Silikonfuge gerissen: Ursachen, Gewährleistung & Sanierungskosten?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Silikonfuge gerissen: Ursachen, Gewährleistung & Sanierungskosten?

Hallo,
unser Haus ist nun 1,5 Jahre alt und im Bad und Wohnzimmer fängt die Silikon Fuge an zu reißen.
Ist das eine Sache der Gewährleistung?
Danke Gruß B. Schneider
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Hallo Herr Schneider,

    das Reißen von Silikonfugen nach 1,5 Jahren im Neubau ist leider nicht ungewöhnlich. Ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, hängt von der Ursache ab. Typische Gründe für gerissene Silikonfugen sind:

    • Bewegung des Baukörpers: Setzungen oder thermische Ausdehnung können zu Spannungen führen.
    • Unsachgemäße Ausführung: Fehler beim Anbringen der Fuge (z.B. unsaubere Fugenflanken, falsches Material)
    • Mangelnde Wartung: Silikonfugen müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf erneuert werden.

    Ich empfehle Ihnen, die Ursache von einem Fachmann (z.B. Sanitärinstallateur oder Bausachverständiger) prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob ein Ausführungsfehler vorliegt und somit ein Gewährleistungsanspruch besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die gerissenen Fugen (Fotos) und kontaktieren Sie Ihren Bauträger oder Handwerker, um den Mangel zu melden. Bestehen Sie auf eine fachgerechte Begutachtung und Behebung des Schadens.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Silikonfuge
    Eine Silikonfuge ist eine elastische Abdichtung, die aus Silikonkautschuk besteht und zum Verschließen von Fugen verwendet wird. Sie dient dazu, das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern und Bewegungen zwischen Bauteilen auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Dichtstoff, Fugenmasse, Acrylfuge
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an einer Ware oder Leistung einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    Baukörper
    Der Baukörper bezeichnet die Gesamtheit der baulichen Elemente eines Gebäudes, einschließlich der tragenden Strukturen, Wände, Decken und des Daches. Bewegungen des Baukörpers können durch Setzungen, thermische Ausdehnung oder Erschütterungen verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Rohbau, Tragwerk, Gebäudehülle
    Fungizid
    Ein Fungizid ist ein chemischer Stoff, der das Wachstum von Pilzen hemmt oder Pilze abtötet. Sanitärsilikone enthalten oft Fungizide, um Schimmelbildung in feuchten Umgebungen wie Badezimmern zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Antimykotikum, Schimmelbekämpfung, Biozid
    Sanitärsilikon
    Sanitärsilikon ist eine spezielle Art von Silikon, die für den Einsatz in Sanitärbereichen wie Badezimmern und Küchen entwickelt wurde. Es ist wasserabweisend, pilzhemmend und beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
    Verwandte Begriffe: Fugensilikon, Badsilikon, Dichtsilikon
    Ausführungsfehler
    Ein Ausführungsfehler liegt vor, wenn eine Bauleistung nicht fachgerecht oder nicht gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. Dies kann zu Mängeln und Schäden führen, für die der Handwerker haftet.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Pfusch am Bau, Baufehler
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln oder anderen bautechnischen Fragen erstellt. Er kann auch als Schiedsgutachter bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern tätig werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum reißen Silikonfugen?
      Silikonfugen reißen oft aufgrund von Bewegungen des Baukörpers, unsachgemäßer Ausführung oder mangelnder Wartung. Auch die Qualität des verwendeten Silikons spielt eine Rolle.
    2. Ist eine gerissene Silikonfuge ein Mangel?
      Ja, eine gerissene Silikonfuge ist ein Mangel, da sie ihre Funktion (Abdichtung) nicht mehr erfüllt. Feuchtigkeit kann eindringen und zu Folgeschäden führen.
    3. Wer ist für die Reparatur verantwortlich?
      Im Gewährleistungszeitraum ist der Bauträger oder Handwerker für die Reparatur verantwortlich, sofern der Mangel auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist. Nach Ablauf der Gewährleistung ist der Eigentümer zuständig.
    4. Kann ich die Silikonfuge selbst reparieren?
      Ja, kleinere Risse können Sie selbst mit geeignetem Silikon ausbessern. Achten Sie auf eine saubere Verarbeitung und verwenden Sie hochwertiges Material. Bei größeren Schäden ist ein Fachmann ratsam.
    5. Wie oft müssen Silikonfugen erneuert werden?
      Die Lebensdauer von Silikonfugen beträgt in der Regel 5-10 Jahre. Eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung verlängern die Haltbarkeit.
    6. Welches Silikon ist für Bad und Wohnzimmer geeignet?
      Für Bad und Wohnzimmer sind Sanitärsilikone geeignet, die fungizid (pilzhemmend) sind, um Schimmelbildung zu vermeiden.
    7. Was kostet die Erneuerung einer Silikonfuge?
      Die Kosten für die Erneuerung einer Silikonfuge variieren je nach Länge der Fuge und Aufwand. Ein Fachmann berechnet in der Regel zwischen 10 und 30 Euro pro Meter.
    8. Wie reinige ich Silikonfugen richtig?
      Silikonfugen reinigen Sie am besten mit einem milden Reiniger und einem weichen Tuch oder Schwamm. Vermeiden Sie aggressive Reiniger oder Scheuermittel, da diese das Silikon beschädigen können.

