Eigenheimzulage & Kinderzulage: Anspruch, Berechnung & Voraussetzungen (2006-2013)?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage & Kinderzulage: Anspruch, Berechnung & Voraussetzungen (2006-2013)?
Situation:
Ich und meine Lebensgefährtin haben in 2006 ein Haus gebaut. Eigenheimzulage haben wir bereits für 2006 und 2007 vom Finanzamt überwiesen bekommen.
Nun zur eigentlichen Frage: Wenn meine Lebengefährtin in 2008 ein Kind bekommen würde, würden wir dann auch die Kinderzulage 800,00 € von 2008-2013 bekommen? Oder hätten wir bereits ein Kind "haben" müssen in dem Jahr wo wir das Haus gebaut haben?
Liebe Grüße
Jens
-
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Ich beurteile Ihre Frage zur Eigenheimzulage und Kinderzulage wie folgt: Die Eigenheimzulage wurde für Neubauten bis 2005 gewährt. Da Sie 2006 gebaut haben, ist es wichtig zu prüfen, ob Sie unter die Übergangsregelungen fielen. Die Kinderzulage war ein Teil der Eigenheimzulage und wurde für Kinder gewährt, die im Förderzeitraum im Haushalt lebten.
Für den Zeitraum 2006-2007 haben Sie die Eigenheimzulage bereits erhalten. Für die Folgejahre bis 2013 ist relevant, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt waren (Hauptwohnsitz, Einkommensgrenzen). Die Geburt eines Kindes in 2008 könnte sich positiv auf die Höhe der Zulage ausgewirkt haben, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten wurden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre damaligen Einkommensverhältnisse und die genauen Förderbedingungen für den Zeitraum 2006-2013. Kontaktieren Sie ggf. einen Steuerberater, um Ihren individuellen Fall zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimzulage
- Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Deutschland. Sie wurde bis Ende 2005 gewährt und sollte den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Die Förderung umfasste eine Grundzulage und gegebenenfalls eine Kinderzulage.
Verwandte Begriffe: Kinderzulage, Wohnungsbauförderung, Baukindergeld. - Kinderzulage
- Die Kinderzulage war ein zusätzlicher Betrag zur Eigenheimzulage, der pro Kind gewährt wurde, für das im Förderzeitraum Kindergeld bezogen wurde und das im Haushalt des Eigentümers lebte. Sie erhöhte die jährliche Förderung und sollte Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.
Verwandte Begriffe: Eigenheimzulage, Kindergeld, Familienförderung. - Förderzeitraum
- Der Förderzeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem die Eigenheimzulage gewährt wurde. Dieser Zeitraum war auf acht Jahre begrenzt und begann mit dem Jahr des Bauantrags oder Kaufvertrags. Innerhalb dieses Zeitraums konnten die Zulagen jährlich beantragt werden.
Verwandte Begriffe: Antragsfrist, Bewilligungszeitraum, Förderrichtlinien. - Einkommensgrenze
- Die Einkommensgrenze war eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage. Sie legte fest, bis zu welchem Jahreseinkommen die Förderung gewährt wurde. Die genauen Grenzen variierten je nach Familienstand und Anzahl der Kinder.
Verwandte Begriffe: Steuerfreibetrag, Bemessungsgrundlage, Zuverdienstgrenze. - Hauptwohnsitz
- Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat und sich überwiegend aufhält. Für die Eigenheimzulage war es erforderlich, dass das geförderte Objekt als Hauptwohnsitz genutzt wurde.
Verwandte Begriffe: Nebenwohnsitz, Wohnsitz, Meldeadresse. - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung der Steuern zuständig ist. Im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage war das Finanzamt für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Zulagen verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Steuerbescheid, Steuerberater. - Baukindergeld
- Das Baukindergeld ist eine ähnliche Förderung wie die Eigenheimzulage, die Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf von Wohneigentum unterstützt. Es wurde nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage eingeführt und soll den Erwerb von Wohneigentum für Familien erleichtern.
