2 Vollgeschosse plus Dach und Keller. Wohnfläche der 2 Vollgeschosse = 150 m².
Nun möchte ich das bisher völlig ungenutzte Dach ausbauen. Neue Wohnfläche dürften dann nach
DIN ca. 50 m² werden. Volumenmäßig unter 50 % Wohnraumerweiterung zum bisherigen Stand.
Dazu möchte ich ebenfalls die alten Fassaden sanieren, aber keine Wärmedämmung auf die
Fassaden aufbringen. Die Nachteile eine Fassadendämmung sind für mich zu groß.
Einsparpotentiale sind für mich bisher nicht nachhaltig nachgewiesen.
Die Problematik besteht nun darin, dass ich trotz des genehmigungspflichtigen Ausbaus des DGAbk.,
den ich nach EnEVAbk. ausführen muss, um die restliche Auflagen und auch den Energiepass
herumkommen möchte.
Ich habe hier folgende Sachen identifiziert, die mir für mein Vorhaben "gefährlich" werden
könnten:
1.) EnEV § 8 und EnEV § 13.2.2: Da ich aber das beheizte Volumen um weniger als 50 %
vergössere, müsste ich um den Energiepass herumkommen, oder?
2.) Da nicht mind. 3 Änderungen innerhalb eines Jahres im Bezug auf EnEV Anhang 3 mache,
dürfte auch keine Pflicht bestehen.
Fragen:
- was heißt im Bezug auf EnEV § 13.2.1 "Innerhalb eines Jahres"? Kalenderjahr?
- Gilt der § 13.2.1 sowieso nur, wenn eine neue Heizung oder Heizart eingebaut wird? Ich
habe nämlich schon vor 4 Jahren ein Gas-Brennwert-Gerät einbauen lassen
- wie komme ich legal um die Fassadendämmung herum? Jedes Jahr nur 20 % an jeder Seite neu
verputzen?
Danke