Bausparsumme erreicht: Keine VWL-Einzahlung mehr möglich – Was tun?
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Der Thread diskutiert Alternativen zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VWL) nach Erreichen der Bausparsumme. Optionen umfassen die Erhöhung der Bausparsumme, den Abschluss eines neuen Bausparvertrags oder alternative Anlageformen. Die Flexibilität von Bausparverträgen bezüglich Zins und Darlehen wird hervorgehoben.
Bausparsumme erreicht: Keine VWL-Einzahlung mehr möglich – Was tun?
Wenn ich nicht einen neuen Vertrag abschließe (Formular liegt bei) wäre man verpflichtet, meinen Arbeitgeber zu informieren, dass keine Berechtigung mehr zum Erhalt der VWL bestehen würde.
Die Bausparsumme ist zwar erreicht. Wegen einer entsprechend hohen Rendite - wir wollen das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen und erhalten daher einen Bonuszins - wollen wir den Vertrag jedoch weiterlaufen lassen.
Dass Einzahlungen und Zinserträge nur bis zur Höhe der Bausparsumme prämienberechtigt sind meine ich schon mal irgendwo gelesen zu haben. Aber entspricht die Aussage zu den VWL den Tatsachen?
Danke für Ihre Mühe
Gruß
R. Kroggel
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine weiteren vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in den bereits vollgesparten Bausparvertrag einzahlen – dies verstößt gegen § 2 Abs. 1 VermBG und kann zu Rückforderung der Arbeitnehmersparzulage sowie steuerlichen Konsequenzen führen.
🔴 KRITISCH: Eine neue Förderfähigkeit durch Abschluss eines weiteren Bausparvertrags ist nur innerhalb der jährlichen Förderhöchstbeträge (derzeit 470 €) und unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen möglich – nicht als Umgehung der Summenobergrenze.
⚠️ WICHTIG: Die Bausparkasse darf den Arbeitgeber nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung über die Nichtannahme von VWL informieren – prüfen Sie Ihre Einwilligungserklärungen und dokumentieren Sie gegebenenfalls schriftlich, dass keine Mitteilung erfolgen soll.
⚠️ WICHTIG: Der „übersparte“ Vertrag bleibt rechtlich wirksam; Bonuszinsen und Überschussbeteiligung laufen fort – aber die Verzinsung wird oft auf das niedrigere Guthabenzinsniveau reduziert: Prüfen Sie konkret die Vertragsbedingungen zur Verzinsung nach Erreichen der Bausparsumme.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ihre Bausparkasse hat Recht: Wenn die Bausparsumme erreicht ist, dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen (VWL) mehr eingezahlt werden. Das liegt daran, dass der Vertrag dann in der Regel zuteilungsreif ist oder kurz davor steht.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfen Sie den Vertrag: Wann genau ist die Bausparsumme erreicht und welche Konditionen gelten für die Zuteilung?
- Alternativen prüfen: Gibt es andere Anlageformen für Ihre VWL, z.B. einen Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und/oder einem unabhängigen Finanzberater.
- Bauspardarlehen nutzen: Wenn Sie ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie die Zuteilung des Vertrages prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrer Bausparkasse die genauen Details zur Zuteilung und suchen Sie nach alternativen Anlagemöglichkeiten für Ihre VWL.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt einen Bausparvertrag, bei dem die Bausparsumme erreicht wurde, aber der Vertrag weiterlaufen soll, um Bonuszinsen zu erhalten. Die Bausparkasse verweigert die Annahme weiterer vermögenswirksamer Leistungen (VWL) mit Verweis auf gesetzliche Bestimmungen. Dies ist korrekt, da VWL nur bis zur Höhe der Bausparsumme eingezahlt werden dürfen, da die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) an diese Obergrenze gebunden ist. Der Vertrag kann jedoch als "übersparter" Vertrag weitergeführt werden, wobei die Überschussbeteiligung und Bonuszinsen weiterfließen, aber keine neuen Einzahlungen mehr möglich sind.
