Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
inwieweit haften sie wenn jemand wegen niedrigerer Geländerhöhe runtergestützt ist?
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Die Diskussion dreht sich um die Pflichten von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern, insbesondere in Altbauten. Es wird erörtert, ob ein Bestandsschutz greift und inwieweit Eigentümer haften, wenn es aufgrund eines zu niedrigen Geländers zu einem Unfall kommt. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Versicherungen in solchen Fällen leisten und ob eine Mitschuld des Eigentümers vorliegt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Ein zu niedriges Balkongeländer stellt eine erhebliche Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
Die Frage betrifft die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern. 🔴 Ein zu niedriges Geländer stellt eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
Ob eine Erhöhungspflicht besteht, hängt von den aktuellen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Diese können sich im Laufe der Zeit geändert haben. Ältere Gebäude müssen nicht zwingend an neue Normen angepasst werden, es sei denn, es liegt eine konkrete Gefährdung vor.
Die Haftung des Eigentümers bei einem Sturz von einem zu niedrigen Balkongeländer ist gegeben, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet, er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu vermeiden. Die Geländerhöhe ist dabei ein wichtiger Faktor.
👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den geltenden Vorschriften für Balkongeländer und lassen Sie die aktuelle Höhe von einem Fachmann überprüfen.
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Balkongeländer mit einer Höhe von nur 75 cm, was deutlich unter den heutigen Sicherheitsstandards liegt. Die Kernfrage betrifft die rechtliche und sicherheitstechnische Verpflichtung zur Nachrüstung sowie die Haftungsrisiken für den Eigentümer. Aus fachlicher Sicht ist die Situation als kritisch zu bewerten, da die geringe Höhe ein erhebliches Absturzrisiko darstellt, insbesondere für Erwachsene und Kinder.
🔴 Gefahr: Ein 75 cm hohes Geländer bietet keinen ausreichenden Schutz vor Abstürzen. Die Gefahr ist besonders hoch, wenn man sich anlehnt oder stolpert. Die aktuelle Höhe entspricht nicht der allgemein anerkannten Regel der Technik, die für Balkone in Wohngebäuden eine Höhe von mindestens 90 cm (bei geringer Absturzhöhe) bis 110 cm vorsieht.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass eine Erhöhung auf mindestens 1 Meter (100 cm) aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, ist fachlich korrekt. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben für Balkone in der Regel eine Mindesthöhe von 90 cm bis 110 cm vor, abhängig von der Absturzhöhe. Eine Nachrüstpflicht besteht jedoch nicht automatisch rückwirkend für Bestandsbauten, sondern nur bei wesentlichen Umbauten oder wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.
➕ Ergänzung: Die Haftung des Eigentümers ist ein zentraler Punkt. Kommt es zu einem Sturz, weil das Geländer zu niedrig ist, haftet der Eigentümer in der Regel für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt besonders, wenn er von der Gefahr wusste oder hätte wissen müssen. Ein Verweis auf den Bestandsschutz schützt nicht vor Schadensersatzforderungen, wenn die Gefahr offensichtlich und vermeidbar war. Die Rechtsprechung verlangt hier eine Abwägung zwischen wirtschaftlicher Zumutbarkeit und dem Risiko schwerer Personenschäden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die konkrete Absturzhöhe von einem Fachmann (Zimmermann oder Metallbauer) prüfen und ein Angebot für eine Erhöhung auf mindestens 100 cm erstellen. Dokumentieren Sie den Zustand und die ergriffenen Maßnahmen. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt für Bau- oder Mietrecht, um Ihre individuelle Haftungssituation zu klären. Eine zeitnahe Nachrüstung ist dringend zu empfehlen, um das hohe Unfallrisiko zu minimieren und Ihre zivilrechtliche Haftung zu vermeiden.
Klar ist eines: Bei baulichen Änderungen an Fenstern oder Balkonbrüstungen verfällt der Bestandsschutz und es erwächst sofort eine Pflicht die aktuellen Vorschriften und Regelwerke einzuhalten. Ähnlich verhält es sich auch wenn Bauträger ganze Mietobjekte modernisieren und anschließend als Wohneigentum verkaufen. Auch dort gibt es dann entsprechende Anforderungen vom Bauamt.
Frage an Herrn Kirschner: Gibt es auch nur einen einzigen bekannten Fall (Gerichtsurteil), der ohne oben beschriebenen baulichen Anlass die Aufhebung des Bestandsschutzes hinsichtlich Brüstungen oder Umwehrungen belegt? Mir ist keiner bekannt.
Darf ich ihrem Text also entnehmen, dass auch ihnen bisher kein einziger Schasensfall bekannt ist, wo ein Versicherer die Regulierung in einem tatsöchlichen Haftungsfall abgelehnt hat mit dem Hinweis dass bauplanungsrechtliche kein Bestandsschutz besteht?
Ihre Rechtsauslegungen führen letztlich dazu, dass für alle möglichen Bauteile durch die kalte Küche "Versicherungsschutz" der Begriff des Bestandsschutzes dem Grunde nach ausgehebelt wird und auf diesem Umweg für alle möglichen Bauteile eines Bestandsgebäudes ständig neue Nachrüstpflichten entstehen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Versicherungsargumentation vor Gericht Bestand hätte, weshalb ich nach tatsächlichen Fallbeispielen gefragt habe.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern, insbesondere in Altbauten. Es wird erörtert, ob ein Bestandsschutz greift und inwieweit Eigentümer haften, wenn es aufgrund eines zu niedrigen Geländers zu einem Unfall kommt. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Versicherungen in solchen Fällen leisten und ob eine Mitschuld des Eigentümers vorliegt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkongeländer: Eigentümerhaftung bei zu niedriger Höhe! ist der Eigentümer verantwortlich und kann sich nicht auf Bestandsschutz berufen, sobald er Kenntnis vom Mangel hat. Bei einem Unfall droht eine Mitschuld.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bestandsschutz vs. Pflicht: Balkongeländer-Höhe im Altbau relativiert dies jedoch und weist darauf hin, dass es viele Altbauwohnungen gibt, bei denen das Bauamt keine Nachrüstauflagen sieht. Bei baulichen Änderungen entfällt der Bestandsschutz.
🔴 Risiko: Ein Sachverständiger würde laut Gutachten: Zu niedriges Geländer – Risiko für Versicherungsschutz bei einem Personenschaden im Gutachten festhalten, dass dem Eigentümer die zu geringe Geländerhöhe bekannt war, was den Versicherungsschutz gefährden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Eigentümer sollten sich bezüglich ihrer Verkehrssicherungspflichten und der aktuellen Bauvorschriften informieren. Es ist ratsam, sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Siehe auch: Gefahr: 75 cm Brüstungshöhe – Deliktrechtliche Pflichten!
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