Haustürschwelle Höhe: DIN-Normen, Gefahrenpotential & zulässige Maße?
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Haustürschwelle Höhe: DIN-Normen, Gefahrenpotential & zulässige Maße?

Guten Tag an Alle.
Darf der untere Abschluss der Hauseingangstüre außen und innen ca. 2.5-3 cm über den inneren Fliesenbelag und äußeren Betonsteinbelag hochstehen. Ich empfinde das als Zumutung für die tägliche Benutzung und als Gefahrenpotential für die Besucher. Gibt es hierfür eine DINAbk. Norm die das regelt oder wer kann da helfen.
Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grußen
Friedhelm Horsch
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine nicht normgerechte Haustürschwelle kann im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Höhe der Haustürschwelle von 2,5-3 cm über den inneren und äußeren Belag als potenzielles Problem.

    🔴 Gefahr: Eine zu hohe Schwelle stellt eine Stolpergefahr dar, besonders für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.

    DIN 18040-2 regelt die Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Demnach sollte eine Schwelle maximal 2 cm hoch sein und eine Rampe haben. Auch wenn es sich nicht um barrierefreies Bauen handelt, ist eine zu hohe Schwelle unüblich und kann gegen allgemeine Verkehrssicherungspflichten verstoßen.

    Ich empfehle, die Einhaltung der einschlägigen Normen und Richtlinien zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen, einen Sachverständigen für Baurecht oder einen Architekten zu konsultieren, um die Situation vor Ort zu beurteilen und ggf. eine Anpassung der Schwelle vorzunehmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18040-2
    Diese DINAbk.-Norm regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen. Sie legt unter anderem fest, welche Anforderungen an Schwellenhöhen und Rampen gestellt werden, um eine möglichst hindernisfreie Nutzung zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Barrierefreiheit, Wohnungsbau, Schwellenhöhe.
    Verkehrssicherungspflicht
    Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht des Eigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück oder seiner Immobilie keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst die Beseitigung von Gefahrenquellen wie Stolperfallen oder unzureichende Beleuchtung.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Schadensersatz, Sorgfaltspflicht.
    Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Einrichtungen und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
    Verwandte Begriffe: Inklusion, DIN 18040, Zugänglichkeit.
    Schwellenhöhe
    Die Schwellenhöhe bezeichnet den Höhenunterschied zwischen zwei angrenzenden Flächen, beispielsweise zwischen Innen- und Außenbereich an einer Tür. Eine zu hohe Schwelle kann eine Stolpergefahr darstellen.
    Verwandte Begriffe: Stolpergefahr, Übergang, Niveauunterschied.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, objektive Gutachten zu erstellen. Im Baubereich kann ein Sachverständiger beispielsweise die Einhaltung von Normen und Vorschriften überprüfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Baubegleitung.
    Haftungsanspruch
    Ein Haftungsanspruch entsteht, wenn jemand durch das Verschulden einer anderen Person einen Schaden erleidet. Der Geschädigte kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Versicherung.
    Stolpergefahr
    Eine Stolpergefahr bezeichnet eine Situation oder ein Objekt, das das Risiko birgt, dass eine Person stolpert und stürzt. Zu hohe Schwellen, lose Teppiche oder unebene Böden können Stolpergefahren darstellen.
    Verwandte Begriffe: Sturzrisiko, Unfallgefahr, Hindernis.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Norm regelt die Höhe von Haustürschwellen?
      DIN 18040-2 regelt die Barrierefreiheit im Wohnungsbau und gibt vor, dass Schwellen maximal 2 cm hoch sein dürfen. Diese Norm ist jedoch nicht immer bindend, sondern gilt primär für Neubauten und barrierefreie Umbauten.
    2. Was ist die maximale zulässige Höhe einer Haustürschwelle ohne Barrierefreiheit?
      Auch ohne explizite Barrierefreiheit sollte die Schwelle so niedrig wie möglich sein, um Stolpergefahren zu minimieren. Eine Höhe von 2,5-3 cm ist kritisch zu betrachten und sollte vermieden werden.
    3. Was kann ich tun, wenn meine Haustürschwelle zu hoch ist?
      Ich empfehle, einen Fachmann (z.B. Schreiner oder Bausachverständigen) zu Rate zu ziehen. Dieser kann beurteilen, ob eine Anpassung der Schwelle möglich ist, beispielsweise durch Abschleifen oder den Einbau einer Rampe.
    4. Welche rechtlichen Konsequenzen kann eine zu hohe Haustürschwelle haben?
      Wenn durch eine zu hohe Schwelle jemand zu Schaden kommt, können Haftungsansprüche entstehen. Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seinem Grundstück zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht).
    5. Gibt es Ausnahmen von der DIN-Norm für Haustürschwellen?
      Ja, bei Altbauten kann es Ausnahmen geben, wenn eine nachträgliche Absenkung der Schwelle technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dennoch sollte die Stolpergefahr minimiert werden.
    6. Wie kann ich die Stolpergefahr durch eine hohe Schwelle reduzieren?
      Ich empfehle, die Schwelle farblich hervorzuheben und gut zu beleuchten. Zusätzlich kann ein Warnhinweis angebracht werden.
    7. Spielt das Material der Schwelle eine Rolle?
      Ja, das Material spielt eine Rolle in Bezug auf Rutschfestigkeit und Witterungsbeständigkeit. Eine raue Oberfläche kann die Rutschgefahr verringern.
    8. Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Haustürschwellen?
      Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass der Eigentümer dafür sorgen muss, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dazu gehört auch, Stolperfallen wie zu hohe Schwellen zu beseitigen oder zumindest ausreichend zu kennzeichnen.