✅ Zustimmung: Die Aussage der Bausparkasse zu den VWL ist fachlich korrekt. Gemäß § 2 Abs. 1 Vermögensbildungsgesetz (VermBG) sind VWL-Einzahlungen nur bis zur Höhe der vertraglichen Bausparsumme zulässig. Da diese erreicht ist, ist die Annahme weiterer VWL gesetzlich ausgeschlossen.
➕ Ergänzung: Der Vertrag kann als "übersparter" Bausparvertrag weitergeführt werden. Die Bausparkasse ist verpflichtet, die Überschussbeteiligung und den Bonuszins zu zahlen, auch wenn keine neuen Einzahlungen erfolgen. Allerdings sollten Sie prüfen, ob die Bonuszinsen tatsächlich attraktiv sind, da viele Bausparkassen nach Erreichen der Bausparsumme die Verzinsung auf das niedrigere Guthabenzinsniveau senken.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau, insbesondere die Höhe des Bonuszinses und die Verzinsung nach Erreichen der Bausparsumme. Vergleichen Sie die Rendite mit alternativen Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld. Wenn der Bonuszins attraktiv ist, lassen Sie den Vertrag weiterlaufen. Falls nicht, kündigen Sie den Vertrag und schließen Sie einen neuen Bausparvertrag ab, um weiterhin VWL zu erhalten. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater oder der Verbraucherzentrale beraten, um die optimale Entscheidung zu treffen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die Fortführung eines Bausparvertrags nach Erreichen der Bausparsumme, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich geregelte Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen (VWL) durch den Arbeitgeber.
Grundsätzlich ist die Einzahlung von VWL in einen Bausparvertrag nur bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme zulässig – dies folgt aus § 1 Abs. 2 des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) sowie den Vorgaben der Bausparkassenrichtlinie.
🔴 Gefahr: Die Bausparkasse handelt rechtmäßig, wenn sie die Annahme weiterer VWL-Einzahlungen verweigert – eine falsche Weiterleitung oder unzulässige Annahme könnte zu Rückforderungsansprüchen der Förderstelle oder steuerlichen Konsequenzen führen.
✅ Zustimmung: Die Aussage der Bausparkasse, dass nach Erreichen der Bausparsumme keine VWL mehr eingezahlt werden dürfen, entspricht exakt der gesetzlichen Regelung und ist fachlich korrekt.
➕ Ergänzung: Der Vertrag kann – wie vom Kunden gewünscht – weiterlaufen, um Bonuszinsen zu erhalten; dies ist unabhängig von der VWL-Einzahlung und bleibt vollständig zulässig.
⚠️ Korrektur: Die Bausparkasse ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber automatisch zu informieren – sie darf dies nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Vertragsinhabers oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht (z. B. bei Beendigung des Vertrags), die hier nicht gegeben ist.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein neuer Vertrag notwendig sei, um VWL weiter einzuzahlen, ist irreführend: Ein neuer Vertrag würde zwar eine neue Förderfähigkeit eröffnen, aber nur unter Einhaltung der jährlichen Höchstbeträge (derzeit 470 €) und der gesetzlichen Voraussetzungen – nicht als bloße Umgehung der Summenobergrenze.
👉 Handlungsempfehlung: Der Vertragsinhaber sollte die Bausparkasse schriftlich auffordern, auf eine Mitteilung an den Arbeitgeber zu verzichten, solange der Vertrag aktiv bleibt und keine neue Förderfähigkeit beansprucht wird; bei Unsicherheit ist ein steuerlicher Berater oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Annahme weiterer VWL nach Erreichen der Bausparsumme gesetzlich unzulässig ist – begründet in § 2 Abs. 1 VermBG (DeepSeek, Qwen) bzw. § 1 Abs. 2 VermBG (Qwen), was faktisch deckungsgleich ist.
➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die Rechtsgrundlage (VermBG), die klare Einordnung als „übersparter Vertrag“ sowie die steuerlichen und förderechtlichen Risiken einer fehlerhaften Weiterleitung. Qwen geht zudem auf die fehlende Meldepflicht der Bausparkasse gegenüber dem Arbeitgeber ein – eine ergänzende juristische Präzision, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt zwar die Zuteilungsreife, aber nicht die rechtliche Bindung der VWL-Obergrenze an die Bausparsumme; DeepSeek und Qwen heben explizit hervor, dass auch bei Weiterlauf des Vertrags (zur Bonuszinsnutzung) keine VWL mehr zulässig sind – GoogleAI suggeriert mit dem Hinweis auf „Alternativen prüfen“ möglicherweise eine unzulässige Umgehung, ohne dies klar auszuschließen.
❌ Widerspruch: Qwen widerspricht der impliziten Annahme in GoogleAI und DeepSeek, dass ein neuer Bausparvertrag zur Weiterführung von VWL „einfach“ möglich sei: Qwen betont korrekt, dass dies nicht als Umgehung der Summenobergrenze zulässig ist und nur unter Einhaltung der jährlichen Förderhöchstbeträge und sämtlicher Voraussetzungen (z. B. Einkommensgrenzen) erfolgen darf – die sicherere, förderechtlich einwandfreie Einschätzung wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung: Qwen liefert die präziseste und risikoärmste Darstellung mit klarem Fokus auf Rechtsgrundlage, Meldepflichten und Fördereinbindung; DeepSeek ergänzt wertvoll zur Vertragsfortführung (Bonuszinsen, Überschussbeteiligung); GoogleAI bleibt zu allgemein und enthält potenziell irreführende Formulierungen zu Alternativen ohne klare Einordnung der Fördergrenzen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit weiterer VWL nach Erreichen der Bausparsumme ✅ Alle drei KIs stimmen überein: VWL-Einzahlungen sind nach Erreichen der Bausparsumme gesetzlich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 VermBG). Fortführung des Vertrags als „übersparter“ Vertrag ✅ DeepSeek und Qwen bestätigen ausdrücklich die Zulässigkeit der Vertragsfortführung zur Nutzung von Bonuszinsen und Überschussbeteiligung; GoogleAI erwähnt dies nicht explizit, widerspricht aber nicht. Meldepflicht der Bausparkasse gegenüber dem Arbeitgeber ⚠️ Qwen betont fehlende Meldepflicht ohne Einwilligung; GoogleAI und DeepSeek gehen nicht darauf ein – Abwägung erforderlich: Einwilligung muss vorliegen, sonst darf nicht informiert werden. Neuer Bausparvertrag zur Fortsetzung von VWL ❌ Qwen widerspricht deutlich einer „einfachen“ Umgehung; DeepSeek und GoogleAI suggerieren Alternativen ohne klare Warnung vor förderechtlichen Grenzen – Konsens: Neuer Vertrag ist nur unter Einhaltung aller Fördervoraussetzungen zulässig. Verzinsung nach Erreichen der Bausparsumme ⚠️ DeepSeek und Qwen weisen auf mögliche Senkung auf Guthabenzinsniveau hin; GoogleAI erwähnt dies nicht – Abwägung: Vertragsbedingungen konkret prüfen. 👉 Handlungsempfehlung: Halten Sie den bestehenden Vertrag zur Bonuszinsnutzung weiter, verzichten Sie strikt auf weitere VWL-Einzahlungen, prüfen Sie die Verzinsungsbedingungen nach Vollsparen, und klären Sie schriftlich mit der Bausparkasse, dass keine Mitteilung an Ihren Arbeitgeber erfolgen darf – bei Planung eines neuen Vertrags unbedingt Förderhöchstbeträge und Einkommensvoraussetzungen prüfen lassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Weiterleitung von VWL nach Erreichen der Bausparsumme Rückforderung der Arbeitnehmersparzulage durch Förderstelle, steuerliche Nachzahlungen, mögliche Sanktionen 🔴 Risiko Unterlassene Klärung der Einwilligung zur Arbeitgebermitteilung Unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten, Verstoß gegen DSGVO, rechtliche Konsequenzen 