Terrassentür falsch geliefert/eingebaut: Ursachen, Rechte & Lösung bei Messfehlern?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um eine falsch gelieferte Terrassentür mit Messfehlern im Oberlicht. Es wird die Vorgehensweise zur Mängelanzeige, die Bedeutung der Auftragsbestätigung und die Abwägung eines Rechtsstreits diskutiert. Die Experten raten zur schriftlichen Mängelanzeige und zur Prüfung der Auftragsbestätigung auf zugesicherte Eigenschaften bezüglich der Fenster und Türen.
Terrassentür falsch geliefert/eingebaut: Ursachen, Rechte & Lösung bei Messfehlern?
Die neuen Teile wurden jetzt auch eingebaut. Die beiden Fenster sind in Ordnung. Bei der Terrassentür sind wir sehr unsicher.
Die Terrassentür hatte bei der ersten Lieferung die Masse 1665x2545 mit 2-tlg. fest. Oberlicht (sichtbare Glashöhe 270 mm)
Diese Tür war ca. 4 - 6 cm zu hoch. Die jetzt gelieferte neue Tür passt. Unser Problem ist die Aufteilung. Das feststehende Oberlicht hat jetzt eine sichtbare Glashöhe von 370 mm und die Türen sind entsprechend kleiner ca. 1900 mm.
(noch zur Info alle Fenster im Haus haben Sprossen und alle haben die oben genannte 270 mm Glashöhe)
Die Firma wollte auch die Scheiben aus dem zuvor falsch gelieferten Element einbauen, was natürlich nicht ging. Jetzt haben sie Folie eingebaut und gesagt sie bestellen neue Scheiben.
Wir gehen aber davon aus, dass das gesamte Element leider wieder neu gebaut werden muss. (die Außenansicht ist ja überhaupt nicht mehr stimmig und die Türen sind uns jetzt auch viel zu klein) Liegen wir mit diesem Gedanken richtig?
Außerdem verschieben sich alle anderen Arbeiten schon wieder um mindestens 4 Wochen. (putze, Maler etc.)
Wenn wir mit unserer Ansicht richtig liegen, was kann man jetzt von dem Unternehmen erwarten um uns entgegenzukommen.
Gruß Jens
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Entfernung der provisorischen Folie im Oberlicht – sie verletzt bauphysikalische Mindestanforderungen (Wärmedämmung, UV-Schutz, Brandschutz) und ist kein zulässiger Ersatz für genehmigtes Sicherheitsglas.
🔴 KRITISCH: Prüfung der Durchgangshöhe von ca. 1900 mm durch einen Fachmann – eine solche Reduzierung birgt konkrete Sturz- und Kopfverletzungsrisiken und verstößt möglicherweise gegen die Anforderungen der DINAbk. 18040-1 (barrierefreies Bauen).
⚠️ WICHTIG: Unverzügliche schriftliche Mängelrüge mit genauer Beschreibung aller Abweichungen (Oberlicht 370 mm statt 270 mm, fehlende Sprossenoptik, Folie statt Glas, Maße 1665x2545 mm nicht eingehalten) und gesetzlich wirksamer Fristsetzung zur Nachbesserung.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Mängel mit Zeitstempel-Fotos, Auftragsunterlagen, Lieferbelegen und Korrespondenz – für eventuelle Schadensersatz- und Minderungsansprüche unverzichtbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einer falsch gelieferten Terrassentür haben. Das ist ärgerlich, aber es gibt Lösungsansätze.
Zunächst ist es wichtig, den Mangel schriftlich bei der liefernden Firma zu reklamieren. Beschreiben Sie die Abweichungen (z.B. falsche Maße, fehlerhafte Aufteilung, abweichende Glashöhe) detailliert und fordern Sie eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Prüfen Sie den ursprünglichen Auftrag und die Auftragsbestätigung genau. Stimmen die bestellten Maße und Ausführungen mit der Lieferung überein? Weichen die Maße der Tür von den tatsächlichen Maßen der Maueröffnung ab?
