Insolvenz Fertighausanbieter: Lohnt sich das Angebot noch? Gewährleistung & Fertigstellungsgarantie?
BAU-Forum: Fertighaus
Insolvenz Fertighausanbieter: Lohnt sich das Angebot noch? Gewährleistung & Fertigstellungsgarantie?
habe gerade erfahren, dass einer unserer Fertighausanbieter, von denen wir ein Angebot bekommen haben, Insolvenz angemeldet hat.
Es handelt sich um Fischerhaus, eine Tochter der Lehnergruppe (genauergesagt, diese hat Insolvenz angemeldet, und damit automatisch auch die Tochter Fischerhaus)
Meine Frage: Lohnt es sich noch, das Angebot weiter zu verfolgen? Sie liefern wohl auch eine Fertigstellungsbestätigung (trotz Insolvenz)
Lt dem Verkaufsberater ist es auch gut, in der Insolvenz den Hausantrag zu unterschreiben, da damit die Gewährleistungsansprüche weiterhin bestehen (anders, als wenn die Insolvenz nach der Baufertigstellung erfolgt)
Danke für Infos, ob ich beruhigt sein kann, oder mir jemand anders suchen muss
Carsten
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Insolvenz des Fertighausherstellers besteht die Gefahr des Verlusts bereits geleisteter Zahlungen.
🔴 Kritisch: Die Fertigstellung des Hauses kann durch die Insolvenz gefährdet sein.
🔴 Kritisch: Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen kann erschwert werden.
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Ich verstehe Ihre Unsicherheit angesichts der Insolvenz des Fertighausanbieters. Es ist wichtig, die Situation genau zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
🔴 Gefahr: Eine Insolvenz des Anbieters kann erhebliche Risiken für Ihr Bauvorhaben bedeuten. Die Fertigstellung Ihres Hauses könnte gefährdet sein, und bereits geleistete Zahlungen könnten verloren gehen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Prüfen Sie, ob eine Fertigstellungsgarantie vorliegt. Diese Garantie sichert im Falle einer Insolvenz die Fertigstellung Ihres Hauses durch einen anderen Anbieter.
- Klären Sie Ihre Gewährleistungsansprüche. Im Falle einer Insolvenz kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.
Ich rate Ihnen dringend davon ab, weitere Zahlungen zu leisten, bis die Situation vollständig geklärt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und lassen Sie sich umfassend beraten. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig auf Klauseln zur Insolvenzsicherung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Insolvenz
- Ein Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Es folgt ein Insolvenzverfahren, in dem die Vermögenswerte des Unternehmens verwertet und die Gläubiger befriedigt werden.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren. - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung. - Fertigstellungsgarantie
- Eine Versicherung, die im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers die Fertigstellung des Hauses durch einen anderen Unternehmer sicherstellt. Die Kosten für die Fertigstellung werden von der Versicherung übernommen.
Verwandte Begriffe: Baufertigstellungsversicherung, Baugewährleistungsversicherung, Bauversicherung. - Insolvenzverwalter
- Eine vom Gericht bestellte Person, die im Insolvenzverfahren die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens verwaltet und die Gläubiger befriedigt. Der Insolvenzverwalter prüft auch, ob Verträge erfüllt werden können oder ob sie gekündigt werden müssen.
Verwandte Begriffe: Treuhänder, Sachwalter, Gläubigerausschuss. - Bauvertrag
- Ein Vertrag, in dem sich ein Bauunternehmer verpflichtet, ein Bauwerk zu errichten, und der Bauherr sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. - Bonität
- Die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine gute Bonität ist ein Zeichen für die finanzielle Stabilität des Unternehmens.
Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, Rating. - Sonderkündigungsrecht
- Das Recht, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle der Insolvenz des Vertragspartners haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Verwandte Begriffe: Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Rücktritt.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit meinem Hausbauvertrag, wenn der Fertighausanbieter insolvent ist?
Der Vertrag ist grundsätzlich weiterhin gültig. Allerdings ist fraglich, ob der Anbieter seine Leistungen noch erbringen kann. Ein Insolvenzverwalter wird prüfen, ob der Vertrag erfüllt werden kann oder ob er gekündigt werden muss. - Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn mein Haus nicht fertiggestellt wird?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Insolvenzverfahren oft schwierig, da die Insolvenzmasse meist nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen. Eine Fertigstellungsgarantie kann hier Abhilfe schaffen. - Was ist eine Fertigstellungsgarantie?