Verwandte Begriffe: Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung, Familienförderung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Sie wurde bis Ende 2005 gewährt und sollte Familien und Einzelpersonen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Die Förderung umfasste eine Grundzulage und eine Kinderzulage. - Was ist die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage?
Die Kinderzulage war ein zusätzlicher Betrag zur Eigenheimzulage, der pro Kind gewährt wurde, für das im Förderzeitraum Kindergeld bezogen wurde und das im Haushalt des Eigentümers lebte. Sie erhöhte die jährliche Förderung und sollte Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. - Welche Voraussetzungen galten für die Eigenheimzulage?
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehörten, dass das Objekt als Hauptwohnsitz genutzt wurde, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden und der Bauantrag oder Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2006 datiert war. Zudem musste ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. - Wie wurde die Eigenheimzulage berechnet?
Die Berechnung der Eigenheimzulage basierte auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Objekts, begrenzt durch Höchstbeträge. Zusätzlich gab es die Kinderzulage pro Kind. Die genaue Höhe hing von den individuellen Verhältnissen und den geltenden Förderrichtlinien ab. - Was passiert, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern (z.B. Geburt eines Kindes)?
Änderungen der persönlichen Verhältnisse, wie die Geburt eines Kindes, konnten sich auf die Höhe der Kinderzulage auswirken. Es war wichtig, solche Änderungen dem Finanzamt mitzuteilen, da sie die jährliche Förderung beeinflussen konnten. - Kann die Eigenheimzulage auch rückwirkend beantragt werden?
Die Eigenheimzulage musste innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung nach Ablauf dieser Fristen war in der Regel nicht möglich. Es galten bestimmte Antragsfristen, die unbedingt eingehalten werden mussten. - Was passiert bei einem Verkauf des geförderten Objekts?
Bei einem Verkauf des geförderten Objekts innerhalb des Förderzeitraums konnte es zur Rückforderung der Eigenheimzulage kommen, insbesondere wenn das Objekt nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Es gab jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise bei Erwerb eines neuen Objekts. - Wo finde ich Informationen zu meinem individuellen Fall?
Für detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Fall empfehle ich, die Unterlagen zum Eigenheimzulage-Antrag zu prüfen und sich gegebenenfalls an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden. Diese können Ihnen spezifische Auskünfte geben und Ihre Fragen beantworten.
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Kinderzulage: Geburtsurkunde reicht für Antrag beim Finanzamt
Ab dem Jahr der Geburt gibt es das
für die noch restlichen Jahre.
Einfach mit Geburtsbescheinigung beim Finanzamt auftauchen. Nach 5 Minuten ist es erledigt.
Januar + 9 Monate könnte also noch in 2007 reichen ... 🙂
Und Elterngeld gibt es ja jetzt auch neu ... -
Eigenheimzulage: Bearbeitungsdauer beim Finanzamt – Kommentar
Schmunzel, schmunzel,
Habe das mal rumgedreht:
"Januar + 9 Monate könnte also noch in 2007 reichen ... 🙂
Nach 5 Minuten ist es erledigt. "
Kommentar: " ... für den Mann schon ... " 🙂
Viel Spaß! -
Eigenheimzulage ändern: Zeitaufwand vs. Familienplanung
5 Minuten war das Finanzamt gemeint
länger sollte das Ändern einer bereits gestellten Eigenheimzulage nicht dauern.
Das andere dauert natürlich länger. Auch für den Mann. Insb. die Jahre danach.
Unser jüngster ist gerade 2 Jahre. Kann voll mitsprechen (zum Glück sind die anderen bereits älter) ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eigenheim- & Kinderzulage: Anspruch, Berechnung (2006-2013)
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Anspruch auf Eigenheimzulage und Kinderzulage für Baujahre 2006 bis 2013. Diskutiert werden die Voraussetzungen für die Kinderzulage bei Geburt eines Kindes sowie der Antragsprozess beim Finanzamt. Ein weiterer Punkt ist die Bearbeitungsdauer von Anträgen zur Eigenheimzulage.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Kinderzulage: Geburtsurkunde reicht für Antrag beim Finanzamt ist für den Antrag der Kinderzulage die Geburtsurkunde beim Finanzamt vorzulegen.
