Notargebühren Grundschuldbestellung: Kosten für Eintragung & Berechnung der Gebühren?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Notargebühren Grundschuldbestellung: Kosten für Eintragung & Berechnung der Gebühren?
Er will 10/10 Gebühr, logo - Ist i.O. Aber er möchte die gleiche Summe nochmals als Verausl. Gerichsk. Notariat f. Grundschuldeintragung ... Ist das i.O.? Was ist das überhaupt. Heißt im Klartext für 55 t€ 375,- € Gebühr und für 51 T€ = 366,- € Gebühr.
Danke für die Mühe, vielleicht kann mal einer auf seine Notarrechnung schauen ...
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Ich verstehe, dass Sie Unklarheiten bezüglich Ihrer Notarrechnung für die Grundschuldbestellung haben. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen zur Klärung anbieten kann:
Gebühren: Die Notargebühren für die Grundschuldbestellung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Notar berechnet in der Regel eine 10/10 Gebühr (volle Gebühr) basierend auf dem Wert der Grundschuld. Dies ist grundsätzlich korrekt.
Auslagen: Zusätzlich zu den Gebühren fallen Auslagen an. Diese umfassen beispielsweise:
- Gerichtskosten für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch
- Kosten für Abrufe aus dem Grundbuch
- Porto- und Telekommunikationskosten
- Dokumentenpauschalen
Es ist üblich, dass der Notar diese Auslagen im Voraus veranschlagt und als "Verauslagung" in Rechnung stellt. Die Höhe der Auslagen sollte jedoch nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich eine detaillierte Aufschlüsselung der Auslagen geben.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Rechnung mit dem GNotKG und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Auslagen an. Bei Unklarheiten empfehle ich, sich an die Notarkammer Ihres Bundeslandes zu wenden oder einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundschuld
- Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und räumt dem Gläubiger (meist einer Bank) das Recht ein, das Grundstück zu verwerten, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Grundschuld ist abstrakt und nicht zwingend an ein bestimmtes Darlehen gebunden.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundbuch, dingliches Recht - Notargebühren
- Notargebühren sind die Kosten, die für die notarielle Beurkundung von Rechtsgeschäften anfallen. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Notargebühren umfassen sowohl die Gebühren für die notarielle Tätigkeit als auch Auslagen für beispielsweise Grundbuchauszüge und Gerichtskosten.
Verwandte Begriffe: GNotKG, Beurkundung, Auslagen - Gerichtskosten
- Gerichtskosten sind die Gebühren, die für die Inanspruchnahme von Gerichten anfallen. Sie sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und umfassen beispielsweise Gebühren für die Eintragung von Rechten im Grundbuch oder für die Durchführung von Zivilprozessen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert oder dem Wert des Rechts, das eingetragen werden soll.
Verwandte Begriffe: GKG, Grundbuchamt, Prozesskosten - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es wird vom Grundbuchamt geführt und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Im Grundbuch sind unter anderem die Eigentümer, Grundschulden, Hypotheken und Wegerechte eingetragen.
Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastungen - Beurkundung
- Die Beurkundung ist die notarielle Form der Dokumentation von Rechtsgeschäften. Dabei wird der Inhalt des Geschäfts vom Notar in einer Urkunde festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Die Beurkundung dient dem Schutz der Beteiligten und der Beweissicherung. Bestimmte Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise der Kauf eines Grundstücks, bedürfen der notariellen Beurkundung.
Verwandte Begriffe: Notar, Urkunde, Rechtsgeschäft - GNotKG
- Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Gebühren für Gerichte und Notare in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für welche Tätigkeiten erhoben werden dürfen und wie diese berechnet werden. Das GNotKG dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten für Gerichts- und Notardienstleistungen.
Verwandte Begriffe: Notargebühren, Gerichtskosten, Gebührenordnung - Auslagen
- Auslagen sind zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit einer notariellen oder gerichtlichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Grundbuchauszüge, Schreibauslagen, Porto- und Telekommunikationskosten sowie Reisekosten. Auslagen werden dem Auftraggeber zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt.
Verwandte Begriffe: Notargebühren, Gerichtskosten, Nebenkosten
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie werden Notargebühren bei einer Grundschuldbestellung berechnet?
