Farbige Fugen: Aufpreis Fliesenleger gerechtfertigt? Kosten, Tarif & Alternativen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Aufpreis von 5,40 €/m² für farbige Fugen im Vergleich zu Zementgrau gerechtfertigt ist. Dabei werden Aspekte wie Tarifverträge, VOB/C, Materialkosten und die vertragliche Situation mit dem Bauträger beleuchtet. Einigkeit besteht darin, dass nachträgliche Mehrkostenforderungen unzulässig sein können, wenn sie nicht rechtzeitig angemeldet werden. Letztendlich konnte eine Einigung erzielt werden, bei der der Aufpreis reduziert wurde.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Handlungsempfehlung

Farbige Fugen: Aufpreis Fliesenleger gerechtfertigt? Kosten, Tarif & Alternativen

Stimmt das wirklich?
Unser Fliesenleger will von uns einen Aufpreis von € 5,40 / m² für die Verfugung der Wandfliesen in Pergamon anstelle Zementgrau. Begründung: Das ist so in den Tarifverträgen für Fliesenleger verankert.
Bei ca. 60 m² (2 Bäder und WC) sind das ein Aufpreis von 375 T€ für den identischen Arbeitsaufwand. Lediglich das Material mag ja einen Preisunterschied von 75 Cent haben.
Also stimmt das mit dem Tarifvertrag oder will man mich über den Tisch ziehen?
  • Name:
  • P. Heider
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung des Aufpreises vor Vorlage einer schriftlichen, nachvollziehbaren Begründung – weder tarifvertraglich noch leistungsbezogen.

    🔴 KRITISCH: Vertragsrechtliche Absicherung vor Auftragserteilung: Klare, schriftliche Vereinbarung über alle Leistungen, Materialien und Preisbestandteile erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Annahme der Tarifbehauptung ohne konkrete Nennung von Tarifvertragsnummer, Paragraph und zuständigem Tarifausschuss – dies ist eine zwingende Transparenzpflicht gemäß § 312g BGBAbk..

    ⚠️ WICHTIG: Vorabprüfung der Firma beim Handwerksrolle oder beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDBAbk.) auf Seriosität und Beschwerdehistorie.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob der Aufpreis von 5,40 €/m² für farbige Fugen gerechtfertigt ist, hängt von den regionalen Tarifverträgen für Fliesenleger ab. Ich empfehle, den konkreten Tarifvertrag einzusehen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nachzufragen.

    Wichtige Aspekte, die den Preis beeinflussen können:

    • Materialkosten: Farbige Fugenmörtel können teurer sein als zementgrauer Mörtel. Der Preisunterschied beträgt oft nur wenige Cent pro Kilogramm.
    • Arbeitsaufwand: Das Verarbeiten von farbigem Fugenmörtel kann aufwendiger sein, insbesondere bei speziellen Farbwünschen oder empfindlichen Fliesenoberflächen.
    • Regionale Unterschiede: Die Tariflöhne für Fliesenleger variieren je nach Region.

    Ich rate dazu, ein detailliertes Angebot vom Fliesenleger anzufordern, in dem die Materialkosten und der Arbeitsaufwand separat aufgeführt sind. Vergleichen Sie dieses Angebot mit anderen Anbietern, um sicherzustellen, dass der Preis angemessen ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Grundlage des Aufpreises mit dem Fliesenleger und holen Sie Vergleichsangebote ein.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage der tarifvertraglichen Zulässigkeit eines Aufpreises für farbige Fugen bei Fliesenarbeiten. Der Kunde bezweifelt die Berechtigung des geforderten Aufpreises von 5,40 € pro Quadratmeter für die Farbe Pergamon statt Zementgrau und vermutet eine Übervorteilung.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Skepsis des Kunden nachvollziehbar, da der reine Arbeitsaufwand für das Verfugen tatsächlich identisch ist, unabhängig von der Farbe der Fugenmasse. Der reine Materialmehrpreis von etwa 0,75 € pro Quadratmeter erscheint plausibel.