💰 Zusatzinfo: Die Kinderzulage betrug 800,00 € pro Kind und Jahr im genannten Zeitraum (2008-2013), sofern die Voraussetzungen erfüllt waren. Der Anspruch auf Eigenheimzulage und Kinderzulage ist an bestimmte Fristen und Bedingungen geknüpft.
✅ Empfehlung: Für die Beantragung der Kinderzulage sollte man sich frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde) an das Finanzamt wenden, wie im Beitrag Kinderzulage: Geburtsurkunde reicht für Antrag beim Finanzamt beschrieben. Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurz, siehe Eigenheimzulage: Bearbeitungsdauer beim Finanzamt – Kommentar.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Ihren individuellen Anspruch auf Eigenheimzulage und Kinderzulage beim Finanzamt. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen für die Gewährung der Zulagen. Die Diskussion im Thread Eigenheimzulage ändern: Zeitaufwand vs. Familienplanung kann bei der Planung helfen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Kinderzulage, Hausbau, Finanzamt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … 1. Müsste bei einem Auszug April 2007 die Eigenheimzulage für 2007 ganz oder in Teilen zurückgezahlt werden? …
- … Übertragung der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt (§ 7) auch nach 2006 noch möglich für die restlichen 3-4 Jahre (macht bei uns mit 4 Kindern immerhin 4400 EUR/Jahr aus). Eigentlich sollte man auch bei der Folgeobjektregelung von Vertrauensschutz ausgehen können, da die Eigenheimzulage mit Üertragungsmöglichkeot 2003 ein wesentlicher Anlass zum Neuerwerb war (es …
- … 3. Ist bei Eigenheimzulage auf Basis Gesetz bis 2003 bei einem Folgeobjekt als Neubau dann …
- … Ich verstehe, dass Sie 2003 ein Haus gekauft haben und Eigenheimzulage erhalten. Aufgrund eines Umzugs 2007 planen Sie den Erwerb eines neuen …
- … Eigenheims und möchten wissen, ob Sie die Eigenheimzulage übertragen können. …
- … Die sogenannte Folgeobjektregelung ermöglichte es unter bestimmten Voraussetzungen, die Eigenheimzulage auf ein neues Objekt zu übertragen, wenn ein beruflich bedingter …
- … ist hierbei das Datum des Erwerbs des neuen Objekts. Da die Eigenheimzulage für Erwerbe nach dem 31.12.2005 entfallen ist, ist eine Übertragung der …
- … Eigenheimzulage auf ein nach diesem Datum erworbenes Objekt grundsätzlich nicht mehr möglich. …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von …
- … Die Folgeobjektregelung ermöglichte es, die Eigenheimzulage auf ein neues Objekt zu übertragen, wenn ein beruflich bedingter Umzug …
- … in seine Handlungen und Zusagen schützen muss. Im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage bedeutet dies, dass unter Umständen auch nach dem Auslaufen der Förderung …
- … zuvor noch nicht als Wohnraum genutzt wurde. Im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage konnte auch ein Neubau gefördert werden. Verwandte Begriffe: Bau, Errichtung, Gebäude. …
- … sonstige Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage war der Zeitpunkt des Erwerbs entscheidend für die Höhe und Dauer …
- … Die Grundzulage war ein fester Betrag, der im Rahmen der Eigenheimzulage jedem Förderberechtigten zustand. Sie wurde zusätzlich zu eventuellen Kinderzulagen gewährt. …
- … die rechtliche Übereignung von Vermögenswerten, in diesem Fall die Übertragung der Eigenheimzulage auf ein anderes Objekt im Rahmen der Folgeobjektregelung. Verwandte Begriffe: Abtretung, …
- … Was ist die Eigenheimzulage?Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, die bis Ende 2005 gewährt wurde. Sie sollte Familien und Einzelpersonen helfen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Höhe der Zulage hing von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Kinder und dem Zeitpunkt des Erwerbs. …
- … Was bedeutet Folgeobjektregelung bei der Eigenheimzulage?Die Folgeobjektregelung ermöglichte es, die Eigenheimzulage auf ein neues Objekt …
- … Bis wann konnte man die Eigenheimzulage beantragen?Die Eigenheimzulage konnte grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2005 beantragt …
- … Welche Voraussetzungen galten für die Übertragung der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt?Für die Übertragung der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt …