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  2. Haustürschwelle: Deutsche Regelungen – Mindesthöhe beachten!

    Gibt es
    gibt nichts was nicht in Deutschland geregelt ist. Selbst dieses Forum hat Regeln. 3 cm sind draußen zu wenig min. 15 cm brauchen Sie ohne weitere Vorkehrungen. Tja so ist das mit den Regeln.
  3. Haustürschwelle im Mehrfamilienhaus: Zumutung oder Standard?

    Bop Pao versteht mich nicht
    Herr Pao, ich meine den Haupteingang in ein Mehrfamilienwohnhaus. Es kann doch nicht sein, dass ich jedesmal über eine Schwelle von 3 cm hüpfen muss und das die nächsten 50 Jahre , wenn Gott will. Oder sehen Sie das anders;.)
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  4. Haustürschwelle: Hüpfen oder Schwimmen – Prioritäten setzen!

    doch tu ich
    aber ich würde lieber hüpfen als im Haus schwimmen.
  5. Haustürschwelle: Außen 15 cm korrekt? Innenhöhe problematisch!

    Foto von Helmuth Plecker

    Richtig und falsch
    Außen müssen Sie in der Tat die 15 cm Stufe mind. einhalten  -  also richtig. Innen ist es wohl nicht richtig, wenn die Schwelle 3 cm höher steht als das Oberbodenmaterial. Aber eine kleine Stufe werden Sie immer haben.
  6. Haustürschwelle: Konstruktive Antwort zur Höhe dank Plecker

    Danke Herr Plecker
    das war konstruktiv und damit kann ich auch was anfangen.
    Mit freundlichen Grußen
    Friedhelm Horsch
  7. Haustürschwelle: Dichtigkeit erfordert Schwelle – Normale Höhe?

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    soll die Türe dichte sein
    kommt unten eine Schwelle rein.
    Irgendwo muss der Flügelüberschlag ja mit seiner Dichtung anliegen, und 20  -  30 mm Schwellenhöhe als Höhendifferenz von Oberkante Fliese bis Oberkante Schwelle sind hier relativ normal. Die meisten Schwellen haben 20 mm Aufbauhöhe.
    Sollte zwischen Unterkante Schwelle und Oberkante Fliese eine Fuge sein, die Tür also unten nicht aufstehen, dann ist aber was faul.
  8. Haustürschwelle: 25-30 mm Höhe passend – Rollstuhlgerecht teuer!

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Die Schwellenhöhe passt
    Die Schwellenhöhe von 25 bis 30 mm passt genau! Weniger haben nur noch Türen die Rollstuhlgerecht gebaut werden. Diese Türen kosten sind aber nicht mehr Schlagregendicht oder wenn doch, dann kosten sie 'ne Stange mehr!
    MfG Jürgen Sieber
  9. Haustürschwelle: Höhe laut hilgo.de korrekt!

