Bodenplatte ohne DIN 18195 Abdichtung: Risiko, Folgen & Sanierungskosten?
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Bodenplatte ohne DIN 18195 Abdichtung: Risiko, Folgen & Sanierungskosten?

Hallo,
unser Architekt hat auf der Bodenplatte (Dicke 35 cm) keine Abdichtung nach DINAbk. 18195 vorgenommen. Nach einigem Hin und Her und zwei Gutachten, die den Mangel bestätigt haben, wurde vom Gericht nach überzeugenden Aussagen des Architekten ("Ich versichere, dass kein Wasser durch die Bodenplatte eindringen kann") ein weiterer Gutachter beauftragt, der auf Betoneigenschaften spezialisiert ist und angeblich an der DIN mitgearbeitet hat.
Dieser hat nun festgestellt, dass der B25-Beton einen Wasserzementwert von 0,64 aufweist und somit die normativen Anforderungen an die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Betons nicht erfüllt. Aber, so seine weiter Aussage, hat auch ein solcher Beton eine Wassereindringtiefe von weniger als 5 cm (durch Prüfergebnisse des Betonherstellers "bewiesen"), sodass auch dieser Beton als wasserundurchlässig anzusehen ist.
In einem persönlichen Gespräch hat er WU-Beton nur als "Marketing-Name" bezeichnet, damit die Betonhersteller den Beton teurer verkaufen können. Im Prinzip wäre "jeder normale Beton wasserundurchlässig".
Über diese Aussagen war ich dann doch sehr verwundert, insbesondere da sich die vorherigen Gutachter anders geäußert haben.
Kann jemand diese Aussagen bestätigen bzw. widerlegen?
Viele Grüße,
Frank
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeit in der Bodenplatte kann zu Schimmelbildung und Schädigung der Bausubstanz führen.

    🔴 Kritisch: Eine fehlende Abdichtung kann langfristig die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich sehe hier ein deutliches Problem, da die fehlende Abdichtung nach DINAbk. 18195 bei einer Bodenplatte ein erhebliches Risiko für Feuchtigkeitsschäden birgt.

    🔴 Gefahr: Das Eindringen von Feuchtigkeit in die Bodenplatte kann zu Schimmelbildung, Schädigung der Bausubstanz und Beeinträchtigung der Wohnqualität führen.

    Die Aussagen des Architekten, dass kein Wasser eindringen könne, sollten kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn Gutachten den Mangel bestätigen. Die Betoneigenschaften und der Wasserzementwert sind zwar wichtige Faktoren, ersetzen aber keine fachgerechte Abdichtung.

