Fliesen gemischt verlegt: Üblich? Rechte, Mängel & Kosten bei Falschverlegung?
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Fliesen gemischt verlegt: Üblich? Rechte, Mängel & Kosten bei Falschverlegung?
1. ist das so üblich? In der Rechnung steht jetzt nur die bestellte Fliesensorte (15 EUR/m²), wir haben aber keine Ahnung, wo die anderen Fliesen eingesetzt wurden und was diese gekostet hätten.
2. in einem sensiblen Bereich über der Duschwanne) wurden Fliesen eingesetzt, die sich farblich deutlich unterscheiden (hellgrau statt seidenmatt). Der Fliesenleger sieht den Fehler ein und ist grundsätzlich auch bereit, diese zu ersetzten, weist uns allerdings darauf hin, dass dabei Schäden entstehen können (Leichtbauwand). Er möchte den Umbau daher rauszögern, stellt uns zugleich aber die volle Leistung jetzt in Rechnung.
Unseres Erachtens wäre es das vernünftigste, bspw. 800 € zurückzuhalten und auf eine zeitnahe Mängelbeseitigung zu pochen. Natürlich ärgert uns auch das Mischen an den anderen Stellen, auch wenn das optisch nicht sichtbar ist. Ist das üblich so und was sollen wir tun?
Vielen Dank für Hinweise!
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schäden an der Bausubstanz durch die fehlerhafte Verlegung, sofort Fachmann hinzuziehen.
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Ich verstehe, dass in Ihrem Neubau Fliesen gemischt verlegt wurden, obwohl dies nicht vereinbart war. Da die Vereinbarung mündlich erfolgte, ist es wichtig, Beweise zu sichern (z.B. Zeugen, E-Mails, etc.).
🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Fliesenverlegung kann zu Folgeschäden wie Feuchtigkeitsschäden oder mangelnder Stabilität führen.
- Mangelanzeige: Setzen Sie den Fliesenleger schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf.
- Fristsetzung: Geben Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Zustand der Fliesenverlegung detailliert (Fotos, Videos).
- Sachverständiger: Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um den Mangel fachlich beurteilen zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Im Falle einer Fliesenverlegung kann dies z.B. eine falsche Fliesensorte oder eine unsachgemäße Verlegung sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Verjährung - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Unternehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beseitigen oder die Leistung neu zu erbringen.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Mängelbeseitigung - Schadenersatz
- Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch einen Mangel entstanden ist. Der Schadenersatz soll den Auftraggeber so stellen, als wäre der Mangel nicht aufgetreten.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Folgeschaden - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Bausachverständige werden häufig bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Unternehmern hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Mangel, Beweissicherung - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Unternehmers als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht akzeptiert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Verjährung - Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Im Baurecht beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangel, Abnahme
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei einer Falschverlegung von Fliesen?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Fliesenleger muss den Mangel beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert wird, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Fliesenleger zurückfordern oder den Werkvertrag mindern oder kündigen. - Wie weise ich eine Falschverlegung nach?
Dokumentieren Sie die Abweichungen von der Vereinbarung (z.B. durch Fotos) und ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, der den Mangel fachlich beurteilt. Ein Gutachten des Sachverständigen dient als Beweismittel. - Was ist, wenn der Fliesenleger die Mängelbeseitigung verweigert?
Setzen Sie dem Fliesenleger eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, können Sie den Mangel von einem anderen Fachbetrieb beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Fliesenleger in Rechnung stellen. - Kann ich Schadenersatz fordern?
Ja, wenn durch die Falschverlegung ein Schaden entstanden ist (z.B. Folgeschäden durch Feuchtigkeit), können Sie Schadenersatz vom Fliesenleger fordern. - Was ist, wenn die Vereinbarung nur mündlich getroffen wurde?
Auch mündliche Vereinbarungen sind bindend. Allerdings ist es schwieriger, den Inhalt der Vereinbarung zu beweisen. Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise (z.B. Zeugenaussagen, E-Mails, etc.). - Wie lange habe ich Zeit, den Mangel zu melden?
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Mangel anzeigen. - Was bedeutet "Abnahme der Leistung"?