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  2. Silikonfuge: Wartungsfuge im Neubau – Normal bei Estrich?

    ne "Wartungsfuge"
    ist das und völlig normal, das selbige besonders im Neubau nach einiger Zeit reißt.
    "das Leben des Estrichs" eben.
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  3. ja die Fuge Boden zur Wand ...

    ja die Fuge Boden zur Wand
  4. ja die Fuge Boden zur Wand ...

    ja die Fuge Boden zur Wand
  5. ja die Fuge Boden zur Wand ...

    ja die Fuge Boden zur Wand
  6. Gewährleistung bei Silikonfugen: CM-Wert zu früh belegt?

    Foto von Thorsten Bulka

    oder wurde
    der ZEAbk. zu früh belegt.
    Wenn die CM Werte nicht eingehalten wurden, was hier zu sein scheint, ist es ein Gewährleistungsfall ----- oder schlimmer!
  7. CM-Wert prüfen: Nach 1,5 Jahren noch möglich bei Fliesen?

    wie willst
    du nach 1,5 Jahren wissen ob beim verlegen der Fliesen der CM-Wert nicht gestimmt haben soll?
  8. Elastische Fuge: Fugenabrisse normal? Ursachen & Vermeidung

    Elastische Fuge  -  Fugenabrisse
    Hallo an Alle.
    Kein Grund, das Thema so kontrovers-wuchtig anzugehen.
    Herr Lar-2038-Zuc hat das schon richtig widergegeben: derartige Abrisse an elastischen Abdichtngen von Boden- / Wandübergängen sind normal bzw. nicht immer vermeidbar.
    Der Fliesenleger soll "zu einem möglichst späten Zeitpunkt" mit der Verfugung wie auch der elastischen Abdichtung beginnen.
    Aber wie lange "möglichst spät" ist, geht auch nicht aus den entsprechenden Literaturstellen hervor.

    Derartige elastische Randabdichtungen  -  auch in gewerblich genutzten Räumen- sind klassische Wartungsfugen. Heißt: die stetige Überprüfung und ggf. Erneuerung der Fugenabdichtung obliegt dem Bauherrn.
    Und: sie sind kein sanierungswürdiger Mangel im Sinne eines Gewährleistungsfalles des Unternehmers.

    Geeignet, Panik zu erzeugen, ist dagegen der Hinweis in Richtung "Gewährleistungsfall" mit der Tendenz ".. oder schlimmer".
    Das ist weder korrekt noch richtig!
    Fugenabrisse sind weder ein Gewährleistungsfall, noch kann Schlimmeres passieren. Außer halt: die Abdichtung erfüllt den ihr zugedachten Zweck nicht mehr.
    Verantwortlichkeit: siehe vorherige Anmerkungen.
    Die Abrisse resultieren aus dem Grund der sogenannten "Rückschüsselung" der Estrichränder. Nichts dramatisches also. Und auch kein Mangel am Estrich! Vielmehr handelt es sich hier um eine weitgehend unvermeidbare Materialeigenschaft mineralischer Nass-Estriche.

    Wenn die Verlegereife in Hinsicht auf die zulässige Restfeuchte des Estrichs zum Zeitpunkt der Belagsverlegung nicht vorgelegen hätte (das zum Thema: "Wenn die CM Werte nicht eingehalten wurden"), dann hätten sich zudem Schadensbilder in der Fläche gezeigt, wogegen die Abrissfugen "Kleckerkram" sind.

