lt. EnEVAbk. muss ich einen fürchterlich niedrigen U-Wert einhalten, wenn ich bei mehr als 20 % einer Fassadenfläche den Putz ersetze. Das geht praktisch nur mit einem WDVSAbk., welches ich aber aus diversen Gründen zunächst einmal ablehne. Wie sieht es denn rechtlich aus?
- Greift die EnEV auch, wenn ich den Putz nicht ersetze, sondern nur durch zusätzliche (dünnere) Schichten ergänze?
- Was ist, wenn ich den Putz selbst abschlage, den Putzträger "Sauerkrautplatte" jedoch dran lasse und wieder verwende (so es denn geht)? Ist dies eine Reparatur oder ein Ersetzen des Putzes?
- Oder kurz gefragt: "wieviel" Instandsetzung auf 100 % der Fläche ist gerade noch so erlaubt, ohne dass die EnEV greift?
Vielen Dank für Hinweise, Gruß
Jörn
