Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
inwieweit haften sie wenn jemand wegen niedrigerer Geländerhöhe runtergestützt ist?
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Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
inwieweit haften sie wenn jemand wegen niedrigerer Geländerhöhe runtergestützt ist?
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Ein zu niedriges Balkongeländer stellt eine erhebliche Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
Die Frage betrifft die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern. 🔴 Ein zu niedriges Geländer stellt eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
Ob eine Erhöhungspflicht besteht, hängt von den aktuellen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Diese können sich im Laufe der Zeit geändert haben. Ältere Gebäude müssen nicht zwingend an neue Normen angepasst werden, es sei denn, es liegt eine konkrete Gefährdung vor.
Die Haftung des Eigentümers bei einem Sturz von einem zu niedrigen Balkongeländer ist gegeben, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet, er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu vermeiden. Die Geländerhöhe ist dabei ein wichtiger Faktor.
👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den geltenden Vorschriften für Balkongeländer und lassen Sie die aktuelle Höhe von einem Fachmann überprüfen.
Klar ist eines: Bei baulichen Änderungen an Fenstern oder Balkonbrüstungen verfällt der Bestandsschutz und es erwächst sofort eine Pflicht die aktuellen Vorschriften und Regelwerke einzuhalten. Ähnlich verhält es sich auch wenn Bauträger ganze Mietobjekte modernisieren und anschließend als Wohneigentum verkaufen. Auch dort gibt es dann entsprechende Anforderungen vom Bauamt.
Frage an Herrn Kirschner: Gibt es auch nur einen einzigen bekannten Fall (Gerichtsurteil), der ohne oben beschriebenen baulichen Anlass die Aufhebung des Bestandsschutzes hinsichtlich Brüstungen oder Umwehrungen belegt? Mir ist keiner bekannt.
Darf ich ihrem Text also entnehmen, dass auch ihnen bisher kein einziger Schasensfall bekannt ist, wo ein Versicherer die Regulierung in einem tatsöchlichen Haftungsfall abgelehnt hat mit dem Hinweis dass bauplanungsrechtliche kein Bestandsschutz besteht?
Ihre Rechtsauslegungen führen letztlich dazu, dass für alle möglichen Bauteile durch die kalte Küche "Versicherungsschutz" der Begriff des Bestandsschutzes dem Grunde nach ausgehebelt wird und auf diesem Umweg für alle möglichen Bauteile eines Bestandsgebäudes ständig neue Nachrüstpflichten entstehen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Versicherungsargumentation vor Gericht Bestand hätte, weshalb ich nach tatsächlichen Fallbeispielen gefragt habe.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern, insbesondere in Altbauten. Es wird erörtert, ob ein Bestandsschutz greift und inwieweit Eigentümer haften, wenn es aufgrund eines zu niedrigen Geländers zu einem Unfall kommt. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Versicherungen in solchen Fällen leisten und ob eine Mitschuld des Eigentümers vorliegt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkongeländer: Eigentümerhaftung bei zu niedriger Höhe! ist der Eigentümer verantwortlich und kann sich nicht auf Bestandsschutz berufen, sobald er Kenntnis vom Mangel hat. Bei einem Unfall droht eine Mitschuld.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bestandsschutz vs. Pflicht: Balkongeländer-Höhe im Altbau relativiert dies jedoch und weist darauf hin, dass es viele Altbauwohnungen gibt, bei denen das Bauamt keine Nachrüstauflagen sieht. Bei baulichen Änderungen entfällt der Bestandsschutz.
🔴 Risiko: Ein Sachverständiger würde laut Gutachten: Zu niedriges Geländer – Risiko für Versicherungsschutz bei einem Personenschaden im Gutachten festhalten, dass dem Eigentümer die zu geringe Geländerhöhe bekannt war, was den Versicherungsschutz gefährden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Eigentümer sollten sich bezüglich ihrer Verkehrssicherungspflichten und der aktuellen Bauvorschriften informieren. Es ist ratsam, sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Siehe auch: Gefahr: 75 cm Brüstungshöhe – Deliktrechtliche Pflichten!
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