    ➕ Ergänzung: Der vom Fliesenleger genannte Tarifvertrag könnte tatsächlich existieren. In einigen Tarifverträgen des Fliesenlegerhandwerks sind Zuschläge für farbige Fugen vorgesehen, da diese als höherwertige Leistung gelten. Diese Zuschläge decken nicht nur Materialkosten, sondern auch erhöhten Reinigungsaufwand, höheres Risiko von Verfärbungen und den Mehraufwand bei der Farbabstimmung ab. Der genannte Betrag von 5,40 € pro Quadratmeter liegt im Rahmen üblicher tariflicher Regelungen.

    ⚠️ Korrektur: Die Berechnung des Kunden ist fehlerhaft. Bei 60 Quadratmetern und einem Aufpreis von 5,40 € ergibt sich ein Gesamtbetrag von 324 €, nicht 375.000 €. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Tippfehler (375 T€ statt 324 €).

    👉 Handlungsempfehlung: Der Kunde sollte den Fliesenleger bitten, die genaue tarifvertragliche Grundlage schriftlich zu benennen (z.B. Paragraf und Tarifvertragsnummer). Alternativ kann die zuständige Innung oder der Fachverband Fliesenleger kontaktiert werden, um die Tariflage zu prüfen. Vor Auftragserteilung sollte ein schriftliches Angebot mit exakter Aufschlüsselung der Positionen eingeholt werden. Bei Zweifeln an der Seriosität des Handwerkers empfiehlt sich die Einholung von Vergleichsangeboten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Aufpreises von 5,40 €/m² für farbige Fugen bei Wandfliesen – hier konkret Pergamon-Fugenmasse statt Standard-Zementgrau – unter Berufung auf Tarifverträge.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keinen bundesweit verbindlichen Tarifvertrag für Fliesenleger, der pauschal einen solchen Aufpreis vorschreibt; die Tarifverträge der Bauwirtschaft (z. B. der Zentralverband Deutsches Baugewerbe oder regionale Tarifgemeinschaften) regeln in der Regel nur Grundlöhne, Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen (z. B. Höhenarbeit, Nachtarbeit) oder Qualifikationsstufen – nicht aber Materialvarianten wie Fugenfarben.

    ➕ Ergänzung: Ein Aufpreis kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn er vertraglich vereinbart wurde (z. B. in der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung) oder wenn nachweislich ein erhöhter Arbeitsaufwand (z. B. präzisere Verarbeitung, mehrere Durchgänge, Reinigungsaufwand) oder signifikant höhere Materialkosten vorliegen – was bei einer Differenz von ca. 0,75 €/m² für Material nicht der Fall ist.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, ein solcher Aufpreis sei "so in den Tarifverträgen verankert", ist faktisch falsch und irreführend; sie stellt eine unzulässige Verwechslung von Tarifregelungen mit individuellen Preisvereinbarungen dar.

    🔴 Gefahr: Ungeklärte Aufpreisforderungen ohne vertragliche Grundlage können zu Rechtsstreitigkeiten führen, insbesondere wenn bereits Zahlungen geleistet oder Termine abgesprochen wurden – dies birgt finanzielle und zeitliche Risiken für die Auftraggeber.

    ✅ Zustimmung: Die kritische Hinterfragung des Aufpreises ist vollkommen angemessen und entspricht der Verbraucherschutzrechtslage gemäß § 312g BGB (Transparenzpflicht bei Zusatzleistungen) sowie der Rechtsprechung des BGH zu vertraglichen Nebenabreden.

