WDVS Fassade: Ungewollte Faschen – Nachträgliche Kosten & Rechte bei Pauschalangebot?
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WDVS Fassade: Ungewollte Faschen – Nachträgliche Kosten & Rechte bei Pauschalangebot?

Hallo zusammen,
wir haben für unseren Außenputz mit WDVSAbk. ein Pauschalangebot bekommen und dies auch angenommen.
Jetzt wurden einfach zusätzlich Faschen erstellt und uns zusätzlich in Rechnung gestellt, obwohl wir diese gar nicht wollten. Auf unsere Frage hin wurde geantwortet, da die Rollladenkästen zu weit hinausragten, wäre es nicht anders möglich gewesen und somit hätten wir die Faschen bestellt.
Zusätzlich wurde eine Fugendichtung in Rechnung gestellt.
Auch wurde statt 172 m² wie im Pauschalangebot beschrieben nur 160 m² EPS-Platten mit Kratzputz ausgeführt. Die Sockelhöhe beträgt dadurch 47 cm anstatt an die vorher schon vorhanden Perimeterdämmung angepasst worden zu sein, wo auch die im Vertrag
genannten 172 m² wieder hinkämen. Leider steht im Vertrag nicht,
wie hoch der Sockel sein sollte, da dies durch die schon vorhandene
Perimeterdämmung aus unsere Sicht selbstsprechend war und sich
auch mit den 172 m² aus dem Pauschalangebot deckten.
Auf diesen Sachverhalt hin angesprochen wurde gesagt, es war ein Pauschalangebot und die Massen im Angebot hätten keine Bedeutung.
Müssen wir das bezahlen oder haben wir Anspruch auf Minderung bzw. Schadenersatz.
Vielen Dank für Eure Antwort
T. Schmidt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Ihnen ungewollte Faschen an Ihrer WDVSAbk.-Fassade nachträglich in Rechnung gestellt wurden, obwohl ein Pauschalangebot vorlag. Das ist ärgerlich.

    Rechtliche Situation: Bei einem Pauschalangebot sind alle vereinbarten Leistungen im Preis enthalten. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen müssen gesondert vereinbart werden, idealerweise schriftlich. Wenn die Faschen nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren und Sie diese auch nicht nachträglich beauftragt haben, müssen Sie diese grundsätzlich nicht bezahlen.

    Vorgehensweise:

    • Prüfen Sie den Vertrag: Was genau wurde im Pauschalangebot vereinbart? Gibt es eine Leistungsbeschreibung, die die Ausführung der Fassade detailliert beschreibt?
    • Schriftliche Beanstandung: Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und begründen Sie Ihren Widerspruch mit dem Pauschalangebot und dem fehlenden Auftrag für die Faschen. Setzen Sie eine Frist zur Korrektur der Rechnung.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Sachverhalt (Fotos, E-Mails, etc.).
    • Rechtliche Beratung: Wenn der Handwerker auf der Bezahlung besteht, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

    Mögliche Ansprüche: Je nach Sachlage haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Werklohns oder Schadenersatz, wenn durch die ungewollten Faschen ein Schaden entstanden ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Rechnung umgehend schriftlich und holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat. Dokumentieren Sie den gesamten Sachverhalt sorgfältig.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Pauschalangebot
    Ein Pauschalangebot ist ein Angebot, bei dem ein fester Preis für eine bestimmte Leistung vereinbart wird. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer neuen Vereinbarung.
    Verwandte Begriffe: Festpreis, Werkvertrag, Angebot.
    WDVS
    WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Fassadenverkleidung, die der Wärmedämmung dient.
    Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Wärmedämmung, Dämmstoff.
    Faschen
    Faschen sind architektonische Gestaltungselemente an Fassaden, die Fenster oder Türen umrahmen. Sie können aus verschiedenen Materialien bestehen.
    Verwandte Begriffe: Zierprofile, Fensterumrandung, Fassadenelemente.
    Minderung
    Die Minderung ist ein Recht des Auftraggebers bei Mängeln an der Werkleistung. Sie berechtigt zur Reduzierung des Werklohns.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nachbesserung.
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist ein Anspruch auf Ausgleich eines entstandenen Schadens. Im Baurecht kann Schadenersatz bei Mängeln oder Pflichtverletzungen geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Minderung, Nachbesserung.
    Leistungsbeschreibung
    Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Bauvertrags. Sie ist Grundlage für die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Angebot.
    Werklohn
    Der Werklohn ist die Vergütung, die der Handwerker für seine erbrachte Leistung erhält. Die Höhe des Werklohns wird im Werkvertrag vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Honorar, Rechnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Pauschalangebot im Baubereich?
      Ein Pauschalangebot ist ein Festpreisangebot, bei dem der Handwerker alle im Angebot beschriebenen Leistungen zu einem festen Preis erbringt. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen müssen gesondert vereinbart werden.
    2. Muss ich eine Rechnung bezahlen, die nicht der Vereinbarung entspricht?
      Grundsätzlich müssen Sie nur die Leistungen bezahlen, die vertraglich vereinbart wurden oder die Sie nachträglich beauftragt haben. Wenn eine Rechnung von der Vereinbarung abweicht, sollten Sie diese schriftlich beanstanden.
    3. Was kann ich tun, wenn der Handwerker auf der Bezahlung der ungewollten Leistungen besteht?
      In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
    4. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz, wenn durch die ungewollten Leistungen ein Schaden entstanden ist?
      Ja, wenn durch die ungewollten Leistungen ein Schaden entstanden ist (z.B. Wertminderung der Immobilie), haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
    5. Wie dokumentiere ich den Sachverhalt am besten?
      Fertigen Sie Fotos von den ungewollten Faschen an, sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Angebot, Vertrag, Rechnungen, E-Mails) und notieren Sie sich alle wichtigen Details zum Ablauf der Arbeiten.
    6. Was ist eine Leistungsbeschreibung?
      Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der vom Handwerker zu erbringenden Leistungen. Sie sollte alle wesentlichen Details zur Ausführung der Arbeiten enthalten.
    7. Kann ich den Handwerker verklagen?
      Eine Klage ist der letzte Schritt, wenn alle anderen Versuche einer Einigung gescheitert sind. Vor einer Klage sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen.
    8. Was bedeutet Minderung des Werklohns?
      Minderung des Werklohns bedeutet, dass Sie aufgrund eines Mangels an der erbrachten Leistung einen Teil des vereinbarten Preises nicht bezahlen müssen.