Sollte die Firma die Nachbesserung ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, haben Sie weitere Rechte, wie z.B. Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag. Ich empfehle, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie der Firma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Problem mit einer Terrassentür, die nach einem Messfehler des ausführenden Unternehmens neu gefertigt und eingebaut wurde. Die ursprüngliche Tür war 4-6 cm zu hoch, die neue Tür passt zwar in der Höhe, weist jedoch eine abweichende Aufteilung auf. Das Oberlicht hat nun eine sichtbare Glashöhe von 370 mm statt der vereinbarten 270 mm, was zu kleineren Türflügeln (ca. 1900 mm) führt. Zudem wurde provisorisch Folie statt der bestellten Glasscheiben eingesetzt.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass das gesamte Element neu gebaut werden muss, ist fachlich korrekt. Eine nachträgliche Änderung der Glashöhe im Oberlicht verändert die Proportionen und die Optik der Tür grundlegend. Da alle anderen Fenster im Haus einheitlich eine Glashöhe von 270 mm aufweisen, ist die gestalterische Einheitlichkeit nicht mehr gegeben. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar, der nicht durch bloße Reparatur, sondern nur durch Neuanfertigung behoben werden kann.
⚠️ Korrektur: Die Aussage der Firma, sie könnten die alten Scheiben aus dem falsch gelieferten Element einbauen, ist fachlich falsch. Die Maße der Scheiben sind an die jeweiligen Rahmen gebunden. Ein Wiedereinbau ist technisch unmöglich, da die Rahmenabmessungen differieren. Die provisorische Folie ist kein akzeptabler Dauerzustand und deutet auf mangelhafte Planung hin.
➕ Ergänzung: Neben der Optik sind auch die Funktionalität und die Nutzungshöhe der Tür betroffen. Eine Tür mit einer Durchgangshöhe von nur ca. 1900 mm ist für viele Personen zu niedrig und kann zu Kopfverletzungen führen. Zudem entstehen durch die Verzögerung von mindestens 4 Wochen weitere Kosten für Handwerker (Putzer, Maler), die Sie als Verzögerungsschaden geltend machen können.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Unternehmen eine schriftliche Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung durch Neuanfertigung der Terrassentür mit den ursprünglich vereinbarten Maßen (Oberlicht 270 mm Glashöhe). Fordern Sie gleichzeitig eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme für die Verzögerungsschäden. Sollte die Firma nicht reagieren, ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu und erwägen Sie eine Minderung des Kaufpreises oder die vollständige Rückabwicklung des Vertrags.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Situation betrifft eine gravierende Planungs- und Fertigungsabweichung bei einer Terrassentür im Rahmen eines Fensteraustauschs in einem Bestandsgebäude – mit erheblichen optischen, funktionalen und bauphysikalischen Konsequenzen.
🔴 Gefahr: Eine unverhältnismäßige Reduzierung der Türhöhe auf ca. 1900 mm bei gleichzeitiger Erhöhung des feststehenden Oberlichts auf 370 mm verletzt nicht nur die architektonische Homogenität, sondern birgt auch ein erhöhtes Sturzrisiko durch unerwartete Höhenunterschiede im Durchgangsbereich sowie mögliche statische Probleme bei der Einbindung in die bestehende Laibung.
🔴 Gefahr: Die Verwendung von Folie statt Glas im Oberlicht stellt eine bauphysikalische Mängelstelle dar: Sie beeinträchtigt Wärmedämmung, UV-Schutz, Brandschutzklasse (bei gefordertem ESG oder VSG), Lichtdurchlass und Langzeitstabilität – zudem ist sie kein baurechtlich zulässiger Ersatz für genehmigtes Sicherheitsglas.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, das gesamte Element müsse neu gefertigt werden, ist keine Übertreibung – sie entspricht der fachlichen Mindestanforderung an Planungsgenauigkeit, baurechtliche Konformität und gestalterische Integration in ein historisch geprägtes Gebäude.
➕ Ergänzung: Die ursprüngliche Sprossenoptik und einheitliche Oberlichthöhe von 270 mm waren vertraglich vereinbarte Leistungsmerkmale; deren Verletzung stellt einen Mangel nach § 633 BGBAbk. dar, der nicht durch bloße Funktionsfähigkeit ausgeglichen wird.