Die Notargebühren für eine Grundschuldbestellung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Basis des Nennbetrags der Grundschuld berechnet. Der Notar berechnet in der Regel eine volle Gebühr (10/10). Hinzu kommen Auslagen für Gerichtskosten und sonstige Aufwendungen. - Was sind Auslagen bei einer Notarrechnung?
Auslagen sind zusätzliche Kosten, die dem Notar im Zusammenhang mit der Beurkundung entstehen. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Grundbuchauszüge, Schreibauslagen, Porto- und Telekommunikationskosten sowie die Gebühren für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Diese Auslagen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. - Kann ich die Notarrechnung überprüfen lassen?
Ja, Sie haben das Recht, die Notarrechnung überprüfen zu lassen. Zunächst sollten Sie die Rechnung selbst sorgfältig prüfen und mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vergleichen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln können Sie sich an die zuständige Notarkammer wenden oder einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragen. - Was passiert, wenn die Notarrechnung fehlerhaft ist?
Wenn Sie Fehler in der Notarrechnung feststellen, sollten Sie den Notar schriftlich darauf hinweisen und um Korrektur bitten. Kann der Notar die Fehler nicht nachvollziehbar ausräumen, können Sie die Rechnung von der Notarkammer oder einem Anwalt überprüfen lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. - Welche Rolle spielt der Grundbuchauszug bei der Grundschuldbestellung?
Der Grundbuchauszug ist ein wichtiges Dokument, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie ausweist. Bei der Grundschuldbestellung dient der Grundbuchauszug dem Notar als Grundlage, um die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vorzubereiten. Er enthält Informationen über den Eigentümer, bestehende Belastungen und eventuelle Beschränkungen. - Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Grundschuld und die Hypothek sind beides dingliche Sicherheiten für ein Darlehen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Hypothek akzessorisch ist, d.h. sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Die Grundschuld hingegen ist abstrakt und kann auch dann bestehen bleiben, wenn die gesicherte Forderung bereits getilgt wurde. - Wie lange dauert es, bis eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist?
Die Dauer der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch kann variieren und hängt von der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts ab. In der Regel dauert es zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, bis die Eintragung erfolgt ist. Der Notar kann Ihnen eine ungefähre Einschätzung geben. - Was passiert mit der Grundschuld, wenn das Darlehen abbezahlt ist?
Wenn das Darlehen, für das die Grundschuld bestellt wurde, vollständig abbezahlt ist, bleibt die Grundschuld weiterhin im Grundbuch bestehen. Sie können die Grundschuld löschen lassen, was jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Alternativ können Sie die Grundschuld auch für eine neue Finanzierung verwenden oder sie im Grundbuch belassen.
🔗 Verwandte Themen
- Grundschuld löschen: Ablauf und Kosten
Informationen zum Vorgehen und den Gebühren bei der Löschung einer Grundschuld. - Notarvertrag: Was Sie vor der Unterschrift beachten sollten
Wichtige Punkte, die vor der Unterzeichnung eines Notarvertrags geprüft werden sollten. - Finanzierung von Immobilien: Tipps und Tricks
Ratschläge zur optimalen Gestaltung der Immobilienfinanzierung. - Grundbuchauszug: Bedeutung und Inhalt
Erläuterung der Informationen, die im Grundbuchauszug enthalten sind. - Immobilienkauf: Checkliste für Käufer
Eine Übersicht der wichtigsten Schritte und Aspekte beim Kauf einer Immobilie.
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Notargebühren: Link zu Infos über Grundschuldkosten
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Notargebühren Grundschuldbestellung: Kosten verstehen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung von Notargebühren bei der Grundschuldbestellung. Ein Nutzer hinterfragt die Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen für die Eintragung der Grundschuld. Es geht um die Unterscheidung zwischen Gebühren und verauslagten Gerichtskosten und deren Angemessenheit. Ein Link zu einer externen Informationsquelle wird geteilt.
💰 Zusatzinfo: Die Notargebühren setzen sich aus einer Gebühr für die Tätigkeit des Notars und verauslagten Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch zusammen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Grundschuld.
