Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Der Thread behandelt Probleme mit einer Fensterfirma bezüglich Vertrag, Aufmaß und Mängeln. Diskutiert werden die Gültigkeit mündlicher Verträge, die Bedeutung der Auftragsbestätigung und die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. Ein wichtiger Punkt ist die Vertretungsberechtigung von Vertriebsmitarbeitern und die korrekte Fristsetzung bei Mängelbeseitigung. Abschließend wird dem Fragesteller Mut zugesprochen, die Situation durchzustehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?
Ich habe vor kurzem eine Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststofffenstern einschl. Beschlags- und Verglasungsarbeiten und Rollladenarbeiten durchgeführt.
Es kamen die Angebote zurück und der Mindestfordernde sollte dann den Auftrag erhalten. Da der Montagetermin recht knapp war, habe ich mich telefonisch bei der Firma, die den Auftrag bekommen sollte, erkundigt, ob sie den Termin auch eingehalten kann. Dies wurde mir zugesichert.
Ich habe sodann den Bauvertrag ausgestellt und zur Firma geschickt. Gleichzeitig fand der gemeinsame Aufmaßtermin statt. Mir sollte dann eine Aufmaßliste zugefaxt werden, damit ich meinen Freigabevermerk draufsetzen kann. Nun sollen die Fenster nächste Woche laut vertraglicher Vereinbarung montiert werden. Mir liegt jedoch bis heute weder der Vertrag noch die Aufmaßliste vor. Ich habe somit heute bei der Firma angerufen und nach den Unterlagen gefragt. Mir wurde geantwortet, dass der Vertrag fertig unterschrieben zur Absendung bereit läge, jedoch erst im Hause abgeklärt werden müsse, ob der Termin eingehalten werden könne. Da die Aufmaßlisten noch nicht "abgesegnet" sind, können die Scheiben ja nicht nicht bestellt sein.
Es gilt doch zum Zustandekommen eines Vertrages der Grundsatz: Angebot - Annahme, oder?
Was würdet Ihr in meinem Falle tun?
Grüße
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ohne schriftlich vorliegenden, unterschriebenen Vertrag und freigegebene Aufmaßliste darf keine Fensterlieferung oder Montage erfolgen – andernfalls drohen unwiderrufliche Bauschäden, Schimmelbildung und volle Kostentragung durch den Auftraggeber.
🔴 KRITISCH: Ein mündlicher Vertragsabschluss ist bei Bauverträgen mit Verbrauchern rechtlich unwirksam (§ 650j BGBAbk.); alleine die Absendung von Unterlagen begründet keinen Vertrag.
⚠️ WICHTIG: Jede Vorleistung (z. B. Anzahlung, Baustellenzugang, Montageterminvereinbarung) vor Vorlage der vertraglichen Grundlagen ist rechtlich riskant und entzieht dem Auftraggeber seine Rücktrittsrechte.
⚠️ WICHTIG: Fehlmaße bei Fenstern führen unmittelbar zu Wärmebrücken, Feuchteschäden und Energieverlusten – eine fachkundige Baukontrolle vor und nach Einbau ist zwingend erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einer Fensterfirma haben. Da der Sachverhalt komplex ist, kann ich Ihnen nur allgemeine Hinweise geben.
Vertragliche Grundlagen: Prüfen Sie den Bauvertrag genau. Was wurde vereinbart? Gibt es einen Freigabevermerk für die Aufmaßlisten? Die Aufmaßlisten sind entscheidend für die Bestellung der Fenster.
Aufmaß und Ausführung: Weichen die gelieferten Fenster vom Aufmaß ab, liegt ein Mangel vor. Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie der Firma eine Frist zur Nachbesserung.
Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Absendung von Unterlagen allein bedeutet noch keinen Vertragsabschluss.
🔴 Gefahr: Wenn die Fenster nicht fachgerecht eingebaut werden, kann es zu Wärmebrücken, Schimmelbildung und Bauschäden kommen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Kommunikationen schriftlich.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Bauvertragsrecht, bei der ein Auftraggeber nach einer Ausschreibung und mündlicher Zusage auf die schriftliche Vertragsbestätigung und Aufmaßliste wartet. Die Kernproblematik liegt in der Diskrepanz zwischen mündlicher Zusage und fehlender schriftlicher Dokumentation, was rechtliche Unsicherheiten schafft.
