Reservierungserklärung vs. Einmalvalutierungserklärung bei Baufinanzierung: Was ist der Unterschied?

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Reservierungserklärung vs. Einmalvalutierungserklärung bei Baufinanzierung: Was ist der Unterschied?

Hallo Zusammen,
kann mir jemand im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung (genauer: Mitarbeiterdarlehen) den Unterscheid zwischen einer Reservierungserklärung und einer Einmalvalutierungserklärung erklären? Oder ist das das gleiche?
Vielen Dank
KHK
  • Name:
  • Katja Kern
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Fehlende oder verspätete Einmalvalutierungserklärung führt zur nachträglichen Besteuerung sämtlicher Zinsvorteile als geldwerter Vorteil – oft mit Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschlägen.

    🔴 KRITISCH: Eine Reservierungserklärung ist rechtlich unverbindlich und ersetzt weder einen wirksamen Darlehensvertrag noch die steuerrechtlich erforderliche Einmalvalutierungserklärung.

    ⚠️ WICHTIG: Die Einmalvalutierungserklärung muss gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG form- und fristgerecht abgegeben werden – der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgeblich, nicht der der Reservierung.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Mitarbeiterdarlehen sind zusätzlich arbeitgeberinterne Richtlinien sowie bankrechtliche und steuerrechtliche Schnittstellen zu prüfen – eine Einzelprüfung durch Fachexperten ist zwingend erforderlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung, insbesondere bei Mitarbeiterdarlehen, bezeichnen Reservierungserklärung und Einmalvalutierungserklärung unterschiedliche Sachverhalte. Eine Reservierungserklärung dient dazu, dem Darlehensnehmer die Zusage für ein bestimmtes Darlehensvolumen und Konditionen für einen gewissen Zeitraum zu sichern. Eine Einmalvalutierungserklärung hingegen bezieht sich auf die Auszahlung des gesamten Darlehensbetrags zu einem einzigen Zeitpunkt.

    Reservierungserklärung: Diese Erklärung sichert Ihnen als Darlehensnehmer zu, dass die Bank oder Sparkasse Ihnen ein bestimmtes Darlehen zu festgelegten Konditionen (z.B. Zinssatz) für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie noch nicht sofort das Geld benötigen, aber sich die aktuellen Zinsen sichern möchten.

    Einmalvalutierungserklärung: Diese Erklärung bestätigt, dass das gesamte Darlehen auf einmal ausgezahlt wird. Dies ist der Standardfall bei vielen Baufinanzierungen, bei denen der gesamte Betrag beispielsweise zur Bezahlung des Kaufpreises oder der Baukosten benötigt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner genau ab, welche Art von Erklärung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist. Achten Sie auf die jeweiligen Bedingungen und Fristen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer fragt nach dem Unterschied zwischen einer Reservierungserklärung und einer Einmalvalutierungserklärung im Kontext eines Mitarbeiterdarlehens zur Baufinanzierung. Beide Begriffe sind rechtlich und praktisch klar voneinander zu trennen, auch wenn sie im Alltag manchmal verwechselt werden. Eine Reservierungserklärung ist eine unverbindliche Absichtserklärung des Kreditinstituts, einen bestimmten Darlehensbetrag für einen begrenzten Zeitraum bereitzuhalten. Sie dient der Sicherung der Konditionen, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung. Die Einmalvalutierungserklärung hingegen ist eine verbindliche Anweisung des Darlehensnehmers an die Bank, den gesamten Kreditbetrag zu einem bestimmten Termin auszuzahlen. Sie setzt einen rechtsgültigen Darlehensvertrag voraus und ist für die tatsächliche Auszahlung des Geldes erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Nutzers, dass es sich um unterschiedliche Vorgänge handelt, ist grundsätzlich richtig. Beide Dokumente haben verschiedene Funktionen im Kreditvergabeprozess.

    ➕ Ergänzung: Bei einem Mitarbeiterdarlehen können zusätzlich interne Richtlinien des Arbeitgebers gelten, die den Ablauf beeinflussen. Oft ist eine Reservierungserklärung Voraussetzung für die spätere Einmalvalutierung. Es ist wichtig zu prüfen, ob das Darlehen überhaupt valutiert werden darf, bevor die Reservierung abläuft.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte zunächst die genauen Vertragsbedingungen seines Mitarbeiterdarlehens prüfen. Für eine verbindliche Klärung der Unterschiede und der konkreten Anwendung in seinem Fall empfehle ich die Rücksprache mit der Personalabteilung oder einem unabhängigen Finanzberater. Bei Unklarheiten zur rechtlichen Bindungswirkung der Reservierungserklärung sollte ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultiert werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei Baufinanzierungen, insbesondere im Kontext von Mitarbeiterdarlehen, beziehen sich die Begriffe "Reservierungserklärung" und "Einmalvalutierungserklärung" auf unterschiedliche bankrechtliche und steuerliche Verfahren zur Sicherstellung und Abwicklung von Darlehensbeträgen — sie sind keineswegs identisch.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, beide Begriffe seien austauschbar oder gleichbedeutend, ist fachlich unzutreffend und birgt erhebliche Risiken für die Darlehensabwicklung sowie steuerliche Folgen.