    Ich empfehle, die Prüfergebnisse des Betonherstellers genau zu prüfen und von einem unabhängigen Bausachverständigen bewerten zu lassen. Auch die Wassereindringtiefe sollte berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Bodenplatte von einem unabhängigen Sachverständigen für Bauwerksabdichtung begutachten und ein Sanierungskonzept erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18195
    Die DIN 18195 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken regelt. Sie legt fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, um ein Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Norm unterscheidet verschiedene Lastfälle und gibt entsprechende Abdichtungsempfehlungen.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitsschutz
    Bodenplatte
    Die Bodenplatte ist die unterste tragende Schicht eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie dient als Fundament und verteilt die Lasten des Gebäudes auf den Untergrund. Die Bodenplatte muss ausreichend dimensioniert und abgedichtet sein, um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Gründungsplatte, Sohlplatte
    Wasserzementwert (W/Z-Wert)
    Der Wasserzementwert (W/Z-Wert) gibt das Verhältnis von Wasser zu Zement bei der Herstellung von Beton an. Ein niedriger W/Z-Wert führt zu einem dichteren und widerstandsfähigeren Beton. Ein hoher W/Z-Wert kann die Wasserdurchlässigkeit des Betons erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Beton, Zement, Betonzusammensetzung
    Abdichtung
    Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, die dazu dient, ein Bauwerk vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Es gibt verschiedene Arten von Abdichtungen, die je nach Anwendungsbereich und Lastfall eingesetzt werden. Eine fachgerechte Abdichtung ist wichtig, um Bauschäden und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitsschutz, Horizontalsperre
    Baugutachten
    Ein Baugutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt im Baubereich. Es dient dazu, Mängel oder Schäden an einem Bauwerk festzustellen, die Ursachen zu ermitteln und Sanierungsempfehlungen zu geben. Ein Baugutachten kann als Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen dienen.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Mängelgutachten, Schadensgutachten
    Feuchtigkeitsschaden
    Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht, wenn Feuchtigkeit in ein Bauwerk eindringt und dort Schäden verursacht. Dies kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und einer Beeinträchtigung des Raumklimas führen. Feuchtigkeitsschäden können durch eine mangelhafte Abdichtung, Baufehler oder äußere Einflüsse verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Schimmelbildung, Bauschaden, Wasserschaden
    Horizontalsperre
    Eine Horizontalsperre ist eine Abdichtungsschicht, die in ein Mauerwerk oder eine Bodenplatte eingebracht wird, um das Aufsteigen von Feuchtigkeit zu verhindern. Sie wird in der Regel nachträglich eingebaut, wenn eine bestehende Abdichtung defekt ist oder fehlt. Es gibt verschiedene Verfahren zur Herstellung einer Horizontalsperre.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Mauerwerk, Feuchtigkeitssperre

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Risiken bestehen bei einer fehlenden Abdichtung der Bodenplatte?
      Eine fehlende Abdichtung kann zu Feuchtigkeitseintritt in die Bodenplatte führen. Dies kann Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und eine Beeinträchtigung des Raumklimas zur Folge haben. Zudem können langfristig Schäden an der Statik des Gebäudes entstehen.
    2. Was ist die DIN 18195 und warum ist sie wichtig?
      Die DIN 18195 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken regelt. Sie legt fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, um ein Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Einhaltung der Norm ist wichtig, um Bauschäden und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
    3. Welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es bei einer fehlenden Abdichtung?
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine fehlende Abdichtung nachträglich aufzubringen. Dazu gehören beispielsweise das Aufbringen einer nachträglichen Abdichtungsschicht auf die Bodenplatte oder das Einbringen einer Horizontalsperre. Die Wahl der geeigneten Methode hängt von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab.
    4. Was ist der Wasserzementwert und welche Bedeutung hat er?
      Der Wasserzementwert (W/Z-Wert) gibt das Verhältnis von Wasser zu Zement bei der Herstellung von Beton an. Ein niedriger W/Z-Wert führt zu einem dichteren und widerstandsfähigeren Beton. Ein hoher W/Z-Wert kann die Wasserdurchlässigkeit des Betons erhöhen.
    5. Wie kann ich feststellen, ob meine Bodenplatte ausreichend abgedichtet ist?
      Eine Inaugenscheinnahme durch einen Fachmann kann erste Hinweise geben. Feuchte Stellen oder Schimmelbildung sind deutliche Anzeichen für eine mangelhafte Abdichtung. Eine Feuchtigkeitsmessung kann Aufschluss über den Feuchtigkeitsgehalt der Bodenplatte geben.
    6. Wer haftet für Schäden, die durch eine fehlende Abdichtung entstehen?
      In der Regel haftet der Architekt oder Bauunternehmer, der für die Planung und Ausführung der Abdichtung verantwortlich war. Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten im Vorfeld klar zu definieren und vertraglich festzulegen.
    7. Welche Rolle spielt ein Baugutachten in diesem Zusammenhang?
      Ein Baugutachten kann den Mangel einer fehlenden Abdichtung objektiv feststellen und die Ursachen sowie den Umfang der Schäden dokumentieren. Es dient als Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Verantwortlichen.
    8. Kann eine fehlende Abdichtung auch bei einem wasserundurchlässigen Beton ein Problem darstellen?
      Ja, auch wenn ein wasserundurchlässiger Beton verwendet wurde, kann eine zusätzliche Abdichtung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass kein Wasser eindringt. Insbesondere bei hohen Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz ist eine zusätzliche Abdichtung empfehlenswert.