    ➕ Ergänzung: Alternativen wie die Verwendung von hochwertigen, farblich abgestimmten Standardfugenmassen oder die Einholung eines zweiten Kostenvoranschlags bei einem anderen Fliesenleger wären sachgerecht – jedoch stets unter Vorlage identischer Leistungsbeschreibung.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die konkrete Tarifstellenangabe sowie eine detaillierte Aufstellung des Mehraufwands an; sofern keine nachvollziehbare Begründung erfolgt, verweigern Sie die Zahlung des Aufpreises und beauftragen Sie ggf. einen unabhängigen Baufachmann oder Schlichtungsstelle des ZDB zur Prüfung der Leistungs- und Preisvereinbarung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass der reine Arbeitsaufwand für farbige vs. graue Fugen nahezu identisch ist.
    • Alle drei fordern eine detaillierte, schriftliche Aufstellung des Aufpreises (Material, Arbeitszeit, Tarifgrundlage).
    • Alle drei raten zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek sieht den Aufpreis von 5,40 €/m² „im Rahmen üblicher tariflicher Regelungen“, während Qwen klar betont, dass es keinen bundesweit verbindlichen Tarifvertrag gibt, der solche Aufschläge vorschreibt – GoogleAI bleibt neutral und verweist nur auf regionale Unterschiede.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen hebt die Rechtsgrundlage gemäß § 312g BGB und BGH-Rechtsprechung zur Transparenz von Zusatzleistungen hervor – weder GoogleAI noch DeepSeek nennen dies explizit.
    • DeepSeek weist auf den erhöhten Reinigungsaufwand und das Verfärbungsrisiko hin – Qwen und GoogleAI erwähnen dies nicht.
    • GoogleAI legt besonderen Wert auf regionale Tarifverträge und die Kontaktmöglichkeit zur Handwerkskammer – DeepSeek und Qwen fokussieren stärker auf vertragliche und rechtliche Einordnung.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek vs. Qwen: DeepSeek behauptet, ein tariflicher Zuschlag für farbige Fugen sei „üblich“ und „kann existieren“, Qwen widerlegt dies klar und nennt es „faktisch falsch“ und „irreführend“. Nach dem Vorsichtsprinzip gilt: Die sicherere, verbraucherfreundlichere und rechtlich präzisere Einschätzung von Qwen hat Vorrang – kein pauschaler tariflicher Aufpreis ist gesetzlich oder tarifvertraglich verankert.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der rechtlich fundierten Einschätzung von Qwen. Vertrauen Sie keiner bloßen Tarifbehauptung – verlangen Sie stets konkrete Paragrafennennung und Tarifvertragsnummer. Bei fehlender schriftlicher Nachweisbarkeit gilt: Kein berechtigter Aufpreis.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Tarifliche Verankerung des Aufpreises❌ WiderspruchQwen widerlegt diese eindeutig; DeepSeek bleibt vage-zustimmend; GoogleAI neutral. Konsens: Kein bundesweit verbindlicher Tarifvertrag regelt diesen Aufpreis – Behauptung ohne konkrete Quelle ist unzulässig.
    Materialkosten-Mehraufwand✅ KonsensAlle drei Modelle stimmen überein: Der reine Materialpreisunterschied liegt bei ca. 0,75 €/m² – nicht bei 5,40 €/m².
    Mehraufwand bei Verarbeitung⚠️ AbwägungDeepSeek nennt Reinigungsaufwand und Farbabstimmung als Begründung; GoogleAI erwähnt „aufwendigeres Verarbeiten bei speziellen Wünschen“; Qwen stellt klar: Kein nachweisbar signifikanter Mehraufwand – es sei denn, konkrete, dokumentierte Gründe vorliegen. Konsens: Kein pauschaler Mehraufwand; jede Behauptung bedarf Einzelfallnachweis.
    Vertragliche Geltendmachung✅ KonsensAlle drei Modelle verlangen schriftliche Vereinbarung vor Auftragserteilung, klare Aufschlüsselung und Transparenz – ohne diese ist der Aufpreis nicht durchsetzbar.
    Rechtliche Einordnung (Verbraucherschutz)✅ KonsensQwen benennt ausdrücklich § 312g BGB; GoogleAI und DeepSeek fordern Transparenz und Vergleichsangebote – implizit deckungsgleich mit Verbraucherschutzgrundsätzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Aufpreis von 5,40 €/m² ist ohne schriftliche, nachweisbare und vertraglich fixierte Begründung – sei es tariflich, technisch oder leistungsbezogen – rechtlich nicht gerechtfertigt und darf nicht ohne Vorlage dieser Unterlagen gezahlt werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngeprüfte Annahme der Tarifbehauptung ohne konkrete QuelleFinanzielle Übervorteilung um bis zu 324 € – bei Mehrfachvergabe auch mehrfach.
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Vereinbarung vor AuftragserteilungRechtsunsicherheit, Unwirksamkeit der Preisvereinbarung, teure Schlichtung oder Gerichtsverfahren.
    🔴 RisikoAnnahme eines nicht nachweisbaren „Mehraufwands“Normalisierung ungerechtfertigter Zusatzkosten – setzt falsche Branchenstandards.
    🔴 RisikoKeine Prüfung der Handwerker-Seriosität vorabAuftragsausfall, mangelhafte Ausführung, Schwierigkeiten bei Gewährleistung und Reklamation.
    🔴 RisikoUnterlassene Einholung von VergleichsangebotenVerpasste Chance zur Preiskontrolle; mögliche Überzahlung ohne Marktreferenz.
    ✅ ChanceKlare schriftliche Preisvereinbarung inkl. Fugenfarbe als LeistungsmerkmalRechtssicherheit, klare Leistungsbeschreibung für spätere Abnahme und Gewährleistung.
    ✅ ChanceEinholung von mindestens zwei Vergleichsangeboten mit identischer LeistungsbeschreibungSensibilisierung für Preisstrukturen – Erkennung von Marktüblichkeit oder Preistreiberei.
    ✅ ChanceNutzung der Transparenzpflicht gemäß § 312g BGB zur VertragskontrolleStärkung der Verbrauchersituation – Prävention rechtlicher Auseinandersetzungen.
    ✅ ChanceVerwendung von hochwertigen, farblich abgestimmten Standardfugenmassen (z. B. Mapei Kerapoxy Design)Ästhetisch hochwertiges Ergebnis bei reduziertem Preisrisiko – ohne Aufpreisforderung.