  10. Haustürschwelle: Vielen Dank für die Informationen!

    Vielen Dank die Herren
    bis zum nächsten mal.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  11. Haustürschwelle: 15 cm außen NICHT zwingend – Alternativen!

    Leider ist die Aussage von Herrn Plecker falsch
    Denn Sie müssen keine 15 cm draußen haben. Ich schrieb, dass Sie OHNE weitere Vorkehrungen draußen 15 cm haben müssen. Sie könnten auch mit 5 cm hinkommen, wenn Sie im Eingangsbereich dafür sorgen, dass anfallendes Wasser abgeleitet werden kann. Wenn Ihr Eingangsbereich gut geschützt vor Wind und Wetter, dann können Sie selbst auf die 5 cm verzichten.
    Grüße
  12. Haustürschwelle: 5 cm außen, 2-3 cm innen – Praxisgerecht?

    Es ist ja Alles schön u. Gut
    Ich akzeptiere auch die Meinung der Experten aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Außenschwelle von 5 cm und eine innere von 2-3 cm für Hauseingangstüren Praxisgerecht ist. Bei Balkontüren, die nur der Wohnungseigentümer nutzt kann ich es ja verstehen denn der gewöhnt sich dran. Aber für Menschen die ein Haus nur ab und zu besuchen sehe ich ein Problem, vor allem für ältere Besucher. Man sollte etwas Besseres entwickeln.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  13. @Bop Pao: Beitrag zur Haustürschwelle ist unvollständig!

    Foto von

    @Bop Pao  -  nee, mein Beitrag ist nicht falsch, sondern unvollständig
    Ich habe mich mit meinen Beitrag auf Ihren bezogen und die Richtigkeit bestätigt. Wenn man meinen Beitrag alleine liest, ist er nicht falsch, sondern unvollständig! Da hier viele Experten im Forum schreiben, liegt es nahe, dass solche Beiträge BEI BEDARF vervollständigt werden.
  14. Haustürschwelle: Wasserableitung ermöglicht geringere Höhe!

    Foto von

    wenn
    die Wasserableitung auf der Witterungsseite fachgerecht gewährleistet ist  -  wie auch immer  -  darf man durchaus den Boden außen unter die Türschwelle schieben, dann beträgt die Kante hier etwa 10  -  15 mm, und innen schiebt man die Fliesen darinter, da beträgt die Schwellenhöhe dann 20  -  30 mm, je nachdem welche Schwelle eingesetzt wird.
  15. Haustürschwelle: Höhe entspricht Vorschrift – DIN 18025 beachten!

    keine Meinung, sondern Vorschrift
    Moin Herr Horsch,
    das sind keine Meinungen, die wir hier vertreten, sondern die Vorschriften, die wir wiedergeben. Wenn ich schreib, das ist die Regel, so heißt das nicht, dass man das nicht auch anders machen kann. Aber wenn vertraglich nichts anderes Vereinbart wird, dann sind Ihre Höhen I.O., eben der Regel entsprechend. Wenn Sie die DINAbk. 18025 (barrierefreies bauen) zugrunde legen würden, dann brauchen Sie sich mit diesen Schwellenhöhen nicht zufrieden geben. Nur Ihre Türen wären dann auch wesentlich teurer geworden. Türen ohne Schwellen gibt es schon, die braucht man nicht erst entwickeln. Bei der Innenschwellenhöhe bin ich mir aber noch nicht ganz sicher ob 30 mm wirklich noch nach DIN sind, ich meine der Wert war max. 25 mm. Aber hierfür sind Herr Sieber und Klaus-Hermann Ries die Experten.
    Grüße
  16. Haustürschwelle: Ungenaue Messung – 25 mm links, 30 mm rechts?

    hmm
    jetzt mach ich schon den gleichen Fehler. Sagen Sie mal bitte Herr Horsch, nur weil ich bisher immer davon ausging, dass Sie nicht so genau gemessen haben. Haben Sie jetzt an der linken Seite 25 mm und an der rechten Seite 30 mm, oder doch nur ungenau gemessen?
  17. Haustürschwelle: Verzicht möglich? Technische Lösungen gesucht!