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  2. WU-Richtlinie vs. DIN 18195: Abdichtung von Bodenfeuchte

    Also
    kann nur Bodenfeuchte vorliegen denn ansonsten wäre die Abdichtung auf der Bodenplatte eh falsch.
    Fachleute die heute noch den Begriff B 25 Beton in den Mund nehmen? Na jaaaaa ...
    Entweder WU Richtlinie oder DINAbk. 18195 denn die Abdichtungsnorm regelt gar keine Bauteile nach WU Richtlinie.
    Falsch ist das jeder Beton praktisch undurchlässig ist.
    Falsch ist das es einen WU-Beton gibt, sondern nur "Beton mit besonderen Eigenschaften" welcher mit vielen anderen Maßnahmen ein wasserundurchlässiges Bauteil gegen Wasser in flüssiger Form darstellt.
    Richtig ist das bei Beton mit "besonderen Eigenschaften" die Wassereindringtiefe 5 cm maximal betragen darf.
    Ach das lässt sich unendlich fortsetzen ...
  3. Dampfsperre bei Bodenplatten: Falsche Prozessvorbereitung?

    Vor allem ...
    ist dies mal wieder ein Beispiel falscher Prozessvorbereitung.
    Wenn denn der Kollege eine Abdichtung nach 18195 negiert (ob zu Recht, sei dahin gestellt), bleibt doch die Notwendigkeit einer Dampfsperre.
    Aber dazu muss dem Gerichtsgutachter halt die richtige Frage gestellt werden.
  4. Frage: Dampfsperre für WU-Beton Bodenplatten – Welche DIN?

    Dampfsperre
    Dank für die Antworten!
    Aber es stellt sich mir als Laie die Frage, in welcher DINAbk. die Dampfsperre für Bodenplatten aus Beton mit besonderen Eigenschaften ("WU-Beton") festgelegt ist und wie der Aufbau da genau aussehen müsste.
    Viele Grüße,
    Frank
  5. Gutachterauswahl: Vorbereitung mit eigenem Gutachter!

    Sag ich doch  -  falsche Vorbereitung ...
    Einen solchen Prozess bereitet man mit eigenem Gutachter vor! Der kann dann auch solche Fragestellungen argumentativ aufbereiten.
  6. DIN 18195: Abdichtung – Möglichkeiten und Materialien

    Die DINAbk. 18195 regelt alle Möglichkeiten und alle ...
    Die DIN 18195 regelt alle Möglichkeiten und alle relevanten Bereiche einer Abdichtung. Auch die möglichen Materialien sind dort beschrieben.
    Gruß Bernhard
  7. DIN 18195: Keine Verbundabdichtung, Dichtschlämme, Diffusion

    Schlicht und ergreifend
    nein.
    Sie regelt z.B. keine Verbundabdichtungen unter Platten und Belägen. Keine Abdichtungen mit Dichtschlämmen und auch keine Abdichtung gegen Diffusion ...
  8. Gerichtsgutachter: DIN 18195 irrelevant bei WU-Konstruktion

    DIN 18195
    Die DINAbk. 18195 braucht nach Aussage des gerichtlich bestellten Gutachters in diesem Fall nicht angewendet zu werden, da es sich (nach seiner Aussage) um eine wasserundurchlässige Konstruktion handelt. Zwar gibt es Durchbrüche durch die Bodenplatte (Kamin, Versorgungsleitungen etc.), aber auch hier wäre kein Eindringen von Feuchtigkeit möglich, da das Haus etwas höher als die Umgebung liegt, unter der Sohle sich eine kapillarbrechende Sandschicht befindet und die Dicke der Sohle 35 cm beträgt.
    Es stellt sich mir nun die Frage, ob trotzdem eine Dampfsperre erforderlich ist. Hier im Forum liest man dazu unterschiedliche Meinungen und eine eindeutige DIN scheint es (auch hier) nicht zu geben.
    Viele Grüße,
    Frank
  9. WU-Bodenplatte: Diffusion, Lastfall Wasser & Öffnungsdetails