    Tatsächlich kann man nach 1,5 Jahren nicht mehr (durch nachträglich durchgeführte CM-Feuchtigkeitsmessungen) nachweisen, welcher Wert zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen hat oder haben könnte.
    Das funktionierte aus mehreren Gründen nicht  -  zumindest mit eheblichem Risiko in der Aussage.
    Denn der Estrich trocknet als Funktion der Zeit nach. Physikalisch durch Feuchtigkeitsabgabe über die mineralische Verfugung, welche bekanntermaßen über Poren verfügt, und chemisch über noch im Estrichquerschnitt beinhaltete, reaktive Zementteilchen.
    Nach 1,5 Jahren gibt es nur einen aussagefähigen Indikator darüber, wenn die Restfeuchte zum Verlegezeitpunkt noch zu hoch war: die keramische Fliesenebene (wie auch der Estrich darunter) reißen kreuz und quer, wie es ihnen beliebt. Außerdem ist die Estrichscheibe domartig an einer oder mehreren Stellen aufgewölbt.

    Fazit: Bauherr, freue dich, wenn es nur die elastische Fugendichtung ist, welche reißt!
    .-. -. --
    Klaus Rauer, Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  9. Estrich-Schwinden: Hauptschwinden vor Fliesenverlegung beachten!

    Foto von

    Widerspruch  -  Einspruch
    wenn man sich das "leben des Estrichs" ansieht, kann man ...
    richtig ist auch nicht das die Verlegung zu einem möglichst späten zeitpunkt werfolgen soll, sondern das zum zeitpunkt der Verlegung das Hauptschwinden des Untergrundes abgeschlossen sein soll! Bitte nachlesen ist den schriftlich niedergelegten Erfahrungsberichten z.B. DINAbk.  -  Veröffentlichungen  -  soll bedeuten das je nach Fläche und Verlegeart und Fliese oder
    Platte  -  Spaltplatte 12,5 auf 24 verhält sich ansders als eine 30 mal 60 FSTZ.
    Wenn man sich jetzt das Leben des Estrichs ansieht, kann man sagen, ab wann der Zeitpunkt sein wird, wo Verformungen nicht mehr stattfinden werden, die zu Beeinträchtigungen führen können!
    Auch Falsch ist die Annahme, das es in der Fläche jetzt schon zu schlimmeren Schäden hätte führen müssen! Den wer sagt, das die Verformung schon zu Ende ist!? Wer sagt, das nicht nächste Woche es zu einem Riss in der Fläche kommen wird? Wer sagt das nicht ein Riss in der Fläche in der Fuge vorhanden ist, den bloß noch keiner bemängelt hat!?
    Wurde der Kunde auf die Beeinträchtigung hingewiesen? Wurde die DIN Vertragsbestandteil?
    Weitere frage: mit was konnte der Kunde im durchschnitt rechnen? Wie würde der Richter entscheiden, wenn der Anwalt sagt: Lieber Richter (wird er so nicht sagen  -  klingt jetzt aber doll) sehen sie hier ein vergleichbahres Bauvorhaben, bei dem es nach sieben Jähriger Nutzung nicht zu solchen Abrissen kam, und hier haben wir noch eins, und da noch eins und und und und hier n och eine Veröffentlichung, ab wann man den Estrich belegen soll, und da noch ...!
    Was meinen sie wie er entscheidet? Insbesondere wenn der AN keine CM Messung vorlegen kann, die auch von Zeugen am besten AGAbk. unterzeichnet wurde? Es aber zu einem Schadensbild kommt, das auf eine Belegung zu einem ungünstigen zeitpunkt hinweist!?
    Wir können ja mal ein Spaß hier machen, und suchen hier einen der einen Richter spielt, mit Beratern! Und dann gibt jeder sein führ und wieder ab! Der unterliegende Zahlt nen Kasten Bier! OK
  10. DIN 18352: Verlegezeitpunkt – Kommentar vs. Geschrei im Forum