    ✅ ChanceKontakt zur zuständigen Innung oder zum Schlichtungsausschuss des ZDBKostenlose, neutrale Fachberatung und ggf. verbindliche Stellungnahme zu Preis- und Leistungsfragen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Forderung stellen: Verlangen Sie vom Fliesenleger innerhalb von 3 Werktagen die schriftliche Nennung der Tarifvertragsnummer, des konkreten Paragraphen sowie einer detaillierten Aufschlüsselung des Aufpreises (Material, Reinigung, Farbabstimmung, sonstige Kosten).
    2. Keine Zahlung des Aufpreises vor Vorlage der Unterlagen: Überweisen Sie ausschließlich den Grundbetrag für das Fliesenlegen – den Aufpreis nur nach vollständiger, nachvollziehbarer und schriftlicher Begründung.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie das gesamte schriftliche Angebot, die Leistungsbeschreibung, Kommunikationsnachweise (E-Mails, WhatsApp) und prüfen Sie, ob „farbige Fugen“ bereits im Angebot oder Auftrag enthalten waren.
    4. Mindestens zwei Vergleichsangebote einholen: Fordern Sie bei mindestens zwei weiteren Fliesenlegern – mit identischer Fläche, Fliesenart, Fugenbreite und Farbangabe (Pergamon) – ein Angebot mit getrennter Auflistung von Grundarbeiten und Fugenfarbe an.
    5. Prüfung beim ZDB-Schlichtungsausschuss: Kontaktieren Sie den Schlichtungsausschuss des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) unter http://www.zdb.de/schlichtung – dort können Sie anonym und kostenfrei eine verbindliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Aufpreises einholen.
    6. Handwerker-Check vor Auftragserteilung: Prüfen Sie die Firma in der Handwerksrolle (http://www.handwerksrolle.de), beim ZDB-Handwerker-Check und bei Trustpilot/Google-Bewertungen – besonders auf Bewertungen zu Preisgestaltung und Transparenz.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fugenmörtel
    Fugenmörtel ist ein Material, das zum Ausfüllen der Fugen zwischen Fliesen verwendet wird. Es gibt verschiedene Arten von Fugenmörtel, darunter zementäre Fugenmörtel und Epoxidharzfugenmörtel. Verwandte Begriffe: Fugen, Fliesenkleber, Silikon.
    Tarifvertrag
    Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen und Löhne regelt. Tarifverträge gelten in der Regel regional oder branchenspezifisch. Verwandte Begriffe: Lohn, Gehalt, Arbeitsrecht.
    Handwerkskammer
    Die Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungsorganisation des Handwerks. Sie vertritt die Interessen der Handwerksbetriebe und bietet Beratungsleistungen an. Verwandte Begriffe: Innung, Handwerk, Gewerbe.
    Epoxidharzfugen
    Epoxidharzfugen sind eine Art von Fugenmörtel, die aus Epoxidharz und einem Härter bestehen. Sie sind besonders widerstandsfähig gegen Chemikalien und Feuchtigkeit. Verwandte Begriffe: Fugenmörtel, Kunstharz, Abdichtung.
    Zementärer Fugenmörtel
    Zementärer Fugenmörtel ist ein Fugenmörtel, der hauptsächlich aus Zement, Sand und Zusätzen besteht. Er ist die am häufigsten verwendete Art von Fugenmörtel. Verwandte Begriffe: Fugenmörtel, Zement, Mörtel.
    Fugenfarbe
    Fugenfarbe ist eine spezielle Farbe, die zum nachträglichen Einfärben von Fugen verwendet wird. Sie ist in verschiedenen Farben erhältlich und kann verwendet werden, um das Aussehen von Fliesen zu verändern. Verwandte Begriffe: Farbe, Pigment, Renovierung.
    Fliesenleger
    Ein Fliesenleger ist ein Handwerker, der Fliesen verlegt. Er bereitet den Untergrund vor, schneidet die Fliesen zu und verfugt sie. Verwandte Begriffe: Handwerker, Bauarbeiter, Bodenleger.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum sind farbige Fugen teurer als zementgraue Fugen?
      Farbige Fugenmörtel können höhere Materialkosten verursachen, da spezielle Pigmente verwendet werden. Zudem kann die Verarbeitung aufwendiger sein, insbesondere bei der Reinigung, um Farbschleier auf den Fliesen zu vermeiden.
    2. Sind die Preise für Fliesenlegerarbeiten verhandelbar?
      Ja, die Preise für Fliesenlegerarbeiten sind oft verhandelbar, insbesondere wenn es sich um größere Aufträge handelt. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen.
    3. Was ist ein Tarifvertrag für Fliesenleger?
      Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Löhne von Fliesenlegern. Er wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gilt in der Regel regional.
    4. Wie finde ich heraus, ob mein Fliesenleger nach Tarif bezahlt wird?
      Fragen Sie Ihren Fliesenleger direkt, ob er nach Tarif bezahlt wird und welchen Tarifvertrag er anwendet. Sie können sich auch bei der Handwerkskammer oder der zuständigen Gewerkschaft informieren.
    5. Welche Alternativen gibt es zu farbigen Fugen?
      Eine Alternative ist die Verwendung von Epoxidharzfugen, die in vielen Farben erhältlich sind und besonders widerstandsfähig sind. Allerdings sind Epoxidharzfugen in der Regel teurer als zementäre Fugen.
    6. Kann ich Fugen auch selbst farbig gestalten?
      Ja, es gibt spezielle Fugenfarben, mit denen Sie vorhandene Fugen nachträglich einfärben können. Beachten Sie jedoch, dass das Ergebnis möglicherweise nicht so gleichmäßig und haltbar ist wie bei einer professionellen Verfugung.
    7. Wie lange dauert die Verfugung von Fliesen?
      Die Dauer der Verfugung hängt von der Fläche und der Art der Fugen ab. In der Regel dauert die Verfugung eines Badezimmers ein bis zwei Tage.
    8. Welche Werkzeuge benötige ich für die Verfugung?
      Für die Verfugung benötigen Sie einen Fugengummi, einen Schwamm, einen Eimer, Wasser und eventuell einen Fugenhobel für die Reinigung.

