Rollladen nicht geliefert: Was tun bei Nichterfüllung, Fristsetzung & Rechte?
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Rollladen nicht geliefert: Was tun bei Nichterfüllung, Fristsetzung & Rechte?

Für unseren Neubau hat unser Architekt die Fenster- und Rollladenleistungen ausgeschrieben. Wir nahmen den Günstigsten. Die Fenster hat der Schreiner eingebaut, die Rollläden noch gemessen (vor ca. 3 Monaten)  -  seither war er nicht mehr gesehen. Anscheinend kann er durch Erkrankung eines Mitarbeiters den Auftrag nicht mehr durchführen. Nun wollten wir bei anderen Fensterbauern dieselben Rollläden  -  die sind jetzt natürlich viel teurer. Da wir aber unter Zeitdruck stehen, müssen wir uns schnell entscheiden. Wir würden dem Schreiner nun ein Ultimatum stellen? Wer weiß rechtlichen Rat?
Gruß Martin
  • Name:
  • Kahrau
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Lieferung der Rollläden für Ihren Neubau haben. Da der beauftragte Schreiner die Rollläden trotz Messung vor drei Monaten noch nicht geliefert hat, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Schreiner schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Rollläden.
    • Nachweisbarkeit: Senden Sie die Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
    • Rechtliche Schritte: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Optionen im Detail zu prüfen und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Nichterfüllung
    Eine Nichterfüllung liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht wie vereinbart erfüllt. Im Baurecht kann dies die Nichtlieferung von Baumaterialien oder die mangelhafte Ausführung von Bauleistungen umfassen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Verzug, Gewährleistung
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist eine Aufforderung an den Vertragspartner, die geschuldete Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Sie ist erforderlich, um bei Nichterfüllung weitere Rechte geltend zu machen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich für einen Schaden, der durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht entstanden ist. Im Baurecht kann dies beispielsweise die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Handwerkers sein.
    Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigungskosten, entgangener Gewinn, Folgeschaden
    Vertragsrücktritt
    Der Vertragsrücktritt ermöglicht es einer Vertragspartei, sich von einem Vertrag zu lösen, wenn die andere Partei ihre Pflichten nicht erfüllt. Im Baurecht kann dies beispielsweise bei erheblichen Mängeln oder der Nichtlieferung von Baumaterialien in Betracht kommen.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Anfechtung, Rückabwicklung
    Verzug
    Verzug tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er gemahnt wurde und die Leistung noch möglich ist. Im Baurecht kann dies beispielsweise die verspätete Fertigstellung eines Bauprojekts sein.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die das Bauen betreffen. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Architektenrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Werkvertrag
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Baurecht ist der Werkvertrag die Grundlage für die meisten Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Bauleistung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Nichterfüllung im Baurecht?
      Nichterfüllung bedeutet, dass ein Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Im Fall der Rollläden bedeutet dies, dass der Schreiner die vereinbarte Leistung (Lieferung und Montage der Rollläden) nicht erbringt.
    2. Welche Frist ist bei einer Fristsetzung angemessen?
      Die Angemessenheit der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Berücksichtigen Sie die Art der Leistung (Rollläden sind keine Lagerware), die bisherige Dauer des Verzugs und die Möglichkeiten des Handwerkers. In der Regel sind 2-3 Wochen angemessen.
    3. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Frist abläuft?
      Ja, wenn der Schreiner die Frist zur Lieferung der Rollläden nicht einhält, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies müssen Sie dem Schreiner schriftlich mitteilen.
    4. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
      Ja, wenn Ihnen durch die Nichterfüllung ein Schaden entstanden ist (z.B. Mehrkosten durch Beauftragung eines anderen Handwerkers), können Sie Schadensersatz vom ursprünglichen Schreiner fordern.
    5. Was ist ein Einschreiben mit Rückschein?
      Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine Versandart, bei der der Absender einen Nachweis erhält, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat. Dies ist wichtig, um den Zugang der Fristsetzung nachweisen zu können.
    6. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
      Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um Ihre Rechte und Optionen im Detail zu prüfen und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten. Ein Anwalt kann Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
    7. Was ist, wenn der Schreiner aufgrund der Erkrankung eines Mitarbeiters nicht liefern kann?
      Eine Erkrankung eines Mitarbeiters kann ein Grund für eine Verzögerung sein, entbindet den Schreiner aber nicht von seiner vertraglichen Pflicht. Er muss nachweisen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die Leistung zu erbringen.
    8. Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen, die Rollläden zu liefern und montieren?
      Ja, wenn der ursprüngliche Schreiner die Frist nicht einhält, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen. Die Mehrkosten können Sie dann als Schadensersatz vom ursprünglichen Schreiner fordern.