    Ein groß' Geschrei ...
    Ein groß' Geschrei ersetzt nicht die Qualität einer Aussage!
    Auch ist es nicht Sinn dieses oder anderer Foren, den/die Fragesteller zu irritieren!
    Zitat: " richtig ist auch nicht das die Verlegung zu einem möglichst späten zeitpunkt werfolgen soll, .. 2
    Falsch. Nachzulesen im Kommentar zur DINAbk. 18352, dort unter Punkt 3.1.1 letzter Absatz! Wer mit Geschrei und Empörung ins Horn des Forums bläst, sollte zumindest den Inhalt des Kommentars tendenziell kennen.
    Zitat: " ...  -  soll bedeuten das je nach Fläche und Verlegeart und Fliese oder Platte  -  Spaltplatte 12,5 auf 24 verhält sich ansders als eine 30 mal 60 FSTZ. "
    Wir beobachten bezüglich des Verformungsverhaltens den Estrich, und nicht den keramischen Oberbelag (als Verformungsursache). Und Verformungen sind und bleiben bei schwimmenden Estrichen nun einmal unvermeidbar. Falls bestritten wird: siehe Kommentar DIN 18352, diesmal zur Abwechslung Punkt 3.5.6 (Absatz 3).

    Zitat: "Wenn man sich jetzt das Leben des Estrichs ansieht, kann man sagen, ab wann der Zeitpunkt sein wird, wo Verformungen nicht mehr stattfinden werden, die zu Beeinträchtigungen führen können! "
    Stimmt nicht ganz. Der Zeitpunkt ist nicht zu definieren, hängt er doch vom umgebenden Raumklima ab. Und das variiert.
    letztlich will der Bauherr in seinem Leben noch einmal in das Objekt, es bewohnen.
    Zitat: "Auch Falsch ist die Annahme, das es in der Fläche jetzt schon zu schlimmeren Schäden hätte führen müssen! "
    Gut gebrüllt Löwe, doch leider wieder ein Fehltreffer.
    Nach 1-1,5 Jahren werden sich bei unbeheizten Konstruktionen die ersten Indikatoren eingestellt haben. Ganz sicher!

    Zitat: "Den wer sagt, das die Verformung schon zu Ende ist!? Wer sagt, das nicht nächste Woche es zu einem Riss in der Fläche kommen wird? "
    Wir reden hier von Flankenabrissen von elastischen Boden- / Wandabdichtungen. Eindeutig geht das aus der Eingangs-Fragestellung hervor. Wenn nur die elastische Fuge reißt, liegt eindeutig ein Rückschüsseln des Estrichs vor. Heißt: der Bereich war Trockener als die Fläche selbst. Prinzip der Wurstscheibe, welche man 3 Tage der Wärme der Sonne aussetzt.

    Zitat: "Wer sagt das nicht ein Riss in der Fläche in der Fuge vorhanden ist, den bloß noch keiner bemängelt hat!?
    Nun wird es allerdings zu bunt mit der "Argumentation".
    Ein Riss in der Fläche in der Fuge. Auch jeder Laie des Handwerks wird nun berechtigt den Kopf schütteln. Risse in Fugen sind in der Fachwelt wohl einmalig.
    Zitat: "Wurde der Kunde auf die Beeinträchtigung hingewiesen? Wurde die DIN Vertragsbestandteil? "
    Völlig wurscht, ob die DIN Vertragsbestandteil war. Grund: Verformungen sind bei schwimmenden Estrichen unvermeidbar (Quelle wie vor).
    Richtig ist jedoch, dass der Kunde im Vorfeld darauf hinzuweisen war, dass derartige Fugenabrisse vorkommen können.

    Zitat: "Weitere frage: mit was konnte der Kunde im durchschnitt rechnen? ... "
    Ich denke, dass die vorstehenden Aussagen ausreichend für das Forum sind, sich ein Urteil zu bilden. Wir wollen die Geduld der Leser nicht überstrapazieren ...
    .-. -. -. -
    Abschließend zu diesem Thema grüßt: Klaus Rauer

