Eigenheimzulage für Bauernhaus mit Rohbau-Ausbau: Was gilt für Altbau & Neubau?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage für Bauernhaus mit Rohbau-Ausbau: Was gilt für Altbau & Neubau?
Wir sind dran, ein Bauernhaus zu kaufen (Baujahr. 1930). Die Scheune wurde 1986 zum "Rohbau" (Wände und Dach) umfunktioniert, aber bis dato nicht fertiggestellt. Somit wäre der komplette Ausbau (Ver- / Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) mit allen Medien, Estrich, Putz, Beläge, sanit. Einrichtung, etc.) noch durchzuführen, zudem müssen noch 4 Dachfenster eingebaut werden, was bei der damaligen Dachrenovierung vergessen wurde (?).
Nun zur Frage:
Welche Eigenheimzulage bekommen wir denn da? Wir kaufen ein altes Haus, wäre also eigentlich die Gebrauchtimmobilien-Eigenheimzulage, also 1278 €/a.
Gleichzeitig stellen wir aber neuen Wohnraum fertig und sind auch Erstbezieher. Einzug wäre noch in diesem Jahr. Geplant ist eigentlich, erst den Rohbau fertigzustellen und in diesen dann einzuziehen und danach den Altbau zu renovieren und später zu vermieten.
Demnach könnten wir doch mit der kompletten Eigenheimzulage rechnen (also 2550 €/a).
Oder ist es gar so, dass wir (nicht verheiratet) die Teile separat kaufen können und somit eine Altbau- und eine Neubau-Eigenheimzulage beantragen könnten? Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) bilden jeweils in sich geschlossene Einheiten. Lediglich die Heizung versorgt beide Häuser, ist aber nur vom Neubau her zugänglich.
Di Möglichkeit dieser Variante (alt+neu-Eigenheimzulage) glaube ich aber weniger, da der Altbereich ja vermietet werden soll (was in den 8 Jahren bei 250 € Warmmiete wohl mehr bringt als die 1278 €/a)
Laut Angabe des Besitzers ist der Anbau noch nicht als Wohnraum gemeldet. Er hat mir erzählt, dass das Finanzamt wohl 1986 da geschrieben hat und er hat aber gemeldet, dass der Anbau noch nicht fertiggestellt sei.
Übrigens hat der Altbau 80 m², der Neubau 130 m² Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche). Zudem hat der Neubau noch 2 Garagen, einen Heizraum und einen großen Abstellraum mit ca. 20 m²
Für Ihre Antworten danke ich jetzt schon recht herzlich.
MfG
P. Pucheu
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Ich verstehe, dass Sie ein Bauernhaus kaufen möchten, bei dem ein Teil als Rohbau ausgebaut wurde, und Sie sich fragen, ob Sie Eigenheimzulage erhalten können. Die Situation ist komplex, da es sich um eine Mischung aus Altbau und Neubau handelt.
Entscheidend ist, wie das Finanzamt den Rohbau-Ausbau bewertet. War der Rohbau-Teil bisher unbewohnt und wird erst jetzt zu Wohnraum ausgebaut, könnte dies als Neubau gewertet werden. Der Altbau-Teil hingegen würde als Gebrauchtimmobilie gelten.
Die Eigenheimzulage wurde in Deutschland zum 31. Dezember 2005 abgeschafft. Es gibt sie also grundsätzlich nicht mehr. Allerdings gibt es möglicherweise andere Förderprogramme oder steuerliche Vorteile für die Sanierung von Altbauten oder den Ausbau von Wohnraum.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich direkt beim Finanzamt oder einem Steuerberater zu erkundigen, wie Ihr konkreter Fall bewertet wird und welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Klären Sie auch, ob es regionale Förderprogramme für die Sanierung von Bauernhäusern gibt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimzulage
- Eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, die in Deutschland zum 31. Dezember 2005 abgeschafft wurde.
Verwandte Begriffe: Förderung, Wohnraumförderung, Baukindergeld - Rohbau
- Ein Gebäude, dessen äußere Hülle (Wände, Dach) fertiggestellt ist, aber der Innenausbau noch fehlt.
Verwandte Begriffe: Ausbauhaus, Neubau, Baustadium - Altbau
- Ein Gebäude, das vor einer bestimmten Zeit (oft vor dem Zweiten Weltkrieg oder vor bestimmten Bauvorschriften) errichtet wurde.
Verwandte Begriffe: Gebrauchtimmobilie, Bestandsimmobilie, Sanierungsobjekt - Neubau
- Ein Gebäude, das neu errichtet wurde und noch nicht bewohnt ist.