    Ist ja schon gut Herr Pao
    Experten u Vorschriften u. Normen alles OK. Akzeptiere das ja auch. Aber als Laie macht man sich auch seine Gedanken und trotz allem sollte man, so meine ich, für Hausseingänge ohne Schwelle auskommen. Ob man nun ein Vordach plant welches den Regen abhält oder ein Rost vor der Tür einbaut, man kann ja vieles machen. Ob die Schwelle von 2.5 cm verzichtbar ist und durch eine andere technische Lösung zu ersetzen ist, war nur eine Frage.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  18. Haustürschwelle: Alternativen kosten mehr – Vergleich Straße!

    noch nicht ganz
    hier würde nämlich jetzt ein Pleckerspruch gut passen, "das sagt man dem Kunden dann aber vorher" (sinngemäß). Was Sie vorschlagen, Herr Horsch, ist ja auch schön und gut, nur kosten tut es dann auch mehr. Und was machen Sie denn auf der Straße, haben wir da nicht auch überall noch höhere Schwellen?
    Grüße
  19. Haustürschwelle: Problem mit 'Pipi'-Stufen von 2-3 cm!

    Die Stufen Herr Pao
    im Öffentlichen Verkehrsraum oder an Treppen und Versprüngen sind so hoch dass man das sieht. Ich habe halt nur Probleme mit diesen "pipi"-Stufen von 2-3 cm. Vielleicht bin ich ja nur der einzige auf dieser Welt der damit sein Problem hat;-)
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  20. Haustürschwelle: Lösung – Innen auch 15 cm einbauen!

    hehe ... dann weiß ich die Lösung
    bauen wir innen als auch 15 cm ein ... die kann man dann nicht übersehen 🙂
  21. Haustürschwelle: Bordstein in Türöffnung – Ironischer Tipp!

    Das ist die Lösung Herr Pao
    damit hätten Sie aber auch früher kommen können und wir hätten uns jede Menge Gehirnschmalz erspart. Danke für den Tipp. Werde jetzt einen Bordstein in die Türöffnung einbauen lassen;-)
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  22. Haustürschwelle: Was wollen Sie eigentlich, Herr Horsch?

    Foto von

    Worauf wollen Sie denn eigentlich hinaus, Herr Horsch?
    Ich verstehe die Zusammenhänge Ihrer Beiträge nicht mehr. Wollen Sie jetzt etwas oder jemandem kritisieren? Wollen Sie andere vor diesen DIngen warnen oder hinweisen, oder was wollen Sie denn?
  23. Haustürschwelle: Zulässigkeit der Innenhöhe – Weiterführende Diskussion!

    Ich wollte Herr Plecker
    Zuerst wissen , ob eine innere Schwelle von 2.5 bis 3 cm zulässig ist.
    Die Experten haben das erklärt und mit Normen u. Vorschriften belegt was ich auch akzeptierte.
    Da ich mir aber Gedanken über dieses Problem mache und ich weiterhin eine Schwelle in Hauseingangstüren nicht als der Weisheit letzter Schluss ansehe , ergab sich eine weiterführende Diskussion mit Pop-Pao. Meine Intension kommt aus folgendem Vorfall. Ältere Leute z.T. gehbehindert sind diese Schwellen von 2-3 cm in den Hauseingängen nicht gewöhnt da die Türen früher unten alle einen Luftspalt hatten und die Übergänge schwellenlos waren. Da ich einige Unfälle gesehen habe beschäftigt mich das. Ich will nur meine Meinung kundtun und niemanden kritisieren. Vielleicht stehe ich ja mit meiner Meinung alleine.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  24. Haustürschwelle: Meinung nicht allein – 5 cm zu viel!

    nein!
    mit der Meinung stehen sie nicht allein!
    selbst die berühmt-berüchtigten "5 cm" sind zu viel.
    das ist weder behinderten - noch altengerecht  -  und sicher kein Beitrag zum
    unfallfreien Haus.
    das Problem ist nur, die mittel, mit denen die "Norm" ausgehebelt werden kann,
    sind teuer. deswegen ist die "Norm"alle Lösung die Schwellenlösung.
  25. Haustürschwelle: Fachgerecht & zulässig – Behindertengerechte Alternativen!

