Brandschutztüren für WE-Türen in Mehrfamilienhäusern: LBO Brandenburg, Anforderungen & Kosten?
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Brandschutztüren für WE-Türen in Mehrfamilienhäusern: LBO Brandenburg, Anforderungen & Kosten?

Hallo liebe Fachwelt,
in der LBOAbk. Brandenburg soll es die Festlegung gegeben haben, dass bei neu errichteten Mehrfamilienhäusern grundsätzlich alle Wohnungseingangstüren SELBSTSCHLIESSEND, RAUCHDICHT und T30 sein müssen. Habe dies leider nicht finden können. Wo steht sowas (in einem Kommentar zur BrbBO)? Oder ist es mittlerweile abgeschafft, sodass ich vergebens suche? Oder gilt dieser Unsinn (SELBSTSCHLIESSEND) tatsächlich noch immer?
Frage: Wozu müssen Wohnungstüren selbstschließend sein wenn eh jeder Mieter darauf bedacht ist seine Tür geschlossen zu halten?! Ist das überzogener Diensteifer von uns Ossis oder macht das tatsächlich irgendeinen Sinn? (PS: Bin selbst ein Neubundländer also darf ich das wohl so kritisieren ohne poitisch unkorrekt zu sein.)
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    Ich verstehe, dass Sie Informationen zu den Anforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in Mehrfamilienhäusern gemäß der Landesbauordnung (LBOAbk.) Brandenburg suchen. Konkret geht es um die Festlegung, dass diese Türen selbstschließend, rauchdicht und T30-klassifiziert sein müssen.

    Wichtige Punkte:

    • LBO Brandenburg: Die genauen Anforderungen an WEAbk.-Türen sind in der LBO Brandenburg und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt.
    • Selbstschließend: Wohnungseingangstüren müssen in der Regel selbstschließend sein, um im Brandfall ein schnelles Schließen zu gewährleisten.
    • Rauchdicht: Die Rauchdichtheit verhindert die Ausbreitung von Rauch in andere Bereiche des Gebäudes.
    • T30: Die Feuerwiderstandsklasse T30 bedeutet, dass die Tür einem Brand mindestens 30 Minuten standhalten muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die aktuelle Fassung der LBO Brandenburg und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Kontaktieren Sie die zuständige Baubehörde oder einen Brandschutzexperten, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauvorhaben, Brandschutz und anderen sicherheitsrelevanten Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Brandschutzverordnung
    Brandschutztür
    Eine Brandschutztür ist eine Tür, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit verhindert. Sie ist nach ihrer Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30, T90) klassifiziert.
    Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, T30, T90
    Feuerwiderstandsklasse
    Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil (z.B. eine Tür oder Wand) einem Brand standhalten kann, ohne seine Funktion zu verlieren. Sie wird in Minuten angegeben (z.B. 30 Minuten = T30).
    Verwandte Begriffe: T30, T90, Feuerbeständigkeit, Brandverhalten
    Rauchdichtheit
    Rauchdichte Bauteile verhindern, dass Rauch im Brandfall durch Fugen und Öffnungen dringt. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet.
    Verwandte Begriffe: Rauchschutz, Dichtung, Brandrauch, Rauchentwicklung
    Selbstschließend
    Ein selbstschließendes Bauteil (z.B. eine Tür) schließt sich automatisch nach dem Öffnen. Dies wird in der Regel durch einen Türschließer erreicht.
    Verwandte Begriffe: Türschließer, Brandschutz, Sicherheit, Automatik
    T30
    T30 ist eine Feuerwiderstandsklasse, die besagt, dass ein Bauteil (z.B. eine Tür) einem Brand mindestens 30 Minuten standhalten muss.
    Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Brandschutz, T90, EI30
    Wohnungseingangstür (WE-Tür)
    Die Wohnungseingangstür ist die Tür, die den Zugang zu einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes ermöglicht. Sie muss in der Regel bestimmte Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Wohnungstür, Brandschutztür, Schallschutz, Sicherheit