    Scheint ja wieder mal "abstrakt" zu laufen
    Lastfall des Wassers ist?
    Unterkante Bodenplatte liegt bei?
    Abdichtung gegen Diffusion ist NICHT in der 18195 geregelt.
    Bei allem Streit hierüber in Sachverständigenkreisen ist es Unstreitig das bei Feuchteempfindlichen Untergründen oder bei Dampfdichten Belägen diese vorzusehen ist.
    Wenn die Bodenplatte ein WU-Bauteil darstellen soll, also dicht gegen Wasser in flüssiger Form, reicht die bloße Verwendung von "Beton mit besonderen Eigenschaften" nicht aus. dazu gehören Öffnungen, Durchdringungen usw.
    Zur Diffusion mal auf der HP meines Kollegen schauen unter
  10. Bodenfeuchte trotz Hochlage? Pflasterung & Diffusion beachten!

    Abstrakt
    Hallo!
    Der Lastfall des Wassers wurde vom Gutachter nicht näher betrachtet, da er von einer wasserundurchlässigen Konstruktion spricht. In dem Gutachten heißt es, dass ein Aufsteigen von Feuchtigkeit nicht möglich ist. Aber trotzdem hat man doch immer den Lastfall Bodenfeuchte, oder?
    Die Unterkante der Bodenplatte liegt zwar über Straßenniveau, aber die umschließende Pflasterung liegt über der Bodenplatte. Die Pflasterung weist somit ein Gefälle zur Straße hin auf.
    Wo ist denn die Abdichtung gegen Diffusion geregelt? Als Bodenbelag haben wir überwiegend Fliesen im Erdgeschoss, sodass es sich wohl um einen dampfdichten Belag handelt.
    Nach Aussage des Gutachters stellen die Öffnungen, Durchdringungen etc. allerdings Aufgrund der oben dargestellten Gründe kein Problem dar.
    Viele Grüße,
    Frank
  11. Bodenfeuchte: WU-Bauteil prüfen & Diffusion beachten!

    Wie befürchtet ...
    leider ...
    Auch bei der "Hochlage" Ist natürlich! immer mit Bodenfeuchte zu rechnen. Ist es ein WU Bauteil? Wer hat das überprüft?
    Die Abdichtung gegen Diffusion findet man in den "anerkannten Regeln der Technik" und die müssen nicht in DINAbk. Normen festgelegt sein. Hier z.B. diverse Merkblätter der Estrich / Bodenbelagsgewerke.
    Eine kapillarbrechende Schicht macht nur bei Räumen mit untergeordneter Nutzung Sinn, denn dann darf dort auf eine Abdichtung verzichtet werden.
    Ich habe das Gefühl das in dem Verfahren kein eigener Sachverständiger eingeschaltet ist?
  12. WU-Beton: Wasserzementwert, Bauteildicke & Gutachter-Aussage

