Malerarbeiten am Haus: Werkvertrag erfüllt? Abnahme, Anstrich & Gewährleistung?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Malerarbeiten am Haus: Werkvertrag erfüllt? Abnahme, Anstrich & Gewährleistung?
wir haben unser Haus schlüsselfertig (bis auf ein paar Ausnahmen) von einem Baudienstleister errichten lassen und stehen jetzt kurz vor der Endabnahme. Dazu folgende Frage:
Alle sichtbaren Holzarbeiten außen (Dachüberstände, Traufenverschalung, Giebelverschalung) sind vom Unternehmer vor der Montage einmal gestrichen worden und erfordern mindestens noch 1-2 Anstriche. Unser Bauleiter erläuterte, dass diese unter dem Vertragspunkt "Malerarbeiten" fallen, die in Eigenleistung erstellt werden, aber meiner Meinung nach nur Tapezier- bzw. Innenmalerarbeiten (Tapezierarbeiten, Innenmalerarbeiten) betreffen. Folgender Wortlaut des Vertrags:
Paragraph 12. Zimmerarbeiten
" ... Nach Errichtung des Dachstuhles werden die sichtbaren Dachüberstände mit einer Traufenverschalung/Giebelverschalung 90 ° zu den Sparren verlaufend aus Holzschalung in weiß auf den Sparren befestigt. Die Pfettenköpfe sind aus Leimbindern, sichtbar und profiliert, deckend weiß gestrichten. Die Giebeldreiecke des Hauses erhalten eine Holzstülpschalung aus Lärchenholz im RAL Ton 5011 (Stahlblau) (siehe Zeichnung) ... "
Paragraph 28. Malerarbeiten (Eigenleistung)
"Als Wandbekleidung bietet die ... GmbH serienmäßig zahlreiche Tapeten zur Auswahl. Abhängig vom Empfinden des Bauherrn und der jeweiligen Hauseinrichtung stehen Tapeten bis zu einem Rollenpreis von 10,23 € inkl. MwSt. zur Verfügung. Decken werden mit Raufaser tapeziert und anschließend mit einer weißen oder leicht getönten Dispersionsfarbe versehen. Die nicht gefliesten Wandteile im WC, Abstell- oder Hauswirtschaftsraum (Abstellraum, Hauswirtschaftsraum) erhalten einen Anstrich mit Bindefarbe. Vertäfelungen (Eigenleistung). "
Wer ist denn jetzt für den Deckanstrich verantwortlich?
Danke im Voraus.
TK
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Ich beurteile die Erfüllung des Werkvertrags bezüglich der Malerarbeiten außen anhand folgender Kriterien: Sind alle im Vertrag genannten Holzarbeiten (Dachüberstände, Traufenverschalung, Giebelverschalung, etc.) fachgerecht mit den vereinbarten Anstrichen versehen worden?
Ich empfehle, die Ausführung der Malerarbeiten mit der Leistungsbeschreibung im Werkvertrag zu vergleichen. Wurde die vereinbarte Anzahl an Anstrichen aufgebracht? Entspricht die verwendete Farbe (z.B. Farbton Stahlblau für die Holzstülpschalung aus Lärchenholz) den vertraglichen Vereinbarungen oder der Zeichnung?
Ich rate, bei der Abnahme besonders auf folgende Punkte zu achten: Sind die Anstriche gleichmäßig und deckend? Gibt es Fehlstellen, Läufer oder andere Mängel? Sind die Übergänge sauber ausgeführt? Sind alle vereinbarten Flächen gestrichen?
Sollten Mängel festgestellt werden, empfehle ich, diese im Abnahmeprotokoll festzuhalten und dem Baudienstleister eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Abnahme sollte bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Malerarbeiten von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, um eine objektive Bewertung zu erhalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Honorar.
- Abnahme
- Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel liegt beim Auftraggeber. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung.
- Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel am Werk einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz.
- Mangel
- Eine Abweichung des Werkes von der vereinbarten Beschaffenheit. Ein Mangel kann die Gebrauchstauglichkeit des Werkes beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Fehler, Defekt, Beschädigung.
- Sachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, den Zustand eines Werkes objektiv zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
- VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B. Sie enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen und wird häufig in Bauverträgen vereinbart. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, AGB, Baurecht.
- Leistungsbeschreibung
- Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags. Sie ist Grundlage für die Ausführung des Werkes und die Beurteilung der Vertragsgemäßheit. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubeschreibung, Pflichtenheft.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z.B. Malerarbeiten) verpflichtet und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung. - Was bedeutet Abnahme?
Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was ist ein Abnahmeprotokoll?
Ein Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Werkes bei der Abnahme festgehalten wird. Mängel sollten hier detailliert dokumentiert werden. - Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel am Werk einzustehen, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. - Was kann ich tun, wenn ich Mängel feststelle?
Sie sollten die Mängel dem Unternehmer schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. - Kann ich die Abnahme verweigern?
Ja, wenn das Werk wesentliche Mängel aufweist, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigen, können Sie die Abnahme verweigern. - Was ist ein Sachverständiger?
Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, den Zustand eines Werkes objektiv zu beurteilen. - Welche Bedeutung hat die VOBAbk./B?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) sind Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie werden häufig in Bauverträgen vereinbart und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
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Was bei zusätzlichen Leistungen und Kosten zu beachten ist.
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Werkvertrag: Anstrich Dachüberstände – Zimmerer- vs. Malerarbeiten
Auslegungssache
aber - ehrlich gesagt - gebe ich dir Recht. Ich würde den Anstrich der Dachüberstände nach dem Text des § 12 auch eher den Zimmererarbeiten zurechnen.
Allerdings hilft dir das gar nichts, dass ich das denke. Du solltest dir fachkräftige Hilfe holen - einen vertragsrechtsversierten Anwalt, der die Lücken und Tücken kennt. Kostet in der Erstberatung nicht die Welt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Malerarbeiten am Haus: Werkvertrag, Abnahme & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Bei mangelhaften Malerarbeiten am Haus ist die Prüfung des Werkvertrags entscheidend. Die Abnahme kann verweigert werden, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Die Zuordnung von Anstricharbeiten (z.B. Dachüberstände) kann strittig sein und sollte im Vertrag klar geregelt sein. Bei Unklarheiten ist eine rechtliche Beratung ratsam.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Zuordnung von Anstricharbeiten an Dachüberständen zu Zimmerer- oder Malerarbeiten ist Auslegungssache, wie im Beitrag Werkvertrag: Anstrich Dachüberstände – Zimmerer- vs. Malerarbeiten diskutiert wird. Eine klare vertragliche Regelung ist empfehlenswert.
✅ Zusatzinfo: Ein vertragsrechtsversierter Anwalt kann helfen, Lücken und Tücken im Werkvertrag zu erkennen und die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Ausführung von Malerarbeiten und der Einhaltung des Werkvertrags sollte fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine rechtliche Beratung kann Klarheit schaffen und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen unterstützen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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