✅ Empfehlung: Der geteilte Link im Beitrag Notargebühren: Link zu Infos über Grundschuldkosten bietet eine erste Orientierung zu den anfallenden Kosten bei einer Grundschuldbestellung. Es ist ratsam, die Notarrechnung detailliert zu prüfen und gegebenenfalls mit anderen Quellen zu vergleichen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Berechnung der Notarkosten und Gerichtskosten ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten eine unabhängige Beratung durch einen Anwalt oder eine Verbraucherorganisation in Anspruch zu nehmen.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Notarrechnung mit den Gebührensätzen der Notarkammer und holen Sie sich bei Bedarf eine Zweitmeinung ein. Klären Sie alle Unklarheiten mit dem Notar, um Missverständnisse zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Notargebühren, Grundschuldbestellung, Grundschuld, Notarkosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Vorfaelligkeitsentschaedigung umgehen: Tipps & Pruefung bei Bankenkrise?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Grundschuld verstehen: Zinsberechnung, Verwertungsfall & Absicherung einfach erklärt
- … Grundschuld: Zinsen, Verwertung & Berechnung …
- … Grundschuld einfach erklärt: Wie werden Zinsen berechnet? Was passiert im Verwertungsfall …
- … Grundschuld, Zinsen, Verwertungsfall, Absicherung, Darlehen, Restschuld, Sondertilgung, Versteigerung …
- … Grundschuld verstehen: Zinsberechnung, Verwertungsfall & Absicherung einfach erklärt …
- … Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld eingetragen. Incl. Zinsen (fällig am Jahresende) für den Verwertungfall. …
- … Wie berechnet sich das? (Habe das nie so richtig nachgefragt, wie wohl die meisten hier die eine Grundschuldbestellung unterschrieben haben), da man ja nicht vom Verwertungsfall ausgeht). …
- … 1999 wird eine Grundschuld über 200.000 eingetragen zur Absicherung eines Darlehen über 200.000 …
- … 2.100.000 Restwert Darlehen + (10 Jahre * 10 % von 100.000 Grundschuld (= aktueller Restwert vom Darlehen auch wenn die Grundschuld über …
- … 3.100.000 Restwert Darlehen + (10 Jahre * 10 % von 200.000 Grundschuld = 200.000), somit also 300.000 …
- … gültig ist, nicht sinnvoll, die Grundschuld alle paar Jahre auf den aktuellen Kreditrestwert anpassen zu lassen? Klar kostet Notargebühren, aber sicherlich nur ein Bruchteil von obigen Zinsen. …
- … Eine Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und beinhaltet neben dem Nennbetrag des Darlehens auch Zinsen, die im Falle einer Verwertung der Grundschuld relevant werden. …
- … Die Zinsen, die in der Grundschuld eingetragen sind, …
- … Hauptforderung (Restschuld des Darlehens) verwendet. Dann werden die Zinsen aus der Grundschuld zur Deckung weiterer Kosten herangezogen. Sollte ein Überschuss verbleiben, wird dieser …
- … Grundschuld …
- … Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung von Forderungen dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und räumt dem Gläubiger (meist einer Bank) das Recht ein, das Grundstück zu verwerten, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.Verwandte Begriffe: Hypothek, Darlehen, Sicherungsgut. …
- … Der Verwertungsfall tritt ein, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr nachkommen kann und dieser gezwungen ist, die Sicherheit (z.B. die Grundschuld) zu verwerten, um seine Forderungen zu befriedigen. Dies geschieht …
- … Sie wird in der Regel durch ein Gericht angeordnet.Verwandte Begriffe: Verwertungsfall, Grundschuld, Gläubiger. …
- … Was passiert mit der Grundschuld nach Tilgung des Darlehens?Nach vollständiger Tilgung des Darlehens kann die …
- … Grundschuld gelöscht oder abgetreten werden. Die Löschung verursacht Notarkosten. Die Abtretung …
- … ermöglicht es, die Grundschuld für ein neues Darlehen zu nutzen. …
- … Wie hoch sind die Zinsen, die in der Grundschuld eingetragen werden?Die Höhe der Zinsen, die in der Grundschuld …
- … ich die Grundschuld auch für ein anderes Darlehen nutzen?Ja, nach Tilgung des ursprünglichen Darlehens kann die Grundschuld abgetreten und für ein neues Darlehen verwendet werden. Dies spart …
- … Notarkosten im Vergleich zur Neueintragung einer Grundschuld. …