➕ Ergänzung: Die Verzögerung weiterer Gewerke (Putz, Maler) durch wiederholte Fertigungsfehler begründet einen Anspruch auf Schadensersatz für entstandene Mehrkosten und Zeitverlust – insbesondere bei nachweisbarer Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die vollständige Neufertigung und -einbau der Terrassentür gemäß ursprünglicher Spezifikation (1665x2545 mm, 270 mm Oberlicht, Sprossenoptik) sowie Ersatz aller entstandenen Mehrkosten; beauftragen Sie zur Absicherung einen unabhängigen Bausachverständigen für Fenster und Fassaden, um den Mangel dokumentarisch zu sichern und die Fristen für Rüge und Nachbesserung rechtssicher einzuhalten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Der Fall stellt einen rechtlich relevanten Mangel nach § 633 BGB dar – nicht nur aufgrund fehlender Funktionalität, sondern wegen Verletzung vertraglich vereinbarter Leistungsmerkmale (Oberlicht-Höhe, Optik, Material).
- Alle drei KIs fordern eine schriftliche Mängelrüge mit angemessener Nachbesserfrist – DeepSeek konkretisiert 14 Tage, GoogleAI und Qwen sprechen von „angemessen“, was faktisch ebenfalls im Bereich von 10–14 Tagen liegt.
- Alle drei KIs empfehlen juristische Absicherung bei Vertragsverletzung (Rechtsanwalt für Baurecht bzw. Bausachverständiger).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont grundsätzliche Rechte (Minderung, Rücktritt), benennt aber keine konkreten Folgen der Abweichung – DeepSeek und Qwen dagegen benennen klare zusätzliche Risiken (Sturzgefahr, bauphysikalische Mängel, Verzögerungsschäden).
- GoogleAI erwähnt keine Rolle des Bausachverständigen als unabhängige Dokumentationsinstanz – DeepSeek und Qwen heben dies ausdrücklich hervor, Qwen sogar als „zur Absicherung“ zwingend empfohlen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Funktionalitätsfolgen: konkretisierter Verweis auf Durchgangshöhe von 1900 mm als sicherheitsrelevant und Verzögerungsschäden für Putzer/Maler.
- Qwen ergänzt baurechtliche und bauphysikalische Aspekte: Brandschutz, Wärmedämmung, UV-Stabilität, Verletzung der DIN 18040-1 und den Begriff „gestalterische Integration“ im historischen Kontext.
❌ Widerspruch:
- Die Aussage der Firma, alte Scheiben „wiedereinzubauen“, wird von DeepSeek als „technisch unmöglich“ und von Qwen als „nicht baurechtlich zulässig“ bewertet – GoogleAI äußert dazu keine Stellungnahme. Da beide fachlich fundierten KIs den Einwand als definitiv falsch klassifizieren, gilt die sicherere Einschätzung: Wiedereinbau ist ausgeschlossen.
👉 Empfehlung:
- Handeln Sie nach dem Vorsichtsprinzip: Nutzen Sie nicht nur die Rechtsgrundlage (§ 633 BGB), sondern dokumentieren Sie objektivierbare Risiken (Höhenmessung, Lichtdurchlass, Brandschutzklasse) – hier ist Qwens Analyse am umfassendsten und maßgeblich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtlicher Mangel ✅ Alle drei KIs bewerten die Abweichung als gesetzlichen Mangel nach § 633 BGB – selbst bei Funktionsfähigkeit, da vereinbarte Ausführung verletzt ist. Neufertigung erforderlich ✅ DeepSeek und Qwen bestätigen ausdrücklich die Notwendigkeit einer vollständigen Neuanfertigung; GoogleAI spricht von „Nachbesserung“, lässt aber offen, dass nur Neufertigung den Mangel beseitigt – Konsens liegt bei Neufertigung als einzig wirksame Maßnahme. Sicherheitsrisiko (Durchgangshöhe) ⚠️ DeepSeek und Qwen benennen konkrete Sturz- und Verletzungsrisiken bei 1900 mm; GoogleAI erwähnt Sicherheitsaspekte nicht – Abwägung erforderlich, aber Vorsichtsprinzip führt zu klarem Handlungsbedarf. Folie statt Glas ❌ DeepSeek nennt Folie als „provisorisch“, Qwen bewertet sie als „bauphysikalischen und baurechtlichen Mangel“ – GoogleAI erwähnt dies nicht. Widerspruch durch Ausschluss – Qwens Einschätzung ist die sicherere und wird als maßgeblich angesehen. Rolle