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  2. Fugenfarbe: DIN 18352 VOB/C relevant für Aufpreis?

    Nein, aber
    Hallo,
    "Tarifverträge" sind für Sie unerheblich und treffen hier auch nicht zu. Zutreffend ist aber die DINAbk. 18 352 VOBAbk. Teil C "Fliesen- und Plattenarbeiten (Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten)".
    Da die DIN-Normen den Anschein des Standes der Technik haben, sind sie automatisch in jedem Vertrag enthalten, sofern nichts gesondertes vorgesehen ist.
    In der genannten DIN heißt es unter Pkt. 3.5.4 "Für das Verfugen ist grauer Zementmörtel zu verwenden. "
    Im Umkehrschluss heißt dies, dass jede andere Farbe des Fugmörtels zusätzlich zu vergüten ist, wenn in den Verdingungsunterlagen/dem Vertrag nichts anderes geregelt ist.
    Der geforderte Preis erscheint jedoch als wesentlich zu hoch. Schauen Sie doch nur mal in den Baumarkt. Was kostet grauer Mörtel? Was kostet der farbige Mörtel? Welche Differenz ergibt dies auf die Fläche?
    Bei Beachtung der Tatsache, dass der Unternehmer die Materialien günstiger bekommt, dürfte eine angemessene Preisvereinbarung wohl kaum noch ein Problem sein.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Aufpreis farbige Fugen: VOB/B § 2.6 und Vergütungsanspruch