🔴 Risiko Annahme von Bonuszinsen ohne Prüfung der tatsächlichen Verzinsungshöhe nach Vollsparen Verzinsung deutlich unter Marktniveau, Vermögensverlust durch Inflation und Opportunitätskosten 🔴 Risiko Ungenaue Beratung durch Arbeitgeber oder Bausparkasse zu neuen Verträgen Unzulässige Förderbeantragung, Ablehnung der Zulage, finanzielle Fehlplanung 🔴 Risiko Verzögerung bei Zuteilung oder unklare Zuteilungsbedingungen im Vollsparfall Ungeplante Auszahlungslücke, Finanzierungsengpass beim Bau oder Kauf, zusätzliche Darlehenskosten ✅ Chance Weiterlauf des Vertrags mit Bonuszinsen als langfristige, risikoarme Kapitalanlage Stabile Rendite ohne Marktrisiko, steuerlich günstige Verzinsung, keine Verwaltungskosten ✅ Chance Nutzung der Förderpause zur gezielten Aufstockung anderer Altersvorsorgeformen Zielgerichtete Risikostreuung, bessere Renditechancen bei Fondssparplänen oder betrieblicher Altersvorsorge ✅ Chance Prüfung und gegebenenfalls Wechsel zu einer Bausparkasse mit attraktiverem Bonuszins nach Vollsparen Höhere Gesamtverzinsung, langfristige Ertragssteigerung ohne Risikoerhöhung ✅ Chance Frühzeitige Vorbereitung der Zuteilung (z. B. Sicherstellung Darlehenswürdigkeit, Kreditanfrage) Schnellere Realisierung des Bauvorhabens, bessere Konditionen beim Bauspardarlehen, geringere Laufzeitkosten ✅ Chance Erstellung einer Gesamtfinanzierungsplanung unter Einbezug von Bausparvertrag, Darlehen und anderen Sparformen Transparenz über Gesamtkosten, Optimierung der Zinslast, Reduktion von Finanzierungsunsicherheiten Orientierungshilfen
- Keine weiteren VWL einzahlen: Stellen Sie unverzüglich sicher, dass keine vermögenswirksamen Leistungen mehr in den vollgesparten Vertrag überwiesen werden – weisen Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber schriftlich an, die Zahlungen einzustellen.
- Vertragsbedingungen prüfen: Fordern Sie bei Ihrer Bausparkasse schriftlich die aktuelle Verzinsungshöhe nach Erreichen der Bausparsumme sowie die Bedingungen zur Bonuszins- und Überschussbeteiligung an – vergleichen Sie diese mit Tagesgeld- und Festgeldzinsen.
- Einwilligung zur Arbeitgebermitteilung klären: Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf bestehende Einwilligungen; falls keine vorliegt, fordern Sie schriftlich bei der Bausparkasse an, keine Mitteilung an Ihren Arbeitgeber zu senden.
- Alternativen bewerten: Informieren Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Finanzberater über steuerlich begünstigte Alternativen wie betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Riester-Fondssparpläne – unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommens- und Fördervoraussetzungen.
- Zuteilungsvorbereitung beginnen: Beantragen Sie rechtzeitig die Zuteilung, prüfen Sie Ihre Bonität und sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft) für das Bauspardarlehen.
- Neuen Bausparvertrag nur unter Förderprüfung abschließen: Falls Sie tatsächlich einen neuen Vertrag wünschen, lassen Sie vorab prüfen, ob Sie die jährliche Fördergrenze (470 €) noch nicht ausgeschöpft haben und ob Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen – nicht ohne förderechtliche Absicherung unterschreiben.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bausparsumme
- Die Bausparsumme ist die Summe aus angespartem Guthaben und dem zustehenden Bauspardarlehen. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Verwandte Begriffe: Bausparvertrag, Bauspardarlehen, Ansparguthaben - Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die in bestimmten Anlageformen angelegt werden können. Der Staat fördert diese Anlageform unter bestimmten Voraussetzungen mit der Arbeitnehmersparzulage.