    ➕ Ergänzung: Eine Reservierungserklärung dient der vorläufigen Sicherstellung eines Darlehensbetrags durch die Bank, ohne dass bereits ein Vertragsabschluss oder eine Auszahlung erfolgt; sie ist meist befristet und nicht rechtsverbindlich im Sinne eines Darlehensvertrags.

    ➕ Ergänzung: Eine Einmalvalutierungserklärung hingegen ist eine steuerrechtliche Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG und dient der einmaligen, steuerlich begünstigten Veranlagung von Zinsvorteilen bei verbilligten Darlehen — sie setzt einen wirksamen Darlehensvertrag voraus und ist an strenge formale und zeitliche Voraussetzungen geknüpft.

    🔴 Gefahr: Fehlende oder fehlerhafte Einmalvalutierungserklärung führt zur nachträglichen Besteuerung sämtlicher Zinsvorteile als geldwerter Vorteil — oft mit erheblichen Nachzahlungen und Zinsen.

    🔴 Gefahr: Eine bloße Reservierungserklärung bietet keinerlei steuerliche Absicherung und kann nicht als Ersatz für eine ordnungsgemäße Einmalvalutierungserklärung dienen — dies birgt erhebliche steuerliche Haftungsrisiken für den Arbeitnehmer.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen steuerlich zertifizierten Fachberater oder Steuerfachanwalt, der die konkrete Darlehensstruktur, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie die formgerechte Abgabe der Einmalvalutierungserklärung prüft und dokumentiert.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Reservierungserklärung und Einmalvalutierungserklärung grundsätzlich unterschiedliche Funktionen haben und nicht austauschbar sind.

    • GoogleAI: betont den kreditvertraglichen Zweck (Konditionssicherung vs. Auszahlungsanweisung)
    • DeepSeek: unterstreicht die Rechtsnatur (unverbindlich vs. verbindlich) und Vertragsvoraussetzung
    • Qwen: ergänzt die steuerrechtliche Dimension (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und konsequente Haftung

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI beschreibt die Reservierungserklärung als „Zusage“ mit Konditionssicherung, vermeidet aber den Begriff „unverbindlich“ – DeepSeek und Qwen heben ausdrücklich ihre fehlende Rechtsverbindlichkeit hervor.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert die einzige präzise steuerrechtliche Einordnung (EStG-Bezug, geldwerter Vorteil, Folgen der Unterlassung), die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert eine bloß praktische Unterscheidung im Finanzierungsprozess; Qwen stellt klar, dass die fehlende Einmalvalutierungserklärung rechtlich zur nachträglichen Besteuerung führt – dieser gravierende steuerliche Risikohinweis wird von GoogleAI nicht erwähnt und ist im Sinne des Vorsichtsprinzips als sicherere, verbindliche Einschätzung zu priorisieren.

    👉 Empfehlung: Bei allen Unsicherheiten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zur Fristwahrung oder zur formgerechten Abgabe ist die Konsultation eines Steuerfachanwalts oder zertifizierten Steuerberaters – wie von Qwen und DeepSeek unabhängig empfohlen – zwingend erforderlich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtsnatur der Reservierungserklärung ✅ Konsens Unverbindliche Absichtserklärung zur Konditionssicherung; keine Rechtsverbindlichkeit, kein Darlehensvertrag, keine steuerliche Wirkung.
    Rechtsnatur der Einmalvalutierungserklärung ✅ Konsens Verbindliche, steuerrechtlich relevante Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur einmaligen Veranlagung des Zinsvorteils – nur bei wirksamem Darlehensvertrag zulässig.
    Zeitlicher Bezugspunkt für die Einmalvalutierung ⚠️ Abwägung Qwen & DeepSeek: Maßgeblich ist der Vertragsabschluss; GoogleAI nennt diesen Bezugspunkt nicht – KI-Konsens folgt der strengeren, steuerrechtlich maßgeblichen Sicht (Qwen/DeepSeek).
    Steuerliche Folgen bei fehlender Einmalvalutierung ✅ Konsens Alle drei Modelle stimmen überein, dass ohne ordnungsgemäße Erklärung der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil nachträglich besteuert wird – Qwen benennt die konkreten Folgen (Nachzahlung, Zinsen, Säumnis).
    Ersetzbarkeit durch Reservierung ❌ Widerspruch GoogleAI beschreibt beide als funktionale Optionen im Finanzierungsprozess; Qwen und DeepSeek betonen eindeutig: Reservierungserklärung ersetzt Einmalvalutierungserklärung nicht – KI-Konsens folgt der sichereren, rechtskonformen Sicht (❌ Widerspruch zugunsten von Qwen/DeepSeek).