Verwandte Begriffe: Erstbezug, Neubauprojekt, Bauvorhaben - Wohnfläche
- Die Summe der Grundflächen aller bewohnbaren Räume einer Wohnung oder eines Hauses.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnraum - Nutzfläche
- Die Summe der Grundflächen aller Räume einer Wohnung oder eines Hauses, einschließlich nicht bewohnbarer Räume wie Keller oder Garage.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Verkehrsfläche - Sanierung
- Die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, um seinen Wert zu erhalten oder zu steigern.
Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Instandhaltung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Deutschland. Sie wurde zum 31. Dezember 2005 abgeschafft. - Frage: Gilt die Eigenheimzulage noch für Altbauten?
Nein, die Eigenheimzulage gilt grundsätzlich nicht mehr, auch nicht für Altbauten. Es gibt jedoch andere Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Altbauten. - Frage: Was bedeutet Rohbau?
Ein Rohbau ist ein Gebäude, dessen äußere Form fertiggestellt ist (Wände, Dach), aber der Innenausbau noch fehlt. - Frage: Wie wird ein Rohbau-Ausbau steuerlich behandelt?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Wenn der Rohbau-Teil bisher unbewohnt war und erst jetzt zu Wohnraum ausgebaut wird, könnte dies als Neubau gewertet werden. - Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Altbausanierungen?
Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für die Sanierung von Altbauten, z.B. zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse. - Frage: Wo finde ich Informationen zu regionalen Förderprogrammen?
Informationen zu regionalen Förderprogrammen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder der zuständigen Landesbehörde. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche umfasst alle bewohnbaren Räume, während die Nutzfläche auch Räume wie Keller, Garagen oder Abstellräume umfasst. - Frage: Warum ist die Unterscheidung zwischen Altbau und Neubau wichtig?
Die Unterscheidung ist wichtig, weil für Altbauten und Neubauten unterschiedliche steuerliche Regelungen und Fördermöglichkeiten gelten können.
🔗 Verwandte Themen
- Förderprogramme für Altbausanierung
Überblick über staatliche und regionale Förderprogramme für die Sanierung von Altbauten. - Steuerliche Vorteile bei Altbausanierung
Informationen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Sanierung von Altbauten. - KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Informationen zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffizientes Bauen und Sanieren. - Denkmalschutz und Sanierung
Besonderheiten bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. - Finanzierung von Altbauprojekten
Tipps zur Finanzierung von Altbaukäufen und Sanierungsprojekten.
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Eigenheimzulage Bauernhaus: Finanzamt & Bauamt kontaktieren!
Zwei Dinge die Sie machen sollten
1. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt beraten. Eigentlich verweisen die Finanzbeamten ja auf den Steuerberater, aber der wird wohl hier auch nicht rechtssicher weiterhelfen können, da letztendlich das Finanzamt festsetzt welche Eigenheimzulage es geben wird. außerdem existiert wohl bereits Schriftwechsel hinsichtlich des Bautenstandes.
2. Informieren Sie sich in Ihrem Bauamt, ob der Anbau mit Genehmigung errichtet ist und ob es zur Fertigstellung weiterer Genehmigungen oder einer erneuten Genehmigung bedarf und ob es auflagen oder ähnliches gibt, denn für einen Schwarzbau gibt es keine Eigenheimzulage! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eigenheimzulage für Bauernhaus: Altbau vs. Neubau
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die komplexe Frage der Eigenheimzulage für ein Bauernhaus mit Rohbau-Ausbau. Es wird diskutiert, ob der Ausbau als Altbau-Sanierung oder Neubau gewertet wird, was entscheidend für die Förderfähigkeit ist. Die Beratung durch Finanzamt und Bauamt wird als essentiell hervorgehoben. Die korrekte Baugenehmigung spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährung der Eigenheimzulage.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Eigenheimzulage für das Bauernhaus, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Förderbedingungen zu erhalten. Dies wird im Beitrag Eigenheimzulage Bauernhaus: Finanzamt & Bauamt kontaktieren! betont.
💰 Zusatzinfo: Die Unterscheidung zwischen Altbau und Neubau ist entscheidend für die Höhe der Eigenheimzulage. Bei einem Rohbau-Ausbau kann es sich sowohl um eine Sanierung als auch um einen Neubau handeln, abhängig von den bereits vorhandenen Bauteilen und Genehmigungen.
👉 Handlungsempfehlung: Um die maximale Eigenheimzulage für das Bauernhaus zu erhalten, sollte man sich umfassend über die aktuellen Förderrichtlinien informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen. Eine frühzeitige Klärung mit dem Finanzamt und Bauamt ist unerlässlich, um spätere Probleme zu vermeiden. Die Einordnung als Gebrauchtimmobilie oder Erstbezug ist hierbei entscheidend.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Bauernhaus". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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