  11. Estrich-Verhalten: Aufstellung der Ecken – Ursachenanalyse

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    siehst du bin absolut anderer Meinung
    Wie sie selber schon geswchrieben haben, ist das verhalten des Estrichs bekannt, auch wenn es nicht ganz richtig (zumindest habe ich es so verstanden) hier niedergeschrieben wurde.
    Der übliche Vergleich mit der Wurst oder Käsescheibe ist soweit OK. Aber das aufstellen der Ecken liegt nicht daran, das diese hier Ausgetrocknet sind. Versuch lege mal eine Scheibe mit der Ecke frei in der Luft, am besten hängen, sodass sie von beiden Seiten gleichmäßig  -  wichtig gleichmäßig  -  trockenen kann. Eine Aufstellung der Ränder  -  Ecken hat eine Wurst wohl nicht, kann man hierbei kaum feststellen, gegenüber einer auf einem Butterbrot!
    Genau so verhält es sich mit dem  -  Estrich, es liegt an der Unterschiedlichen schnellen Austrocknung, zwischen der Estrichoberfläche und unten wo der Estrich auf der Folie aufliegt.!
    auch festzustellen ist es, wenn man den Estrich jetzt wässert, oder abdeckt, so kann man manchmal schon nach Stunden feststellen, das die Aufschüsselung nachlesst, leider oft noch nicht ganz zurückgeht, bis eine gleichmäßige Feuchtigkeitsverteilung sich durch den Estrichquerschnitt wieder abgezeichnet hat!
    Stimmt das soweit?
    Wenn das bekannt ist, und man noch weiter beachtet, welche Klimatischen Bedingungen herrschen, und man wenn man es doll machen möchte die Sieblinie und den WZ Wert und den Bindemitteltyp und Mahlgrad kennt, kann man daraus Rückschlüsse ziehen, wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird!
    Manche legen einfach eine Latte auf die Ecken, und schauen ob diese noch oben sind, ist bloß blöd, wenn der Estrichleger hier schon etwas teifer abgezogen hat!
    Wenn man schon auf Normen und Merkblätter hinwiest, sollte man auch mal nachfragen ob die Randverformung hier bei dem Fragesteller nicht weit überschritten wurde?
    Denn, wenn man Absenkungen von 6 mm und mehr hat, ist es von den Normkommentaren nicht mehr abgedeckt! Also welche Verformung haben wir hier in dem Fall? Sieh besonders Merkblatt "Randverformung bei schwimmenden Zement-Heizestrichen 2 Spalte 2 Absatz!
    Sowie Tabelle Punkt 3. Hier auch wieder zu lesen Oberbelegungsart und Zeitpunkt! (auch wieder, Fliesengröße, oder trocknet es unter einem Großformat genau so schnell wie unter Mosaik? Und kommt es bei Spaltplatten mit einem höheren Fugenanteil pro Meter nicht zu einem besseren Spannungsabbau (e-Modul) als bei großformat z.B. 60er fliesen  -  (Fugenanteil 5 mm pro Meter  -  Spaltplatte 8 cm pro Meter?!
    Und was steht im gleichen MB unter 4.?
    Grundfrage: und wie müsstest du Antworten, wenn dich der Richter fragt:
    Kennt man das verhalten des Estrichs?
    Kann man somit sagen, das man abschätzen kann, wann es zu stärkenen Verformungen kommt, und wann nicht?
    liegt die Ursache der Absenkung auch daran, das die Feuchteverteilung im Estrich noch nicht gleichmäßig wahr?
    Habe ich das Richtig verstanden, dass es üblich daran liegt, dass der Estrich noch zu feucht wahr? Antwort wohl nein, so kann man das nicht sagen, aber es kann Ursache dafür sein! oder?
    Kann man also sagen, das es bei einer späteren Verlegung der Oberfläche nicht zu so starken Absenkungen gekommen währe?
    Hätte man dem Verhalten des Estrichs also entgegen wirken können, durch eine bessere Nachbehandlung und bessere Überprüfung? So das die Wahrscheinlichkeit, das es zu diesem absenken kommt, dann nicht so sehr gegeben währe.
    Deine einzelnen Punkte beantworte ich später mal, das soll zur Verdauung jetzt erst mal reichen! Muss jetzt mit den Hunden gassie gehen!
    Aber die Rissgefahr ist bei Estrichen nach 1,5 Jahren noch nicht vorbei! Wie geasgt, er kann nächste Woche Risse bekommen! Oder möchtest du dem auch widersprechen! Und kennst du den bau? Es können ja Spaltplatten verlegt worden sein, bei dem es zu Rissen in der "breiten" Fuge gekommen ist! der durch das Verschmutzte Putzwasser, es ist halt in der Werkstatt (ich weiß nicht wie die Räume genutzt werden) stak Ölig, so das man den Riss nicht so sieht!
    Also welche Masse haben die Absenkungen erreicht?
    Welche Belege wurden mit was auf den Estrich aufgebarcjht?
    Wie wird der Raum genutzt?
    Für schnellen Austausch 0171 8125797
  12. Elastische Fugen: Wartung & Gewährleistung – Fachverband-Info!