Verwandte Begriffe: Arbeitnehmersparzulage, Bausparvertrag, Fondssparplan - Bauspardarlehen
- Das Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Bausparer nach Zuteilung ihres Bausparvertrages in Anspruch nehmen können. Die Zinsen sind in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt.
Verwandte Begriffe: Bausparsumme, Zuteilung, Sollzins - Zuteilung
- Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, an dem der Bausparvertrag die vereinbarten Bedingungen (Mindestspardauer, Mindestsparguthaben) erfüllt und der Bausparer Anspruch auf das Bauspardarlehen hat.
Verwandte Begriffe: Bausparsumme, Ansparguthaben, Bauspardarlehen - Fondssparplan
- Ein Fondssparplan ist eine Anlageform, bei der regelmäßig (z.B. monatlich) ein bestimmter Betrag in Investmentfonds investiert wird. Dies kann auch mit vermögenswirksamen Leistungen erfolgen.
Verwandte Begriffe: Investmentfonds, Aktiensparplan, ETF-Sparplan - Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber Beiträge in eine Rentenversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlt. Die Beiträge können auch aus vermögenswirksamen Leistungen stammen.
Verwandte Begriffe: Direktversicherung, Pensionsfonds, Altersvorsorge - Arbeitnehmersparzulage
- Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Verwandte Begriffe: VWL, Bausparvertrag, Fondssparplan
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn die Bausparsumme erreicht ist?
Wenn die Bausparsumme erreicht ist, können keine weiteren Einzahlungen (auch keine VWL) mehr geleistet werden. Der Vertrag ist dann in der Regel zuteilungsreif oder kurz davor. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf das Bauspardarlehen haben, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. - Kann ich die VWL auf einen anderen Vertrag umleiten?
Ja, in der Regel können Sie die VWL auf einen anderen Vertrag umleiten, z.B. einen Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und/oder einem unabhängigen Finanzberater, um die beste Option für Ihre Situation zu finden. - Was ist ein Bauspardarlehen?
Ein Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Sie nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages in Anspruch nehmen können. Die Konditionen sind in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt. - Welche Alternativen gibt es zur Anlage von VWL?
Es gibt verschiedene Alternativen zur Anlage von VWL, z.B. Fondssparpläne, betriebliche Altersvorsorge oder die Tilgung eines bestehenden Kredits. Die beste Option hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen ab. - Was bedeutet Zuteilungsreif?
Zuteilungsreif bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag die vereinbarte Mindestsparzeit und Mindestsparsumme erreicht hat und Ihnen das Bauspardarlehen zusteht, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. - Wie finde ich einen unabhängigen Finanzberater?
Sie können im Internet nach unabhängigen Finanzberatern suchen oder sich bei Verbraucherzentralen erkundigen. Achten Sie darauf, dass der Berater keine Provisionen von Produktanbietern erhält. - Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Ihr Arbeitgeber Beiträge in eine Rentenversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlt. Die Beiträge können auch aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen stammen. - Lohnt sich ein Bausparvertrag noch?
Ob sich ein Bausparvertrag lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen ab. In Zeiten niedriger Zinsen kann es sinnvoll sein, die VWL in andere Anlageformen zu investieren.
Verwandte Themen
- VWL-Anlage: Alternativen zum Bausparvertrag
Überblick über verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. - Bausparvertrag: Zuteilung und Auszahlung
Informationen zum Ablauf der Zuteilung und Auszahlung eines Bausparvertrags. - Betriebliche Altersvorsorge mit VWL
Wie vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einfließen können. - Fondssparen mit VWL: Chancen und Risiken
Vor- und Nachteile der Anlage von VWL in Fondssparpläne. - Arbeitnehmersparzulage: Voraussetzungen und Antragstellung
Informationen zu den Bedingungen und dem Verfahren zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage.