- … der Eintragung einer Grundschuld?Bei der Eintragung einer Grundschuld entstehen Notar- und Gerichtskosten, die sich nach der Höhe der Grundschuld richten. Diese Kosten trägt in der Regel der Darlehensnehmer. …
- … ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?Die Grundschuld ist eine reine dingliche Sicherheit, die unabhängig von einer konkreten Forderung besteht. Die Hypothek ist dagegen akzessorisch, d.h. sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. …
- … Wie wirkt sich eine Sondertilgung auf die Grundschuld aus?Eine Sondertilgung reduziert die Restschuld des Darlehens, aber die …
- … Grundschuld bleibt zunächst in voller Höhe bestehen. Nach Tilgung des Darlehens kann …
- … die Grundschuld gelöscht oder abgetreten werden. …
- … GrundschuldbestellungDer Prozess der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. …
- … Entfernung einer Grundschuld aus dem Grundbuch nach Tilgung des Darlehens. …
- … Grundschuld: Tatsächliche Schuld – Berechnung von Restschuld & Zinsen …
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- … Grundschuld-Zinssatz: Zweck & Anwendung bei der Darlehensabsicherung …
- … Und zu was ist dann der Zinssatz in der Grundschuld drin? …
- … Und zu was steht dann ein Zinssatz in der Grundschuld drin? Welchen Zweck hat dieser. Wann und für welchen Betrag …
- … Grundschuldzinsen: Erweiterung des Grundschuldvolumens bei Kreditrisiko …
- … @grundschuldzinsen: …
- … könnte es sein, dass eine über den eingetragenen Grundschuldbetrag hinausgehende Forderung entsteht. Um dies - auch für den Fall evtl. künftiger Zinsschwankungen- abzusichern, wird mit den Grundschuldzinsen das Recht eingeräumt, das eigentliche Grundschuldvolumen um daraus …
- … Mit der Eintragung einer Grundschuld ist keine persönliche Haftung verbunden, es haftet ausschließlich das belastete Objekt. …
- … Erst in der Zweckerklärung (in der auch geregelt wird, dass die Grundschuld nur im Umfang einer berechtigten Forderung haftet) erfolgt in der Regel …
- … Grundschuld verstehen: Zinsen, Verwertungsfall & Absicherung …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Notar- und Grundbuchkosten: Berechnung bei Grundstückskauf (50.000 €) & Grundschuld (230.000 €)
- … Notar- und Grundbuchkosten beim Grundstückskauf? Beispielrechnung mit Grundstück (50.000 ) und Grundschuld (230.000 ). Jetzt informieren! …
- … Notarkosten, Grundbuchkosten, Grundstückskauf, Grundschuld, Berechnung, …
- … Immobilienrecht, Grundstückskauf, Finanzierung, Notarkosten, Grundbuchkosten …
- … Notar- und Grundbuchkosten: Berechnung bei Grundstückskauf (50.000 ) & Grundschuld (230.000 ) …
- … die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) unter der Annahme, dass der KP des Grundstücks 50000 beträgt und eine Grundschuld iHv. 230000 eingetragen werden soll. …
- … Die Notar- und Grundbuchkosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Wert …
- … des Grundstücks und der Grundschuld ab. …
- … Grundstückskauf (50.000 ): Für den Kaufvertrag fallen Notarkosten an, die sich nach dem Kaufpreis richten. Hinzu kommen die …
- … Grundschuld (230.000 ): Für die Bestellung und Eintragung der Grundschuld fallen ebenfalls Notar- und Grundbuchkosten an. Diese richten sich nach …
- … der Höhe der Grundschuld. …
- … Ungefähre Berechnung: Eine genaue Berechnung ist ohne Kenntnis aller Details (z.B. spezifische Regelungen im Kaufvertrag) nicht möglich. Als grobe Schätzung können Sie mit etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises und der Grundschuldsumme für Notar- und Grundbuchkosten rechnen. Dies ist jedoch nur …
- … Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Grundschulden) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.Verwandte Begriffe: Eigentum, …
- … Grundschuld, Auflassungsvormerkung …
- … Grundschuld …
- … Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, …
- … Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden (z.B. Kaufverträge, Grundschuldbestellungen) beurkundet und Rechtsberatung leistet. Er sorgt für die rechtssichere …
- … Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) …
- … Die Notar- und Grundbuchkosten setzen sich aus Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung ins Grundbuch (Eigentumswechsel und Grundschuld) sowie eventuelle weitere Dienstleistungen des Notars zusammen. Die Gebühren …
- … sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. …