    Eigener Sachverständiger
    Hallo!
    Nach Aussage des Gutachters, der immerhin an der DINAbk. mitgearbeitet hat, ist es ein WU-Bauteil. Dies wurde nicht explizit überprüft, da man nach fünf Jahren (Neubau im Jahr 2003) dies nicht mehr eindeutig nachweisen kann. Nach seinem Gutachten ist der Beton (im Jahr 2003 B25-Beton) mit Wasserzementwert 0,64 und einer Bauteildicke von 35 cm auf jeden Fall wasserdicht.
    Am Anfang des Verfahrens hatten wir einen eigenen Sachverständigen, da war aber noch nicht von einer Bodenplatte aus WU-Beton die Rede. Dies hat der Architekt erst nachträglich behauptet und damit vom Gutachter Recht bekommen, wobei aber, wenn man die DIN streng interpretiert, Aufgrund des Wasserzementwertes kein WU-Beton vorliegt und auch keine Bodenplatte aus WU-Beton geplant wurde. Das ist dem Gutachter aber egal, da er behauptet, dass der verwendete Beton eine kleinere Wassereindringtiefe als 5 cm vorweist. Ich bin gerne bereit einen weiteren privaten Gutachter zu dieser Frage einzuschalten, wenn mir dies sinnvoll und erfolgsversprechend erscheint. Allerdings scheint es dazu sehr unterschiedliche Meinungen zu geben, wie auch auf der Seite von Herrn Carden dargestellt wird.
    Viele Grüße,
    Frank
  13. DIN 18195: Keine WU-Bauteile! Rissbreitenbeschränkung beachten

    Wo man nicht
    überall mitarbeitet ...
    Nochmal die DINAbk. 18195 regelt KEINE WU Bauteile!
    Ein WU Bauteil braucht auch entsprechende Bewehrung, Rissbreitenbeschränkung usw.
    Auf der Seite des Kollege Carden ist richtigerweise Vermerkt das es "Diskussionen" darüber gibt.
    Es fehlt jedoch der Hinweis das es nur streitig ist, wenn das Betonbauteil an der Oberfläche frei ausdiffundieren kann.
    Eine fehlende Abdichtung unter dampfdichten und eventuell noch Feuchteempfindlichen Untergründen ist hingegen schadenträchtig und entspricht NICHT den aRdT.
    Fachliteratur beschreibt Schäden dadurch zu Hauf.
  14. Dampfdichtung: Unterschiedliche Ansichten & Fragestellung

    Unterschiedliche Ansichten ...
    gibt es nur zur Dampfdichtung von BetonWÄNDEN.
    Und wen juckt, woran der (angeblich) mitgearbeitet hat.
    Ihr Problem ist, dass der Gerichts-SV nur auf ihm gestellte Fragen Antworten darf, aber wiederum auch Antworten muss.
    Also entscheidet die richtige Fragestellung oft über den Erfolg.
    Und das geht eben nur mit fachlicher Hilfe
  15. Abdichtung: Keller oder Fußbodenkonstruktion? Was abdichten?

    Bevor hier weiter "gestritten" wird ob oder welche ...
    Bevor hier weiter "gestritten" wird ob oder welche Norm zur Bewertung bzw. Ausführung der Arbeiten herangezogen werden sollte, ist zuerst einmal zu klären "was" eigentlich abgedichtet werden muss.
    Ist es Das Bauwerk Keller (von Außen) oder ist es die Fußbodenkonstruktion?
  16. Diffusion in Beton: Feuchtetransport bei >20 cm Dicke?

    beton.org
    Hallo!
    Ich habe dazu noch folgenden Artikel gefunden:

    Dort steht: "Solange sich Kapillarbereich und Diffusionsbereich nicht überschneiden (Bauteildicken > 20 cm), ist im Kernbereich kein Feuchtetransport  -  auch nicht in gasförmiger Form  -  nachweisbar. "
    Das bedeutet für mich, dass bei einer Dicke der Bodenplatte von 35 cm (kein Keller!) somit keine Diffusion stattfinden kann. Oder sehr ich das falsch?
    Viele Grüße,
    Frank