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Bausparvertrag: Vertragsbedingungen zu Einzahlungen
Sie haben einen Vertrag (Bausparvertrag) und da steht alles drin
was Sie alles dürfen oder nicht.
z.B.
Zahlungen über die Bausparsumme hinaus, sind nicht zulässig.
oder
Die Erhöhung der Bausparsumme kann nicht mehr verlangt werden, wenn die Bausparkasse den vereinbarten Bauspartarif nicht mehr in ihrer aktuellen Produktpalette anbietet. -
VWL-Anlage: Bausparsumme erhöhen oder neuen Vertrag?
Aber warum schließen Sie nicht einfach einen
Vertrag mit der niedrigsten Summe ab. (mit höchstem Zinssatz, wenn Sie keinen Kredit wollen). Dann können Sie die VWL dort reinlaufen lassen.
Alternativ könnten Sie beim bestehenden Vertrag die Bausparsumme erhöhen. Dann kann auch wieder VWL rein.
Einfach fragen, was geht. -
VWL-Alternativen: Lohnt ein Bausparvertrag wirklich?
Karl-Heinz
Hallo Karl-Heinz
Die Bausparkasse würde Dir was bei diesem Wunsch husten, einen "alten" und noch mit hohen Guthabenzinsen abgeschlossenen Vertrag mit den gleichen Konditionen nun zu erhöhen.
Da gibt es doch andere Möglichkeiten, als ein Bausparvertrag, wenn ich eh kein Darlehen nehmen möchte und es "nur" um das Spielgeld "VWL" geht. *Laienmeinung*
Gruß -
Alternative Anlage: Garantiert 5% Zinsen nach 7 Jahren?
Höfliche Anfrage
Welche Anlageform bringt bei einer monatlichen Einzahlung von € 39,88 nach dem Ablauf von 7 Jahren einen garantierten Sparzins von 5 %? Es geht nicht um die VWL, sondern um den Bonus bei Darlehensverzicht, sodass auch wir nen BSV wie oben beschrieben laufen haben. Ziel ist Darlehensverzicht, ist doch klar. -
Bausparen: Zielkonflikt zwischen Sparern und Kreditnehmern
Das ist der alte Zielkonflikt zwischen Sparern und Kreditnehmern
Einlage möglichst hoch verzinst, Kredit niedrig. Und dass beißt sich dann irgendwo mathematisch, da es sich beim Bausparvertrag über die ganze Vertragszeit gerechnet die Balance halten muss. Nur hier kommt beides in einem einzigen Vertrag vor.
Deshalb war die klassische Bausparidee von solchen Überlegungen (was man alles mit Bausparverträgen anstellen kann) frei.
Man bräuchte ja sonst auch keine Bausparsumme festzulegen. Einfach nen Topf und alles rein. Ich möchte aber dann den Bausparer als späteren Kreditnehmer hören, dem man erklärt, Aufgrund der vorher gezahlten überhöhten Zinsen, solle er nun doch aus Solidarität auch ein Prozentpünktchen mehr in der Kreditphase in Kauf nehmen.
Also, bei erreichen der Bausparsumme ist halt einfach Schluss, sonst zahlen dies wieder die Kreditnehmer, so einfach ist das.
Wenn man von der Bausparkasse verlangt, den Vertrag einzuhalten, kann dies die Kasse auch umgedreht erwarten. -
Bausparvertrag: Flexibilität bei Zins und Darlehen
Lieber Finanzierungsprofi
das schöne an diesem Vertrag ist ja, das ich erst am Ende über Zins oder Darlehen entscheide und kommt doch was unvorhergesehenes kann man noch immer umschwenken. Selbst wenn viele über BSV auf Grund der Abschlussgebühren und der Verzinsung schimpfen, ist so ein kleiner Vertrag mit 10 ... 15 T€ Bausparsumme und 40 ... 80 € monatlicher Einzahlung eigentlich ein MUSS für Besitzer selbstgenutzter Immobilien! -
Bausparvertrag: Notwendigkeit für Immobilieneigentümer?