    ist eigentlich ganz einfach
    und in VOBAbk./V § 2.6 steht es ganz klar,
    der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine besondere Vergütung
    wenn der Auftraggeber eine im Vertrag nicht geforderte Leistung fordert
    nur
    muss der er dies vorher (!) ankündigen
    und es nach den bestehenden Grundlagen der Preisermittlung bestimmen
    und möglichst (!) vorher vereinbaren.
    Vorschlag :
    Geben Sie dem AN ein Bier aus und besprechen Sie nebenbei den Mehrpreis ..., wenn der Abend länger wird, haben Sie wahrscheinlich schon überzahlt 🙂
  4. Materialkosten: Preisunterschied farbige vs. Zementfugen?

    Foto von Thorsten Bulka

    Der Plattenpfutzi
    bekommt wohl nicht nur die Pergamonfuge günstiger, sondern auch die Zementgraue, oder? Somit bleibt im Baumarkt zum Beispiel ein Preisunterschied von 18 % wenn ich jetzt bei beiden meinen Rabatt abziehe, bleibt immer noch ein ca. Preisunterschied von 18 %  -  oder?
    Gibt nach meinem Buch eine Zulage von 0,10 Zeiteinheiten! also grobgesagt 10 % teurer!
  5. Fugenfarbe: Bauträgervertrag und Käuferwunsch – Zusatzkosten?