    Foto von

    Sicher!
    Hallo Herr Horsch. Ich verstehe Ihre Gedanken. Eine Schwelle in der Türe ist fachgerecht und zulässig. Da es jedoch gerade für behinderte Menschen als ein Hindernis zu sehen ist, gibt es auch behindertengerechte Schwellen, die in Verbindung mit der Einhaltung weiterer Vorschriften zu Mehrkosten führen. Es ist also (fast) alles möglich. Hier haben Sie es wohl mal wieder mit einem Abspracheproblem zu tun. Sie als Laie, können nicht unbedingt wissen, dass es auch alternative Ausführungen gibt. Auf der anderen Seite glaube ich aber schon, dass Sie auch schon vorher die 3 cm-Schwellen irgendwo gesehen haben und hätten den Unternehmer, der die Türe montiert hat vorher fragen können, ob es auch Alternativen gibt. Auf der anderen Seite hätte der Unternehmer auch von sich aus drauf hinweisen können.
    Sie schreiben, dass Sie das beschäftigt, da Sie schon einige Unfälle gesehen haben. Inwiefern beschäftigt Sie das bzw. was wollen Sie erreichen? Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen!
  26. Haustürschwelle: Frage nicht, das nervt!

    man ey ...
    frage nicht, das nervt.
    musst nicht alles vertehn.
  27. Haustürschwelle: Unbefriedigendes Problem trotz Normen – Nachvollziehbar?

    @Herr Plecker
    Was ist denn daran so sonderbar, wenn man sich mit einem Problem beschäftigt, das meiner Meinung nach unbefriedigend ist , trotz aller Normen u. Vorschriften in Ordnung ist, aber in der Praxis zu Problemen führt. Ich bin auch Technisch ausgebildet und wie auch Sie Herr Plecker, das habe ich in Ihren Beiträgen gelesen , suche ich die saubere Lösung. Kann man das nicht nachvollziehen? Wenn ich Herrn Sollacher lese , stehe ich ja nicht alleine.
    PS: Habe über Google bei Alumat nachgesehen. Warum denn nicht so? Warum immer eingefahrene Lösungen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  28. Haustürschwelle: DIN 18024/18025 – Alumat nicht schlagregendicht!

    Foto von

    zum Beispiel weil ...
    selbst 25 mm Schwellenhöhe nach DINAbk. 18024 in öffentlichen Gebäuden als behindertengerecht gelten, und 20 mm gemäß DIN 18025 die Anforderungen für barrierefreie Wohnungen erfüllen, und weil der Alumat nicht schlagregendicht ist und Ihnen das Oberteil abfällt wenn die 10 °-Isotherme genau da verläuft wo dieses sitzt.
  29. Haustürschwelle: Alles bleibt wie es ist!

    Dann lassen wir alles so wie es ist meine Herren
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Horsch
  30. Haustürschwelle: Was wollen Sie mit der Diskussion erreichen?

    Foto von

    @Horsch
    Ich habe es doch gar nicht böse gemeint. Ich habe doch auch schon zu verstehen gegeben, dass ich es nachvollziehen kann, wenn Sie sich mit einem technischen Problem auseinandersetzen. Ich kann nur nicht nachvollziehen, was Sie mit dieser Diskussion erreichen wollen. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Sie haben ein Schwelle, die mit Ihrem Problem behaftet ist. Wollen Sie dieses Problem denn jetzt baulich ändern und fragen hier deswegen nach. Wenn ich über ein Problem nachdenke und ich mich damit beschäftige, dann suche ich nach einer Lösung des Problems. Nur, was Sie wollen ist mir nicht klar. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich will es nur nachvollziehen.
  31. DIN-Normen: Gebrauchstauglichkeit & technische Praxis im Bauwesen