- … Die Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich festgelegt und können nicht direkt beeinflusst werden. Allerdings kann man indirekt Kosten sparen, indem man den Kaufvertrag sorgfältig prüft und unnötige Klauseln vermeidet. Auch die Höhe der Grundschuld sollte realistisch bemessen sein, da sich die Kosten danach richten. …
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- … Ich helfe Ihnen gerne bei der Einschätzung der Notarkosten für die Grundschuldeintragung. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten …
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- … ist, d.h. sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Die Grundschuld hingegen ist abstrakt und kann auch dann bestehen bleiben, wenn die …
- … Wie lange dauert es, bis eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist?Die Dauer der Eintragung einer Grundschuld im …
- … Was passiert mit der Grundschuld, wenn das Darlehen abbezahlt ist?Wenn das Darlehen, für das die …
- … Grundschuld bestellt wurde, vollständig abbezahlt ist, bleibt die Grundschuld weiterhin im Grundbuch …
- … bestehen. Sie können die Grundschuld löschen lassen, was jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Alternativ können Sie die Grundschuld auch für eine neue Finanzierung verwenden oder sie im Grundbuch …
- … Grundschuld löschen: Ablauf und KostenInformationen zum Vorgehen und den Gebühren bei der Löschung einer Grundschuld. …
- … Notargebühren: Link zu Infos über Grundschuldkosten …
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- … Kosten für Grundschuldeintragung, Kosten für Umschreibung nach Übergabe, Vermessungskosten des Grundstücks, Einmessungskosten des …
- … Die Kosten für die Grundschuldeintragung und Kosten für Umschreibung nach Übergabe (Auflassung) sollten in den …
- … 1,5 %-Notarkosten enthalten sein, falls nicht kostet letzteres ca. DM 300,-. Eine Vermessung des Grundstücks wurde bereits vom Bauträger gemacht, die Einmessungskosten des Gebäudes nach Fertigstellung können anfallen, müssen aber nicht, je nachdem ob die Stadt einen Prüfer schickt oder nicht. In meinem Fall gehe ich nicht davon aus, weil mein Haus eines der letzten der noch nicht verkauften ist und die somit einige Referenzobjekte haben. Die sind alle gleich groß. Falls sie anfallen, sind das nochmal DM 300,- extra. Die Anschlusskosten für Elektro/Gas/ Wasser sind im Kaufpreis enthalten, fallen also nicht mehr zusätzlich an. Sonderwünsche haben wir zwar, aber es fallen hierbei ebenfalls keine Extrakosten an, weil sich die Kosten sich neutralisiert haben (eine Wand weniger im OGAbk., dafür eine mehr im KG, usw.) …
- … das mit dem Mitarbeiterdarlehen dachte ich mir schon, denn auch wir haben ein solches Darlehen. Bei 'meiner' Bank werden an die Mitarbeiterdarlehen strengere Maßstäbe angelegt, als an Kundenfinanzierungen, ist das Darlehen denn schon von der Personalabteilung genehmigt? Ansonsten: die Entscheidung nimmt Ihnen echt keiner ab. Man kann Ihnen nur Denkanstöße geben. Aber ... ist nicht schon in einer Woche der Notartermin? Nehmen Sie auf jeden Fall die Grundschuldbestellungsunterlagen mit zum Motar, spart Notarkosten wg. Rangberichtigung. Claudia …
- BAU-Forum - Neubau - Sonderwünsche im Notarvertrag vs. separater Vertrag: Vor- & Nachteile, Kosten?
- … Notarvertrag, Sonderwünsche, Bauvertrag, separater Vertrag, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Baubeschreibung, Immobilienkauf …
- … Höhere Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten) …
- … Dies dient der Rechtssicherheit und Beweiskraft. Im Immobilienrecht werden Kaufverträge und Grundschuldbestellungen notariell beurkundet.Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Grundschuld. …
- … werden, was allerdings - wie Sie richtig erkannt haben - die Notarkosten erhöhen. Möglich, oder sogar besser, ist sicher auch ein Verweis im …
- … lassen. Warum kaufen Sie nicht einfach das Grundstück. Spart Grunderwerbssteuer und Notargebühren. Den Rest machen Sie dann separat mit dem Bauträger im Bauwerksvertrag. …
- … eigentlich meits der Fall, da ja ansonsten auch 2x Grunderwerbsteuer und Notargebühren anfallen. Auf Nachfrage hin war es ohne weiteres möglich vom Bauträger …
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