  17. Diffusion: Dampfdichte Beläge & Wassereindringwiderstand

    Falsch
    das bedeutet nach Kenntnis aller Untersuchungen und Veröffentlichungen unterm Strich das an Diffusionsoffenen Oberflächen weniger Feuchte an der Oberfläche innenseitig ankommt als bei "üblichem" Lüftungsverhalten abgeführt werden kann.
    Das ist bei dampfdichten Belägen natürlich nicht gegeben.
    Wenn lesen dann:
    Weiße Wannen hochwertig genutzt Oswald, Wilmes, Kottje
    Weiße Wannen einfach und sicher: Lohmeyer Ebeling
    dazu Veröffentlichungen von Klopfer, Cziesielski, Eiffert, Beddoe, Springenschmidt, Ansorge ... dabei ist lesen alleine nicht ausreichend, sondern auch verstehen
    Zum Thema Abdichtung:
    Jedes Erdberührte Bauteil ist abzudichten und das dem Lastfall entsprechend DINAbk. 18195
    Eine Abdichtung kann auch durch ein WU Bauteil hergestellt werden dazu reicht aber die bloße Verwendung von lediglich Beton mit geringem Wassereindringwiderstand nicht aus.
    Wenn ich jetzt lese Bodenplatte 35 cm gehe ich rechnerisch mal davon aus das bei dem Verwendeten Beton eine entsprechende Menge Bewehrung zur Verhinderung von Rissen aus Zwang durch Hydratationswärme erforderlich Ist. Ist das hier so?
    Ist die Rissbreite nicht entsprechend beschränkt worden gibt es wasserführende Trennrisse.
    Die Abdichtung gegen Diffusion wie o.g. ist davon losgelöst denn auch eine Abdichtung nach DIN 18195-4 muss nicht zwangsläufig einen entsprechenden sd Wert aufweisen um eine dauerhaft schadfreie Folgekonstruktion sicherzustellen.
    Das sind 2 verschiedene paar Schuhe die man hätte beurteilen müssen, so der Kollege dazu auch befragt worden wäre.
    Im weiteren gehe ich mal davon aus das es bisher keinen Schaden gibt? Dann wäre es theoretisch Möglich das der Kollege (wie so oft) nicht zwischen einem Mangel und einem Schaden unterscheidet.
  18. Veröffentlichungen: Darstellungswunsch des Verfassers beachten!

    PS
    wegen fehlender Editfunktion.
    Veröffentlichungen bitte auch unter dem Gesichtspunkt des "Darstellungswunsches" des Verfassers sehen, denn oft sind diese natürlich NICHT unbefangen
  19. Bodenplatte: Abdichtung gegen Diffusion nach Stand der Technik?

    Diffusion
    Hallo!
    Die Beschränkung der Rissbreite ist nachgewiesen worden, wobei den Gutachter dies nicht sonderlich interessiert hat. Also interpretiere ich die Antworten nun so, dass man auf jeden Fall noch beim Gutachter nachhaken sollte, ob eine Abdichtung der Bodenplatte gegen Diffusion nach dem Stand der Technik vorgenommen wurde. Wenn ich die Literatur richtig interpretiere, ist dies besonders in den ersten Jahren problematisch, da dann die Baufeuchte diffundiert.
    Viele Grüße,
    Frank
  20. Fehlinterpretation: Nachstoßende Feuchte vs. Diffusion

    Genau das meinte ich
    mit nicht verstehen!
    Das wäre nachstoßende Feuchte ... und ein ganz anderes "Schlachtfeld"
    Und wieso nachhaken? Der SV hat seinen Beweisbeschluss, Fragen beantwortet und nun? Erweitern? Neuer Antrag? Gibt es Schäden?
  21. Diffusion & Bodenplatte: Was untersuchen lassen? Abdichtung?