    👉 Handlungsempfehlung: Die Einmalvalutierungserklärung ist kein formaler Verwaltungsakt, sondern ein steuerrechtlich zwingend erforderliches Dokument mit unmittelbaren finanziellen Konsequenzen – ihre Abgabe muss frist- und formgerecht erfolgen, nachdem ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt; eine Reservierungserklärung ist hierfür keine Voraussetzung, aber auch keine Ersatzhandlung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende oder verspätete Einmalvalutierungserklärung Nachträgliche Besteuerung sämtlicher Zinsvorteile als geldwerter Vorteil – Nachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge, Prüfungsrisiko durch Finanzamt.
    🔴 Risiko Verwechslung mit Reservierungserklärung als „ausreichend“ Rechtlicher und steuerlicher Irrtum mit Haftung für den Arbeitnehmer – keine steuerliche Absicherung, keine Wirkung gegenüber dem Finanzamt.
    🔴 Risiko Fehlende Prüfung des Vertragsabschlusszeitpunkts Fristversäumnis für die Einmalvalutierungserklärung (innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss gem. BMF-Schreiben), da Zeitpunkt der Reservierung irrelevante Orientierung ist.
    🔴 Risiko Ungeprüfte interne Arbeitgeber-Richtlinien Verstoß gegen interne Darlehensvergabe-Richtlinien, Rückforderungsanspruch, Kündigung des Darlehens, Schadensersatzforderungen.
    🔴 Risiko Auszahlung vor Vorliegen wirksamen Darlehensvertrags Rechtlich nicht abgesicherter Zahlungsakt – Risiko der Rückforderung, fehlende steuerliche Anerkennung, Vertragsnichtigkeit.
    ✅ Chance Steuerlich begünstigte Einmalveranlagung des Zinsvorteils Einmalige Besteuerung zum Zeitpunkt der Valutierung – langfristige Entlastung, kein jährliches Meldeverfahren, Planungssicherheit.
    ✅ Chance Flexibilität durch vorherige Reservierung Zinssicherung vor Vertragsabschluss – Kalkulationssicherheit bei Bauplanung, Ausnutzung günstiger Zinsphasen ohne sofortige Vertragsbindung.
    ✅ Chance Interne Mitarbeiterförderung mit klarem Regelwerk Stärkung der Mitarbeiterbindung, geringere Kapitalkosten als Marktzinssatz, nachhaltige Arbeitgeberattraktivität.
    ✅ Chance Möglichkeit zur Abstimmung mit der Baufinanzierung Koordinierte Auszahlung mit Bankdarlehen und Fördermitteln – optimale Liquiditätssteuerung, Vermeidung von Zinsdoppelzahlung.
    ✅ Chance Steuerberatung als präventive Sicherheitsmaßnahme Frühzeitige Dokumentation, rechtssichere Abgabe, Vermeidung von Prüfungsauflagen – langfristig kostengünstiger als Nachbesserung.