Eine Fertigstellungsgarantie ist eine Versicherung, die im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers die Fertigstellung des Hauses durch einen anderen Unternehmer sicherstellt. Die Kosten für die Fertigstellung werden von der Versicherung übernommen. - Wie kann ich mich vor dem Insolvenzrisiko eines Fertighausanbieters schützen?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Bonität des Anbieters. Achten Sie auf eine Fertigstellungsgarantie und vereinbaren Sie möglichst geringe Vorauszahlungen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten. - Was passiert mit meinen Gewährleistungsansprüchen, wenn der Anbieter insolvent ist?
Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich weiterhin. Allerdings ist die Durchsetzung im Insolvenzverfahren oft schwierig. Es ist ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden. - Kann ich den Bauvertrag kündigen, wenn der Anbieter insolvent ist?
Ja, in der Regel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter insolvent ist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und dem Insolvenzverwalter zugestellt werden. - Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Fertigstellungsgarantie?
Eine Bürgschaft sichert in der Regel nur die Rückzahlung von Vorauszahlungen, wenn der Bauunternehmer insolvent wird. Eine Fertigstellungsgarantie hingegen sichert die Fertigstellung des Hauses. - Wie finde ich einen seriösen Fertighausanbieter?
Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie auf Referenzen und Bewertungen anderer Bauherren. Prüfen Sie die Bonität des Anbieters und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
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Risiko bei Insolvenz: Fertighausbau ohne Unterschrift!
Also mal so ganz persönlich
gesagt, mein Fertighaushersteller ging auch in der Planungsphase Konkurs (heute gibt es ihn wieder).
Ich habe damals NICHT unterschrieben und mir einen neuen gesucht.
Das Risiko wäre mir zu groß.
Fertigstellungsbürgschaft wäre mir hier auch zu gering. Papier ist geduldig und der Rechtsweg dauert oft lange.
Wenn allerdings der Zahlungsplan so aussehen würde, dass Sie IMMER weniger Zahlen als Leistung erbracht wird, sähe das anders aus. Weil dann hätten Sie eine Mehrleistung für weniger Geld, wenn dann "gar nichts mehr geht". Aber diesen Zahlungsplan gibt es vermutlich nicht.
Aber vielleicht gibt es ja einen Insolvenzverwalter der den Betrieb wieder zum laufen bringt. -
Fertighausbau trotz Insolvenz? Gründe hinterfragen!
Interessant
wäre es zu erfahren, warum Sie gerade mit diesem Anbieter bauen möchten, obwohl Insolvenz angemeldet wurde ... -
Fischerhaus: Super Preis-Leistungsverhältnis trotz Insolvenz?
Grund für Fischerhaus
Hallo
der Grund, warum Fischerhaus in der engsten Wahl steht, ist, dass sie ein super Preis-Listungsverhältnis haben und auf alle unsere Wünsche eingegangen sind.
Zahlungsziele bei Fischerhaus sind 65 % nach Erstellung Rohbau (Dacheindeckung), 30 % bei Fertigstellung aller Gewerke und 5 % nach Bauabnahme. D.h. keine Anzahlung, sondern erst die Zahlung, wenn Leistung erfolgt ist
Gruß
Carsten -
Insolvenzrisiko: Kundenfreundliche Zahlungspläne als Ursache?
Möcht es sein ...
das die Insolvenz durch solche kundenfreundlichen Zahlungspläne (mit) verursacht wurde.
Schließlich werden die Erdbauer nicht bis zum Richtfest mit der Abschlagsrechnung warten. -
Fischerhaus Insolvenz: Gelingt das Super-Preis-Leistungsverhältnis?
das mit
dem "Super-Preis-Leistungsverhältnis" scheint ja irgendwie nicht ganz geklappt zu haben ... -
Insolvenzrisiko: Scheinheiligkeit beim Fertighausbau?
Typische Scheinheiligkeit
Jetzt heißt es "super Preis-Leistungs-Verhältnis".
(Man erkennt also die Leistung!)
Später, wenn's dann schief läuft: "Wir sind doch Laien und haben uns auf die Fachleute verlassen ... " -
Fischerhaus Preise: Relativiert sich die Zahlungsweise?