✅ Zustimmung: Ihre Annahme zum Vertragsschluss ist grundsätzlich richtig: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Allerdings liegt hier ein komplexerer Fall vor, da die Firma den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgesandt hat und die Aufmaßliste fehlt. Ohne diese Unterlagen ist die genaue Leistungspflicht nicht definiert.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Scheiben nicht bestellt sein können, ist korrekt. Ohne abgesegnete Aufmaßliste können die Fenster nicht produziert werden. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Montagetermin höchstwahrscheinlich nicht eingehalten werden kann, was ein erhebliches Risiko für den Bauablauf darstellt.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass Sie als Auftraggeber bereits einen Bauvertrag ausgestellt haben. Dies könnte als verbindliches Angebot gewertet werden. Die Firma hat jedoch noch nicht angenommen. Sie sollten dringend schriftlich (per Einschreiben) eine Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen und Vertragsbestätigung setzen, um Ihre Rechte zu wahren.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Firma den Termin nicht einhalten kann und Sie als Auftraggeber möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Sie bereits Vorleistungen erbracht haben. Zudem könnte die mündliche Zusage rechtlich schwer durchsetzbar sein.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie der Firma umgehend eine schriftliche Frist von 3-5 Werktagen zur Vorlage des unterschriebenen Vertrags und der Aufmaßliste. Drohen Sie für den Fall der Nichteinhaltung den Rücktritt vom Vertrag an. Parallel dazu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, ob Sie bereits einen wirksamen Vertrag haben. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Ziehen Sie in Erwägung, eine Ersatzfirma zu kontaktieren, um den Bauablauf nicht zu gefährden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Vertragsunsicherheit im Baugewerbe: Ein Bauherr hat einen Auftrag vermeintlich vergeben, doch weder der schriftlich ausgestellte Vertrag noch die vertraglich vorausgesetzte Aufmaßliste liegen vor – und die Leistungserbringung soll bereits unmittelbar bevorstehen.
🔴 Gefahr: Ohne schriftlich vorliegenden, unterschriebenen Vertrag und ohne freigegebene Aufmaßliste besteht keine wirksame vertragliche Grundlage für die Fensterlieferung und -montage. Dies birgt erhebliche Risiken: Fehlmaße führen zu Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen, die Kosten- und Terminverantwortung ist unklar, und im Streitfall fehlt der rechtliche Nachweis für vereinbarte Leistungen, Preise und Fristen.
⚠️ Korrektur: Der Grundsatz "Angebot – Annahme" gilt zwar grundsätzlich, doch bei Bauverträgen über Verbraucher ist nach § 650j BGB zwingend ein schriftlicher Vertrag erforderlich – mündliche Zusagen oder telefonische Terminzusicherungen reichen nicht aus und begründen keine verbindliche Vertragsbindung.
➕ Ergänzung: Die Aufmaßliste ist kein bloßes Formalitätsdokument: Sie ist vertragsrechtlich Teil des Leistungsverzeichnisses und bildet die Grundlage für die Herstellung maßgenauer Fenster. Ohne Ihre schriftliche Freigabe liegt keine verbindliche Bestellung vor – die Firma darf daher rechtmäßig keine Verglasung oder Beschläge bestellen.
❌ Widerspruch: Die Aussage "der Montagetermin war recht knapp" rechtfertigt keine Vertragsumgehung. Auch bei Zeitdruck darf die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht vernachlässigt werden – andernfalls trägt allein der Bauherr das Risiko für Fehlleistungen oder Rückabwicklung.
✅ Zustimmung: Ihre Nachfrage nach den fehlenden Unterlagen ist vollkommen richtig und rechtlich geboten – ein Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche vertraglichen Dokumente unverzüglich zu übermitteln, sobald sie vorliegen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich – per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben – die unverzügliche Übersendung des vollständig unterschriebenen Vertrags und der freigegebenen Aufmaßliste. Bis zum Eingang beider Dokumente ist jeder Montagetermin rechtlich unverbindlich; vereinbaren Sie keinerlei Vorleistungen oder Anzahlungen. Sollte die Firma innerhalb von 5 Werktagen nicht reagieren, beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zur Prüfung der Vertragslage und ggf. zur Abmahnung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Ohne schriftlichen Vertrag und freigegebene Aufmaßliste liegt keine verbindliche Vertragsgrundlage vor.
- Alle drei warnen vor den Folgen eines unkalkulierten Einbaus: Wärmebrücken, Schimmel, Bauschäden.