    Foto von

    Norm Versteck Fan!?
    Norm Fan!
    Wie sieht es aber mit der Niederschrift aus, "Wartung und Gewährleistung von elastischen Fugen"  -  Verfasser Fachverband Fliesen  -  abgekürzt von mir.
    Hier 3 Absatz:
    Dürfte auf den Fall wohl zutreffend sein!
    Tritt ein Mangel an mit Elastischen Fugenfüllstoffen verschlossenen Fugen vor Ablauf der Verjährung auf (Ist wohl hier der Fall nach BGBAbk. und DINAbk. 1961) hat der AN, auf dessen Leistung der Mangel zurückzuführen ist, diesen zu beseitigen!
    Absatz 4:
    Ein Haftungsausschluss für den Gewährleistungszeitraum kann durch eine Vereinbarung usw ... Wurde das hier gemacht!?
    Nah schuldest du mir jetzt einen Kasten Bier?
    Oder hältst du noch immer an Niederschriften fest, die von den Kenntnissen, die man gesammelt hat abweichen? Oder Zitierst du bewusst diese nicht bis zu Ende? Die nämlich auch Grenzen der Verformung angeben! Sollten diese hier überschritten wurden sein, kann man sich damit wohl nicht mehr rausreden! Denn so wie du es bis jetzt dargelegt hasst, darf der Estrich sich ja auch 3 cm Verformen, und es ist noch OK!
    Oder was entspicht jetzt den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) welche Sachen sind juristisch nicht Haltbar?
  13. Randkantenabsenkungen: Neue Erkenntnisse zu Zementestrichen

    Gedankenfehler
    Zu Randkantenabsenkungen von mineralischen Nassestrichen:
    Bei dem Artikel, auf welchen jüngst Bezug genommen wurde, handelt es sich nicht um ein Merkblatt, sondern um das Ergebnis einer Forschungsarbeit von Schnell. Und zwar aus dem Jahre 1990. Zwischenzeitlich hat sich viel bei Estrichen getan, sodass die damaligen Erkenntnisse nicht mehr greifen.
    So beispielsweise die Umstellung auf CEM II-Zemente.
    Die Dissertation von Schnell kann den aktuellen "Stand der Technik" nicht widerspiegeln, war auch niemals beabsichtigt, sondern führt nüchtern die Ergebnisse der damaligen Versuche auf. Mehr nicht.

    Im Übrigen geht man auch im BEB davon aus (Gespräch mit dem mir gut bekannten Heinz-Dieter Altmann), dass bei Randschüsselungen (Zementestriche) durchaus Aufwölbungshöhen über 8 mm an den Kanten auftreten können. Können  -  nicht müssen.
    Doch zur Orientierung und Vermeidung von Irritationen: Wir behandeln hier nicht das Thema Aufschüsselung (davon reißt keine elastische Fuge, wie vom Fragesteller beschrieben), sondern von Rückschüsselungen.
    Daher ist die ganze Aufregung und Fleißarbeit vor ellenlager Zitierung und Recherche müßig und in der Sache wenig dienlich.
    Außerdem kann man sich nicht in "die Rolle des Richters" versetzen. Das ist absurd.
    Diese/r ist völlig unabhängig in seiner Entscheidung  -  und manchmal auch unberechenbar.
    Ich selbst habe es allerdings in eigener Praxis noch nie erlebt, dass sich der Richter/Richterin nach meinen schriftlichen und auch mündlichen Ausführungen im Verhandlungsaal nicht meiner Ansicht angeschlossen hätte.
    Das sollte es (nun wirklich abschließend) zu diesem Thema sein!
    .-. -. -
    MfG K.R.