- … nicht erfüllt sind, entfällt in der Regel der Anspruch auf die Eigenheimzulage für das ursprüngliche Objekt. Es kann jedoch Ausnahmen geben, insbesondere wenn …
- … Gibt es eine Frist für die Übertragung der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt?Ja, es gab bestimmte Fristen für die Übertragung …
- … der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt. Diese Fristen waren in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt und mussten unbedingt eingehalten werden, um den Anspruch auf die Zulage nicht zu verlieren. …
- … Kann die Eigenheimzulage auch auf einen Neubau übertragen werden?Ja, die Eigenheimzulage konnte …
- … Wo finde ich detaillierte Informationen zur Eigenheimzulage und Folgeobjektregelung?Detaillierte Informationen zur Eigenheimzulage und Folgeobjektregelung finden Sie in …
- … Eigenheimzulage: Keine Rückzahlung bei Umzug – Laien-Info …
- … 2. Nach der alten Eigenheimzulage würde der Anspruch mit Erwerb und Bezug des Folgeobjekts entstehen. …
- … Die Eigenheimzulage gibt es aber nicht mehr und so nützt es auch nichts ob ein neuer Anspruch entsteht oder nicht. …
- … Eigenheimzulage: Folgeobjektregelung entfällt – Umzugs-Info! …
- … die Folgeobjektregelung ist leider mit der Eigenheimzulage gestorben. …
- … Zurückzahlen müssen sie nichts - es reicht, im Jahr 2007 _1_ Tag in dem Altobjekt zu wohnen - aber die Eigenheimzulage für die Jahre 08 - 10 fällt weg. …
- … Eigenheimzulage: Übertragung, Fristen und Folgeobjekt beim Umzug …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimförderung & Eigenheimzulage 1990: Höhe, Bedingungen & Vorteile mit Kind?
- … Eigenheimförderung und Eigenheimzulage im Jahr 1990: Welche Förderungen gab es? Wie hoch war die …
- … Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, 1990, Förderung, Steuervergünstigung, Immobilienförderung, Kinderzulage, Baukindergeld …
- … Eigenheimförderung & Eigenheimzulage 1990: …
- … mich, ob und in welcher Form es 1990 eine Eigenheimförderung, bzw. Eigenheimzulage gab, welche Höhe diese Betrug mit einem Kind, bzw. wie hoch …
- … Ich kann Ihnen Informationen zur Eigenheimförderung und Eigenheimzulage im Jahr 1990 geben. Es gab tatsächlich eine Eigenheimzulage, die …
- … Die Höhe der Eigenheimzulage war abhängig vom Baujahr bzw. Kaufjahr der Immobilie sowie von der …
- … Die Eigenheimzulage wurde in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren (z.B. …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von …
- … gezahlt und soll Familien bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützen.Verwandte Begriffe: Eigenheimzulage, Kindergeld, Wohnraumförderung. …
- … Eigenkapital für den Bau oder Kauf von Wohneigentum fördern.Verwandte Begriffe: Bausparen, Eigenheimzulage, Wohnraumförderung. …
- … Was war die Eigenheimzulage?Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung in Deutschland, die Bauherren und …
- … Wie lange wurde die Eigenheimzulage gezahlt?Die Eigenheimzulage wurde in der Regel über einen Zeitraum von …
- … War die Eigenheimzulage vom Einkommen abhängig?Ja, die Eigenheimzulage war in der Regel an …
- … Gab es die Eigenheimzulage auch für den Kauf von Gebrauchtimmobilien?Ja, die Eigenheimzulage konnte sowohl …
- … Was passierte mit der Eigenheimzulage bei Verkauf der Immobilie?Wenn die geförderte Immobilie innerhalb des Förderzeitraums …
- … verkauft wurde, musste die erhaltene Eigenheimzulage unter Umständen anteilig zurückgezahlt werden. Dies hing von den jeweiligen Förderbestimmungen ab. …
- … Welche Nachweise waren für die Beantragung der Eigenheimzulage erforderlich?Für die Beantragung der Eigenheimzulage waren in der Regel …
- … Gab es regionale Unterschiede bei der Eigenheimzulage?Die Eigenheimzulage war eine bundesweite Förderung, aber es gab möglicherweise regionale …
- … Wurde die Eigenheimzulage durch andere Förderprogramme ersetzt?Ja, die Eigenheimzulage wurde in späteren Jahren …
- … Eigenheimzulage 1990: §10e EStG & Baukindergeld-Details …
- … Eigenheimförderung & Eigenheimzulage 1990: Details & Auswirkungen …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Baukindergeld Abschaffung: Aktuelle Regelungen & Alternativen zur Förderung?