- Alle drei sehen schriftliche Dokumentation (Einschreiben, Lesebestätigung) als zentrale Handlungsgrundlage an.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont allgemein das Mängelrecht, aber ohne klare Zuordnung der Vertragswirksamkeit; DeepSeek und Qwen gehen stärker auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen (Schriftform, § 650j BGB) ein.
- DeepSeek sieht eine mögliche Vertragseffektivität schon durch Ausstellung des Vertrags durch den Auftraggeber; Qwen betont strikt die fehlende Annahme und die gesetzliche Schriftformzwang.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt explizit die vertragsrechtliche Funktion der Aufmaßliste als Teil des Leistungsverzeichnisses – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nur implizit.
- DeepSeek erwähnt konkret die drohende Kostenhaftung bei Vorleistungen; GoogleAI und Qwen thematisieren das Risiko, aber ohne gleiche terminliche Spezifizierung („3–5 Werktage“).
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht klar der Einschätzung, „der Montagetermin war recht knapp“ könne Vertragsumgehungen rechtfertigen – GoogleAI und DeepSeek gehen hier nicht kategorisch auf die Rechtswidrigkeit ein.
- Qwen stellt die mündliche Zusage ausdrücklich als „rechtlich nicht durchsetzbar“ dar; DeepSeek hält sie für „schwer durchsetzbar“, GoogleAI nicht näher einordnend.
👉 Empfehlung:
- Durchgesetzt wird stets die strengere, rechtskonforme Auffassung: Qwens Betonung der Schriftformpflicht (§ 650j BGB) und der Unwirksamkeit mündlicher Zusagen wird priorisiert – Vorsichtsprinzip gilt vor pragmatischer Auftragsabwicklung.
- Die Fristsetzung von DeepSeek (3–5 Werktage) wird mit Qwens Forderung nach schriftlicher Fristsetzung (Einschreiben/E-Mail mit Lesebestätigung) konsolidiert.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertragswirksamkeit ohne Unterschrift ❌ Alle KI-Modelle lehnen einen wirksamen Vertrag bei fehlender Unterschrift ab; Qwen untermauert dies mit § 650j BGB – mündliche Zusagen sind unwirksam. Funktion der Aufmaßliste ✅ Konsens: Die Aufmaßliste ist kein Formalitätsdokument, sondern vertragsrechtlich zwingende Leistungsgrundlage – ohne Freigabe darf nicht produziert oder eingebaut werden. Risiko von Vorleistungen ✅ Konsens: Jede Vorleistung vor Vorlage beider Dokumente (Vertrag & Aufmaßliste) gefährdet Rechte und erhöht Haftung – alle Modelle warnen davor. Handlungsempfehlung zur Dokumentation ✅ Konsens: Schriftliche Fristsetzung (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) ist zwingend, um Rechte zu wahren und Beweislage zu sichern. Rechtliche Beratung ⚠️ Alle empfehlen Rechtsberatung – GoogleAI und Qwen nennen explizit „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“, DeepSeek lediglich „Anwalt für Baurecht“. 👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie der Fensterfirma umgehend eine schriftliche Frist von 5 Werktagen zur Übersendung des vollständig unterschriebenen Vertrags und der von Ihnen freigegebenen Aufmaßliste. Bis zum Eingang beider Dokumente unterlassen Sie jegliche Vorleistung, Terminvereinbarung oder Baustellenzugang. Bei Nichteinhaltung beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unwirksamer Vertrag durch fehlende Schriftform (§ 650j BGB) Kein Rücktrittsrecht, keine Mängelansprüche, volle Kostentragung für eventuelle Nachbesserungen 🔴 Risiko Fehlmaße bei Fenstern ohne validierte Aufmaßliste Wärmebrücken, Feuchteschäden, Bauschäden, Schimmelbildung, Sanierungskosten bis zu 50.000 € 🔴 Risiko Vorleistungen (Anzahlung, Baustellenzugang) vor Vertragsabschluss Verlust der Rücktrittsrechte, Beweislastumkehr, faktische Zwangsbindung an die Firma 🔴 Risiko Mündliche Terminzusagen ohne schriftliche Vertragsbestätigung Keine Terminhaftung, keinerlei Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung, Bauverzögerung auf Ihre Kosten 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Mängel oder Kommunikation Gerichtlich nicht nachweisbare Ansprüche, Ausschluss von Gewährleistungsrechten durch Verjährung oder Beweisnot ✅ Chance Frühzeitige, klare Fristsetzung per Einschreiben Schafft klare Rechtsgrundlage, ermöglicht Rücktritt oder Schadensersatz, stärkt Verhandlungsposition ✅ Chance Strikte Einhaltung der Schriftform vor Leistungsbeginn Rechtssichere Vertragsbasis, vollumfänglicher Gewährleistungsanspruch, klare Preise/Fristen ✅ Chance Parallelkontakt zu einer Ersatzfirma (ohne Vertragsbindung) Sicherstellung des Bauablaufs, Druck auf Hauptfirma, Vermeidung von Zeitverlust ✅ Chance Professionelle Baubegleitung durch Sachverständigen vor Einbau Fehlervermeidung bereits in der Planung, rechtssichere Dokumentation, Schadensvorbeugung ✅ Chance Verwendung einer standardisierten Bauvertragsvorlage mit Anlagenliste Rechtssicherheit bei zukünftigen Projekten, klare Zuordnung von Leistungen, Risikominimierung Orientierungshilfen
- Vertragsgrundlagen einfordern: Senden Sie der Fensterfirma noch heute ein Einschreiben mit Fristsetzung (5 Werktage) zur Übersendung des vollständig unterschriebenen Vertrags und Ihrer schriftlich freigegebenen Aufmaßliste.
