ich hätte eine Frage zur Aufdeckendämmung, hierzu folgende Fakten meines Hauses:
- es handelt sich um einen Neubau (KFW40-förderfähiges Ziegelhaus)
- zwei Vollgeschosse (nach oben abschließender Betondecke mit Dodenluke)
- zimmernmannsmäsiger Satteldachstuhl 23 °-Neigung / Aufsparrenquerlattung mit außenliegender Bitumenbahn u. Dachziegel
- ca. 70 m² Aufdeckendämmung mit 20 cm Steinwolle WLG 035
Nun die Fragen hierzu:
- Ist eine Mineralwolldämmung in diesem Fall zulässig (und oder) üblich?
- Ist die große Oberfläche der offenliegenden Dämmung nicht optimal zur Kondensation und damit verbundenen Tauwasserausfall? (Das Öffnen der Bodenluke bringt ja warme, feuchte Luft in den Dachboden ein.) Und ist durch die Durchsickerfähigkeit vielleicht Schimmelbildung die Folge bzw. der Beton gefährdet?
- Stimme es, dass Styropor-Dämmungen tatsächlich viel schlechter werden, da Tauwasserausfall stattfindet und damit ein Eindiffundieren in das Styropor passiert?
- Angeblich - laut Bauunternehmer - ist die Schallisolation dieser Dämmvariante (Mineralwolldämmung im Vergleich zu einer Styropor-Dämmung) viel besser. Stimmt das so?
- Während der Bauphase ist die Dämmung auf der Oberseite durch aufsteigende, feuchte Luft (nach dem Einbringen des Estrichs/Putz) - trotz auflegen eines 3 x 2 m großen Mineralwollstückes auf die Dachbodentreppenluke stark durchnässt gewesen (Taubildung). Durch Öffnen des Fensters ist dies (vom anfühlen her) wieder OK. Ist die Dämmung durch den ca. zweimonatigen Wasserbesatz dauerhaft geschädigt?
- Gehört zwischen der Dämmung und der Betondecke zwingend eine Dampfsperre?
- Gibt es ein Regelwerk, in dem obige Themata festgelegt ist, und in der man diese Dinge schriftlich (ggf. gerichtsmäßig verwertbar) belegen kann?
mit freundlichem Gruß und vielen Dank für Ihre Antworten,
FH