Die Abnahme ist die Bestätigung, dass die Leistung des Fliesenlegers im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Sie sollten die Leistung sorgfältig prüfen und eventuelle Mängel protokollieren. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Mängel fachlich zu beurteilen und Gutachten zu erstellen.
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Baumangel: Gemischte Fliesen – Recht auf Mängelbeseitigung!
Verschiedenartige Fliesen = Baumangel?
Hallo Klaus,
ich halte das für einen klaren Mangel. Auch habe ich noch nicht gehört, dass so ein Mischen von Fliesen (seidenmatt und hellgrau nebeneinander) üblich wäre.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Werkvertrag. Zudem könnt ihr die vereinbarte Leistung ja auch anhand der Rechnung beweisen, die schließlich nur eine einzige Fliesensorte aufweist.
Ihr habt das Recht, mindestens das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten vom Werklohn zurückzubehalten.
Macht das und fordert den Fliesenlegen bzw. diejenige Firma, die ihr mit der Leistung beauftragt habt, per Einwurfeinschreiben mit konkreter Fristsetzung auf, den Mangel (genau bezeichnen!) fachgerecht zu beheben. Wenn dabei die Leichtbauwand kaputt gehen sollte, muss er sie ersetzen. Weist auch darauf hin.
Hinweis: dieser Beitrag ist rein privat und erfolgt ohne Gewähr.
Viel Erfolg,
Ralf -
Nachweis: Gemischte Fliesen – Wie Mangel beweisen?
Wenn
das stimmt:
Zitat: "Natürlich ärgert uns auch das Mischen an den anderen Stellen, auch wenn das optisch nicht sichtbar ist. "
Wie wollen Sie dann nachweisen, dass hier tatsächlich gemischt wurde?
Für die Fliesen Bereich Duschwanne siehe Vorschreiber.. -
Fliesen-Mängel: Hersteller-Mix – Nachweis durch Restbestände
danke für die Hinweise!
Danke für alle Hinweise, sie haben uns in einigen Punkten bestätigt.
Nun, dass verschiedene Fliesen verwendet wurde, ergibt sich aus dem Sammelsurium nahezu identischer (bzgl. Maß und Oberfläche) Fliesenreste unterschiedlicher (!) Hersteller. Der Fliesenleger hat uns als Reserve Reste von 4 verschiedenen Fliesen da gelassen, mit den hellgrauen an der Wand sind es ganze fünf Sorten, die wir nachweisen können! Auf der Rechnung steht jetzt übrigens nur eine Fliesensorte (auch für die Reserve). Was weiß ich, wo die anderen Sorten alle untergekommen sind - m.E. sind da Restbestände entsorgt worden!
Und das auch noch bei einem Stundenlohn von gut 48 EUR/h brutto *heul*
Gruß Klaus -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die gemischte Verlegung von Fliesen unterschiedlicher Hersteller einen Mangel darstellt. Einigkeit besteht darin, dass dies in der Regel einen Mangel darstellt, besonders wenn eine bestimmte Fliesensorte vereinbart war. Der Nachweis der Falschverlegung kann jedoch schwierig sein, wenn der Mix optisch nicht sofort erkennbar ist. Die Teilnehmer diskutieren über Gewährleistungsansprüche, Mängelbeseitigung und die Beweisführung gegenüber dem Fliesenleger.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Baumangel: Gemischte Fliesen – Recht auf Mängelbeseitigung! haben Auftraggeber das Recht auf Mängelbeseitigung, wenn Fliesen entgegen der Vereinbarung gemischt verlegt wurden. Dies gilt auch bei mündlichen Verträgen, sofern die vereinbarte Leistung nachweisbar ist.
📊 Zusatzinfo: Der Nachweis der Falschverlegung kann durch die Vorlage von Restbeständen unterschiedlicher Hersteller erfolgen, wie im Beitrag Fliesen-Mängel: Hersteller-Mix – Nachweis durch Restbestände beschrieben. Die Rechnung, die nur eine Fliesensorte ausweist, kann ebenfalls als Beweismittel dienen.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten den Fliesenleger schriftlich (per Einwurfeinschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte im Rahmen der Gewährleistung durchzusetzen. Beachten Sie den Beitrag Nachweis: Gemischte Fliesen – Wie Mangel beweisen? für Hinweise zur Beweisführung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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