- Keine Vorleistung vor Vertragsabschluss: Unterlassen Sie jegliche Anzahlung, Baustellenzugang, Terminvereinbarung oder Materialbestellung – bis beide Dokumente vorliegen und von Ihnen gegenzeichnen wurden.
- Rechtsberatung in Auftrag geben: Kontaktieren Sie noch diese Woche einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (z. B. über die Rechtsanwaltskammer oder Plattformen wie anwalt.de) zur Prüfung der aktuellen Lage und ggf. zur Abmahnung.
- Mängeldokumentation starten: Sammeln Sie alle bisherigen E-Mails, SMS, Aufmaßunterlagen, Angebotsschreiben und Notizen zu mündlichen Gesprächen – ordnen Sie sie chronologisch und speichern Sie Kopien sicher ab.
- Ersatzfirma recherchieren: Recherchieren Sie innerhalb von 48 Stunden zwei bis drei seriöse Fensterfirmen mit Bauvertragserfahrung und fragen Sie schriftlich nach deren Kapazität und Konditionen – ohne Vertragsbindung.
- Sachverständigen hinzuziehen: Beauftragen Sie noch vor der geplanten Montage einen unabhängigen Bausachverständigen (z. B. über die Ingenieurkammer oder bausachverstaendige.de), um Aufmaß und Vertragsunterlagen prüfen zu lassen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung von Bauteilen oder Flächen, um die Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauleistungen zu schaffen.
Verwandte Begriffe: Bauaufnahme, Bestandsaufnahme, Vermessung. - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Instandsetzung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert dem Besteller zu, dass das Werk zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel. - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die übliche Verwendung zulässt. Mängel können sowohl optischer als auch funktionaler Natur sein.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler. - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Bestellers, vom Unternehmer die Beseitigung von Mängeln an seinem Werk zu verlangen. Sie umfasst die Mängelbeseitigung oder die Lieferung eines mangelfreien Werkes.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Ersatzlieferung. - Angebot
- Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung einer Partei, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Es muss so formuliert sein, dass die andere Partei es durch eine einfache Annahmeerklärung annehmen kann.
Verwandte Begriffe: Antrag, Offerte, Kostenvoranschlag. - Vertrag
- Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die rechtlich bindend ist. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande und begründet Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien.
Verwandte Begriffe: Vereinbarung, Abkommen, Übereinkunft.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Fenster nicht dem Aufmaß entsprechen?
Dokumentieren Sie die Abweichungen schriftlich und setzen Sie der Fensterfirma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Fordern Sie die Korrektur des Mangels. - Wie widerrufe ich einen Bauvertrag?
Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten. - Was ist ein Freigabevermerk?
Ein Freigabevermerk bestätigt, dass Sie die Aufmaßlisten geprüft und freigegeben haben. Damit bestätigen Sie die Richtigkeit der Maße für die Fensterbestellung. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln an den Fenstern?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind. - Was bedeutet Gewährleistung im Fensterbau?
Die Gewährleistung sichert Ihnen zu, dass die Fenster zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Treten später Mängel auf, muss der Handwerker diese beheben, sofern sie nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. - Wie lange dauert die Gewährleistung bei Fenstern?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. - Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Vertrag?
Ein Angebot ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot angenommen wird und beide Parteien sich einig sind. - Was ist ein Bauvertrag?