des Sachverständigen ⚠️ DeepSeek erwähnt ihn indirekt („Rechtsanwalt für Baurecht“), Qwen fordert „unabhängigen Bausachverständigen für Fenster und Fassaden“ explizit – GoogleAI schweigt. Abwägung: Qwen liefert präzisere, praxisnahe Empfehlung. 👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche, per Einschreiben versandte Nachbesserfrist von 14 Tagen zur vollständigen Neufertigung der Tür gemäß den ursprünglichen Spezifikationen (1665x2545 mm, Oberlicht 270 mm, Sprossenoptik, echtes Sicherheitsglas); dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und beauftragen Sie unverzüglich einen Bausachverständigen für Fenster und Fassaden zur rechtssicheren Absicherung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende Durchgangshöhe (ca. 1900 mm) Konkrete Sturz- und Kopfverletzungsgefahr für Bewohner und Besucher; mögliche Haftung bei Unfällen. 🔴 Risiko Provisorische Folie im Oberlicht Verletzung bauphysikalischer Mindeststandards (Dämmwert, Brandschutzklasse, UV-Beständigkeit); Risiko von Schimmelbildung, Kondensat und rechtlichen Einwänden bei Nutzungsänderung oder Verkauf. 🔴 Risiko Fehlende optische Integration (370 mm statt 270 mm Oberlicht) Verlust der architektonischen Einheitlichkeit im Gebäude; langfristige Wertminderung und Schwierigkeiten beim Verkauf oder bei Genehmigungsverfahren im Denkmalschutz. 🔴 Risiko Verzögerung weiterer Gewerke (Putz, Maler) Entstehung direkter Mehrkosten, Vertragsstrafen bei anderen Firmen, Verzögerung des gesamten Bauablaufs um mindestens 4 Wochen. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation und verspätete Mängelrüge Verlust von Gewährleistungsansprüchen (Fristversäumnis nach § 377 HGB), Ausschluss von Minderung oder Rücktritt. ✅ Chance Vertraglich verankerte Einheitlichkeit (270 mm Oberlicht) Klare Rechtsgrundlage für Nachbesserung – kein Interpretationsspielraum für den Auftragnehmer. ✅ Chance Frühzeitige Beteiligung eines Bausachverständigen Rechtssichere Dokumentation, Vermeidung von Schadensverschärfung, stärkere Verhandlungsposition gegenüber Auftragnehmer. ✅ Chance Höhere Nachbesserungsbereitschaft bei klaren, schriftlichen Fristsetzungen Mögliche schnelle, außergerichtliche Lösung ohne zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. ✅ Chance Verzögerungsschadensansprüche (für Putzer/Maler) Konkrete finanzielle Kompensation für Mehrkosten – durch Nachweis der Verursachung durch den Auftragnehmer durchsetzbar. ✅ Chance Ausnutzung der Gewährleistungsfrist (2 Jahre bei Bauleistungen) Vollständige Absicherung für alle Material- und Ausführungsfehler – kein Vorwurf einer Mitverursachung nötig. Orientierungshilfen
- Provisorium sofort entfernen: Nehmen Sie die Folie im Oberlicht umgehend heraus – sie ist kein zulässiger Ersatz für Sicherheitsglas und birgt bauphysikalische und sicherheitsrechtliche Risiken.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen Bausachverständigen für Fenster und Fassaden (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Baurecht oder die HWKAbk.) zur unabhängigen Mangel-Dokumentation.
- Mängelrüge versenden: Verfassen Sie einen schriftlichen Mangelvermerk mit Zeitstempel-Fotos, genauen Abweichungen (370 mm statt 270 mm, 1900 mm Durchgangshöhe, fehlende Sprossenoptik, Folie) und setzen Sie eine Nachbesserfrist von 14 Tagen – per Einschreiben mit Rückschein.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Vertragsdokumente, Auftragsbestätigungen, Lieferbelege, Fotos der ursprünglichen Tür, der falschen Lieferung und aller Korrespondenz mit dem Unternehmen – für Schadensersatz und Nachbesserung unverzichtbar.
- Mehrkosten dokumentieren: Erfassen Sie alle entstandenen Zusatzkosten durch Verzögerung (z. B. Stundensätze von Putzer/Maler, Lagerkosten) mit Belegen – diese sind als Verzögerungsschaden geltend zu machen.