    kurze Anmerkung zur DINAbk. und dessen Gebrauchstauglichkeit im Allgemeinen
    Es ist vielleicht nicht immer einsehbar, dass die Werte, die in einer DIN stehen, nicht für jeden Bauherrn unbedingt die Non-Plus-Ultra-Lösung der Gebrauchstauglichkeit darstellt. Nach meinem Bauherrentechnischem Verständnis entsteht eine DIN auch aus der technischen Praxis heraus  -  was ist technisch notwendig, technisch machbar und gebrauchstauglich. Und wenn diese DIN nun keine "0 cm"-Schwelle vorgibt, hat das seine technischen Gründe, die meine Vorredner ja schon genannt haben.
    Leider gibt es allerdings in anderen Bereichen (z.B. Schallschutz) DIN-Normen, die hinter dem aktuellen anerkannten Stand der Technik zurückbleiben und die Gebrauchstauglichkeit allzu sehr einschränken, wie ich auch ja schon selber erfahren habe. Deshalb ist es selbstverständlich sinnvoll, dass man als Bauherr hier nachfragt, ob es über die DIN-Lösung hinaus nicht doch bessere Möglichkeiten hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gibt und sich nicht gleich mit einer "DIN-konformen" Antwort zufrieden gibt. Es gibt halt immer unterschiedliche Sichtweisen oder Anforderungen  -  speziell von Baulaien oder von Querdenkern-, auf die mancher Experte hier gar nicht erst kommt.
    Aber das ist doch gerade die Herausforderung hier und da sind eben innovative Ideen gefragt.
  32. Haustürschwelle: Darstellung von Herrn Aselmeyer – Zustimmung!

    Danke Herr Aselmeyer
    für Ihre Darstellung. Sie drücken es besser aus als ich. Genau so habe ich es gemeint.
    Mit freundlichen Grüßen
  33. Haustürschwelle: DIN regelt Höhe – Alternative Lösungen möglich!

    Foto von

    Moment!
    Die Frage ging ganz klar in eine Richtung:
    Gips 'ne DINAbk. die das (die Schwellenhöhe) regelt?
    Darauf sind wir hier herumgeritten. Auf der DIN nach der die Frage ging, ich habe sie oben erwähnt. Sicherlich gibt es andere Lösungen, hier im Forum weiter unten steht eine: der Fensterbauer hat den Türblendrahmen vierseitig umlaufend geschweißt! Sicherlich sehr dicht, lustig anzuschauen und eine Schwellenhöhe von mindestens 72 mm.
    Man kann mit Kältefeinden arbeiten: die gehen alle Nase lang kaputt und sind nicht schlagregendicht.
    Man kann 'ne Messingschiene in den Boden einlassen die 12 mm herausschaut, aber da hat's einen Versatz in der Dichtungsebene, das ist nicht winddicht.
    Schreiner können vieles und haben viel Phantasie!
    Das behaubten die Glaser zwar auch, dennoch sagt man landesweit: Wie der Schreiner kann es keiner.
    Grüße an JS! 🙂
  34. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Haustürschwelle Höhe: DINAbk.-Normen, Barrierefreiheit & Sicherheit

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die zulässige Höhe von Haustürschwellen gemäß DIN-Normen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Stolpergefahr. Es wird erörtert, ob die standardmäßigen Schwellenhöhen von 2-3 cm im Innenbereich und bis zu 15 cm im Außenbereich zeitgemäß sind und welche Alternativen es gibt, um den Komfort und die Sicherheit zu erhöhen. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, wobei die Einhaltung der Normen betont wird, aber auch auf individuelle Lösungen und technische Machbarkeit hingewiesen wird. Ein wichtiger Aspekt ist die Schlagregendichtigkeit, die bei schwellenlosen oder niedrigen Türkonstruktionen gewährleistet sein muss.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Haustürschwelle: DIN 18024/18025 – Alumat nicht schlagregendicht! sind nicht alle barrierefreien Lösungen wie der Alumat schlagregendicht und können bei bestimmten Temperaturen versagen. Daher ist eine sorgfältige Auswahl der Materialien und Konstruktionen entscheidend.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN-Normen: Gebrauchstauglichkeit & technische Praxis im Bauwesen erklärt, dass DIN-Normen aus der technischen Praxis entstehen und nicht immer die Non-Plus-Ultra-Lösung für jeden Bauherrn darstellen. Es ist wichtig, die individuellen Anforderungen und Möglichkeiten zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die geltenden DIN-Normen informieren, aber auch individuelle Lösungen in Betracht ziehen, die den Komfort und die Sicherheit erhöhen. Eine frühzeitige Absprache mit Fachleuten ist ratsam, um die optimale Lösung für den jeweiligen Hauseingang zu finden. Beachten Sie auch den Beitrag Haustürschwelle: 15 cm außen NICHT zwingend – Alternativen! bezüglich alternativer Lösungen für die äußere Schwellenhöhe.

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