Doch Manfred..
es hat geklappt! Für den Bauherren ;-PBei den Preisen wird es mir schwummerig.
Und die Zahlungsweise relativiert sich auch. Häuser vom Laster ;-P, also kurz und schmerzlos bis zur ersten Rate. -
Fertighausanbieter Insolvenz: Bauvertrag ablehnen!
Insolvenz eines Fertighausherstellers
Hallo Carsten!
Zwar weiß ich nichts über die Firmna Fischerhaus, aber allgemein: Das Bauvertragsangebot einer Firma, bei der Insolvenz auch nur droht würde ich auf keinen Fall annehmen!
Sei froh, dass es vor der Vertragsunterzeichnung bekannt wurde und nicht erst hinterher.
Viel Erfolg bei der Suche nach einer solventen Firma!
Gruß
Ralf -
Fertighauspreise: Vorsicht bei niedrigen Angeboten & Zahlungszielen!
Tja, es sollte einen schon stutzig machen, wenn ...
Tja, es sollte einen schon stutzig machen, wenn die Hausangebote (Preise ) am unteren Level liegen und dann auch noch Zahlungen nach Fertigstellung erfolgen soll. Hat die Fa. was zu verschenken? Wartet die Handwerkerfirma mit ihren Handwerken ohne Lohnzahlung bsi zur Fertigstellung? (nie und nimmer!) Sicherlich nicht, der Zinsverlust wird in den meisten Fällen in den Hauspreis eingerechnet und der Dumme ist der Käufer: 1. erhöhter Kaufpreis 2. Höhere Baufinanzierungssumme! Aber mit Werbesprüchen kann man eben immer noch Laien " überzeugen"!? -
Fischerhaus: Geschäftsbetrieb wird weitergeführt (2006)!
Stellungnahme Firma Fischerhaus GmbH & Co. KG
Mit Freude dürfen wir Sie informieren, dass mit Wirkung zum 01. April 2006 der komplette Geschäftsbetrieb von Fischerhaus mit neuen finanzstarken Gesellschaftern weitergeführt wird.
Seit über 46 Jahren produzieren wir Häuser in hochwertiger und doch preisgünstiger Qualität. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung können wir auf unzählige zufriedene Bauherren zurückgreifen. Die Tatsache, dass Kunden bereits in 2. Generation mit Fischerhaus gebaut haben spricht mehr als tausend Worte.
Besuchen Sie uns doch einmal auf unser HomepageMit freundlichen Grüßen
Ihr Fischerhaus-Team -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Insolvenz Fertighausanbieter: Risiken & Handlungsempfehlungen
💡 Kernaussagen: Die Insolvenz eines Fertighausanbieters birgt erhebliche Risiken für Bauherren. Zahlungspläne, die erst nach Leistungserbringung Zahlungen vorsehen, können ein Indikator für finanzielle Schwierigkeiten sein. Es ist ratsam, von Vertragsabschlüssen mit Unternehmen in Insolvenzgefahr abzusehen. Eine umfassende Prüfung der Bonität und das Einholen unabhängiger Beratung sind unerlässlich.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fertighausanbieter Insolvenz: Bauvertrag ablehnen! wird dringend davon abgeraten, Bauverträge mit Firmen abzuschließen, bei denen eine Insolvenz droht. Dies gilt insbesondere, wenn bereits Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten erkennbar sind.
🔴 Risiko: Niedrige Hausangebote und Zahlungen nach Fertigstellung sollten stutzig machen, wie im Beitrag Fertighauspreise: Vorsicht bei niedrigen Angeboten & Zahlungszielen! erläutert wird. Dies kann ein Zeichen für finanzielle Instabilität des Anbieters sein und das Risiko einer Insolvenz erhöhen.
✅ Empfehlung: Alternativ sollten Bauherren auf etablierte und finanziell gesunde Fertighausanbieter setzen, um das Risiko eines Ausfalls während der Bauphase zu minimieren. Eine Fertigstellungsgarantie bietet zusätzlichen Schutz, sollte aber genau geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Bonität des Fertighausanbieters und holen Sie unabhängige Beratung ein. Achten Sie auf realistische Preise und Zahlungspläne. Vermeiden Sie Anzahlungen und bestehen Sie auf eine Fertigstellungsgarantie. Beachten Sie auch den Beitrag Risiko bei Insolvenz: Fertighausbau ohne Unterschrift!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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