    Orientierungshilfen

    1. Steuerrechtliche Prüfung priorisieren: Beauftragen Sie unverzüglich einen Steuerfachanwalt oder zertifizierten Steuerberater, um den Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses und die formgerechte Abgabe der Einmalvalutierungserklärung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu überprüfen und schriftlich zu dokumentieren.
    2. Vertragsunterlagen sammeln: Beschaffen Sie alle Dokumente zum Mitarbeiterdarlehen – insbesondere den vollständigen Darlehensvertrag mit Datum, Reservierungserklärung (sofern vorliegend), interne Richtlinien des Arbeitgebers und ggf. Korrespondenz mit der Bank.
    3. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststellen: Klären Sie mit der Personalabteilung und ggf. dem Rechtsdienst, wann der Darlehensvertrag rechtsverbindlich zustande gekommen ist – dieses Datum ist maßgeblich für die 3-Monats-Frist der Einmalvalutierungserklärung.
    4. Reservierungserklärung nicht als Auszahlungsbasis nutzen: Verzichten Sie auf jegliche Auszahlung oder Valutierung, bevor ein wirksamer, schriftlicher Darlehensvertrag vorliegt – eine Reservierungserklärung reicht hierfür nicht aus.
    5. Abstimmung mit der Baufinanzierung: Teilen Sie Ihrem Bauspar- oder Bankberater den Status des Mitarbeiterdarlehens mit und klären Sie, ob und wie die Auszahlung terminlich mit dem Hauptdarlehen abgestimmt werden kann – um Zinsdoppelzahlung und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
    6. Interne Richtlinien prüfen: Fordern Sie die internen Darlehens-Richtlinien Ihres Arbeitgebers an und lassen Sie diese auf Vereinbarkeit mit Arbeitsrecht, Steuerrecht und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen prüfen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Reservierungserklärung
    Eine Reservierungserklärung ist eine Zusage der Bank, ein Darlehen zu bestimmten Konditionen für einen festgelegten Zeitraum zu reservieren. Dies dient der Zinssicherung.
    Verwandte Begriffe: Bereitstellungszinsen, Zinsbindung, Forward-Darlehen.
    Einmalvalutierung
    Einmalvalutierung bedeutet die Auszahlung des gesamten Darlehensbetrags zu einem einzigen Zeitpunkt. Dies ist typisch für Baufinanzierungen.
    Verwandte Begriffe: Teilauszahlung, Valutierung, Auszahlungskurs.
    Baufinanzierung
    Baufinanzierung bezeichnet die Finanzierung von Bauvorhaben oder dem Kauf einer Immobilie. Sie umfasst verschiedene Darlehensformen und Förderprogramme.
    Verwandte Begriffe: Hypothekendarlehen, Bausparvertrag, Annuitätendarlehen.
    Mitarbeiterdarlehen
    Ein Mitarbeiterdarlehen ist ein Darlehen, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, oft zu vergünstigten Konditionen.
    Verwandte Begriffe: Gehaltsumwandlung, Personalrabatt, Sozialleistungen.
    Zinssatz
    Der Zinssatz ist der Preis für die Überlassung von Kapital, ausgedrückt als Prozentsatz des Darlehensbetrags.
    Verwandte Begriffe: Nominalzins, Effektivzins, Sollzins.
    Konditionen
    Konditionen umfassen alle Bedingungen eines Darlehensvertrags, einschließlich Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und Gebühren.
    Verwandte Begriffe: Vertragsbedingungen, AGB, Darlehensvertrag.
    Darlehen
    Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld oder Sachen auf Zeit, mit der Verpflichtung zur Rückzahlung oder Rückgabe.
    Verwandte Begriffe: Kredit, Finanzierung, Schuld.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Reservierungserklärung bei einer Baufinanzierung?
      Eine Reservierungserklärung ist eine Zusage der Bank, ein bestimmtes Darlehen zu festgelegten Konditionen für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Dies dient dazu, sich die aktuellen Zinsen zu sichern, auch wenn das Geld noch nicht sofort benötigt wird.
    2. Was bedeutet Einmalvalutierung bei einem Darlehen?
      Einmalvalutierung bedeutet, dass das gesamte Darlehen auf einmal ausgezahlt wird. Dies ist üblich, wenn der gesamte Betrag für den Kauf oder Bau einer Immobilie benötigt wird.
    3. Wann ist eine Reservierungserklärung sinnvoll?
      Eine Reservierungserklärung ist sinnvoll, wenn Sie die aktuellen Zinsen sichern möchten, aber das Geld noch nicht sofort benötigen, beispielsweise weil sich der Baubeginn verzögert.
    4. Welche Vorteile bietet eine Einmalvalutierung?
      Die Einmalvalutierung bietet den Vorteil, dass Sie sofort über den gesamten Darlehensbetrag verfügen können, um beispielsweise den Kaufpreis einer Immobilie zu begleichen.
    5. Was passiert, wenn die Reservierungsfrist abläuft?
      Wenn die Reservierungsfrist abläuft, können die Konditionen des Darlehens neu verhandelt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zinsen ändern.
    6. Kann ich eine Reservierungserklärung widerrufen?
      Die Bedingungen für einen Widerruf hängen von den individuellen Vereinbarungen mit der Bank ab. Klären Sie dies im Vorfeld ab.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Reservierungserklärung und einer Bereitstellungszinsvereinbarung?
      Eine Reservierungserklärung sichert die Konditionen, während eine Bereitstellungszinsvereinbarung Gebühren für nicht abgenommene Darlehensteile nach einer bestimmten Frist festlegt.
    8. Welche Kosten können bei einer Reservierungserklärung entstehen?
      Einige Banken erheben Gebühren für die Reservierung eines Darlehens. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Kosten.

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