen fest, wie viel …
- … Fläche eines Grundstücks bebaut bzw. als Wohnraum genutzt werden darf. Der Bebauungsplan kann zusätzliche Einschränkungen oder Vorgaben enthalten, beispielsweise hinsichtlich der Dachform oder der maximalen Gebäudehöhe. …
- … Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt. Er wird von der …
- … enthält Festsetzungen zu u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen.Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung …
- … Kennzahl, die das Verhältnis der Summe der Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche angibt. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter …
- … Grundstücksfläche zulässig sind.Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl, Baumassenzahl, Bebauungsdichte …
- … Grundflächenzahl …
- … Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der bebauten Fläche eines Grundstücks zur Grundstücksfläche angibt. Sie gibt an, wie viel …
- … Prozent der Grundstücksfläche mit Gebäuden überbaut werden dürfen.Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl, Baumassenzahl, Bebauungsdichte …
- … legt fest, welche Flächen wie angerechnet werden dürfen.Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche …
- … Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenze …
- … Abstandsflächen oder die Duldung einer bestimmten Nutzung auf dem Grundstück betreffen.Verwandte Begriffe: Grundbuch, Dienstbarkeit, Nachbarrecht …
- … Die Geschossflächenzahl (GFZAbk.) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung …
- … der Bebaubarkeit eines Grundstücks. …
- … Frage: Was ist die Grundflächenzahl (GRZAbk.)? …
- … Antwort: Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines …
- … Grundstücks bebaut werden dürfen. Sie wird als Dezimalzahl angegeben, z.B. GRZ …
- … 0,4 bedeutet, dass 40% des Grundstücks bebaut werden dürfen. …
- … Antwort: Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Carport ohne Baugenehmigung: Risiken, Bußgelder & nachträgliche Dachbegrünung?
- … Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und …
- … rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er wird von der Gemeinde …
- … Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen.Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze. …
- … nachträgliche Baugenehmigung für meinen Carport erhalten?Antwort: Eine nachträgliche Baugenehmigung ist grundsätzlich möglich, aber nicht garantiert. Die Baubehörde prüft, ob der Carport …
- … und Pflichten von Nachbarn bei der Errichtung eines Carports auf der Grundstücksgrenze. …
- … den Carport auch ohne Dachbegrünung bauen. Um aber später teuren Umbaumaßnahmen aus dem Weg zu gehen, würde ich die Statik mit …
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