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Feuerwiderstandsklasse ist für Wohnungseingangstüren erforderlich?
      Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30) ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie gibt an, wie lange die Tür einem Brand standhalten muss.
    2. Was bedeutet "rauchdicht" bei einer Wohnungseingangstür?
      Rauchdichte Türen verhindern, dass Rauch im Brandfall in andere Bereiche des Gebäudes eindringen kann. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet.
    3. Warum müssen Wohnungseingangstüren selbstschließend sein?
      Selbstschließende Türen gewährleisten, dass die Tür im Brandfall automatisch schließt und somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch behindert.
    4. Wo finde ich die genauen Anforderungen an Wohnungseingangstüren in Brandenburg?
      Die genauen Anforderungen sind in der Landesbauordnung (LBO) Brandenburg und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt.
    5. Was kostet eine T30 Brandschutztür für eine Wohnung?
      Die Kosten für eine T30 Brandschutztür variieren je nach Ausführung, Material und Einbau. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen.
    6. Müssen bestehende Wohnungseingangstüren nachgerüstet werden?
      Ob eine Nachrüstung erforderlich ist, hängt von den geltenden Bauvorschriften und dem Alter des Gebäudes ab. Eine Überprüfung durch einen Fachmann ist empfehlenswert.
    7. Was ist der Unterschied zwischen T30 und T90 Brandschutztüren?
      T30 Türen halten einem Brand 30 Minuten stand, während T90 Türen 90 Minuten Widerstand leisten. Die Wahl hängt von den spezifischen Anforderungen des Gebäudes ab.
    8. Wer darf Brandschutztüren einbauen?
      Der Einbau von Brandschutztüren sollte von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, die über das notwendige Know-how und die entsprechenden Zertifizierungen verfügen.

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  2. T30-RS Türen: Sonderfall im Studentenwohnheim – Brandschutz

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hatte ich mal
    und zwar ging es um ein Studentenwohnheim, dessen erste Wohnungseingangstüren nach der Treppenhaustür zu nahe an dieser lagen. Also nur die beiden ersten Wohnungstüren links und rechts mussten als T30-RS hergestellt werden. Das war damals in Rheinland-Pfalz, ca. 15 Jahre her und eine Einzelentscheidung des Bauamtes bzw. der Brandschutzbehörde. Gestützt wurde die Entscheidung auf die Fluchtweggeschichte im Brandfall.
    • Name:
  3. Brandschutz im MFH: Rauchdichte Wohnungstür verhindert Schlimmeres

    Foto von Martin G. Halbinger

    Hintergrund
    In bisschen Hintergrund warum:
    (fiktive Geschichte)
    In einem 5 geschossigen Mehrfamilienhaus (MFH) brennt es in einer EGAbk.-Wohnung (kleiner Zimmerbrand z.B. Zigarette auf Sofa). Der Bewohner flüchtet übers Treppenhaus nach draußen und "vergisst" im Eifer des Gefechts, die Wohnungstür zu schließen.
    Beim Brand des Sofas entsteht Rauch. Viel und heißer Rauch. Dieser dringt durch die Wohnungstür ins Treppenhaus, steigt nach oben usw.
    Wenn nur einer der anderen Bewohner auch über das Treppenhaus flüchten will, ist er nach 5 Atemzügen bewusstlos und nach spätestens 5 Minuten tot (also bevor er evtl. von Feuerwehrlern gefunden wird ...
    Noch Fragen zu dem "Unsinn"?
  4. T30-RS & Rauchen: Brandgefahr trotz Brandschutztür?

    Foto von

    ja
    habe noch eine Frage zu dem Unsinn 😉
    der Nachbar neben dem mit den T30-RS-Türen ist Nichtraucher. Er lädt  -  um nicht so allein zu sein  -  den rauchenden Besitzer der T30-RS-Tür ein. Sie trinken einen zusammen und die glimmende Zigarette von vorhin bleibt auf dem Sofa liegen. Es kommt zum Schwelbrand mit starker Rauchentwicklung. Die beiden flüchten übers Treppenhaus und lassen in Panik die Tür offen stehen.
    Wattennu?
    Ich bin eh dafür, nur an Nichtraucher zu vermieten 😉
    und kochen dürfense auch nicht tun!
    • Name:
  5. LBO Brandenburg §36: Brandschutzanforderungen an Treppenräume

    Foto von

    Gesetz
    Auszug aus der LBOAbk. Brandenburg:
    § 36 Notwendige Treppenräume und Ausgänge

    (10) In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen
    1. zu Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen, mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen,
    2 zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Türen,
    3. zu sonstigen Räumen und sonstigen Nutzungseinheiten mindestens vollwandige und dichtschließende Türen
    haben.