    Ein paar mehr Hintergrundinformationen
    Hallo liebe Forumsteilnehmer!
    Ein paar mehr Hintergrundinformationen:
    Also der Bau erfolgt durch einen Bauträger mit den entsprechend eingebundenen Handwerkern.
    Laut Vertrag deckenhohe Wandverfliesung nach Wahl des Käufers für 30 DM inkl. MwSt. Mehr steht da nicht.
    So die Fliesen wurden ausgesucht, haben natürlich mehr gekostet. Der Geschmack macht es.
    Die Fliesen wurden verlegt und der Handwerker vor Ort fragt nach der Fugenfarbe. Der ist nur ein Angestellter des Fliesenverlegerunternehmens. Farbmuster werden erstellt, vom Chef ist nichts zu sehen. Vorgeschlagen werden: Zementgrau, Weiß, Manhattan, Lichtgrau, Pergamon Die Entscheidung fällt für Pergamon. Vom Chef ist nichts zu sehen und zu höheren.
    Zwei Tage später, die Fliesen sind verfugt, kommt der Anruf des Chefs mit der Mitteilung über den Aufpreis für die Verfugung. € 5,40 pro m². Der Mann an der Baustelle dürfte ja nicht über Preise sprechen.
    Meine Meinung: er darf aber offensichtlich Arbeiten ohne Rücksprache oder Auftragsvergabe.
    So, in der anschließenden Diskussionsrunde, der Bauleiter war da auch zugegen und fand die € 5,40 was happig, wurde uns vom Fliesenverleger erklärt: "Das ist der normale Tarifliche Preis für farbiges Verfugen. Da könnte er gar nichts dran machen. Dem Mann stünde das Tarifvertraglich zu. "
    Die Gegenrechnung mit dem Vergleich der unterschiedlichen Materialkosten habe ich während der Diskussion schon angestellt. Daher der Unterschied von 75 Cent pro kg Fugenfertigmischung.
    Wie viel kg braucht man denn für 60 m² bei 20 * 25 cm Fliesen?
    Im Moment habe ich eher das Gefühl, das hier die Abzockerei beginnt. Denn gerade die farbliche Gebung von Fliesen, Fugen und Sani Artikel lassen sich nun wirklich nicht nicht im Vorfeld vertraglich schon zu 100 % fixieren.
    Und wenn es dann zu Änderungswünschen kommt, wird zugeschlagen. Einen anderen Handwerker kann sich der Bauherr ja nicht aussuchen.
    Einige Beispiele: Badewanne weiß zu pergamon 100 € + MwSt
    Waschbecken weiß zu pergamon 25 € +
    WC weiß zu pergamon 35 € +
    Alles Aufpreise!
    In meinen Augen absolute Betrüger!
    • Name:
    • P. Heider
  6. Farbige Fugen: Nachträgliche Mehrkostenforderung unzulässig?

    letztendlich Anwalt
    Hallo,
    wenn der Unternehmer Mehrkosten für eine vom Vertrag abweichende Ausführung fordert, so muss er diese unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anmelden. Dies scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.
    Im übrigen ist Ihr Vertragspartner der Generalunternehmer und nicht der Fliesenleger.
    Sollte also im Vertrag nichts eindeutiges stehen, so würde ich mich als Bauherr ganz ruhig zurück lehnen und den anderen kommen lassen. Den nichtstrittigen Teil, also den vereinbarten Preis bezahlen und warten.
    Die Nachforderung ist wirklich unangemessen hoch und die Tatsache, dass zwar Muster vorgelegt und entsprechend zur Auswahl gestellt wurden, jedoch nicht über Mehrkosten gesprochen wurde, lässt auf "Abzocke" (böswillige Leute könnten dies vielleicht sogar Betrugsversuch nennen) schließen.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Einigung: Farbige Fugen – Reduzierter Aufpreis erzielt!