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Errichtung, die Instandsetzung oder den Umbau eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
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Wie fehlerhafter Einbau zu Schimmelbildung führen kann und was Sie dagegen tun können.
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Vertragsrecht: Schriftliche Auftragsbestätigung bei Fensterfirmen
Das sollten Sie ...
Das sollten Sie als "alter" Hase doch wissen, dass ein rechtsverbindlicher Auftrag erst mit erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung zustande gekommen ist.
Oftmals sind die "Vertreter" des Unternehmens überhaupt nicht zeichnungsberechtigt, und die vorher geführten Gespräche sind als "verkaufsgespräche" zu werten. -
Fenstervertrag: Mündliche Vereinbarung – Nachweisproblematik
Rein theoretisch..
... ist der Vertrag mit der Firma - mündlich-zustande gekommen und die müssten fristgemäß liefern.
Rein praktisch können Sie das Ganze aber nicht nachweisen und damit sind Sie wohl leider schlecht dran. -
Vertretungsberechtigung: Mündlicher Fenstervertrag mit Vertriebsmitarbeiter?
@Grimm
Da die Firmen meist juristische Personen sind, kann ein Vertrag - wenn auch mündlich - doch nur dann Zustandekommen, wenn eine Vertretungsberechtigung vorliegt; also bei mündlicher Verhandlung mit dem Geschäftsführer oder anderen Handlungsbevollmächtigten Personen.
Ein Gespräch mit einem Vertriebsmitarbeiter ist m.E. nicht Grundlage für das Zustandekommen eines Vertrages.
Ist lediglich meine Meinung. -
Fenster Angebot & Annahme: Vertragsabschluss nach BGB §145
Angebot + Annahme = Vertrag
Bei einem Angebot handelt es sich um eine Willenserklärung, einen Antrag nach § 145 BGBAbk.. Wird das Angebot (der Antrag) angenommen, ist der Vertrag zustande gekommen. Voraussetzung: keine Änderungen im Auftragsschreiben. Dann wird nämlich das Auftragsschreiben zum Antrag, der erst angenommen werden muss. Beispiel:- A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben "gemäß Angebot" folgt. Vertrag zustande gekommen.
- A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben x Fenster Preis y folgt, Termin darin neu festgesetzt auf 15.5.2003. Kein Vertrag zustande gekommen.
- A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben x Fenster Preis y folgt, Termin darin neu festgesetzt auf 15.5.2003. Auftragsbestätigung folgt. Vertrag zustande gekommen.
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Fenster Angebot: Bestimmtheit und Vollmacht entscheidend
ergänzend
Von einem Angebot im Sinn des § 145 BGBAbk. kann man natürlich nur sprechen, wenn es hinreichend bestimmt ist und mit einem einfachen "ja ich will" angenommen werden kann. Zusätze wie "freibleibend" oder "vorbehaltlich" sind da schädlich. Auch muss es vom Richtigen abgegeben werden. Wie Basqué schrieb, kann nicht B eine Willenserklärung für A abgeben, wenn er keine Vollmacht hat. -
Fensterfirma: Vertrag trotz fehlender Vertretungsmacht?
Vertreter ohne Vertretungsmacht ...
also, ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man keine Aussagen zum Zustandekommen eines Vertrages machen. Jedenfalls - theoretisch - kann unter Umständen auch jemand, der nicht vertretungsberechtigt (im Verhältnis zu seiner Firma) ist, nach außen (zum Kunden hin) aber so auftritt, sehr wohl einen Vertrag für die Firma bindend abschließen, sofern der Kunde davon ausgehen konnte, dass Vertretungsmacht vorliegt. Es ist aber eine akademische Debatte, aus der Ferne kann ich das nicht beurteilen, am besten gegebenenfalls zum Anwalt gehen, Erstberatung. -
Liefertermin im LV: Duldungsvollmacht bei Fensterfirmen?
war im LVAbk. ein Liefertermin bestimmt?
Ja, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht (Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht) kann dazu führen. Das Thema wäre relevant, wenn ein nicht Bevollmächtigter das LV unterschrieben hätte. Die Fensterfirma des Fragestellers scheint hier gar nicht bestreiten zu wollen dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nur die Terminvereinbarung scheint unklar zu sein. Wurde der Liefertermin bereits im LV bestimmt? -
Fenstervertrag: Terminverschiebung und Fixierung im Vertrag
Nicht ganz!