- … Baukindergeld, Abschaffung, Eigenheimzulage, Förderung, Immobilienförderung, Familienförderung, Wohnraumförderung, Baukredit …
- … ich habe da eine Frage: Wird im Zuge der Streichung der Eigenheimzulage auch das Baukindergeld gestrichen werden, oder sind das 2 voneinander unabhänginge …
- … Ich helfe Ihnen gerne weiter. Das Baukindergeld und die Eigenheimzulage sind zwei voneinander unabhängige Förderungen. Die Eigenheimzulage wurde bereits 2005 abgeschafft. …
- … Verwandte Begriffe: Wohnraumförderung, Familienförderung, Eigenheimzulage. …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder …
- … Was ist die Eigenheimzulage?Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung, die Hauseigentümern und Bauherren gewährt …
- … Wie unterscheiden sich Baukindergeld und Eigenheimzulage?Die Eigenheimzulage war eine allgemeine Förderung für den Erwerb von Wohneigentum, …
- … Alternative Finanzierungsmodelle für den HausbauVorstellung verschiedener Finanzierungsoptionen wie Baugemeinschaften oder Mietkauf. …
- … Baukindergeld: Kinderzulage – Abhängigkeit von Eigenheimzulage …
- … Kinderzulage …
- … wenig verwirrend. Besser wäre es, wie auch im Gesetz, von einer KinderZULAGE zu sprechen. Diese Kinderzulage wird gem. § 9 EigZulG als Zulage …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Hausanbau finanzieren trotz geringem Einkommen? Tipps & Möglichkeiten für Darlehen
- … Hausanbau, Finanzierung, geringes Einkommen, Darlehen, Baukosten, Eigenheimzulage, Kinderzulage, Finanzierungstipps, Baufinanzierung …
- … Wir bekommen jetzt schon 2 Jahre Eigenheimzulage, d.h. weitere 6 Jahre werden noch gezahlt, macht inkl. Kinderzulage für …
- … 2. Staatliche Förderungen: Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme wie die Eigenheimzulage (falls noch verfügbar) oder zinsgünstige Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). …
- … zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Vorhaben vergibt, darunter auch den Hausbau und die energetische Sanierung.Verwandte Begriffe: Förderbank, Kredit, Zuschuss …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von …
- … Wie wirkt sich die Kinderzulage auf meine Finanzierungsmöglichkeiten aus?Die Kinderzulage kann als zusätzliches Einkommen berücksichtigt …
- … Ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Allerdings berücksichtigen Banken oft nur einen Teil der Kinderzulage, da diese zweckgebunden ist. …
- … KfW-Förderprogramme für HausbauÜberblick über die …
- … Nebenkosten beim HausbauWelche zusätzlichen Kosten neben den reinen Baukosten anfallen. …
- … HausbauTipps zur Erstellung eines realistischen Budgets für den Hausbau. …
- … Eigenheimzulage und Kinderzulage würde ich nach Möglichkeit raushalten. …
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