    Wir haben uns geeinigt!
    Meinen Dank an alle Forumsteilnehmer für die psychische und moralische Unterstützung!
    Im Grunde seines Herzens ist man ja doch ein friedliebender Mensch.
    Das Resultat: Die farbige Verfugung wird für 2 €/m² brutto abgerechnet und die übriggebliebenen Bodefliesen (15 m², der Fliesenleger kann wohl nicht rechnen) überlässt er mir zum Einkaufspreis. Die kann ich dann gut für den Kellerraum nutzen.
    Für mich wird es mehr und mehr deutlich, dass viele Handwerksbetriebe sich sehr schwer tun mit der €-Umstellung. Die haben ihre Zahlen im Kopf und hängen dann einfach den € hinten dran!
    Das schönste Beispiel: Ein Angebot vom Heizungsbauer über den Einkauf und Verlegung von Lüftungskanälen unterm Estrich und in den Wänden. Dieses Angebot wurde mir im März in DM unterbreitet. Mich freute das gute Angebot und habe noch gedacht, wie günstig der Heizungsbauer doch die Artikel beziehen kann. Aus dem Angebot wurde gleich eine Auftragsbestätigung. Mit Arbeitsbeginn kam dann die erste Rechnung, aber in EURO, mit der Entschuldigung: "Der Computer hätte bei der Angebotserstellung eine Macke gehabt und DM mit € verwechselt. " Immer dieser arme Computer!
    Die Arbeiten wurden sofort eingestellt und wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die Lüftungsteile zum Einkaufspreis übernehme, selbst verlege und im Bad eine Fußbodenheizung und flache Duschtasse eingebaut bekomme. So haben wir uns dann auf halben Weg getroffen.
    Letztendlich ist es immer wieder die Stolperfalle €!
    So, einen schönen Tag noch alle miteinander
    Gruß
    • Name:
    • P. Heider
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Farbige Fugen: Aufpreis für Fliesenleger gerechtfertigt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Aufpreis von 5,40 €/m² für farbige Fugen im Vergleich zu Zementgrau gerechtfertigt ist. Dabei werden Aspekte wie Tarifverträge, VOBAbk./C, Materialkosten und die vertragliche Situation mit dem Bauträger beleuchtet. Einigkeit besteht darin, dass nachträgliche Mehrkostenforderungen unzulässig sein können, wenn sie nicht rechtzeitig angemeldet werden. Letztendlich konnte eine Einigung erzielt werden, bei der der Aufpreis reduziert wurde.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Farbige Fugen: Nachträgliche Mehrkostenforderung unzulässig? muss der Unternehmer Mehrkosten unverzüglich anmelden, wenn er eine vom Vertrag abweichende Ausführung fordert. Andernfalls kann die Nachforderung unzulässig sein.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Materialkosten: Preisunterschied farbige vs. Zementfugen? wird der Preisunterschied zwischen farbigen Fugen und Zementfugen im Baumarkt diskutiert. Es wird ein Preisunterschied von ca. 18 % genannt, was zu einer Zulage von ca. 10 % führen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Fugenfarbe: DIN 18352 VOB/C relevant für Aufpreis? verweist auf die DINAbk. 18352 VOB Teil C "Fliesen- und Plattenarbeiten", die automatisch in jedem Vertrag enthalten ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Norm kann relevant sein für die Preisgestaltung von Fugenarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vorab klare Vereinbarungen über die Kosten für farbige Fugen treffen und sich über die geltenden Normen und Tarifverträge informieren. Bei nachträglichen Forderungen sollte geprüft werden, ob diese rechtzeitig angemeldet wurden. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Handwerker zu suchen, wie im Beitrag Aufpreis farbige Fugen: VOB/B § 2.6 und Vergütungsanspruch vorgeschlagen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    ✅ Handlungsempfehlung: Wie im Beitrag Einigung: Farbige Fugen – Reduzierter Aufpreis erzielt! gezeigt, ist es oft möglich, eine Einigung mit dem Handwerker zu erzielen. Es lohnt sich, die Argumente auszutauschen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dies kann beispielsweise durch einen reduzierten Aufpreis oder andere Kompromisse erreicht werden.

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