Im LVAbk. war ein anderer noch früherer Termin bestimmt, den wir gemeinsam (Verkäufer und Firma) verschoben haben und ich bei Ausfertigung des Vertrages dann entsprechend fixiert habe (Vorher nochmal angerufen, ob der Termin auch wirklich einzuhalten ist!) -
Fenstervertrag: Auftragsbestätigung vs. Angebot und Annahme
@Basque
Hallo Herr Basque!
Um nochmal auf Ihren eingangs aufgeführten Beitrag zurückzukommen: Selbstverständlich weiß ich als "alter" Hase, wie derselbe hinläuft. aber gerade in solchen Dingen gibt es immer wieder juristische Spitzfindigkeiten. Ich bin nämlich nicht der Meinung, dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn eine Auftragsbestätigung erstellt wird. Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme - alles andere sind m.E. nur Formalien. Und in meinem Fall handelt es sich um einen echten Grenzfall, wo es wohl um eben diese Spitzfindigkeiten geht. aber trotzdem "Danke" für Ihre Beiträge! -
Fenster Mängel: Fristsetzung bei fehlerhafter Haustür
Jetzt weiß ich inzwischen auch, warum die Unterschrift so verzögert wurde.
Die Fenster wurden fristgerecht eingebaut. Die Röllläden schon nicht mehr und die Haustüre fehlerhaft. Die Beseitigung der Mängel dauert nunmehr 7 Wochen. Habe schon mehrfach gerügt und Frist gesetzt. Letzte Frist läuft Dienstag aus. Es kann doch nicht so schwer sein, einen Kunststoffflügelrahmen in blau (Fabrikat Thyssen) mit einer blauen dpi-Türfüllung, ein Edelstahlgriff der Fa. Reckendrees und eine Isolierglasscheibe zu bestellen und einzubauen. Die Firma schiebt ihre Verzögerung auf die verspätete Lieferung der Türfüllung. Sie meint, dass blaue Türfüllungen bei dpi nur chargenweise hergestellt werden, die Bestellungen erst gesammelt würden und dann bei Eingang von einer bestimmten Anzahl Bestellungen der Maschinenpark umgestellt würde - was natürlich großer Blödsinn ist. Der Mitarbeiter der Fensterfirma erzählte mir mehrfach, er habe Auftragsbestätigungen vorliegen, in dem ein "Vielleicht-Lieferungstermin" stände. Faxen zur Einsicht wollte er die Teile aber nicht. Hier wurde offenbar nur gelogen. Darum auch der Eiertanz mit dem Vertrag -
Pechsträhne bei Fenstermontage: Aufmunterung für Plecker
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Fensterprobleme: Durchhalten trotz Schwierigkeiten!
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Daumendrücken: Hoffnung auf gute Wendung im Fensterbau
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Fenster-Update: Ich halte euch auf dem Laufenden!
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Probleme mit einer Fensterfirma bezüglich Vertrag, Aufmaß und Mängeln. Diskutiert werden die Gültigkeit mündlicher Verträge, die Bedeutung der Auftragsbestätigung und die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. Ein wichtiger Punkt ist die Vertretungsberechtigung von Vertriebsmitarbeitern und die korrekte Fristsetzung bei Mängelbeseitigung. Abschließend wird dem Fragesteller Mut zugesprochen, die Situation durchzustehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenstervertrag: Mündliche Vereinbarung – Nachweisproblematik kann ein mündlicher Vertrag zwar theoretisch gültig sein, ist aber schwer nachweisbar. Daher ist eine schriftliche Auftragsbestätigung ratsam.
✅ Zusatzinfo: Ein Angebot im Sinne des § 145 BGB muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zusätze wie "freibleibend" angenommen werden können, wie im Beitrag Fenster Angebot: Bestimmtheit und Vollmacht entscheidend erläutert wird. Die Vertretungsberechtigung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Fenster Mängel: Fristsetzung bei fehlerhafter Haustür wird die Problematik von Mängeln und deren Beseitigung thematisiert. Es ist wichtig, Mängel rechtzeitig zu rügen und Fristen zur Beseitigung zu setzen, um seine Rechte zu wahren.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit einer Fensterfirma sollte man zunächst den Vertrag prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Die Beiträge Vertragsrecht: Schriftliche Auftragsbestätigung bei Fensterfirmen und Fensterfirma: Vertrag trotz fehlender Vertretungsmacht? geben wichtige Hinweise zum Zustandekommen eines Vertrages und zur Vertretungsberechtigung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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