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  2. Rollladen-Lieferverzug: Ausführungsfristen vertraglich vereinbart?

    Foto von Helmuth Plecker

    Erste Gegenfrage:
    Wurden denn Ausführungsfristen vertraglich vereinbart?
  3. Rollladen-Verzug: VOB-Obliegenheiten und Nachfristsetzung beachten!

    Foto von

    Obliegenheiten nach VOBAbk. sind leider zu erfüllen
    Leider deshalb, da Sie den Schreiner zunächst in Verzug setzen müssen und ihm eine Nachfrist geben müssen. Ich will hier aber eine Rechtsberatung vermeiden und verweise an einen RA. Aber zunächst sind die grundsätzlichen Vertragsgestaltungen offenzulegen. Fragen Sie doch auch mal Ihren Architekten!
  4. Rollladen-Lieferung: Vertragsgrundlage (VOB/BGB) und Fristsetzung

    allgemeines
    Die Vertragsgrundlage ist natürlich wichtig (VOB oder BGBAbk.). In jedem Fall hat der AN nicht beliebig Zeit, seine Leistung zu bringen. Ist nichts vereinbart, hat er im Zweifel sofort zu beginnen und die Leistung in angemessener Zeit zu beenden. In jedem Falle ist die Leistung schrfitlich anzumahnen. Frist setzen, Nachfrist dann entweder mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) oder Kündigungsandrohung (VOBAbk./B). Dann kündigen, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Schaden ist die Differenz der Angebotspreise. Vergleichsangebote sind grds. einzuholen. Die Leistung muss übereinstimmen. Keine Luxussanierung auf Kosten des AN.
    Bis auf das erste Schreiben würde ich als BH die Sache nicht selbst machen, sondern die Angelegenheit einem RA übergeben.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  5. Rollladen-Nichterfüllung: Fristsetzung und Rechtsanwalt beauftragt

    Danke
    Vielen Dank für die Ausführungen  -  das Schreiben mit der Frist geht heute raus, alles andere übergebe ich meinem Rechtsanwalt.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Rollladen-Nichterfüllung: Rechte, Fristsetzung und Handlungsoptionen

    💡 Kernaussagen: Bei Nichterfüllung des Rollladen-Auftrags ist die Prüfung der Vertragsgrundlage (VOB oder BGBAbk.) entscheidend. Eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung ist unerlässlich, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wird empfohlen, um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Architekten können bei der Klärung von Vertragsdetails unterstützen. Die Einhaltung der VOBAbk.-Obliegenheiten ist für die Durchsetzung von Ansprüchen wichtig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, muss der Handwerker formell in Verzug gesetzt und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrags gewährt werden, wie im Beitrag Rollladen-Verzug: VOB-Obliegenheiten und Nachfristsetzung beachten! erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Vereinbarung von Ausführungsfristen im Vertrag ist von Vorteil, da sie den Handlungsspielraum bei Nichterfüllung erweitert. Fehlen solche Vereinbarungen, gilt eine angemessene Frist ab sofortigem Leistungsbeginn, siehe Rollladen-Lieferung: Vertragsgrundlage (VOB/BGB) und Fristsetzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Nach erfolgter Fristsetzung und bei weiterhin ausbleibender Lieferung sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, um die nächsten Schritte zu planen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Vorgehensweise wird im Beitrag Rollladen-Nichterfüllung: Fristsetzung und Rechtsanwalt beauftragt bestätigt.

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