    Verstehe
    ich wirklich nicht. Was hat denn nun Diffusion mit "nachstoßender Feuchte" zu tun? Was sollte man denn bei der Bodenplatte untersuchen lassen? Schäden gibt es derzeit nicht, zumindest keine bekannten. Aber wer weiß schon, was sich in den Jahren zwischen Bodenplatte und Fliesen abgespielt hat.
    Die Beweisfrage bezog sich zunächst auf eine erforderliche Abdichtung nach DINAbk. 18195, aber da der Architekt die Wasserundurchlässigkeit erst nachträglich ins Spiel gebracht hat, werde ich dann nachfragen, ob eine andere Abdichtung erforderlich ist.
    Viele Grüße,
    Frank
  22. Baufeuchte: Nachstoßende Feuchte & Interpretation

    Ich habe
    das mit der nachstoßenden Feuchte nicht angeführt. Das war selber "gebaut" und zwar: Zitat  -  "Wenn ich die Literatur richtig interpretiere, ist dies besonders in den ersten Jahren problematisch, da dann die Baufeuchte diffundiert" Das wäre dann nämlich nachstoßende Feuchte ...
    Viel Spaß beim weiteren interpretieren ...
    Denn nach der Liegezeit wird kein SV der Welt ohne Schaden eine nachträgliche Maßnahme zur nicht mehr vorhandenen Restfeuchte im Beton fordern können. Hier ist scheinbar der Erfolg ja eingetreten.
  23. Unterschied: Scheinbar vs. Anscheinend – Vielen Dank!

    Soviel zum Unterschied
    zwischen "scheinbar" und "anscheinend". Vielen Dank erstmal für die Hinweise.
    Viele Grüße,
    Frank
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bodenplatte ohne DINAbk. 18195: Risiken, Folgen & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Abdichtung nach DIN 18195 bei einer 35 cm dicken Bodenplatte, die vom Architekten als wasserundurchlässig (WU-Beton) deklariert wurde. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte diese Einschätzung, was jedoch zu Kontroversen führte. Es wird diskutiert, ob eine zusätzliche Dampfsperre oder Abdichtung gegen Diffusion erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf Bodenfeuchte und geplante Bodenbeläge. Die korrekte Fragestellung an den Gutachter spielt eine entscheidende Rolle für das Ergebnis des Verfahrens.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von WU-Richtlinie vs. DIN 18195: Abdichtung von Bodenfeuchte regelt die DIN 18195 keine Bauteile nach WU-Richtlinie. Es ist entscheidend, zwischen Abdichtung gegen Bodenfeuchte und einer Abdichtung für ein WU-Bauteil zu unterscheiden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag DIN 18195: Abdichtung – Möglichkeiten und Materialien wird erwähnt, dass die DIN 18195 alle Möglichkeiten und relevanten Bereiche einer Abdichtung sowie die möglichen Materialien beschreibt. Allerdings wird im Beitrag DIN 18195: Keine Verbundabdichtung, Dichtschlämme, Diffusion klargestellt, dass die DIN 18195 keine Verbundabdichtungen, Dichtschlämmen oder Abdichtungen gegen Diffusion regelt.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein wichtiger Aspekt ist der Wasserzementwert des Betons. Im Beitrag WU-Beton: Wasserzementwert, Bauteildicke & Gutachter-Aussage wird ein Wasserzementwert von 0,64 bei einer Bauteildicke von 35 cm genannt, was laut Gutachter auf Wasserdichtigkeit schließen lässt. Jedoch wird im Beitrag DIN 18195: Keine WU-Bauteile! Rissbreitenbeschränkung beachten darauf hingewiesen, dass ein WU-Bauteil auch entsprechende Bewehrung und Rissbreitenbeschränkung benötigt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Gutachter gezielt nach einer Abdichtung der Bodenplatte gegen Diffusion nach dem Stand der Technik zu fragen (siehe Bodenplatte: Abdichtung gegen Diffusion nach Stand der Technik?). Zudem sollte geprüft werden, ob die Bodenplatte tatsächlich ein WU-Bauteil ist und ob die entsprechenden Anforderungen (Bewehrung, Rissbreitenbeschränkung) erfüllt sind. Eine fachliche Beratung durch einen eigenen Sachverständigen kann helfen, die richtigen Fragen zu formulieren und die Situation korrekt zu beurteilen.

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