  14. Silikonfugen-Risse: Randfugen fachgerecht? Ursachen im Eckbereich

    Foto von

    löwenbändiger ...
    deine Peitsche ist nicht wirksamm!
    Sorry das ich erst jetzt wieder schreibe!
    Wir kennen noch immer den bau nicht genau, wissen somit nicht, ob die Randfugen Fachgerecht  -  oder hier bedarfsgerecht (bedarf nach Dehnungsmöglichkeit) ausgeführt wurden! Von dem Märchen mit der Dreiflankenhaftung lassen wir mal die Finger! usw ...!
    Der Fragesteller, der sich erstaunicherweise nicht mehr meldet, hat in den Randfugen Risse  -  im Eckbereich, was für was spricht ... sind wir uns ja einig! Restrisiko, das es andere Ursachen hat besteht!
    Jetzt wahr die Frage, fällt das unter die Gewährleistung! Oder habe ich was falsch verstanden?
    Ob man hier eine Norm anwenden kann, bei der es fraglich ist, ob sie Vertragsbestandteil wurde, ist fraglich, den es gibt auch andere Fundstellen (IVD  -  MB Bewegungsfugen allerdings das letzte von '95) die über das Thema berichten. Immer kann man aber herrauslesen, das die Bewegung (Randabsenkung) bei bestimmten Fällen auftritt! So das man die Auslösenden Faktoren beeinflussen kann. So beeinflussen, das dieses Minimiert oder ganz ausgeschlossen wird! (Ob man soviel Zeit, oder eine so breite Fuge haben möchte, ist was anderes)!
    Die andere Niederschrieft, über die Gewährleistung von elastischen Fugen, ist aber nicht so alt, wie man von deinem Schreiben annehmen könnte, was man bei dem Absatz der Gewährleistungsausschlüsse auch fesstellen kann, den das beinhaltet Bereiche, die eindeutig auf das in diesem Jahrhundert geänderte BGBAbk. Recht beziehen.
    Aber schauen wir mal deine Peitsche  -  Norm an:
    Steht hier auch etwas zu den Zeiten und Kosten? Den darum geht es hier wohl? Diese Art der Fugen sind zu Überprüfen, damit es zu nachfolgeschäden nicht kommen wird! Man könnte fast meinen, das da steht, das bei einer nicht Funktionsfähigen Fuge (Gerissene Fugen sollen ja erneuert werden, weil sie nicht mehr voll Funktionsfähig sind, diese auf kosten des AGAbk. erneuert werden müssen!
    Das würde ein Freifartschein zum Pfuschen gleich kommen!
    Den, und das wissen wir hier nicht, ist die Frage, wie doll hat sich der Boden gesenkt? Wie wurde die Fuge ausgeführt, eventuell ist sie ja nur 3 mm breit gespritz wurden!? Könnte das dann halten, oder ist das in sich ein verstoß gegen die Norm? Stellt die Norm überhaupt die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) da (in Hessen leider noch so, und nicht allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)) Den sein Stand der Technik ist wieder etwas ganz anderes, was wohl nicht geschuldet ist!
    So jetzt ist der Riss in der Gewährleistungszeit entstanden, und dazu sagt hatlt auch der Bundesverbadn Estrich, das hierbei der AN diesen zu vertretten hat! Genau auf dessen Leistung dieser Mangel zurückzuführen ist, wenn sich herrausstellt, das er hier eine Mineralwolle auf mit Pfutzen übersehten Beton verlegt hat, und die eine zu hohe Zusammendrückbarkeit aufweist, oder ob hier Rohre nicht Fachgerecht verlegt wurden, und diese vom Heizungsbauer einfach überdeckt wurden, oder ob eine Losen Schüttung verwednet wurde, die weg wandert usw ... dann muss der Verursacher das tragen! Rechtlich fraglich ob der weiter arbeitende das nicht hätte in seiner Prüfungspflicht hätte feststellen können!
    ich bleibe dabei, das der Fall so wie ich ihn mkit den Kenntnissen sehe, in die beweislast des AN fällt! 6 Monate Beweislastumkehr hin oder her!
    Den wie kann man vom Estrichverband lesen, Nur durch eine individuelle Regelung mit ihrem für juritische Laien verkausulierte erscheindede Inhalte (Hier besonders 305ff BGB) kann tatsächlich eine Haftungsbegrenzung erreicht werden. Ein umfassender Haftungsausschluss ist mit einer AGB-Klausel dagegen nicht mölich!
    Einen umfassenden Haftungsausschluss stellt aber deine Norm da!
    Nochmalige Frage: ES ist klar, das es bei einem Zementären Estrich zu Bewegungen kommen wird, den von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist! Kann man sagen, wann der Zeitpunkt sein wird, das es nicht zu Rissen kommen wird? Kann man dieses durch Prüfungen feststellen?
    Wenn dann der AN diese Prüfungspflichetn, die sich daraus ergeben belegen kann (Bei einem _Mangel in der Gewährleistungszeit  -  nicht danach) hat er seine Schuldigkeit getan, sollte er sie nicht nachgekommen sein, würde das eine Pflichtverletzung des AN schon begründen! Folge Mangelbeseitigung auf seine Kosten!
    Nochmalig Merkblatt ist aus diesem Jahrtausend!
  15. ZE-Estrich: Rückschüsselung & Silikonfugen – Problematik bekannt