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  2. WDVS: Perimeterdämmung/Fassadendämmung – Fugendichtung Details

    Haben Sie jetzt eine Lücke zwischen Perimeter- und Fassadendämmung (Perimeterdämmung, Fassadendämmung) oder wie soll man das verstehen?
    Haben Sie jetzt eine Lücke zwischen Perimeter- und Fassadendämmung (Perimeterdämmung, Fassadendämmung) oder wie soll man das verstehen?
    Was für eine Fugendichtung, was steht denn genau auf der Rechnung?
  3. WDVS Fassade: Ungewollte Faschen – Technische Notwendigkeit?

    keine Lücke, aber 47 cm hohen Sockel
    Die Lücke ist mit Styropor-Platten in gleicher Stärke wie
    vorhandene Perimeter-Dämmung gefüllt worden. Oberputz und Haftputz sind draufgekommen. Der Rücksprung zum Kratzputz beträgt 5 cm!
    Die Rechnung für die Fugendichtung hat der Stuckateur wieder zurückgezogen.
    Der genaue Wortlaut für die nicht gewünschten Faschen:
    " Die Faschen wurden von Ihnen bestellt, weil es technisch nicht möglich war ohne Fasche zu arbeiten, da die Rollladenkästen nicht die nötige Breite in der Untersicht aufwiesen (Winkelschiene war nicht breit genug.) "
    Selbst wenn dies so wäre, müssen wir nicht vorher gefragt werden oder kann der Stuckateur einfach ausführen, die Farbe bestimmen etc. Dies sind immerhin Mehrkosten von fast 1000 € und außerdem gefällt es uns nicht.
    Und wenn nicht, sind diese Aufwände nicht im Pauschalangebot enthalten. Wir haben extra ein Pauschalangebot (Festpreis) genommen, um vor Mehrkosten geschützt zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Schmidt
  4. Baurecht: WDVS Fassade – Rechtbeistand bei Pauschalangebot!

    Sie sollten einen Rechtbeistand aufsuchen, denn was Sie hier bisher geschildert haben, fällt unter Vertragsrecht.
    Sie sollten einen Rechtbeistand aufsuchen, denn was Sie hier bisher geschildert haben, fällt unter Vertragsrecht.

    Was mich etwas stutzig macht ist, kein Maler schneidet freiwillig Platten, um damit die Sockelhöhe um 15/17 cm anzuheben. Das ist vermeidbare Arbeit. Haben Sie denn den Verarbeiter gefragt, warum er das denn gemacht hat. Vielleicht war er der Meinung, dass er den Sockel auf 50 cm anheben muss?

    Wenn Sie mit dem Verarbeiter etwas vereinbart haben und er will davon abweichen, muss er Sie natürlich fragen bzw. muss er Sie aufklären, warum er das nun anders macht.
    Vor einem Angebot muss sich ein Verarbeiter aber auch vor Ort die Sache anzugucken und bei seinem Angebot muss er natürlich Auffälligkeiten berücksichtigen.
    Aber das wird Ihnen ein Rechtanwalt viel besser erklären können 🙂

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WDVS Fassade: Rechte bei ungewollten Faschen & Pauschalangeboten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Berechnung von Faschen an einer WDVSAbk.-Fassade, obwohl ein Pauschalangebot vorlag. Es werden Fragen zum Vorgehen, den Rechten des Auftraggebers und möglichen Ansprüchen auf Minderung oder Schadenersatz diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist die technische Notwendigkeit der Faschen und ob diese im Vorfeld kommuniziert wurde.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von WDVS Fassade: Ungewollte Faschen – Technische Notwendigkeit? wurden die Faschen angeblich aufgrund von zu weit hinausragenden Rollladenkästen angebracht. Es sollte geprüft werden, ob dies tatsächlich unvermeidbar war und ob der Auftraggeber darüber informiert wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Der Sockel wurde mit Styropor-Platten in gleicher Stärke wie die Perimeterdämmung gefüllt. Der Rücksprung zum Kratzputz beträgt 5 cm. Die ursprüngliche Rechnung für die Fugendichtung wurde zurückgezogen.

    💰 Zusatzinfo: Nachträglich berechnete Faschen bei einem Pauschalangebot können zu erheblichen Mehrkosten führen. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Beitrag Baurecht: WDVS Fassade – Rechtbeistand bei Pauschalangebot! empfiehlt, einen Rechtsbeistand aufzusuchen, da der Sachverhalt unter Vertragsrecht fällt. Dies ist ratsam, um die eigenen Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.

    🔧 Handlungsempfehlung: Klären Sie die technischen Details und die Notwendigkeit der Faschen mit dem Stuckateur. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Rechnungen sorgfältig. Prüfen Sie, ob die Faschen im ursprünglichen Angebot enthalten waren oder ob es sich um eine nachträgliche Änderung handelt.

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