    (13) Die Absätze 1 bis 5 und 7 bis 11 gelten nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen. "

  6. Klarstellung: Anforderungen an Wohnungstüren im MFH (Brandenburg)

    Foto von

    Erläuterung
    Die Geschichte sollte zeigen, dass Brandschutz kein Unsinn ist.
    Fakt ist, dass bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus (MFH) gemäß § 36 (10) 3. nur vollwandige dichtschließende Türen erforderlich sind. Kein F30, kein RS, kein selbstschließend ...
    Auch wenn manches Sinn machen würde.
  7. WE-Türen im Fluchtweg: Brandschutzanforderungen gemäß LBO

    Foto von

    passt u.U.
    auf Herrn Tilgners Frage, Herr Halbinger, nicht aber auf mein Beispiel. Diese Passi sind in jeder LBOAbk. zu finden. Sie bezeichnen aber ausnahmslos von einem Treppenraum abgehende Türen. Nicht aber Wohnungstüren, die sich in einem räumlich vom Treppenhaus getrennten Flur befinden.
    Für Herrn Tilgner wäre es passend, wenn sich die WEAbk.-Türen im Fluchtweg (Treppenhaus oder offener Flur) befinden, da sie hier dazu dienen würden, den Fluchtweg frei zu halten. Also doch nicht so unsinnig ...
    • Name:
  8. Notwendiger Flur: Brandschutzanforderungen an Wohnungstüren

    Foto von

    @TU
    Der von Ihnen angedachte Flur ist ein notwendiger Flur, der vom Treppenraum durch eine RS-Türe getrennt ist, oder?
    Dann gelten an die Wohnungstüren ähnliche Anforderungen (dichtschließend) wie wenn Sie direkt im Treppenraum wären. (s. § 37)
  9. T30-RS Pflicht: Nur für erste Wohnungstüren im Flur?

    Foto von

    Hm ...
    Entschuldigung, Herr Halbinger, aber das glaube ich nicht.
    Ja, es ist ein Flur, der vom Treppenhaus durch T30-RS-Türen abgetrennt ist und von dem die einzelnen Wohnungstüren abgehen. Lediglich die beiden ersten Türen links und rechts hinter der Treppenhaus-Abschlusstür T30-RS waren als T30-RS (selbstschließend müssen diese sowieso sein) herzustellen. Nicht aber die anderen 20 Wohnungstüren.
    Und für die Herstellung aller von einem eigenständigen Flur abgehenden Wohnungstüren gibt es m.E. keine Verpflichtung, diese in T30 rauchsicher herzustellen.
    • Name:
  10. Dichtschließende Türen: Reicht das laut LBO Brandenburg?

    Foto von

    @TU
    Ich finde keine Begründung warum selbst an den vorderen beiden Türen T30-RS verlangt wurde. Normalerweise reichen vollwandige dichtschließende Türen ohne weitere Brandschutzanforderungen.
    PS: evtl. reden/schreiben wir aneinander vorbei!? Es gibt keine Forderung nach selbstschließenden oder rauchdichten Türen, nur nach dichtschließenden.
  11. Wohnungstüren..

    Foto von Martin G. Halbinger

    ... Wohnungstüren..
  12. DIN 52210: Dichtschließend mit Schallschutz – Lösung gefunden!

    Foto von

    ;-)) )
    jezz hamwers!
    Dichtschließend, mit Schallschutzklasse, nach DINAbk. 52210.
    Da kann ich mich anschließen 😉
    DANKE Herr Halbinger!
    Auch an Herrn Tilgner, der das hier schließlich aushalten musste!
    • Name:
  13. WE-Türen im Treppenhaus: Selbstschließend oder dichtschließend?

    Nun wird der Hund in der Pfanne verrückt ...
    Na was nun selbstschließend oder nich?
    Also folgendes übliches Beispiel:
    Ein Wohnmietgebäude, Zweispänner, ohne Flure, Die WEAbk.-Türen gehen direkt von den Treppenhauspodesten ab.
    Gilt nun seit 1997 in Brandenburg, dass diese Türen nur Volltüren und dichtschließend sein müssen oder sind diese nach wie vor selbstschließend ausubilden, was ich für ausgemachten Schwachsinn halten würde bei Gebäuden mit 6-8 Mietparteien?!
    Und was mich auch interessieren würde, wie und in welchem Paragraphen war es vor 1997 geregelt. Woher kam die Festlegung "selbstschließend" bei Bauten vor 1997 (ältere Fassung der LBOAbk.)?
    Das Für und wieder der vorstehenden Diskussion habe ich wohl verstanden, nicht aber die rechtsverbindliche Festlegung die nun gilt und galt.
    Dennoch vielen Dank an alle Fleißigen!
  14. Wohnungseingangstüren: Anforderungen vor 1997 in Brandenburg?