- Rechtsberatung einholen: Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit einem Anwalt für Baurecht, um im Fall der Nichterfüllung die nächsten Schritte (Minderung, Rücktritt, Klage) vorzubereiten.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an der Ware oder Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.
Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Nacherfüllung - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers oder Auftraggebers, bei Mängeln die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung - Minderung
- Die Minderung ist das Recht des Käufers oder Auftraggebers, bei Mängeln den Kaufpreis oder die Vergütung herabzusetzen.
Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Preisminderung, Wertminderung - Rücktritt vom Vertrag
- Der Rücktritt vom Vertrag ist das Recht des Käufers oder Auftraggebers, den Vertrag aufzulösen, wenn ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nacherfüllung fehlschlägt.
Verwandte Begriffe: Vertragsauflösung, Wandlung, Rückabwicklung - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Leistungsabnahme, Übergabe - Oberlicht
- Ein Oberlicht ist ein Fenster, das sich im oberen Bereich einer Wand oder Decke befindet und zur Belichtung des Raumes dient.
Verwandte Begriffe: Dachfenster, Lichtband, Fenster
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Terrassentür falsch geliefert wurde?
Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie dem Lieferanten eine Frist zur Nachbesserung. Verweisen Sie auf Ihr Recht auf Nacherfüllung. - Welche Rechte habe ich bei einer falsch eingebauten Terrassentür?
Sie haben Anspruch auf Nachbesserung. Der Handwerker muss den Mangel beseitigen. Gelingt dies nicht, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. - Was ist, wenn der Handwerker den Mangel nicht beseitigen kann?
Sie können einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. - Muss ich dem Handwerker mehrere Versuche zur Nachbesserung einräumen?
Ja, in der Regel muss man dem Handwerker zwei Versuche zur Nachbesserung einräumen. - Was bedeutet "Abnahme der Leistung"?
Die Abnahme ist die Bestätigung, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Sie sollten die Leistung genau prüfen, bevor Sie sie abnehmen. - Kann ich Schadensersatz fordern, wenn die Terrassentür falsch eingebaut wurde?
Ja, wenn Ihnen durch den fehlerhaften Einbau ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz fordern. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers oder Handwerkers. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
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Terrassentür-Mangel: Schriftliche Mängelanzeige & Nachbesserung
Moin
Hallo Jens,
was Du zu erwarten hast hängt von den Fakten ab:
Entweder hat die Firma geliefert und eingebaut wie bestellt und gefordert. Dann ist alles OK
Oder Sie hat falsch geliefert und eingebaut. Dann schriftl. Mangel anzeigen und Nachbesserung fordern (das kann je nachdem bis zur Neuanfertigung gehen).
Gruß Andre -
Terrassentür-Oberlicht: Messfehler bei Neubestellung – Was tun?
Das neu gefertigte Terrassenelement sollte ca. 4 cm ...
Das neu gefertigte Terrassenelement sollte ca. 4 cm niedriger sein. Das Ausmessen haben die Fenstermonteure übernommen. Das Element insgesamt passt.
Wir haben nichts Schriftliches hinschtlich dieser Neubestellung. Wir sind davon ausgegangen, dass das Oberlicht identisch bleibt, wie alle anderen Fenster im Haus und wie auch vorher bestellt.
Also nicht 370 mm, sondern 270 mmm. Es kommt uns auch sehr unlogisch vor, dass man, wenn ein Element kleiner werden soll, dass Oberlicht vergrößert, die Türen aber verkleinert.
Für weitere Äußerunen wären wir dankbar!
Gruß
Jens -
Terrassentür: Optischer Mangel – Oberlicht-Höhe vertraglich zusichern!
also
schriftlich den optischen Mangel anzeigen! Wenn ursprünglich vereinbart war, dass das Oberlicht der Tür die gleiche Glashöhe haben soll wie die oberen Glasfelder der Fenster hast Du gute Karten denn dann fehlt ja eine zugesicherte Eigenschaft. Dies müsste eigentlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Auftrag hervorgehen. Schau da mal nach und gib Bescheid.
Gruß Andre -
ups
Kommataste ist kaputt. -
Terrassentür-Auftrag: Mangel bestätigt – Oberlicht-Sprossen laut Vertrag
Hallo nochmal! Folgender Wortlaut der ursprünglichen Auftragsbestätigung: 1665x2545 ...