    ein Glück
    dass ich davon keine Ahnung habe, aber meinen Senf gebe ich trotzdem dazu.
    Rückschüsselung von ZEAbk.-Estrichen und die damit einhergehenden Abrisse der Silikonfugen sind sehr oft zu beobachten.
    Dies weiß auch der Fliesenleger.
    Den Kunden im Vorfeld auf diese Problematik hinzuweisen tut nicht weh.
    Er darf dann selber entscheiden, ob er erstmal keine Silikonfugen (außer Bad) haben will (solche Kunden gibt es öfters) oder eine erneute Versiegelung bezahlen möchte.
    Die dritte Möglichkeit, nämlich solange mit dem Oberbelag zu warten, bis die Rückschüsselung abgeklungen ist, ist rein hypothetisch.
    Aber es gibt ja auch Estricharten, wo diese Problematik nicht zum tragen kommt.
    Die kosten aber dann mehr, als nen ZE.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Silikonfuge gerissen: Gewährleistung, Ursachen & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Gerissene Silikonfugen im Neubau sind ein häufiges Problem. Die Ursachen können vielfältig sein, von Estrichbewegungen bis hin zu fehlerhafter Ausführung. Ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einhaltung der CM-Werte und der fachgerechten Ausführung der Randfugen. Eine frühzeitige Information des Kunden über die Problematik der Rückschüsselung von ZE-Estrichen kann helfen, spätere Unzufriedenheit zu vermeiden. Die DINAbk. 18352 und Veröffentlichungen des Fachverbands Fliesen geben Aufschluss über korrekte Ausführung und Gewährleistung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Gewährleistung bei Silikonfugen: CM-Wert zu früh belegt? kann ein nicht eingehaltenen CM-Wert ein Gewährleistungsfall sein. Es ist ratsam, dies zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Elastische Fuge: Fugenabrisse normal? Ursachen & Vermeidung erklärt, dass Abrisse an elastischen Abdichtungen von Boden- und Wandübergängen normal sein können. Der Fliesenleger sollte möglichst spät mit der Verfugung beginnen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die CM-Werte des Estrichs und die Ausführung der Randfugen. Konsultieren Sie die DIN 18352 und die Veröffentlichungen des Fachverbands Fliesen, um die Gewährleistung zu klären. Beachten Sie den Beitrag ZE-Estrich: Rückschüsselung & Silikonfugen – Problematik bekannt bezüglich der Rückschüsselung von ZEAbk.-Estrichen.

    Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass gerissene Silikonfugen, insbesondere im Bad und Wohnzimmer von Neubauten, ein komplexes Thema sind. Die Ursachenforschung ist entscheidend, um festzustellen, ob ein Mangel vorliegt und somit ein Gewährleistungsanspruch besteht. Dabei spielen sowohl die Materialeigenschaften der Silikonfuge selbst als auch die Beschaffenheit und das Verhalten des Estrichs eine wichtige Rolle. Der Beitrag Elastische Fugen: Wartung & Gewährleistung – Fachverband-Info! verweist auf relevante Niederschriften des Fachverbands Fliesen.

    Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Rückschüsselung von Zementestrichen (ZE), die zu Spannungen und somit zu Rissen in den Silikonfugen führen kann. Der Beitrag ZE-Estrich: Rückschüsselung & Silikonfugen – Problematik bekannt betont, dass Fliesenleger diese Problematik kennen und Kunden idealerweise im Vorfeld darauf hinweisen sollten. Eine frühzeitige Versiegelung des Oberbelags kann möglicherweise helfen, die Rückschüsselung zu minimieren. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Estricharten und deren spezifische Eigenschaften zu informieren.

    Die fachgerechte Ausführung der Randfugen ist ebenfalls von großer Bedeutung, wie im Beitrag Silikonfugen-Risse: Randfugen fachgerecht? Ursachen im Eckbereich diskutiert wird. Hierbei geht es um die Frage, ob die Randfugen ausreichend Dehnungsmöglichkeiten bieten, um Bewegungen des Baukörpers aufzufangen. Auch die Dreiflankenhaftung der Silikonfuge spielt eine Rolle. Es ist wichtig, die einschlägigen Normen und Richtlinien zu beachten, um eine dauerhafte und mängelfreie Abdichtung zu gewährleisten.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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