    ah  -  gerafft!
    Schönen Dank an Herrn Halbinger,
    so habe ich den § 36 Nr. 10 auch verstnden, seit 1997 gilt für Wohnungseingangstüren nur noch vollwandig und dichtschließend als Anforderung. Was mich jetzt noch interessiert ist: Wie war es vorher. Ich kenne viele Hauser, die Anfang der 90er Jahre gebaut wurden in denen wurden selbstschleßende WEAbk.-Türen vom Bauamt gefordert. Auf welcher Rechtsgrundlage?
    Mein Ziel: Ausbauen der nicht mehr bauordnungsrechtlich geforderten Schließer, da sich so eine Menge Wartungsaufwand sparen lässt und andererseits würde dies gleichzeitig ein großes Ärgernis der Mieter beseitigen (Lärmbelästigung durch schwer ins Schloss fallende Türen). Um gegen die seinerzeit bauaufsichtlich geforderten Schließer vorgehen zu können muss ich nur sicher wissen, wo es stand, dass diese damals notwendig waren. Wo es teht, dass sie heute nicht mehr ntig sind, weiß ich ja nun mittlerweile schon.
    Vielen Dank
    ... ud nennen Sie mich in Zukunft "Bruder Leichtsinn", weil mir die tägliche Gebrauchstauglichkeit und Wartungsfaulheit wichtiger ist als m.E. übersteigerter Brandschutz.
    Nochmals Danke
  15. Alte LBO Brandenburg: Suche nach Brandschutzbestimmungen

    Foto von

    sorry
    Ich habe leider keine alte LBO Brandenburg. Höchstens eine alte BayBOAbk. ...
  16. Alte LBO Brandenburg: Anforderungen an Treppenräume (§37)

    ich habe es
    In der alten LBOAbk. stand:
    § 37 Treppenräume
    (9) Öffnungen in Treppenraumwänden und –decken zum Kellergeschoss und zu nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen müssen mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen versehen sein.
    Alle anderen Öffnungen, die nicht ins Freie führen, müssen mit dichten, vollwandigen und selbstschließenden Türen versehen sein; dies gilt nicht für Gebäude geringer Höhe.
    Dies gilt nun nicht mehr!
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Brandschutztüren in Mehrfamilienhäusern (Brandenburg): Anforderungen & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Brandschutzanforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in Mehrfamilienhäusern (MFH) gemäß der Landesbauordnung (LBOAbk.) Brandenburg. Dabei wird insbesondere die Frage behandelt, ob WEAbk.-Türen selbstschließend, rauchdicht und feuerhemmend (T30) sein müssen oder ob vollwandige, dichtschließende Türen ausreichen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Interpretationen der LBO aus, um Klarheit über die geltenden Bestimmungen zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen WE-Türen, die direkt vom Treppenraum abgehen, und solchen, die sich in einem separaten Flur befinden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag LBO Brandenburg §36: Brandschutzanforderungen an Treppenräume müssen Öffnungen zu Kellern, nicht ausgebauten Dachräumen und ähnlichen Räumen in notwendigen Treppenräumen mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag DIN 52210: Dichtschließend mit Schallschutz – Lösung gefunden! wird erwähnt, dass dichtschließende Türen auch Schallschutzanforderungen erfüllen können, was einen zusätzlichen Vorteil darstellt.

    📊 Fakten/Zahlen: Vor 1997 wurden in Brandenburg häufig selbstschließende WE-Türen gefordert, wie im Beitrag Wohnungseingangstüren: Anforderungen vor 1997 in Brandenburg? diskutiert wird. Die Gründe dafür und die entsprechende Rechtsgrundlage sind jedoch unklar.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die aktuellen Brandschutzanforderungen für WE-Türen in Brandenburg zu klären, sollte die aktuelle Fassung der LBO Brandenburg sowie die zugehörigen Kommentare konsultiert werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Baubehörde zu wenden. Beachten Sie auch den Beitrag Klarstellung: Anforderungen an Wohnungstüren im MFH (Brandenburg) für eine detaillierte Erläuterung.

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