Hallo nochmal!
Folgender Wortlaut der ursprünglichen Auftragsbestätigung:
1665x2545 DL DKR Stulpt. m. 2. tl. festst. Oberlicht mit Blindflg. (sichtbare Glashöhe 270 mm) in den Oberlichtern jeweils 1x senkr. Sprosse
Es scheint ja nach deiner und auch unserer Meinung ein klarer Mangel vorzuliegen. Wir sind natürlich sehr enttäuscht, wegen der ganzen Verzögerungen, die jetzt schon wieder eintreten. Hinzu kommen jetzt erhöhte Heizkosten etc. Inwiefern kann man da von der Firma ein Entgegenkommen erwarten.
Gruß Jens -
Terrassentür-Reklamation: Anwalt einschalten? Aufwand vs. Nutzen
erwarten
werdet ihr wohl nichts können. Wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht. Seit froh wenn Ihr die Tür schnellstmöglich neu gefertigt bekommt. Vielleicht hättet Ihr über einen Anwalt die Möglichkeit noch etwas zu bekommen aber das dürfte sehr schwierig werden und: IST ES DAS Wert? Eher nicht für die paar € nochmals Geld in die Hand zu nehmen (für den Anwalt) und eure Nerven zu strapazieren.
Also wie oben geschrieben Verfahren und gut is.
Gruß Andre -
Terrassentür-Problem: Hoffnung auf Entgegenkommen der Fenster-Firma
Danke für die Antworten. Einen Anwalt werden wir ...
Danke für die Antworten. Einen Anwalt werden wir sicher nicht einschalten. Wir haben aber die Hoffnung, dass die Firma uns irgendwie entgegen kommt. Vielleicht hat aber auch das produzierende Werk einen Fehler gemacht.
Gruß Jens -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Terrassentür Falschlieferung: Rechte, Messfehler & Lösung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine falsch gelieferte Terrassentür mit Messfehlern im Oberlicht. Es wird die Vorgehensweise zur Mängelanzeige, die Bedeutung der Auftragsbestätigung und die Abwägung eines Rechtsstreits diskutiert. Die Experten raten zur schriftlichen Mängelanzeige und zur Prüfung der Auftragsbestätigung auf zugesicherte Eigenschaften bezüglich der Fenster und Türen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, Mängel schriftlich anzuzeigen und Nachbesserung zu fordern, wie im Beitrag Terrassentür-Mangel: Schriftliche Mängelanzeige & Nachbesserung erläutert wird. Dies ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bei Falschlieferung oder Einbaufehlern.
📊 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Auftragsbestätigung (siehe Terrassentür-Auftrag: Mangel bestätigt – Oberlicht-Sprossen laut Vertrag) ist ein wichtiges Dokument, um die vereinbarten Eigenschaften der Terrassentür, insbesondere die Höhe des Oberlichts und die Sprossen, nachzuweisen. Abweichungen davon stellen einen klaren Mangel dar.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Auftragsbestätigung genau und vergleichen Sie die dort genannten Maße und Eigenschaften mit der gelieferten Terrassentür. Dokumentieren Sie alle Abweichungen schriftlich und fordern Sie die Fenster-Firma zur Nachbesserung auf. Wägen Sie die Kosten und den Nutzen eines Rechtsstreits ab, wie im Beitrag Terrassentür-Reklamation: Anwalt einschalten? Aufwand vs. Nutzen diskutiert wird.
Die Expertenmeinungen raten dazu, zunächst auf ein Entgegenkommen der Firma zu hoffen (Terrassentür-Problem: Hoffnung auf Entgegenkommen der Fenster-Firma), bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine gütliche Einigung ist oft der schnellste und kostengünstigste Weg, um das Problem mit der Terrassentür zu lösen. Die Kommunikation sollte stets schriftlich erfolgen, um alle Vereinbarungen und Zusagen zu dokumentieren.
Die Diskussion zeigt, dass Messfehler bei Fenstern und Türen, insbesondere bei Terrassentüren mit Oberlicht, häufig vorkommen. Eine sorgfältige Prüfung der Auftragsbestätigung und eine frühzeitige Mängelanzeige sind entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren und eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Die Beiträge geben wertvolle Einblicke in die Vorgehensweise bei solchen Baumängeln im Altbau und Neubau.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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