Sorry, lieber Bauchladenmann
Gleichzeitig Immos und Personal zu vermitteln, da verstehe ich, dass der Überblick mit der Zeit eventuell verloren geht.
Auch dies will gekonnt sein. Üben Sie?!?
Wer hat hier eigentlich über BSV geschimpft? Habe ich da was übersehen?
Ihr "MUSS" (Zitat) für selbstgenutzte Immobilien, sollte besser lauten "für künftige Eigennutzer", denn, wer schon eine Immobilie hat, braucht doch keinen neuen BSV dafür abzuschließen, oder? Der hat doch schon (logisch) einen (kleinen) ...
Gruß -
Provisionen: Verdienstmöglichkeiten für Finanzdienstleister
Wir sollten auch Leuten aus den Entwicklungsländern Zeit geben sich zu bilden
lieber @klaus
so schlecht finde ich die Bandbreite mancher Dienstleister nicht. Du kriegst ja unheimlich viel Kohle, wenn Du das geschickt anstellst.- Maklergebühr für ein Häuschen
- dazu Provision für die Vermittlung der Finanzierung
- Provision für die Versicherung der Hütte
- Beratungsgebühr wenn es mit der Finanzierung schief geht.
- Von der Finanzierenden Bank Provision für den Abschluss einer Bietervereinbarung bei der anstehenden Zwangsversteigerung
- Wenn dann der Hausherr die Räumungsklage in der Tasche hat, kommst du nochmal und besorgst ihm nen neuen Job, dafür gibt es dann wieder ein paar Flocken.
Hat er aber wieder einen Job ... hat er auch wieder Geld
für ...- Maklergebühr für ein Häuschen
- Provision für die Vermittlung der ... und und und
Da möcht ich doch in aller Bescheidenheit noch anmerken, dass ich FÜR meine Kunden arbeite, nicht für Makler, Bank oder Versicherung ...
So ca. 5-10 % aller derzeitig abgeschlossenen Bausparverträge sind sinnvoll. Daran habe ich nun überhaupt keinen Zweifel. Weitere Meinungen gibt es im Archiv. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bausparsumme erreicht: VWL optimal anlegen
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert Alternativen zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VWL) nach Erreichen der Bausparsumme. Optionen umfassen die Erhöhung der Bausparsumme, den Abschluss eines neuen Bausparvertrags oder alternative Anlageformen. Die Flexibilität von Bausparverträgen bezüglich Zins und Darlehen wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Vertragsbedingungen Ihres Bausparvertrags bezüglich Einzahlungen über die Bausparsumme hinaus, wie im Beitrag Bausparvertrag: Vertragsbedingungen zu Einzahlungen erläutert wird.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussion berührt auch die Thematik der Provisionen für Finanzdienstleister im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen, siehe Provisionen: Verdienstmöglichkeiten für Finanzdienstleister.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob eine Erhöhung der Bausparsumme möglich ist oder ob ein neuer Bausparvertrag mit niedriger Summe sinnvoller ist, um weiterhin VWL einzuzahlen. Alternativ sollten andere Anlageformen in Betracht gezogen werden. Vergleichen Sie die verschiedenen Optionen und berücksichtigen Sie dabei Ihre individuellen Ziele und Präferenzen. Beachten Sie auch den Beitrag VWL-Anlage: Bausparsumme erhöhen oder neuen Vertrag? für weitere Informationen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bausparsumme, VWL, Leistung, Bausparvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen - Bauen als behinderte, alleinerziehende Mutter: Welche Förderungen & Zuschüsse gibt es?
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