wir haben 2013 in Baden-Württemberg ein Reiheneckhaus gebaut. Da die folge Häuser damals nicht gebaut wurden und nicht absehbar war wann dies erfolgt haben wir die Trennwand verputzt und mit 24 cm Gasbetonsteinen gebaut. Unser Bauträger lies das Dach damals zu den Nachbarhäusern ca. 8 cm Überstehen, mit der Begründung das die folge Häuser dann direkt Ihre Ziegel anschließen können. Da diese Häuser nun aber tiefer gebaut werden stehen die neuen Dächer in Zukunft über unserem Dach und unser Überstand ist im Weg. Die neuen Häuser werden übrigens mit 2 cm Luftspalt und 8 cm Perimeter Dämmung zu unserem Haus gebaut. Meine Frage ist wer muss das einkürzen bezahlen? Die Bauträgerfirma die die 3 neuen Häuser baut, mein Bauträger da er das Dach nicht hätte überstehen lassen dürfen, oder etwa ich als Eigentümer des Daches?
Viele Grüße